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Was ist gemeinnützige Arbeit?

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Autor Beitrag
Baba Yaga
New PostErstellt: 02.11.04, 01:38  Betreff: Was ist gemeinnützige Arbeit?  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Ich schlage mich mit dem Begriff der Gemeinnützigkeit herum!
Insbesondere möchte ich klären und definieren, wann Arbeit als "gemeinnützig" zu gelten hat?

Langzeitarbeitslose, die Arbeitslosengeld-II von den Arbeitsagenturen erhalten, haben "gemeinnützige Arbeiten" für 1€-1,50€/h zu leisten!

Da nun Kirchen, christliche, gewerkschaftliche und soziale Organisationen, Vereine und Kommunen sofort nach Bekanntwerden der neuen Regelung 300 000 solche "gemeinnützige" Stellen angemeldet haben, weil sie an den zu leistenden Arbeiten mitverdienen, steht die Frage im Raum, was man unter "gemeinnütziger Arbeit" alles zu verstehen hat?

Ich bin der Meinung, daß eine Arbeit noch nicht als "gemeinnützig" bezeichnet werden kann, wenn sie von einer, vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannten Organisation angeboten wird!
Ich denke z.B., daß Arbeiten in einem Altenheim nicht "gemeinnützig" sein können, weil Kosten für Pflege und Unterkunft von den alten Menschen selbst bezahlt werden und die Träger der Heime kostendeckend kalkulieren!
Ich denke, auch kommunale (z.B.städtische) Krankenhäuser arbeiten nicht gemeinnützig, weil Kassen und Patienten die Leistungen zu bezahlen haben!

Trotzdem werden in der Gesellschaft und Öffentlichkeit Betriebe und Unternehmen unter dem Dach eines als gemeinnützig anerkannten Vereins oder Kirche, als gemeinnützig angesehen.

Man versucht also Frage nach "gemeinnütziger Arbeit" alleine über die Organisation zu definieren, die den Status "gemeinnützig" im Sinne des Finanzamtes trägt.

Um beim Altenheim zu bleiben, die damit verbundene Tätigkeit kann ich auch deshalb nicht als "gemeinnützig" betrachten, da die Arbeit und die Leistungen nur jenen Menschen zuteil werden, die dafür in den Häusern das entsprechende Entgelt-Aequivalent berappen, die sich dort einkaufen konnten!
Dabei spielt es für mich keine Rolle, wie hoch und ob von den kirchlichen Betrieben Gewinne eingefahren werden, oder ob die dann für sonstige gemeinnützige Zwecke der Träger-Dachorganisation verwendet werden.

Die Arbeit selbst, die in einem Betrieb für bezahlende Kunden geleistet wird, wobei dann womöglich auch noch Gewinne "anfallen" ist m.E. nicht gemeinnützig!
Erst jene Arbeit, die evtl. mit diesen erwirtschafteten Gewinnen finanziert wird und kostenlos der Allgemeinheit oder allgemeinen Zwecken zugute kommt, betrachte ich als gemeinnützig!

Vergleichend anmerken möchte ich, daß private Unternehmer ebenfalls Altenheime mit ähnlichen Pflege- und Unterbringungspreisen betreiben, ohne daß diese Einrichtungen vom Finanzamt den Stempel der Gemeinnützigkeit erhalten haben, weil sie die erwirtschafteten Gewinne reinvestieren oder "privatisieren", an die Gesellschafter Ausschütten.
Wäre die gleiche Arbeit in Betrieben innerhalb kirchlicher Organisationen gemeinnützig, müßte sie in Privatunternehmen ebenso betrachtet werden!

Ich komme deshalb zu dem Schluß, daß viele sogen. gemeinnützige Organisationen zuerst sich selbst finanzieren und unter dem Mäntelchen des Gemeinwohls und der Gemeinnützigkeit ihre wenig gemeinnützigen und sehr eigenmateriellen Ziele und Zwecke verfolgen!
Jedenfalls wurden über Nacht 300 000 Jobs bei den Arbeitsagenturen beantragt und ich nehme an, der plötzliche Angebotssturm ist ausgelöst von der lukrativen Aussicht, nicht nur billige Jobber zu bekommen, sondern an den ausgelobten Pauschalen pro Person und Monat mitverdienen zu können!

Ich hinterfrage den Begriff der "gemeinnützigen Arbeit", weil das die Voraussetzung für die 1-€-Leiharbeiter sein soll!

"Wann ist also Arbeit als gemeinnützig zu betrachten?"

Baba Yaga


[editiert: 31.01.07, 09:52 von bjk]
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diro
New PostErstellt: 09.11.04, 15:34  Betreff: Re: Was ist gemeinnützige Arbeit?  drucken  weiterempfehlen

Gute Frage, aber für die Zulässigkeit von Arbeitsgelegenheiten leider unerheblich !

Laut § 16 Absatz 3 Satz 2 SGB II sind Arbeitsgelegenheiten" im öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten". Gemeinnützigkeit kommt als Erfordernis gar nicht vor !

Das ist vermutlich kein Versehen.

Der Bundesverband des Groß- und Außenhandels hat ja schon Interesse bekundet.
Und Stoiber will ja für seine Klientel auf diesem Weg billiges Personal für Haus und Garten requirieren.
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Baba Yaga
New PostErstellt: 10.11.04, 11:36  Betreff: Re: Was ist gemeinnützige Arbeit?  drucken  weiterempfehlen

Hallo, diro!

    Zitat: diro
    Gute Frage, aber für die Zulässigkeit von Arbeitsgelegenheiten leider unerheblich !

    Laut § 16 Absatz 3 Satz 2 SGB II sind Arbeitsgelegenheiten" im öffentlichen Interresse liegende, zusätzliche Arbeiten". Gemeinnützigkeit kommt als Erfordernis gar nicht vor !

    Das ist vermutlich kein Versehen.

    Der Bundesverband des Groß- und Außenhandels hat ja schon Interesse bekundet.
    Und Stoiber will ja für seine Klientel auf diesem Weg billiges Personal für Haus und Garten requirieren.
Nein, ich glaube auch nicht, daß das ein "Versehen" ist, wie andere formale und inhaltliche Fehler, welche diese Regierung sich bisher ungeniert leistete!

Das "öffentliche Interesse" ist gegenüber der "Gemeinnützigkeit" ein viel weiter gefaßter Begriff mit der Teilmenge "Gemeinnützigkeit" und noch einigen anderen Teilmengen!

Das "öffentliche Interesse" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff.
Seine Inanspruchnahme kann letztlich nur von den, für die verschiedenen Rechtsgebiete zuständigen Gerichten, überprüft werden.

Wenn es um die 1€Jobs geht, wird die Bewertung und Definition von "Arbeitsleistungen im öffentlichen Interesse" wohl zuerst von den Arbeitsagenturen mittels "eigenen Ermessens" bestimmt. Bei Unstimmigkeiten und Beschwerden (- die dürften mehrheitlich nur von den ZwangsarbeiterInnen kommen -), entscheiden dann Arbeitsgerichte.

Ihr Hinweis auf den Begriffsunterschied ermöglicht mir nun die "Logik" nachzuvollziehen, die bei Industrie, Groß- und Aussenhandel Erwartungen auf billige Arbeitssklaven weckte!

Ich denke aber auch, daß diese 1€-Job-Erfindung nur eine kurze Episode bleiben wird, jedenfalls in der jetzt vorgesehenen Form mit den Pauschalleistungen von mtl. bis zu 500€ an die Arbeitgeber!
Das zahlenmäßige Potential von BewerberInnen "der an regelmäßige Arbeit zu Gewöhnende" (m.E. eine menschenverachtende Formulierung und eine Beleidigung für jede/n Arbeitslose/n) ist so hoch, daß die Agenturen die dafür notwendigen Pauschalen aus ihren spärlichen Etats nicht auf Dauer bezahlen können!

Sooooooooo faul und unfähig können also die zu "Rettenden" nicht sein, wie das Schröder und Clemens mit ihrer Faulenzerhetze bisher zu beschreiben versuchten!

Ich befürchte aber, daß dieses "Modell" lediglich eine Übergangs- und Eingewöhnungsregelung darstellt, um hinterher Arbeitslose noch billiger, problemloser und effektiver für Sklavenarbeiten verleihen zu können.
Schließlich ist für Schröder und seine REgierungsmann/frauschaft "Wirtschaftswachstum" von höchstem "Öffentlichem Interesse"!

Gruß
Baba Yaga
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diro
New PostErstellt: 11.11.04, 13:53  Betreff: Re: Was ist gemeinnützige Arbeit?  drucken  weiterempfehlen

Hallo Baba Yaga,

    Zitat: Baba Yaga
    Ich denke aber auch, daß diese 1€-Job-Erfindung nur eine kurze Episode bleiben wird, jedenfalls in der jetzt vorgesehenen Form mit den Pauschalleistungen von mtl. bis zu 500€ an die Arbeitgeber!
Die 500 Euro werden wohl nicht auf Dauer durchzuhalten sein, da zu teuer.
Ich erwarte eine beträchtliches Anwachsen rund um die Bundestagswahl 2006, da
die Zwangsverpflichteten nicht mehr als Arbeitslose gezählt werden sollen !
Für seinen Wahlsieg ist dem ABC-Kanzler das Teuerste gerade gut genug.

    Zitat: Baba Yaga
    Ich befürchte aber, daß dieses "Modell" lediglich eine Übergangs- und Eingewöhnungsregelung darstellt, um hinterher Arbeitslose noch billiger, problemloser und effektiver für Sklavenarbeiten verleihen zu können.
Das sehe ich auch so, denn die deutsche Industrie hat ja schon einmal mit Zwangsarbeitern
den großen Reibach gemacht und dabei hat sie damals nicht einmal Zuschüsse bekommen.

    Zitat: Baba Yaga
    Schließlich ist für Schröder und seine REgierungsmann/frauschaft "Wirtschaftswachstum" von höchstem "Öffentlichem Interesse"!
Für Schröder ist allein seine dritte Amtszeit von "Öffentlichem Interesse".
Leider sehen das seine SPD-Genossen ebenfalls so.

Grüße
Dirk
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