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Hallo Hallah,
fragt doch mal bei Andreas B. den WEB-Master von der VafK-HP ob das
nicht ein Grund ist, die Richterin wegen Voreingenommenheit abzulehnen.
Die Anwälte machen das meist nicht gerne, da sie ja mit dem nächsten
Mandanten im nächsten Prozess wieder dem der Richterin „auskommen“
müssen.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Hallah [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 22. Januar 2005 18:01
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Kinder kommen trotz richterlichem
Umgangsbeschluss nicht
Liebe Ingrid,
danke für Deine Antwort. Wir werden jetzt wirklich erst mal Luft holen
und dann weitersehen.
Nachdem unsere Anwältin den Richter angesprochen hat, hat er das sogar
zugegeben, bzw. er meinte er wolle das für beide Seiten verstehen. Auch
für die Mutter???!!. Di hat doch PKH.
Ich denke die Ex hat bei dem Termin, wo die Grosse vorsprechen musste
und sie das Kind dorthin gebracht hat, den Richter natürlich auch
bequatscht. Wie das so ihre Art ist und da muss diese Aussage gefallen
sein.
Da ist "Mann" dann lieb und nett vor Gericht und sagt nichts negatives
über die Ex aus, da Anwältin davon abgeraten hat, und dann kommt sowas
raus. Es ist ganz schöne sch......
Jetzt nochmal vielen lieben Dank und ich wünsche Dir und Deinem Fritz
ein wunderschönes Wochenende. Wir haben heute herrliches Wetter und es
spornt einen richtig an nach draussen zu gehen und frische Luft zu
tanken und den Kopf frei werden zu lassen.
Sie lieb gegrüsst
Hallah
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