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USA - Leuchtturm der Menschenrechte - Zitat:Josef Fischer

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 03.12.04, 02:33  Betreff: Re: USA - Leuchtturm der Menschenrechte - Zitat:Josef Fischer  drucken  weiterempfehlen




kopiert aus: http://www.heise.de/tp/r4/artikel/18/18942/1.html



Im Kampf gegen den Terrorismus sind nicht alle Mittel erlaubt

Peter Nowak 03.12.2004


Ein Gespräch mit dem Anwalt W. Kaleck, der im Auftrag des Center for Constitutional Rights einen Strafantrag beim Generalbundesanwalt gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld eingereicht hat

Der Berliner Rechtsanwalt Wolfgang Kaleck hat sich als Anwalt für Menschenrechte einen Namen gemacht. Er ist Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und Generalsekretär der Europäischen Demokratischen Anwälte. Vor kurzem hat er im Auftrag des Center for Constitutional Rights gegen US-Verteidigungsminister Rumsfeld, den ehemaligen CIA-Chef Tenet und andere Pentagon-Führungskräfte wegen der Folter von Gefangenen in Abu Ghraib beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe eine Anzeige eingereicht (Ein System der Folter in Guantanamo).




Hat diese Anzeige mehr als einen symbolischen Wert?

Wolfgang Kaleck: Das ist eine sehr ernste Angelegenheit. Für eine symbolische Angelegenheit hätten sich nicht 12 Anwälte mehr als 3 Monate hingesetzt, um eine Strafanzeige von 170 Seiten zu verfassen. Schließlich sind die Kriegsverbrechen in Abu Ghraib sowohl durch Fotos als mittlerweile auch durch die Aussagen von 8 Soldaten in niederem Rang bestens dokumentiert. Mittlerweile ist auch klar geworden, dass die US-Führungsspitze über die Vorgänge in Abu Ghraib informiert war. Sie haben gewusst, dass dort gefoltert wird und die illegalen Verhörmethoden gebilligt. 54 Menschen sind in Afghanistan und dem Irak in US-Gewahrsam gestorben.


Warum ist es nicht möglich, die Verfahren in den USA zu führen?

Wolfgang Kaleck: Im Rechtssystem der USA haben die Opferanwälte einen völlig anderen Status als in Deutschland. Die US-Staatsanwaltschaft ist völlig frei in der Entscheidung, ob sie eine Anklage einreicht oder nicht. Das Center for Constitutional Rights hat allerdings auch schon in den USA mehrere Schadenersatzklagen eingereicht. Beispielsweise im Auftrag eines Kanadiers syrischer Abstammung, der bei einem Aufenthalt in den USA erst von CIA und FBI verhört und dann nach Syrien abgeschoben wurde, wo er zehn Monate in Folterhaft saß. Es geht darum, alle vorhandenen juristischen Möglichkeiten auszuschöpfen.


Könnte nicht eine Anklage gegen die USA in Deutschland wie eine Revanche für die Nürnberger Prozesse gegen die Naziführung aussehen?

Wolfgang Kaleck: Es geht bei der Anzeige nicht darum, die USA abzuwatschen oder billigen Antiamerikanismus zu produzieren. Auch ein Vergleich von Abu Ghraib mit Konzentrationslagern in der NS-Zeit liegt mir völlig fern. Es geht vielmehr darum, die Konstruktion der internationalen Gerichtsbarkeit so weiter zu entwickeln, wie es die Schöpfer des Nürnberger Gerichtshofs sich vorstellten. So sagte der Chefankläger der Nürnberger Prozesse am 21.November 1945, dass in Nürnberg das Recht erstmals gegen deutsche Aggressoren angewandt wurde. Doch wenn es Sinn mache, muss auch die Aggression jeder anderen Nation verurteilt werden, einschließlich der Nationen, die in Nürnberg vor Gericht sitzen.


Wäre die Anzeige bei einem Internationalen Strafgerichtshof nicht besser aufgehoben?

Wolfgang Kaleck: Das wäre in der Tat sinnvoller gewesen. Doch das wird von den USA nicht anerkannt. Solange es keine andere Möglichkeit gibt, müssen wir die juristischen Krücken nutzen, die uns bleiben.


Sind in anderen Ländern solche Anzeigen auch möglich?

Wolfgang Kaleck: Auch in Belgien und Spanien wären die Anzeigen rechtlich möglich gewesen. Doch in Belgien wurde mittlerweile auf Druck von Außen die Gesetze wieder geändert, so dass eine Anzeige erschwert wird. Für eine Anzeige in Deutschland sprach auch die wenig beachtete Tatsache, dass die Einheiten, die in Abu Ghraib folterten, in Heidelberg und Wiesbaden ihren Sitz haben (Die Folterbrigade).


Gab es schon ähnliche Verfahren?

Wolfgang Kaleck: Das Völkerrechtsstrafgesetzbuch, auf dem die Anzeige basiert, ist seit Juli 2002 in Kraft. Es gibt in verschiedenen europäischen Ländern Strafverfahren gegen argentinische und chilenische Militärs. In Belgien sind einige Anklagen gegen afrikanische Diktatoren anhängig.


Wie wird das Verfahren gegen die Verantwortlichen aus den USA weitergehen?

Wolfgang Kaleck: Im schlechtesten Fall wird die Anzeige auf politischen Druck vom Tisch gefegt. Im günstigsten Fall nimmt die Justiz die Anzeige ernst und beginnt zu ermitteln. Dafür brauchen sie allerdings dann viel Zeit.


Was versprechen Sie sich von dieser Anzeige?

Wolfgang Kaleck: Wenn große Staaten ungesühnt die Menschenrechte verletzten und foltern lassen können, dann geht davon das Signal in die Welt, dass im Kampf gegen den Terror jedes Mittel erlaubt ist. Mit der Anzeige soll das gegenteilige Signal ausgesendet werden. Es sind eben nicht alle Mittel erlaubt. Nicht nur die Soldaten vor Ort, sondern auch die hochrangigen Politiker, die diese Methoden kannten und tolerierten, können zur Verantwortung gezogen werden.

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bjk

Beiträge: 7353
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New PostErstellt: 01.12.04, 08:40  Betreff:  Re: USA - Leuchtturm der Menschenrechte - Zitat:Josef Fischer  drucken  weiterempfehlen




Heute wird in mehreren Medien die Strafanzeige des us-amerikanischen Anwältevereins CCR zum Thema gemacht und oft auch kommentiert. Die Bundesanwaltschaft mußte den Eingang der Strafanzeige bestätigen, der säuerliche Hinweis, die Anzeige würde "geprüft", durfte natürlich nicht fehlen.

Die CCR handelt im Namen von fünf irakischen Folteropfern, die in us-amerikanischem Gewahrsam mißhandelt wurden und beruft sich auf das deutsche Völkerstrafgesetzbuch, das im Juli 2002 in Kraft getreten ist. Darin heißt es nämlich, daß Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die von Ausländern begangen wurden, auch hierzulande verfolgt werden (können) - unabhängig vom Internationalen Gerichtshof.

Bekanntlich gab's ja in Belgien ähnliche Gesetze und es wurde seinerzeit gegen Scharon Anklage erhoben. - - - Daraufhin wurden die entsprechenden Paragraphen kurzerhand außer Kraft gesetzt - und die Klage abgewiesen.

Dem Schröder-Fischer-Struck-Clan werden sicherlich ähnliche Maßnahmen einfallen. Aber us-amerikanische Anwälte sind harte Brocken und von besonderem Kaliber, vielleicht ... ... ...

bjk


[editiert: 01.12.04, 08:51 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 30.11.04, 17:22  Betreff:  Re: USA - Leuchtturm der Menschenrechte - Zitat:Josef Fischer  drucken  weiterempfehlen




Heute Vormittag war die Nachricht con der CCR-Strafanzeige gegen Rumsfeld & Co. nach meiner Erinnerung noch in n-tv nachzulesen und meines Erachtens auch in spiegel-online. Diese Meldung ist aber seit heute mittags nicht mehr zu finden und auch in anderen Medien suchte ich sie vergeblich. Also habe ich gegoogelt.

Fündig wurde ich unter:
http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/dokumentation/?cnt=597560

hier der vollständige Artikel:


Der Kriegsverbrechen beschuldigt


Strafanzeige gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und den ehemaligen CIA-Direktor George Tenet / Auszüge aus der Klageschrift
Am heutigen Dienstag wird das "Center for Constitutional Rights" Klage wegen des Irakkriegs gegen den US-Verteidigungsminister, den ehemaligen CIA-Chef und andere US-Führungskräfte beim Generalbundesanwalt in Karlsruhe einreichen. Sie werden von der Menschenrechtsorganisation des Völkerrechtsbruchs beschuldigt.


Strafanzeige gegen den US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld, den ehemaligen CIA-Direktor George Tenet, den General Ricardo Sanchez und andere Mitglieder der Regierung und der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika wegen Kriegsverbrechen und Folter zum Nachteil irakischer Internierter im Gefängnis Abu Ghraib/Irak 2003/2004.

Namens und in Vollmacht meiner Mandanten erstatte ich Strafanzeige wegen sämtlicher in Betracht kommender Straftatbestände, namentlich wegen Kriegsverbrechen gegen Personen sowie wegen gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen die UN-Folterkonvention gegen folgende US-amerikanische Staatsbürger

1. den Verteidigungsminister der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald H. Rumsfeld,
2. den ehemaligen Direktor der Central Intelligence Agency (CIA), George Tenet,
3. den Generalleutnant Ricardo S. Sanchez, Heidelberg, Deutschland,
4. den Generalmajor Walter Wojdakowski,
5. die Brigadegeneralin Janis Karpinski,
6. den Oberstleutnant Jerry L. Phillabaum,
7. den Oberst Thomas Pappas,
8. den Oberstleutnant Stephen L. Jordan,
9. den Generalmajor Geoffrey Miller,
10. den Unterstaatssekretär für Nachrichtendienste im US-Verteidigungsministerium, Stephen Cambone,
sowie gegen alle weiteren namentlich benannten und nicht benannten Beteiligten an den nachfolgend geschilderten Straftaten.


Ein ungesühntes Verbrechen

Ein Verbrechen wird begangen. Die Täter werden bekannt. Ein kleiner Teil von ihnen wird bestraft. Durch ihre Aussagen, durch Medienberichte und durch interne Untersuchungsberichte wird deutlich, dass sie mindestens teilweise auf Anweisung ihrer Vorgesetzten handelten. Doch ihre Vorgesetzten bleiben straffrei. Eine absurde Vorstellung?

Im April 2004 war die Welt geschockt, als die ersten Fotografien über die brutalen und entwürdigenden Misshandlungen von Inhaftierten im irakischen Gefängnis Abu Ghraib durch ihre US-amerikanischen Bewacher und Vernehmer auftauchten. Die erste Reaktion war ein ungläubiges Erstaunen darüber, dass solch barbarische Praktiken im beginnenden 21. Jahrhundert angewandt werden. Nach und nach ermittelten die Medien und ergaben offizielle Untersuchungen das Ausmaß und den Hintergrund der Verbrechen. Es wurde deutlich, dass

-die euphemistisch als Missbrauch ("abuse") bezeichneten Taten in Wirklichkeit Folter und andere schwere Verletzungen des internationalen Kriegsvölkerrechts darstellten,

-die angewandten Praktiken nicht Ausfluss des Werks einer Hand voll von sadistischen Einzeltätern waren, vielmehr die Praktiken unter US-Militärs weit verbreitet und ständig sowohl in Afghanistan als auch in Guantánamo und Irak sowie in bekannten und unbekannten Haftzentren in anderen Ländern angewandt wurden,

-die Verbreitung dieser Praktiken nicht nur entweder direkt oder indirekt von höchsten Funktionären der US-amerikanischen Regierung angeordnet wurde, sondern durch unkorrekte und falsche rechtliche Auskünfte von zivilen und militärischen Juristen im Dienste der Regierung mitverursacht worden waren.


Völkerrecht missachtet

An der Vorgeschichte des Skandals und den Vorfällen von Abu Ghraib lässt sich studieren, mit welchen Methoden der Krieg gegen den Terrorismus seit dem 11. September 2001 geführt wird. Das Recht auf Krieg (ius ad bellum) wird neu diskutiert und beim Irak-Krieg in Anspruch genommen, ohne dass völkerrechtliche Begrenzungen, insbesondere durch die Charta der Vereinten Nationen, noch eine Rolle spielten. Außerdem werden das humanitäre Völkerrecht und andere rechtliche Schranken zunehmend außer acht gelassen. (…)

Die weltweite ethische, theoretische und juristische Anerkennung des Folterverbotes nahm viele Jahrzehnte in Anspruch, dennoch ist die Folter eine nach wie vor in Dutzenden von Staaten gängige Praxis. Der Kampf gegen die Folter ist daher sowohl in jedem konkreten Fall wie auch abstrakt von zentraler Bedeutung für die Zukunft einer humanen und zivilisierten Menschheit.

Gegen die Folter zu kämpfen, bedeutet, ihrer Propagierung entschieden entgegenzutreten und sich für die Bestrafung der unmittelbaren Folterer und der Organisatoren von Folterpraktiken einzusetzen. In diesem Sinne sollte auch die vorliegende Strafanzeige verstanden werden. Demgegenüber würde eine andauernde Straflosigkeit für die Drahtzieher und Hintermänner der Kriegsverbrechen von Abu Ghraib und anderswo falsche Zeichen setzen. Die vielen Regierungen der Welt würden sich ermutigt fühlen, ihre leider nur zu weit verbreiteten Folterpraktiken fortzusetzen. Genau diese Situation hatte der Chefankläger der Nürnberger Prozesse vor Augen, als er in seinem Eröffnungsplädoyer am 21. November 1945 ausführte: "Lassen Sie es mich deutlich machen: auch wenn dieses Recht hier erstmals gegen die deutschen Aggressoren angewandt wird, gehört zu diesem Recht, wenn es Sinn machen soll, dass es Aggressionen durch jede andere Nation verurteilen muss, einschließlich derer, die hier gerade das Gericht bilden. Wir sind nur dann in der Lage, Tyrannei und Gewalt und Aggression durch die jeweiligen Machthaber gegen ihr eigenes Volk zu beseitigen, wenn wir alle Menschen gleichermaßen dem Recht unterwerfbar machen."


Die "Seriosität" der Strafanzeige

Einer der bedeutendsten Juristen des vorigen Jahrhunderts spricht also aus, worum es bei dem vorliegenden Fallgeschehen auch geht: die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, die Grundlage allen Rechts.

Eine Strafanzeige in der Bundesrepublik Deutschland wegen an irakischen Bürgern in Irak begangener Menschenrechtsverletzungen gegen den US-Verteidigungsminister und andere ranghohe militärische und zivile Vorgesetzte mag Fragen provozieren.

Die professionelle Seriosität des Projekts wird ebenso wie die Ernsthaftigkeit des Anliegens bezweifelt werden. Den an diesem Projekt Beteiligten wird das Realitätsbewusstsein abgesprochen werden. Dies verwundert deswegen kaum, weil sich das Völkerstrafrecht seit seinen Anfängen mit diesen Vorbehalten hat auseinander setzen müssen. Nach wie vor erscheint es selbstverständlicher, eine Strafanzeige wegen Untreue und Betruges zu erstatten, als einen amtierenden oder ehemaligen Hoheitsträger, womöglich noch einer ausländischen Regierung, anzuzeigen und ernsthaft zu verlangen und auch zu erwarten, dass bundesdeutsche Strafverfolgungsbehörden Ermittlungen aufnehmen. Allerdings wäre auch der chilenische Ex-Diktator Pinochet 1998 nie in London verhaftet worden, wenn sich Menschenrechtsorganisationen und die zuständigen Staatsanwälte nur der Logik des Machbaren und Realistischen verschrieben hätten. (…)

Wie berechtigt also Fragen von Laien sein mögen, so wenig berücksichtigen sie die rasante Entwicklung des Völkerstrafrechts seit der Errichtung des Jugoslawien- und des Ruanda-Strafgerichtshofs der Vereinten Nationen 1993 und 1995 sowie der Aufnahme der Arbeit des Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag 2002. (…) Daraus ergibt sich nicht nur die Grundlegitimation der internationalen Gemeinschaft und damit des Internationalen Strafgerichtshofs, solche Straftaten zu verfolgen. Auch den einzelnen Staaten steht diese Strafbefugnis zu. "Völkerrechtsverbrechen sind keine inneren Angelegenheiten".

Für Völkerrechtsverbrechen gilt daher das Weltrechtspflegeprinzip. Genau aus diesem Grunde wurde mit breiter Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages das Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland beschlossen, das am 30. Juni 2002 in Kraft getreten ist. Das Völkerstrafgesetzbuch hat sich zum Ziel gesetzt, "das spezifische Unrecht der Verbrechen gegen das Völkerrecht besser zu erfassen, als dies nach allgemeinem Strafrecht derzeit möglich ist" und "im Hinblick auf die Komplementarität der Verfolgungszuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshof zweifelsfrei sicherzustellen, dass Deutschland stets in der Lage ist, in die Zuständigkeit des IStGH fallende Verbrechen selbst zu verfolgen".


Das Weltrechtspflege-Prinzip

Deswegen wird in Paragraf 1 des Völkerstrafgesetzbuches das Weltrechtsprinzip ausdrücklich für alle in ihm bezeichneten Verbrechen gegen das Völkerrecht festgeschriebenen, "auch dann, wenn die Tat im Ausland begangen wurde und keinen Bezug zum Inland aufweist".

Das Völkerstrafgesetzbuch ist nicht zuletzt deswegen als eines der weltweit ersten nationalen Gesetzgebungsprojekte anzusehen, dass das Völkerstrafrecht nach dem Inkrafttreten des IStGH-Statuts regelt. Das IStGH hat unter anderem das Ziel, "durch die Schaffung eines einschlägigen Regelwerkes das humanitäre Völkerrecht zu fördern und zu seiner Verbreitung beizutragen".

Diese Ausgestaltung des Völkerstrafgesetzbuches war ein maßgeblicher Grund, warum die irakischen Anzeigenerstatter und ihre US-amerikanischen Rechtsanwälte sowie das Center for Constitutional Rights, die nachfolgende Strafanzeige in Deutschland erstatten. Der andere, entscheidendere Grund für die Anzeigenerstattung ist, dass strafrechtliche Verfolgung bezüglich der in Abu Ghraib begangenen Straftaten in den USA offensichtlich nur in sehr eingeschränktem Maße stattfindet und stattfinden soll. (…)

Die juristische Würdigung dieser Vorfälle ergibt eindeutig ihre Qualifikation als Kriegsverbrechen und Folter im Sinne des Völkerstrafgesetzbuchs sowie der entsprechenden internationalen Vorschriften. Die Beschuldigten haben entweder durch aktives Tun oder durch Unterlassen Kriegsverbrechenstatbestände verwirklicht. Sie sind nach den Maßstäben der Vorgesetztenverantwortlichkeit strafzuverfolgen. Die deutsche Strafgewalt ist begründet und die Bundesanwaltschaft muss den Sachverhalt und die Schuldigen ermitteln, weil keine Hindernisse der Strafverfolgung in Deutschland entgegenstehen.

Die oben geschilderten Straftaten gegen inhaftierte Personen in Abu Ghraib stellen nach deutschem und internationalem Völkerstrafrecht Folter und Kriegsverbrechen dar. Daher besteht der hinreichende Tatverdacht für eine Strafbarkeit nach § 8 I Nr. 3, 9 VStGB. Bei den Gefangenen handelt es sich um nach humanitärem Völkerrecht zu schützende Personen im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches. (…)


Anwendung deutschen Strafrechts

Die Zuständigkeit der deutschen Gerichtsbarkeit für die strafrechtliche Verfolgung der in Abu Ghraib begangenen Kriegsverbrechen ergibt sich aus dem Völkerstrafgesetzbuch. Nach Artikel 1 gilt für die dort aufgeführten Verbrechen gegen das Völkerrecht das Weltrechtsprinzip, d.h. Deutschland ist nach dem Legalitätsprinzip auch dann zur Verfolgung der Straftaten verpflichtet, wenn die Tat - wie hier - von Ausländern gegen Ausländer im Ausland begangen wurde. Ein inländischer Anknüpfungspunkt ist zur Ausübung der deutschen Strafgerichtsbarkeit nicht mehr erforderlich.

Die deutsche Strafgewalt ist daher für die einzelnen Foltertaten begründet, richtigerweise schon wegen des eindeutigen Wortlautes des § 6 StGB und der herrschenden Literaturmeinung dazu.

Zusammenfassend kann daher festgehalten werden, dass trotz der anhaltenden Kritik eines Teiles der amerikanischen Presse sowie von Menschen- und Bürgerrechtsorganisationen sowohl in den Foltervorfällen von Abu Ghraib als auch in den Todesfällen keine Ermittlungen gegen höherrangige Offiziere, geschweige denn gegen höchste zivile und militärische Vorgesetzte stattfinden. So werden die angezeigten Personen wegen der ihnen zur Last gelegten Straftaten weder im Tatortstaat, Irak, noch in den USA, dem Herkunftstaat der Täter, strafverfolgt. Der Internationale Strafgerichtshof ist in den Fällen der Kriegsverbrechen in Abu Ghraib/Irak ebenfalls nicht tätig geworden, und es ist auch nicht absehbar, dass der Gerichtshof tätig wird.

Damit gilt das Weltrechtsprinzip; dessen Ziel, die Straflosigkeit von Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, ist zu befördern. Denn, wie in der Gesetzesbegründung zurecht ausgeführt wird: Selbst wenn "die Tat keinen Inlandsbezug (aufweist), … aber noch keine vorrangige Jurisdiktion mit Ermittlungen begonnen (hat), so verlangt das Legalitätsprinzip im Zusammenhang mit dem Weltrechtsgrundsatz, dass die deutschen Strafverfolgungsbehörden jedenfalls die ihnen möglichen Ermittlungsanstrengungen unternehmen, um eine spätere Strafverfolgung (sei es in Deutschland oder im Ausland) vorzubereiten".



Die Kläger

Die US-Menschenrechtsorganisation "Center for Constitutional Rights" strengt in Deutschland die Klage gegen US-Verteidigungsminister Donald Rumsfeld und neun weitere Führungspersonen des Irak-Kriegs an.

Sieben Anwälte und 13 Mitarbeiter sind in dem Zentrum beschäftigt, das seit 1966 besteht und seinen Sitz in New York hat. Sein Ziel ist es, sowohl auf nationaler wie internationaler Ebene die Entwicklung des Völkerrechts voranzubringen und die Rechte jener vor Gericht zu vertreten, die sonst kaum Zugang zu juristischer Hilfe haben.

1980 setzte die Organisation unter Führung von Rechtsanwalt Peter Weiss im Fall des Folteropfers Joel Filártiga gegen einen Folterer aus Paraguay durch, dass der "Alien Tort Claims Act" auch bei Zivilverfahren in den USA Anwendung finden kann. Seither können Menschenrechtsverletzungen, die im Ausland von Ausländern an Ausländern begangen worden sind, von US-Gerichten geahndet werden.

Seit 2002 vertritt das Center und sein Präsident, der Rechtsanwalt Michael Ratner, unter anderem Internierte im US-Gefängnis Guantánamo Bay. Auf Initiative des CCR entschied der Oberste Gerichtshof der USA im Juni, dass die Guantánamo-Häftlinge das Recht haben, gegen ihre Haft vor Gerichten vorzugehen. eff

Internet: www.ccr-ny.org



zusätzliche Nachricht unter: http://www.fr-aktuell.de/ressorts/nachrichten_und_politik/nachrichten/?sid=d2be4f16a468dc2fa8ad723f1cba33d5&cnt=597721


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Die Anzeige

Das Center for Constitutional Rights argumentiert, dass die Bundesanwaltschaft im Falle Abu Ghraib zuständig ist, weil - das Völkerstrafgesetzbuch eine weltweite Zuständigkeit vorsieht, - Bundesanwälte die Pflicht hätten zu ermitteln, und - einige der Täter im Land stationiert seien. eff

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Tja, da bin ich aber wirklich gespannt, ob und wie sich der politische Beamte und Generalbundesanwalt Kai Nehm da wird herauswinden können. Ob die CCR wohl in ein paar Wochen ein ähnlich fadenscheiniges Wortgewürge erhalten wird, aus dem in verknotetem Jusistendeutsch Nehm darlegt, warum er die Ermittlungen nicht aufnehmen könne, - wie seinerzeit Baba, ich und andere es bei unserer Anzeige gegen Struck und Schröder u. a. wegen der Gewährung der Überflugrechte von US-Kampfflugzeugen und Transport von Kriegsgerät in den Irak erhalten haben?

Ich drücke nochmals ganz fest die Daumen, daß der CCR gelingen möge, was uns verwehrt wurde!

bjk


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bjk

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New PostErstellt: 30.11.04, 12:20  Betreff:  Re: USA - Leuchtturm der Menschenrechte - Zitat:Josef Fischer  drucken  weiterempfehlen




Liebe Baba,

da bin ich aber gespannt, ob der CCR gelingt, was unter anderem auch wir schon vergeblich versucht haben, nämlich Kriegsverbrecher der USA und möglichst auch gleich deren bundesdeutsche regierungsamtliche Vasallen-Helfer zur gerichtlichen Verantwortung zu ziehen.

Da drück ich schon mal alle Daumen!!!

Daß der Schröder-Fischer-Struck-Nehm-Clan die Anzeige der CCR nicht so einfach abbügeln und vom Tisch wischen kann, wie bei uns und anderen geschehen, sehe ich genauso. Also abwarten und Tee trinken ...

Gruß
bjk



PS.: gerade hab ich in indymedia einen Beitrag in Sachen Montagsdemo und Staatsschutz gelesen, der, wenn er denn so stimmt, ein Riesenskandal ist. Den Beitrag stelle ich gleich anschließend in "Innenpolitik" ein.

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Baba Yaga


New PostErstellt: 30.11.04, 10:26  Betreff: USA - "Leuchtturm der Menschenrechte" - auf dem Prüfstand  drucken  weiterempfehlen

Der "Leuchtturm der Menschenrechte" (Zitat des US-Vasallen Josef Fischer) steht auf dem Prüfstand!

US-Menschenrechtsorganisation CCR(Center of Constitutional Rights) hat Rumsfeld und seinen früheren Geheimdienstchef Tenet beim deutschen beim deutschen Generalbundesanwalt Strafanzeige eingereicht.
Es geht um die Vorwürfe Kriegsverbrechen, Verstöße gegen das Völkerrecht und die Uno-Folterkonvention.

Das deutsche Völkerstrafrecht sieht nämlich vor, auch derartige Verbrechen verfolgen zu können, wenn Deutssche und Deutschland nicht beteiligt waren.
Ich würde mir wünschen, daß Rumsfeld und Tenet verurteilt würden.
Damit wäre es ihnen nicht mehr erlaubt, deutsche Grenzen zu übertreten, ohne in Handschellen abgeführt zu werden.

Wie ich aber unseren Generalstaatsanwalt (aus eigener Erfahrung) einschätze, wird er, auf Geheiß seines Dienstherren Schily, veranlaßt sein, das Verfahren vom Tisch zu bekommen.
Ich habe noch seine krummen Begründungen in der Schublade, mit welchen er damals all jene deutschen Helferlein und den deutschen Kriegsminister Struck exkulpierte, welche die Vorbereitungen für den US-Irak-Angriffskrieg unterstützten!

Die Organisation CCR, welche nun Anzeige erstattete, hat keine "Milchzähne"und es wird daher für Nehm und die Seilschaft Schily-Fischer-Struck-und-Schröder kein Spaziergang werden, die Verfahren unter den Tisch zu wischen.
Die CCR hatte bereits von sich reden gemacht, als auf deren Antrag der US-Supreme Court im Sommer dieses Jahres den Häftlingen auf dem US-Stützpunkt Guantanamo das Recht zugestanden hatte, ihre Internierung vor US-Gerichten anfechten zu können.

Baba Yaga

(jetzt, um 11 Uhr stellt sich die CCR in Berlin der Presse mit Details aus der Strafanzeige)

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Gast
New PostErstellt: 24.05.04, 06:51  Betreff: Re: USA - Leuchtturm der Menschenrechte - Zitat:Josef Fischer  drucken  weiterempfehlen

Die Regierung im Sudan solte gestürzt und das Land besetzt werden.
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 21.05.04, 13:00  Betreff:  Tanja Krienen - Leuchtturm der Menschenrechte?  drucken  weiterempfehlen




Ach, Tanja ArmalyteKid,

natürlich hast Du recht, daß in US.Knästen ganz schlimme Finger einsitzen!

Natürlich hast Du recht, daß das den Opfern zugefügte Leid oft unsagbar grauenhaft und eigentlich nicht wiedergutzumachen ist!

Natürlich hast Du recht, wenn Du den Sudan und viele andere arabische Staaten wegen tagtäglich begangenen Folterungen und Terror anklagst!


Aber wird deswegen die Schuld von durch Israel und den USA begangenen Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen etwa geringer?!

Sind nicht gerade die USA der selbsternannte Weltpolizist und "Der Leuchtturm der Demokratie" (O-Ton Fischer) und schmückt sich nicht gerade Israel mit dem Attribut, die einzige Demokratie im Nahen und Mittleren Osten zu sein?!

Erwächst nicht gerade aus diesen Selbstbeweihräucherungen von USrael ganz enorme Selbstdisziplin und Selbstverpflichtung, erst recht alle Normen im Kriegs- und Völkerrecht, insbesondere bei der Menschenwürde, vorbildlich einzuhalten?!


Ich jedenfalls sehe das so! - - - Das heißt aber nicht, daß ich die Scheußlichkeiten anderer Nationen, nicht nur der arabischen, deswegen etwa verniedliche! - Nur wenn ich hier jedes Unrecht in der Welt anprangern wollte, käme ich zu nichts anderem mehr. Also ist das doch für Dich eine Verpflichtung, hier im Forum das zu nennen, was noch nicht behandelt wird - oder?! Unter Einhaltung der Mod-Regeln, versteht sich.

Gruß
bjk


Ach ja, wenn Du im Ernst den Sudan zerbomben und damit neues Leid über die Menschen bringen willst, stellst Du Dir selber ein schlimmes Zeugnis aus, denn was hat das mit dem Schutz der freiheitlichen demokratischen Menschenrechte zu tun? Du wärst ja dann um keinen Deut besser als die "bösen Moslems", die Du so vehement aburteilst! Oder ist die freiheitliche Demokratie für Dich ein eher schwächelndes Auskaufmodell?

°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°°
Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!


[editiert: 21.05.04, 14:33 von bjk]
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Gast
New PostErstellt: 21.05.04, 11:20  Betreff: Re: USA - Leuchtturm der Menschenrechte - Zitat:Josef Fischer  drucken  weiterempfehlen

In Amerikanischen Hochsicherheitsgefängnissen befinden sich MÖRDER, VERGEWALTIGER der übelsten Sorte.

Diese Menschen haben zu Lebzeiten ihren Opfern jegliche Menschenrechte abgesprochen -

- soll ich mich jetzt im Zuge der allgemeinen Anti-Amerikanischen Hetzkampagne mit diesem Gesindel verbrüdern, ja Mitleid haben ?

Wo ist das Mitleid mit den Opfern dieser Gewalttäter ?

Wo ist die Empörung über die Sudanesische regierung ?

Oder die Empörung über die Arabischen Staaten in denen Folter auf der Tages Ordnung steht ?

Heuchelei !!!!



BOMBT den SUDAN und seine REGIERUNG in die STEINZEIT.

BESETZT DAS LAND UND ERRICHTET EINE DEMOKRATIE.

VERNICHETET DIE UNTERDRÜCKER !



mfg

ArmalyteKid
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Baba Yaga


New PostErstellt: 14.05.04, 08:20  Betreff: USA - Leuchtturm der Menschenrechte - Zitat:Josef Fischer  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

junge Welt vom 11.05.2004

Nicht nur im Irak
Mißhandlungen und Folter von Gefangenen sind auch in den USA und in US-Gefängnissen in anderen Ländern gängige Praxis


Knut Mellenthin

»Was in diesem Gefängnis geschah, repräsentiert nicht das Amerika, das ich kenne. Das Amerika, das ich kenne, ist ein mitfühlendes Land, das die Freiheit liebt. Das Amerika, das ich kenne, kümmert sich um jeden Einzelnen.«
(George W. Bush am 5. Mai im Gespräch mit dem von den USA finanzierten arabischen Sender Al Hurra)


Die Wachen durchwühlten die Zellen. Dann trieben sie die Insassen auf eine Fläche, wo sie gezwungen wurden, sich auszuziehen und mit den Händen hinter dem Kopf vor der Mauer zu stehen. Jeder, der in eine andere Richtung blickte, wurde mit Holzknüppeln geschlagen.


Einige Gefangene mußten sich auf den Boden legen, wo auf sie eingetreten wurde. Ein Gefangener, der eine Zelle nicht schnell genug verließ, wurde mit Fäusten und Knüppeln verprügelt, bis er sich in Krämpfen wand. Mindestens 49 Insassen berichteten, daß sie geschlagen wurden. Anschließend wurden die Gefangenen nicht ärztlich versorgt.« (Reuters, 6. Mai 2004)


Die Prügelorgie, ausgeführt von einer für solche Einsätze ausgebildeten professionellen Elitetruppe mit dem martialischen Titel Special Operations Response Team, fand am 4. Februar 1999 in einem Gefängnis von Chicago statt. Nicht nur Menschenrechtsgruppen, die seit vielen Jahren auf die Mißstände aufmerksam zu machen versuchen, fühlen sich angesichts der Berichte aus dem irakischen Militärgefängnis Abu Ghraib an den Gefängnisalltag in den USA erinnert.


Mißhandlung von Gefangenen gelte in amerikanischen Haftanstalten als Routine, schrieb die New York Times am 8. Mai: »Körperliche und sexuelle Mißhandlung von Gefangenen, ähnlich dem, was jetzt aus dem Irak bekannt wurde, findet nach Aussagen von Vollzugsbeamten, Insassen und Menschenrechtlern in Amerikas Gefängnissen statt, ohne viel öffentliche Aufmerksamkeit oder Besorgnis hervorzurufen.«


In Pennsylvania und manchen anderen Bundesstaaten müssen sich Gefangene regelmäßig vor den Wärtern und den übrigen Insassen ausziehen, bevor sie verlegt werden. In einer Haftanstalt in Phoenix, Arizona, werden die Gefangenen gezwungen, rosa Frauenunterwäsche zu tragen, und anderen perversen psychischen Demütigungen ausgesetzt, die dem Verantwortlichen Joe Arpaio einen internationalen Ruf als »härtestem Sheriff der USA« eingetragen haben. Der Hamburger Justizsenator Roger Kusch (CDU) reiste im August 2002 zur Besichtigung an und rechtfertigte sich nachträglich: »Im Interesse der Modernisierung des Hamburger Strafvollzuges halte ich es für unerläßlich, aus einem breitgefächerten Feld von Möglichkeiten Anregungen zu holen.« (Hamburger Abendblatt, 10.8.2002)


In einem Hochsicherheitsgefängnis in Virgina müssen neu eingelieferte Gefangene die auch aus dem Irak und von Guantánamo bekannten schwarzen Tüten über dem Kopf tragen. Sie berichten, daß sie oft geschlagen werden und daß die Wärter sie zwingen, vor ihnen auf dem Boden zu kriechen.


Besonders schlimme Zustände herrschten in texanischen Gefängnissen in den 90er Jahren unter Gouverneur George W. Bush. Die Bundesbehörden sahen sich schließlich gezwungen, die dortigen Gefängnisse ihrer Aufsicht zu unterstellen. Bestochene Wärter hatten es zugelassen, daß Banden in den Anstalten andere Gefangene zu Sexdiensten zwangen und sie auch vermieteten. Vergewaltigungen, mit Duldung und teilweise auch mit Beteiligung des Wachpersonals, sind in vielen Knästen der USA üblich.


Im September 1996 fand im texanischen Brazoria County Gefängnis eine inszenierte »Drogenrazzia« statt, die zu Übungszwecken – und wohl auch zum sadistischen Vergnügen der Wärter – gefilmt wurde. Das Videoband zeigt Gefangene, die gezwungen wurden, sich nackt auf den Boden zu legen. Ein Polizeihund greift mehrere Häftlinge an; der Film zeigt, wie er einen der Gefangenen ins Bein beißt. Wärter stoßen Häftlinge mit Betäubungsgewehren und zwingen sie, sich nebeneinander auf den Boden zu legen. Anschließend werden verletzte Gefangene mit dem Gesicht nach unten zurück in ihre Zellen geschleift.



Vervierfachte Gefangenenzahl


Viele US-Bürger halten es aufgrund eines schlichten Gut-Böse-Denkens für ganz normal, daß in den Gefängnissen der Vereinigten Staaten die Menschenwürde ständig und systematisch mit Füßen getreten wird. Das gilt, sofern es nicht zu auffälligen sadistischen Exzessen kommt, als pädagogisch beabsichtigter Teil der verdienten Strafe.


Erschwerend und verschärfend kommt die materielle Situation in den Gefängnissen hinzu. Als Ergebnis einer miserablen Sozialpolitik, für die immer weniger staatliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden, hat sich die Zahl der Häftlinge in den Knästen der Vereinigten Staaten in den letzten 25 Jahren vervierfacht. Der entsprechend gestiegene Bedarf an Wachpersonal kann nicht gedeckt werden, zumal in der Regel sehr niedrige Löhne gezahlt werden. Privatunternehmen, die mit unqualifiziertem, aber gewaltbereiten Personal arbeiten, sind in vielen Haftanstalten in die Bresche gesprungen und haben zum Teil ein Schreckensregime jenseits der ohnehin nicht hohen Standards staatlicher Vollzugsanstalten errichtet. Es ist keine Seltenheit, daß bei Häftlingen schwere Unterernährung und Folgekrankheiten wie Tuberkulose festgestellt werden.


Die Vorgänge in Abu Ghraib sind zum Teil damit begründet worden, daß die unmittelbar beteiligten Militärpolizisten für diese Aufgabe nicht ausgebildet gewesen seien. Aber mindestens zwei der sieben Beschuldigten, die sich besonders sadistisch verhalten haben sollen, waren zuvor im Zivilberuf Gefängniswärter, der eine sogar in einem Hochsicherheitstrakt.


Der Mann, der nach der Besetzung des Irak im vorigen Jahr die Wiederinbetriebnahme von Abu Ghraib und die Ausbildung des Wachpersonals leitete, Lane McCotter, war früher Direktor der Gefängnisse des Bundesstaates Utah. Er verlor diesen Posten 1997, nachdem ein Gefangener, der an Schizophrenie litt, nach 16stündigen Quälereien durch das Personal nackt in seiner Zelle starb. McCotter wurde anschließend Manager eines privaten Gefängnisunternehmens, gegen das wegen mangelnder medizinischer Versorgung von Häftlingen in den USA Untersuchungen laufen.



Mißachtung der Genfer Konvention


Die Washington Post schrieb am 6. Mai in einem Leitartikel der Chefredaktion: »Die schrecklichen Übergriffe durch amerikanische Verhörer und Wärter im Gefängnis Abu Ghraib und anderen Haftanstalten des US-Militärs in Irak und Afghanistan sind teilweise zurückzuführen auf politische Entscheidungen und öffentliche Erklärungen von Verteidigungsminister Donald H. Rumsfeld.« Das Pentagon habe nämlich entschieden, sich nicht länger an die Genfer Konvention und an die internen Vorschriften der US-Armee für die Behandlung von Gefangenen gebunden zu fühlen: »Übergriffe wird es in jedem Gefängnissystem geben. Aber Rumsfelds Entscheidung trug dazu bei, daß ein gesetzloses Regime entstand, unter dem Gefangene sowohl im Irak als auch in Afghanistan erniedrigt, geschlagen, gefoltert und ermordet wurden – und in dem, bis in die jüngste Zeit, niemand zur Rechenschaft gezogen wurde.« Die Gesetzlosigkeit habe begonnen, als Rumsfeld im Januar 2002 öffentlich erklärte, daß Hunderte von Gefangenen in Afghanistan »keine Rechte« nach der Genfer Konvention hätten, kritisierte die Chefredaktion der Washington Post in ihrem Leitartikel.


Tatsächlich hat die Bush-Administration seit Beginn ihres »Kriegs gegen den Terrorismus« bewußt und systematisch mehr oder weniger rechtsfreie Räume geschaffen, die sich trotz vieler Übereinstimmungen mit Vorgängen in US-amerikanischen Gefängnissen dennoch grundsätzlich von diesen unterscheiden. Im Herbst 2001 ließ die US-Armee in Afghanistan Hunderte von Gefangenen tagelang ohne Nahrung in Container unter freiem Himmel sperren, so daß viele von ihnen starben. Ein angeblicher Gefangenenaufstand in einem der menschenunwürdigen afghanischen Knäste wurde von der US-Armee damit »beantwortet«, daß alle Insassen niedergemetzelt wurden. Die letzten starben bei Bomben- und Granatenangriffen in den Trümmern. Viele Gefangene wurden einfach den mit den USA verbündeten Milizen der Nordallianz überlassen. Erst Anfang Mai wurden – im Schatten der Abu-Ghraib-Affäre und ohne großes Aufsehen – mehrere hundert Gefangene aus nordafghanischen Verließen nach Kabul überstellt. Viele von ihnen haben Tuberkulose und schwere Verletzungen als Haftfolgen davongetragen.


Die US-Armee kannte (und kennt, wie man wohl immer noch sagen muß) in Afghanistan nur eine ganz primitive Unterscheidung: Einheimische Gefangene sind »Taliban«, Ausländer hingegen »Al-Qaida-Terroristen«. Die konkreten Folgen dieser Unterscheidung sind jedoch gering. In Guantánamo beispielsweise sind nicht nur »Al-Qaida-Terroristen«, sondern auch »Taliban« gelandet, darunter einfache afghanische Dorfbewohner, die aus irgendeinem Grund von persönlichen Gegnern denunziert wurden oder die US-amerikanischen Truppen zufällig im Wege standen. Auch mehrere Jugendliche befanden sich unter ihnen. Demütigungen und Mißhandlungen im Guantánamo-Lager, in schockierenden Fotos dokumentiert, beschäftigten einige Tage lang die Medien, gerieten dann in Vergessenheit.


Die USA haben im Zuge ihres gerade erst beginnenden »Kriegs gegen den Terrorismus« ein weitverzweigtes internationales Lager- und Gefängnissystem geschaffen, das in der praktizierten Mißhandlung der Gefangenen differenziert ist und den Inhaftierten grundsätzlich keinen Rechtsstatus zugesteht. Sie können ohne Anklage beliebig lange festgehalten werden, haben kein Recht auf einen Anwalt und irgendeine Form von Haftprüfung. Manche Iraker befinden sich monatelang nur deshalb im Gefängnis, weil der Nachbar, der eigentlich verhaftet werden sollte, nicht im Haus war, und sie im falschen Moment vor ihre Haustür traten. Die irakische Marionettenverwaltung, der in wenigen Wochen unter gigantischem PR-Getöse die »Souveränität« übertragen werden soll, hat in den Knästen der Besatzungsmacht nicht die geringsten Mitspracherechte und soll offenbar nicht einmal an der jetzt angekündigten Untersuchung über die Zustände in den Gefängnissen beteiligt werden.



Unterdrückte Fakten


Auch das Internationale Rote Kreuz (IRK) hat Zugang zu den Gefangenen nur in Ausnahmefällen, abhängig von der Gnade der US-Behörden. Die frühere Leiterin der amerikanischen Militärgefängnisse im Irak, Janis Karpinski, sagte der New York Times (2. Mai), der militärische Geheimdienst habe das IRK systematisch von bestimmten Teilen Abu Ghraibs fernzuhalten versucht. Angehörige der Militärpolizei berichten von »Geistergefangenen«, die während IRK-Inspektionen in den Gebäuden hin- und hergetrieben wurden, damit die Besucher sie nicht zu Gesicht bekamen.


Wie unter totalitären Diktaturen hat sich die absurde Situation eingestellt, daß das Rote Kreuz monatelang keine öffentliche Kritik an erkannten Mißständen wagte, aus Angst, dann ganz ausgesperrt zu werden. Erst nachdem seit einer Woche alle großen US-Medien von den Vorgängen in Abu Ghraib berichten, traute sich das Internationale Rote Kreuz mit der Mitteilung an die Öffentlichkeit, daß es den US-Regierungsstellen schon vor Monaten seine Kritik mitgeteilt hatte, ohne daß dies irgendeinen Erfolg hatte. Übergriffe, so sagt das IRK jetzt, seien keineswegs nur vereinzelt, sondern in großer Zahl registriert worden und seien nach den vorliegenden Erkenntnissen offenbar von den vorgesetzten Stellen zumindest geduldet worden. (Auszüge aus dem IKRK-Bericht bei Reuters, 7. Mai)


Dabei sind die Zustände im Irak sogar noch vergleichsweise transparent. Eine unbekannte Zahl von Gefangenen, vermutlich mindestens einige hundert, vor allem angebliche Al-Qaida-Terroristen, wird an geheimen Orten festgehalten, ohne irgendeinen menschlichen Kontakt zu haben außer mit Bewachern, Verhörern und anderen Folterern. Ob sie irgendwann noch einmal der Öffentlichkeit lebend präsentiert werden, ist ungewiß. Von Zeit zu Zeit werden einzelne Medien von US-Geheimdiensten gezielt mit angeblichen, naturgemäß absolut unüberprüfbaren Aussagen dieser Spezialgefangenen gefüttert – und drucken, offenbar unberührt von journalistischen oder gar moralischen Bedenken, das Gelieferte ab.



Guantánamo-Miller


Die Leitung der 14 offiziellen und zahlreichen inoffiziellen US-amerikanischen Militärgefängnisse im Irak wurde nach Bekanntwerden der Vorgänge in Abu Ghraib ausgerechnet dem bisherigen Chef des Gefangenenlagers von Guantánamo, Geoffrey D. Miller, übertragen.


Miller leitete eine Untersuchungsgruppe aus Guantánamo, die vom 31. August bis 9. September vorigen Jahres die amerikanischen Haftanstalten im Irak besuchte, um »die Fähigkeit zu verbessern, die Internierten sehr schnell für praktisch umsetzbare Informationsgewinnung auszubeuten«. Anders gesagt: Die Gruppe sollte aufgrund der in Guantánamo gemachten Erfahrungen Vorschläge für die Intensivierung und Effektivierung der Verhöre entwickeln.


Über den Einsatz des von Miller geleiteten Teams sind wir durch den Anfang März abgeschlossenen Bericht von Generalmajor Antonio Taguba über die Vorgänge in Abu Ghraib informiert. Erstmals brachte das Magazin The New Yorker am Sonntag voriger Woche eine Zusammenfassung und Auszüge aus dem Bericht. Dessen vollständiger Text kann inzwischen auch an mehreren Stellen im Internet nachgelesen werden. Nicht aber seine zahlreichen Anhänge, darunter als Annex 20 die »Verbesserungsvorschläge« des Miller-Teams.


Taguba läßt aber in seinem Bericht keinen Zweifel, daß er den Empfehlungen der Kommission eine erhebliche Mitschuld an der Entwicklung in Abu Ghraib gibt. Miller hatte, so lesen wir bei Taguba, gefordert, daß das Wachpersonal – die Militärpolizei, der die sieben jetzt Angeschuldigten angehören – eine »aktive Rolle« bei der »Schaffung der Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbeutung der Internierten« übernehmen müsse. Das war von allen Seiten so interpretiert worden, wie es dann praktiziert wurde.


Die 26jährige Militärpolizistin Sabrina D. Harman, eine der sieben Angeschuldigten, teilte dazu der Washington Post (8. Mai) mit: »Sie brachten uns einen oder mehrere Gefangene gleichzeitig, alle bereits mit Tüten auf dem Kopf und mit Handschellen gefesselt.« »Die Aufgabe der Militärpolizei war es, sie wach zu halten und ihnen die Hölle heiß zu machen, damit sie redeten.« – Ihre Einheit, so MP Harman, habe ihre Anweisungen von Offizieren des militärischen Geheimdienstes, von CIA-Agenten und von sogenannten Civilian Contractors, Angestellten privater Sicherheitsunternehmen, bekommen, die die Verhöre durchführten. Derjenige, der den oder die betroffenen Gefangenen den Militärpolizisten übergab, habe die Art der Behandlung vorgegeben. Häftlingen, die nicht »kooperierten«, wurde alles weggenommen: die Kleidung, die Matratze, sie bekamen nichts zu essen, wurden am Schlafen gehindert. Feste Regeln für die Behandlung der Gefangenen, so MP Harman, habe es nicht gegeben. Die Vorgesetzten trafen willkürliche Anweisungen nach eigenem Gutdünken.



Konsequenzen?


Die Schilderungen von MP Harman und anderen Militärpolizisten – nicht nur den Angeschuldigten – stimmen mit dem Befund des Taguba-Berichts und den Aussagen der früheren Chefin der US-Militärgefängnisse im Irak, Karpinski, überein: Was die Behandlung der Gefangenen anging, habe in Abu Ghraib der militärische Geheimdienst (MI) das Sagen gehabt. Die Militärpolizisten seien zu ihren Taten zumindest ermutigt, wenn nicht sogar aufgefordert worden. Auf gar keinen Fall hätten Szenen wie die auf den bekanntgewordenen Fotos dokumentierten ohne Wissen des MI stattfinden können (New York Times, 2. Mai).


Die US-Regierung hat angekündigt, daß nicht nur die Zustände in Abu Ghraib, sondern in allen irakischen Gefängnissen und auch in Afghanistan untersucht werden sollen. Nötigenfalls werde man die Ursachen der Vorfälle bis hinauf zum obersten Ende der Kommandokette zurückverfolgen. Es ist zu hoffen, daß dabei mehr herauskommt als eine Bestrafung der direkt beschuldigten sieben Militärpolizisten. Dem Bestreben der Regierung, möglichst schnell Gras über die Vorfälle wachsen zu lassen und die Affäre mit scheinheiliger Verurteilung »einiger weniger Übeltäter« – wie George W. Bush am Sonnabend nochmals behauptete – zu begraben, steht das Interesse der Demokratischen Partei entgegen, wenige Monate vor der Präsidentenwahl im November maximales politisches Kapital aus dem Skandal zu schlagen.


Auf der anderen Seite tragen die Demokraten und die liberalen Medien aber nicht nur den »Krieg gegen den Terrorismus« und die Fortsetzung des Irak-Krieges mit, sondern sind auch ängstlich bemüht, der Regierung nicht allzu viel Steine in den Weg zu legen, um nicht »unpatriotisch« zu erscheinen. Dabei könnte die jetzt noch breit bis in die Reihen der Republikaner erhobene Forderung nach vollständiger Aufklärung letzten Endes auf der Strecke bleiben.


* Weitere Informationen: www.bushwhackedusa.com


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Ausdruck erstellt am 14.05.2004 um 08:12:53 Uhr


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