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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Entschädigung für ehemalige Heimkinder

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Seite: ... 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 81
Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 01.11.18, 06:21  Betreff:  Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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»Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang der Entschädigung?« --- Entschuldigung geht Hand in Hand mit Entschädigung! --- Darf man in Deutschland darüber reden oder nicht?

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Mir wird seither vorgeworfen: (paraphrased:)
REGELWIDRIGE FORMULIERUNG VON DISKUSSIONSBEITRÄGEN“ und „MASSENHAFTES EINSTELLEN GLEICHLAUTENDER BEITRÄGE“ (Ich weiß nicht ob ich das jetzt richtig und den aktuellen Tatsachen entsprechend formuliert habe).

DER FOLGENDE VON MIR GETÄTIGTE BEITRAG WIRD UND WURDE VON FORUMSMODERATOREN UND VORSTAND DER INTERNET-PLATTFORM „
POLITIK-FORUM.EU“ / „VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER POLITISCHEN DISKUSSION“ ALS „REGELWIDRIG“ VON MIR „FORMULIERT“ ANGESEHEN UND DAHER IHRERSEITS „ALS SPAM KATEGORISIERT“ UND „AUFGRUND DESSEN GELÖSCHT:

Ich wurde informiert man stütze sich diesbezüglich auf die
Benutzungsbedingungen des Forums ( "Forum Rules" ), insbesondere auf folgende Passagen dieser Benutzungsbedingungen:

@
www.politik-forum.eu/app.php/page/forum_rules :


    Zitat:
    .
      Zitat:
      .
      § 8 Spam
      2. Spam sind:
      c. Beiträge die ohne eigenen Kommentar aus anderen Quellen kopiert und in das Forum eingefügt werden (copy & paste). Erforderlich sind der Quellnachweis mit Link und eine eigene Stellungnahme, die über die Strang- oder Textüberschrift hinaus geht und in einem angemessenen Verhältnis zum zitierten Text steht,
      g. Beiträge, die massenweise von einem Mitglied eingestellt werden und in ihrer Grundaussage gleich sind,

      .

    Was anscheinend in diesem Forum beutet: „Wenn etwas schon mal in diesem Forum, und möglicherweise auch in anderen Foren im Internet gesagt worden ist, darf es nicht noch einmal gesagt werden – auch nicht in anderen Worten noch einmal gesagt werden.“ – „Sich immer wieder zu wiederholen ist nicht erlaubt“, d.h., „ist verboten“ (Ich weiß nicht ob ich das jetzt richtig und den aktuellen Tatsachen entsprechend formuliert habe).
    Und wenn Es oder Ähnliches schon mal in Deutsch gesagt worden ist, darf Es oder Ähnliches wohl auch nicht noch mal in Englisch gesagt werden, obwohl die Forumssprachen in diesem Forum Deutsch und Englisch sind (Ich weiß nicht ob ich das jetzt richtig und den aktuellen Tatsachen entsprechend formuliert habe).

    Dass diese
    Regelung / Rule / Benutzungsbedingung nicht der grundgesetzrechtlich garantierten Meinungsfreiheit entspricht und entsprechen würde, scheint die Betreiber, die Administratoren und die Moderatoren, und den Vorstand der Internetplattform „POLITIK-FORUM.DE“ / „VEREIN ZUR FÖRDERUNG DER POLITISCHEN DISKUSSION“ aber nicht im geringsten zu interessieren (Ich weiß nicht ob ich das jetzt richtig und den aktuellen Tatsachen entsprechend formuliert habe).

    Nachdem mir all dies – so ungefähr wie jetzt hier von mir oben ^ ^ ^ ausgeführt – am Donnerstag, 25. Oktober 2018, um 11:42 Uhr in
    SCHIEDSRICHTERLICHER MANIER mitgeteilt wurde (Und ich weiß nicht ob ich das jetzt richtig und den aktuellen Tatsachen entsprechend formuliert habe), fragte ich noch einmal gleich anschließend, am gleichen Tag, ganz spezifisch wie folgt nach, was spezifisch es mit dem Löschen genau dieses Beitrags auf sich habe; habe aber bisher keine Antwort spezifisch zu meiner Frage erhalten:


      Zitat:
      .
      Hallo »Kritikaster«,

      Den Inhalt Deiner Mail vom Donnerstag, 25. Oktober 2018, um 11:42 Uhr mit der Überschrift »
      Was hier erlaubt ist - und was nicht« habe ich zur Kenntnis genommen.

      Daraufhin möchte ich Deine Aufmerksamkeit jedoch (nochmals) genau auf folgenden meinerseitigen Beitrag lenken und fragen warum dieser gelöscht wurde.


      Subject: Kommentar / Stellungnahme / Argument / Diskussionsbeitrag --- Was ist MIR erlaubt und was ist MIR verboten?

      .
      Mit Blick auf die Meinungsfreiheit; Meinungsäußerungsfreiheit; Redefreiheit; Veröffentlichungsfreiheit.

      .
      Uneingeschränkte grundgesetzrechtlich garantierte Meinungsfreiheit und Redefreiheit in allen Sozialen Medien !!
      ( Definition Soziale Medien:
      (in Deutsch:) www.onlinemarketing-praxis.de/glossar/social-media-soziale-medien und (in Englisch:) whatis.techtarget.com/definition/social-media )



      Was ist der spezifische Grund für das Löschen / das Entfernen am Sonntag, 21. Oktober 2018, im 20:09 Uhr dieses meines von mir in meinen eigenen Worten einmalig formulierten Beitrags aus dem Forum POLITIK-FORUM.EU ? :

        Zitat:
        .
        Compensation now! = Entschädigung jetzt und sofort!

        .
        In Germany the attitude of the churches is "We don’t pay compensation, but you are welcome to come to our soup kitchens and have a free plate of watery soup.".

        The German state and big business and small in Germany, alike, and indeed the great majority of the citizenry of the country, present similarly towards their victims of every kind of abuse under the sun perpetrated by those in power.


        .
        #compensationnow (MM - Heimopfer-WEST)
        .

      Darf man so etwas nicht äußern (sagen / schreiben) in Deutschland, obwohl es doch voll und ganz vollkommen der Wahrheit entspricht ? – Oder darf man so etwas nur nicht auf der Diskussionsplattform POLITIK-FORUM.EU äußern (sagen / schreiben) ?

      Mit welchem Paragraph, Abschnitt und Punkt in den
      POLITIK-FORUM.EU Benutzungsbedingungen und Richtlinien und sonstigen Anweisungen (forum rules and regulations) wäre es mir untersagt diesen meinen Beitrag (wie oben aufgezeichnet) in diesem genauen Wortlaut zu äußern ? – Wären solche Richtlinien und sonstige Anweisungen, falls sie mir das Tätigen dieses Beitrags untersagen würden, dann auch (noch) im Einklang mit elementarem deutschem Grundrecht was die Meinungsfreiheit betrifft ?

      .
    .

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 02.11.18, 09:29  Betreff:  Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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»Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang der Entschädigung?« --- Entschuldigung geht Hand in Hand mit Entschädigung!

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Entschädigung geht Hand in Hand mit Entschuldigung!

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Was halten ehemalige Heimkinder, Heimopfer – Victims of institutional child abuse of yesteryear – Kinder und Jugendliche, die damals als „Schutzbefohlene“, ununterbrochen über Jahre hinweg, in 'Heimen' und 'Anstalten' der christlichen Kirchen und des angeblichen Rechtsstates "Bundesrepublik Deutschland" Opfer von physischer Gewalt und psychischer Gewalt sowohl wie auch sexualisierter Gewalt und jeglicher Form von Arbeitsausbeutung geworden sind, davon, wenn führende Leute in der heutigen bürgerlichen Gesellschaft, junge Leute sowohl wie auch ältere Leute, die heute im gleichen Alter wie die damaligen Opfer oder sogar noch älter als diese sind, diesen Heimopfern raten:

    Zitat:
    .
    Ihr befindest Euch seit Jahren (Jahrzehnten) auf einem Kreuzzug, um wegen eines schlimmen Unrechts, was Euch geschehen ist, Kompensation zu erlangen. Bisher erfolglos und nach dem, was wir von Euch gelesen haben (bei weitem nicht alles), werdet Ihr auch in Zukunft keinen Erfolg haben. Wir würden Euch raten, den Kampf aufzugeben; Ihr verschwendet nur Energie und Lebenszeit; lasst die Vergangenheit hinter Euch; versucht das Hier und Jetzt zu genießen.
    .

Genau solche Zeilen habe ich persönlich kürzlich an mich persönlich adressiert erhalten, nicht von jemandem unter einem Realnamen, sondern von jemandem, der diese Zeilen unter einem Sydonym schrieb.

Ist das die allgemeine Denkweise der heutigen bürgerlichen Gesellschaft in Deutschland (dem „christlichen Abendland“) ? – Denn damals, als diese Verbrechen begangen wurden, hat die bürgerliche Gesellschaft in Deutschland (dem „christlichen Abendland“) ja einfach weggeschaut und die schutzlosen Opfer DAMIT zum fortdauernden Schweigen verdammt !
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.11.18, 05:54  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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VEREIN EHEMALIGER HEIMKINDER E.V.
Aktuelle Informationen und Nachrichten

[ QUELLE: Vereinswebseite des Vereinsehemaliger Heimkinder e.V. (VEH e.V.) @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/?p=2156&fbclid=IwAR2s6lXdiIlqmJ7u0bPiPxWyDtsaEP0P0vnv8LpOD5Rrw1MCi_wnPYK0IKE ] :

    Zitat:
    .
    Veröffentlicht am 9. November. 2018

    Arzneimittel- und Menschenversuche an Heimkindern

    Endlich Transparenz und Entschädigungen!

    Öffentliches Fachgespräch,

    14. Dezember 2018, 11:30 - 16:00 Uhr,

    Deutscher Bundestag, Paul-Löbe-Haus, Raum E.300

    Der Einsatz von Medikamenten in den 1950 bis -70er Jahren in der Heimerziehung sowie Arzeimittelstudien in Heimen sind bislang nur wenig thematisiert worden.

    Erst durch die 2016 von der Pharmazeutin Sylvia Wagner veröffentlichte Studie „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte. Arzeimittelstudien an Heimkindern“ wurde bekannt, dass mindestens 50 Arzneimittelstudien an HeimbewohnerInnen durchgeführt wurden, zum Teil im Auftrag oder mit Wissen von Behörden.

    Dabei wurden neben Impfstoffen und Psychopharmaka auch Medikamente zur Senkung der Libido getestet. Zusammen mit den eingeladenen Expert*innen und allen Teilnehmenden wollen wir das Thema stärker an die Öffentlichkeit bringen sowie weitere parlamentarische und außerparlamentarische Initiativen ausloten. Vor allem geht es darum, über das Ausmaß und die Folgen dieser Versuche Transparenz zu schaffen und die Möglichkeit zusätzlicher Entschädigungen für die Betroffenen und deren Hinterbliebener zu erörtern. Da Bundesbehörden in die grauenvollen Arzneimitteltests an Heimkindern ebenfalls verstrickt waren, sind Aufarbeitung und Entschädigung auch eine bundespolitische Aufgabe.

    Mit

    Susanne Ferschl, MdB, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende, Leiterin des Arbeitskreises Gesundheit, Arbeit und Soziales

    Sylvia Gabelmann, MdB, Sprecherin für Arzneimittelpolitik und Patientenrechte

    Norbert Müller, MdB, Sprecher für Kinder- und Jugendpolitik

    Friedrich Straetmanns, MdB, Sprecher für Rechtspolitik

    Prof. Dr. jur. Jan Bruckermann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der FOM-Hochschule in Köln

    Heidi Dettinger, 1. Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.

    Prof. Dr. Jürgen Eilert, Professur für Theorien der Sozialen Arbeit an der CVJM-Hochschule Kassel, Autor »Psychologie der Menschenrechte – Menschenrechtsverletzungen in deutschen Heimsystem 1945 bis 1973«

    Sylvia Wagner, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, Pharmazeutin und Autorin der Untersuchung zu Arzneimittelstudien an Heimkindern

    Dr. Burkhard Wiebel, Neurowissenschaftler, Forschung zu Heimkindern in der Psychiatrie; Mitglied der Beschwerdekommission des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe (LWL) Moderation

    Moderation: Doris Petras, Sprecherin für den VEH e. V. und Fraktionsgeschäftsführerin der Fraktion DIE LINKE. im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)


    Aufgrund der Sicherheitsbestimmungen des Bundestages ist eine Anmeldung, sowie das Mitführen eines gültigen Personaldokuments mit Lichtbild unbedingt erforderlich. Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.

    www.linksfraktion.de/termine/detail/arzneimittel-und-menschenversuche-an-heimkindern-endlich-transparenz-und-entschaedigungen/

    Beschlagwortet mit: Arzneimittel, Arzneimittelversuche, Medikamente, Medikamentenmissbrauch, Medikamententest, Medizinische Versuche
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#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST)
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 05.12.18, 20:28  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Schleswig-Holstein. - Sozialminister (FDP): Heiner Garg (seit 28. Juni 2017): WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Ministerium_f%C3%BCr_Soziales,_Gesundheit,_Jugend,_Familie_und_Senioren_des_Landes_Schleswig-Holstein (Stand: 2. November 2018, 09:40 Uhr)


Dieser und der unmittelbar nächstfolgende Beitrag hier in diesem Thread gehören zusammen.

    Zitat:
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    [ QUELLE: www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamentenversuche-Betroffene-kommen-zu-Wort,heimkinder218.html ]

    Stand: 28.11.2018 12:28 Uhr - Lesezeit: ca. 4 Min.

    Medikamentenversuche: Betroffene kommen zu Wort

    Von Julia Schumacher

    [ FOTO: „Franz Wagle, ebenfalls ein Opfer der Versuche, sprach am Mittwoch als erster Betroffener im Plenarsaal.“ ]

    Schläge, Missbrauch, Pillen und Spritzen unter Zwang und tagelange Dämmerzustände: Als kleiner Junge hat Günter Wulf aus Sieverstedt das alles erlebt, in der Kinderpsychiatrie des ehemaligen Landeskrankenhauses Schleswig-Hesterberg. Seine Erinnerungen, besonders daran, dass er die Medikamente nicht nehmen wollte, aber gezwungen wurde, decken sich mit dem, was der NDR Schleswig-Holstein in einer langen Recherche aufgedeckt hat: Ärzte im ehemaligen Landeskrankenhaus Schleswig haben in den Jahrzehnten nach dem Krieg Psychopharmaka an Kindern getestet - bis in die späten 70er-Jahre, in einer Einrichtung des Landes Schleswig-Holstein. Der Wunsch der Opfer: Gehör im Landtag finden. Genau das war ihnen nun möglich


    "Ich glaube, dieses Land schreibt damit Geschichte"

    Den Wunsch, dass ihr Leid anerkannt wird, hatten Günter und andere Opfer schon länger. Jahrelang wollte ihnen niemand glauben. Lange sei er, so Günter, als Spinner abgetan worden, wenn er über das sprach, was ihm als Kind in Obhut des Landes angetan wurde. Erst durch erste wissenschaftliche Untersuchungen und die NDR Recherchen erfuhren die Opfer endlich die langersehnte Öffentlichkeit.

    Den Wunsch, seine Geschichte im schleswig-holsteinischen Landtag erzählen zu dürfen, hatte Günter vor einem Jahr in "Zur Sache" bei NDR 1 Welle Nord geäußert. Auch Sozialminister Heiner Garg (FDP) war als Gesprächspartner da. Und an ihn richtete sich Günter mit seinem Anliegen: "Ich möchte gerne einen Vortrag halten und zwar im Landtag. Und da sind dann alle Politiker da, die sich das aus direktem Munde anhören, von mir. Ich glaube, dieses Land schreibt damit Geschichte." Noch in der Sendung sagte Garg ihm zu, sich für diesen Wunsch einzusetzen.


    Ehemalige Heimkinder berichten von ihrem Leid

    Entsprechend standen am Mittwoch im Plenarsaal im Kieler Landtag keine Abgeordneten am Rednerpult, sondern sechs ehemalige Heimkinder. Bei einem Symposium mit dem Titel "Die Vergangenheit im Kopf - die Zukunft in der Hand" berichteten sie vor 160 Gästen aus Politik, Wissenschaft und Kirchen, welches Leid ihnen widerfahren ist. Als erster sprach Franz Wagle im Plenarsaal. Er berichtete von seiner Zeit als Kind in Psychiatrien und Heimen, von Schlägen mit der Faust ins Gesicht und davon, behandelt worden zu sein, als sei er nichts wert. Er prangerte besonders an, dass so viel Zeit vergehen musste, bis den Opfern geglaubt wurde. Günter Wulf soll als einziger Betroffener am zweiten Tag des Symposiums reden. Und als einziger hat er eineinhalb Stunden Zeit, seine Geschichte zu erzählen.

    "Für mich ist das wichtig, dass ich mich endlich mal von dieser Geschichte befreien kann und das nicht weiter herunterschlucken muss," sagt Günter mit Blick auf seinen Vortrag. "Ich will, dass dieses Unrecht nicht weiter unter den Teppich des Vergessens gekehrt wird." Von den Politikern erwartet er, dass sie wirklich hinhören und sich mit den Geschichten der Betroffenen konfrontieren. "Was wir erlebt haben, darf nicht wieder in Vergessenheit geraten, denn sonst fängt das irgendwann wieder an." Menschen, die heute in Heimen sind, soll erspart bleiben, was ihm und den anderen damals passiert ist.


    Welche Rolle haben die Kirchen?

    Eckhard Kowalke, erster Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder in Schleswig-Holstein, hatte im Vorfeld angekündigt, er wolle darüber sprechen, dass bislang nicht einmal alle Opfer, denen in Heimen des Landes zwischen 1945 und 1975 Leid zugefügt wurde, eine Entschädigung bekommen. Und wer eine bekommt, müsse sich mit einem gedeckelten Betrag von 9.000 Euro zufrieden geben. "Der Öffentlichkeit wird vorgegaukelt, dass man sich kümmert und Wiedergutmachung leistet. Das Gegenteil ist der Fall", sagt er.

    Kowalke kritisiert auch die Rolle der Kirchen: Diese beteiligten sich bislang nicht an einer Aufarbeitung der Medikamentenversuche in Einrichtungen in Schleswig-Holstein. Dass das Land inzwischen eine wissenschaftliche Aufarbeitung der Medikamentenversuche auf den Weg gebracht habe reiche nicht aus.


    Wissenschaftliche Aufarbeitung bis 2021

    Medizinhistoriker Cornelius Borck ist derjenige, der die Medikamentenversuche in Psychiatrien und Heimen Schleswig-Holsteins zwischen 1945 und 1975 aufarbeiten wird. Im Mai bekam er den Zuschlag nach einer Ausschreibung der Landesregierung. Über den Stand seiner Forschung wird er im Landtag sprechen. Ergebnisse sollen bis 2021 vorliegen.

    So lange müssen sich die Betroffenen gedulden. Doch für Günter Wulf ändert das nichts: Er ist nach wie vor davon überzeugt, dass das Land Schleswig-Holstein im Landtag Geschichte schreiben wird.


    WEITERE INFORMATIONEN

    Wie Kinder zu Versuchsobjekten wurden

    Patienten wurden im ehemaligen Landeskrankenhaus Schleswig für Medikamententests zu Versuchsobjekten. NDR Recherchen zeigen Verbindungen zwischen Ärzten und Pharmakonzernen MEHR [ Siehe @ www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Wie-Kinder-zu-Versuchsobjekten-wurden,medikamente326.html#page=0&anim=slide ]

    WEITERE INFORMATIONEN

    Unsere 30-minütige Dokumentation erzählt die Geschichte der systematischen Ausbeutung einer Gruppe besonders schutzbedürftiger Menschen. © NDR, honorarfrei

    Medikamentenversuche: Aufarbeitung mit Hindernissen

    25.09.2018 08:00 Uhr

    Zwei Jahre nach Bekanntwerden der Vorwürfe soll die wissenschaftliche Aufarbeitung der Medikamentenversuche an Heimkindern in Schleswig-Holstein beginnen. Andere Bundesländer sind schon weiter.
    MEHR [ Siehe @ www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamentenversuche-Aufarbeitung-mit-Hindernissen,medikamentenversuche166.html ]

    [ FOTO: „Sozialminister Dr. Heiner Garg“ ]


    Zur Sache: Garg will Aufarbeitung der Pharmatests im Bund

    Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg will erreichen, dass Medikamentenversuche bundesweit aufgearbeitet werden. Das sagte er in der Sendung "Zur Sache" (Stand: 12.11.2017). MEHR [ Siehe @ www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamententests-Garg-will-bundesweite-Aufarbeitung,medikamente338.html ]

    Dieses Thema im Programm:
    NDR 1 Welle Nord | Nachrichten für Schleswig-Holstein | 28.11.2018 | 12:00 Uhr



    SCHLESWIG-HOLSTEIN magazin

    Opfer der Medikamentenversuche im Landtag

    Schleswig-Holstein Magazin - 28.11.2018 19:30 Uhr

    Jahrzehntelang wurden am Landeskrankenhaus Kinder und Jugendliche für Medikamentenversuche missbraucht, bis 1975. Sechs Betroffene sprechen vor 160 Gästen im Landtag über ihr Schicksal.


    www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Schleswig-Holstein-Magazin,sendung841220.html


    Medikamententests: Symposium im Landtag

    NDR 1 Welle Nord - Nachrichten für Schleswig-Holstein - 28.11.2018 06:00 Uhr Autor/in: Julia Schumacher

    Im Landeskrankenhaus Schleswig wurden in den 50er bis 70er Jahren in knapp 1.000 Fällen Kinder als Versuchsobjekte für Medikamententests missbraucht. Am Mittwoch sprechen sie im Landtag.

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Dieser und der unmittelbar nächstfolgende Beitrag hier in diesem Thread gehören zusammen.


#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST)


HINWEIS: Dieser meinerseitige „nächstfolgende Beitrag“ folgt bald.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 07.12.18, 02:57  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Schleswig-Holstein. - Sozialminister (FDP): Heiner Garg (seit 28. Juni 2017): WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Ministerium_f%C3%BCr_Soziales,_Gesundheit,_Jugend,_Familie_und_Senioren_des_Landes_Schleswig-Holstein (Stand: 2. November 2018, 09:40 Uhr)


Dieser und der unmittelbar vorhergehende Beitrag hier in diesem Thread gehören zusammen.

    Zitat:
    .
    [ QUELLE: www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Fruehere-Heimkinder-schildern-im-Landtag-ihr-Leiden,heimkinder220.html ] :

    Stand: 29.11.2018 21:28 Uhr - Lesezeit: ca. 6 Min.

    Frühere Heimkinder schildern im Landtag ihr Leiden

    Von Julia Schumacher

    [ FOTO: „Günther Wulf aus Sieverstedt erzählt seine Geschichte im Landtag in Kiel.“ ]

    Vor seinem großen Tag hat Günter Wulf schlecht geschlafen. "Meine Alpträume sind wieder da", sagt er. Eine Weile lang hatten sie ihn in Ruhe gelassen. Was ihn in seinen Träumen quält; Davon bekommen die 100 Zuhörer im Plenarsaal des schleswig-holsteinischen Landtags in den nächsten eineinhalb Stunden einen ziemlich deutlichen Eindruck. Denn dort erzählt er heute seine Lebens- und Leidensgeschichte: von seinen ersten 18 Lebensjahren in Heim und Psychiatrie - und was diese Jahre mit seinem ganzen Leben gemacht haben.

    Für Günter Wulf, heute 59 Jahre alt, ist das die Erfüllung eines Wunsches und ein "innerer Ringkampf" zugleich. Die Erfüllung eines Wunsches, weil er genau diesen vor einem Jahr an Sozialminister Heiner Garg (FDP) richtete, als sich die beiden in der "Zur Sache"-Sendung von NDR 1 Welle Nord trafen - zum Thema Medikamentenversuche an Heimkindern, die der NDR Schleswig-Holstein in einer langen Recherche ans Licht brachte. Dieser Wunsch geht nun mit einem zweitägigen Symposium im Landtag in Erfüllung, dessen Höhepunkt Günters Vortrag ist.


    "Warum behandelt man Kleinkinder wie Verbrecher?"

    Ein innerer Ringkampf ist dieser Tag für Günter Wulf deshalb, weil er dabei alles noch einmal durchlebt: Wie er als dreijähriger Junge in ein Heim kommt, weil er als unruhig gilt. Sechs Jahre verbringt Günter Wulf in einer Einrichtung der Vorwerker-Diakonie in Lübeck: "Es ging immer nur um Unterdrückung und Anpassung. Und wer sich nicht unterordnet, der wird untergeordnet, ganz gleich womit." Und das sind Medikamente, die Zwangsjacke, kalte Duschen und das sogenannte Besinnungsstübchen, wo er isoliert und gefesselt wird. "Warum behandelt man Kleinkinder wie Verbrecher?" Doch die Zeit in Lübeck hat auch schöne Seiten: Günter Wulf erzählt im Plenarsaal davon, wie gern er damals singt, wie er die langen Spaziergänge und den Garten liebt und wie neugierig er als Kind ist.

    Im Plenarsaal ist es ganz still

    Nach einem Jahr in der Schule wird Günter Wulf ausgeschult: "Man wollte sich mit einem unruhigen Kind nicht mehr abgeben", erzählt er. Mit dem Etikett "bildungsunfähig" kommt er schließlich in eine geschlossene Anstalt der Kinderpsychiatrie des ehemaligen Landeskrankenhauses Schleswig-Hesterberg. "Damit begann ein Leben für mich, das ich nie für möglich gehalten hatte", sagt Günter Wulf, seine beiden Armen sind dabei fest auf das Rednerpult gestützt. Im Plenarsaal ist es inzwischen so still, dass man seinen Nebensitzer atmen hört. Günter Wulf muss mehrfach unterbrechen. Wie schwer ihm dieser Vortrag fällt, kann man ihm am ganzen Körper ansehen. "Doch das muss jetzt sein", sagt er, hält kurz inne und redet weiter.

    Auf dem Hesterberg stecken ihn Betreuer als erstes in eine Zwangsjacke. Er bekommt andere Medikamente, jeden Tag, morgens und abends. Er kann seinen Speichelfluss nicht mehr kontrollieren, lallt nur noch und hat das Gefühl, ins Leere zu treten. In seiner Rede deutet er immer wieder die sexuelle Gewalt an, die ihm damals angetan wird, mit Sätzen wie: "Die erwachsenen Patienten wurden auf mich aufmerksam, da wurde es für mich sehr gefährlich" oder "Ich wurde sogar von einem Pfleger gefragt, ob es mir gefallen hat."


    Aufnäher an der Kleidung: "Eigentum: Landeskrankenhaus"

    Neben seinen Beschreibungen von brutaler Gewalt, psychischer Qual, Essensentzug und grausamer Bestrafungsmethoden wird besonders eines deutlich: Wie vollständig ausgeliefert Kinder wie Günter Wulf dem System Heim und Kinderpsychiatrie in den Jahrzehnten nach dem Krieg sind. Als er einmal während seines Putzdienstes nach einem kranken Kind sehen will, wird er vom Pflegepersonal mit den Worten: "Was hast du hier zu suchen" bewusstlos geschlagen, erzählt er mit fester Stimme. Er wacht in seinem Erbrochenen auf. Das Abendbrot ist bereits abgeräumt.

    Günter Wulf will sich eine Scheibe Brot holen. Ein Pfleger erwischt ihn, zieht ihn am Ohr aus der Speisekammer und wirft ihn auf ein Bett. Dort muss er sich komplett ausziehen. Der Pfleger verprügelt ihn mit einem Pantoffel, bis ihm der Schweiß auf der Stirn stand. Um dieser Gewalt zu entkommen, flieht er in der Nacht aus der Anstalt in Schleswig-Hesterberg. Weit kommt er nicht. Die Polizei bringt ihn am nächsten Morgen zurück. Die Aufnäher auf seiner Kleidung haben ihn verraten: "Eigentum: Landeskrankenhaus".


    Drei Wochen Prügel

    Er erzählt den Polizisten, verprügelt worden zu sein. Nach seiner Flucht wird seine Lage in der Klinik nur noch schlimmer: "Ich wurde rücklings nackt auf einen Holzstuhl festgebunden, wobei meine Beine an die Stuhlbeine und meine Arme an die Rückenlehne festgebunden wurden." Mit nassen Leinenwindeln, in die sie einen Doppelknoten machen, prügeln zwei Frauen auf ihn ein. "Jetzt sollte ich dafür büßen, dass ich es gewagt hatte, während ihrer Nachtschicht abzuhauen", schildert Günter Wulf das Szenario. Fast bis zur Bewusstlosigkeit prügeln sie auf ihn ein - von da an drei Wochen lang: "Sie wollten mir jeglichen Fluchtgedanken abgewöhnen."

    Appell an alle Politiker

    Am Ende seiner Schilderungen richtet Günter Wulf seinen Appell an alle Politiker und spricht besonders die an, die ihm im Plenarsaal des schleswig-holsteinischen Landtags 90 Minuten hoch konzentriert zugehört haben: "Haben Sie ein scharfes Auge auf alle Schutzbefohlenen, die Ihrer Obhut anvertraut wurden. Sie sollen sich der Verantwortung stets bewusst sein, die sie für diese übernommen haben." Er wünscht sich, dass es sich niemals wiederholen wird, was ihm und anderen widerfahren ist.

    Als nächstes Rede im Bundestag?

    In der anschließenden Diskussionsrunde fällt es den Abgeordneten sichtlich schwer, überhaupt Worte für das zu finden, was sie eben und auch am Tag zuvor von den Betroffenen erfahren haben. Auch Sozialminister Heiner Garg ringt in seiner Abschlussrede um Fassung: "Ich glaube, jetzt ist es allerhöchste Zeit, dass es Menschen gibt, die für sie Steine aus dem Weg räumen." Und Günter gibt er das Versprechen, sich für einen weiteren Wunsch einzusetzen: Diesen Vortag vor einem größeren Publikum halten zu können, nämlich in Berlin im Deutschen Bundestag. Denn was die ehemaligen Heimkinder an diesen beiden Tagen immer wieder betont haben: Wie wichtig es für sie war, dass man ihnen zugehört hat.


    WEITERE INFORMATIONEN

    [ FOTO: „Franz Wagle, ehemaliges Heimkind, auf dem Gelände des ehemaligen Landeskrankenhauses in Schleswig. © NDR Foto: Stefan Eilts“ ]

    Medikamentenversuche: Betroffene kommen zu Wort

    Im Landeskrankenhaus Schleswig wurden in den 50er- bis 70er-Jahren Kinder in mehr als 1.000 Fällen für Medikamententests missbraucht. Die Betroffenen haben jetzt im Landtag in Kiel gesprochen. MEHR [ Siehe @ www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamentenversuche-Betroffene-kommen-zu-Wort,heimkinder218.html ]

    [ FOTO: „Sozialminister Dr. Heiner Garg. © Frank Peter Foto: Frank Peter “]

    Pharmatests: Garg will Aufarbeitung im Bund

    Schleswig-Holsteins Sozialminister Heiner Garg will erreichen, dass Medikamentenversuche bundesweit aufgearbeitet werden. Das sagte er in der Sendung "Zur Sache". MEHR [ Siehe @ www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Medikamententests-Garg-will-bundesweite-Aufarbeitung,medikamente338.html ]


    WEITERE INFORMATIONEN

    [ FOTO: „Blick in ein verlassenes Gebäude. © NDR“ - „Multimedia-Doku“ ]

    Wie Kinder zu Versuchsobjekten wurden

    12.11.2017 18:00 Uhr

    Patienten wurden im ehemaligen Landeskrankenhaus Schleswig für Medikamententests zu Versuchsobjekten. NDR Recherchen zeigen Verbindungen zwischen Ärzten und Pharmakonzernen.
    MEHR [ Siehe @ www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Wie-Kinder-zu-Versuchsobjekten-wurden,medikamente326.html#page=0&anim=slide ]



    Dieses Thema im Programm:

    Schleswig-Holstein Magazin | 29.11.2018 | 19:30 Uhr


    VIDEOS

    Politiker im Landtag in Kiel

    Medikamentenversuche: Wie geht es weiter?


    SCHLESWIG-HOLSTEIN magazin - 29.11.2018 19:30 Uhr

    Jahrzehntelang wurden am Landeskrankenhaus Schleswig Kinder und Jugendliche für Medikamentenversuche missbraucht. Betroffene sprachen nun im Landtag über ihr Schicksal. Welche Konsequenzen zieht die Politik? Video 03:03 Min.

    [ FOTO: „Ein Gebäude des ehemaligen Landeskrankenhauses Schleswig-Stadtfeld“ - „Foto: Berit Ladewig“ - „Die Schleswiger Psychiatrie war bis 2005 in Landesbesitz.“ ]


    www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Medikamentenversuche-Wie-geht-es-weiter,shmag58740.html

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Dieser und der unmittelbar vorhergehende Beitrag hier in diesem Thread gehören zusammen.


#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST)
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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 25.12.18, 06:15  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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DAZ.online

NEWS

POLITIK

QUELLE: www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2018/12/17/arzneimittelversuche-an-heimkindern-transparenz-und-entschaedigungen-gefordert/chapter:all

    Zitat:
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    ÖFFENTLICHES FACHGESPRÄCH DER FRAKTION DIE LINKE


    Arzneimittelversuche an Heimkindern: Transparenz und Entschädigungen gefordert

    BERLIN - 17.12.2018, 09:00 UHR

    [ FOTO: „Die Bundesfraktion "Die Linke" forderte in einem öffentlichen Fachgespräch mehr Transparenz und Entschädigungen für die Betroffenen der Arzneimittelversuche in Kinderheimen der 1950er bis 1970er Jahre. (Foto: Inken Rutz)“ ]


    „Arzneimittel- und Menschenversuche an Heimkindern – Endlich Transparenz und Entschädigung!“ – unter diesem Motto fand am vergangenen Freitag im Bundestag ein öffentliches Fachgespräch auf Initiative der Bundestagsfraktion „Die Linke“ statt. Neben Vertretern der Links-Fraktion kamen sowohl Wissenschaftler als auch Betroffenen-Vertreter zu Wort. Das Ziel ist, das Thema stärker in die Öffentlichkeit zu bringen und die Möglichkeiten parlamentarischer und außerparlamentarischer Initiativen auszuloten.

    Die Bundestagsfraktion Die Linke hat den letzten Tag vor der Weihnachtspause des Deutschen Bundestages für ein öffentliches Fachgespräch genutzt, das ein emotionales und schwieriges Thema auf die Tagesordnung setzte. Die Initiative der Linken-Fraktion möchte eine ausreichende Würdigung des Unrechts, das in den 1950er bis 1970er Jahren Heimkindern in beiden Teilen Deutschlands zugefügt worden ist, erreichen. Im Fokus der gut besuchten Veranstaltung standen Arzneimittelversuche, Zwangsmedikationen und medizinische Eingriffe zu Testzwecken. Angeführt wurde unter anderem die im Jahre 2016 veröffentlichte Studie von Sylvia Wagner, Pharmakologin von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, mit dem Titel „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte. Arzneimittelstudien an Heimkindern“, die sich auf die alten Bundesländer bezieht. [ Siehe @ duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf ]

    Die Linke: „Bundesregierung verweigert Mitarbeit bei Aufklärung“

    Für die Bundestagsfraktion Die Linke, die sich nach eignen Angaben seit 2011 mit der Thematik beschäftigt, stellte Susanne Ferschl (MdB), stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Leiterin des Arbeitskreises Gesundheit, Arbeit und Soziales, fest: „Es handelt sich um ein Verbrechen.“ Zudem gehe es die ganze Gesellschaft an, was den Kindern damals angetan worden sei. Es sei deshalb wichtig zu schauen, wie heutzutage mit solch einem Skandal umzugehen sei. Sylvia Gabelmann (MdB), Sprecherin für Arzneipolitik und Patientenrechte der Linken-Bundestagsfraktion, verdeutlichte, dass es wichtig sei, Transparenz herzustellen und auf angemessene Entschädigungen hinzuwirken.

    Gabelmann verwies ferner auf eine von der Linksfraktion im April 2018 durchgeführte Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Aufklärung der Medikamentenversuche an Heimkindern und für mögliche Entschädigungsleistungen an Betroffene. Die Antwort sei ernüchternd gewesen, so Gabelmann: „Die Bundesregierung weiß von nichts – und will wohl auch nichts wissen.“ Die Bundesregierung verweigere die Mitarbeit bei der Aufklärung, wolle weder Verantwortung übernehmen, noch über Details Bescheid wissen. Dies sei besonders fragwürdig, da die Versuche an den Heimkindern teilweise mit Wissen oder sogar im Auftrag von Bundes- und Länderbehörden durchgeführt worden seien.


    Medikamentenstudien – Aufdeckung und Spätfolgen

    Auch an wissenschaftlichem Input fehlte es nicht. So stellte unter anderem Sylvia Wagner die Ergebnisse ihrer Studie zu Arzneimittelstudien an Heimkindern vor. Ergänzt wurden diese Ergebnisse um die Resultate der aktuellen Forschungsarbeit, die die Düsseldorfer Pharmakologin im Rahmen ihrer gegenwärtig stattfindenden Dissertation durchgeführt habe. So habe sie bisher rund 80 an Heimkindern durchgeführte Arzneimittelstudien nachweisen können. Dafür habe sie in erster Linie Publikationen in Fachzeitschriften ausgewertet, aber auch teilweise Zugang zu Archiven von beteiligten Pharmafirmen und betroffenen Einrichtungen gehabt. Damals seien in erster Linie Impfstoffe, Psychopharmaka und Medikamente zur Senkung der Libido getestet worden.

    Auch über regelmäßig stattgefundene Zwangsmedikationen wurde berichtet. Meist seien Psychopharmaka verabreicht worden – unter anderem zur reinen Ruhigstellung der Kinder. Unter den Folgen litten die Betroffenen meist ein Leben lang. Viele Betroffene, die einen Großteil des Publikums stellten, meldeten sich während der Veranstaltung zu Wort und beschrieben ihren Leidensweg.


    Betroffene fordern Anerkennung des zugefügten Leids

    Die Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder e.V., Heidi Dettinger, berichtete ebenfalls über das erlittene Unrecht. Heimkinder hätten in der damaligen Zeit nicht nur unrechtmäßig Arzneimittelstudien erleiden müssen, auch der tägliche Umgang mit ihnen sei von Gewalt und Lieblosigkeit geprägt gewesen. Dettinger erläuterte, wie diese Zeit im Heim sie ein Leben lang negativ beeinflusst habe: „Ich hatte nach der Heimzeit ein Gefühl der Wertlosigkeit und immer auch das Gefühl an allem schuld zu sein.“

    Als Vorsitzende des Vereins ehemaliger Heimkinder fordert Dettinger die Anerkennung des erlittenen Unrechts als Menschenrechtsverletzungen, die Übernahme der Verantwortung der Pharmaindustrie für die durchgeführten Studien und die Zahlung von angemessenen Opferrenten oder alternativ eventueller Einmalzahlungen an die Betroffenen. Wichtig sei zudem, dass es zu einer Umkehr der Beweislast komme und die Heime beweisen müssten, dass sie nichts Unrechtes getan hätten, um Re-Traumatisierungen der ehemaligen Heimkinder zu vermeiden. Zudem sei es den Betroffenen meist nicht möglich, gerichtsfest zu beweisen, was genau geschehen sei.


    Entschädigungen für Betroffene – Heimkinderfonds schlechte Lösung

    Für die Linken-Fraktion im Bundestag sprach Norbert Müller (MdB), Sprecher Kinder- und Jugendpolitik, über tatsächliche und wünschenswerte Möglichkeiten der Entschädigung der Betroffenen. Er stellte die vom Bund, den Bundesländern – und im Falle der alten Bundesländer auch von den Kirchen – erstellten Heimkinderfonds Ost und West vor [ Siehe @ www.fonds-heimerziehung.de/ ]. Müller betonte in diesem Zusammenhang, dass die Einrichtung von Fonds die schlechtere Alternative sei, da gesetzliche Lösungen mit Rechtsanspruch zu mehr Gerechtigkeit führten.

    Etwa 800.000 Betroffene gäbe es in Deutschland. Doch aus unterschiedlichsten Gründen wäre es nur wenigen möglich gewesen, Anträge an die Fonds zu stellen. Inzwischen seien zudem die Fristen abgelaufen.

    FOTO: „Norbert Müller (MdB), Sprecher Kinder- und Jugendpolitik der Bundestagsfraktion Die Linke (li. neben Sylvia Gabelmann, Die Linke, MdB) sprach über Möglichkeiten der Entschädigung von Betroffenen. (Foto: I. Rutz)“


    Trotz der Verjährung der Ansprüche – Staat in der Pflicht

    Friedrich Straetmanns (MdB), Justiziar und Sprecher für Rechtspolitik der Linken-Bundestagsfraktion, ordnete die schwierige Thematik der Entschädigungsmöglichkeiten rechtlich ein. Der Justiziar beschrieb vor allem die Schwierigkeiten der zeitlichen Distanz zu den Ereignissen. So würden sie inzwischen als verjährt gelten. Außerdem liege die Problematik auch in der Frage der Aufklärbarkeit des Unrechts. Die Betroffenen könnten meist nicht nachweisen, wodurch ihre Folgeschäden genau entstanden seien – obwohl eindeutig vorhanden.

    Dennoch könne sich seiner Einschätzung nach der Staat nicht aus der Verantwortung ziehen. Der Staat habe weggeschaut, hätte aber handeln können, so mache er sich haftbar. Immerhin handele es sich bei den ehemaligen Heimkindern um Schutzbefohlene und der Staat habe seine Sorgfaltspflicht vernachlässigt. „So etwas darf sich nicht wiederholen“, bekräftigte Straetmanns. Finanzielle Entschädigungen zum Beispiel in Form einer Opferrente sollten umgesetzt werden. Angesichts der vielen Folgeerkrankungen sei zudem ein Krankenversorgungsanspruch zu fordern.

    Inken Rutz, Apothekerin, Autor DAZ.online


    [email protected]

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#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST)
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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 28.12.18, 10:38  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND - DEUTSCHE BUNDESREGIERUNG

WIR WISSSEN VON NICHTS, WIR HABEN NICHTS GEWUSST, UND WIR SEHEN UNS NICHT IN DER PFLICHT


QUELLE: dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/017/1901772.pdf :

SIEHE UND VERGLEICHE DEN TEXT DIESER OFFIZIELLEN DRUCKSACHE AUCH MIT DEM INHALT DES 24-SEITIGEN DOKUMENTS WIEDERGEGEBEN @ www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/PDF_Dokumente/181214_Heft_Heimkinder.pdf (INSBESONDERE SEITE 8 bis 17) :

    Zitat:
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    Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 18. April 2018 übermittelt.

    Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.


    Deutscher Bundestag - Drucksache 19/1772
    19. Wahlperiode - 20.04.2018

    Antwort

    der Bundesregierung

    auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Gabelmann, Susanne Ferschl, Simone Barrientos, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1520 –

    Aufklärung der Medikamentenversuche an Heimkindern und mögliche Entschädigungsleistungen an Betroffene


    Vorbemerkung der Fragesteller

    Laut einer Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD) des Deutschen Bundestages mit dem Titel „Durchführung von Arzneimittelstudien an Heimkindern von 1949 bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland“, die auf Bitten der Fraktion DIE LINKE. erstellt wurde, lebten zwischen 1949 und 1975 in der Bundesrepublik Deutschland etwa 700 000 bis 800 000 Kinder und Jugendliche in Heimen. Anderen Angaben zufolge könnten es auch bis zu eine Million Kinder und Jugendliche gewesen sein, die zwischen 1945 und 1975 gezwungen waren, in Heimen zu leben (vgl.
    www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html//?tag=die-linke).

    Seit einigen Jahren hat die Misshandlung minderjähriger Heimbewohnender in diesem Zeitraum auch in der Öffentlichkeit Beachtung gefunden. So richtete die Bundesregierung im Jahr 2009 den [RTH] „Runden Tisch Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ ein. Dessen Empfehlungen sowie auch der nachfolgende Bericht zur „Aufarbeitung der Heimerziehung in der DDR“ führten laut der WD dazu, dass im Jahr 2012 die Hilfsfonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ geschaffen wurden. Zudem soll die 2017 von der Bundesregierung, den Bundesländern sowie der katholischen und der evangelischen Kirche errichtete Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ Entschädigungen an die Betroffenen entrichten, die als Kinder und Jugendliche in dem durch die beiden Hilfsfonds abgedeckten Zeitraum in Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie untergebracht waren.

    Der Einsatz von Medikamenten in der Heimerziehung sowie Arzneimittelstudien in Heimen ist vom Runden Tisch [RTH] nur wenig thematisiert worden. Erst durch die 2016 von der Pharmazeutin Sylvia Wagner veröffentlichte Studie „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte. Arzneimittelstudien an Heimkindern“ (s.
    duepublico.uni-duisburg-essen.de/servlets/DerivateServlet/Derivate-42079/04_Wagner_Heime.pdf) wurde bekannt, dass mindestens 50 Arzneimittelstudien an Heimbewohnern durchgeführt wurden, z. T. im Auftrag oder mit Wissen von Behörden. Dabei wurden neben Impfstoffen und Psychopharmaka auch Medikamente zur Senkung der Libido getestet, laut Wagner konnten keine Einwilligungen der Betroffenen bzw. ihrer gesetzlichen Vertreter gefunden werden. Das gesamte Ausmaß sei bislang nicht zu beziffern.

    Vorbemerkung der Bundesregierung

    Vor 1961 fehlte in der Bundesrepublik Deutschland eine umfassende gesetzliche bundesrechtliche Regelung für die Herstellung von und den Verkehr mit Arzneimitteln. Das Arzneimittelgesetz von 1961 (AMG 1961) löste die vorher geltenden Polizeiverordnungen der Länder vollumfänglich ab. Die Länder sind gemäß den Artikeln 83 ff. des Grundgesetzes grundsätzlich für den Vollzug der arzneimittelrechtlichen Regelungen zuständig. Die Zuständigkeit in den Ländern richtete sich nach dem jeweiligen Landesorganisationsrecht.

    Das AMG 1961 und die früheren gesetzlichen Regelungen sahen weder Regelungen für die Zulassung von Arzneimitteln noch für klinische Prüfungen vor. Erst im Jahr 1976 wurden Regelungen zur Verbesserung der Arzneimittelsicherheit verabschiedet, die am 1. Januar 1978 in Kraft traten. Seit dieser Zeit werden ein Zulassungsverfahren und ein klinischer Wirksamkeitsnachweis für Fertigarzneimittel gefordert sowie Schutzvorschriften für Probanden in klinischen Studien und für Patienten geregelt.

    Das Bundesministerium für Gesundheitswesen wurde im Jahr 1961 errichtet. Zuvor fiel das Arzneimittelrecht in den Geschäfts- und Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums des Inneren (BMI). Das „Institut für Arzneimittel“ wurde als Teil des ehemaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA) im Jahr 1975 gegründet.

    Dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sind keine Unterlagen zu Arzneimittelstudien an Kindern in Heimunterbringung zu Zeiten des BGA bekannt. Das PEI war bis zum 31. Oktober 1972 eine Landesbehörde, die Chargenfreigaben für Impfstoffe durchführte. Zudem war das PEI zu keinem Zeitpunkt Teil des BGA und kann insofern keine Aussage dazu treffen, ob Impfstoffprüfungen mit Kenntnis oder auf Anordnung des BGA erfolgten. Auch dem Robert Koch-Institut sind Unterlagen zu Arzneimittelstudien an Kindern in Heimunterbringung zu Zeiten des BGA nicht bekannt.

    Der Runde Tisch „Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“ (RTH) hat sich mit dem Einsatz von Medikamenten und mit Medikamentenversuchen in der Heimerziehung auseinandergesetzt, nachdem ehemalige Heimkinder berichtet hatten, dass sie im Heim Psychopharmaka einnehmen mussten. Der RTH hat in seinem Abschlussbericht festgestellt, dass, wenn es in Heimen zu generellen bzw. kollektiven Behandlungen bzw. Sedierungen gekommen ist, die vorrangig der Disziplin im Heim oder gar der Erforschung von Medikamenten zuträglich waren, dies als Missbrauch zu beurteilen sei und auch nach damaligen Maßstäben ggf. den Tatbestand der (schweren) Körperverletzung erfülle (S. 19/20 des RTH-Abschlussberichts).


    1. Welche Angaben kann die Bundesregierung über Aktivitäten des Bundesgesundheitsamts (BGA) im Zusammenhang mit Arzneimittelstudien in Heimen machen, und in welchen und wie vielen Fällen war das BGA nach Kenntnis der Bundesregierung Auftraggeber solcher Arzneimittelstudien?

    Der Bundesregierung liegen über die in der Vorbemerkung zitierten Publikationen hinaus keine Erkenntnisse über Aktivitäten des BGA im Zusammenhang mit Arzneimittelstudien in Heimen vor.

    2. Inwiefern kann die Bundesregierung erklären, warum sie in der Antwort auf die Schriftliche Frage 51 auf Bundestagsdrucksache 18/10443 antwortet, dass dem Bundesinstitut für Arzneimittel und dem Paul-Ehrlich-Institut keine Informationen zu Arzneimittelstudien an Kindern in Heimunterbringung zu Zeiten des BGA bekannt seien, das BGA jedoch anderen Quellen zufolge Auftraggeber mindestens einer solchen Studie war (vgl. Hansen, F.& Müller-Rentzsch, W. (1957). Untersuchungen über die örtliche und allgemeine Reaktion nach Pockenschutz-Erstimpfung, besonders im Hinblick auf die Veränderungen im Blut und Knochenmark, in: Zeitschrift für Kinderheilkunde, 80(2), S. 190-224)?

    Dem BfArM waren und sind keine Unterlagen zu Arzneimittelstudien an Minderjährigen in Heimunterbringung zu Zeiten des BGA bekannt.

    Das PEI ist seit dem 1. November 1972 eine Bundesoberbehörde. Zuvor war das PEI eine hessische Landesbehörde, die im Sinne einer Dienstleistung Chargenfreigaben für einige Impfstoffe wie beispielsweise die Polio-Impfstoffe durchführte. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

    Zu der 60 Jahre alten zitierten Quelle liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.


    3. Welche Informationen hatten das BGA oder Nachfolgebehörden nach neuer Erkenntnis der Bundesregierung auch über nicht vom BGA in Auftrag gegebene Studien in Heimen, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Arzneimittelstudien, die im Auftrag anderer Behörden in Heimen durchgeführt wurden?

    Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.

    4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Arzneimittelstudien, die von Unternehmen oder anderen Auftraggebern in Heimen durchgeführt wurden, und inwiefern mussten diese genehmigt oder angezeigt werden?

    Hinsichtlich einer Anzeige- oder Genehmigungspflicht wird auf § 21 AMG 1961 und dort insbesondere auf die durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 365) eingefügten Absätze 1a und 1b AMG 1961 verwiesen. Mit dem gemäß Artikel 6 dieses Änderungsgesetzes am 28. Juni 1964 erfolgten Inkrafttreten dieser geänderten Vorschrift war bei „der Anmeldung einer Arzneispezialität, die Stoffe in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirksamkeit oder deren Zubereitungen enthält, (…) ferner ein ausführlicher Bericht über die pharmakologische und die klinische, in besonderen Fällen die sonstige ärztliche, zahnärztliche oder tierärztliche Prüfung der Arzneispezialität einzureichen“. Gleiches galt nach Absatz 1b dieser Vorschrift auch für Arzneispezialitäten, die eine Zubereitung in ihrer Wirksamkeit allgemein bekannter Stoffe ist, wenn die Wirksamkeit dieser Zubereitung in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannt war.

    Detaillierte inhaltliche Anforderungen an den mit der Anmeldung solcher Arzneispezialitäten einzureichenden Bericht waren in der damaligen Gesetzesfassung nicht enthalten. Insbesondere fehlten seinerzeit gänzlich materielle Vorgaben u. a. für die Durchführung der ärztlichen, zahnärztlichen oder tierärztlichen Prüfung wie sie heute z. B. in den §§ 40 ff. des Arzneimittelgesetzes (AMG) in Bezug auf die Aufklärung, Einwilligung oder den Schutz bestimmter Personengruppen enthalten sind. Eine Genehmigungspflicht bestand nach dem AMG 1961 nicht.

    Recherchen der Bundesoberbehörden zu möglichen Unterlagen sind ergebnislos geblieben. Insofern hat die Bundesregierung keine Kenntnisse über solche Arzneimittelstudien.


    5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine wissenschaftliche Aufarbeitung von Arzneimittelstudien in Heimen im Rahmen der von Bund, Ländern und Kirchen gegründeten Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ bislang gewonnen, und warum bleibt die Arbeit dieser Stiftung auf Geschehnisse in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären psychiatrischen Einrichtungen beschränkt?

    Plant die Bundesregierung, den Tätigkeitsbereich dieser Stiftung auszuweiten bzw. eine neue Stiftung dafür ins Leben zu rufen?

    Die Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ wurde von Bund, Ländern und Kirchen zum 1. Januar 2017 als Hilfesystem für Menschen errichtet, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder der Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben und heute noch an Folgewirkungen leiden. Die Gründung erfolgte in Umsetzung eines Beschlusses des Deutschen Bundestags vom 7. Juli 2011.

    Soweit im Rahmen der wissenschaftlichen Aufarbeitung Hinweise auf in den betreffenden Einrichtungen durchgeführte Arzneimittelstudien gefunden werden, sollen diese im Rahmen des Projekts als ein Teilaspekt untersucht werden. Zum aktuellen Stand der wissenschaftlichen Aufarbeitung bei diesem Teilaspekt liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Die wissenschaftliche Aufarbeitung ist auf drei Jahre angelegt, Zwischenergebnisse sollen zur Hälfte der Laufzeit öffentlich vorgestellt werden.

    Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, den Auftrag der Stiftung Anerkennung und Hilfe zu erweitern.


    6. Warum wurde mit Unterstützung der Bundesregierung (u. a. über die Bundesbeauftragte der Bundesregierung für die neuen Bundesländer bzw. mit Bundesmitteln aus der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur) innerhalb kurzer Zeit eine wissenschaftliche Untersuchungskommission eingesetzt, die sich mit Gerüchten über angeblich unethische Arzneimittelstudien westlicher Pharmafirmen in der DDR beschäftigen sollte, und warum erfolgt eine entsprechende wissenschaftliche Aufarbeitung mit Unterstützung der Bundesregierung im Falle der Arzneimitteltests an Heimkindern in der Bundesrepublik Deutschland bislang nicht?

    Im Fall der genannten Arzneimittelstudien westlicher Pharmafirmen in der DDR handelte es sich um die Aufarbeitung von Unrechts unter der SED-Diktatur. Die Bundesstiftung Aufarbeitung hat 2013 auf Antrag Fördermittel in Höhe von 24 600 Euro für Begleitveranstaltungen des Forschungsprojektes („Klinische Arzneimittelforschung in der DDR von 1961 bis 1989“), die durch das Institut für Geschichte der Medizin der Charité – Universitätsmedizin Berlin durchgeführt worden ist, bewilligt. Das BMI, bei dem in der vorletzten Legislaturperiode der Beauftragte der Bundesregierung für die Neuen Bundesländer angesiedelt war, hatte das Projekt aufgrund des hohen öffentlichen Interesses unterstützt. Ziel war es, die Berichterstattungen zu Gerüchten über angeblich unethische Arzneimittelstudien westlicher Pharmafirmen in der DDR zu versachlichen und im Verbund mit anderen Instituten den Sachverhalt aufzuklären. Die Ergebnisse dieser Studie wurden Mitte März 2016 von der Charité der Öffentlichkeit vorgestellt und der Abschlussbericht ist im Handel frei verfügbar.

    Der Einsatz von Arzneimitteln in der Heimerziehung wird von den Ländern in ihrer Zuständigkeit aufgearbeitet. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.


    7. Aus welchen Bundesländern sind der Bundesregierung Arzneimitteltests an Heimkindern bekannt, und welche Verpflichtung hinsichtlich des leiblichen, geistigen und seelischen Wohls der in Einrichtungen untergebrachten Minderjährigen kam nach Wissen der Bundesregierung den zuständigen Behörden auf Landesebene zu, und welche Aufsichtsbehörden waren dies vor 1961 sowie im Zeitraum zwischen 1961 und 1975?

    Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zu „Arzneimitteltests“ an Heimkindern vor. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Einsatzes von Arzneimitteln in der Heimerziehung ist der Bundesregierung aus dem Land Nordrhein-Westfalen bekannt. Hierzu wurde eine „Vorstudie zur Erforschung des Medikamenteneinsatzes in Kinderheimen, Einrichtungen der öffentlichen Erziehung und heilpädagogischen und psychiatrischen Anstalten“ in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse im Mai 2017 den eingeladenen Trägern im Rahmen einer Besprechung vorgestellt wurden.

    Im Jahr 1961 wurde mit dem Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) die Heimaufsicht für alle Heime eingeführt, in denen Minderjährige dauerhaft oder zeitweise betreut wurden. Gemäß § 78 JWG führte das jeweilige Landesjugendamt die Aufsicht bezogen auf das leibliche, geistige und seelische Wohl der Minderjährigen über Heime und andere Einrichtungen, in denen Minderjährige dauernd oder zeitweise, ganztägig oder für einen Teil des Tages, jedoch regelmäßig, betreut wurden oder Unterkunft erhielten, unabhängig von deren Trägerschaft.


    8. Kann die Bundesregierung Aussagen aus dem schriftlichen Bericht des Bundestagsausschusses für das Gesundheitswesen (vgl. Bundestagsdrucksache 3/2421) bestätigen, dass zumindest bei Wirkstoffen von bisher allgemein unbekannter Wirksamkeit die Hersteller seit 1961 dem BGA einen Bericht über Art, Umfang und Ergebnis von Arzneimittelstudien auszuhändigen hatten?

    Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass in solchen Berichten auch über Arzneimittelstudien in Heimen an das BGA berichtet wurde?

    Die Anmeldenden von Arzneispezialitäten, die Stoffe oder Zubereitungen von Stoffen mit in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannter Wirksamkeit enthielten, waren nach § 21 Absatz 1 Nummer 4 AMG 1961 verpflichtet, mit der Anmeldung einen Bericht über Art und Umfang der pharmakologischen und ärztlichen Prüfung der Arzneispezialität und ihre Ergebnisse beizufügen. Das AMG 1961 enthielt jedoch keine Vorgaben an die Aufklärung, die Einwilligung oder den Schutz bestimmter Personengruppen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.

    9. Welche Veränderungen hatte diesbezüglich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verankerung einer klinischen Prüfungspflicht von Arzneimitteln im deutschen Arzneimittelrecht durch die zweite Novelle zum Arzneimittelgesetz 1964 gebracht, und was bedeutete diese Novelle für die Prüf- und Aufsichtsbehörde BGA, Einsicht in die Studienunterlagen zumindest von denjenigen Arzneimitteln nehmen zu können, die es bis zur Zulassung schafften?

    Welche davon abweichenden Regelungen existierten im Zeitraum zwischen 1945 und 1975 nach Kenntnis der Bundesregierung für Impfstoffe?

    Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 23. Juni 1964 (BGBl. I S. 356) wurde neben der Ergänzung des § 21 AMG 1961 um die Absätze 1a und 1b zwar auch das in § 22 Absatz 1 AMG 1961 geregelte Anmeldeverfahren beim BGA geändert. Nach der geänderten Vorschrift des § 22 Absatz 1 AMG 1961 hatte das BGA die Arzneispezialität im Spezialitätenregister einzutragen, wenn „die Anmeldung den Anforderungen des § 21“ entspricht. Wurde Mängeln, zu denen das BGA dem Anmeldenden Gelegenheit zur Abhilfe innerhalb einer angenommenen Frist gegeben hatte, nicht abgeholfen, so hatte das BGA die Eintragung abzulehnen. Das BGA war verpflichtet eine Eintragung vorzunehmen, wenn die Anmeldung den formalen gesetzlichen Anforderungen entsprach (Bundestagsdrucksache IV/1370, S. 4). Es fehlten aber weiterhin materielle bundesgesetzliche Vorgaben u. a. für die Durchführung der Prüfung wie sie heute z. B. in den §§ 40 ff. AMG in Bezug auf die Aufklärung, Einwilligung oder den Schutz bestimmter Personengruppen enthalten sind.

    Die Prüfung von Impfstoffen und die Durchführung von Impfungen lag allein in der Verantwortung der Länder und deren Impfanstalten. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.


    10. Welche Verbindlichkeit haben nach Ansicht der Bundesregierung der Nürnberger Kodex sowie die Deklaration von Helsinki in der damals gültigen Fassung, der zufolge die Interessen von Wissenschaft und Gesellschaft niemals Vorrang vor den möglichen Risiken und dem wahrscheinlichen Nutzen für die Versuchsperson haben dürfen?

    Der Nürnberger Kodex setzte, wie auch später die Deklaration von Helsinki, medizinethische Standards, auch wenn diese nicht rechtlich bindend waren.

    Gemäß § 15 Absatz 3 der (Muster-) Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) haben Ärztinnen und Ärzte bei der Forschung am Menschen nach § 15 Absatz 1 MBO-Ä die in der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes in der Fassung der 64. Generalversammlung 2013 in Fortaleza niedergelegten ethischen Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen zu beachten. Diese Regelung ist in den meisten Berufsordnungen der Landesärztekammern entsprechend übernommen worden. Wenige Berufsordnungen verweisen noch auf die Fassung der 59. Generalversammlung 2008 in Seoul oder nehmen allgemein Bezug auf die Deklaration von Helsinki ohne Bezug auf eine bestimmte Fassung.


    11. Inwiefern stimmt die Bundesregierung dem Medizinhistoriker Prof. Heiner Fangerau zu, dass die Arzneimittelstudien an Heimkindern auch damals dem Standard der ärztlichen Ethik widersprochen hätten (
    www.br.de/nachrichten/verdraengtes-leid-medikamententests-an-heimkindern-100.html)?

    12. Inwiefern kann nach Ansicht der Bundesregierung von einem Staatsversagen gesprochen werden, da den damaligen ethisch-medizinischen Grundsätzen nicht über Gesetze zu rechtlicher Verbindlichkeit verholfen und die Schutzpflicht des Staates gegenüber Probanden, hier insbesondere den Heimkindern, wahrgenommen wurde?

    Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.


    13. Hat die Bundesregierung Gespräche mit den ärztlichen Standesorganisationen darüber geführt, ob die Ärzteschaft – ggf. auch bei Vorliegen einer Verjährung und mangelnder Rechtsverbindlichkeit der standesrechtlichen Deklarationen – bereit ist, sich für die Teilnahme von Ärztinnen und Ärzten bei den Betroffenen und deren Angehörigen zu entschuldigen sowie sich an Entschädigungsleistungen zu beteiligen?

    Auf der Grundlage des bisherigen Erkenntnisstandes hat die Bundesregierung hierüber keine Gespräche geführt.

    14. Kann und will die Bundesregierung zur Aufklärung und ggf. auch zu einer Entschädigung der Heimkinder, die unfreiwillig zu Probandinnen und Probanden gemacht wurden, beitragen, selbst wenn arzneimittelrechtlich kein Verstoß vorläge, nach heutigen ethischen und moralischen Gesichtspunkten allerdings das damalige Handeln als verwerflich zu betrachten ist?

    Falls ja, wie, falls nein, warum nicht?

    Der RTH hat sich intensiv mit der Aufklärung des in Heimen der Jugendhilfe geschehenen Leids und Unrechts beschäftigt. Teil dieser Aufklärungsarbeit waren der Einsatz von Medikamenten bzw. Medikamentenversuche. Im Abschlussbericht des RTH heißt es dazu, dass trotz intensiver Bemühungen hierzu nur begrenzt Erkenntnisse gewonnen werden konnten, da der Runde Tisch von sich aus keine Forschung betreiben konnte und auf die Arbeit der Wissenschaft angewiesen war. Der RTH stellte fest, dass, wenn es im Rahmen der Heimerziehung zu generellen Behandlungen bzw. Sedierungen gekommen sei, die weniger den Kindern und Jugendlichen als der Disziplin im Heimalltag oder gar der Erforschung von Medikamenten zuträglich waren, dies als Missbrauch zu beurteilen sei und auch nach damaligen Maßstäben ggf. den Tatbestand der Körperverletzung erfülle (vgl. Abschlussbericht des RTH, Berlin 2010, S. 19 f.).

    Der Deutsche Bundestag hatte die Erkenntnisse, Bewertungen und Empfehlungen des RTH in seinem Beschluss von 2011 (Bundestagsdrucksachen 17/6143 und 17/6500) übernommen und die Bundesregierung aufgefordert, in Abstimmung mit den betroffenen Ländern und den Kirchen entsprechende Hilfesysteme zu errichten. Mit Errichtung der Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ wurde dieser Auftrag umgesetzt. Beide Fonds leisten Hilfen zur Abmilderung von Folgeschäden der Heimerziehung sowie zur Befriedung und Genugtuung. Dabei kommt es nicht auf die Art der damaligen Schädigung an.


    15. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung vor nationalen und internationalen Gerichten anhängige Verfahren oder Entscheidungen zur Frage von Medikamentenversuchen an ehemaligen Heimkindern, und falls ja, bitte nach Möglichkeit die jeweiligen Gerichte, die verhandelten Sachverhalte und Aktenzeichen nennen?

    Hierüber liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.

    16. Was hat die Bundesregierung bislang unternommen, um diejenigen, an denen ohne ihre Einwilligung in Heimen Arzneimittel getestet wurden bzw. deren Angehörige zu ermitteln und zu informieren?

    Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.

    17. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Betroffene konkrete Hilfen unabhängig von bereits bestehenden Fonds?

    Falls ja, welche?

    18. Bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Beschwerdestellen, an die sich die Betroffenen wenden können, oder ist es geplant, solche einzurichten?

    19. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellem Recht Ansprüche, die betroffene ehemalige Heimkinder geltend machen können?

    Die Fragen 17 bis 19 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Über die bestehenden Fonds hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.

    Der RTH hatte im Jahr 2009 eine Info- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder eingerichtet, die u. a. mit persönlichen Anliegen ehemaliger Heimkinder befasst war und diesen bei der Vermittlung von Hilfeangeboten behilflich war. Nach Beendigung des RTH (im Jahr 2011) haben ab 2012 die Anlauf- und Beratungsstellen der Fonds Heimerziehung die Aufgabe der Beratung und Vermittlung von Hilfeangeboten (auch über die Fonds Heimerziehung hinaus) für ehemalige Heimkinder übernommen. Die Beratungs- und Hilfeangebote sind nicht auf bestimmte Themen wie z. B. Medikamenteneinsatz im Heim beschränkt, sondern umfassen alle Hilfe- und Unterstützungsbedarfe der Betroffenen. Die Beratungsangebote können auch von Betroffenen wahrgenommen werden, die die Voraussetzungen für den Erhalt finanzieller Leistungen aus den Fonds Heimerziehung nicht erfüllen, da sich die Beratungen auch auf mögliche Leistungen unabhängig von bereits bestehenden Fonds beziehen.

    Je nach Einzelfall sind freiwillige Leistungen aus anderen Hilfesystemen, wie aus dem Ergänzenden Hilfesystem (EHS), d. h. dem Fonds „Sexueller Missbrauch im familiären Bereich“ oder dem „EHS – institutioneller Bereich“, möglich. Betroffene, die in dem Zeitraum der Jahre 1949 und 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1990 (ehemalige DDR) in Einrichtungen der Jugendhilfe Leid und Unrecht erfahren haben, konnten sich an einen der beiden Fonds Heimerziehung wenden und dort Hilfen zur Abmilderung von Folgeschäden erhalten.


    20. Lösen nach Kenntnis der Bundesregierung die internationalen Konventionen über Folter unmittelbare Rechtsansprüche in Deutschland für die betroffenen ehemaligen Heimkinder aus?

    Falls ja, aufgrund welcher Verträge und Konventionen?

    Unabhängig von der Frage, ob im Einzelfall eine Folterhandlung vorliegt, verpflichtet Artikel 14 der UN-Antifolterkonvention die Mitgliedstaaten, in ihrer Rechtsordnung Rechtsbehelfe zur Wiedergutmachung vorzusehen, gewährt aber keinen direkten Anspruch. Die europäischen Rechtsinstrumente sehen gleichfalls keinen direkten Anspruch vor.

    21. Welche Bemühungen von Seiten der Arzneimittelhersteller zur Aufklärung der Arzneimittelstudien und zur Information der Betroffenen sind der Bundesregierung bekannt, und welche Pharmafirmen, deren Medikamente unter ihrer Billigung oder Duldung in Heimen getestet wurden, haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung bislang dazu bekannt und den Kontakt zu den Betroffenen gesucht?

    22. Welche dieser Firmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Archive geöffnet, um die Medikamentenversuche aufarbeiten zu lassen, und welche haben sich bei den Betroffenen entschuldigt bzw. sich zur Zahlung von Entschädigungen bereiterklärt (ggf. bitte Angaben zu deren Höhe machen)?

    Die Fragen 21 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.

    Hierüber liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor.


    23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Art der Medikamente, die an Heimkindern getestet wurden, zum Anteil der Psychopharmaka daran, und welche Medikamente wurden getestet, die nicht bei Kindern hätten zum Einsatz kommen sollen?

    24. Sind nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle bekannt, bei denen auch Dosierungen verwendet worden, die für Kinder viel zu hoch waren und zum Teil sogar weit über denen für Erwachsene lagen, und falls ja, bitte nach Möglichkeit die verabreichten Präparate, den Zeitraum und die Anzahl der Fälle nennen?

    25. Welche akuten und langfristigen körperlichen und psychischen Auswirkungen für die Betroffenen sind der Bundesregierung bekannt, und gab es nach Kenntnis der Bundesregierung auch Todesfälle im Zusammenhang mit Arzneimittelstudien?

    Die Fragen 23 bis 25 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet.

    Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Über die Aussagen der in der von den Fragestellern zitierten Publikationen hinaus liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse über die Anwendung von Arzneimitteln in der Heimerziehung vor.



    Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
    Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de
    Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
    ISSN 0722-8333

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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 01.01.19, 03:37  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Weiterführend zu dem unmittelbar vorhergehenden von mir am Freitag, 28. Dezember 2018, um 10:38 Uhr, in diesem Thread getätigten Beitrag bezüglich den Medikamententests in WESTDEUTSCHLAND.

"Verjährung von Staatsverbrechen" (die Rede ist hier von "historischen Staatsverbrechen in WESTDEUTSCHLAND" !!), wie, zum Beispiel, auch "Medikamentenversuche" / "Medikamententests" / "Menschenversuche", ob begangen seitens deutschen Länderregierungen und / oder der Deutschen Bundesregierung Ende der 1940er Jahre, in den 1950er Jahren, in den 1960er Jahren und in den 1970er Jahren ??

Wollen sich deutsche Länderregierungen und will sich die Deutsche Bundesregierung wirklich unter all solchen Umständen von öffentlich bekanntgewordenen "Staatsverbrechen", vor den Augen der Welt, auf "die Einrede der Verjährung" stützen ??



so, zum Beispiel, auch @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=1007#p1007


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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 13.01.19, 05:58  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Jetzt hier in Bezug auf das Bundesland Schleswig-Holstein und insbesondere in Bezug auf ehemalige Heimkinder und Patienten von Kinder- und Jugendpsychiatrien sowohl wie auch jungen Leuten in den dortigen damaligen Behindertenheimen!

NRD.de - Nachrichten

Meldung vom Donnerstag, 10. Januar 2019

QUELLE: www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Ex-Heimkinder-duerfen-auf-Hilfe-im-Alter-hoffen,heimkinder226.html?fbclid=IwAR2T2a0_gZgRXdTFe3uJfk4C0CcAmacu0k1lvIlh0SlraihmIOXUNFBCNMI

    Zitat:
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    Stand: 10.01.2019 19:29 Uhr - Lesezeit: ca. 3 Min.

    Ex-Heimkinder dürfen auf Hilfe im Alter hoffen

    [ FOTO: „Franz Wagle ist einer der Betroffenen, die ihr Leid im November im Landtag schilderten.“ ]

    Seit mehr als zwei Jahren ist das Leid von ehemaligen Heimkindern und Patienten von Kinder- und Jugendpsychiatrien in den 1950er- bis 1970er-Jahren ein großes Thema in Schleswig-Holstein. Sie berichteten von stundenlangen Schlägen, sexuellem Missbrauch, Medikamentengaben unter Zwang, von Hunger und Einsamkeit - zuletzt Ende November im Plenarsaal des Schleswig-Holsteinischen Landtags. [ Siehe @ www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Fruehere-Heimkinder-schildern-im-Landtag-ihr-Leiden,heimkinder220.html ] Insgesamt verging viel Zeit, ohne dass konkrete Konsequenzen gezogen worden. Am Donnerstag nun haben Abgeordnete aller Fraktionen im Sozialausschuss einstimmig einen Antrag angenommen, der in genau diese Richtung geht. "Aus dem Antrag resultiert, dass die wissenschaftliche Aufarbeitung intensiviert werden soll", sagte Ausschussmitglied Marret Bohn (Grüne): "Und es ist ein klarer Auftrag, dass die Betroffenen mehr Unterstützung bekommen sollen."

    Die Punkte des Antrags im Wortlaut

    Besonders für Menschen in der Obhut von Einrichtungen und in direkter Verantwortung des Staates seien Schutz und Unterstützung von größter Wichtigkeit, heißt es in dem Antrag, in dem sich der Sozialausschuss konkret für folgende Punkte ausspricht:

    ▪ "alle verfügbaren Informationen und Akten, insbesondere die des Landesarchivs, wie die aller in Frage kommenden früheren Träger, Kliniken, Heime, Einrichtungen und pharmazeutischer Unternehmen vollumfänglich für die Aufarbeitung zur Verfügung zu stellen und zu nutzen;

    ▪ weiterhin die rechtlichen Möglichkeiten einer Aufarbeitung wahrzunehmen;

    ▪ die in 2019/2020 vorgesehene wissenschaftliche Aufarbeitung zu allen relevanten Aspekten, insbesondere auch der Erziehungsmethoden und Gewalt, durch die damals Verantwortlichen zu unterstützen;

    ▪ die Antragsfristen für Unterstützungen für Opfer zu verlängern;

    ▪ auch den Zeitraum nach 1975 hinsichtlich möglicher in Frage kommender Vorkommnisse abzuprüfen wie auch möglicher weiterer Personen; bei der Novellierung des sozialen Entschädigungsrechtes sollte auch dies berücksichtigt werden;

    ▪ nach dem ersten wichtigen Schritt des Symposiums vom 28./29. November 2018 die verfügbaren Informationen über die Verfehlungen in Dokumentationen festzuhalten und diese der Öffentlichkeit weiterhin zugänglich zu machen;

    ▪ Wege zu finden bei Alter, Krankheit, Pflege oder anderer Unterstützungsbedürftigkeit geeignete Hilfestellungen zu geben."


    Ausschuss: "Wir wollen Versäumtes nachholen"

    Der Antrag schließt mit den Worten: "Wir können das Geschehene nicht rückgängig machen, wir wollen aber zuhören, das Gespräch führen und nach Wegen suchen, Versäumtes nachzuholen." An dem Papier war bis kurz vor Sitzungsbeginn mit großem Druck gearbeitet worden - obwohl alle Ausschussmitglieder betont hatten, dass sie selten so viel Einigkeit in einem parlamentarischen Ausschuss erlebt hätten.

    Angst vor der nächsten Heimerfahrung

    Den Punkt der benötigten Unterstützung im Alter hatten die Betroffenen während des November-Symposiums im Landtag selbst angesprochen. Damals machten sie klar, wie groß ihre Angst vor dem Alter und der nächsten Heimerfahrung ist. Verstärkt werde diese Angst durch die schlechte finanzielle Situation vieler Betroffener, da sie oft gar keine oder einer sehr kurze Schulbildung hatten, wenig verdient haben und auf Unterstützung angewiesen sind. Die Betroffenen hatten einen Fonds des Landes zur finanziellen Unterstützung im Alter angeregt. Der Schrecken über die Erzählungen war den Abgeordneten im Landtag damals deutlich anzusehen gewesen.

    SPD wollte Gewalt gesondert analysieren

    Und doch wurde am Donnerstag auch Kritik an dem angenommenen Antrag laut. Ausschussmitglied Birte Pauls von der größten Oppositionspartei im Landtag, der SPD, hätte sich "eine schonungslose Aufklärung" gewünscht, "die den Teil der Gewalt gesondert betrachtet". Und das gehe nur mit einer eigenständigen Aufarbeitung zu dem Thema - und nicht als Ergänzung der bestehenden Studie.

    Ungewiss bleiben weiter die Rollen von Kirchen und Pharmaindustrie. Sozialausschussmitglied Dennys Bornhöft (FDP) hatte angeregt, dass auch sie sich an einer Aufarbeitung beteiligen - beispielsweise, indem sie Dokumente zur Verfügung stellen und Rede und Antwort stehen. "Das Land übernimmt bereits Verantwortung", sagte er. Von den anderen Akteuren erwarte er das auch.


    –––––––––––––––––––––––––––––––––

    Ehemalige Heimkinder: Aufarbeitung läuft weiter

    SCHLESWIG-HOLSTEIN magazin10.01.2019 19:30 Uhr

    Die Medikamentenversuche an Kindern im ehemaligen Landeskrankenhaus Schleswig sind erneut Thema im Landtag. Der Sozialausschuss ist sich einig, dass jetzt Taten folgen müssen.

    [ Video von 3 Min. und 10 Sek. Länge beginnend bei der 13. Minute des 23. minutigen Programms @
    www.ndr.de/fernsehen/sendungen/schleswig-holstein_magazin/Schleswig-Holstein-Magazin,sendung857140.html ]

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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 17.01.19, 07:04  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Bezüglich der Hauptverantwortung und Pflicht zur Aufarbeitung der Bundesregierung

Boardnutzer »Ralf B« teilte mit am Donnerstag, 3. Januar 2019, um 17:45 Uhr im HEIMKINDER-FORUM.DE @ heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18400-Medikamententests-an-Heimkindern-in-WESTDEUTSCHLAND/?postID=579570#post579570 (ganz am Ende dieses dortigen Beitrags von Boardnutzer »Ralf B«) :

    Zitat:
    .
    Vieleicht sollte die Anfrage [an die Bundesregierung] verändert und das Thema (mit Beweisen in Kopie) erneut gestellt werden.
    Es sollte nur um Medikamentenstudien gehen und nicht die Betroffenen kategorisieren.
    Da liefen Studien die nicht in Ordnung waren; betroffen waren Heimkinder, psychich Kranke etc und das sollte durch die Bundesregierung verfolgt und aufgearbeitet werden.


    Letztendlich ist die BRD immer Gesamthaftender.

    .

Boardnutzer »Ralf B« teilte mit am Freitag, 4. Januar 2019, um 12:58 Uhr im HEIMKINDER-FORUM.DE @ heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18400-Medikamententests-an-Heimkindern-in-WESTDEUTSCHLAND/?postID=579591#post579591 :

    Zitat:
    .
    Letztendlich und so sehe ich das, muss die Bundesregierung ermitteln und aufarbeiten, denn als Gesamthaftende kann die BRD nicht wegschauen.
    Es liegen Fakten vor, die darauf hindeuten, dass in dieser Thematik mächtig Schmuh getrieben wurde.
    So etwas kann eine Regierung eigentlich garnicht ignorieren. Sie muss eingreifen wenn es vermehrt zu solchen "Handlungen" kommt. Hier hätte sie auch eine Schutzfunktion für ihre Bürger übernehmen müssen.
    Da es nach Aussage anscheinend keine Regulierungen gab, war die BRD eigentlich in der Pflicht zu regulieren und Gesetze zu erlassen zum Schutze bestimmter Personengruppen.

    .

Boardnutzer »Ralf B« teilte mit am Samstag, 5. Januar 2019, um 15:32 Uhr im HEIMKINDER-FORUM.DE @ heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/18400-Medikamententests-an-Heimkindern-in-WESTDEUTSCHLAND/?postID=579628#post579628 :

    Zitat:
    .
    In den Nachkriegsjahren fing die Pharma an viel zu entwickeln und zu testen.
    Man kann sicher sein, dass aus rechtlichen Gründen das Ministerium kontaktiert wurde, um sich eben abzusichern.


    Und genau da hat die damalige Regierung grobfahrlässig keinerlei Regelungen geschaffen.

    .

QUELLE: www.wiesbadener-kurier.de/politik/hessen/kz-methoden-im-kinderheim_17518314# UND u.a. AUCH AUFFINDBAR @ www.genios.de/presse-archiv/artikel/MAZ/20161205/kz-methoden-im-kinderheim/173165060001480892400.html :

    Zitat:
    .
    WIESBADENER KURIER

    [ 2. Dezember 2016 ]

    POLITIK HESSEN


    KZ-Methoden im Kinderheim

    Von Christoph Cuntz vor 2 Jahren
    [ so ließt es jetzt bei Abruf am 17.01.2019 ]

    [ FOTO: „Ein ehemaliges Wohngebäude auf dem Gelände des Hephata-Diakoniezentrums im nordhessischen Treysa. Wurden auch dort an Heimkindern Medikamentenversuche unternommen? Es gibt einen Verdacht, aber keine Gewissheit. Foto dpd Foto: dpa]

    WIESBADEN - Der eine hatte Blickkrämpfe. Ein Nächster schien psychisch stark verändert und schrie mehrmals laut. Der Kopf eines Dritten war gerötet, seine Muskulatur verkrampfte sich, weshalb sein Rumpf bogenförmig nach hinten überstreckt war. Die bizarren Bilder waren Reaktionsmuster von
    Probanden, die an Medikamententests teilnahmen. Ihnen war im Januar 1958 Decentan, ein Mittel gegen Schizophrenie, verabreicht worden. Dass sie wussten, was da mit ihnen geschah, daran darf gezweifelt werden. Denn 24 dieser Versuchskaninchen waren Kinder im Alter zwischen fünf und 13 Jahren. Insassen eines Kinderheims. Und der Arzt, der für den Medikamententest verantwortlich zeichnete, hatte die Arzneiwohl bewusstviel zu hoch dosiert.

    Unterdrücktes und verdrängtes Kapitel

    Von solchen Arzneimitteltests an Kindern berichtete Sylvia Wagner in ihrer Studie „Ein unterdrücktes und verdrängtes Kapitel der Heimgeschichte“. Die Krefelder Wissenschaftlerin ist bei ihren Nachforschungen immer wieder in Hessen fündig geworden. Decentan etwa hatte das Darmstädter Unternehmen Merck hergestellt. Und auch die Marburger Behringwerke ließen in den 50er und 60er Jahren Impfstoffe in Säuglings- und Kinderheimen testen.

    „Eine Einwilligung der Eltern zu den Untersuchungen wird nicht erwähnt“, schreibt Sylvia Wagner. Dafür stieß sie in den Dokumenten auf den Vorschlag, man möge die Eltern bei Aufnahme ihres Kindes in ein Heim unterschreiben lassen, „dass sie mit allen notwendigen Impfungen und den damit verbundenen Blutentnahmen einverstanden seien“.
    Die Einführung des Impfstofffes war im Juli 1954 eine heikle Sache geworden: Zwei Affen waren an Kinderlähmung eingegangen, nachdem das Serum an ihnen erprobt worden war. In Marburg kam es deshalb zu einem Krisentreffen, an dem 17 Sachverständige teilnahmen. Darunter auch solche, „die schon während der Zeit des Nationalsozialismus an Menschenversuchen beteiligtwaren, so die Wissenschaftlerin.

    Albert Demnitz etwa, der Direktor der Behringwerke, sowie Richard Haas, der die humanmedizinische Forschung des Unternehmens leitete. Beide hatten in der NS-Zeit Fleckfieberimpfstoff an KZ-Häftlingen in Buchenwald erforscht. Dessen ungeachtet war Demnitz 1950 zum Honorarprofessor für Tierseuchentherapie an der Gießener Justus-Liebig-Hochschule ernannt worden.

    [ Otto Taleus Eberhard Buurmann - Vertreter der Bundesregierung in den 1950er Jahren ]

    [ Für den in
    WIKIPEDIA angegebenen Werdegang von Otto Taleus Eberhard Buurmann siehe de.wikipedia.org/wiki/Otto_Buurman ]

    Belastet war aber auch der Vertreter der Bundesregierung, Otto Buurmann, der an dem Marburger Treffen teilnahm: Er war als Medizinalrat ebenfalls in die Fleckfieberversuche der NS-Zeit involviert. Und Franz Redeker, in den 50er Jahren Leiter des Bundesgesundheitsamts, war in der Zeit des „Dritten Reiches“ beim Berliner Erbgesundheitsobergericht mit Fragen der Zwangssterilisierung befasst.

    60 Jahre nach den Medikamententests wird der Hessische Landtag im März kommenden Jahres eine Anhörung dazu durchführen. Schon einmal, vom Oktober 2009, hatte es im Landtag eine Anhörung zum „Unrechtsschicksal der Heimkinder der 50er und 60er Jahre“ gegeben. Zahlreiche Zeugen wurden gehört, erschreckendes kam zur Sprache. Damit wurde [in Nordrhein-Westfalen] ein für alle Beteiligten anstrengender Aufarbeitungsprozess eingeleitet, an dessen Ende der frühere Leiter des Vincenzsstifts in Rüdesheim-Aulhausen sich „tief betroffen“ darüber zeigte, dass ehemalige Heimkinder über Misshandlung und Missbrauch berichtet hatten. Der Mann war Franz Kaspar, unter Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst Generalvikar des Bistums Limburg.

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    DIE GRENZEN

    Laut Grundgesetz ist die Freiheit der Forschung „ein mit der Selbstbestimmung verbundenes Recht jedes Menschen“. Medizinische Forschung am Menschen ist jedoch ein Sonderfall. Sie steht „im Dienst des Patienten, seiner Interessen, seiner Gesundheit“ und setzt somit der Forschungsfreiheit Grenzen. Ende 1900 entstand ein preußischer Erlass zu Menschenversuchen. Festgelegt wurde, dass Versuchspersonen ihrer Teilnahme am Experiment zugestimmt haben müssen, nachdem sie über den Versuch belehrt worden waren.

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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 27.01.19, 00:49  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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● Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND (klassifiziert als "Menschenrechtsverletzungen").

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● Medikamententests und jedliche(r) weitere(r) Misshandlung und Missbrauch an nachkriegsdeutschen Heimkindern.

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Bezüglich der Hauptverantwortung und Pflicht zur Aufarbeitung der Bundesregierung

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Die damalige Zuständigkeit und Verantwortung der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland für alles was auf ihrem Hoheitsgebiet mit Gesundheit zu tun hatte

ERSTENS

Bundesministerium des Innern (BMI) / Federal Ministry of the Interior, Building and Community ( seinerzeit, seit 1949, natürlich nur für Westdeutschland zuständig )
( „Gründung“ in
WIKIPEDIA angegeben als „1879 als Reichsamt des Innern“ )
Das BMI stellt sich vor @
www.bmi.bund.de/DE/ministerium/das-bmi/das-bmi-node.html;jsessionid=3590F24C8216AB34237C15DAF6D7F935.2_cid287 sowohl wie auch @ www.bmi.bund.de/DE/startseite/startseite-node.html
Introduction of the German Federal Ministry of the Interior, Building and Community @ rsac.german-pavilion.com/content/en/exhibitors/exhibitors_detail.php?exhibitor_id=76118
WIKIPEDIA in Deutsch @ de.wikipedia.org/wiki/Bundesministerium_des_Innern,_f%C3%BCr_Bau_und_Heimat
WIKIPEDIA in Englisch @ en.wikipedia.org/wiki/Federal_Ministry_of_the_Interior,_Building_and_Community

ZWEITENS

Bundesgesundheitsamt (BGA) ( bestand seit 1952; aufgelöst in 1994 )
ÜBER DAS BUNDESGESUNDHEITSAMT in Deutsch @
www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Gesundheitswesen/bundesgesundheitsamt.php (Stand: 14.04.2000)
»Deutschland ohne Bundesgesundheitsamt - Eine kritische Analyse« von Dieter Großklaus, Berlin, Kurze Vorstellung dieser Analyse (Stand: 16.05.2012) @
www.aerztekammer-berlin.de/40presse/15_meldungen/00401_Deutschland_ohne_BGA/index.html > (Stand: 16.05.2012) @ www.aerztekammer-berlin.de/40presse/15_meldungen/00401_Deutschland_ohne_BGA/00401_Deutschland_ohne_BGA.pdf (insgesamt 17 Seiten)
WIKIPEDIA in Deutsch @ de.wikipedia.org/wiki/Bundesgesundheitsamt ( „Das Bundesgesundheitsamt (BGA) wurde 1952 als Nachfolgeorganisation des Reichsgesundheitsamts gegründet“ ) ( „Präsident des Bundesgesundheitsamtes 1952-1956 - Franz Redeker“ )
Ebenso dem seinerzeitigen Bundesgesundheitsamt (BGA) unterstehend: anfangend vom „14. Juni 1954“ -
Otto Buurman ( vollständiger Name: Otto Taleus Eberhard Buurman )
( WIKIPEDIA in Englisch: "The agency was dissolved in 1994, and its responsibilities transferred to three institutions, the Federal Institute for Drugs and Medical Devices, the Robert Koch Institute and the Federal Institute for Health Consumer Protection and Veterinary Medicine." )

DRITTENS

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
( „Gründung“ in
WIKIPEDIA angegeben als „ 24. Juni 1994“ )
BfArM - deren eigene ÜBER UNS Erklärung in Deutsch @
www.bfarm.de/DE/BfArM/_node.html
Federal Institute for Drugs and Medical Devices - deren eigene ABOUT US Erklärung in Englisch @ www.bfarm.de/EN/BfArM/_node.html
WIKIPEDIA in Deutsch @ de.wikipedia.org/wiki/Bundesinstitut_f%C3%BCr_Arzneimittel_und_Medizinprodukte
WIKIPEDIA in Englisch @ en.wikipedia.org/wiki/Federal_Institute_for_Drugs_and_Medical_Devices



#compensationnow (MM - Heimopfer-WEST)
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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 28.01.19, 01:44  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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● Medikamententests und jedliche(r) weitere(r) Misshandlung und Missbrauch an nachkriegsdeutschen Heimkindern.

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Bezüglich der Hauptverantwortung und Pflicht zur Aufarbeitung der Bundesregierung.

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Die damalige Zuständigkeit und Verantwortung der Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland für alles was auf ihrem Hoheitsgebiet mit Gesundheit zu tun hatte.

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Meines Erachtens, ein hoch relevanter Artikel schon veröffentlicht vor über drei Jahren :

    Zitat:
    .
    SPIEGEL ONLINE
    DER SPIEGEL 45/2015

    [ QUELLE: www.spiegel.de/spiegel/print/d-139574525.html ]

    31.10.2015

    Zeitgeschichte

    Braune Diener des neuen Staats

    [ Bundesrepublik Deutschland = Westdeutschland ! ]

    Innenminister de Maizière lässt die Gründerzeit seiner Behörde erforschen. Hohe Beamte mit Affinität zu den Nazis bestimmten die Politik des Ressorts mit.

    Am Donnerstag, dem 31. August 1950, irgendwann zwischen 9.30 und 13.15 Uhr verpasste die junge Bundesrepublik Deutschland die Gelegenheit, jene Entwicklung zu stoppen, die heute zu den Schandflecken ihrer Geschichte zählt. Das Kabinett tagte im Hörsaal des Zoologischen Museums Koenig in Bonn, der provisorischen Unterkunft des Kanzleramtes, und Kanzler Konrad Adenauer rief Tagesordnungspunkt 15 auf: "Die Besetzung von Abteilungsleitern in den obersten Bundesbehörden mit früheren Mitgliedern der NSDAP", eingebracht von Innenminister Gustav Heinemann, dem späteren Bundespräsidenten.

    Die Nazis hatten Heinemann 1920 aus einem Saal geworfen, weil er bei einem Auftritt Hitlers gegen dessen Judenhass protestiert hatte. Im "Dritten Reich" vervielfältigte der Jurist in seinem Keller Flugschriften für die Bekennende Kirche. Nun beklagte Heinemann, dass zu viele Beamte mit brauner Vergangenheit in die Ministerien der neuen Bundesrepublik strebten. Er schlug vor, auf solche Leute zumindest als Staatssekretäre, Abteilungsleiter, Personalreferenten, Ministerialbürodirektoren in Ministerien und anderen obersten Bundesbehörden zu verzichten.

    Adenauer widersprach. Man solle sie nicht "allgemein" ausschließen und lieber "von Fall zu Fall entscheiden" – was in der Praxis darauf hinauslief, dass
    NS-belastete Spitzenbeamte zu Hunderten eingestellt wurden.

    Mehr als 60 Jahre liegt der Beginn dieser Fehlentwicklung zurück, und die Folgen werden zurzeit so intensiv diskutiert wie nie. Allein sechs Bundesministerien sowie diverse Bundesbehörden haben Historikerteams damit beauftragt, in der Frühgeschichte der Republik zu graben und nach Kontinuitäten zum "Dritten Reich" zu suchen.
    Wie braun waren die Gründerjahre der Republik?

    Kommende Woche will nun Heinemann-Nachfolger Thomas de Maizière (CDU) erste Ergebnisse für das Innenministerium [ Bundesministerium des Innern = BMI ] präsentieren, das bedeutendste Ressort der Adenauer-Republik. Der Innenminister war damals auch zuständig für Wissenschaft, Forschung, Frauen, Jugend, Sport, Kultur, Gesundheit, Soziales und Umwelt – dafür gibt es heute mehrere Ministerien.

    De Maizière hat das Institut für Zeitgeschichte und das Zentrum für Zeithistorische Forschung mit der Aufarbeitung beauftragt.
    Die Historiker stießen überall auf ehemalige NSDAP-Leute, wie die Institutsdirektoren Andreas Wirsching und Frank Bösch dem SPIEGEL mitteilten: Der Anteil der Beamten mit brauner Vergangenheit im Bundesinnenministerium (BMI) sei "ausgesprochen hoch" gewesen. Schlimmer noch: Die "Affinitäten zum NS-Regime" ließen sich "anfangs auch in der konkreten Sachpolitik des BMI nachweisen". Ausgerechnet jenes Ministerium, das die Einhaltung der Verfassung in besonderer Weise schützen sollte, war offenbar selbst eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung.

    Noch halten die Wissenschaftler Details ihrer Ergebnisse zurück. Doch Recherchen des SPIEGEL im Bundesarchiv und den National Archives in Washington sowie bereits vorliegende Forschungen ergeben auch so ein düsteres Bild.

    Danach hat Adenauer zunächst Politiker an die Spitze des
    Innenministeriums berufen, die sich im "Dritten Reich" untadelig verhalten hatten. Doch unterhalb der Ministerebene gab es viele Männer mit brauner Vergangenheit. Von den sieben Staatssekretären bis 1967 hatten vier der NSDAP angehört. Von 35 überprüften Abteilungsleitern in den Jahrzehnten bis 1971 waren mehr als die Hälfte dem NS-Regime zugetan. Zeitweise bestand das verbeamtete Personal des BMI zu mehr als 40 Prozent aus Personen, die 1945 ihren Posten verloren hatten – zumeist weil sie Teil der Nazi-Herrschaft gewesen waren oder diese unterstützt hatten. Der [braune] Anteil ist ein trauriger Rekord unter Bonner Ministerien.

    In den
    Behörden, die dem Innenministerium unterstanden, [color=saddlebrown]sah es oft nicht besser aus. Im Bundesarchiv findet sich eine Aufstellung aus dem Jahr 1958: Seitenweise sind dort die Namen ehemaliger NSDAP-Mitglieder und SS-Leute im öffentlichen Dienst und in der Beamtenschaft aufgeführt. Beim Bundeskriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Deutschen Archäologischen Institut, der Bundesanstalt für Landeskunde, dem Institut für Raumforschung, dem Bundesgesundheitsamt, dem Statistischen Bundesamt. Und, und, und.

    Karriere im BMI [und mehr spezifisch, im Bundesgesundheitsamt] machten damals Leute wie Otto Buurman. Der ostfriesische Mediziner leitete von 1954 an die Abteilung Gesundheitswesen und stieg zum höchsten Medizinalbeamten der Bundesrepublik auf. Dabei hatte der Arzt 1936 verlangt, "Schädlinge oder Geisteskranke" nicht auf Kosten der Allgemeinheit "hochzupäppeln". Er war nach Angaben der Medizinhistorikerin Sabine Schleiermacher an der Durchsetzung von Zwangssterilisationen beteiligt und schimpfte 1941 als Amtsarzt von Krakau, die Juden seien"disziplinlos" und würden durch "Herumvagabundieren" jenes Fleckfieber verbreiten, das damals im Getto grassierte. Als zweithöchster Gesundheitsfunktionär des Generalgouvernements nahm er an Konferenzen teil, auf denen die Ermordung von Juden gefordert und Versuche an Menschen mit Fleckfieberimpfstoffen beschlossen wurden, die das KZ Buchenwald dann durchführte.

    Ähnlich irritierend ist die Ernennung des Juristen Kurt Behnke zum Chef der Abteilung für Beamten- und Personalrecht. Behnke hatte sich nach 1933 beim Preußischen Oberverwaltungsgerichtshof an der "Säuberung des Staatsdienstes von Demokraten" beteiligt, wie der Historiker Dominik Rigoll schreibt. 1937 verfasste er einen juristischen Kommentar, der ihm später den Vorwurf einbrachte, er habe alle Entscheidungen der NS-Justiz zusammengetragen und damit jenen Beamten, die Juden noch halfen, die Möglichkeit genommen, sich im Fall des Erwischtwerdens auf Unkenntnis berufen zu können.

    Mit der neuen Zeit tat sich Behnke erkennbar schwer. Er war maßgeblich am Entwurf des vorläufigen Bundespersonalgesetzes beteiligt, gegen das die Alliierten 1950 ein Veto einlegten. Deren Begründung: Der Entwurf beruhe auf dem Beamtengesetz von 1937 mit seinen "Nazi-Bestimmungen". Behnkes Karriere blieb davon unbeschadet.

    Schon Anfang 1949, als die Bundesrepublik noch nicht existierte, hatte eine kleine Gruppe ehemaliger Staatsdiener aus dem Reichsinnenministerium die Rückkehr von Beamten auch mit brauner Vergangenheit vorbereitet. Sie sammelten sich um Hans Globke, der einen Kommentar zu den Nürnberger Rassegesetzen verfasst hatte, und fertigten Listen mit Namen von Kandidaten an.

    Sie bevorzugten alte Kollegen, NS-Belastung war ein untergeordnetes Kriterium. Wichtiger schien die Loyalität zu Adenauers CDU. Infolgedessen dominierten ehemalige Nationalsozialisten einzelne Abteilungen wie jene für das Sozialwesen. Dort wurden die Passagen über die "Hilfe für Gefährdete" im Sozialhilfegesetz von 1962 verfasst.
    Im "Dritten Reich" waren Obdachlose, Prostituierte und andere Randgruppen als sogenannte Asoziale verfolgt und ermordet worden. Die Fortsetzung solcher Verbrechen forderte niemand im BMI, doch aus dem Gesetzestext spricht ein durch und durch illiberaler Geist. Wer [ Anfang der 1960er Jahre ! ] als "willensschwach" oder in seinem "Triebleben besonders hemmungslos" galt, riskierte, in einer "geeigneten Anstalt" zwangsweise untergebracht zu werden. Das Bundesverfassungsgericht kippte 1967 diese Bestimmung [ Siehe diesbezüglich auch unbedingt »"Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung"« - »Heimerziehung mit wirtschaftlicher Ausbeutung der Insassen« - »Parteien und Politiker und ihr Einsatz für autoritäre FÜRSORGEerziehung/Bewahrung/BeugeHAFT und Arbeitsausbeutung zum Ziele der UMERZIEHUNG der Jugend« (Beitrag von MM vom 1. April 2018 sowohl wie, nochmals, vom 1. September 2018) unter anderem aufgeführt und festgehalten @ www.forum-fuer-erzieher.de/viewtopic.php?p=60557&sid=50eaaeed7413f1368486bbb9127d8348#p60557, @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=1557&sid=37658879ec399d734d44ba073d04ff72#p1557 und @ forum.chefduzen.de/index.php?topic=329463.0 ].

    Später behauptete Adenauer, die Einstellung belasteter Beamter sei alternativlos gewesen ("Man schüttet kein dreckiges Wasser aus, wenn man kein reines hat"), doch Zweifel sind angebracht. In der gemeinsamen Verwaltung der britischen und amerikanischen Zone, dem Vorläufer der Bundesrepublik, waren viele Unbelastete tätig. Leute aus Globkes Truppe diffamierten sie als unfähig, und Adenauer misstraute ihrer Loyalität.

    Vermutlich wünschte sich keiner der NS-belasteten Diener des neuen Staates ein "Viertes Reich". Wohl aber war die Bereitschaft gering, die Ahndung von NS-Verbrechen zu unterstützen. Etwa beim späteren Präsidenten des Deutschen Roten Kreuzes, Walter Bargatzky, über den der Historiker Bernhard Brunner geforscht hat. Bargatzky stieg 1955 im BMI zum Abteilungsleiter auf. Er war Mitglied in der SA und der NSDAP gewesen und hatte im besetzten Frankreich Geiseln für völkerrechtlich umstrittene Erschießungen mit ausgewählt. Außerdem entlastete er hohe SS-Leute mit der absurden Behauptung, sie hätten in Paris von der systematischen Judenvernichtung keine gesicherte Kenntnis gehabt.

    Als die Franzosen 1953 einem ehemaligen Kollegen Bargatzkys den Prozess machen wollten, warnte dieser den Bonner Justizminister, im Falle einer Verurteilung würde "nicht nur das Ansehen des früheren Reichsressorts, sondern auch der ihm angehörenden Beamtenschaft in Mitleidenschaft" gezogen, die sich großteils "im Dienst der Bundesregierung" befinde. Am Ende machte Bonn in Paris Druck, die Franzosen sprachen den Mann frei.

    Bargatzky zählte zu den wenigen Beamten, die wussten, dass der Verfassungsschutz ehemalige Gestapo- und SS-Leute verdeckt als "freie Mitarbeiter" beschäftigte. Anstatt das Vorgehen zu unterbinden, half er der Kölner Behörde noch.

    Solche Erkenntnisse lassen de Maizières Vorgänger Otto Schily (
    SPD) und Wolfgang Schäuble (CDU) schlecht aussehen. Sie hatten jahrelang jede Form der Aufarbeitung abgelehnt. Das BMI habe "keine nationalsozialistische Vergangenheit, die der Aufarbeitung bedarf", erklärte Schily. Auch de Maizière hatte zunächst geblockt.

    Inzwischen haben sich die Zeiten gewandelt. Die PR-Experten von Ministern und Behördenchefs haben erkannt, dass Historikerkommissionen die Gelegenheit geben, sich als Aufklärer zu präsentieren. Die BMI-Historiker wollen ihre Arbeit bis 2018 abschließen. Über dann vorliegende Resultate lässt sich nur spekulieren. Allerdings lehrt die Erfahrung der letzten Jahre: Bei Recherchen in der Frühzeit der Bundesrepublik wird das Bild nie vorteilhafter.

    Von Heiko Buschke, Johannes Eltzschig, Axel Frohn und Klaus Wiegrefe

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