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Rechtliche Grundlagen ?

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Buddy
Mitglied

Beiträge: 8
Ort: Glinde


New PostErstellt: 19.01.14, 12:36  Betreff: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Hallo zusammen,

als Neuling hier bin ich etwas verwirrt, gerade, was das Thema Autofahren angeht. Es gibt hier im Forum sehr unterschiedliche Meinungen
dazu ( ist ja auch Sinn eines Forums :) ) .
Meine Fragen sind:

1: Gibt es eine verbindliche Rechtsnorm, ob und ab wann man nach Implantation eines Defis Autofahren darf ?

2: Darf ich nur noch allein fahren oder weiterhin Beifahrer mitnehmen ?

3: Wenn ja, wie haltet ihr das ? Sagt ihr eurem Beifahrer, daß ihr Defi-Träger seit bzw. weist ihr darauf hin, daß der Beifahrer auf eigene Gefahr
mitfährt ? Gibt es ggf. sogar entsprechende Warnaufkleber für das Auto ?

Ich möchte hier keine moralische oder ethische Diskussion über die Mitverantwortung des Fahrers anstossen. Das ist sicher ein anderes Thema.

Liebe Grüsse,
Frank



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Löwenherz
Mitglied

Beiträge: 134
Ort: Ennigerloh


New PostErstellt: 19.01.14, 13:44  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Hi Buddy,

1) Nein, nur Empfehlungen
2) Du darfst mitnehmen wen oder was Du möchtest
3) Außer meinem engsten Familienkreis weiss niemand das ich Defiträger bin und das ist auch gut so, ich werde "Normal" behandelt

Aber worauf Du hinaus willst, kann und wird Dir hier keiner beantworten können, denn Du musst selbst entscheiden was Du für Dich und Deine Mitmenschen noch verantworten kannst bzw. willst.


____________________
Cyborg = Mischwesen aus Organismus und Maschine, deren Körper dauerhaft durch künstliche Bauteile ergänzt werden (Quelle: Wikipedia)
Diagnose: HOCM und ventrikulären Tachykardien (Septumdicke 21 mm, Ruhegradient 80 mmHg, Vasalva 110 mmHg)
Medikation: Verapamil 240 mg (1-0-1)
ICD: Biotronik 2-Kammer, links subpectoral (LUMAX 740 DR-T, Sonde-1: Solia S 53, Sonde-2: Linox Smart ProMRI S 65, MRT fähig)
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enigmo
Mitglied

Beiträge: 963
Ort: Stallwang


New PostErstellt: 19.01.14, 13:46  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Privat darfst Du problemlos fahren und so viele Leute mitnehmen wie Du willst. Als Berufskraftfahrer darfst Du nicht mehr arbeiten (mit wenigen Ausnahmen) aber natürlich trotzdem privat fahren und Leute mitnehmen.
Ein Fahrverbot erhältst Du nach einem Schock, dieses spricht i.d.R. der Arzt aus. Ebenso teilweise nach Implantation, das halten aber alle anders. Ich hatte z.B. kein Fahrverbot nach der Implantation. Aufkleber gibt es meines Wissens nicht, warum auch. Ich weise meine Beifahrer auch nicht explizit auf meinen Defi hin, dazu besteht auch keine Verpflichtung. Allerdings weiss natürlich mein Umfeld bescheid, die Frage tauchte aber nie auf, ob man bei mir mitfahren darf oder nicht. Versicherungstechnisch darfst Du fahren, solange Du kein Verbot ausgesprochen bekommen hast und wirst in diesem Fall auch bei einem eventuellen Schock nicht haftbar gemacht. Das Risiko, mit dem Defi einen Shock während der Fahrt zu erleiden ist extrem niedrig, ich habe mal eine aktuelle Statistik zitiert: Das Risiko liegt rechnerisch bei einem Schock in 200 Jahren im Auto.


____________________
nein, ich will nicht in den Himmel - da kenn ich ja keinen......


[editiert: 19.01.14, 13:48 von enigmo]
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Ulla
Mitglied

Beiträge: 366
Ort: BaWü

New PostErstellt: 19.01.14, 14:20  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Zur Statistik....wie wurde das denn berechnet?


Wenn ein Defi- Träger 200 Jahre lang am Stück Autofahren würde?

Oder wenn ein Defi- Träger 200 Jahre lang die durchschnittliche tägliche Fahrzeit fahren würde?

Sehr verwirrend....aber wie sagte schon Churchill.....na gut, lasen wir es.

Ich persönlich habe mein Umfeld informiert, ebenso meine Versicherung.
Wurde mir von der Agentin die meine Verträge betreut, so empfohlen.

Von Fahrten mit Kleinbussen voller Kinder zu Ausflügen sehe ich seit der Implantation ab. Das ist eine heikle Geschichte, denn als Pädagogin bin ich auch öfters darauf angewiesen, Kfz mit vielen (bis zu acht) Insassen zu steuern ohne das das unter "Berufstätigkeit" fällt.
Bei manchen Jobs ist auch der Führerschein, eigenes KfZ und dieses für den Beruf zu nutzen, Voraussetzung. Da fährt man dann unter Umständen auch mit vier Klienten durch die Gegend.
Wie sich mein Defi hier auswirkt weiß ich ehrlich gesagt noch nicht.
Diese Verantwortung möchte ich jedenfalls nicht mehr übernehmen.



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Gitarremann
Mitglied

Beiträge: 819


New PostErstellt: 19.01.14, 16:18  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Es gibt dann noch ein paar indirekte Vorschriften. Zum Beispiel als Schwerbehinderter mit Gehbehinderung (und da gibts ja bei Defiträgern eine recht große Schnittmenge) kann man ja kfz-steuerechtliche Vorteile in Anspruch nehmen und dann gibts auch ein paar Einschränkungen, die aber ihrerseits wieder an das befreite oder vergünstigte Kfz gebunden sind. Eigenes Kfz für den Job nutzen würde unter diesen Umständen aber schon nicht mehr gehen.
Also wenn man mal von einem Defiträger hört, er dürfe nur noch zur Arbeit hin und her und Einkaufen fahren, dann liegt das daran und ist keine generelle Vorschrift für Defi-Träger.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
ich brauche wirklich keine Einbauküche, ich will mir auch kein kleines Häuschen bau'n
Was ich gerne hätt' das wäre eine Schaukel, dann würd' ich schaukeln und in den Himmel schau'n


[editiert: 19.01.14, 16:20 von Gitarremann]
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Evi
Mitglied

Beiträge: 2409

New PostErstellt: 19.01.14, 18:13  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Dürfte die Versicherung, wenn sie es denn wüßte, eine Art "Risikozuschlag"/"Gefahrenzulage" verlangen, oder - im Sinne der Gleichbehandlung - nicht?


____________________
Pulmonalatresie mit Ventrikelseptumdefekt, 4xOP am offenen Herzen, Herzinsuffizienz 2. Grades, Z.n. überlebtem Plötzlichem Herztod 2007, anschließend Defibrillatorimplantation, 2011 und 2012 Ballondilatation mit Stentimplantation in den Pulmonalarterien, 2012 Kammerflimmern
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Rick77
Mitglied

Beiträge: 636
Ort: Offenbach

New PostErstellt: 19.01.14, 20:16  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: EviGirl
    Dürfte die Versicherung, wenn sie es denn wüßte, eine Art "Risikozuschlag"/"Gefahrenzulage" verlangen, oder - im Sinne der Gleichbehandlung - nicht?
Interessante Frage.Bin auf eine Antwort gespannt.

Also mein Arzt hatte damals zu mir gesagt das ich nach der OP 6 Wochen lang kein Auto fahren sollte,weil durch Rythmusstörungen eine Bewusstlosigkeit eintretten könnte.

In dem Infosblatt über die Defi OP stand etwas von 6 Monaten kein Autofahren.

Ich selber habe mir dann gesagt das ich die 6 Monate kein Auto fahre und habe das Auto auch abgemeldet.

Ich wollte es ansich jetzt im Januar wieder anmelden.Allerdings bekomme ich als Beifahrer einen Druck im Kopf und mir wird schwummerig.
Daher sehe ich davon erst mal ab selber Auto zu fahren bis das ganze geklärt ist was das ist und warum das so ist.

Weil ich bin jemand der kein Risiko dabei eingeht.Wenn ich einen möglichen Unfall verhindern kann,dann mache ich das aus.

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Gitarremann
Mitglied

Beiträge: 819


New PostErstellt: 19.01.14, 20:55  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

    Zitat: EviGirl
    Dürfte die Versicherung, wenn sie es denn wüßte, eine Art "Risikozuschlag"/"Gefahrenzulage" verlangen, oder - im Sinne der Gleichbehandlung - nicht?
Für die Versicherung ist es doch gut. Wenn du alleiniger Fahrzeugführer bist und nur ein oder zwei Familienangehörige als zusätzliche Fahrer erlaubst, dann gibts ja extra dafür Rabattmodelle, wo du weniger bezahlst, weil eben nicht Hinz und Kunz mit dem Auto fahren dürfen. In dem beschriebenen Fall wären die Einschränkungen ja noch größer bzw. hätte man für das Rabattmodell "Alleinfahrer" zumindest einen Beweis. Ein größeres Risiko gibts ja nicht. Solange man fahren darf ist man aus ärztlicher Sicht ja allgemein fahrtauglich.

Anders als bei der Versicherung sieht es aber beim Finanzamt aus. Wenn man bei einem steuerbefreiten Fahrzeug die Auflagen nicht erfüllt, dann ist das Steuerhinterziehung. Da kann man aber dann, wenn man mal was vor hat (bei einem Umzug helfen, weil man vielleicht einen größeren Kombi hat) dann kann man das aber anmelden und bezahlt dann für den einen Monat, in dem das stattfindet die volle Steuer.



Ich schaue manchmal unter meine Füße, ob da wohl ein Verfallsdatum schon steht
manche Menschen, die bestell'n mir Grüße, obwohl sie nicht wissen wollen wie's mir geht
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Ulla
Mitglied

Beiträge: 366
Ort: BaWü

New PostErstellt: 20.01.14, 05:42  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

Liebe Evi, ob sie das dürfte weiß ich nicht, ich wüßte auch nicht anhand welcher Rechtsgrundlage das umgesetzt werden sollte.
Eigentlich wäre das ja ebenso Diskriminierung wie die unterschiedlichen Tarife für die Geschlechter, die ja auch vor kurzem abgeschafft werden mussten.
Bisher zahlten ja Frauen auch weniger Versicherung, Frauen mit Garage noch weniger usw usw....

Wie gesagt, meine Verträge werden von einer sehr engagierten Maklerin betreut und die hat sich letztes Jahr schlau gemacht als mir der Defi implantiert wurde. Meine Versicherung ist also informiert und ich bin auf der sicheren Seite.





[editiert: 20.01.14, 10:30 von Ulla]
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Birgitt
Mitglied

Beiträge: 883
Ort: gibt es


New PostErstellt: 20.01.14, 14:30  Betreff: Re: Rechtliche Grundlagen ?  drucken  weiterempfehlen

schau mal hier:

http://www.medical-tribune.de/medizin/fokus-medizin/artikeldetail/neue-vorgaben-fuer-herzkranke-am-steuer.html




____________________
Myokarditis im Kindesalter, ICD Implantation in den 90'ern+ 5 Reanimationen + 4 ReImplantation, 1x Sonden- & TaschenRevision, EF 45%, NYHA II, Herzinsuffiziens II°, Mitralklappeninsuffiziens I°,Trikuspidalklappeninsuffiziens I°, Amiodaron/Bisoprolol=ß-Blocker-Unverträglichkeit

Herztod am 29.04.96 + 02.03.16

Manchmal klingt es hart & tut weh, aber danach weißt Du warum !
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