Autor |
Beitrag |
Andi
Gast
|
Erstellt: 22.02.07, 22:59 Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Ich bin mir nicht mehr sicher aber bezog sich das nicht hierdrauf?
(3) Fahrzeuge im Sinne des Absatzes 2, auf denen die hiernach vorgeschriebenen Lichter, und Maschinenfahrzeuge von weniger als 7 Metern Länge, auf denen die nach Regel 23 Buchstaben a und c der Kollisionsverhütungsregeln vorgeschriebenen Lichter nicht geführt werden können, dürfen in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht fahren, es sei denn, dass ein Notstand vorliegt.
|
|
nach oben |
|
|
Albert
Gast
|
Erstellt: 22.02.07, 23:42 Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Ich denke, ,man sollte nichts neues erfinden, denn die Regelung in Deutschalnd ist mehr als supergut. Wenn ich da nur an uns hier in Österreich denke, ... . Da könnt ich schon ein sehr sehr grauenvolles aber auch lustiges Buch darüber schreiben. Trotzdem werde ich mich mal in die Sache mit der Lichterführung einlesen.
|
|
nach oben |
|
|
moritzlo
Gast
|
Erstellt: 22.02.07, 23:51 Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Es ist kein Problem ein Motorboot ohne BSH Beleuchtung binnen zu fahren. Fahre selber Schlauchboot und weiß das daher. Eine Beleuchtung ist nur für das Fahren bei Dunkelheit und schlechten Lichtverhältnissen nötig. Wäre dies nicht so, gäbe es keine Yachttender, kleinen Schlauchboote oder was auch immer. Da bekommt man auch keine Bleuchtung nach den vorgeschrieben Regeln ranmontiert.
Grüße,
Moritz
|
|
nach oben |
|
|
Andi
Gast
|
Erstellt: 23.02.07, 00:06 Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Danke Moritz
Also § 10 SeeSchStrO Absatz 3 stimmt! s.o.
|
|
nach oben |
|
|
Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
|
Erstellt: 23.02.07, 02:49 Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Habe da eine interessante Datei gefunden: http://www.yachtschule-spittler.de/download/pdf/Lichterfuehrung.pdf Der Mindestabstand gilt nur bei Booten über 12m Länge. Rein formell reicht es für einen Jetski demnach aus, am Bug beide Positionsleuchten zusammen zu führen. Das Toplicht kann dann wahlweise, in mind. 1m höhe, darüber oder am Heck montiert werden. Was allerdings alles ziemlich dämlich aussehen dürfte...
------------------------------ Moralische Entrüstung besteht zu 2% aus Moral, zu 28% aus Hemmungen - und zu 70% aus Neid :-))
[editiert: 23.02.07, 02:50 von Christian D.]
|
|
nach oben |
|
|
Andi
Gast
|
Erstellt: 23.02.07, 10:01 Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Helm aufsetzen und ein Toplicht draufschrauben Den 1 Meter Höhe hast Du dann schon mal erfüllt
|
|
nach oben |
|
|
Christian D.
Ddorf-Strecken-Retter
Beiträge: 1999 Ort: Düsseldorf
|
|
nach oben |
|
|
jim beam
Hafensänger
Beiträge: 393 Ort: jetzt nur noch costa del sol
|
Erstellt: 23.02.07, 15:23 Betreff: Re: Darf man nur auf Strecken fahren???
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
ja baer wegen doc laufen dann alle auf grund und bei marius denken sie ,dass es ein flugzeug ist
.......now racing across europe.......
|
|
nach oben |
|
|
|
powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos
Layout © subBlue design
|