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bjk

Beiträge: 7353


New PostErstellt: 17.12.09, 16:11     Betreff: Re: Berlin: Soli-Flashmob und anschließende Spontandemo wegen der Polizei-Repressionen in Kopenhagen

kopiert aus Ergänzungen von: http://de.indymedia.org/2009/12/269074.shtml


Art. 8 GG (1) - unangemeldete Versammlungen
Bernd Kudanek alias bjk 17.12.2009 - 14:15

Duffy Duck schrieb: "Daraufhin beschlossen die meisten Teilnehmer_innen der Autonomen Vollversammlung etwas wegen den Festnahmen in Kopenhagen zu machen. Die Wahl viel auf ein Flashmob der zwei Tage später stattfinden sollte. Es wurde diskutiert, ob dieser angemeldet werden müsste und wenn ja, ob eine Anmeldung überhaupt gewollt ist. Der Flashmob sollte öffentlich, u.a. im Streßfaktor, angekündigt werden und vorher ein ebenfalls öffentlich angekündigtes Vorbereitungstreffen stattfinden. Die Teilnehmer_innen kamen zu dem Schluss, dass der Flashmob oder viel mehr ein Straßentheater keine Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes ist, daher auch keiner Anmeldung bedarf."

bjk: Die Idee ist ja gut und richtig und hat meine volle Unterstützung! Schließlich gibt's den Artikel 8, Grundgesetz, Ziffer 1, nach dem alle Deutschen hierzulande das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Punkt.

Aber ihr hättet unbedingt darauf vorbereitet sein müssen, daß die Berliner Bullerei das ganz anders sieht und euch mit Repressalien bis hin zur Strafanzeige stressen könnte. Und so ist es ja auch gekommen. Im Beweis-Video unter  http://www.archive.org/details/SoliflashmobFrDieProtestierendenGegenDenCop15 ist das ja prima in Bild zu sehen und in ausgezeichneter Tonqualität zu hören, daß alle aktiven Flashmob-Beteiligten ggfs. Festnahme, Personenfeststellung und Strafanzeige zu erwarten hätten. Um das zu verhindern, bin ich ja schnell als Anmelder einer Spontandemo ab ca. 15:45 Uhr eingesprungen. Daß mich der Einsatzleiter Keese danach über den Tisch ziehen und mir als angeblich Verantwortlichen des Flashmob auch vor 15:40 Uhr eine Strafanzeige unterjubeln will, ist eine andere Baustelle. Hier mal eine Zusammenfassung aller bisherigen Berichte vom Flashmob auf dem Alex:

vollständiger Fotobericht unter:
 
http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/1/25501847#25501847

Video unter:
 
http://www.archive.org/details/SoliflashmobFrDieProtestierendenGegenDenCop15
 http://www.youtube.com/watch?v=ddcypq4vZhs

Berichte unter:
 http://de.indymedia.org/2009/12/268973.shtml
 http://de.indymedia.org/2009/12/269024.shtml
 http://www.scharf-links.de/109.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=8031&tx_ttnews[backPid]=56&cHash=ee6144287e
 http://www.linkezeitung.de/cms/index.php?option=com_content&task=view&id=7844&Itemid=1

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ich bin ja auch nicht anders schrieb: "Ja mensch, wenn die autonome Aktion nicht angemeldet werden MUSS, dan wird sie es auch nicht. Entschlossene Aussage! Was aber, wenn der Gesetzgeber sagen würde, daß es doch anmeldepflichtig sei?"

bjk: Richtig, dann sollte mensch unbedingt auch einen Plan B haben oder zumindest eine gemeinsame Vorgehensweise absprechen! Das hat beim Flashmob auf dem Alex leider gefehlt.


i.b.j.a.n.a. schrieb: "Wenn wir mal in die Provinz schauen würden, zB nach Düsseldorf zum Antifa-KOK, würden wir sehen, wie die dort mit unangemeldeten Demos und ihrer Polizei umgehen"

bjk: Aus D-Dorf wird berichtet: "Nach Düsseldorfer Tradition war diese Demonstration unangemeldet und wurde von geringen, den Verkehr regelnden, Polizeikräften begleitet."

Hmm, zunächst mal geht dort laut Antifa-Bericht D-Dorfs Team Green mit den Antifas um und nicht umgekehrt und außerdem scheint in D-Dorf die Bullerei ja sehr viel moderater als in Berlin zu sein. Daß bei einer Demo, und dazu noch einer unangemeldeten, die Bullerei nur den Verkehr regelt, das wäre hier in Berlin völlig undenkbar! Hier fahren sofort ganze Hundertschaften auf. Aber nicht um den Verkehr zu regeln, sondern um jede noch so friedfertige Demo oder Versammlung wie den Flashmob auf dem Alex zu kriminalisieren, angebliche Ordnungswidrigkeit - wie jetzt auf dem Alex - herbei zu fantasieren, um dann wenigstens Strafanzeige stellen zu können, wenn schon kein Anlaß gefunden bzw. provoziert werden kann, mit massiver staatsmachtlicher Gewalt gegen die im Flashmob künstlerisch dargestellte Persiflage zum brutalen Vorgehen der dänischen Polizei in COP 15 vorzugehen und ggfs. mit Knüppel und Reizgas zu beenden. Vor allem für Letzteres sind ja gerade die Berliner Kampfmilizen berüchtigt. - Fazit: Was anscheinend in D-Dorf geht, funzt in Berlin noch lange nicht.

Außerdem finde ich es völlig daneben, die jungen engagierten Flashmob-AktivistInnen als Mühsams Lampenputzer zu verspotten. Das ist nicht nur ein schlimmer Mißbrauch des großen Anarchisten sondern verkehrt auch Erich Mühsams eigentliche Botschaft seines großartigen Gedichtes ins Gegenteil. - Welche "klügeren" Widerstands-Aktivitäten hast du denn vorzuweisen?

Bernd Kudanek alias bjk
  http://freies-politikforum.carookee.com






Es ist allerhöchste Zeit, Art. 1, Abs. 1 und Art. 20, Abs. 4, GG, Geltung und Wirkung zu verschaffen!


[editiert: 17.12.09, 16:17 von bjk]
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