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Rechtliche Grundlagen ?

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Buddy
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Beiträge: 8
Ort: Glinde


New PostErstellt: 19.01.14, 12:36  Betreff: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen,

als Neuling hier bin ich etwas verwirrt, gerade, was das Thema Autofahren angeht. Es gibt hier im Forum sehr unterschiedliche Meinungen
dazu ( ist ja auch Sinn eines Forums :) ) .
Meine Fragen sind:

1: Gibt es eine verbindliche Rechtsnorm, ob und ab wann man nach Implantation eines Defis Autofahren darf ?

2: Darf ich nur noch allein fahren oder weiterhin Beifahrer mitnehmen ?

3: Wenn ja, wie haltet ihr das ? Sagt ihr eurem Beifahrer, daß ihr Defi-Träger seit bzw. weist ihr darauf hin, daß der Beifahrer auf eigene Gefahr
mitfährt ? Gibt es ggf. sogar entsprechende Warnaufkleber für das Auto ?

Ich möchte hier keine moralische oder ethische Diskussion über die Mitverantwortung des Fahrers anstossen. Das ist sicher ein anderes Thema.

Liebe Grüsse,
Frank



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Löwenherz
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Beiträge: 134
Ort: Ennigerloh


New PostErstellt: 19.01.14, 13:44  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hi Buddy,

1) Nein, nur Empfehlungen
2) Du darfst mitnehmen wen oder was Du möchtest
3) Außer meinem engsten Familienkreis weiss niemand das ich Defiträger bin und das ist auch gut so, ich werde "Normal" behandelt

Aber worauf Du hinaus willst, kann und wird Dir hier keiner beantworten können, denn Du musst selbst entscheiden was Du für Dich und Deine Mitmenschen noch verantworten kannst bzw. willst.


____________________
Cyborg = Mischwesen aus Organismus und Maschine, deren Körper dauerhaft durch künstliche Bauteile ergänzt werden (Quelle: Wikipedia)
Diagnose: HOCM und ventrikulären Tachykardien (Septumdicke 21 mm, Ruhegradient 80 mmHg, Vasalva 110 mmHg)
Medikation: Verapamil 240 mg (1-0-1)
ICD: Biotronik 2-Kammer, links subpectoral (LUMAX 740 DR-T, Sonde-1: Solia S 53, Sonde-2: Linox Smart ProMRI S 65, MRT fähig)
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enigmo
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Beiträge: 963
Ort: Stallwang


New PostErstellt: 19.01.14, 13:46  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Privat darfst Du problemlos fahren und so viele Leute mitnehmen wie Du willst. Als Berufskraftfahrer darfst Du nicht mehr arbeiten (mit wenigen Ausnahmen) aber natürlich trotzdem privat fahren und Leute mitnehmen.
Ein Fahrverbot erhältst Du nach einem Schock, dieses spricht i.d.R. der Arzt aus. Ebenso teilweise nach Implantation, das halten aber alle anders. Ich hatte z.B. kein Fahrverbot nach der Implantation. Aufkleber gibt es meines Wissens nicht, warum auch. Ich weise meine Beifahrer auch nicht explizit auf meinen Defi hin, dazu besteht auch keine Verpflichtung. Allerdings weiss natürlich mein Umfeld bescheid, die Frage tauchte aber nie auf, ob man bei mir mitfahren darf oder nicht. Versicherungstechnisch darfst Du fahren, solange Du kein Verbot ausgesprochen bekommen hast und wirst in diesem Fall auch bei einem eventuellen Schock nicht haftbar gemacht. Das Risiko, mit dem Defi einen Shock während der Fahrt zu erleiden ist extrem niedrig, ich habe mal eine aktuelle Statistik zitiert: Das Risiko liegt rechnerisch bei einem Schock in 200 Jahren im Auto.


____________________
nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......


[editiert: 19.01.14, 13:48 von enigmo]
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Ulla
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Beiträge: 366
Ort: BaWü

New PostErstellt: 19.01.14, 14:20  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Zur Statistik....wie wurde das denn berechnet?


Wenn ein Defi- Träger 200 Jahre lang am Stück Autofahren würde?

Oder wenn ein Defi- Träger 200 Jahre lang die durchschnittliche tägliche Fahrzeit fahren würde?

Sehr verwirrend....aber wie sagte schon Churchill.....na gut, lasen wir es.

Ich persönlich habe mein Umfeld informiert, ebenso meine Versicherung.
Wurde mir von der Agentin die meine Verträge betreut, so empfohlen.

Von Fahrten mit Kleinbussen voller Kinder zu Ausflügen sehe ich seit der Implantation ab. Das ist eine heikle Geschichte, denn als Pädagogin bin ich auch öfters darauf angewiesen, Kfz mit vielen (bis zu acht) Insassen zu steuern ohne das das unter "Berufstätigkeit" fällt.
Bei manchen Jobs ist auch der Führerschein, eigenes KfZ und dieses für den Beruf zu nutzen, Voraussetzung. Da fährt man dann unter Umständen auch mit vier Klienten durch die Gegend.
Wie sich mein Defi hier auswirkt weiß ich ehrlich gesagt noch nicht.
Diese Verantwortung möchte ich jedenfalls nicht mehr übernehmen.



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Gitarremann
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Beiträge: 819


New PostErstellt: 19.01.14, 16:18  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Es gibt dann noch ein paar indirekte Vorschriften. Zum Beispiel als Schwerbehinderter mit Gehbehinderung (und da gibts ja bei Defiträgern eine recht große Schnittmenge) kann man ja kfz-steuerechtliche Vorteile in Anspruch nehmen und dann gibts auch ein paar Einschränkungen, die aber ihrerseits wieder an das befreite oder vergünstigte Kfz gebunden sind. Eigenes Kfz für den Job nutzen würde unter diesen Umständen aber schon nicht mehr gehen.
Also wenn man mal von einem Defiträger hört, er dürfe nur noch zur Arbeit hin und her und Einkaufen fahren, dann liegt das daran und ist keine generelle Vorschrift für Defi-Träger.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n


[editiert: 19.01.14, 16:20 von Gitarremann]
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Evi
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Beiträge: 2409

New PostErstellt: 19.01.14, 18:13  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Dürfte die Versicherung, wenn sie es denn wüßte, eine Art "Risikozuschlag"/"Gefahrenzulage" verlangen, oder - im Sinne der Gleichbehandlung - nicht?


____________________
Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern
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Rick77
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Beiträge: 636
Ort: Offenbach

New PostErstellt: 19.01.14, 20:16  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: EviGirl
    Dürfte die Versicherung, wenn sie es denn wüßte, eine Art "Risikozuschlag"/"Gefahrenzulage" verlangen, oder - im Sinne der Gleichbehandlung - nicht?
Interessante Frage.Bin auf eine Antwort gespannt.

Also mein Arzt hatte damals zu mir gesagt das ich nach der OP 6 Wochen lang kein Auto fahren sollte,weil durch Rythmusstörungen eine Bewusstlosigkeit eintretten könnte.

In dem Infosblatt über die Defi OP stand etwas von 6 Monaten kein Autofahren.

Ich selber habe mir dann gesagt das ich die 6 Monate kein Auto fahre und habe das Auto auch abgemeldet.

Ich wollte es ansich jetzt im Januar wieder anmelden.Allerdings bekomme ich als Beifahrer einen Druck im Kopf und mir wird schwummerig.
Daher sehe ich davon erst mal ab selber Auto zu fahren bis das ganze geklärt ist was das ist und warum das so ist.

Weil ich bin jemand der kein Risiko dabei eingeht.Wenn ich einen möglichen Unfall verhindern kann,dann mache ich das aus.

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Gitarremann
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Beiträge: 819


New PostErstellt: 19.01.14, 20:55  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: EviGirl
    Dürfte die Versicherung, wenn sie es denn wüßte, eine Art "Risikozuschlag"/"Gefahrenzulage" verlangen, oder - im Sinne der Gleichbehandlung - nicht?
Für die Versicherung ist es doch gut. Wenn du alleiniger Fahrzeugführer bist und nur ein oder zwei Familienangehörige als zusätzliche Fahrer erlaubst, dann gibts ja extra dafür Rabattmodelle, wo du weniger bezahlst, weil eben nicht Hinz und Kunz mit dem Auto fahren dürfen. In dem beschriebenen Fall wären die Einschränkungen ja noch größer bzw. hätte man für das Rabattmodell "Alleinfahrer" zumindest einen Beweis. Ein größeres Risiko gibts ja nicht. Solange man fahren darf ist man aus ärztlicher Sicht ja allgemein fahrtauglich.

Anders als bei der Versicherung sieht es aber beim Finanzamt aus. Wenn man bei einem steuerbefreiten Fahrzeug die Auflagen nicht erfüllt, dann ist das Steuerhinterziehung. Da kann man aber dann, wenn man mal was vor hat (bei einem Umzug helfen, weil man vielleicht einen größeren Kombi hat) dann kann man das aber anmelden und bezahlt dann für den einen Monat, in dem das stattfindet die volle Steuer.



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Ulla
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Beiträge: 366
Ort: BaWü

New PostErstellt: 20.01.14, 05:42  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Liebe Evi, ob sie das dürfte weiß ich nicht, ich wüßte auch nicht anhand welcher Rechtsgrundlage das umgesetzt werden sollte.
Eigentlich wäre das ja ebenso Diskriminierung wie die unterschiedlichen Tarife für die Geschlechter, die ja auch vor kurzem abgeschafft werden mussten.
Bisher zahlten ja Frauen auch weniger Versicherung, Frauen mit Garage noch weniger usw usw....

Wie gesagt, meine Verträge werden von einer sehr engagierten Maklerin betreut und die hat sich letztes Jahr schlau gemacht als mir der Defi implantiert wurde. Meine Versicherung ist also informiert und ich bin auf der sicheren Seite.





[editiert: 20.01.14, 10:30 von Ulla]
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Birgitt
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Ort: gibt es


New PostErstellt: 20.01.14, 14:30  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

schau mal hier:

http://www.medical-tribune.de/medizin/fokus-medizin/artikeldetail/neue-vorgaben-fuer-herzkranke-am-steuer.html




____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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Thorsten
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Ort: Lübeck


New PostErstellt: 20.01.14, 18:12  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Moin Buddy,
der Link von Birgitt ist ja schon nicht schlecht, aber grundsätzlich ist, wie ich schon oft schrieb, Deine Fragestellung falsch.

Nach FeV darfst Du kein Auto mehr fahren aufgrund Deiner Herzkrankheit!

Hier gibt es aber schon eine Unterscheidung: welche Herzkrankheit hat man und in wie weit fällt diese unter die Fahreignungs-Verordnung?

Und dann kommt erst der Defi. Der Defi ist Deine Möglichkeit wieder Auto fahren zu dürfen - wenn Du regelmäßig alle halbe Jahr zur Kontrolle gehst. Wird bei der Konrolle festgestellt, dass es keine Episoden im Herzen gab und der Defi nicht einschreiten musste darfst Du wieder fahren - ein halbes Jahr bis zur nächsten Kontrolle usw.

Gruß

Thorsten



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Reiner111
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Ort: Schönefeld


New PostErstellt: 20.01.14, 22:24  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Ich hab das hier noch gefunden:
http://www.fahrtipps.de/verkehrsrecht/fev.php?anlage=4

Gruß Reiner
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maregs
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Beiträge: 16

New PostErstellt: 21.01.14, 21:37  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Sorry, ich weiß grad nicht, wie man eine Verlinkung herstellt. Mich betraf das Fahrverbot vor einem Jahr ziemlich hart, weil ich im Außendienst bin (65.000km/Jahr).
Ich kann folgendes sehr empfehlen: Leitlinien der DGK (Deutsche Gesellschaft für Kardiologie). Von denen gibt es ein Positionspapier "Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen". Dort ist wirklich alles (auch Defi) beschrieben. Hoffentlich nicht zu medizinisch, ich bin ursprünglich Krankenschwester und kann dadurch natürlich manches auch anders "lesen"....
Und so fahre ich nach einem 3-monatigem Fahrverbot wieder munter durchs Ländle. Die Personen, die ich im Auto mal mitnehme (ja, auch mal Kunden), sind über den Defi informiert. Aber wie enigmo schon mal so schön vorgerechnet hat: die Wahrscheinlichkeit, beim Autofahren einen Schock zu bekommen ist nicht so groß. Bei der Anzahl von Kilometern ist ein Autounfall durch irgendeinen Deppen wahrscheinlicher.... :-)
Grüßle von Gunda

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EDe
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New PostErstellt: 23.01.14, 16:55  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

@ Ulla

habe auch mit meinem Versicherungsjowi gesprochen, lt. seiner Aussage keine Probleme, oder irgendwelche Änderungen nötig. Habe ich Deinen Beitrag vielleicht nur falsch gelesen, oder wurde in Deinen Verträgen Änderungen/Ergänzungen vorgenommen?

beste Grüße
EDe

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Ulla
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Beiträge: 366
Ort: BaWü

New PostErstellt: 23.01.14, 17:07  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Nein, keine Änderungen. Ich sollte die Versicherungsgesellschaft lediglich informieren....ohne weitere Konsequenzen. Was die mit der Info machen.....keine Ahnung....wahrscheinlich im Schadensfall nachfragen, ob gerade ein Fahrverbot besteht.....

By the way....wie wird das eigentlich quer geprüft? Mal angenommen, es rummst weil ich einen Schock bekommen habe......ich steige aus ( natürlich ist niemand etwas passiert!) und sage dem Sheriff a) nichts vom Defi b) ich musste niesen oder sonstwas.....dabei guck ich noch ganz unschuldig....

Glaubt ihr im Ernst, dass da einer auf die Idee kommt und nachfragt.....äh, Entschuldigung Frau X, aber haben sie evtl. einen Defi? Und wenn der Kardio später den Defi ausliest MUSS ich ja nicht sagen.....hm, Sachschaden 15000 Euro.....oder wie jetzt??



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Rick77
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Ort: Offenbach

New PostErstellt: 23.01.14, 17:56  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Das ist echt mal ne gute Frage.

Bleibt halt die eine oder andere Frage.

Gibt man an man hat geniest,bekommt man vieleicht die Schuld.
Ich kannte mal jemanden der nach einem Unfall angegeben hatte er musste plötzlich stark Husten.Der Mann hatte keinen Defi,aber dafür etwas Alkohol getrunken gehabt.
Den Ausgang kenne ich leider nicht.Nur das die Polizei aber anwesent war.

Sagt man aber das es wegen dem Defi passiert ist wird bestimmt geschaut ob man Auto fahren durfte.Wenn ja,dann denke ich mal ist es im bereich des möglichen das sowas halt passiert ist.

Allerdings habe ich dann keine Ahnung was die Versicherung sagt.

Wie sie haben einen Defi,warum haben sie uns das nicht mitgeteilt.Vieleicht gibt es dann Probleme.

Oder aber war es gut das man einen Defi erwähnt hat und man vieleicht dadurch besser abgesichert ist.

Durfte man aber kein Auto fahren und hat es dann doch gemacht,tja das sollte dann klar sein.Denke mal das ist wie Fahren ohne Führerschein.

Denke mal man kann viel darüber spekulieren.Konkret aber wird das vieleicht nur jemand beantworten können der sich Rechtlich damit auskennt.

Ich habe mir daher auch vorgenommen,egal worum es geht,zu erwähnen das ich nen Defi trage und auch einen Behindertenausweis habe.

Warum soll ich das verschweigen wenn ich mir vieleicht etwas Negatives daraus einhandeln kann.
Ich bin da lieber auf der Sicheren seite.

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Ulla
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Ort: BaWü

New PostErstellt: 23.01.14, 18:22  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Die eigentliche Frage für mich ist nach wie vor......haben die Jungs von der Rennleitung Zugriff auf "irgendetwas" wo solche Fahrverbote hinterlegt sind?
Werden sie überhaupt, außer in der Krankenakte, irgendwo dokumentiert? Das will ich mal schwer bezweifeln.....
Und wenn nein,wie bekommen die Beamten Kenntnis davon, wenn sie an den Ort des Geschehens kommen?
Meinen "Lappen" kann ich ja vorzeigen, und wenn ich mich ansonsten fein geschlossen halte kommt doch niemand auf die Idee, dass die Beule unter meiner Bluse ein Defibrillator ist....;)



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maregs
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Beiträge: 16

New PostErstellt: 23.01.14, 20:55  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Ulla,
die netten Herren von der "Rennleitung" wissen ganz sicher nichts von deinem (medizinisch verordneten) Fahrverbot. Problematisch wird es erst, wenn du evtl. zum Arzt/in die Klinik musst, weil du vielleicht ein kleines Schleudertrauma oder ähnliches hast. Dann kann deine Krankenkasse dir Probleme machen.
Wenn du während der Autofahrt (ohne Fahrverbot natürlich!) geschockt wirst und dadurch einen Unfall hast, ist das ein "Risiko", welches über u.a. deine Versicherung definitiv abgedeckt ist. (Voraussetzung, Beiträge wurden gezahlt... :-))
Gruß, Gunda

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EDe
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Beiträge: 65
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New PostErstellt: 23.01.14, 21:32  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

@Thorsten
"Nach FeV darfst Du kein Auto mehr fahren aufgrund Deiner Herzkrankheit!"

Ich glaub ja das dem so ist, aber ich kann mich beim besten Willen nicht daran erinnern, dass man mir hierzu was gesagt hat, geschweige denn was schriftliches gegeben hat.

@Ulla
So lange es beim Sachschaden bleibt, kannst Du sicherlich mit Deiner Bluse kokettieren, aber bei Personenschaden... da bin ich nicht so sicher, was der Ober-Sheriff so unternimmt.

beste Grüße
EDe

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Thorsten
Administrator

Beiträge: 1030
Ort: Lübeck


New PostErstellt: 27.01.14, 18:17  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hi Ede,
naja "Hat mir keiner erzählt" ist eine fragwürdige Aussage: Hier gilt der alte Spruch: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht". Du bist ein mündiger Bürger, für Dich selbst verantwortlich und hast Dich auch selbst über Deine Krankheit und deren Konsequenzen zu informieren.

Gruß

Thorsten



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Marcel
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Beiträge: 383

New PostErstellt: 10.02.14, 16:29  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Ein Kollege von mir ist bei der Polizei. der wusste bis ich eine Defi bekommen habe, nicht mal das es sowas gibt.
Ich hatte bei der letzten Untersuchung auch eine Episode gehabt, wo eine Rhytmusstörung korrigiert wurde mittels Überstimmulation. Da hat keiner was gepfiffen von wegen ich dürfe nicht mehr fahren.
Soll ich jetzt fragen und schlafende Hunde wecken ?
Nein, sicher nicht !!


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Wer eine schöne Stunde verschenkt, weil er an Ärger von gestern denkt oder an Sorgen von Morgen, der tut mir leid, mein Name ist Hase, ich weiß bescheid!
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Birgitt
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Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 10.02.14, 17:44  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

wie Thorsten schon sagt *hat mir keiner gesagt* is hier fehl am platz.

Marcel

in welcher Abteilung arbeitet dein Kollege ?
wenn er nicht zwingend in der Verkehrsüberwachung arbeitet hat er mit dem Thema auch nix zu tun und dieses Fahrverbot sind Sonderfälle und werden in der Polizeischule rein garnicht behandelt und in der Praxis nur, wenn solch ein Fall mal über den Weg läuft oder in der Zeitung berichtet wird !!


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Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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EDe
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Beiträge: 65
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New PostErstellt: 10.02.14, 22:27  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo,

ich hab es vielleicht verkehrt ausgedrückt "hat mir keiner gesagt".
Das der Defi nicht Ursache des Fahrverbots ist ist schon klar, aber aus meinem bis dahin gültigen Verständnis, wäre ich nie auf die Idee gekommen, dass ich auf Grund der Herzerkrankung hätte kein Auto mehr fahren dürfen.
Habe meinen Sohnemann, der gerade den Führerschein gemacht hat mal gefragt, in weit man bei Herzerkrankungen Auto fahren darf oder nicht.
Große Augen und... "keine Ahnung"

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wibbi31577
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Beiträge: 122
Ort: Alzey


New PostErstellt: 11.02.14, 11:04  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Meine Aerztin hat mir gesagt, dass nach einer Ohnmacht ein Fahrverbot ausgesprochen wird und die Dauer von der Grunderkrankung abhaengig ist. Bei mir sind es immer gleich 6 Monate Fahrverbot, das ist echt schwierig.


____________________
Long Qt Syndrom,
Defi, St. Jude Medical

www.juniesheart.wordpress.com
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Kylie2011
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Beiträge: 25

New PostErstellt: 22.10.14, 15:06  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

ich hole den Thread mal nach oben -

folgende Frage :

Auslieferungsfahrer für Medikamente - fahren mit einem PKW oder einen Sprinter, der nicht zu Klassen C etc gehört.

Wenn ich jetzt nach der FeV gehe, dürfte mein Mann theoretisch diesen Job ausführen, wenn es auch nur für ein paar Stunden ist oder doch nicht ?

Ein Fahrverbot wurde nicht erteilt. Der letzte Schock war im vergangenem Jahr, im Juli 2014 soll jedoch Nachts der Defi Episoden aufgezeichnet haben. Mein Mann hat davon jedoch nichts mitbekommen

Gruß
Kylie

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Reiner111
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Beiträge: 290
Ort: Schönefeld


New PostErstellt: 22.10.14, 16:09  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Kylie,

entscheidend ist was der Kardiologe sagt.Laut Verordnung das man überhaupt fahren darf ist eine Untersuchung mindestens alle 6 Monate beim Kardiologen,und der erteilt dann wieder die Genehmigung zum fahren.
Geht man nicht innerhalb der 6 Monate zur Untersuchung,darf man nicht mehr fahren.

Zitat:
Die regelmäßige ärztliche Überwachung des Zustandes in Abständen von längstens 6 Monaten in Form einer regelmäßigen Kontrolle muss nachgewiesen werden.

Ich geh alle 6 Monate zur Defi Auslesung,und hol mir da das OK das ich fahren darf.
Ich bekomm auch einen Befund darüber,in dem vom letzten Monat steht:

Beurteilung Keine ventrikulären Ereignisse
Empfehlung

Gruß Reiner
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EDe
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Beiträge: 65
Ort: Paderborn

New PostErstellt: 26.10.14, 14:42  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Rainer,

ich gehe auch alle 6 Monate zur Auslese. Hier werden die gemessenen Werte entsprechend eingetragen.
Einen schriftl. Befund hinsichtlich Autofahren bekomme ich nicht. Muss dieser gesondert angefordert werden, bzw. ist dieser Befund grundsätzlich erforderlich, damit gefahren werden darf.

beste Grüße
EDe

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Gerhard
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Beiträge: 5
Ort: Altdorf/Landshut

New PostErstellt: 30.10.14, 08:07  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

zu dem Thema "halbes Jahr Fahrverbot und Defi-Kontrolle" mal ein interessantes Beispiel";

Defipatient X. war am 9.4.14 bei der Defi-Kontrolle; es wurde kein Einsatz des Defis festgestellt;
am 14.4.14 hat der Betreffende durch ein kurzes Unwohlsein die Vermutung, dass evtl. der Defi eine Schockabgabe ausgelöst haben könnte; da z.B. bei mir diese Episoden nur äusserst kurz sind und diese leichte Schockabgabe nicht gespürt wird, ist es für mich gar nicht jedesmal ersichtlich, ob es nur ein Unwohlsein oder tatsächlich ein Eingriff des Defis war.

nach einem halben Jahr am 8.10.14 geht X. wieder zur Defikontrolle, wo der Arzt nur diesen einen Defieinsatz am 14.4.14 feststellt;
somit bestünde jetzt de facto ein "rückwirkendes" Fahrverbot vom 14.4.14 - 13.10.14;
tatsächlich ist X. aber die ganze Zeit gefahren, dürfte jetzt aber plötzlich die nächsten 6 Tage nicht fahren (8.10.-13.10.14).

irgendwie doch widersinnig?

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Reiner111
Mitglied

Beiträge: 290
Ort: Schönefeld


New PostErstellt: 30.10.14, 10:07  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Ede,
ich hab mich da vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt.Einen gesonderten Befund oder Erlaubnis zum Autofahren bekomm ich nicht.
Ich bekomm nur den nomalen Befund vom Auslesen wo der Hersteller,das Modell und die Meßwerte des Defi eingetragen sind.
Darauf wäre dann unter "Empfehlung" ein Fahrverbot vermerkt.Kann natürlich sein das ein anderes KH/Kardiologe es auch anders handhabt,z.B. ein Vermerk im Arztbrief.

Die Eigenverantwortung ist bei diesem heiklen Thema sehr hoch,ich bin trotzdem froh das ich sie habe.Allein die Vorstellung das ich beispielsweise der Führerscheinstelle (ev. sogar regelmäßig) meine Fahrtauglichkeit nachweisen müsste wäre mir ein Graus.
Und ein Arzt darf sogar trotz Schweigepflicht die Führerscheinbehörde informieren,wenn jemand entgegen seiner Empfehlung Auto fährt.

Gruß Reiner


[editiert: 30.10.14, 10:51 von Reiner111]
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EDe
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Beiträge: 65
Ort: Paderborn

New PostErstellt: 30.10.14, 12:39  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Reiner,

besten Dank für die Info. Wie aber auch am Beitrag von Gerhard zu sehn ist, sitzt man immer in der Zwickmühle, wobei ich im eigenem Interesse und auch zum Wohle der anderen Verkehrsteilnehmer die Regelungen i.O. finde.

beste Grüße
EDe

P.S. Führerscheinstelle brauch ich auch nicht....

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