Google
  Forum - Alleinerziehend
Forum für Alleinerziehende Schweiz
diskutieren/fragen unterhalten/chaten
 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
Jasmin
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 15.07.05, 12:48  Betreff: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Sali zämä

Komme gerade vom Sozi zurück und meine Betreuerin gab mir schon mal Vorwarnungen bezüglich den neuen Skos-Richtlinen.

Ab August hab ich mit einer Kürzung zu rechnen: GBII fällt ganz weg und GBI wird um 10% gekürzt...z.T. wurden diese Kürzungen von anderen Kantonen ja bereits umgesetzt.

Was mir aber neu ist, dass zuerst überhaupt geschaut wird, ob man unterstützungspflichtig ist an Hand von GB, Miete, Kinderbetreuung aber dann ganz anders rechnet wenns denn eben reicht (oder eben finanziell nicht reicht). Ziemlich kompliziert finde ich dieses neue Verfahren

Nunja, ich hatte eine längere Diskussion wegen der Kinderbetreuung und fand keinen entsprechenden Absatz in den Richtlinien. Ich arbeite im Service als Aushilfe und konnte diesen Monat ca. 20% arbeiten. Kinderbetreuung habe ich 500.- pauschal nebst meinem Freund, der die Kiddies abends betreut.
Sie meinte die 500.- seien oberstes Maximum (anscheinend kennt sie keine Tagesmutter) und war daher nicht gewillt die Haushaltentschädigung zu reduzieren obwohl mein Freund ja auch einen Beitrag leistet (eben Kinderhüten).....

Es heisst zwar schon dass die Betreuung in Relation zum Lohn stehen soll aber es ist schliesslich praktisch unmöglich jemanden zu finden der meine Kiddies bis morgens um 1h hütet und das erst noch gratis machen sollte (in den Augen meiner Betreuerin). Gibts da irgendwelche Beschlüsse, Richtlinien oder sonstwas welches ich als Grundlage nehmen könnte??

Desweiteren hat mein Ex die Alimente nicht in der vereinbarten Höhe bezahlt. Es wird mir jedoch die ganze Alimente angerechnet...also habe ich Geld budgetiert welches ich gar nicht habe. Komischerweise hat die alte Gemeinde im KT SO, aber das effektive angerechnet. Auf meine Frage hin, hiess es einfach dass sei so in den Richtlinien. Und ich habs nicht gefunden....wer weiss mehr??


Gruss
Jasmin





nach oben
Jasmin
Ehemaliges Mitglied



New PostErstellt: 19.07.05, 21:20  Betreff: Re: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  weiterempfehlen

ich bin leider noch nicht weiter....weiss wirklich niemand Bescheid?? :(((





nach oben
sofo
Stammgast


Beiträge: 44



New PostErstellt: 21.07.05, 20:01  Betreff: Re: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  weiterempfehlen

http://www.skos.ch/ sind ganz aktuell  1. April 2005  mit erklährungen auch als pdf.

lg



Sorge tragen Verantwortung übernehmen SoFo
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 21.07.05, 20:25  Betreff: Re: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  weiterempfehlen

at sofo

april 05 ist doch schon fast wieder überholt... sicher nicht mehr neu

und weil die das buch verkaufen wollen, lässt sich die pdf nicht ausdrucken (oder nur dann, wenn frau/mann) weiss wie.





nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
aprico1
Registrierter Benutzer


Beiträge: 2
Ort: Baselland



New PostErstellt: 21.07.05, 23:02  Betreff: Re: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  weiterempfehlen

kanton solothurn 1989

http://www.so.ch/extappl/bgs/daten/835/221.pdf

auch behörden können witzig sein.

lg



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
sofo
Stammgast


Beiträge: 44



New PostErstellt: 21.07.05, 23:12  Betreff: Re: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  weiterempfehlen

übriges wissen die in solothurn sind noch witziger mann beachte aktuellen stand 1. august 2005.

lg



Sorge tragen Verantwortung übernehmen SoFo
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 21.07.05, 23:19  Betreff: Re: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  weiterempfehlen

weiss gar nicht was ihr habt... das ZGB datiert vom 10. Dezember 1907 - retro ist doch wieder in



nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Kinderohnerechte
Neuling


Beiträge: 9

Kinder:: 2
Zivilstand:: getrennt
Alleinerziehend seit:: Seit Entführung meines Sohnes nicht mehr


New PostErstellt: 23.08.05, 11:55  Betreff: Re: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  weiterempfehlen

An Jasmin:

Felix Wolffers "Grundriss des Sozialhilferechts", 2. Auflage Bern 1999, Seite 127, 12.2.2 Subsidiarität: "Die Sozialhilfegesetze stellen klar, dass Hilfe auch dann zu gewähren ist, wenn zwar Ansprüche bestehen, die entsprechenden Mittel aber für die hilfsbedürftige Person (noch) nicht verfügbar sind." Und weiter auf Seite 126, 12.2 Voraussetzungen "... Einen Anspruch auf wirtschaftliche Hilfe hat, wer bedürftig ist, und deshalb «für seinen Lebensunterhalt nicht hinreichend oder nicht rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufkommen kann». Sind diese Voraussetzungen erfüllt, besteht ungeachtet der Ursache der Notlage ein Rechtsanspruch auf materielle Hilfe. Auch Selbstverschulden hebt den Anspruch nicht auf".

Mit BGE 121 I 397 hat das Bundesgericht das Grundrecht auf Existenzsicherung anerkannt. Dazu Felix Wolffers "Grundriss des Sozialhilferechts", 2. Auflage Bern 1999, Seite 166, 12.8.2 Leistungsentzug als Grundrechtseingriff: "Der Entzug oder die Kürzung von Leistungen zur Deckung des Grundbedarfs stellt einen Eingriff in das verfassungsmässige Recht auf Existenzsicherung dar ...".

Solange Kinder noch jung sind (vergl. Felix Wolffers "Grundriss des Sozialhilferechts", Seite 110, d) Elternpflichten): "Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit darf nicht verlangt werden, wenn wegen der Berufstätigkeit die Erziehungs- und Betreuungsaufgaben der Eltern gegenüber ihren Kindern nicht mehr angemessen erfüllt werden können". Dieser Grundsatz ist insbesondere für alleinerziehende Eltern von grosser Bedeutung. Alleinerziehende Personen dürfen solange nicht zur Arbeitsaufnahme verpflichtet werden, als die Kinder intensiver Aufsicht und Betreuung bedürfen. Die Richtlinien der SKöF enthalten hierzu folgende Grundsätze`: «Ein Kind benötigt mindestens in den ersten drei Lebensjahren die ständige Präsenz einer Bezugsperson. In der Regel sind Vater oder Mutter die geeignetsten Pflegepersonen. Ab dem fünften Lebensjahr ist eine stunden- oder tageweise Fremdplazierung im allgemeinen unproblematisch.» Die Erziehungs- und Haushaltaufgaben schliessen eine Vollzeitberufstätigkeit Alleinerziehender in der Regel aus. Die zumutbare Arbeitsleistung hängt u. a. ab von der Anzahl Kinder, ihrem Alter, ihrem Entwicklungsstand und den tatsächlich vorhandenen Möglichkeiten der Fremdplazierung". Bei drei oder mehr schulpflichtigen Kindern lehnt die Sozialhilfepraxis auch eine Teilzeitbeschäftigung alleinerziehender Eltern grundsätzlich ab"."

Es grüsst

Michael Handel

Mehr Info: http://www.kinderohnerechte.ch/kor/web/help-sh.html





www.kinderohnerechte.ch
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 24.08.05, 22:10  Betreff: Re: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  weiterempfehlen

hoi michael

dein auszug aus wolfers grundriss des sozialhilferechts ist ja interessant - aber geschichte.

in der zwischenzeit haben in der sozialhilfegesetzgebung diverse änderungen stattgefunden und diverse urteile sowohl auf kantonaler wie auf bundesebene ergangen. sicher - diverse wesentliche elemente sind seit 1999 unverändert, doch auch deren umsetzung in der praxis hat sich verschoben.

die anwendung der sozialhilfegesetzgebung weist in der praxis von gemeinde zu gemeinde gewisse unterschiede auf. dies hat unterschiedliche gründe, wobei ich dir z.b. jene eines herrn brunner aus einer dir nicht allzufernen gemeinde nicht zitieren brauche. mit den skos-richtlinien wird versucht, eine einigermassen einheitliche praxis über die ganze schweiz hinzubekommen - was am einen ort besser und am anderen weniger gut gelingt.

die auseinandersetzung, die auch hier angesprochen wurde, liegt nicht in der grundsatzfrage nach dem anspruch sondern in den berechnungskriterien. da stellen sich fragen, inwiefern neue partner grundsätzlich z.b. im konkubinat finanziell mit herangezogen werden, fragen der verwandtenunterstützung, anrechenbarer beträge und leistungen usw. auf dem heutigen gesetzes- und umsetzungsstand.

insofern bin ich der meinung, dass es angebrachter wäre, eben auf dieser aktuellen basis zu bleiben. in früheren jahren waren gewisse gemeinden noch grosszügiger als heute - weshalb nicht mehr aktuelle unterlagen möglicherweise falsche hoffnungen wecken.





nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Kinderohnerechte
Neuling


Beiträge: 9

Kinder:: 2
Zivilstand:: getrennt
Alleinerziehend seit:: Seit Entführung meines Sohnes nicht mehr


New PostErstellt: 31.08.05, 13:03  Betreff: Re: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  weiterempfehlen

Hallo

Richtig ist, dass es neue Richtlinien gibt. Das ändert aber nichts daran, dass in der Rechtspraxis Wolffers beigezogen wird. Ich kenne die ganz alten, alten und neuen Richtlinien und aus eigener Erfahrung detailiert die Praxis. Im Bezug auf die Kinderbetreuung ist Herr Wolffers nach wie vor aktuell, dies gilt auch für die Alimentenzahlungen. Es darf nicht vergessen werden, dass es nebst den SKOS Richtlinien auch die kanbtonalen Sozialhilfe- Gesetze und -Verordnungen gibt.

Leider ist es so, dass jede Gemeinde die Richtlinien unterschiedlich bemisst. Es gibt dazu aber die kantonalen Rekursstellen.

Es grüsst Michael





www.kinderohnerechte.ch
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
angelface
Experte


Beiträge: 663



New PostErstellt: 31.08.05, 13:20  Betreff: Re: Neue Skos-Richtlinien...wer weiss Bescheid?  drucken  weiterempfehlen

hoi michael

klar gibt's die alten unterlagen, doch schreibt wolfers nur über die grundsätze, während die aktuelle ausgabe der skos-richtlinien sich mit der jeweils aktuellen bemessung befassen. im übrigen gibt's bereits einige gemeinden in deiner sehr direkten umgebung, die sich seit jahren nicht mehr auf wolfers abstützen.

wolfers thematik der grundsätzlichen anspruchsberechtigung ist nun mal etwas anderes als die praktische interpretation der lokalen gesetze und richtlinien durch die behörden. die bemessung der unterstützung erfolgt aber nach wie vor auf basis der sozialhilfegesetzgebung und der skos-richtlinien. zumindest in den meisten orten der schweiz.

der interpretation dieser richtlinien in den verschiedenen kostenpositionen ist in der praxis mit einem hinweis auf wolfers kaum real beizukommen. dies nicht zuletzt, weil die sozialhilfestelle in der gemeinde selten ein fulltimejob ist und sehr oft von in diesem bereich zu wenig ausgebildeten leuten besetzt ist.
dagegen hat es sich für einige schon gelohnt, sich konkret am eigenen beispiel die skos-richtlinien vorzunehmen, sich den daraus ergebenden fragenkatalog zusammenzustellen und damit zur sozialhilfestelle zu marschieren. plötzlich kamen andere, für den betroffenen bessere ergebnisse heraus...





nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 1 von 1
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos