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Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt

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Autor Beitrag
Franz Strambach


New PostErstellt: 16.12.05, 07:35  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

Guten Morgen zusammen, liebe GenossInnen!

Ja, auch ich habe mich nun hier angemeldet. Ich verfolge die ZapfNIX-Angelegenheit seit längerem. Es ist sehr interessant, was Bullen und Staatsanwaltschaft wegen so einem lächerlichen Bild alles in Bewegung setzen und mit, nach amerikanischen Vorbild, einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro drohen. Geht es von staatlicher Seite her eigentlich immer noch um das unzensierte Bild oder kommt das alles zusammen? Erst das unzensierte Bild, dann die angebliche "Verunglimpfung" des Bullen durch ein süßes Naßhorn, dann die Begründung [?], Menschen, die das unzensierte Bild gesehen haben, wissen ja, welcher Bulle sich dahinter verbirgt und deshalb muss es weg. Tja, alles sehr amüsant. Bin auf jedenfall gespannt auf das endgültige Urteil, welches selbstverständlich positiv für Dich, bjk, sein wird! *THUMBS UP*

Sollte der Bulle recht bekommen, was wir alle mal nicht hoffen, wäre es dann jedem Bullen möglich, bei Veröffentlichung seines/ihres Bildes im Internet, genauso zu verfahren und die Löschung seines/ihres Bildes zu veranlassen?

So... einen schönen Tag im deutschen Kaltland!

Franz Strambach - Pilot für Frieden und Freiheit - http://www.az-badkreuznach.de/rhein-main/objekt.php3?artikel_id=1327159

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soyfer

Beiträge: 205

New PostErstellt: 16.12.05, 00:23  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

Ich denke, mit so was muss man vosichtig sein. Baba Yaga hat vollkommen recht. Hier geht es nicht um selbiges, sondern um das Vollstrecken eines Exempels. Es geht um das Veröffentlichen eines Fotos über eine Polizeiaktion im Internet. Der Polizist ist nicht mehr zu erkennen, um ihn geht es also nicht. Solche Fotos dürfen nicht ins Internet, darum geht es. Und da darf dir kein Richter recht geben.
Würdest du sagen: Ruhm und Ehre der Waffen-SS, klarer Fall, das kann mit nichts verbotenem verwechselt werden, super Sache, das ist erlaubt. Hingegen ist der Spruch "Soldasten sind potenzielle Mörder" strafbar, wenn man nicht hinzufügt, dass man sich hier auf den großen Schriftsteller Kurt Tucholsky beruft, was ich hiermit tue. Der darf das nämlich gesagt haben, weil das ist Literatur und nicht inhaltlich, oder so.

Also, in meinen Augen wird das ein Präzedenzfall, wie man mit Fotos im Internet umgehen kann. Wozu sonst auch eine Summe von 250.000 Euro? Ich denke, auf den Prozess kann man sich nur einlassen, wenn man es sich finanziell leisten kann, ihn zu verlieren (und darauf läuft es hinaus, weil nichts sein kann, was nicht sein darf). Da es allerdings ein für viele wichtiger Prozess ist, sollte man sich umhören, ob da andere noch ein Interesse haben, dass du den Prozess führst und ihn so gewinnen kannst.

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 15.12.05, 23:28  Betreff:  Re: Eine EV hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aber  drucken  weiterempfehlen




noch was zum Thema Einstweilige Verfügung:


Stern-Bericht


Serie Online-Recht

Einstweilige Verfügung gefangen: was nun?



Ein beliebtes, weil wirksames Mittel zur Unterbindung rechtswidriger Webinhalte ist der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Darin steckt das gerichtliche Verbot, eine bestimmte Seite oder auch nur einzelne Inhalte im Internet abrufbar bereit zu halten. Wird das Verbot nicht befolgt, droht ein saftiges Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder sogar Ordnungshaft. Wer bereits das Vergnügen hatte, in ein jahrelanges quälendes Gerichtsverfahren verwickelt zu sein, wird sich die Augen reiben: Einstweilige Verfügungen ergehen innerhalb weniger Tage. Der Gegner muss nicht angehört werden und es muss auch keine mündliche Verhandlung geben. Überraschungen sind daher nicht ausgeschlossen.


Wo ist die Site überall gespeichert?

Wie aber verhalte ich mich, wenn mir ein Verbot meines Internetauftritts per einstweiliger Verfügung zugestellt wird? Vor allem: Was passiert, wenn meine Seiten noch über dritte Server abgerufen werden können? Fragen, die immer wieder bei Rechtsstreitigkeiten um Internetinhalte auftauchen. In jedem Fall sollte die angegriffene Seite sofort vom Netz genommen werden - nicht erst im Laufe der nächsten Tage. Ob darüber hinaus gehende Pflichten bestehen, beschäftigte das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg (Entscheidung vom 09.09.2002 3 W 60/02). Die untersagte Webseite wurde von dem Schuldner zwar auf dem eigenen Server gelöscht, im Speicher von dritten Servern, etwa über Suchmaschinen, konnte sie aber noch eine Zeitlang abgerufen werden. Der Verfügungskläger beantragte daraufhin die Festsetzung eines Ordnungsgeldes. Das OLG Hamburg schlug sich jedoch auf die Seite des Schuldners. Hat der Schuldner die beanstandete Seite auf dem von ihm verantworteten Server vollständig gelöscht, so ist er nach Ansicht der Hamburger Richter nicht auch noch verpflichtet, im Internet nach Zwischenspeicherungen seiner nicht mehr aktuellen Seite zu suchen oder alle in Frage kommenden Suchmaschinen anzuschreiben. Dies sei schon wegen der Vielzahl der möglichen Adressaten nicht zumutbar. Der Betreiber einer Webseite darf sich vielmehr nach der eigenen Löschung auf eine regelmäßige Aktualisierung anderer Datenbanken verlassen.

weiterlesen unter: http://www.stern.de/computer-technik/internet/508370.html?eid=506366


[editiert: 15.12.05, 23:29 von bjk]
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 15.12.05, 23:11  Betreff:  Re: Eine EV hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aber  drucken  weiterempfehlen




Zusammenhänge einer Einstweiligen Verfügung

kopiert aus: http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Die_einstweilige_Verfugung/body_die_einstweilige_verfugung.html


Die einstweilige Verfügung

In den meisten wettbewerbs- namens- oder kennzeichenrechtlichen Streitfällen geht es primär um die Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen. Im ersten Schritt werden diese Ansprüche durch eine Abmahnung außergerichtlich eingefordert. Werden die Forderungen der Abmahnung (strafbewehrte Unterlassung- und Verpflichtungserklärungen) nicht freiwillig oder nur unzureichend vom Abgemahnten abgegeben, stellt sich die Frage, wie ein Unterlassungsanspruch gerichtlich geltend gemacht werden kann. Grundsätzlich möglich ist die Einreichung einer Unterlassungsklage. Ein Urteil ist bei normalem Verfahrensgang allerdings frühestens in ein paar Monaten, nicht selten erst nach Jahren zu erwarten. Ein Urteil käme daher oft zu spät, um effektiven Rechtsschutz zu gewähren.

Eine Alternative bietet der vorläufige Rechtsschutz in Form einer einstweiligen Verfügung. Dieses Verfahren dient dazu ein Streitfall vorläufig (gemeint: bis zur Klärung durch die Hauptsache, also durch das Klageverfahren) zu regeln. Da das ganze Verfahren nur eine vorläufige Regelung darstellen soll, ergeben sich unter dem Gesichtspunkt eines möglichst effektiven Rechtsschutzes (= schneller Rechtsschutz) einige Besonderheiten.


* Der Antragssteller bestimmt das Verfahren durch das Einreichen des Antrages maßgeblich. Die meisten einstweiligen Verfügungen ergehen durch die Gerichte ohne mündliche Verhandlung innerhalb von wenigen Tagen. In diesen Fällen erfährt der Antragsgegner regelmäßig nichts vom dem Antrag, d.h. er hat auch keine Möglichkeit sich im Verfahren zu äußern. Dies erscheint so manchem, der plötzlich per Gerichtsvollzieher eine einstweilige Verfügung überreicht bekommt, sehr bedenklich. Solche Überlegungen müssen aber hinter dem Anspruch auf die Gewährung effektiven d.h. schnellen Rechtsschutzes zurückstehen.
* Glaubhaftmachung statt Beweis: Die Gewährung schnellen Rechtsschutzes erlaubt keine langwierigen Beweisaufnahmen. Daher müssen die Tatsachen, die den Anspruch begründen vorläufig nur glaubhaft gemacht werden. Der Begriff „glaubhaft" bedeutet hier einen geringeren Grad an Wahrscheinlichkeit als ein Beweis erfordert. Die Mittel zu Glaubhaftmachung sind die Vorlage von Urkunden und die Versicherung an Eides Statt. Daneben kommt die Vorlage von Kopien, Parteigutachten, etc in Betracht. In einem Hauptsacheverfahren (Klage) müssen die glaubhaft gemachten Tatsachen, soweit Sie zwischen den Parteien streitig sind, bewiesen werden.

[...]

Widerspruch:
Ist die einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung ergangen, dann gibt es die Möglichkeit Widerspruch einzulegen. Ein solcher Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (wie beispielsweise bei einen Verwaltungsakt). Auf Antrag kann das Gericht aber die Vollstreckung einstellen, bis über den Widerspruch entschieden ist. Zu entscheiden hat das Gericht, das bereits die einstweilige Verfügung erlassen hat. Eine höhere Instanz wird mit dem Widerspruch nicht erreicht. Da die Rechtsfragen bereits bei Erlass der einstweilige Verfügung durch das gleiche Gericht geklärt wurden, kann nicht erwartet werden, dass eine andere Entscheidung ergeht, solange nicht der gegnerische Tatsachenvortrag in Frage gestellt werden kann.

Sinnvoll ist ein Widerspruch insbesondere, wenn

* die Vollziehung der einstweiligen Verfügung ausgesetzt werden soll.
* eine Aufbrauchfrist für Werbematerialien erreicht werden soll.
* wenn später Berufung eingelegt und damit ein höheres Gericht angesprochen werden soll.
* wenn die Kostenlast aufgrund fehlender Abmahnung ungerechtfertigt erscheint.

weiterlesen unter: http://www.anwaltsinfo.de/Wettbewerbsrecht/Die_einstweilige_Verfugung/body_die_einstweilige_verfugung.html


[editiert: 15.12.05, 23:13 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 15.12.05, 22:27  Betreff: Re: Eine EV hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aber  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Baba Yaga
    Trotzdem, BJK, Du wirst diesen Hauptsache - Prozess in diesem Lande nie gewinnen können, nicht weil Du Unrecht hättest, sondern genau wegen des Gegenteils!
Liebe Baba, wir werden das Hauptverfahren mal in aller Ruhe abwarten es ist übrigens ein Zivilverfahren. Die separate Strafanzeige wurde zwar vom Zapfnix-Polizisten gestellt aber ob der Staatsanwalt angesichts des "Beweismaterials" dann auch Klage erhebt, warten wir doch ebenfalls erst einmal in aller Ruhe ab.

Deine PN hab ich erhalten und antworte Dir direkt auf Deinen gmx-account.

Gruß
bjk


[editiert: 15.12.05, 23:06 von bjk]
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Baba Yaga
New PostErstellt: 15.12.05, 21:19  Betreff: Eine EA hätte überhaupt nicht erlassen werden dürfen, aber  drucken  weiterempfehlen

in einer, zum Obrigkeitsstaat verkommenen Republik, darf sich niemand darüber wundern!

Aus formaljuristischen Gründen hätte es eine EA gar nicht geben dürfen, da die wesentlichen Kriterien nicht gegeben sind.
Die Richter hätten abweisen und auf das Hauptverfahren verweisen müssen.
Eine besondere "Not" für diese EA war absolut nicht gegeben, schon deshalb nicht, weil BJK die Metamorphose der einen Tiergattung durch das Realfoto einer anderen ersetzte und somit der angeblich beschwerte Fotographierte nicht mehr zu erkennen war.

Aaaaaaaaaaaaber, Bullen sind nun mal die willfähigen Handlanger von Justiz und diese "dienern" wiederum bei der Politik. Bullen sind also das letzte Glied in der staatsgewaltsamen Kette!
Und daher hat immer noch die Volksweisheit Gültigkeit:

"Eine Krähe kratzt der anderen kein Auge aus!"

Im Übrigen bin ich der Meinung, wenn sich die Staatsschläger in der Öffentlichkeit präsentieren, kann es nicht anders sein, als bei anderen "Personen des Öffentlichen Interesses". Sie müssen sich gefallen lassen, daß ihr öffentliches Agieren in Wort, Schrift, Ton und Bild festgehalten wird.

Trotzdem, BJK, Du wirst diesen Hauptsache - Prozess in diesem Lande nie gewinnen können, nicht weil Du Unrecht hättest, sondern genau wegen des Gegenteils!
Das soll Dich aber nicht entmutigen, denn auch ein solches Exempel vorzuführen, ist eine hoch anerkenneswerte Leistung und dient, mehr als alles andere Demokratiegeplappere, dem Ansehen der Menschen in unserem Lande.
Die haben den ganzen Filz nämlich schon lange genug, mit all den annektierten Seilschaften schleichend vollzogenen Gewaltenvereinigung!

Die Robenhengste werden einen Teufel tun und ihre willigen Helferlein und Handlanger bloßstellen, - alleine darum geht es.
Aber die Geschichte weiter durchzuziehen hat dann einen Sinn, wenn sie in die öffentliche Diskussion gehoben werden kann und als Daumen am Puls unserer Demokratie von der Öffentlichkeit begriffen wird.

Baba Yaga
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 15.12.05, 14:40  Betreff:  Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen




Liebe FreundInnen,
liebe community,
liebe Leserschaft,
lieber Staatsschutz,
lieber Zapfnix-Polizist,
lieber Zapfnix-Polizisten-Rechtsanwalt,

heute kam mit der Briefpost der Beschluß einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Berlin in dem steht, daß ich unter Androhung von Oi Oi Oi - - - von sage und schreibe 250.000 (zweihundertfünfzigtausend) Euro Ordnungsgeld oder ersatzweise 6 Monaten Ordnungshaft die schönen nashornverzierten Demofotos, auf denen unter anderem mein wichtiger Zapfnix-Polizist drauf ist, selbst das mit den Blümchen, aus dem Netz zu entfernen hätte.

Außerdem müsse ich die Verfahrenskosten in Höhe von 7.500 (siebentausendfünfhundert) Euro Oi Oi Oi - - - ebenfalls tragen.

Sooo viel ist meinem herzallerliebsten Zapfnix-Polizisten die vorgebliche Ehrverletzung allemal wert - meint jedenfalls sein möglicherweise darbender Rechtsanwalt. Gleich drei Richter des Hohen Landgerichts sind dem gefolgt. Oi Oi Oi

Nu ja, ich hab also als braver Staatsbürger die schönen Fotos, die meinem Zapfnix so sehr mißfallen, aus dem Netz genommen, auch die Indymedia-Reda wird das noch tun, und hab sie, siehe unten, durch ein Original-Nashorn aus dem Berliner Tierpark ersetzt - soviel Natur muß sein!

Natürlich werde ich Widerspruch einlegen und Euch über den weiteren Verlauf berichten. Schließlich ist eine Einstweilige Verfügung noch keine Hauptverhandlung. Ach ja, die "Beweisführung" des Rechtsanwalts ist über 50 (fünfzig) DIN A4-Seiten stark, darin wird, weil ich ein Anarchisten-Forum betreibe, meine Einstellung dem Staat bzw. seinen Ordnungskräften gegenüber, als sinngemäß unbotmäßig bezeichnet, denn ich Schlimmling schüre negative Stimmungen ... ... ...

Tja, was so ein Nashornbulle mit Blümchen im Maul alles bewirkt ...

Euer bjk


[editiert: 07.03.07, 10:48 von bjk]
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Baba Yaga


New PostErstellt: 13.11.05, 19:12  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

Auf die Frage die Antwort:
"Ja!"

Schau dann gleich mal in Deine Mailbox hier, ich stell Dir eine "sonstige" Info ein!
Schreib mal, was Du davon hältst!

Gruß
Baba Yaga


[editiert: 13.11.05, 19:14 von Baba Yaga]
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 13.11.05, 19:07  Betreff:  Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Baba Yaga
    So ein Prozeß ist für Dich nie zu verlieren!

    Leg doch diese unsägliche Geschichte einmal Eurem brandenburgischen Innenminister vor,
Liebe Baba,

schön, daß Du wieder daheim bist mail mir doch über Euer Münchener Treff, war's etwa Schmalzbauer?

Nu zum Zapfnix-Lustspiel, glaube nicht, daß es überhaupt zum Prozeß kommt, 's wär ja ein Zivilprozeß und der kostet Gerichtskostenvorschuß für den Kläger! Und wenn der Zapfnx erst mal über mich weiß, was Du weißt also, ich kringele mich jetzt schon, wie der aus der Wäsche schauen wird!

Der oberste Berliner Polizeiboß, Innensenator Körting läßt übrigens längst hier mitlesen den brauch ich nicht extra drauf hinzuweisen.

Dir noch'n wunderschönen Abend
bjk





[editiert: 31.05.06, 10:26 von bjk]
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Baba Yaga


New PostErstellt: 13.11.05, 18:53  Betreff: Re: Ein Zapfnix-Polizist fühlt sich beleidigt  drucken  weiterempfehlen

Hallo, BJK!

Meine Gratulation!
So ungeniert hat bisher selten ein Normalbürger seine Dummheit zu Markte getragen.
Natürlich könnte man den Anwalt auch damit ins gleiche Intelligenz-Quotienten-Kästchen stecken, doch da würde ich sagen "Halt"!
Dem seine Profitgier (oder Deprivation) hat wohl ein Stadium erreicht, das ihn die Frage blöd oder profitabel gar nicht mehr entscheiden läßt!
Der ist noch bemitleidenswerter, als sein Mandant!

Am Schlimmsten wird´s für beide, wenn die die Quittung des Gerichtes auf dem Tisch haben.
So ein Prozeß ist für Dich nie zu verlieren!

Leg doch diese unsägliche Geschichte einmal Eurem brandenburgischen Innenminister vor, - der ist zuständig für den Durchschnitts-IQ seiner Polizeitruppe!

Baba Yaga
(zurück von einer "gemeinsamen" Linken-WASG-Landesvorstandssitzung, wobei letztlich nur der Bayer. WASG-Vorsitzende dem vollzähligen Linken.PDS-Gremium gegenübersaß, was mir wiederum "tiefe Einblicke" in eine Gewerkschaftsfunktionärsseele verschafte, auf die ich hätte gerne verzichten wollen!:-))


[editiert: 13.11.05, 18:54 von Baba Yaga]
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