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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Entschädigung für ehemalige Heimkinder

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 09.03.18, 05:59  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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POLITIK-FORUM.EU stellt sich übrigens als „Verein zur Förderung der politischen Diskussion e.V.“ im Internet vor; umso mehr ist es völlig unverständlich, dass Hinweise zu diesbezüglichen offiziellen Plenarprotokollen zu solch wichtigen politischen Themen, wie dieses Thema, von einem „Politik-Forum einfach gelöscht werden.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.03.18, 02:07  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND und auch anderer diverser Abusus begangen an dieser Opfergruppe über Jahrzehnte hinweg in WESTDEUTSCHLAND.


TRANSPARENZ: Australian Royal Commission: ENTSCHÄDIGUNG


AUS ÖSTERREICH in Deutsch (09.03.2018, 13:33 Uhr):
www.kathpress.at/goto/meldung/1608301/australische-bundesstaaten-wollen-missbrauchsopfer-entschaedigen
(mehr detaillierte Berichterstattung)


AUS DEM VATIKAN in Deutsch (09 März 2018, 16:15 Uhr):
www.vaticannews.va/de/welt/news/2018-03/-australien-missbrauch-kirche-entschaedigung.html
(kurz gefasste Berichterstattung)


DEUTSCHE WELLE AUS DEUTSCHLAND in Deutsch (09.03.2018, ca. 13:20 Uhr):
m.dw.com/de/australien-entsch%C3%A4digt-tausende-opfer-sexueller-gewalt/a-42905772
(sehr extensive und detaillierte Berichterstattung)


Andere Länder, einschließlich Deutschland selbst, sollten sich ein Beispiel an Australiens Entschädigungs-Programm nehmen !!
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 18.03.18, 04:08  Betreff:  Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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VERGLEICHE --- Betroffene institutionalisierter sexualisierter Gewalt sowohl wie auch nur körperlicher Gewalt (einschließlich der Ehemaligen Heimkinder in Deutschland in OST und WEST, und auch in Österreich) wurden, bis 2013/2014, in welchen Ländern der Welt auf welche Weise und in welchem Umfangentschädigt??

    Zitat:
    .
    QUELLE: [ ausgehend von der Schweiz, Ende 2013/Anfang 2014 ] www.netzwerk-verdingt.ch/pdf/aufstellung_leistungen_anderer_staaten.pdf :

    Aufstellung über die bisherigen Leistungen anderer Staaten [ = Länder / Bundesstaaten / Städte / Kommunen / Gemeinden ]

    [ aufgeführt im Original in drei diesbezüglichen Tabellen ]

    [ 1. ] Geleistete Gesamtbeträge

    [ 2. ] Einzelwiedergutmachungen

    [ 3. ] Fonds

    Redaktion: Thomas Huonker, Historiker; Walter Zwahlen,
    netzwerk-verdingt [ Schweiz = Switzerland ]

    Aufstellung über die bisherigen Leistungen anderer Staaten

    USA: 2'000'000'000 US-Dollars gesamthaft ausbezahlte Summe.

    Kalifornien: 1'000'000 US-Dollars je an 600 Opfer ausbezahlt.

    Irland: 1'280'000'000 Euro gesamthaft bezahlt an Missbrauchsopfer in katholischen Heimen. Der Fonds für „gefallene“ junge Frauen der von Nonnen geführten Magdalenenheime enthält bereits mehr als eine Milliarde Euro.
    Für die 1000 Betroffenen heisst das 1'000'000 Euro Entschädigung.

    Deutschland: 120'000'000 Euro Ausschüttung des Fonds 2014 für Heimkinder.

    Ehemalige DDR: 40'000'000 Euro bereits ausgeschüttet an ehemalige Heimkinder. Der Fonds musste aufgestockt werden, da die Zahlungen die bis 2016 reichen sollten, bereits aufgebraucht sind.

    Kanada: 35'000'000 kanadische Dollars bezahlt. Höchste individuelle an zwei ehemalige Heimkindern bezahlte Summe.

    Schweden: 27'000'000 Franken total je 34'000 Franken an 800 Betroffene ausbezahlt.

    Österreich:
    Bundesland Tirol: 3'700 - 25'000 Euro bis Ende 2013 an einzelne Heimkinder ausbezahlt. Gesamtsumme schon 6 Mio. Euro ausgeschüttet.

    Wien: 21'500'000 Euro Fonds (bis Ende 2013 schon 17,1 Mio. Euro ausbezahlt an ehemalige Heimkinder.)

    Australien: 525'000 australische Dollars an einen Aborigine bezahlt. Höchste individuelle Summe.
    In den letzten 10 Jahren wurden knapp 600'000'000 australische Dollars in Bildungs-, Gesundheits-, Wohn- und Drogenentzugsprogramme für Aborigines investiert.
    6'000-40'000 australische Dollars individuell in den Bundesstaaten bisher für sexuellen Missbrauch bezahlt.
    Für die 15'000 Opfer von sexuellem Missbrauch der königlichen Kommission wird ein Entschädigungsfondsbudget von 1 Milliarde australischen Dollars geschätzt. Für die Aufarbeitung wurden 400'000'000 Dollars bereitgestellt.

    Norwegen: 112'000 Franken pro Betroffener ausgeschüttet.

    Belgien: 2'500 und 25'000 Euro pro Betroffener veranschlagt. Bezahlt wurde noch nicht, da die Untersuchung läuft.

    England: hat einen Entschädigungsfonds für die nach Australien, Südafrika, Neuseeland und Kanada deportierten Waisenkinder eingerichtet.

    Holland: ist an der Aufarbeitung über Gewalt und sexuellen Missbrauch durch kirchliche Institutionen.

    Zusatzinfos folgende Seiten:
    ● Entschädigungen und ihre Funktion
    ● Länderübersicht: Aufarbeitung und finanzielle Wiedergutmachung

    Entschädigungen an die Opfer haben wichtige Funktionen:

    Eine symbolische [Funktion]:
    In einer materiellen Kultur wie der unseren, in welcher der Wert von etwas oder jemanden in einer Euro-Bezifferung ausgedruckt wird, hat die Benennung eines Schadens in Euro eine hohe Aussagekraft, besonders, wenn es sich dabei um eines Schadens in Euro handelt, also einen Schaden, bei dem es lediglich eine Anerkennung, aber keine Wiedergutmachung geben kann. Eine Zahlung von Entschädigung ist die Anerkennung und Benennung einer Schuld und beendet die gefühlte Mitschuld und Beteiligung der Opfer am Verbrechen.
    Die Opfer haben nicht „Nein“ sagen können!
    Dass gegenwärtig wenige Opfer Entschädigungen fordern. Ist ein Teil des Schadens, welcher durch die sexualisierte Gewalt verursacht wurde, welche die Opfer erleiden und erdulden mussten. Indem es hingenommen wird. Dass die Mehrheit der Opfer keine materiellen Forderungen stellt und damit die Minderheit der Opfer, welche bezifferte Entschädigungsforderungen fordert, erneut ausgrenzen, setzen die Verantwortlichen der Institutionen das schädigende Verhalten fort.
    „Denn erst wenn in unserer Gesellschaft grössere Summen freiwillig gezahlt werden, ist die Schuld schmerzhaft anerkannt.“ (Professor Volkmar Sigusch, Sexualforscher, Frankfurt am Main, 2010)

    Eine praktische [Funktion]:
    Eine Entschädigungszahlung lindert den angerichteten Schaden. Überlebende sexualisierter Gewalt stehen in der Regel unterdurchschnittlich gut und abgesichert im Leben. Die Kosten für die Behandlungen sind hoch und werden nicht immer von den Krankenkassen bezahlt. Kontingente für therapeutische Massnahmen sind vor Behandlungsende erschöpft. Gebrochene Biografien, Ausbildungsverzögerungen und unterbrochene Beschäftigungsverhältnisse sind bei Opfern gehäuft zu beobachten. Eine adäquate Versorgung für das Alter ist häufig nicht vorhanden.

    Eine moralische [Funktion]:
    Wer Schaden angerichtet hat, steht in unserer Kultur in der Pflicht, diesen wieder auszugleichen. Diese Verpflichtung ist unabhängig von Straf- und Zivilrecht. Daher steht die Institution in der Pflicht, von der Einrede der Verjährung Abstand zu nehmen und ihrer moralischen Verpflichtung nachzukommen.
    Die Entschädigungszahlungen sind so hoch anzusetzen, dass die Opfer nicht beleidigt werden. Lebenslanges Leid kann nicht mit Almosen abgegolten werden.

    Länderübersicht:
    Aufarbeitung und finanzielle Wiedergutmachung

    Irland
    zahlte 2002 1,28 Mia Euro für den sexuellen Missbrauch an Opfer in kirchlichen Heimen. Die Kirche musste dafür Gebäude und Ländereien im Werte von 128 Mio Euro abtreten.
    Ein Schulleiter, der wegen 386 sexuellen Übergriffen an 21 Schülerinnen angeklagt war, unter ihnen die heute 48-jährige Klägerin, musste ihr 1998 ein Schmerzensgeld in Höhe von umgerechnet 300'000 Euro. Ihre Zivilklagen gegen das irische Bildungsministerium wurden hingegen abgewiesen. Irland habe das Recht der Kinder auf Schutz vor sexuellen Übergriffen verletzt, betonte einer der Anwälte der Klägerin, David Holland. Wenn diese Übergriffe in den 70er Jahren rechtzeitig gemeldet worden wären, hätten zahlreiche Schüler geschützt werden können. Am 11. Mai 1999 sprach der damalige Regierungschef Bertie Ahern eine offizielle Entschuldigung aus. Mit dem sexuellen Missbrauch von Kindern an katholischen Schulen in Irland hat sich 1998 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte befasst. Die 17 Richter der Großen Kammer des Straßburger Gerichts prüften die Klage eines der Opfer. Das damals neun Jahre alte Mädchen war im Jahre 1973 mehrere Monate lang wiederholt vom Leiter ihrer Schule in der südirischen Ortschaft Dunderrow missbraucht worden. Sie warf den irischen Behörden vor, jahrzehntelang nichts gegen diese Praktiken unternommen zu haben.
    Am 11. Mai 1999 sprach der damalige Regierungschef Bertie Ahearn eine offizielle Entschuldigung aus und setzte eine Untersuchungskommission ein. 2002 erhielten die schwersten Fälle der Opfer maximal 300'000 Euro pro Person. Das Vorgehen und die Abstufungen der irischen Regel der Entschädigung für die als Heimkinder Misshandelten wurden aufgrund des Berichts der Ryan-Kommission festgelegt. Irland hat mit diesem Prozess der Aufarbeitung ein Modell geliefert, an dem sich solche Vorgehensweisen international messen müssten. Am 19. Februar 2013 hat sich der aktuelle Premierminister Enda Kenny erst auf Druck im Parlament gegenüber den rund 1000 überlebenden Betroffnen der ehemaligen Magdalenenschwestern entschuldigt, die in von Nonnen geführten Heimen misshandelt und durch Zwangsarbeit in den Wäschereien ausgebeutet worden waren. Die Regierung richtete einen Entschädigungsfonds ein, der inzwischen die Milliardengrenze überschritten hat, und plant auch ein Denkmal.

    Belgien
    Die katholische Kirche Belgien kündigte 2010 Zahlungen an Missbrauchsopfer an. Es zeigte sich, dass alles ist noch viel schlimmer, als man bis anhin angenommen hatte: Eine Untersuchungskommission veröffentlichte Bericht zu Missbrauchsfällen in der Kirche. An die Opfer des sexuellen Missbrauchs durch Geistliche will die katholische Kirche Entschädigungen zwischen 2500 und 25'000 Euro zahlen. Dies gab die Schiedskommission bekannt, die auf Initiative von Parlamentariern zustande gekommen war. Die Opfer wurden aufgefordert sich zu melden. Im März 2011 nahm ein Schiedsgericht seine Arbeit auf.
    Die Höhe der Entschädigungssumme ist abhängig davon, ob es sich um ein Sexualdelikt ohne Drohungen oder Gewalt oder beispielsweise um eine Vergewaltigung handelt. Auch das Alter der Opfer spielt eine Rolle. Skandale um Kindesmissbrauch hatten die katholische Kirche und andere Institutionen in den vergangenen Jahren in zahlreichen Ländern erschüttert. In Belgien schlugen sie besonders hohe Wellen. Im September 2010 erklärte eine von der Kirche eingesetzte Kommission, rund 500 Zeugnisse mutmasslicher Missbrauchsopfer erhalten zu haben, von denen sie einen Teil veröffentlichte. Im Juni 2010 hatten die belgischen Bischöfe nach monatelangem Zögern ihre "moralische Verantwortung" anerkannt und zugesagt, die Opfer entschädigen zu wollen. In der katholischen Kirche Belgiens haben Priester nach einem Untersuchungsbericht in den 50-er bis 80-er Jahren mindestens 475 Kinder sexuell missbraucht. «Es ging um oralen und analen Missbrauch, um Masturbation - mit anderen Worten, es ging um schwere Fälle», sagte der Kommissionsvorsitzende, Kinderpsychiater Peter Adriaenssens. Wie der Bericht nun zeigt, war dies kein Einzelfall: In Schulen und Internaten der katholischen Kirche missbrauchten Geistliche, Religionslehrer oder Betreuer von Jugendgruppen in ganz Belgien Kinder und Jugendliche. Die meisten Fälle – rund 400 – wurden aus dem flämischsprachigen Landesteil bekannt. Meist waren die Opfer Knaben im Alter zwischen 10 und 14 Jahren, ein Drittel waren Mädchen. Allerdings sollen auch Kleinkinder im Alter von zwei oder fünf Jahren missbraucht worden sein. Der Bericht zitiert die erschütternden Zeugenaussagen von 124 Opfern. «Ich bin jede Woche brutal missbraucht und vergewaltigt worden. Ich erinnere mich auch an eine sadistische Nonne, die regelmässig die Vergewaltigung beobachtete und meine Schmerzen genoss», sagte ein Opfer aus. Ein anderer sagte bei der Befragung: «In meinem Fall war es nicht nur ein Priester, es waren auch ein Lehrer und ein Direktor einer Grundschule.» Die Kommission zeigte sich betroffen von der hohen Zahl von Selbstmorden unter den Opfern: Es wurden 13 Selbstmorde und 6 Selbstmordversuche gemeldet.

    Holland
    ist an der Aufarbeitung. Tausende Mädchen in den Niederlanden sind seit 1945 nach dem Bericht einer Untersuchungskommission von katholischen Geistlichen sexuell missbraucht und körperlich misshandelt worden. 40 Prozent dieser Mädchen wurden von Priestern oft über Jahre vergewaltigt, stellte die Kommission in ihrem in Den Haag veröffentlichten Bericht fest. Sie waren 6 bis 14 Jahre alt, als der Missbrauch und die Gewalt begann. Die Kommission war von der katholischen Kirche eingesetzt worden.
    Im Gegensatz zu den meisten Ländern hat die katholische Kirche der Niederlande einer unabhängigen Kommission für die Aufarbeitung zugestimmt.

    Australien
    hat sich 2012 bei den minderjährigen Frauen (teilweise wurden sie zwangssterilisiert), denen man die Kinder weggenommen und zwangsadoptiert hat, offiziell entschuldigt. Die Entschädigung ist Sache der einzelnen Bundesstaaten.
    Für die Kindswegnahmen bei den Ureinwohnern / Aborigines hat am 9. August 2007 Bruce Trevorrow, dessen Fall besonders krass und aktenmässig gut dokumentiert war, 525'000 australische Dollars als individuelle Entschädigung erhalten. Einer von rund 100'000, welche Opfer der rassistischen Massnahmen mit Verlust der Identität und Kultur verbunden waren. Seit 1998 wurden knapp 600 Mio australische Dollars in Bildungsprogramme, Gesundheits-, Wohn- und Drogenbekämpfungsprojekte investiert.
    In Australien hat sich Premierminister Kevin Rudd am 13. Februar 2008 bei den «vergessenen Australiern» (Forgotten Australians) offiziell für das Leid entschuldigt, das ihnen zwischen den 1920er und den 1960er Jahren zugefügt worden war.
    Weiter entschuldigte sich der Regierungschef für diese absolute Tragödie und dafür, dass viele Betroffene ihrer Kindheit beraubt worden seien, vor rund 1000 Opfern, die sich in der Great Hall im Parlamentsgebäude in Canberra eingefunden hatten.
    Während Jahrzehnten waren rund 500'000 Kinder und Jugendliche australische und aus Europa deportierte Kinder in Heimen missbraucht worden. Zwischen Anfang des 19. Jahrhunderts und Ende der 1960er Jahre verschickten die britischen Behörden schätzungsweise 150'000 Kinder nach Australien, Kanada und Neuseeland. Laut dem Untersuchungsbericht wurden im vergangenen Jahrhundert bis zu 30'000 Kinder von Grossbritannien und Malta aus nach Australien deponiert, die oft alleinstehenden Müttern oder armen Familien weggenommen worden waren. Den Müttern und Eltern wurde vorgegaukelt, ihre Kinder seien von wohlhabenden Familien in England adoptiert worden. Den Kindern wurden erklärt, die Eltern seien gestorben, sie seien jetzt Waisen.

    Sexueller Missbrauch
    Im November 2012 gab die australische Regierung grünes Licht für eine Royal Commission, die Kindsmissbrauch in religiösen, aber auch anderen Institutionen untersuchen soll. Sie reagiert damit auf neue Vorwürfe, wonach die Kirche polizeiliche Ermittlungen behindert. Australiens Premierministerin Julia Gillard hat eine landesweite Untersuchung von sexuellen Übergriffen auf Kinder in kirchlichen, privaten und staatlichen Institutionen angekündigt. Diese Kommission wird bis 2015 einen entsprechenden Bericht verfassen. Für diese Aufarbeitung besteht ein Kredit von 400 Mio australischen Dollars. Sie ist mit Sonderbefugnissen ähnlich jenen eines Gerichts ausgestattet ist. Für die 15'000 Opfer rechnet man mit einem Wiedergutmachungsfonds bis zu einer Billion australischen Dollars. Die katholische Kirche in Australien deckte selber 620 Missbrauchsfälle auf. Im australischen Bundesstaat Victoria haben katholische Geistliche und Gemeindemitarbeiter in den vergangenen Jahrzehnten mindestens 620 Kinder sexuell missbraucht. Die meisten Fälle beziehen sich nach Angaben der Kirche auf einen Zeitraum, der zwischen 30 und 80 Jahre zurückliegt.

    Zwangsadoptionen in Australien
    21.03.2013. Jahrzehntelang wurden unverheirateten Müttern in Australien die Kinder kurz nach der Geburt weggenommen. Bis heute sind viele Betroffene traumatisiert. Endlich finden sie offiziell Gehör und Zuspruch. Die Premierministerin Julia Gillard entschuldigte sich in einem sehr bewegenden Akt vor einigen hundert Betroffenen. Es geschah in dem Glauben, das Richtige für die Kinder und ihre Eltern zu tun. Doch bis heute sind viele Mütter, Väter und Kinder in Australien von den Erfahrungen der Zwangsadoptionen traumatisiert, die dort von den fünfziger bis in die siebziger Jahre üblich waren. Etwa 150'000 Frauen sollen damals ihre Kinder weggenommen worden sein.

    England
    hat sich für seine klammheimlich nach Übersee entsorgten Waisenkinder entschuldigt. Zur Zeit laufen auch Ermittlungen wegen sexuellen Übergriffen durch Ordensleute in englischen Heimen und Internaten. Eine Entschädigung für die bis in die 1970er Jahre aus den englischen Waisenhäusern nach Kanada, Australien, Neuseeland und Südafrika deportierten und zu Zwangsarbeit auf Farmbetrieben platzierten Opfer steht noch aus. Auch Hunderte von armen Kindern und Jugendliche wurden in England bis 1970 aus ihren Familien gerissen und bei Farmern als billige Arbeitskräfte, wie die Verdingkinder in der Schweiz, fremdplatziert. Am 27. Februar 2010 hat sich der damalige Premierminister Gordon Brown dafür offiziell entschuldigt und einen Entschädigungsfonds angekündigt.

    Kanada
    1998 entschuldigte sich die kanadische Regierung formell bei den Natives für die Vorgehensweisen in der Vergangenheit. Die Kompensation bestand in Zugeständnissen bezüglich der Landrechte, der Autonomierechte und der Vergrösserung der Reservate, sowie durch Hilfsprogramme im Bildungs- und Gesundheitsbereich. Am 11. Juni 2008 entschuldigte sich der Premierminister Stephen Harper bei den kanadischen Ureinwohnern für die zwangsweise Fremdplatzierung deren Kinder in Schulheimen, wo Misshandlungen und Missbrauch häufig waren. In einer ersten Runde erhielten die Opfer 10'000 kanadische Dollars für das erste Jahr und je 3'000 weitere für jedes weitere Jahr. Im Herbst 2012 wurden in einer zweiten Runde aufgrund einer offiziellen Liste von 16'000 Betroffenen maximal 98'000 kanadische Dollars für Schwerstbetroffene ausbezahlt. Im November 2013 wurden 35 Mio. kanadische Dollar an zwei in Heimen terrorisierte und missbrauchte Kinder vom kanadischen Staat bezahlt. / hat sich bei den minderjährigen Frauen (teilweise wurden sie zwangssterilisiert), denen man die Kinder weggenommen und zwangsadoptiert hatte, offiziell entschuldigt. Es bestand jedoch eine ursprüngliche Forderung von 2 Mia kanadischen Dollars ehemaliger Heimkinder an den kanadischen Staat.

    Deutschland
    hat im Rahmen eines runden Tisches mit Tätern und Betroffenen der Heimerziehung während den Jahren 1949 bis 1975 einen Fonds von 120 Millionen Euro geöffnet. Davon sind 20 Millionen für wissenschaftliche Begleitung und Aufarbeitung reserviert. Die Auszahlung an die Opfer ist auf 2014 veranschlagt. Bund, Länder und Kirchen steuern dazu je einen Drittel bei.
    Für die ehemalige DDR wurde am 1. Juli 2012 ein Fonds von 40 Millionen Euro geschaffen: Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“. Die Laufzeit des Fonds war eigentlich bis 2016, war aber schon Ende 2013 wegen der grossen Anzahl der Betroffenen restlos aufgebraucht. Im Augenblick wird verhandelt, um wie viel Mio. Euro der Fonds aufgestockt werden soll.

    Schweden
    hat 2011 je 34'000 Franken (CH) an 800 Betroffene ausbezahlt. 27,2 Mio. Franken total. Eine späte Genugtuung für misshandelte oder vernachlässigte Pflege- und Heimkinder. Der schwedische Staat hat sich bei Tausenden von Heim- und Pflegekindern entschuldigt, die von 1920 bis 1980 psychischer und physischer Gewalt ausgesetzt waren. Die Betroffenen werden nach langen Kampf um Genugtuung auch finanziell entschädigt. Der Blaue Saal des Stockholmer Rathauses war am Montagnachmittag zum Bersten voll. Wo in knapp drei Wochen das Festbankett für die Nobelpreisträger stattfinden wird, versammelten sich 1300 Eingeladene, um ein dunkles Kapitel abzuschliessen. "Die schwedische Gesellschaft bittet euch betroffene Frauen und Männer heute um Verzeihung. Dies ist eine Entschuldigung ohne Vorbehalt und ohne mildernde Umstände. Die Übergriffe, denen ihr ausgesetzt gewesen seid, sind eine Schande für Schweden," sagte der Parlamentspräsident Per Westerberg an der Zeremonie, welcher auch Königin Silvia beiwohnte. Statt Wärme und Geborgenheit zu schenken, hätten der Staat, die Regionen und Gemeinden die Kinder im Stich gelassen, fügte Per Westerberg hinzu.
    Für diese Entschuldigung haben Tausende von Pflege- und Heimkindern seit Jahrzehnten gekämpft. Offiziell dokumentiert sind die Übergriffe in einer 2005 erschienenen staatlichen Untersuchung, die sich auf die Erlebnisse von rund 900 Betroffenen stützt, die in Heimen oder bei Pflegeeltern aufwuchsen. Diese erzählten – viele oft zum ersten Mal – von physischen und psychischen Misshandlungen, von ständiger Gewalt und Drohungen, von Vernachlässigung, von einer Kindheit ohne Liebe und genügend Essen oder von Jahren harter Arbeit. Kinder, die es wagten, bei Sozialämtern oder zuständigen Personen Alarm zu schlagen, wurden selten Ernst genommen. Die dokumentierten Fälle reichen von der Zwischenkriegszeit bis in die 1980er Jahre. Die Zahl der Betroffenen ist unklar; von 1920 bis 1980 wurde eine Viertelmillion Kinder fremdplatziert.
    Neben der späten Bitte um Entschuldigung hat der Staat den Betroffenen eine finanzielle Entschädigung versprochen, allerdings erst nach einem unschönen politischen Hin und Her. Die zuständige Ministerin Larsson hatte den Betroffenen im Frühling 2011 Schadenersatz in Aussicht gestellt, krebste im Sommer aber vom Versprechen zurück mit der Begründung, es sei unmöglich, auf rechtlich einwandfreie Art und Weise zu beweisen, welche Personen wie stark von den Übergriffen betroffen waren. Nach einem Proteststurm ist die bürgerliche Regierung zurückgekrebst.

    Norwegen
    hat umgerechnet 112'000 Franken pro Betroffener ausbezahlt.

    Österreich
    1995 kam es zur öffentlichen Debatte um den sexuellen Missbrauch in Priesterseminaren und Klosterschulen. Die durch die katholische Kirche ernannte Klasnic Kommission eruierte 837 Schilderungen von sexuellen Übergriffen. 192 Opfer erkannte sie als entschädigungsberechtigt (75% davon Männer).

    Das Bundesland Tirol richtete als erstes an Soforthilfe an Heimkinder zwischen 3'700 und 25'000 Euro aus, teilweise auch Übernahme der Therapiekosten. In gravierenden Einzelfällen wurden auch höhere Entschädigungen ausbezahlt. Bis Ende 2013 wurden vom Land Tirol und der Stadt Innsbruck rund 6 Millionen Euro ausbezahlt. Missstände und Fehlleistungen der psychiatrischen Klinik Innsbruck durch die Kinderpsychiaterin und Heilpädagogin Maria Nowak-Vogl in den 1950 und 60er Jahren sind teilweise aufgearbeitet.

    Salzburg: Wissenschaftliche Aufarbeitung ist im Gang.

    Vorarlberg: Wissenschaftliche Aufarbeitung ist im Gang.

    Wien hat bis Ende 2012 für die Entschädigungen an ehemalige Zöglinge ihrer Kinderheime 21,5 Millionen Euro bereitgestellt, davon sind bis Ende 2013 17,1 Millionen Euro bereits ausbezahlt.

    USA
    Die katholische Kirche Kaliforniens hat an 600 Opfer sexuellen Missbrauchs durch Ordensleute je über eine Million US-Dollars Entschädigung ausbezahlt ergab total 645 Mio. US Dollars. Mit der weltweit höchsten Summe von rund 2 Milliarden US-Dollars für insgesamt 10'000 Opfer sexuellen Missbrauchs durch katholische Priester und Ordensleute steht die USA an der Spitze der Entschädigungszahlungen. Mehrere Bistümer mussten in der Folge alle ihre Liegenschaften verkaufen und Konkurs anmelden.

    .

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 21.03.18, 03:40  Betreff:  Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern in Deutschland verhalten?

Ein Betroffener namens Ertko schrieb als Stelllungnahme zu einem diesbezüglichen Artikel im WESTFALEN-BLATT vom 23.12.2017 betitlelt

Sa., 23.12.2017

»2600 Westfalen erhalten Fondszahlungen«

»Streit um Entschädigung ehemaliger Heimkinder«

QUELLE: www.westfalen-blatt.de/Ueberregional/Nachrichten/Politik/3099897-2600-Westfalen-erhalten-Fondszahlungen-Streit-um-Entschaedigung-ehemaliger-Heimkinder (Bitte dort runterscrollen: siehe den zweiten Kommentar von nur zwei dortigen Kommentaren)

    Zitat:
    .
    Ertko schrieb:

    23.12.2017 11:13

    Entschädigung??

    Entschädigung??

    Dieses Wort bzw. dieser Begriff scheint mir im Kontext der Zahlungen für ehemalige Heimkinder [in Deutschland] unangemessen.

    Der Fonds [Heimerziehung-WEST] mag für die Verantwortungskette also Kirche und Staat zufriedenstellend sein, haben sie sich doch der ehemaligen Heimkinder „angenommen“. Aber es ging darum so wenig wie möglich zu zahlen und lediglich zu zeigen, dass dieses Land [die Bundesrepiblik Deutschland] sich um die Vergangenheit kümmert um den Anschein zu wahren.

    So hat man dann zunächst am Runden Tisch [Heimerziehung (2009/20100] versucht diese Vergangenheit aufzuarbeiten und schon im Vorfeld äußerte Frau Volmer, dass es um die „kleine Wahrheit“ geht, so wurden gleich mal die Grenzen abgesteckt.

    Diese Wahrheit musste klein gehalten werden, weil man befürchtete, dass der Preis der Entschädigung sonst in die Höhe getrieben wird und so wurden dann auch die Behindertenheime und Psychiatrien ausgeklammert; und obwohl bekannt war, dass ehemalige Heimkinder oft in Heimen mit Tabletten ruhig gestellt wurden war das auch kein Thema.

    Dann kam der Einheitsbrei heraus, bei Nachweis einen Betrag von 10'000 Euro aber auch diesen gab es nicht in Form von Geld sondern in Form von Sachleistungen. Eine Erschwernis, weil die gewünschten Sachleistungen im Kontext des Traumata der Heimerziehung stehen musste, also eine Hürde die darauf abzielte es den Ehemaligen nicht leicht machen zu wollen.

    Ehemalige in den Erziehungsheimen haben für die Zwangsarbeit einen finanziellen Ausgleich bekommen, aber jene Ehemalige die in den Kinderheimen auch schon schwer arbeiten mussten gingen dabei leer aus, weil es keine Kinderarbeit zu geben hatte, war ja verboten und was nicht sein darf dann auch nicht ist.

    Da braucht man auch gar nicht so zu tun, als wenn diese Anlaufstellen den Ehemaligen eine Hilfe sind, die dann bundesweit entstanden sind. Sicherlich gab es dort auch Mitarbeiter die Ehemalige unterstützten, aber das war eher individuell zu sehen, es gab auch Mitarbeiter bei den Anlaufstellen die Anträge ablehnten und sich lediglich formalistisch mit der Thematik beschäftigten.

    Wie dem auch sei, was ich besonders schlimm fand, dass ein finanzieller Ausgleich in Form dieser Sachleistung nicht wirklich dem Leid der durchgemachten Heimerziehung entsprach, was sicherlich auch nicht geht, aber alles wiederholt sich im Leben. So wie es im Heim keine Individualität gab so wurde dann auch mit der Aufarbeitung bzw. mit der Ausgleichszahlung umgegangen; Alle bekamen das Gleiche ungeachtet dessen, wie lange sie im Heim waren, oder welche Art des Heimes es war. Also Kinderheim oder Erziehungsheim, alles als Einheitsbrei gewertet.
    Dabei sollte auch einem Laien klar sein, dass es schon ein Unterschied gibt, ob man seine Kindheit in einem Heim verbracht hat und damit verbunden nicht einmal eine Kindheit hatte; Entwicklungen gehemmt waren und vieles mehr.

    Die Forderungen der ehemaligen Heimkinder doch zumindest eine Rente von monatlich 300 Euro zu zahlen wurde gleich vom Runden Tisch [Heimerziehung (2009/20100] weggefegt und so waren die drei ehemaligen Heimkinder die mit am Runden Tisch waren wohl eher als Alibi zu sehen und nicht als ernst gemeinte Gesprächspartner.

    Dieses Land [die Bundesrepiblik Deutschland] hat einmal mehr gezeigt wie es mit seiner Vergangenheit umgeht, unter dem Motto „so viel wie nötig so wenig wie möglich“ und so kann man nicht mit der Vergangenheit umgehen, die sich letztlich nur darauf beschränkte den „Schaden“ so klein wie möglich zu halten.

    Auch das OEG [ = Opferentschädigungsgesetz ] ist wenig tauglich, denn auch dort haben es einige Ehemalige versucht und kaum einer ist damit durchgekommen.

    Dieses Land [die Bundesrepiblik Deutschland] versteht nicht wie es mit seiner Vergangenheit umgehen sollte oder anders herum: sie tun so als ob, um nach außen den Eindruck zu erwecken sich der Vergangenheit anzunehmen; eine Verlogenheit die unerträglich ist.

    .

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 24.03.18, 00:38  Betreff:  Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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POLITIK-FORUM.EU, Moderator » H2O« einer der schlimmsten Lügner und Zensoren (prevaricators and censors), die mir jemals über den Weg gelaufen sind !! :

All diese Information, dank mir, steht an mindestens einem Duzend bis zu zwanzig verschiedenen anderen Stellen online im Internet, nur im
POLITIK-FORUM.EU, Dank Moderator » H2O«, darf man seit seinem Erscheinen auf der Bildfläche nicht mehr darüber reden oder es auch nur mal so kurz erwähnen !! :


( Bevor dem Erscheinen von Moderator »H2O« informiere ich übrigens schon, zum Thema »Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ?« im POLITIK-FORUM.EU seit Sonntag, 23. Oktober 2011, um 11:57 Uhr, und hatte noch nie zuvor dort ein Problem. )

ANFANG DES BERICHTS ÜBER DIE LÖSCHAKTIONEN DES POLITIK-FORUM.EU :


Als Begründung für das gleichzeitige Löschen beider Beiträge gibt POLITIK-FORUM.EU Moderator »H2O«, nicht an zutreffender Stelle, sondern an einer ganz anderen Stelle im POLITIK-FORUM.EU an :

POLITIK-FORUM.EU @ www.politik-forum.eu/viewtopic.php?p=4161806#p4161806

    Zitat:
    .
    Re: Moderation des Forums

    von Moderator »H2O« » Do 22. Mär 2018, 00:01

    Zwei sehr lange "Klageschriften" zur Forderung nach Entschädigung von Heimkindern in die Ablage 9 verschoben. Kein Ansatz für eine Diskussion, da laufende Verfahren.
    .

[ "Ablage" = Mülleimer ]



DER ERSTE DER BEIDEN GELÖSCHTEN BEITRÄGE :

Dieser Beitrag wurde erst drei Tage später nachdem er von mir getätigt worden war
von POLITIK-FORUM.EU Moderator »H2O« gelöscht !! :


POLITIK-FORUM.EU @ www.politik-forum.eu/viewtopic.php?p=4157654#p4157654
Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ? :


Beitrag von Martin MITCHELL vom Sonntag, 18. März 2018, um 00:03 Uhr :




DER ZWEITE DER BEIDEN GELÖSCHTEN BEITRÄGE :

Eine halbe Stunde später nachdem dieser Beitrag von mir getätigt worden war wurde er
von POLITIK-FORUM.EU Moderator »H2O« gelöscht !! :

@
www.politik-forum.eu/viewtopic.php?p=4161782#p4161782
Re: Werden EHEMALIGE HEIMKINDER wirklich entschädigt ? :

Beitrag von Martin MITCHELL » Mi 21. Mär 2018, 23:25 :


    Zitat:
    .
    Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern in Deutschland verhalten?

    Es bestand schon immer, mindestens seit dem Jahr 2003, ein Streit um die Entschädigung ehemaliger Heimkinder, und dieser Streit hält auch im Jahr 2018 weiterhin an.

    Entschädigung??

    Entschädigung??

    Dieses Wort bzw. dieser Begriff scheint mir im Kontext der Zahlungen für ehemalige Heimkinder in Deutschland unangemessen.

    Der Fonds Heimerziehung-WEST mag für die Verantwortungskette also Kirche und Staat zufriedenstellend sein, haben sie sich doch der ehemaligen Heimkinder „angenommen“. Aber es ging dieser Verantwortungkette ja immer nur darum so wenig wie möglich zu zahlen und lediglich zu zeigen, dass dieses Land die Bundesrepublik Deutschland sich „um die Vergangenheit kümmert“ um den Anschein zu wahren.

    So hat man dann zunächst am Runden Tisch Heimerziehung (2009/2010) versucht diese Vergangenheit aufzuarbeiten und schon im Vorfeld äußerte Frau Vollmer, dass es sich um eine „eine kleine Wahrheitskommission“ handele; so wurden gleich mal die Grenzen abgesteckt.

    Diese Wahrheit musste klein gehalten werden, weil man befürchtete, dass der Preis der Entschädigung sonst in die Höhe getrieben wird und so wurden dann auch die Behindertenheime und Psychiatrien ausgeklammert; und obwohl bekannt war, dass ehemalige Heimkinder oft in Heimen mit Tabletten ruhig gestellt wurden war das auch kein Thema.

    Dann kam der Einheitsbrei heraus, bei Nachweis einen Betrag von 10'000 Euro aber auch diesen gab es nicht in Form von Geld sondern in Form von Sachleistungen. Eine Erschwernis, weil die gewünschten Sachleistungen im Kontext des Traumata der Heimerziehung stehen mussten, also eine Hürde die darauf abzielte es den Ehemaligen nicht leicht machen zu wollen.

    Ehemalige in den Erziehungsheimen haben für die Zwangsarbeit einen finanziellen Ausgleich bekommen, aber jene Ehemalige die in den Kinderheimen auch schon schwer arbeiten mussten gingen dabei leer aus, weil es keine Kinderarbeit zu geben hatte, war ja verboten und was nicht sein darf dann auch nicht ist.

    Da braucht man auch gar nicht so zu tun, als wenn diese Anlaufstellen, die dann bundesweit entstanden sind, den Ehemaligen eine Hilfe sind. Sicherlich gab es dort auch Mitarbeiter die Ehemalige unterstützten, aber das war eher individuell zu sehen; es gab auch Mitarbeiter bei den Anlaufstellen die Anträge ablehnten und sich lediglich formalistisch mit der Thematik beschäftigten.

    Wie dem auch sei, was ich besonders schlimm fand, dass ein finanzieller Ausgleich in Form dieser Sachleistung nicht wirklich dem Leid der durchgemachten Heimerziehung entsprach, was sicherlich auch nicht geht, aber alles wiederholt sich im Leben. So wie es im Heim keine Individualität gab so wurde dann auch mit der Aufarbeitung bzw. mit der Ausgleichszahlung umgegangen; Alle bekamen das Gleiche ungeachtet dessen, wie lange sie im Heim waren, oder welche Art des Heimes es war. Also Kinderheim oder Erziehungsheim, alles als Einheitsbrei gewertet.
    Dabei sollte auch einem Laien klar sein, dass es schon ein Unterschied gibt, ob man seine Kindheit in einem Heim verbracht hat und damit verbunden nicht einmal eine Kindheit hatte; Entwicklungen gehemmt waren und vieles mehr.

    Die Forderungen der ehemaligen Heimkinder doch zumindest eine Rente von monatlich 300 Euro zu zahlen – wie es seither, Mitte 2017, in Österreich geschehen ist – wurde in Berlin (2009/2010) gleich vom Runden Tisch Heimerziehung weggefegt; und so waren die drei ehemaligen Heimkinder die mit am Runden Tisch anwesend waren wohl eher als Alibi zu sehen und nicht als ernst gemeinte Gesprächspartner.

    Dieses Land die Bundesrepublik Deutschland hat einmal mehr gezeigt wie es mit seiner Vergangenheit umgeht, unter dem Motto „so viel wie nötig so wenig wie möglich“ und so kann man nicht mit der Vergangenheit umgehen, die sich letztlich nur darauf beschränkte den „Schaden“ so klein wie möglich zu halten.

    Auch das OEG ( = Opferentschädigungsgesetz ) ist wenig tauglich, denn auch dort haben es einige Ehemalige versucht und kaum einer ist damit durchgekommen.

    Dieses Land die Bundesrepublik Deutschland versteht nicht wie es mit seiner Vergangenheit umgehen sollte oder anders herum: sie tun so als ob, um nach außen den Eindruck zu erwecken sich der Vergangenheit anzunehmen; eine Verlogenheit die unerträglich ist.

    .

ENDE DIESES BERICHTS ÜBER DIE LÖSCHAKTIONEN DES POLITIK-FORUM.EU

[ VERGLEICHE: www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewtopic.php?p=1552#p1552 ]

Ich kann nur, d.h. wir können nur, hoffen, dass solche dreckigen Wasserpfützen (wie »H2O«) alsbald ganz und gar austrocknen und somit für immer von der Bildfläche verschwinden.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 28.03.18, 12:38  Betreff:  "Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung"  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Mittwoch, den 28. März 2018, in der ARD um 22:00 Uhr "Plusminus" gucken! - Es kommt ein Filmbeitrag u.a. des Verein ehemaliger Heimkinder und Professor Manfred Kappeler über den Heimkinderfonds.

Der Filmbeitrag lautet: "Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung".

Ab Donnerstag kann dieser Filmbeitrag dann auch in der Mediathek angeschaut werden.


Mehr zu dem Ganzen hier: www.daserste.de/information/wirtschaft-boerse/plusminus/sendung-vom-28-03-2018-umgang-mit-opfern-der-heimerziehung100.html
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 30.03.18, 04:45  Betreff:  "Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung"  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Meiner Meinung nach trifft all das Folgende nicht nur auf Opfer Sexueller Gewalt zu, sondern gleichermaßen auch auf Opfer aller anderen Misshandlungen seien diese nun physischer oder psychischer Natur oder durch unfreiwillige Medikamentenversuche an ihnen begangen, besonders wenn dies in der Obhut des Staates geschehen ist, in ihren eigenen Institutionen oder in kirchlichen Institutionen in die die Kinder und Jugendlichen staatlicherseits damals vorwiegend gegeben wurden und wo sie zum Zweck des Missbrauchs und der Ausbeutung eingesperrt gehalten wurden !!

Deutschlandfunk Kultur

QUELLE @ www.deutschlandfunkkultur.de/sexueller-missbrauch-die-opfer-verdienen-respekt-und.1005.de.html?dram:article_id=414273 :

    Zitat:
    .
    Deutschlandfunk Kultur

    POLITISCHES FEUILLETON | Beitrag vom 29.03.2018

    Sexueller Missbrauch

    Die Opfer verdienen Respekt und Entschädigung

    Von Christoph Fleischmann

    Inzwischen ist die deutsche Gesellschaft sensibilisiert für die Leiden von Überlebenden sexuellen Missbrauchs. Was aber noch aussteht, ist eine angemessene und zeitgemäße Reform des Opferentschädigungsgesetzes, meint der Theologe Christoph Fleischmann.

    Ein Satz, den fast jeder Mensch gehört hat, der als Kind sexuellen Missbrauch erlitten hat, ist: "Du darfst es niemandem erzählen!" So hat es der Täter eingeschärft, und die Angst und die Scham sitzen danach tief. Und wenn die Kinder doch reden, erste zarte Andeutungen, dann machen sie nicht selten die Erfahrung, dass die Hinweise nicht wahrgenommen werden und ihnen nicht geglaubt wird.

    Das Verbrechen des Missbrauchs scheint zu monströs, als dass die anderen es fassen könnten. Und so wird geschwiegen, oft Jahre und Jahrzehnte lang. Das wurde auch im Jahr 2010 deutlich durch die massenhafte Aufdeckung von Missbrauch in Kirchen und Schulen; Taten, die zum Teil schon lange zurücklagen. Damals rückte das Thema in die Schlagzeilen und auf die politische Agenda.


    Staat muss Bürger vor Gewalt schützen

    Wer in Deutschland Opfer einer Gewalttat wird, hat ein Recht auf Entschädigung. Sie kann nicht nur in einem Zivilprozess vom Täter eingeklagt werden; es entsteht auch ein Anspruch gegenüber dem Staat. Den regelt das Opferentschädigungsgesetz. Der Leitgedanke dahinter ist, dass der Staat eine Verantwortung hat, seine Bürger vor Gewalt zu schützen. Ein Verbrechen ist so gesehen auch ein Staatsversagen – oder anders gesagt: ein Versagen der menschlichen Gemeinschaft. Bei einem sexuellen Missbrauch hat meist irgendjemand weggesehen – manchmal Privatpersonen, manchmal Vertreter staatlicher Einrichtungen.

    Für viele Überlebende sexuellen Missbrauchs ist eine juristische Aufarbeitung nicht mehr möglich, weil verjährt. Für sie bleibt nur das Opferentschädigungsgesetz. Dort aber sind die Hürden hoch. Die Antragsteller müssen nachweisen, dass eine Straftat an ihnen begangen wurde, und ihre physischen oder psychischen Beeinträchtigungen von dem Missbrauch herrühren. Wer will das feststellen?


    "Die glauben mir nicht"

    Es schlägt die Stunde der Gutachter, die in Ermangelung von Zeugen die Glaubhaftigkeit der Antragsteller bescheinigen sollen. Am Ende sagen sie nicht selten: Die Schilderung der Antragstellerin kann nicht verifiziert werden. Für die Überlebenden des Missbrauchs übersetzt sich das dann in: Die glauben mir nicht – wie mir schon früher nicht geglaubt wurde.

    Und dann ist noch wichtig, zu wieviel Prozent der Antragsteller durch die Tat geschädigt ist: 20, 40 oder gar 60 Prozent? Das Leid muss exakt vermessen sein, damit es entschädigt werden kann. Aber nicht jedes Leid ist gleich viel wert: Wer vor 1976 im Westen und vor 1990 im Osten Missbrauch erlitten hat, muss höhere Anforderungen erfüllen, mindestens zu 50 Prozent geschädigt sein. Warum gelten für diese sogenannten "Altfälle" andere Regeln? Es soll wohl Geld gespart werden. Für die Überlebenden sexueller Gewalt übersetzt sich das in: Mein Leid wird nicht anerkannt. Mir wird nicht geglaubt.


    Kein Fortschritt beim Entschädigungsgesetz

    Nach der medialen Erregung 2010 kam das Thema in den Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2013; dort wurde vereinbart, das Opferentschädigungsgesetz in einem "zeitgemäßen Regelwerk" neu zu ordnen. Die Aufgabe fiel in das Ressort von Andrea Nahles, damals Arbeits- und Sozialministerin. Aber über vier Jahre kam man nicht über einen ersten Arbeitsentwurf hinaus. So taucht das Thema im aktuellen Koalitionsvertrag mit ähnlichen Worten wieder auf.

    Schlimmer aber noch: die oben beschriebenen Hürden wurden in dem Arbeitsentwurf nicht abgebaut. Zwar betont man im Ministerium, dass noch nichts entschieden sei, aber der Beauftragte der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig, hat wohl schon keine ganz großen Hoffnungen mehr in die Reform. Er hat einen Plan B in der Tasche: Eine Bundesstiftung, die Missbrauchsüberlebenden unabhängig von Stichtagen schneller und unbürokratischer helfen soll – und dann wahrscheinlich weniger Geld bewilligen kann.

    Es ist beschämend, denn es ist ein Versagen der Gemeinschaft, die nicht hören will, was Menschen Schlimmes erlebt haben, und die dem lebenslangen Leid, das aus der bösen Tat folgt, die Anerkennung verweigert.

    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    [ PHOTO ]
    Der Theologe und Journalist Christoph Fleischmann (Foto: privat)
    Christoph Fleischmann, studierter Theologe, arbeitet seit 2003 als freischaffender Journalist und Moderator vor allem für den WDR-Hörfunk und andere ARD-Sender. 2010 erschien sein Buch "Gewinn in alle Ewigkeit. Kapitalismus als Religion" im Rotpunktverlag. Weitere Informationen auf seiner
    Webseite. [ Siehe @ www.christoph-fleischmann.de/ ].


    MEHR ZUM THEMA:

    Skandal bei Regensburger Domspatzen - "Missbrauch ist immer noch ein großes Tabu" [ Siehe @ www.deutschlandfunkkultur.de/skandal-bei-regensburger-domspatzen-missbrauch-ist-immer.1008.de.html?dram:article_id=391443 ]
    (Deutschlandfunk Kultur, Interview, 18.7.2017)

    Sexueller Kindesmissbrauch - "Seine Verurteilung war für mich ein Freispruch" [ Siehe @ www.deutschlandfunkkultur.de/sexueller-kindesmissbrauch-seine-verurteilung-war-fuer-mich.2165.de.html?dram:article_id=377809 ]
    (Deutschlandfunk Kultur, Studio 9, 31.1.2017)

    Sexueller Missbrauch - Sieben bis acht Millionen Betroffene in Deutschland [ Siehe @ www.deutschlandfunkkultur.de/sexueller-missbrauch-sieben-bis-acht-millionen-betroffene.1008.de.html?dram:article_id=366934 ]
    (Deutschlandfunk Kultur, Interview, 27.9.2016)

    .

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 01.04.18, 05:08  Betreff:  "Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung"  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Ostern 2018

und die zur Buße aufrufenden Kirchen und ihre in ihren Regalien gekleideten Würdenträger

sowohl wie auch diese sich in allen politischen Parteien befindenen hocherhabenen fortdauernd zum christlichen Glauben mahnenden Bundespolitiker and Länderrepräsentanten


Können and sollen Ehemalige Heimkinder für das ihnen von Kirche und Staat zugefügte Unrecht und Leid vergeben ??

Haben Kirche und Staat genügend Buße getan um solch ein Vergeben zu verdienen ??

Ich persönlich sage emphatisch NEIN.

Zum besseren Verständnis meines NEINsagens führe ich noch einmal auf was ich schon einmal zuvor, for ungefähr sieben Jahren, dazu gesagt und erklärt habe:

    Zitat:
    .
    Heimerziehung mit wirtschaftlicher Ausbeutung der Insassen

    Aufzählung der Schuldigen und Mitschuldigen deren RECHTSNACHFOLGER heute nicht für den Schaden den jenige vorsätzlich verursacht haben aufkommen wollen.


    Ein Australier wirft einen Blick auf deutsche Zeitgeschichte und stellt Fragen...


    Parteien und Politiker und ihr Einsatz für autoritäre FÜRSORGEerziehung/Bewahrung/BeugeHAFT und Arbeitsausbeutung zum Ziele der UMERZIEHUNG der Jugend


    Wer waren hauptsächlich die Parteien und Politiker und Personen des öffentlichen Lebens in Deutschland, die sich immer und immer wieder und über Jahrzehnte und alle politischen Systeme hinweg für authoritäre und menschenrechtswidrige Maßnahmen gegen junge Menschen eingesetzt haben ?

    Parteien / Organistionen / Befehlsgewalt:

    NSDAP
    Zentrumspartei
    Bund der Heimatlosen und Entrechteten (BHE)
    Deutsche Partei / Gesamtdeutscher Block
    CDU/CSU
    FDP
    SPD
    Katholische Kirche / Caritas / Schwestern Orden / Brüder Orden
    Evangelische Kirche / Innere Mission / Diakonie

    Politiker / Organisationen / Religionsgemeinschaften / Organisatoren:

    Die damaligen deutschen Eugeniker - unter ihnen:


    Agnes Neuhaus (1854-1944), Vereinsgründerin des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder (KFV);
    Paula Müller-Otfried (1865-1946), protestantische Mitstreiterin von Agnes Neuhaus, deutschnationale Abgeordnete (DNVP);
    Helene Simon (1862-1947), führende Theoretikerin der Arbeiterwohlfahrt und bedeutende SPD-Sozialreformerin und Frauenrechtlerin;
    Anna Papritz (1861-1939), Frauenrechtlerin;
    Anna Magarete Stegmann (1871-1936), sozialdemokratische Psychoanalytikerin und Frauenrechtlerin;
    Hilde Eiserhardt (1888-1955), Dr. jur., (verheiratet mit Wilhelm Polligkeit), die damalige 2. Geschäftsführerin des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge;
    Wilhelm Polligkeit (1876-1960), Jurist und Nestor der deutschen Fürsorge und Wohlfahrtspflege; einer der Gründväter des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge, dessen Geschäftsführer er war neun Jahre lang ab 1920;
    Hermann Muckermann (1877-1962), der in den USA und Belgien studierte prominente katholische Priester (Jesuit), Biologe, Rassenhygieniker/Eugeniker;
    Günther Roestel (1908-1986), Jurist, damaliger Geschäftsführer des Deutschen Vereins und in der Wanderer- und Asozialenfürsorge der Inneren Mission beschäftigt, seit 1.5.1933 Mitglied der NSDAP, nach dem Krieg Jugendrichter in Kiel, Schleswig-Holstein;
    Marie-Elisabeth Lüders (1876-1966), deutsche Politikerin (DDP, später FDP) bedeutende Sozialpolitikerin und Frauenrechtlerin;
    Helene Wessel (1898-1969), Sozialpolitikerin (Zentrumspartei) und Bewahrungsexpertin: Fachfrau für fürsorgerische und eugenische Bewahrung, gelernte Fürsorgerin;
    Helene Weber (1881-1962), frühere Sozialpolitikerin in der Zentrumspartei (1945 Mitgründerin der CDU);
    Max Quarck (1860-1930); Sozialdemokrat, Jurist, Journalist und SPD-Sozialreformer;
    Heinrich Brüning (1876-1941), ein damaliger Reichskanzler;
    Adam Stegerwald (1874-1945), Katholik (Zentrumspartei, später CSU), Mitbegründer der christlichen Gewerkschaften in Deutschland und der CSU in Bayern sofort nach dem Krieg;
    Eugen Fischer (1874-1967), Rassenhygieniker und zeitweiliger Reichsarbeitsminister der Zentrumspartei;
    Ernst Rüdin (1874-1952), schweizer Rassenhygieniker und überzeugter Nationalsozialist;
    Fritz Lenz (1887-1976), Rassenhygieniker und überzeugter Nationalsozialist, Regierungsberater 1933-1945;
    Alice Salomon (1872-1948), (Lehrerin von Agnes Neuhaus), verließ Nazi-Deutschland in 1937 und ließ sich in den USA nieder;
    Hans Harmsen (1899-1989), Dr. rer. pol. treibende eugenische Kraft innerhalb des Centralausschusses der Inneren Mission. Er war Schüler des sozialdemokratischen Eugenikers Alfred Grotjahn, unterschied sich von diesem aber bereits früh durch rassenhygienische Argumentation. Dies geht auch aus einer Stellungnahme auf der evangelischen Fachkonferenz für Eugenik am 18. Mai 1931 hervor: „Dem Staat geben wir das Recht, Menschenleben zu vernichten – Verbrecher und im Kriege. Weshalb verwehren wir ihm das Recht zur Vernichtung der lästigen Existenzen?“;
    Helmuth Schreiner (1893-1962), Pastor, ab 1926 Vorsteher des Spandauer Johannesstifts (Berlin), u.a. auch Diakone-Ausbildungsstätte;
    Karl Emge (1866-1970), ab 1931 Mitglied der NSDAP, Professor für Rechtsphilosophie an der Akademie für Deutsches Recht, Berlin; Vizepräsident der ADR; 1949 Gründungsmitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz;
    Heinz Ehaus (1906-1945), Anfang Mai 1933 wurde Ehaus Mitglied der NSDAP. Der SA gehörte er von November 1933 bis Juni 1936 an und wurde Ende Oktober 1936 Mitglied der SS. In der SS stieg Ehaus 1942 bis zum SS-Obersturmbannführer auf. Über den gesamten Zeitraum war er an verschiedenen Standorten bei der Gestapo tätig. 1938 war er dann auch Regierungsrat im Hauptamt für Sicherheitspolizei. Ehaus beging bei Kriegsende Suizid.
    Ernst Nathan (1898-1974), jüdischer Jurist, Gerichtsassessor; 1936 Flucht nach Rom, 1939 in die USA;
    Friederike Wieking (1891-1958), Leiterin der Frauenhilfestelle am Berliner Polizei Präsidium (ca 1925), Mitglied der NSDAP seit 1941 und oberste weibliche Kriminalbeamtin im Dritten Reich und Leiterin der Reichszentrale zur Bekämpfung der Jugendkriminalität, und ihr unterstanden damit in fachlicher Hinsicht auch die Jugendkonzentrationslager Moringen und Uckermark;
    Magdalene von Tiling (1877-1974), ab 1925 intensive Zusammenarbeit und Auseinandersetzung mit dem Theologen Friedrich Gogarten in den Grenzbereichen von Pädagogik und Theologie. Evangelische Religionswissenschaftlerin und Politikerin; nach 1945 bis Mitte der 1950er Jahre war sie Dozentin im Evangelischen Johannistift in Berlin-Spandau; ferner unterrichte sie an der Sozialen Frauenschule der Inneren Mission und in der Katechetenausbildung der Berliner Kirche;
    Elisabeth Zilken (1888-1980), Generalseketärin des Katholischen Fürsorgevereins für Mädchen, Frauen und Kinder (KFV);
    Elisabeth Wolf (1884-1980), 1932 Leiterin des Pflegeamtes Frankfurt am Main; sie forderte die Anwendung „gegen Schädlinge der Gesellschaft“ „des Entmündigungsparagraphen des BGB“ so das bei „dieser Auslegung fast ein Bewahrungsgesetz unnötig“ werden würde;
    Ellen Scheuner (1901-1986), Juristin; eng verbunden mit der evangelischen Wohlfahrtspflege; 1942-1966 Leiterin des Landesjugendamts in Münster;
    Otto Mönkemöller (1867-1930), Jugendpsychiater, Direktor der Heil- und Pflegeanstalt Hildesheim;
    Alfred Grotjahn (1869-1931), Berliner Professor für soziale Hygiene, und Reichstagsabgeordneter (SPD);
    Friedrich Ettwein (1886-1937), ev. Pfarrer, Stuttgarter Stadtrat, hält Rede bzw. am 24.10.1935 legt vor einen Bericht über ein Lager für „asoziale“ Fürsorgeempfänger: HStA Stuttgart E 151 I Bü 53, n. fol. (Maschinenschrift);
    Karl Eduard Spiewok (1892-1951), von November 1933 bis zum April 1938 Mitglied des nationalsozialistischen Reichstag für den Wahlkreis 3 (Berlin Ost); desweiteren ebenso 1934-1938 Leiter des Berliner Landeswohlfahrts- und Jugendamts; in der SS war er Führer (Mitgliedsnummer 6.128);
    Hans Muthesius (1885-1977) deutscher Fürsorgejurist und Sozialpolitiker zwischen Kaiserreich und Bundesrepublik, während der NS-Zeit tätig im Reichsinnenministerium (auch nach seinen Entwürfen wurden die Todeslager für Kinder organisiert);
    Leonardo Conti (1900-1945), Reichsärzteführer;
    Werner Villinger (1887-1961), Prof.Dr. med., Jugendpsychiater, während der NS-Zeit Chefarzt in Bethel und Obergutachter für Zwangssterilisierungen und Euthanasie nach dem Erbgesundheitsgesetz. Ende der 1940er, der gesamten 1950er und Anfang der 1960er Jahre war Werner Villinger an der Philips Universität Marburg tätig. 1961 wurde er „Gutachter im Wiedergutmachungsausschuss des Deutschen Bundestages“ und durfte erneut über seine früheren Opfer ‚gutachten‘. Dort hat er „Entschädigungsneurose“ erfunden. Ende 1961 als man ihm bezüglich seiner Nazi-Vergangenheit anscheinend auf die Schliche gekommen war und eine Untersuchung gegen ihn eingeleitet worden war, soll er Selbstmord begangen haben.
    Hermann Stutte (1909-1982), Professor Dr. med., „Erbbiologische Forschungen“, „Pionier der deutschen Kinder- und Jugendhilfe“, in der Asozialenfürsorge tätig bzw. in der Bekämpfung von Asozialen hoch engagiert. Seine (1944) Habil.-Schrift trug damals den Titel "Über Schicksal, Persönlichkeit und Sippe ehemaliger Fürsorgezöglinge. (Beitrag zum Problem der sozialen Prognose)". Hermann Stutte (1909-1982), Professor Dr. med., Philips Universität Marburg (1958-1978). Festschrift für Hermann Stutte zum 70. Geburtstag, 1979;
    Robert Ritter (1901-1951), „Zigeunerforscher“ und Nervenarzt der Universitätsklinik Tübingen;
    Robert Gaupp (1870-1953), Tübinger Psychiater; bereits 1910 gehörte Gaupp dem Vorstand der Gesellschaft für Rassenhygiene an; entschiedener Befürworter der rassenhygienischen Zwangssterilistierung; ab 1931 war Gaupp Mitglied des Kuratoriums des Kaiser-Wilhelm-Instituts für Hirnforschung;
    Wilhelm Frick (1877-1946), Reichsinnenminister;
    Bruno Gerl (1907-0000), Dr. jur. Dr. rer. pol. Referent im Hauptamt für Volkswohlfahrt der NSDAP;
    Georg Andreae (1888-1983), 1934-1945 Verwaltungsdezernent für Heil- und Pflegeanstalten in der Provinzialverwaltung Hannover, von 1926-1945 Landrat;
    Otto Ohl (1886-1973), evangelischer Pfarrer und 50 Jahre lang Geschäftsführer der Inneren Mission im Rheinland;
    Adalbert Gregor (1877-1971), Jugendpsychiater, einer der aktivsten Verfechter eugenischer Positionen in der Fürsorgeerziehung der zwanziger Jahre und zeitweilig Leiter der Fürsorgeerziehungsanstalt Flehingen bei Brettern (Karlsruhe);
    Paul Gerhard Braune (1887-1954), Pastor, u.a. Leiter der Betheler Zweiganstalt Lobethal bei Berlin. Auf der Hauptversammlung der Wanderfürsorgeverbände am 12./13. Oktober 1933 in Goslar, plädierte der Geschäftsführer des [ von Friedrich v. Bodelschwingh : Vater Bodelschwingh in 1886 ins Leben gerufenen ] Deutschen Herbergsvereins, Pastor Paul Gerhard Braune für das Bewahrungsgesetz;
    Carl Schneider (1891-1946), der an der [Aktion Tod] T-4-Euthanasie-Aktion beteiligte und in Bethel als Chefarzt angestellte Medizinalrat;
    Werner Catel (1884-1981). Oktober 1933 Ordinarius und Leiter der Universitätsklinik Leipzig. 1937 NSDAP. 1939 Herausgeber des Buches „Die Pflege des Gesunden Und Kranken Kindes“. Zugleich ein Lehrbuch der Ausbildung zur Säuglingspflegerin und Kinderkrankenschwester (im Georg Thieme Verlag, Leipzig (1939)). Obergutachter beim Kindermord und Leiter der Mordabteilung seiner Klinik (unter seiner Überzeugung: „Vollidiotische Wesen sind religiös betrachtet keine Menschen, da sie über keine Personalität verfügen“). 1947 Leiter der Kinderheilstätte Mammolshöhe am Taunus. 1954-1960 Ordinarius für Kinderheilkunde in Kiel, Schleswig-Holstein. Werner Catel (1884-1981) [Todesanzeige der Universität: „Durch seine wissenschaftlichen und publizistischen Aktivitäten hat er weit über den engeren Wirkungskreis der Klink hinaus in vielfältiger Weise zum Wohle kranker Kinder beigetragen.“];
    Carl Ludwig Krug von Nidda (1885-1976), langjähriger Mitarbeiter im Deutschen Verein und Verbindungsmann im Reichsministerium des Innern und treibende Kraft der Fürsorge für ein Bewahrungsgesetz; im Staatsdienst tätig von ca 1935-1945; erneut Referent im Deutschen Verein von 1947 bis 1961;
    Heinrich Himmler (1990-1945), Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei;
    Adolf Hitler (1889-1945), Reichskanzler;
    Joseph Goebbels (1897-1945), Propaganderminister;
    Paul Werner (1900-1970), Jurist, SS-Standartenführer;
    Karl Fiehler (1895-1969 ), der bereits seit 1923 Anhänger der Hitler-Bewegung, Münchener Oberbürgermeister;
    Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtspflege (1933-1945), die sich aus [evangelische] Innere Mission, [katholische] Deutsche Caritasverband und [säkulare] Deutsche Rote Kreuz zusammensetzte;
    Elisabeth Bamberger (1890-1984), nach 1945 u.a. Direktorin des Münchener Stadtjugendamtes;
    Erich Hilgenfeldt (1897-1945), Vorsitzender der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt(spflege );
    Alarich Seidler (1897-1979 ), NS-Anhänger, Vorsitzender der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt(spflege );
    Matthias Heinrich Göring (1879-1945 ), NS-Funktionär, Psychiater und Psychotherapeut;
    Joseph Mayer (1886-1967), katholischer Priester, später Prof. Dr., Mitarbeiter der Caritas und Mitbegründer des Caritaswissenschaftlichen Institutes Freiburg; Affinität zur Euthanasie des Nazi-Regimes;
    Johannes Steinweg (1879-1960), Pastor, in den 1920er Jahren schon und auch Dekaden später noch mit Jugendwohlfahrtsppflege befasst, Direktor im Centralausschuss für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen Kirche;
    Rudolf Sievert (1904-1980), Hamburger Jurist, Direktor des Arbeitshauses Groß-Salze (1919-1925), Leiter der Hamburger Wohlfahrtsanstalten (1925-1950), Mitglied in NSV und NSDAP, 1939-1950 und 1954-1960 Vorsitzender des Zentralverbandes deutscher Arbeiterkolonien;
    Georg Steigerthal (1885-1975), Veröffentlichungen: „Die Bekämpfung asozialer Elemente durch die Nachhaftsstrafe“ (1925); „Besserungs- und Bewahrungsanstalten“ (1925); „Zwangsfürsorgerische Maßnahmen gegenüber erwachsenen Personen. Ein Beitrag zur Geschichte des Arbeitshauswesens und zum Problem der Bewahrung“ (1926);
    Hermine Albers (1894-1955 ), maßgeblich am Aufbau des Hamburger Landesjugendamtes beteiligt; 1946-1953 Vorsitzende des AWO-Fachausschusses für Jugendwohlfahrt;
    Robert Plank (1889-1949), Nürnberger Stadtrat; forderte (1934) das Bewahrungsgesetz, dass sich „grundsätzlich auf Anstaltseinweisung“ konzentrieren sollte;
    Walter Becker (1905-1984) Staatsanwalt, von 1928-1943 und von 1946-1956 u.a. in Halle und Bielefeld tätig, seit 1956 leitender Regierungsdirektor in Hamburg, u.a. Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Vorstandsmitglied des AFET, der AGJJ und der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung, Mitglied im Deutschen Verein Hauptausschusses 1951-1969;
    Maria Nigemeyer (1888-1968) (CDU/CSU), Stellvertretende Vorsitzende des Fürsorgeausschusses;
    Robert Lehr (1883-1956), (CDU/CSU), Bundesinnenminister;
    Herman Gottschick (1908-1995 ), (CDU/CSU), Oberregierungsrat;
    Wilhelm Kitz (1890-1956), (CDU/CSU), Leiter der Sozialabteilung (Abt. V) des Bundesministeriums des Innern;
    Luise Stetter (1900-1977), Frankfurter Fürsorgerin;
    Josef Wagner (1904-1985), in der westfälischen Provinzialverwaltung tätige und aus Münster, Westfalen, stammende Landesrat;
    Christine Teusch (1888-1968) (CDU), in den späten 50er Jahren Kultusministerin von Nordrhein-Westfalen;
    Anton Oel (1900-1978), tätig für den Deutschen Städtetag und Mitglied des Deutschen-Verein-Hauptausschusses;
    Franz Klein (1908-2001), Jurist; Caritasverband; als damaliger Justiziar des DCV einflussreichster Repräsentant der Freien Wohlfahrtspflege.


    All diese und viele andere mehr verlangten die Einführung solcher Gesetze (d.h. Gesetze zur Bewahrung und Internierung von jungen Menschen: Geschlossene Unterbringung [auch für ältere junge Menschen !!!]) in Deutschland schon um 1918, und am 7. Dezember 1949 waren die CDU/CSU-Fraktion im deutschen Bundestag die Ersten in der Nachkriegszeit die sich DIESEM VERLANGEN anschlossen.

    Aber erst die Bundesregierung im Jahre 1961 mit Unterstützung der Wohlfahrtsverbände aller Konfessionen und mit Zustimmung aller politischen Parteien ! (mit Ausnahme der KPD-Abgeordneten !) setzte dies schlussendlich in die Tatsache um.

    Das Bundesverfassungsgericht aber erklärte dieses Gesetz verfassungswidrig – nicht im Einklang mit dem Grundgesetz ! – und es wurde aus diesem Grunde im Jahre 1967 als "nichtig" erklärt.

    Andererseits, das damalige (1924er) nach dem Zweiten Weltkrieg, bis zum Jahre 1991/92, weiterbestehende deutsche Jugendwohlfahrtsgesetz in Verbindung mit dem Bundessozialhilfegesetz und verschiedenen anderen Fürsorgeverordnungen der Länder, die jahrzehntelang gegen Kinder und Jugendliche in Deutschland angewendet wurden, und sie (in der Nachkriegszeit verfassungswidrig – nicht im Einklang mit dem Grundgesetz !) rechtswidrig ihrer Freiheit beraubten, die Verfügungen enthielten die dem von dem Bundesverfassungsgericht für rechtswiedrig erklärten Bewahrungsgesetz-Paragraph sehr ähnlich waren, prangerte niemand an. Aber auch ohne gesetzliche Richtlinien, Verordnungen oder andere förmliche Rechtsgrundlagen – bzw. unter Anwendung rechtsbeugender Praxis !!! – verschwanden Kinder und Jugendliche in der Bundesrepublik Deutschland zwischen 1945 und 1985 massenhaft hinter Mauern und Stacheldraht, besonders kirchlicher Einrichtungen verschiedener Arten, wo sie dann (ohne Berufungseinlegemöglichkeit !) ihren Peinigern hilflos ausgeliefert waren, und misshandelt, missbraucht und systematisch für ihre Arbeitskraft ausgebeutet wurden.

    Die Kirchen waren die Täter, die Jugendämter waren die Heeler, und der Staat war in jedem Fall mitverantwortlich für das den Opfern jahrzehntelang zugefügte Unrecht und Leid.


    Wer von den heutigen Politikern will sich also mit diesen Ihnen durchaus bekannten damaligen Politikern, und 'Fürsorgern' und 'Fürsorgerinnen' (all diesen oben aufgeführten Personen des öffentlichen Lebens) auf die gleiche Stufe stellen oder von den Wählern auf die gleiche Stufe gestellt werden ? --- oder vom Ausland als auf der gleichen Stufe stehend gesehen werden ?


    Das zum ersten mal in Deutschland am 1. Mai 1961 verwirklichte und am 1. Juni 1962 in Kraft tretende Bewahrungsgesetz wurde 5 Jahre und 2½ Monate später vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig – nicht im Einklang mit dem Deutschen Grundgesetz – erklärt. Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit von § 73 Abs. 2 und 3 Bundessozialhilfegesetz vom 18. Juli 1967 [Auszug] @ www.heimkinder-ueberlebende.org/1961_Bewahrungsgesetz_1918-1967_verfassungswidrig.html (Auszug schon einmal von dem Australier Martin Mitchell im Jahre 2004 zusammengestellt und online gestellt: 15.06.2004 als er gerade erst mit dieser seiner Arbeit angefangen hatte und daher damals noch ziemlich unerfahren war).


    Das Ganze (damals und auch jetzt wieder) zusammengestellt von dem Australier Martin Mitchell mit Hilfe von – aber nicht ausschließlich mit Hilfe von – Information entnommen aus dem im Jahre 2003 erschienenen Sachbuch von MATTHIAS WILLING, »DAS BEWAHRUNGSGESETZ (1918-1967)«

    __________________________________

    Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )

    Freiheit ist keine Selbstverständlichkeit. Freiheit bedarf ständiger Wachsamkeit.“ ( MM )

    .

QUELLE: www.erzieherin-online.de/diskussion/brett/viewtopic.php?p=7638&sid=1c1f682707217e6d0fb5e4a1ee4b663e#p763
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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 02.04.18, 03:02  Betreff:  "Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung"  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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"Gottesstaat Deutschland" und die Entschädigung Ehemaliger Heimkinder im eigenen Vaterland. Wann wird sie kommen?

„Superbeschiss“ bleibt „Superbeschiss“, auch zu Ostern 2018 !!

Der Verein ehemaliger Heimkinder e.V. veröffentlichte dies schon im Mai 2014

auf seiner Vereinswebseite
@ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/?p=1094


Von Kirchen und Staat im „Christlichen Abendland“, sprich „Bundesrepublik Deutschland“, wird es weiterhin ignoriert.

    Zitat:
    .
    Der Superbeschiss

    Veröffentlicht am 16. Mai 2014 von admin

    Wir haben uns mal ein paar Überlegungen zu den schändlichen Zahlungen des "Hilfefonds ehemaliger Heimkinder" gemacht – und zu den Geldern, die wir als Kinder und Jugendliche Staat und Kirchen in die Kassen gespült haben. Mit unserer Arbeit!

    Unter Zugrundelegung eines Hilfsarbeiterstundenlohnes (1965) von

    3,91 DM

    gelangt man auf einen Jahresbruttolohn von
    18.768,00 DM

    abzüglich 38 % Steuern und Sozialabgaben = Jahresnettolohn
    11.636,00 DM

    Gehen wir auf eine untere Grenze, machen uns die Berechnungen einfach und legen einen Jahresnettolohn von 10.000,00 DM zu Grunde.

    Weiter geht’s:

    Seriöse Schätzungen gehen [in Westdeutschland] von 800.000 bis 1.000.000 Heimkinder der Jahre 1949 - 1975 aus.

    Für unsere Berechnungen nehmen wir auch hier den unteren Wert von 800.000 Heimkindern und gehen davon aus, dass diese im Durchschnitt [nur] 1 Jahr gearbeitet haben.

    Weiter geht es mit den Berechnungen:

    800.000 Heimkinder x 10.000 DM Jahresnettolohn = 8.000.000.000 DM (in Worten: acht Milliarden DM).

    Da Kirchen, Institutionen, Staat und Industrie uns diese Löhne nie ausgezahlt haben, berechnen wir einen Zinssatz von 6% und eine mittlere Laufzeit von 50 Jahren und kommen so zu dem Betrag von

    147.361.234.199,932 DM oder – wieder großzügig gerechnet – 73.500.000.000 Euro.

    Das also ist die Summe, die uns geschuldet ist.

    Wenn wir diese Summe jetzt mal auf 800.000 ehemalige Heimkinder zurückrechnen, kann man leicht ersehen, dass jedem – JEDEM – Heimkind eine Summe von
    91.875 Euro mindestens zusteht!

    Das deckt noch keine Vergewaltigungen, keine zerbrochenen Biografien, keine lebenslangen Pein, keine erzwungene Frührente, keine verminderten Berufschancen ab. Es ist lediglich das Geld, was Kirchen, Staat und Industrie uns SCHULDEN!

    Zum Vergleich: in ihren »Fonds ["Heimerziehung in den Jahren von 1949 bis 1975"]« eingezahlt haben sie 120.000.000 Euro. Sofort abgezogen haben sie 20.000.000 für die Anlauf- und Beratungsstellen, ergibt 100.000.000 Euro.

    Würden sich tatsächlich die 800.000 Ehemaligen melden, die Anrecht auf diesen Fonds haben, ergäbe dies einen Betrag von 125,00 Euro pro Überlebenden ihrer Höllen [meist „kirchlichen Heimen“].

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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 03.04.18, 07:02  Betreff:  "Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung"  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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"Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung"

Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern verhalten ?

In Österreich bemüht man sich jetzt zumindest – in Deutschland weiterhin kaum.

QUELLE: derstandard.at/2000077182214/Zu-spaete-Gerechtigkeit-fuer-Heimopfer

    Zitat:
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    Zu späte Gerechtigkeit für Heimopfer

    KOMMENTAR

    STEFFEN ARORA

    2. April 2018, 12:40

    Ein bahnbrechendes Urteil des Landesgerichts Innsbruck lässt hoffen, dass der Verantwortungsföderalismus gegenüber Missbrauchsopfern von einst endlich ein Ende hat.

    Das Landesgericht Innsbruck hat einer Frau, die in ihrer Kindheit Opfer von Medikamentenversuchen auf der Kinderpsychiatrie wurde,
    Anspruch auf die Heimopferrente zuerkannt [ Siehe @ derstandard.at/2000077108250/Ueberraschendes-Urteil-pro-Heimkinder-in-Innsbruck ]. Ein überraschendes Urteil, denn noch immer warten hunderte ehemalige Opfer aus Krankenanstalten oder privaten Kinderheimen auf diese späte Gerechtigkeit. Sie wurden nämlich vergessen.

    Der Grund für die verschleppte Aufarbeitung des sogenannten Heimkinderskandals liegt in der jahrelangen Weigerung des Bundes, Verantwortung zu übernehmen. Anstatt eine zentrale Anlaufstelle und Kommission für alle Opfer zu schaffen, wurde ein unwürdiger Verantwortungsföderalismus betrieben. Man schuf zahlreiche Kommissionen – auf Gemeinde- und Landesebene – und der Kirche, die eine der Haupttäterinnen in diesem grausamen Kapitel Zeitgeschichte ist, überließ man es mit der Klasnic-Kommission überhaupt selbst, die eigene Vergangenheit aufzuarbeiten.

    Zu Bittstellern degradiert

    Für die Betroffenen bedeutet dies beschwerliche Bürokratie statt Gerechtigkeit. Sie wurden zu Bittstellern degradiert, statt dass ihnen endlich zu ihrem Recht verholfen worden wäre. Erst 2017, fast zehn Jahre, nachdem der Skandal publik wurde, rang sich der Bund endlich dazu durch, zumindest eine pauschale Rente für alle Opfer zu schaffen.

    Allein: Wer das Pech hatte, in einer Krankenanstalt oder einem privat geführten Heim misshandelt oder missbraucht zu werden, ging erneut leer aus. Denn Krankenanstalten und private Heime sind im Heimopferrentengesetz nicht erwähnt. Die Volksanwaltschaft, welche die neue Rentenkommission leitet, weist seit einem Jahr auf diesen Fehler hin.

    Dringend gebraucht

    Er muss umgehend behoben werden, denn die Zeit spielt gegen die ehemaligen Heimkinder. Viele Betroffene haben sich zeitlebens nicht von den schrecklichen Erfahrungen ihrer Kindheit erholt. Auf die Jahre im Heim folgte nicht selten der soziale Absturz. Sie brauchen diese kleine finanzielle Unterstützung daher dringend zum Überleben. Die Kraft und die Mittel, um gegen einen abgelehnten Rentenbescheid gerichtlich vorzugehen, haben nur die wenigsten.

    Zumindest wird das Gesetz nun "evaluiert", so steht es im neuen Regierungsprogramm. Um eine Verjährung von Rentenansprüchen zu verhindern, muss das [Österreichische] Parlament noch vor der Sommerpause über eine Reform entscheiden. Bleibt zu hoffen, dass das Vergessen nun endlich ein Ende hat.

    (Steffen Arora, 2.4.2018)

    .

Und siehe unbedingt auch folgenden vorhergehenden Kommentar von Steffen Arora vom 2.11.2017 betitlet »Umgang mit Heimopfern: Aus Fehlern nichts gelernt« @ derstandard.at/2000067069096/Umgang-mit-Heimopfern-Aus-Fehlern-nichts-gelernt?_blogGroup=1
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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 04.04.18, 06:22  Betreff:  Wo in der Welt wurden Heimkinder entschädigt? - Umfang?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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"Fragwürdiger Umgang mit Opfern der Heimerziehung"

Wie haben sich die Verantwortlichen und ihre Rechtsnachfolger nach der Aufdeckung der Verbrechen begangen an damaligen Heimkindern verhalten ?

In Österreich bemüht man sich jetzt zumindest – in Deutschland weiterhin kaum.

Wenn es, wie in Österreich seit dem 1. Juli 2017 der Fall, ebenso in Deutschland ein Heimopfergesetz (HOG) gäbe, würde jedes zumindest im WESTEN! schon durch „Almosengabe“ („Hilfsleistungen“) anerkannte „Heimopferbis zum Lebensende 300,00 pro Monat zusätzlche Rente bekommen !!
Aber bisher gibt es kein solches Gesetz – ein solches Bundesgesetz! – in Deutschland !! --- und wird es warscheinlich in Deutschland auch niemals geben !!

Heimopfer-OST, für diese Zwecke, hingegen, haben ihr eigenes Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), wenn ihr Fall den darin enthaltenen gesetzlichen Kriterien entspricht.

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Martin MITCHELL
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New PostErstellt: 05.04.18, 13:40  Betreff:  Medikamententests an Heimkindern in WESTDEUTSCHLAND.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Neues Ruhr Wort
Unabhängige katholische Wochenzeitung

QUELLE: neuesruhrwort.de/2018/04/04/nrw-will-aufklaerung-wegen-medikamentenversuchen-in-kinderheimen/

Jetzt hier in Bezug auf Nordrhein-Westfalen!

    Zitat:
    .
    NRW will Aufklärung wegen Medikamentenversuchen in Kinderheimen

    Von: rwm 4. April 2018

    Die nordrhein-westfälische Landesregierung verlangt weitergehende Aufklärung über den Verdacht von Medikamentenversuchen an Kindern in Einrichtungen der Jugend- und Behindertenhilfe zwischen 1950 und 1975. Die Pharmaunternehmen, die über Dokumente und spezielle Erkenntnisse von „über individuelle Heilbehandlungen hinausgehende Medikamenteneinsätze bei Kindern und Jugendlichen“ verfügten, hätten zwischenzeitlich Kooperationsbereitschaft signalisiert, teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch im Düsseldorfer Landtag mit.

    Die Rückmeldungen der Krankenhäuser, in denen im fraglichen Zeitraum Medikamentenversuche an Kinder und Jugendlichen vermutet würden, ergäben „ein sehr heterogenes Bild“, erklärte Laumann. Hier seien gegenwärtig noch nicht alle Überprüfungen abgeschlossen. Die Landesregierung erwarte weitere Rückmeldungen und dränge auf Aufklärung. Vor der Veröffentlichung von Ergebnissen wolle er laufende wissenschaftliche Aufarbeitungen in den unter Verdacht stehenden Einrichtungen in NRW abwarten, so der Minister. Die Krefelder Pharmazie-Doktorandin Sylvia Wagner hatte vor zwei Jahren aufgedeckt, dass es zwischen 1950 und 1975 mindestens 50 Medikamentenversuchsreihen in NRW-Kinderheimen gegeben hatte.

    Hierbei soll es vor allem um die Erprobung von Psychopharmaka und Impfstoffen gegangen sein. In mindestens einem Fall gab es Hinweise darauf, dass ein Neuroleptikum auf ausdrücklichen Wunsch der Jugendhilfe eingesetzt wurde, um Kinder ruhiger und lernfähiger zu machen. Neben einem Düsseldorfer Kinderheim werden in der Doktorarbeit konkrete Vorwürfe gegen das katholische Kinderheim Franz-Sales in Essen, die Bodelschwinghschen Anstalten in Bielefeld-Bethel und die Rheinische Landesklinik für Jugendpsychiatrie in Viersen-Süchteln erhoben. Laumann erklärte, die Einrichtungen arbeiteten die Vorwürfe derzeit wissenschaftlich auf. Aufgrund der Vielzahl der Akten und Dokumente sei mit erhöhtem Zeitaufwand zu rechnen. Falls bis Ende 2018 nicht alle Rückmeldungen vorlägen, werde das Gesundheitsministerium bei den betreffenden Einrichtungen den Stand der Aufarbeitung erfragen. Danach werde das Landesparlament umgehend über das Ergebnis [informieren].

    Wagner war im Archiv der Firma Merck Dokumente aus dem Jahr 1958 gestoßen, die Auskunft geben über eine Anwendungsbeobachtung des Medikaments Decentan, das 1957 auf den Markt kam und – laut Merck – erst 2014 durch ein Nachfolgepräparat abgelöst wurde. Das Dokument trägt den Stempel von Dr. Waldemar Strehl, der zur betreffenden Zeit Anstaltsarzt im Franz Sales Haus war. „Den Vorwurf, dass Medikamente an Kindern aus dem Franz Sales Haus getestet worden sein sollen, nehmen wir sehr ernst und werden die Sachlage gründlich und mit Hilfe von externen Experten untersuchen“, hatte der Leiter der Einrichtung, Günter Oelscher, im Oktober 2016 erklärt. „Aus der Anwendungsbeobachtung geht hervor, dass Dr. Strehl 29 Patienten im Alter von 5-46 Jahren mit dem neuen Präparat behandelt hat. Gemäß unserer Bewohnerakten fielen diese Personen in ihren Gruppen durch große Bewegungsunruhe auf. Laut Anwendungsbeobachtung verabreichte Dr. Strehl einigen Kindern sehr hohe Dosen des neuartigen Medikaments, die zu starken Nebenwirkungen führte“, so Oelscher, der im vorigen Jahr in den Ruhestand getreten ist.

    Strehl bei Kindern gefürchtet

    Dr. Strehl habe die Nebenwirkungen in der Anwendungsbeobachtung festgehalten und sei abschließend zu dem Urteil gekommen, dass er Decentan für seine Praxis für ungeeignet halte, da es nur bei einigen Bewohnern wie gewünscht zu einer Ruhigstellung und zur Herstellung der Schulfähigkeit geführt habe. Während er die Behandlung bei acht Kindern nach zwei bis vier Tagen einstellte, verabreichte Dr. Strehl den Angaben zufolge das neue Medikament vier Kindern in niedrigeren Dosen über einen längeren Zeitraum. Bei den übrigen Personen bleibe die Dauer der Behandlung mit Decentan unklar. „Im Archiv des Franz Sales Hauses finden sich lediglich in zwei der Bewohnerakten ordnungsgemäße Eintragungen der Medikamentengabe. Die Aufzeichnungen belegen, dass die beiden Patienten gut auf Decentan angesprochen haben und das Mittel mehrere Monate erhielten. Dies geht auch aus einem ärztlichen Bericht an die Mutter hervor“, so Oelscher.

    Über Waldemar Strehl ist wenig bekannt. 1940 promovierte er beim dem NS-Rassenhygieniker Friedrich Erhard Haag und erhielt nach Kriegsende in der Entnazifizierung einen „Persilschein“. Mitter der 1950er-Jahre fing er als Arzt im Frans- Sales-Haus an. Dort sei er bei den Kindern gefürchtet gewesen. So schilderte Bernhard Frings bereits 2012 in seiner Studie neben der Verordnung von Medikameten zur Ruhigstellung auch die Verabreichung sogenannter „Kotz-“ und „Betonspritzen“ durch Strehl, die zu Erbrechen beziehungsweise vorübergehender Bewegungsunfähigkeit führten und offenbar der Bestrafung dienten.

    Forscher der RUB beauftragt

    Forscher der Ruhr-Universität Bochum werden sich ab April 2018 in einer Studie „Zur Frage des Medikamentenmissbrauchs an Heimkindern im Franz Sales Haus (1945-1975). Historische Klärungen – ethische Perspektiven“ die Vorwürfe aufarbeiten. Die von einem Historiker zu erstellende „institutionen- und sozialgeschichtliche Studie auf der Basis verschiedener Quellen der Einrichtung wie auch regionaler und nationaler Archive“ gelte es „in ethischer Perspektive sowohl zeitgeschichtlich zu kontextualisieren als auch vor dem Hintergrund heutiger ethischer Debatten einzuordnen und zu bewerten“, heißt es dazu bei der Katholischen Fakultät der RUB. „Dabei werden unterschiedliche Facetten von Arzneimittelmissbrauch im Kontext der Heimerziehung berücksichtigt und einer differenzierten Analyse unterzogen. Hierbei spielen Fragen nach dem ärztlichen und pädagogischen Fürsorgeethos in der Heimerziehung ebenso eine wichtige Rolle wie auch die noch herauszuarbeitende gesamtgesellschaftliche Akzeptanzbereitschaft unterschiedlicher Formen potentiell missbräuchlichen Umgangs mit Medikamenten.“ Entsprechend sollen Impulse für einen ethisch verantwortlichen Arzneimitteleinsatz in der gegenwärtigen und künftigen Behindertenarbeit unter Berücksichtigung christlicher Wertvorstellungen erarbeitet werden.

    Das Projekt wird vom
    Lehrstuhl für Theologische Ethik in Kooperation mit dem Lehrstuhl für Christliche Gesellschaftslehre der Evangelisch-Theologischen Fakultät Bochum durchgeführt [ Siehe @ www.kath.ruhr-uni-bochum.de/theoleth/forschung/index.html.de ]. Es ist nicht das erste Forschungsprojekt, dass sich mit der Geschichte des Franz-Sales-Hauses beschäftigt: 2010 hatten ehemalige Heimkinder schwere Anschuldigungen gegen ihre damaligen Betreuer wegen Misshandlungen und Missbrauchs in den 1950er- und 1960er-Jahren erhoben, woraufhin die Unternehmensführung eine grund­legende Aufarbeitung beschloss und einen „Runden Tisch“ einrichtete. Mit den ehemaligen Heimbewohnern seien persönliche Gespräche geführt worden. Sie hätten glaubhaft über Gewaltanwendungen, Isolation, missbräuchliche Medikamentengabe und vereinzelten sexuellen Missbrauch berichtet. Oelscher entschuldigte sich damals im Namen aller ehemaligen Mitarbeiter und zeigte sich tief erschüttert. Als Studien liegen vor: Bernhard Frings: Heimerziehung im Essener Franz Sales Haus.1945-1970, Münster 2012. Ders, Die (fast) vergessenen Heimkinder – Aufarbeitung und Hilfen im Franz Sales Haus, Essen 2012.

    rwm/kna
    Redaktion Neues Ruhrwort
    Ludgeristraße 1, 45897 Gelsenkirchen



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