Beitrag 111 von 153 (73%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Kooka,
ich meinte eine andere Abtrennung: Die Scheidung läuft vermutlich als
Verbundverfahren. Also alles wird zusammen vom Richter abgeklärt. Dann
kann man, weil es nicht voran geht, einige Sachen vorläufig aus den
Verbund nehmen lassen. Der Richter spricht die Scheidung aus und klärt
z. B. die Vermögensteilung später (bei uns wohl nie mehr).
Wenn Ihr die Vermögensangelegenheit (dazu gehört ja auch das Haus)
bisher nicht in den Verbund eingebracht habt, kann es ja nicht
herausgenommen werden. Unsere Ex wollte das auch ausserhalb vom Gericht
klären. Mein Mann hat das verweigert, obwohl dadurch die Gerichts- bzw.
Anwaltskosten wesentlich teuerer werden. Aber hätte er es nicht
mitbeantragt hätte er die Abzahlungen, die er für „ihre Haushälfte“
leistet nicht von ihr zurückfordern können.
Es ist ja so: das Haus gehört zu beiden Teilen beiden Ehepartnern. Bei
einer Trennung zahlt der eine seine Hälfte und der andere seine Hälfte.
Entweder das Haus wird vermietet und die Mieteinnahmen werden geteilt
oder ein Ehepartner bewohnt es und muss dann dafür, dass er die
Haushälfte des anderen bewohnt, diesem Miete bezahlen bzw. sich einen
Mietvorteil anrechnen lassen. Was habt Ihr in dieser Richtung
vereinbart?
Ob eine privatrechtliche Vereinbarung beim Rechtsanwalt sooooo gültig
ist, wie ein Vergleich oder eine notarielle Vereinbarung wage ich (als
Laie) zu bezweifeln. Was ich so zwischen Deinen Zeilen lese, war bei der
Vereinbarung Dein Männe auch gar nicht anwaltlich vertreten. Hier hilft
nur, zu einem wirklich guten Anwalt mit den Papieren gehen und sich
beraten lassen. Der sollte verbindlich sagen können, ob man gegen diese
Vereinbarung vorgehen kann und/oder wo sie sonst noch Schwachstellen
hat. Irgendwie stinkt Euere Angelegenheit zum Himmel. Für mich sieht’s
so aus, als hat er sich total rollen lassen.
Habt Ihr bei der Scheidung die Unterhaltsklärung beantragt? Ich meine im
Scheidungsverbund.
Könnt Ihr es Euch leisten, dass er eine schlechte Schufa bekommt? Das
Problem könnt Ihr nämlich relativ schnell und einfach lösen, wenn er
aufhört die Zahlungen fürs Haus weiter zu leisten. Dann ist die
Bausparkasse für die Versteigerung verantwortlich und nicht der Papa –
er konnte halt nicht mehr zahlen. Ach ja, der Ex ihre Schufa geht auch
mit in den Keller.
Die Teilungsversteigerung kann er eh nur beantragen, wenn die Scheidung
rechtskräftig ist.
Der Ehegattensplittingvorteil kommt evtl. nur den Kindern zu gute – die
Ex hat keinen Unterhaltsvorteil. Davon gibt es höchstrichterliche
Urteile – hier im Forum gucken. Bei diesem Urteil ist nicht definitiv
geklärt, ob der Splittingvorteil auch beim Kindesunterhalt dazugerechnet
oder nicht dazugerechnet wird. Er kann je nach Einkommen eine ganze
Menge ausmachen. Geh auf die HP vom Finanzministerium und rechne aus
nach der Steuerklasse eins und nach der Steuerklasse drei. Drittes Spiel
wäre dann wenn Du arbeitest usw. Damit kannst Du Dir ein recht gutes
Bild machen.
Auch wenn Du arbeitest, hast Du als ledige Mutter Anspruch auf Unterhalt
– bis das Kind 3 Jahre alt ist. Du erweiterst ja gerade nahtlos die
Dreijahresfrist :-) .
Sag mal, was hältst von Euerem Anwalt?
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 20:12
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?
Hallo Ingrid,
erstmal: Danke für die lange und sehr informative Antwort!
Und - ich bin Dir auf keinen Fall böse über den Rüffel, den Du mir/uns
erteilst! Ganz im Gegenteil! - Nein, ich steh nicht auf so was ;-) aber
ab und an tut so ein Wachstubsen, ein Tritt in den Allerwertesten von
außen not. Viele Gedanken hat man ja selber, kaut sie hin und her und
dann schiebt man sie doch wieder zur Seite...
> Du schreibst dass der Ehegattenunterhalt bzw. die Hausraten durch eine
> Vereinbarung geregelt wurden. Ist es eine Vereinbarung oder ein
> Vergleich? Wurde das Ganze vom Gericht „abgesegnet“? Mir schmeckt sie
> nämlich nicht. Was ist, wenn sie wieder heiratet oder aber doch recht
> viel verdient – muss er dann weiter die 500 Euro bezahlen?
> Ist es für die Trennungszeit befristet oder gilt alles auch für die
Zeit
> nach der Scheidung?
Ganz blöd gefragt: Wo find ich die genauen Definitionen für Vergleich
und Vereinbarung? Ich hab das jetzt nicht auf der Platte, was da
ausgehandelt worden ist. Es ist jedenfalls eine außergerichtliche
Abmachung getroffen worden. Und was außergerichtlich vereinbart wurde,
dachte ich, gilt eh, solange es nicht sittenwidrig ist.?
Ja, mir schmeckt das alles auch nicht. Als mein LG damit von seinem RA
wiederkam und das als Lösung vorführte, um endlich Frieden zu haben, mit
der Scheidung voranzukommen, war mein erster Gedanke: Was für eine
Abzocke. Sie wollte sogar den festen Satz bis der Kleine 16 Jahre alt
wäre, unabhängig von ihrer Einkommenssituation und unabhängig von der
finanziellen Situation meines LG. Das wären nochmal 8 Jahre gewesen. Und
ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Frau mit ihren Kariereabsichten
so lange auf Schmalspur im Job fährt, da noch eine Tagesmutter 8 Stunden
am Tag gebraucht wird... (bewahrheitet sich ja auch mehr und mehr).
Maximal 3 Jahre hielt ich für angebracht, auch mit der Hausschätzung
gefiel es mir nicht.
Sie haben sich dann auf 5 Jahre geeinigt, 500 Euro/Monat für sie
unabhängig von ihrem oder seinem Einkommen, das mit dem Haus gelassen,
auch wenn ds 25TEuro weniger für meinen LG bedeutete. Alles eben fix für
5 Jahre, kein Wort einer Änderung bei durchgeführter Scheidung. Ich
merke schon: ein grooooßer Fehler!
Alles sollte schon im April über die Bühne gegangen sein, da kamen aber
wieder Verschiebungen seitens der Ex aus diversen Gründen. Obwohl sie es
angerührt hat, stellt sie sich nun quer.
Hast recht, da muß alles noch einmal neu besprochen werden - gerade
jetzt, wo die Sache mit dem neuen Baby im Raum steht. Gerade, weil es
sie selber nervt, jedes jahr neu ihre Unterlagen einzureichen (oder
nervt es nur, weil alles damit durchsichtiger wird?)
Jetzt, wo ich das mal aufschreibe, kommt mir alles noch unglaublicher
vor! Hast recht, hier muß dringend Einhalt geboten werden!
Was ich aber nicht wußte, ist, daß auch ich Anspruch auf Unterhalt von
meinem LG habe, weil ich doch mit ihm zusammen wohne. Als mein LG bei
seinem RA die geplante Gesetzesänderung zur Sprache brachte, meinte der,
daß sich da bei uns nichts ändern würde, weil ich ja berufstätig sei.
Bei all den Berechnungen zum Unterhalt für seine Ex tauchte ich nie auf,
nur unser gemeinsames Kind (wegen der Spalte in der DüTab).
> Es gibt die Möglichkeit, dass die Scheidung ausgesprochen wird und die
> obigen Folgesachen abgetrennt werden. Das hat mein Mann gemacht, als
> nach 6 (sechs) Jahren immer noch kein Land in Sicht war. Nach sieben
> Jahren Trennung hat er dann die Scheidung bekommen. Hausrat und
Vermögen
> sind in unserem Fall jetzt nach 11 Jahren immer noch nicht geklärt –
> liegt daran, dass unsere Ex ein Insolvenzverfahren macht. Dann ruhen
> solche Forderungsverfahren im Normalfall.
Sie hatte ganz zu Beginn ihm wohl angedroht, sie werde nie einer
Scheidung zustimmen (dann aber selbst selbigen Antrag
eingereicht?!?!?!). Die Hoffnung war ja, durch die Abtrennung und
außergerichtliche Regelung Zeit und Geld zu sparen und wenigstens in
einigen Punkten Fakten zu schaffen, wenn sie denn die Scheidung bis zum
bitteren Ende nicht unterschreiben will. (Sie hat einen Freund seid mehr
als einem Jahr, sie sitzt also nicht daheim und weint sich die Augen
aus, weil sie meinen LG wieder zurück haben will.)
Aber nun all das Rumgehühnere die vergangenen Jahre.
> Nur nebenbei: mein Mann und
> ich haben dann noch im Scheidungsjahr geheiratet. Machte bei uns Sinn,
> da ich meine Krankenkasse selber zahlen musste und er den steuerlichen
> Splittingvorteil (ich bin Hausfrau) auch nutzen wollte.
Bringt denn das Splitting wirklich was? Ich meine für uns. Ich werde ja
nur 1 Jahr daheim sein, dann wieder arbeiten. Durch die Heirat und die
Steuerklassenänderung erhöht sich doch auch sein Nettoeinkommen und
damit der zu zahlende EU. Oder nicht?
> Nach Rechtskraft der Scheidung hat Dein LG übrigens das Recht die
> Teilungsversteigerung des Hauses zu verlangen. Ist jetzt mal ein
> Druckmittel dass er gegen die Ex in der Hand hat.
> Bei einer Teilungsversteigerung wird das Haus noch einmal von einem
vom
> Gericht eingesetzten Gutachter geschätzt. Das Gutachten der Ex müsst
Ihr
> auch jetzt nicht so ohne weiteres annehmen. Hier vor allen Dingen
darauf
> achten, ob es ein vereidigter Sachverständiger war.
Mit dem Haus ist mein LG so weit, daß er mittlerweile auch zu einer
Zwangsversteigerung bereit wäre, um sich nicht weiter auf der Nase
herumtanzen zu lassen.
Diese Androhung selber wird dann schon viel Ärger bringen. Als er vor
2-3 Jahren mal davon sprach (unser erster Zwerg war im Anmarsch), daß er
das alles nicht mehr finanzieren kann, daß er das Haus so nicht mehr
mittragen kann, daß eine Regelung her müsse (verkaufen oder sie
übernimmt es), die sie noch gemeinsam besprechen müssen, da war die
Hölle los. Die Kids waren stinksauer auf ihren Papa, kamen erst mal
nicht mehr, weil "der sie aus dem Haus schmeißen wolle. Mama hätte gar
kein Geld und wir hätten so viel und wollen dennoch, daß sie in eine
kleine Sozialwohnung ziehen,..."
> Dann würde ich an Deiner Stelle wirklich versuchen schon jetzt von
> staatlicher Seite das Geld für die Tagesmutter wenigstens teilweise
> wieder zu bekommen. Du bist eine ledige Mutter und gehst arbeiten,
weil
> die Unterhaltsleistungen des LG nicht ausreichend sind.
Mich sieht aber keiner - außer die Krankenkasse, die mich deswegen
selber zahlen und nicht familienversichert sein läßt - als ledige Mutter
an. Überall mußte ich meinen LG mit angeben, weil wir eben zusammen
wohnen.
Und keine Quittungen für die Tagesmutter, weil dann kein Nachweis,...
Wird immer von deren Seite gewünscht. Wir haben da diverse Schriften
durchforstet und immer wieder tauchte auf, daß wir dann die Sozialen
Zahlungen übernehmen müßten oder sie sie extra abführt, wenn sie einen
Tagesmutterjob macht, der nicht in der Familie ist bzw. wenn sie sonst
keinen Job hat.
Danke nochmal für's Aufrütteln, für all die Hinweise! Werde das
Wochenende nutzen und jeden Punkt nochmals ganz in Ruhe durchgehen!
Gruß,
Kooka
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de