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Hallo Zusammen,
nach meinem Thread unter "Probleme mit den Ex-Frauen" habe ich nun doch mal eine juristische Frage:
Wir hatten ja vor Antragstellung beim FG auf geregelten Umgang dem Anwalt ganz klar gesagt, dass wir unbedingt einen richterlichen Beschluss mit Vollstreckbarkeits-Option haben wollen, KEINEN Vergleich. Dies wurde mir ja an dieser Stelle desöftern dringend geraten. Der RA meinte damals auch, das sei im Grunde nur ein formaler Akt, man würde das beantragen, den Vergleich mit richterlicher Genehmigung in einen Beschluss umzuwandeln und gut is.
Nun haben wir den Vergleich seit gut 4 Wochen und auch schon den ersten Umgangsboykott (siehe anderer Thread), und als ich den RA nun aus gegebenem Anlass fragte, was denn eigentlich aus dem Beschluss geworden sei, sagte er mir, dass die Richterin seinen Antrag während der Verhandlung abgelehnt hätte mit der Begründung, dass sie sowieso nie Zwangsgelder gegen Mütter verhänge (???!!?).
Nach Rücksprache mit dem Jugendamt wurde uns aber nun gesagt, dass das (gelinde gesagt) Quatsch sei, denn die Richterin müsse dem Antrag wohl stattgeben, sodass der Vergleich dann auch die gleiche juristische Durchsetzungskraft habe wie ein Beschluss... Die Mitarbeiterin meinte sogar zu meinem LG, er solle hartnäckig bleiben und darauf bestehen, dass der Vergleich in einen Beschluss umgewandelt werde.
Also was denn nun?! Wir sind total durcheinander und müssten jetzt wissen, ob der RA Blödsinn erzählt oder das JA falsch informiert ist...
Wie sind Eure Erfahrungen/Kenntnisse? Ist so eine Umwandlung eines Vergleichs in einen Beschluss von der Willkür der Richterin abhängig??? Was sind denn die Vorteile eines Vergleichs, wenn er nicht vollstreckbar ist?? Gibt es überhaupt Vorteile eines Vergleichs in so einem Fall wie unserem?
Die Erläuterungen des RAs klangen damals so, als sei das nur ein formaler Akt, und nun tut er so, als hätten wir (auf deutsch gesagt) die Arschkarte gezogen, weil die Richterin eben nicht wollte...
Mann Mann Mann, da weiß man echt nicht mehr, wem man glauben soll und wem nicht...
Was ist denn nun der nächstmögliche juristische Schritt, wenn von seiten der Ex gegen den Vergleich in Form von Umgangsboykott verstoßen wird???
Würde mich sehr freuen, wenn uns jemand Auskunft geben könnte (Ingrid vielleicht?)!
Vielen Dank schonmal im Voraus für eure Hilfe!
secondwoman