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Liebe Hallah,
ich habe eben Deinen hisigen Beitrag gelesen, hatte Dir am Freitag aber schon eine Email geschrieben. Hoffentlich hast Du die bekommen.
Ich schließe mich Ingrid an. Freundlich bestimmtes Schreiben an die Ex, die Termine einzuhalten. Sammelt hierzu aber noch ein paar "unbegründete" Besuchsterminabsagen, auch wenn das Warten und die immerwiederkehrende Enttäuschung noch so groß und noch so zermürbend sind!!!
Wenn es später wieder vorn Richter geht, sieht es für Euch in jedem Fall gut aus, wenn Ihr an der Entscheidung des Richters festhalten wolltet. Wenn Ihr Euch von Ex weiter rumschubsen lasst wird er sich auch denken "was soll das, die halten sich ja sowieso nicht an meine Beschlüsse"...
Die Geburtstagssache ist auch wieder reine Schikane. Wenn die Ex noch mit der Mutter der "Freundin" befreundet ist wäre es ja wohl ein Leichtes gewesen die Feier auf ein anderes WE zu legen. Hier soll ganz klar der Papa als "Arsch" deklassiert werden, der dem armen Töchterchen die Aufrechterhaltung der für ihre Enwicklung so wichtigen sozialen Kontakte verhindert. Hier ist Stärke gefragt. Natürlich, selbverständlich darf das Töchterchen an so wichtigen Ereignissen teilnehmen!!! (Wahrscheinlich würde auch der Richter hier unverständnis zeigen, da er den Vorsatz der Ex nicht zu erkennen vermag, diesen vorzubringen halte ich entsprechend für überflüssig, gar schädigend. Man sucht krampfhaft nach Fehlern bei der armen Ex)
Vielleicht hat das Töchterchen aber stattdessen Lust am nächsten WE sozusagen ersatzweise zu kommen???(oder habt Ihr sogar eine Ersatzterminregelung?) Ansonsten halt am nächsten geregelten Termin. Irgendwann sollten auch der verlogensten Ex die Argumente ausgehen, so viele Kindergeburtstage kann es gar nicht geben. Und wenn doch, dann sollte zumindest der Richter bei Neuvorstellung dessen stutzig werden.
Auch auf diesem Wege noch einmal alles Gute und viel Kraft, fühl' Dich ganz fest gedrückt!!!!!
Viele liebe Grüße,
Jenny