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Wie war den der OTon des Richters, also die Originalfragestellung? Vielleicht ist es doch nicht so befremdlich, und ich kann Dir was dazu sagen?
Gruß Pia
----- Original Message -----
From: Schildkröte
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Umgangsrecht
Sent: Wednesday, October 25, 2006 9:06 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Formulierung Gutachten
Die Umgangspflegerin hat nach ihrem Gespräch mit den Kindern meines LG nun in ihrem Bericht an das Gericht ein Gutachten zur Überprüfung der Erziehungsfähigkeit der KM gefordert.
Der Richter hat nun postwendend eine Gutachterin bestellt, die Fragestellung war allerdings etwas "befremdlich", und zwar (mit meinen Worten), ob der Umgang mit dem Vater dem Kindeswohl entspricht.
Kein Wort von Erziehungsfähigkeit der Mutter o.ä.
Nun meine Frage an euch: Wißt ihr, welche Konsequenzen aus diesem Gutachten überhaupt gezogen werden können? Ist diese Formulierung üblich? Bezweckt sie was bestimmtes?
Danke schonmal für eure Antworten, Gruß, Schildi
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