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Arbeits-Los o.T.

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Autor Beitrag
Ralf.


New PostErstellt: 24.07.04, 19:53  Betreff: Arbeits-Los o.T.  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen



[editiert: 24.07.04, 19:53 von Ralf.]
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 25.07.04, 18:58  Betreff:  Re: Arbeits-Los  drucken  weiterempfehlen




Alle Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen, denen ab Januar 2005 der abgrundtiefe Absturz in die politisch gewollte Armutsfalle dank ALG II droht, können ihren bisherigen in der Regel deutlich höheren Leistungsbezug ganz legal noch um ein halbes Jahr verlängern. - Und zwar, wenn sie bei ihrem Arbeitsamt einen Antrag auf Gewährung von Überbrückungsgeld zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit nach § 57 SGB III stellen.

Resigniert werden einige vielleicht einwenden, sie hätten doch weder die finanziellen Mittel noch die notwendigen Fähigkeiten bzw. fachlichen Voraussetzungen, eine selbstständige Tätigkeit dauerhaft erfolgreich auszuüben. Nun, das Arbeitsamt verlangt weder eine Erfolgsgarantie noch eine Dauerhaftigkeit der selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit. Im Falle des Scheiterns noch innerhalb des ersten halben Jahres meldet man sich rechtzeitig wieder arbeitslos und ist in den "alten neuen" Stand zurückversetzt, das heißt, mensch erhält bei erneuter Arbeitslosen-Meldung bis spätestens am 30.06.05 ab dem 01.07.05 erneuten Leistungsbezug, nämlich auf jeden Fall das ALG II, dessen Beginn mensch so erfolgreich um ein halbes Jahr verzögert hat. Meines Wissens - aber hierüber muß ich mich erst noch genauer informieren - hat jede/r Selbstständige, der wann und warum auch immer aufgeben muß, auch immer Anspruch auf staatliche Fürsorge, zur Zeit nennt sich das ja noch Sozialhilfe (=Fürsorge) und ab 01.01.05 heißt das neue zusammengelegte Sozialgeld dann ALG II (= diskriminierende Fürsorge nunmehr für Millionen), ein staatliches Schandgeld, das zuwenig zum Leben und zuviel zum Sterben ist!

Doch zurück zum oben genannten Überbrückungsgeld-Antrag, kreatives Selbstbewußtsein ist eigentlich die einzige Voraussetzung hierfür. Vielleicht entdeckt der eine oder die andere bei sich darüberhinaus sogar bisher ungeahnte Fähigkeiten, die eine neue berufliche Chance durchaus realistisch werden lassen. Zumindest hat mensch sich aber für ein zusätzliches halbes Jahr den "alten" höheren Leistungsbezug zuzüglich der bisher vom Arbeitsamt gezahlten Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge gesichert. Wer über 58 Jahre alt ist, kann sogar überlegen, ob es sich lohnt, in der Selbstständigkeit überhaupt noch Rentenversicherungsbeiträge abzuführen. Auskunft hierüber sollte mensch bei seinem Rentenversicherungsträger einholen. In der Krankenversicherung sollte mensch dann auch den einfachsten Tarif wählen, also keinesfalls etwa einen mit Krankentagegeld. Denn wie überall ist es besonders hier wichtig, vorher stets das Kleingedruckte zu lesen!

Möglichkeiten, sich selbstständig zu machen, gibt es viele, - sogar viele, die keinen Kapitaleinsatz erfordern. Mensch kann Freie/r Journalist/in, Verkaufsberater/in, Job-Trainer/in für alle möglichen Tätigkeiten, Hausverwalter/in und vieles mehr ausüben wollen, die keinerlei Startgeld und auch keine von irgendeiner Stelle geprüfte Qualifikation erfordern. Der kreativen Fantasie sind keine Grenzen gesetzt. Das Arbeitsamt will nur wissen, ob und welche "Geschäftsidee" die geplante Selbstständigkeit begründet. Wichtig dabei ist, stets die Abhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber zu verneinen! Denn dann wäre Scheinselbstständigkeit gegeben und das Überbrückungsgeld kann verweigert werden. Das "eigene Auftreten am Markt", also die Unabhängigkeit in örtliche, zeitliche als auch inhaltlich-fachliche Weisung sowie in der Preisgestaltung müssen unbedingt betont und diesbezügliche Fragen auf dem Antragsformular entsprechend werden! Jede/r Selbstständige weiß aber, die Preise wie auch alles andere werden ihm/ihr in der Regel diktiert - - - doch psssst! Übrigens eigene Mitarbeiter sind z.B. gerade bei Freiberuflern nicht zwingend, ebensowenig wie besondere Geschäftsräume außerhalb der eigenen Wohnung.

Außer der Geschäftsidee ist auch eine Stellungnahme einer "fachkundigen Stelle" zur Tragfähigkeit der Existenzgründung erforderlich. Diese fachkundige Stelle kann die IHK, die Innung oder Handwerkskammer, ein Fachverband, ein Steuerberater, ein Wirtschaftsprüfer oder ähnliches sein. Wen mensch letztlich wählt, sollte mensch vor allem danach entscheiden, ob und wieviel Bearbeitungsgebühr verlangt werden. Zu empfehlen sind auch sogenannte Informationsveranstaltungen des Arbeitsamtes bezüglich Existenzgründung. Nicht zu empfehlen sind Geschäftsideen, die nennenswerten Kapitaleinsatz erfordern. Denn dann ist das Risiko des Scheiterns ggfs. auch noch sehr teuer, oft auch leider so teuer, daß man der verhängnisvollen dauerhaften Schuldenfalle aus eigener Kraft nicht mehr entrinnen kann.

Übrigens ganz wichtig ist, die Selbstständigkeit ab dem 31.12.2004 beginnen zu lassen, denn ab dem 1. Januar ist es zu spät, um den Vorteil des "alten" Leistungsbezuges noch nutzen zu können! Der Gesetzgeber hat hinterhältigerweise zum 01.01.05 alle diesbezüglichen Sozialgesetze außer Kraft gesetzt. Nämlich neben dem § 57 und anderen auch den § 428 SGB III, der alle über 58jährigen Arbeitslosenhilfe-EmpfängerInnen vom "Arbeitsmarkt" bei AlHi-Bezügen bis zum kürzungsfreien Renteneintritt "freigestellt" hatte. Der Staat hat sich auch hier kraft seiner Macht schändlich und mißbräuchlich aus der sozialen Verantwortung und den geschlossenenen Verträgen hinausgestohlen!

Dieser Beitrag richtet sich also auch insbesondere an alle über 58jährigen, die ihre in langen Arbeitsjahren regulär!!! erworbenen Leistungsansprüche mit Hilfe des vorgestellten Procedere noch ein halbes Jahr länger vor den Sozialräubern "retten" können. Doch noch einmal und ganz wichtig, der Beginn der Selbstständigkeit muß unbedingt der 31.12.2004 sein!


Widerstand gegen

die
rotgrünschwarzgelben Sozialräuber

ist allererste Bürgerpflicht!



bjk

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Macht Stimmzettel zu Denkzetteln!
Bei Unschlüssigkeit nicht das "kleinere Übel" oder gar nicht wählen
sondern ungültig wählen!
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Anja.

Ort: Mainz

New PostErstellt: 25.07.04, 19:20  Betreff: Re: Arbeits-Los  drucken  weiterempfehlen

Arbeitslosigkeit ist eine besondere Form der psychosozialen Zermürbung. Das ist den wenigsten bewusst, die sich eines sicheren Arbeitsplatzes erfreuen können. Denn Untätigkeit ist nicht Freizeit. Man kann nicht gegen seinen Willen "ausspannen" - und zwar endlos. Sonst droht man körperlich inaktiv, geistig träge, seelisch instabil zu werden und schließlich sogar Kontaktfähigkeit und Selbstachtung zu verlieren.

Was kann man tun?


bitte hier weiterlesen:
http://www.psychosoziale-gesundheit.net/seele/arbeitslosigkeit.html

"Gelassenheit ist die angenehmste Form des Selbstbewusstseins"
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bjk

Beiträge: 7353
Ort: Berlin


New PostErstellt: 26.07.04, 05:09  Betreff:  Re: Arbeits-Los  drucken  weiterempfehlen

kopiert aus: http://www.jungewelt.de/2004/07-26/004.php



26.07.2004

Bernd Bücking / Fred Schmid (isw)


Verelendungsgesetz


Die sozialreaktionäre Bundesregierung enteignet die kleinen Leute,
weil sie sich an die Großkopfeten nicht rantraut



Mit Beginn des nächsten Jahres wird die soziale Spaltung in Deutschland abgrundtief. Per »Hartz-IV«-Gesetz werden zwei Millionen Menschen zusätzlich zur Armut verurteilt, mit ihren Familien sind es fast vier Millionen. Die Kinderarmut wird dramatisch zunehmen, schätzten die Wohlfahrtsverbände.

Gleichzeitig macht der Staat die Spitzenverdiener um etwa vier Milliarden Euro reicher. Diesen Betrag kostet die erneute Absenkung des Spitzensteuersatzes um weitere drei Prozentpunkte auf dann 42 Prozent. Allein dadurch spart ein Einkommensmillionär fast 31 000 Euro an Steuern im Jahr (einschließlich Soli-Zuschlag). Ein Bezieher von »Arbeitslosengeld II« – schon der Name ist Augenwischerei, richtiger wäre »Sozialhilfe II« – aber kann sehen, wie er bei 4 140 Euro im Jahr (zwölfmal Regelsatz West von 345 Euro) nicht verhungert. Und die Verarmungsspirale wird rasend beschleunigt. Von Lebensplanung keine Spur mehr. Ein Facharbeiter, Ingenieur, Softwareentwickler, der heute noch in Brot und Arbeit steht, ein gutes Ein- und Auskommen hat, kann sich mit seiner Familie binnen eines Jahres im Heer der Armen und Ausgestoßenen wiederfinden. Sein Traum vom eigenen Häuschen oder von der Eigentumswohnung wird zum Alptraum, wenn er es noch nicht abbezahlt hat. Der Staat übernimmt höchstens die Zinsen, aber nicht die Tilgung. Also muß er es verscherbeln. Erst, wenn sein Kleinvermögen (Sparkonto, Sparvertrag, Schmuck, Erbstücke, Auto, Briefmarken- und Münzsammlung), wofür er jahrzehntelang gearbeitet und gespart hat, bis auf eine minimale Schongrenze (200 Euro pro Lebensjahr) aufgebraucht ist, bekommt er überhaupt ein staatliches Almosen.

Gleiches gilt für seine Lebensversicherung, die er zum Verlust bringenden Rückkaufswert veräußern muß, wenn der die Freigrenze von ebenfalls 200 Euro pro Lebensjahr, maximal 13 000 Euro, übersteigt. Zudem muß er sich von der Politik, die unfähig ist, Arbeitsplätze zu schaffen, auch noch verarschen und verhöhnen lassen. Jahrelang wurden die Renten gekürzt, mit der Maßgabe, jeder solle selbst für Alter und Notfälle Vorsorge treffen. Jetzt, mit Eintritt des Notfalls, nimmt der Staat den Betroffenen das Ersparte weg und verordnet zum Elend der Arbeitslosigkeit auch noch die materielle Not. Die sozialreaktionäre Bundesregierung enteignet die kleinen Leute, weil sie an das Milliardenvermögen der Großkopfeten nicht ranwill, sich nicht rantraut. Um fast 200 Milliarden Euro ist das private Geldvermögen im Krisenjahr 2003 gestiegen, meldet die Bundesbank in ihrem Juni-Bericht. Eine Steigerung um über fünf Prozent, auf die astronomische Summe von 3 922 Milliarden (3,9 Billionen) Euro. Wie das Investmenthaus MerrillLynch in seinem jüngsten Welt-Reichtumsbericht ergänzend berichtet, gehören den 756 000 Euro-Millionären in Deutschland (nur Geldvermögen wie Wertpapiere, Aktien, Barvermögen etc.) 2 913 Milliarden US-Dollar. Das sind fast 70 Prozent des gesamten Geldvermögens in diesem Land, das der Geldadel – knapp ein Prozent der Bevölkerung – sein eigen nennt. Eine Vermögensteuer von nur einem Prozent, womit nur ein Bruchteil des jährlichen Vermögenszuwachses weggesteuert würde, brächte zusätzliche Steuereinnahmen von 29 Milliarden Dollar oder mehr als 25 Milliarden Euro. Doch die Bundesregierung nimmt das Geld den Arbeitslosen, um es unter den Reichen zu verteilen.

* Anmerkung der Online-Redaktion: Die zum Text gehörenden Grafiken können hier nicht wiedergegeben, sondern nur der gedruckten Ausgabe entnommen werden



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