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azeriler.de
Ein Forum für Aserbaidschaner in Deutschland und deutschsprachigen Länder.
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alien
Frischfleisch
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Verhältnis zu Aserbaidschan: Ich liebe dieses Land
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Kölner
Hyperaktiver Benutzer
Beiträge: 194 Ort: Köln
Verhältnis zu Aserbaidschan: Geht so, aber nur in kleinen Mengen...
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Erstellt: 28.12.09, 16:03 Betreff: Re: Kann jemand was empfehlen?
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Zitat: Marianna
Hallo an alle! Meine Name ist Marianna Babayeva, ich komme aus Aserbaidschan (Xanlar) falls jemand kennt... Ich studiere an der Uni Hamburg im 3 Semester (Lehramt an Gymnasien).
Ich habe eine Frage an alle, vielleicht kann mir ja jemand was empfehlen. Um ein Studentenvisum zu bekommen, habe ich die Hilfe meiner Gastfamilie gebraucht, sie haben für mich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, jetzt will sie mich nicht loslassen, und wirklich quält mich nur. Wie kann ich weg von hier?
Danke! |
Hallo Marianna, Also wenn ich erlich bin, ich verstehe nur Bahnhof! 1- Wo willst du hin? 2- Verpflichtungserklärung wo für?
____________________
[editiert: 28.12.09, 16:03 von Kölner]
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alien
Frischfleisch
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Samir
Junior-Mitglied
Beiträge: 10 Ort: Kiel
Verhältnis zu Aserbaidschan: Ich liebe dieses Land
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Erstellt: 29.12.09, 17:48 Betreff: Re: Kann jemand was empfehlen?
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Zitat: Marianna
Hallo an alle! Meine Name ist Marianna Babayeva, ich komme aus Aserbaidschan (Xanlar) falls jemand kennt... Ich studiere an der Uni Hamburg im 3 Semester (Lehramt an Gymnasien).
Ich habe eine Frage an alle, vielleicht kann mir ja jemand was empfehlen. Um ein Studentenvisum zu bekommen, habe ich die Hilfe meiner Gastfamilie gebraucht, sie haben für mich eine Verpflichtungserklärung unterschrieben, jetzt will sie mich nicht loslassen, und wirklich quält mich nur. Wie kann ich weg von hier?
Danke! |
O Gastfamiliyadan canini gurtarmagin iki yolu var, ya bashga maliyye menbeyi tapmag, ya da bashga ishle meshgul olmag ki, vizumun megsedi deyishilsin. Ele bir erklärung men de vermishem, yeni bir neferin burada tehsili ucun maliyye mesulliyetini men dashiyiram. Amma o sizi nece quellen edir anlamdim. Bu misbrauchen-dirsa onlari mehkemeye vermek olar. Eger naz edirlerse bu bashga mesele, amma her helda onlar verdikleri Erklärunga esasen maliyye mesuliyyetini dashimalidirlar.. Bundan can qurtarmag onlar ucun de asan deyil.
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alien
Frischfleisch
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hamburglu_neo
Moderator
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Ich komme aus: Baku, Aserbaidschan
Verhältnis zu Aserbaidschan: Nett, aber etwas langweilig
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Erstellt: 29.12.09, 21:44 Betreff: Re: Kann jemand was empfehlen?
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Moin, Fragen bei der Ausländerbehörde sind am besten direkt vor Ort zu stellen. Telefonisch oder per E-Mail antworten sie eher selten. Früher (zu meiner Zeit) war es so, dass man bei der Ausländerbehörde entsprechenden Kontostand zeigen müsste. Damals war es 5 oder 7000 Euro. Man behält das normale Studentenvisum und braucht bei der Ausländerbehörde gar nicht zu sagen, dass die alte Familie die Verpflichtungserklärung verweigert bzw. zu verweigern droht.
____________________ There is no knowledge, that is not power.
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alien
Frischfleisch
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Samir
Junior-Mitglied
Beiträge: 10 Ort: Kiel
Verhältnis zu Aserbaidschan: Ich liebe dieses Land
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Erstellt: 30.12.09, 12:47 Betreff: Re: Kann jemand was empfehlen?
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Liebe Marianna,
Es ist schwierig. Du kannst dir neue Gastfamilie suchen, könnte aber wieder das gleiche passieren. Du solltest dich bei Hamburger Ausländerbehörden informieren, was sie für Forderungen haben, um ein Studentenvisum zu bekommen, dein eigenes Visum, ohne Verpflichtungserklärung. Einfach anrufen und fragen, ohne viel von sich zu erzählen. es ist nämlich in jeder stadt anders, in Berlin ist es nicht so kompliziert, kann aber in Hamburg anders sein. Interessant wäre auch zu wissen für wie lange man in Hamburg ein Visum bekommt, in Berlin sind es 2 Jahre, genug Zeit um sich auf die nächste Verlängerung vorzubereiten. Es gibt an den Unis oft Beratungstellen für ausländische Studieren=e, die werden sicher mehr wissen. Du kannst dich auch an die allgemeine Beratung für Ausländer wenden, die sind vertraulich, da kannst du deine Situation beschreiben.
ht=p://www.hamburg.de/branchenbuch/hamburg/10237835/n0/
Wenn da keine passende dabei ist, werden sie dir was empfehlen, frag einfach nach. die sind konstenlos.
Höchstwahrscheinlich wird die Ausländerbehörde ein Kontostand von dir verlangen mit bestimmtem Betrag (kann variieren, ist ein bisschen Glückssache), vielleicht würde auch reichen, wenn du einen Job hast, den muss man aber erst einmal finden. Als ausländische Studentin darf du nur 90 Tage oder 180 Halbtage im Jahr arbeiten, das reicht oft nicht für das ganze Jahr, sollten sie dich darauf hinweisen, kannst du sagen, dass du für die restliche Zeit Geld sparst oder angeblich von zu Hause bekommst. Dann braucht man in Berlin Immatrikulationsbescheinigung und Krankenve=sicherungsnachweis. Versicherung ist absolut wichtig, sonst wird man exmatrikuliert, aber nicht sofort, erst wenn du es wirklich monatelang nicht bezahlt hast (es ist egal ob du zum Arzt gehst oder nicht). Und du solltest lieber alles von der Familie geheim halten, nicht dass sie dich rauswerfen bevor du vorbereitet bist. Wenn die Familie nicht nett oder einfach sehr vorsichtig ist, werden sie möglicherweise gleich bei den Ausländerbehörden anrufen und Verpflichtungserklärung widerrufen. Und gib ihnen nicht deinen Pass, das dürfen sie von dir nicht verlangen, da kannst du gleich Polizei anrufen, lass dich nicht einschüchtern.
Erster Schritt wäre eine Beratungsstelle, in Berlin sind sie auf jeden Fall sehr hilfsbereit.
viele Grüsse
Kamala
[editiert: 30.12.09, 12:48 von Samir]
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Samir
Junior-Mitglied
Beiträge: 10 Ort: Kiel
Verhältnis zu Aserbaidschan: Ich liebe dieses Land
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Erstellt: 30.12.09, 13:28 Betreff: Re: Kann jemand was empfehlen?
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Zitat: Marianna
Ja, die Familie ist gar nicht nett zu mir, wohne hier seit über einem jahr und habe die ganze zeit versucht mit ihnen gute verhältnisse aufzubauen, aber das geht nicht.. ich muss praktisch ganzen tag arbeiten (und gar nicht mit den kindern...) und dabei schreien sie mich die ganze zeit an. Danke für die Ratschlage! Also, das wichtigste hab ich jetzt rausgefunden. und zwar dass es möglich ist ohne das Studium abzubrechen Visum umzuwandeln. Will jetzt versuchen mit dem Nachweis über Einkommen meiner Eltern aus Aserbaidschan, mich von der Verpflichtungserklärung zu verzichten. Weiß nur gar nicht was für Einkommen hier Ausländerbehörde verlangt, sie wollen gar nicht antworten.Falls jemand davon was weiß, oder was gehört hat, wäre nett kurz zu schreiben.
LG
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Mariana xanim, Ausländerbehörde texminen ayda 600 avro teleb edir (bu galdigi sheherden asili olaraq deyishe biler) amma vizani uzatmag ucun hesabda 1000-1500 Euro pulun olmasi bes edir (Fraybergde beledir). Gastfamilienin verdiyi Verpflichtungserklärung-undan imtina etmk ucun de o ailenin sene garshi pis reftar etmelerini gostermek kifayetdir.
Dr. R. Aliyev
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Kölner
Hyperaktiver Benutzer
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Verhältnis zu Aserbaidschan: Geht so, aber nur in kleinen Mengen...
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Erstellt: 11.01.10, 09:00 Betreff: Re: Kann jemand was empfehlen?
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Zitat: hamburglu_neo
Moin, Fragen bei der Ausländerbehörde sind am besten direkt vor Ort zu stellen. Telefonisch oder per E-Mail antworten sie eher selten. Früher (zu meiner Zeit) war es so, dass man bei der Ausländerbehörde entsprechenden Kontostand zeigen müsste. Damals war es 5 oder 7000 Euro. Man behält das normale Studentenvisum und braucht bei der Ausländerbehörde gar nicht zu sagen, dass die alte Familie die Verpflichtungserklärung verweigert bzw. zu verweigern droht. |
Auf keinen fall, das ist nicht die Perfekte Quelle, beser Anwalt oder was anderes als AB
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hamburglu_neo
Moderator
Beiträge: 1032 Ort: Hamburg
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Verhältnis zu Aserbaidschan: Nett, aber etwas langweilig
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Erstellt: 12.01.10, 12:51 Betreff: Re: Kann jemand was empfehlen?
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Doch, auf jeden Fall: man muss vielleicht richtige Fragen stellen und nicht sofort sagen "ich bin in Deutschland illegal", aber die Ausländerbehörde ist die Stelle, die unmittlebar die Arbeit verrichtet... und nicht der Anwalt. Er kennt die dienstinternen Richtlinien oft nicht. Generell: Behörde und Anwalt darf man einander nicht gegenüberstellen - sie erfüllen unterschiedliche Aufgaben und verfolgen unterschiedliche Ziele.
____________________ There is no knowledge, that is not power.
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alien
Frischfleisch
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Kölner
Hyperaktiver Benutzer
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Verhältnis zu Aserbaidschan: Geht so, aber nur in kleinen Mengen...
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Erstellt: 17.01.10, 15:11 Betreff: Re: Kann jemand was empfehlen?
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Zitat: Marianna
Da hast du völlig recht! Bei dem Anwalt war ich auch schon mal, und der hat mir völlig falsche Informationen gegeben. AB hat gesagt dass sie auf die Verpflichtungserklärung der Gastfamilie verzichten, wenn ich mein Lebensunterhalt anders nachweise, was glaubt ihr, soll ich mit 2.000 EUR auf einem Sperrkonto das versuchen?
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Versuch mal hier vielleicht wirst du den Antwort finden.
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[editiert: 17.01.10, 15:15 von Kölner]
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lee 1
Hyperaktiver Benutzer
Beiträge: 171
Verhältnis zu Aserbaidschan: Ich liebe dieses Land
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Erstellt: 20.02.10, 01:23 Betreff: Re: Kann jemand was empfehlen?
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Hallo Marianna,
das mit der Gastfamilie tut mir leid. Es gibt paar Normen, die in solchen Situationen dem/der Gastschüler(in) bzw. Gaststudenten(in) nützlich sein könnten; am besten nur den vierten Punkt lesen und sich beruhigen!
§ 651l BGB
(1) Für einen Reisevertrag, der einen mindestens drei Monate andauernden und mit dem geregelten Besuch einer Schule verbundenen Aufenthalt des Gastschülers bei einer Gastfamilie in einem anderen Staat (Aufnahmeland) zum Gegenstand hat, gelten die nachfolgenden Vorschriften. Für einen Reisevertrag, der einen kürzeren Gastschulaufenthalt (Satz 1) oder einen mit der geregelten Durchführung eines Praktikums verbundenen Aufenthalt bei einer Gastfamilie im Aufnahmeland zum Gegenstand hat, gelten sie nur, wenn dies vereinbart ist.
(2) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, 1.
für eine bei Mitwirkung des Gastschülers und nach den Verhältnissen des Aufnahmelands angemessene Unterbringung, Beaufsichtigung und Betreuung des Gastschülers in einer Gastfamilie zu sorgen und 2.
die Voraussetzungen für einen geregelten Schulbesuch des Gastschülers im Aufnahmeland zu schaffen.
(3) Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück, findet § 651i Abs. 2 Satz 2 und 3 und Abs. 3 keine Anwendung, wenn der Reiseveranstalter ihn nicht spätestens zwei Wochen vor Antritt der Reise jedenfalls über 1.
Namen und Anschrift der für den Gastschüler nach Ankunft bestimmten Gastfamilie und 2.
Namen und Erreichbarkeit eines Ansprechpartners im Aufnahmeland, bei dem auch Abhilfe verlangt werden kann,
informiert und auf den Aufenthalt angemessen vorbereitet hat.
(4) Der Reisende kann den Vertrag bis zur Beendigung der Reise jederzeit kündigen. Kündigt der Reisende, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, den vereinbarten Reisepreis abzüglich der ersparten Aufwendungen zu verlangen. Er ist verpflichtet, die infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Gastschüler zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last. Die vorstehenden Sätze gelten nicht, wenn der Reisende nach § 651e oder § 651j kündigen kann.
Ein anderer Grund den Vertrag anzufechten, wäre der gute Beweis, der von bestimmten Zeugen oder durch technische Mitteln herbeigeführt werden kann. Statt "Misshandlung" erläuterst du z.B.: wie du dich psychisch demoliert von der Familie fühlst. Oder das Ganze kannst du (wenn auch musst du)-(hier: das Schreien und andere äußerliche Bedrohungen)- mit dem Handy unauffällig aufnehmen und bei der Behörde vorlegen, der auch auf eine Strafe im Familienrecht hinausgezögert werden kann. Ansonsten wäre dein Vertrag jederzeit widerrufbar, wenn es keine anderen Umstände gibt. Habe jetzt keine Ahnung auf welchen Punkt dein Anwalt sich gestütz hat. Das Bankengeld würde es meiner Meinung nach nicht retten, probieren kann man es trotzdem. Aber du bist im Recht!!! viel Glück
lg Anar
____________________ Gib einem Mann einen Fisch, und Du ernährst ihn für einen Tag. Lehre ihn das Fischen, und Du ernährst ihn für sein ganzes Leben.
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