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Zur Sozialhilfebratung im Internet

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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 16.02.06, 12:04  Betreff:  Re: Zur Sozialhilfebratung im Internet  drucken  weiterempfehlen

per Rundmail erhalten:


Erwerbslosenberatung in Berlin


Unabhängige Erwerbslosenberatung:


AK ELVIS, PDS-Laden, Feurigstr. 67-68, Schöneberg, jeden Mi.: 17-18.30
Uhr, Info und Beratung zum Arbeitslosengeld II, Tel.: 219 97 140 (ohne
Termin)

Berliner Kampagne gegen Hartz IV im Büro von Anders arbeiten, Hof, über
Mehringhof-Theater, 1. Stck. rechts, Gneisenaustr.2a, Kreuzberg (U-Bhf.
Mehringdamm)Mo 15-18 Uhr, Tel.: 695 98 306 (mit und ohne Termin)

Erwerbslosentreff in der ´Lunte`, Weisestr. 53 (U-Boddinstr. in
Neukölln), jeden Mi.: 12-16 Uhr; Erwerbslosenfrühstück und
Infoaustausch, Tel: 622 32 34 (Zur Zeit keine Beratung!)


Weitere Beratungsstellen

Neukölln
Soziale Beratung der Diakonie, Oderstr. 174, 12051 Berlin, Dienstag
14.30-17 Uhr, Donnerstag 14-17 Uhr, Tel.: 54715392

TUBA, Projekt vom Beschäftigungsträger Bequit, Sanderstr. 8, 9-14 Uhr,
ausser Mi von 10-12 Uhr Tel: 691 60 63 (mit Anmeldung)

Diakonie Gropiusstadt Lipschitzallee 20, Tel.: 602 31 58, Mo 10-12
Sozialberatung (auch ohne Termin)


Kreuzberg
Berliner MieterGemeinschaft e.V.: Möckernstr. 92,10963 Berlin, jeden
Dienstag um 19 Uhr Informationsabende mit Jurist/innen und
Sozialarbeiter/innen zu sozialrechtlichen Fragen und Unterstützung beim
Ausfüllen von Anträgen (auch für Nicht-Mitglieder), Tel. 21 00 25-84

TAM, Diakonie, Wilhelmstr.115, Kreuzberg, Mo, Mi-Fr 9-13 Uhr, Tel.: 261
19 93 (mit Termin) Rechtsberatung mit einem Anwalt (ohne Anmeldung):
jeden 2. und 4. Mittwoch im Monat 15.00 - 17.00 Uhr in der St.
Thomas-Gemeinde am Bethaniendamm 23 - 29 Sozialberatung Bürgerhilfe,

Unionhilfswerk-Sozialeinrichtungen gGmbH und Bürgerhilfe e.V., DPW,
Wrangelstr. 66a, 10997 Berlin, Tel. 611 14 64, Sprechzeiten: Mo, Do
12.00 - 16.00 Uhr, Fr, Di 16.00 - 20.00 Uhr


Friedrichshain
Sozialberatung der Treberhilfe e.V., DPW, Niederbarnimstraße 2, 10247
Berlin, Tel. 2 91 75 29, Tel/Fax 2 91 60 68, Tel. 29 66 86 88, eMail:
, Mo, Mi 10-14 Uhr, Do 14-18 (ohne Termin)

Arbeitslosen-, Renten- und Sozialberatung im Mieterladen, Kreutziger
Str.23, jeden 3. Mittwoch im Monat 19 - 20 Uhr, in Zusammenarbeit mit
dem Arbeitslosenverband steht Rechtsanwältin Andrea Draeger, Mitglied
des Vorstandes des Arbeitslosenverband Landesverband Berlin e. V., als
Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte melden Sie sich bis zwei Tage
vorher telefonisch unter 74 07 88 31 an. Sollten keine Anmeldungen
erfolgen, findet die Beratung nicht statt!


Wedding
Berliner Arbeitslosenzentrum (BALZ) e.V., Diakonie, Nazarethkirchstr.
50, 13347 Berlin (U-Leopoldplatz),offene Beratungssprechstunde (ohne
telef. Anmeldung) Di.: 10-12.30 Uhr (Unterlagen mitbringen), telef.
Sprechzeiten (456 060 15) Mo u. Do: 9-11 Uhr, Di u. Mi: 9-10 Uhr;
www.berliner-arbeitslosenzentrum.de


Mitte
Sozialberatung der Treberhilfe e.V., DPW, Ackerstraße 147, 10115
Berlin, Tel./Fax 2 82 87 62, Tel. 74 76 90 61


Spandau
Arbeitsloseninitiative in Spandau: Treffpunkt ´Regenbogen`, Lynarstr.
9, Tel.: 336 10 36, Offene Beratung Do 14-16 Uhr, sonst nur Termin, Mo
14-17 Uhr, Di 9-14 Uhr, Mi 9-17 Uhr, Do 9-14 Uhr, Fr 9-16 Uhr


Arbeitslosenverband in Marzahn, Hellersdorf, Hohenschönhausen und Lichtenberg:

ALZ Marzahn: Glambecker Ring 80 - 82, 12679 Berlin, (Kiezhaus-Haus
Marzahn), Tel.: 93 49 65 04, Mo, Mi, Do 08:00 - 15:00 Uhr, Di 08:00 -
18:00 Uhr, Fr nach Vereinbarung

ALZ Hohenschönhausen: Zum Hechtgraben 1, 13051 Berlin, Tel.: 92 37 65
95, Mo - Mi 9.00 - 15.00 Uhr, Di 9-13 (tel.Vereinbarung), 13-17 Uhr,
Fr. 9-12 Uhr nur n. Vereinbarung

ALZ Hellersdorf: Teterower Ring 168, 12619 Berlin, Tel. 563 29 53, Mo
9.00 - 16.00 Uhr, Di 9.00 - 18.00 Uhr, Mi,Do 9.00 - 16.00 Uhr, Fr 9.00
- 11.00 Uhr

Bürger-Kommunikations-Center Lichtenberg: Landsberger Allee 180 c - d,
10369 Berlin, Tel.: 97 60 51 98, Mo - Mi 9.00 - 15.00 Uhr, Do 9.00 -
18.00 Uhr
Fr nach Vereinbarung

Arbeitslosenverband Berlin: http://www.berliner-alv.de, Email:
, Tel.: 551 52 855


Öffentlicher Dienst in Mitte, Zehlendorf und Reinickendorf:

Rathaus Mitte, Bürgerbüro Berolinahaus (Zi. 012), Karl-Marx-Allee 31,
jeden 1. u. 3. Di. im Monat: 15-17 Uhr, Auskünfte zur Arbeitslosigkeit

Rathaus Zehlendorf, Raum D 15, Kirchstr. 1–3, 14160 Berlin, jeden 4.
Do. im Monat: 15-17.30 Uhr (nicht im Mai), Voranmeldung unter Tel.:
90299-6550 -6531 -6536, Auskünfte zur Arbeitslosigkeit

Rathaus Reinickendorf, (Zi. 13), 13437 Berlin, Eichborndamm 215-239,
jeden 3. Mi.: 13-15 Uhr


Gewerkschaftliche Beratung (für Gewerkschaftsmitglieder, mit Ausnahmen):

ver.di (für Mitglieder): http://www.verdi-erwerbslosenberatung.de/,
Erwerbslosenberatung bei: rechtlichen Konflikten in ungeschützten
Arbeitsverhältnissen, SGB III, SGB II usw., jeden Mi.: 16-18 Uhr,
Köpenicker Str. 30, Raum 2.22, Tel. 88 66-6

ver.di Nord: Treffen jeden 2. Mo. im Monat um 16.30 Uhr, Rathaus
Wedding, Neubau, Raum 187, H.-J. Heidelmeyer, Tel.: 455 32 55

ver.di Kreuzberg/Schöneberg: Fr und Mo 14-16 Uhr, Dudenstr. 10,
Mediengalerie, Doris Schmidt, Tel.: 782 48 17

ver.di Hellersdorf/Marzahn: Mehrower Allee 28 (S-Bhf Mehrower Allee),
12687 Berlin (berät auch Nicht-Mitglieder)

IG BAU: Tel: 20620641/-42, DGB-Haus, Keithstraße 1-3, nur mit Termin
und nur für Mitglieder

IG Metall, Helgard Kegel, Tel.: 25387192, nach telefonischer
Vereinbarung, Mo u. Di 9-17 Uhr, Alte Jakobstr.149, Zimmer 132 (berät
auch Nicht-Mitglieder)

FAU: Di 18-20 Uhr, Straßburger Str. 38, 10405 Berlin, Tel.: 28700804


Beratung in anderen Sprachen:

Frauen: TIO (türkisch), Köpenicker Str. 8b, 10997, Tel. 612 20 50, Di
und Do 10-18 Uhr, Fr 9-14 Uhr, nur mit Termin

Box 66 (russisch, vietnamesisch), Sonntagstr. 9, 10245 Berlin, Tel. 292 01 44


Wichtige Internetseite für Informationen zum Thema Erwerbslosigkeit

www.hartzkampagne.de

http://www.tacheles-sozialhilfe.de/
Tacheles e.V.

http://www.bag-shi.de/
Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfe- und Erwerbsloseninitiativen e.V.

http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik
Arbeitnehmerkammer Bremen

http://www.berliner-arbeitslosenzentrum.de/
Berliner Arbeitslosenzentrum e. V. (BALZ)

http://www.paritaet.org/gv/infothek/hartz_iv/
Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Info-Seite zu Hartz IV

http://www.erwerbslos.de
Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen

http://www.labournet.de/diskussion/arbeit/realpolitik/hilfe/index.html
labournet

http://www.jadu.de/jadu-studies/ispa/hartz4/MP3/mp3.html
Mitschnitte aus Radio und TV (MP3) bei: "Internationale Studentische
Presse-Agentur"



Mensch bleiben muß der Mensch ...
von Tegtmeier


[editiert: 16.02.06, 16:49 von bjk]
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bjk

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New PostErstellt: 16.02.06, 11:55  Betreff:  Re: Zur Sozialhilfebratung im Internet  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2006/02/139142.shtml



Hartz-IV: Anderung im Schnellverfahren

von Martin Behrsing - 16.02.2006 01:21


Große Koalition will ab 17.02.2006 zahlreiche Einschränkungen abschließend entscheiden. Entschiedener Widerstand beschlossen.
Berlin/Bonn. Ab Freitag endet die Frist, bis zu der arbeitslose Menschen unter 25 Jahren vom Elternhaus ausziehen können. Nach Informationen des Erwerbslosen Forum Deutschland sollen am 17.02.2006 in 2. und 3. Lesung die Änderungen bei Hartz-IV beschlossen werden.


Ab 01.07.2007 treten zahlreiche Änderungen in Kraft: Absenkung des Regelsatzes auf 276 EUR für junge Erwachsene, Auszug aus dem Elternhaus nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Behörden, Beweislastumkehr für Wohngemeinschaften, kein ALG-II für EU-Arbeitsuchende. Die Bundesagentur für Arbeit äußerte Bedenken gegen den geplanten Zeitplan an, weil die technische Realisation in dieser kurzen Zeit nicht möglich sei. Das Erwerbslosen Forum Deutschland und das Aktionsbündnis Sozialproteste kündigt gemeinsam mit zahlreichen Initiativen massive Mobilisierung des Sozialprotestes und des zivilen Ungehorsam an. „Diese Eile bei der Gesetzgebung hat für uns System. Damit soll eine gesellschaftliche Debatte und Sozialer Protest verhindert werden. Offensichtlich ist der großen Koalition die Wahrung des Besitzstands der Vermögenden wichtiger. Die Koalition kann sich unseres Widerstands gewiss sein, so Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland.

Mit zahlreichen anderen Initiativen werden konzertierte Aktionen initiiert. Im speziellen richten sich u.a. Großdemos gegen Zwangsumzüge (18.02.06 Köln), die Übervorteilung der Reichen ( Frankfurt 25.02.06 anlässlich des Opernballs), die Zunahme von Armut (25.02.06 Berlin) Frankfurt 25.02.2006). Am 03.06.06 ist darüber hinaus eine bundesweite Großdemonstration entschieden, die sich den Unmut bezüglich weiterer innen- und außenpolitischer Regierungsentscheidungen auf die Fahnen geschrieben hat. Mit zahlreichen regionalen Aktionen in Form zivilen Ungehorsams u. a. während der Fußball-WM soll die Regierung der Weltöffentlichkeit vorgeführt werden. „Die Erwerbslosen haben die ständigen Reformen gegen sie satt“, so Martin Behrsing.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland wird verstärkt seiner individuellen Beratung von Betroffenen nachkommen und Hilfestellungen zur Rechtsdurchsetzung anbieten, die dringender denn je sein werden.

Weitere Infos erhalten Sie unter: http://www.erwerbslosenforum.de

Foto Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland :

http://www.erwerbslosenforum.de/images/behrsing.jpg



Pressekontakt




Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing
Schickgasse 3
53117 Bonn
Ruf: 0228 2495594

Mobil: 0160 99278357
Fax: 01805 039000 3946


http://www.erwerbslosenforum.de



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New PostErstellt: 13.02.06, 16:49  Betreff:  Re: Zur Sozialhilfebratung im Internet  drucken  weiterempfehlen




per Rundmail erhalten:


die einführung von gerichtsgebühren auch für verfahren vor sozialgerichten
wurde ja schon einmal vor 1 1/2 jahren als versuchsballon gestartet. jetzt
ist die erweiterte vorlage wieder auf dem tisch. es ist zum (an)kotzen! doch
lest selbst und vergesst bitte das weiterleiten NICHT!

wütende grüße




DGB lehnt Fusion von Gerichten ab

Engelen-Kefer kritisiert Pläne für neue Gebühren

Sigrid Averesch


BERLIN. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat die Justizminister der Länder
aufgefordert, auf die geplante Zusammenlegung von Sozial- und
Verwaltungsgerichten zu verzichten. "Die Eigenständigkeit der Gerichte muss
erhalten bleiben", sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula
Engelen-Kefer der Berliner Zeitung. "Die Zusammenlegung ist der falsche
Weg." Die Gewerkschafterin warnte, dass dadurch die Qualität der
Rechtsprechung gefährdet sei. "Wenn nicht die bestmöglich spezialisierte
Rechtsprechung gewährleistet wird, geht das zu Lasten der Rechtsuchenden."
Engelen-Kefer verwies darauf, dass es bei den Prozessen vor den
Sozialgerichten beispielsweise um die Leistungen aus Renten- oder
Krankenversicherungen gehe. "Das ist eine komplizierte rechtliche Materie,
die eine langjährige Erfahrung erfordert", unterstrich die
DGB-Vizevorsitzende.
Über die Gesetzentwürfe zur Fusion von Gerichten beriet gestern der
Bundesrat. Danach soll es den Ländern künftig möglich sein, die Sozial- und
Verwaltungsgerichte zu einem Gericht zu verschmelzen und dabei die
Finanzgerichte miteinzubeziehen. Dafür ist eine Grundgesetzänderung nötig,
der Bundesrat und Bundestag mit Zweidrittel-Mehrheit zustimmen müssen. Der
Gesetzentwurf war in der vergangenen Legislaturperiode beraten worden,
konnte aber wegen der Neuwahl nicht beschlossen werden.
Darüber hinaus beschloss der Bundesrat die Einführung von Gerichtsgebühren
bei Sozialgerichten. Bisher sind diese Prozesse gebührenfrei. Künftig sollen
für einen Prozess vor dem Sozialgericht 150 Euro an Gebühren anfallen, vor
den Landessozialgerichten 225 Euro und vor dem Bundessozialgericht 300 Euro.
Die Länder erhoffen sich davon einen Rückgang der Verfahren vor den
Sozialgerichten und Einsparungen. Engelen-Kefer kritisierte die Einführung
der Gebühren. Es sei "nicht gerechtfertigt, Gebühren für Versicherte zu
erheben, die Rechte aus der sozialen Pflichtversicherung geltend machen".
Viele Kläger - dazu gehören alle Arbeitslosengeld-II-Bezieher - könnten die
Gebühren nicht aus eigenen Mitteln zahlen und müssten Prozesskostenhilfe
beantragen, die auch der Staat trage.
Dagegen werden die Justizminister offenbar nicht mehr ihre Pläne zur
Beschränkung der Berufung verfolgen. Laut Bundesjustizministerin Brigitte
Zypries (SPD) ist die geplante Abschaffung einer zweiten Tatsacheninstanz
"vom Tisch".



Berliner Zeitung 11.12. S. 6



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New PostErstellt: 13.02.06, 12:18  Betreff:  Re: Kommunen müssen Schönheitsreparaturen zahlen!  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://de.indymedia.org/2006/02/138540.shtml


ALG2: Auch Renovierung muss bezahlt werden

von Martin Behrsing - 10.02.2006 21:22


Hartz IV: Kommunen müssen Mietern auch Schönheitsreparaturen ersetzen
Kommunen drohen weitere Ausgaben bei ALG-II. Erwerbslosen Forum Deutschland rät zu entsprechenden Anträgen

Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin müssen die Kommunen Mietern im Rahmen von Arbeitslosengeld II die tatsächlichen Aufwendungen der Wohnung erstatten. Dazu gehören auch die mietvertraglich geschuldeten Schönheitsreparaturen, die als einmalige Beihilfe zu übernehmen sind. Das Erwerbslosen Forum Deutschland sieht darin bestätigt, dass das ALG-II viel zu niedrig bemessen sei. Es rät allen Betroffenen Anträge zu stellen. Entsprechende Anträge und Musterwidersprüche- und Klagen werden auf dessen Internetseiten bereitgestellt



Mit seinem Urteil (AZ S 62 AS 1311/05) hat das Berliner Sozialgericht erstmalig festgestellt, dass neben den Regelleistungen und den Unterkunftskosten auch vertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen durch die Kommunen und Arbeitsagenturen zu übernehmen sind. Das Gericht widersprach damit der bisherigen Rechtsauffassung der Arbeitsagentur. „Die Entscheidung des Berliner Gerichtes bestätigt unserer Auffassung, wonach das Arbeitslosengeld-II zu niedrig bemessen ist. Hartz-IV-Empfänger können vom Regelsatz keine Ansparungen für solche Aufwendungen machen. Forderungen nach weiteren Kürzungen beim ALG-II sind somit ad absurdum geführt“, sagte Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forum Deutschland. Das Erwerbslosen Forum tritt die Einführung einer Grundsicherung für alle Erwerbslosen, ohne Arbeitszwang und Bedürftigkeitsprüfungen. Im ersten Schritt wird die Erhöhung des Arbeitslosengeldes II auf mindestens 500 € und die vollen Kosten der Unterkunft gefordert.

Durch die Entscheidung des Gerichtes könnten nach Ansicht der Initiative weitere nicht eingeplante Kosten auf die Kommunen zukommen. „Erneut zeigt sich, dass Hartz-IV ein Flopp ist, der anstatt der gewünschten Kosteneinsparungen weitere unvorhergesehene Kosten und soziale Schieflagen produziert“, so Martin Behrsing. Die Initiative kündigte an, auf ihren Internetseiten einen entsprechenden Antrag bereit zu halten. In Kürze sollen dazu - wegen der zu erwartenden Ablehnungen durch die Behörden - entsprechende Musterwidersprüche- und Klagen bereitgestellt werden. Damit sollen deutschlandweit ähnliche Urteile bei den Sozialgerichten erstritten werden. Das Erwerbslosen Forum Deutschland macht darauf aufmerksam, dass Klagen bei den Sozialgerichten für die Betroffenen kostenfrei sind und man viele Streitigkeiten auch ohne Rechtsanwalt durchfechten kann.

Weitere Infos erhalten Sie unter: http://www.erwerbslosenforum.de

Pressekontakt

Erwerbslosen Forum Deutschland
Martin Behrsing
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53117 Bonn
Ruf: 0228 2495594
Mobil: 0160 99278357
Fax: 01805 039000 3946

http://www.erwerbslosenforum.de

e-Mail:: | Homepage:: http://www.elo-forum.org/forum/ftopic5953.html | Anschrift:: Schickgasse 3, 53117 Bonn |



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[editiert: 13.02.06, 12:18 von bjk]
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New PostErstellt: 13.02.06, 12:03  Betreff:  Kommunen müssen Schönheitsreparaturen zahlen!  drucken  weiterempfehlen

Wichtiges Urteil für ALG II-EmpfängerInnen!


Hartz IV:

Kommunen müssen Mietern die Kosten der Schönheitsreparaturen ihrer Wohnung erstatten


VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.


(Verbandspresse, 09.02.2006 12:54)


{b](Hamburg)[/b] - Nach einer Entscheidung des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom 2. August 2005, Az. S 63 AS 1311/05) muss eine Kommune einem Mieter im Rahmen von Arbeitslosengeld II die Schönheitsreparaturen der Wohnung erstatten. Bislang stand die Bundesagentur für Arbeit auf dem Rechtsstandpunkt, dass die Schönheitsreparaturen Bestandteil der Regelleistungen seien. Erstmalig hat hier ein Gericht in Deutschland festgestellt, dass ein Mieter sowohl Anspruch auf die Regelleistungen hat und zusätzlich die Kommunen die Schönheitsreparaturen im Rahmen der tatsächlichen Kosten der Unterkunft erstatten müssen.

VNW-Pressesprecher Dr. Peter Hitpaß: "Mit diesem Urteil schafft das Gericht Klarheit. Mietvertraglich geschuldete Schönheitsreparaturen sind nach Auffassung des Gerichts nach zutreffendem Verständnis als Kosten der Unterkunft im Sinne des § 20 Abs. 1 Satz 1 SGB II als einmalige Beihilfe zu übernehmen. Daraus schließen wir, dass die Kommunen und Arbeitsgemeinschaften die Schönheitsreparaturen im Rahmen der Kosten der Unterkunft zusätzlich zu den Regelleistungen tragen müssen."

Bereits im Mai 2005 hatte das Sozialgericht Mannheim entschieden, dass auch Kosten für Heizung, Kaltwasser und Warmwasser von den Kommunen zusätzlich zu den Regelleistungen zu übernehmen sind (Urteil vom 3. Mai 2005, Az. S 9 AS 705/05).

Der Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vertritt 323 Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften in den Bundesländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In ihren 750.000 Wohnungen leben rund 1,6 Millionen Menschen. Die VNW-Mitgliedsunternehmen sind somit die wichtigsten Anbieter von Mietwohnungen in Norddeutschland.

Quelle/Kontaktadresse:
VNW Verband norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V.

Pressestelle
Tangstedter Landstr. 83, 22415 Hamburg
Telefon: (040) 520110, Telefax: (040) 52011201
eMail:
Internet: http://www.vnw.de

Quelle: http://www.verbaende.com/News.php4?m=36344



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[editiert: 13.02.06, 12:03 von bjk]
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New PostErstellt: 10.02.06, 10:34  Betreff: Re: Zur Sozialhilfebratung im Internet  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: Isquierda
    Wann wird es wohl Sterne zum Auhnähen geben, die sich Arbeitslose an die Jacke zu nähen haben?
... trägt die nicht im Grunde schon jetzt jede/r Betroffene - zumindest virtuell?
... drum morgen erst recht zur Anti-Bolkestein-Demo nach Berlin
... drum erst recht nicht nachlassen bei den Montagsdemos

Gruß nach Magdeburg
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Isquierda

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New PostErstellt: 10.02.06, 09:48  Betreff: Re: Zur Sozialhilfebratung im Internet  drucken  weiterempfehlen

Oh Himmel, ich krieg noch die Krise.

Wann wird es wohl Sterne zum Auhnähen geben, die sich Arbeitslose an die Jacke zu nähen haben?

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New PostErstellt: 10.02.06, 09:05  Betreff: Re: Zur Sozialhilfebratung im Internet  drucken  weiterempfehlen



... diese Rundmail der FAU Berlin 16 paßt auch in diesen Thread



In diversen Foren sickert derzeit eine Meldung durch, die zwar schon etwas
älter ist aber seit 1.1.06 an Aktualität gewinnt:

Arbeitslose sollen bei der Krankschreibung (AU) anders behandelt werden
als Arbeitende. Arbeitende kennen 2 Zustände: Arbeitsfähig und
Arbeitsunfähig. Bei Erwerbslosen (Die KK soll den ÄrztInnen jeweils
mitteilen wenn einE VersicherteR arbeitslos ist!) soll es von un an 3
Zustände geben:
  • Arbeitsfähig
  • Arbeitsfähig bis zu 15 Stunden / Woche bei leichter Tätigkeit
  • Arbeitsunfähig.
Erstere beiden Zustände ergeben zusammen genommen den Zustand
"Vermittelbar" und "hat täglich postalisch sowie persönlich nach
Terminabsprache zur Verfügung zu stehen".

Quellen zusammengestellt bei chefduzen:

http://www.chefduzen.de/thread.php?threadid=4964

Zitat:

"Rundschreiben

Kündigung der Ersatzkassen der Vergütung einer Arztanfrage
zur Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit zum 31.12.2005

Die Ersatzkassen haben die Regelung der Vergütung einer Arztanfrage zur
Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosigkeit mit Wirkung zum 31.12.2005
gekündigt. Damit ist die Abrechnung der Pseudonummer 99100 für die
Ersatzkassen nur noch bis einschließlich 4. Quartal 2005 möglich. Wir
bitten um Beachtung.

Ansprechpartnerin:
Sabine Jung, Tel. (03 91) 6 27-63 38"

Viel Spass an alle die gerne mal Frau Jung anrufen möchten:

"...Tag Frau Jung, mein Name ist Anja Möller. Ich bin Arzthelferin und
habe mal eine Frage an Sie wegen unserer arbeitslosen Patienten. Z.B. ein
Herr, Mitte 40, mit Bandscheibenvorfall. Muss er sich in Arbeit oder
Maßnahmen vermitteln lassen wenn er Schmerzen hat? Wenn nicht, wie lange
dürfen wir ihn noch krank schreiben? Frau Doktor wüsste noch gern..." usw.
usf :))
## CrossPoint/OpenXP v3.40 R ##




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New PostErstellt: 24.01.06, 09:12  Betreff: Zur Sozialhilfebratung im Internet  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

"Meine Empörung über die Lebenssituation von Sozialhilfeempfängern beruht nicht allein auf der Tatsache, dass sie wenig Geld zur Verfügung haben. Vielmehr muss klar werden, dass viele von Ihnen noch nicht einmal das bekommen, was ihnen vom Gesetz her zusteht.

In den letzten Jahren hat ein entscheidender Paradigmenwechsel in der praktischen Anwendung der Sozialgesetzgebung durch Sozialämter stattgefunden:

Das Bundessozialhilfegesetz (BSHG) enstand im Jahr 1961, zu Zeiten des Wirtschaftsbooms und unter Bedingungen der Vollbeschäftigung. Sozialhilfe sollte keine „rentengleiche Dauerleistung“ darstellen, sondern lediglich die Funktion eines letzten sozialen Sicherungsnetzes erfüllen. Dies war nicht weiter schwer, denn es gab kaum Sozialhilfeempfänger. Heute, in Zeiten der Massenarbeitslosigkeit, da immer mehr Anspruchsberechtigte ihren Lebensunterhalt auf diese Hilfe angewiesen sind, muss über die Finanzierbarkeit nachgedacht werden. Die ersten Anzeichen einer Wende im sozialen Bereich zeichneten sich bereits 1996 ab. Mit dem Armutsbericht 1995 wurde man hellhörig und beschloss, eine Bedürftigen zu separieren: Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) entstand. So konnte durch eine getrennte Statistik vorerst eine Senkung der Empfängerzahlen erreicht werden. Das AsylbLG stellt hiernach Anspruchsberechtigte deutlich schlechter als Sozialhilfeempfänger im Sinne des BSHG. Asylbewerber erhalten als Haushaltsvorstand vorwiegend Sachleistungen in Höhe von monatlich 184,07 €, sowie einen Barbetrag von 40,90 €, Gebrauchsgüter werden leihweise gestellt und sie haben keinen Anspruch auf Einmalige Beihilfen. Die Geldleistungen sind um 15-20% niedriger als die regelsätze nach dem BSHG. Mit der gesonderten Erfassung konnte zwar die Zahl der Sozialhilfeempfänger drastisch gesenkt werden, aber seither steigt sie stetig an. Im Vergleich fällt auf, dass die Brutto-Ausgaben für HzL dennoch sinken: Die Zahl der Anspruchsberechtigten stieg in Sachsen-Anhalt seit 1997 bis 2001 um 20 %, während die Bruttoausgaben für HzL im gleichen Zeitraum um 6,5 % gesenkt werden konnten. Zum 31.12.2002 bezogen 93 492 Sachsen-Anhaltiner ( 60 % mehr als noch 1994) Hilfe zum Lebensunterhalt. Das waren 3,6 % der Bevölkerung (1997waren es noch 2,7 %). Diese sind aber nur jene Anspruchsberechtigten, die tatsächlich Sozialhilfe erhalten haben. Der Armuts- und Reichtumsbericht für Sachsen-Anhalt (Ja, so etwas gibt es!) stellt fest, dass 18 % der Gesamtbevölkerung unter der bundesdeutschen Armutsschwelle leben (Ihnen steht weniger als 60 % des Durchschnittseinkommen zur Verfügung). Auch die Kinderamut ist immernoch - trotz eines erheblichen Rückganges seit 1992 - überdurchschnittlich hoch.



Der Großteil der Armen verzichtet auf seine Ansprüche auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Dieser „Verzicht“ resultiert zum einen aus Angst vor angedrohtem Arbeitszwang und Repressalien, aus Scham, aus Unwissenheit oder weil Ihnen die Leistungen vorsätzlich verweigert werden. Schätzungsweise können auf diese Art 63,1 % der tatsächlichen Ausgaben eingespart werden. Das entspricht im Jahr 2002 einer Ersparnis von 144 Mio € für den Landeshaushalt Sachsen-Anhalt.



Weil aber nicht sein kann, was nicht sein darf, ist Armut in Deutschland leider nicht medienwirksam genug und die „Erfolge“ der Sozialhilfemafia werden unter den Teppich gekehrt: während Florida-Rolf, Viagra-Kalle und Puff-Helmut durch die Medien geistern und immer noch die Lüge regiert, den Armen ginge es eigentlich viel zu gut, wird in deutschen Sozialämtern gelogen, betrogen und verweigert, wie man es sich kaum vorstellen kann. Täter sind dabei jene, denen man es am wenigsten zutraut: Leisetreter auf der amtlichen Seite des Schreibtischs. Der Ausverkauf der Hilfebedürftigen nimmt dabei erstaunliche Ausmaße an. Nicht nur, dass mit sportlichem Ehrgeiz versucht wird, so wenig wie möglich zahlen zu müssen, so werden konsequent Gesetze missachtet. Leistungskürzungen werden angeordnet, die mit Nichts anderem als Willkür zu begründen sind. Im Sozialamt Magdeburg werden „Einkommen“ angerechnet, die es nicht gibt, Arbeitsverweigerungen inszeniert und Leistungen rechtswidrig gekürzt. In Duisburg wird geschütztes Vermögen als Einkommen gewertet und von der Sozialhilfe abgesetzt, Mitwirkungen eingefordert, die nicht erbracht werden können, Anträge gar nicht erst angenommen oder schon mal ein WG-Mitglied für schwul erklärt, um ihm nicht den Regelsatz eines Alleinstehenden auszahlen zu müssen. Deutschlandweit werden Menschen zur Verwaltungsvereinfachung miteinander „verkuppelt“, um Ansprüche zu senken. In Fulda wird eine 83-jährige psychisch Kranke für gesund erklärt, um die Heimkosten zu sparen. So genannte Bedarfsermittler verletzen Grudnrechte der Betroffen und durchsuchen Wohnungen nach Beweisen für Betrug. Anträge werden verlegt, vergessen oder einfach nicht bearbeitet, weil sich Zuständigkeiten ändern oder Bearbeiter krank, im Urlaub oder lustlos sind. Vermehrt wird der neueste Clou der Sozialamts-Al-Capones angewendet: Verweigerung von Minderbeträgen. Wenn man bedenkt, dass sich der Regelsatz eines Haushaltsvorstandes (nach Bundesländern gestaffelt) bei monatlich 282 – 296 € bewegt, ist es unverantwortlich, wenn beträge unter 100,00 € verweigert werden. Jeder Cent ist für jemanden wichtig, der nichts hat und deswegen Sozialhilfe beantragen muss. Es ist fast überflüssig zu erwähnen, dass auch diese Praxis jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt.



An diesen praktischen Beispielen des „Sozialmobbings“ wird deutlich, warum sich Menschen davor scheuen, sich diesem Psychoterror auszusetzen. Besonders muss festgestellt werden, dass eben nicht zwingend ein Gesetz die repressive Bewilligungspraxis der Sozialämter beeinflusst, sondern das Streben der Amtsmitarbeiter kostenminimierend zu „helfen“. Für jene, denen so geholfen wurde, bricht meist eine Welt zusammen: Sie wissen weder ein noch aus und können nicht ordnen, was ihnen passiert. Ratsuchend wenden sie sich auch an so genannte Sozialhilfediskussionsforen im Internet. Dort treffen sie dann wieder auf jene, die ihnen vorher Unrecht taten: Mitarbeiter der Sozialämter. In Diskussionen mit Sozialamtsmitarbeitern trifft man leider auf wenig Verständnis für Kritik an der Sozialamtspraxis. Wer dem widerspricht hat halt „keine Ahnung“ und muss mit einer Accountsperre rechnen. Wie in jedem Sozialamt ist auch in den virtuellen kein Widerspruch erwünscht. Interessanterweise wird in solchen Diskussionsforen - die sich dem eigenen Selbstverständnis nach, der Beratung in Fragen der Sozialhilfe widmen - vor allem durch Sozialamtsmitarbeiter „beraten“. Diese lassen sich ausführlich loben, da sie selbst in ihrer Freizeit weiterhin ihre fragwürdigen Rechtsauffassungen unters Sozialhilfevolk bringen.



Beeindruckend ist es schon, wenn man sofort eine Antwort bekommt, die tatsächlich die Praxis auf den Sozialämtern passgenau widergibt. Dass aber genau diese Praxis die Hilfesuchenden veranlasste, im Internet um Rat zu ersuchen, stört die „Experten“ kaum. Ganz nebenbei wird durch das anonyme Expertenvolk erreicht, dass ein Rest ab Gerechtigkeitssinn, der eben erst eine erlebt Entscheidung fragwürdig werden lässt, gelähmt wird. Die rechtswidrigen Amtsentscheidungen werden so anonym als „korrekt“ deklariert. Es gibt kaum jemanden, der nach weiterer Beratung im Internet, trotz dem an seinem Anliegen festhält. So schafft sich ein Sachbearbeiter in seiner Freizeit (das hoffen wir doch!), das lästige Klientel vom Hals, welches sonst am nächsten Tag mit einem Widerspruch vor dem eigenen Schreibtisch stehen könnte.



Obwohl man sie ohnehin an ihrer menschenverachtenden Lebenseinstellung erkennt, geben sich die Sozialamtsmitarbeiter (wohl im dringenden Bedürfnis nach Unterscheidung) als solche zu erkennen. Fast so, als wären sie stolz auf ihren Berufsstand und fast so, als würde ihre Amtsbezeichnung einen Gewinn an Autorität und Sachverstand bedeuten. Ich habe erlebt, dass der Hilfeschrei eines Betroffenen mit wilden Mutmaßungen hinischtlich des Selbstverschuldens torpediert wurde, statt tatsächlich die Nöte des Hilfeempfängers ernst zu nehmen und sinnvolle Hilfe vorzuschlagen. Auch treiben sich vermehrt echte „Sozialrassisten“ in solchen Foren herum, die konsequent – und unter den Augen der Forenbetreuer (bekennende Sachbearbeiter) – pauschal die Betroffenen in die Schublade der „arbeitsscheuen Querulanten“ pressen. Eine Diskussion über diese Form des Rassismus, endete im http://www.forum-sozialhilfe.de mit dem Hinweis des Betreibers Thomas Rickal, dass in D Meinungsfreiheit herrsche und postwendend folgte eine Accountsperre der kritischten Diskutanten. Unter http://www.sozialhilfe-online.de bekam ich auf meine Nachfrage an Ralf Bickert als Betreiber des Forums erklärt, dass meine Arroganz nicht erwünscht sei: Natürlich wurde mein Nick umgehend gesperrt. Harald Thomé vom Verein Tacheles in Wuppertal (http://www.tacheles-sozialhilfe.de ) hat sich entschieden, eine Vorzensur der Beiträge zu praktizieren, so dass es einem Lottogewinn gleichkommt, wenn ein Sozialamtskritisches Posting zur Veröffentlichung freigeschaltet wird. Er gibt zu, Beiträge, wenn sie von bestimmten Nicks abgesendet werden, ohne Kenntnisnahme des Inhalts sofort zu löschen. Hetze gegen Sozialhilfeempfänger ist seiner Meinung nach eine „Diskussionsgrundlage“ und gelangt unkommentiert durch die Zensur. Eine rechtliche und sachliche Prüfung der Inhalte findet übrigens in keinem dieser Foren statt. Allesamt werden sie von verantwortungslosen Wohlfahrtsindustriellen betrieben, die noch irgendetwas verkaufen wollen. Sozialhilfeempfänger werden mit ihren Nöten wieder einmal allein und den gleichen Sozialamts-Rambos überlassen, die ihre Notlage wissentlich herbeiführten.



Vom 20.-23.05.2004 findet in Magdeburg das Bundestreffen der Bundesarbeitsgemeinschaft der Sozialhilfeinitiativen (BAG-SHI) statt. Dort wird auch Harald Thomé eine Arbeitsgruppe zum Thema „bis zum Schlechtwerden – Rechtsfindung und Ansatzpunkte zur Rechtsdurchsetzung“ leiten. Dieser Titel ist passend gewählt, aber ich denke, er sollte seinen Vortrag um den Untertitel „Sozialhilfebratung im Internet : aber wie?“ erweitern. Gern möchte ich diskutiert wissen, ob Sozialhilfebratung – wenn sie wie im Internet von Sozialamtsmitarbeitern betrieben wird – tatsächlich dem erklärten Ziel der Sozialhilfeinitiativen nach einem Ende des Sozialabbaus dienlich ist. Durch die Anpassung der virtuellen Beratung an die Gegebenheiten der Sozialamtspraxis und die Zulassung einer Diskussion einer „Individual-Schuldfrage“ wird leider einer Solidarisierung sozial Benachteiligter konsequent entgegengewirkt. Statt der Erkenntnis, dass das eigene Problem nur Teil eines Gesamtproblems ist, bleiben die Betroffen in ihrem privaten Unrecht sitzen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die ewige Verlautbarung des Sozial-Un-Rechts eine Akzeptanz der Zustände zu befürchten ist. Den Betroffenen wird zugemutet, ihren Gerechtigkeitssinn einer menschenverachtenden Praxis anpassen zu müssen. Durch ständige Wiederholung und Rechtfertigung des Unrechts wird legalisiert, was berechtigterweise als falsch empfunden wurde. ABER: Wer individuelles Unrecht nicht mehr als solches erkennt, kann sich auch nicht gegen die Diskriminierung einer ganzen Bevölkerungsgruppe wehren."

http://www.trans-parent.net/

Dieser Text stammt aus der zeit vor HartzIV - an der prxis hat sich jedoch nichts zum Positiven geändert, weder im Inter net noch in den Ämtern: die gleichen Methoden, Amtsschimmel und Repressalien gelte fort - manche sagen, es wird sogar immer schlimmer. Was ich nicht abstreiten möchte - aber ich stecke nicht mehr so drin. Der Frust sitzt tief.

Grüße

die nie emoticonsnutzenden, aber dennoch liebe Isqiuerda

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