Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge MembersMitglieder SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Entschädigung für ehemalige Heimkinder

Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: ... 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 ...
Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 27.12.14, 03:16  Betreff:  Diakonieanstalt Hapheta (Schwalmstadt/Treysa) 1950er/1960er  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Hauptsächlich das Geld floß … in Strömen … … je mehr desto besser …

Viele, viele "Colonia Dignidad" auf deutschem Boden, in Deutschland selbst !

Während aus dem im vorhergehenden Beitrag wiedergegebenen Artikel in der Frankfurter Allgemeine vom 25.12.2014 nicht genau hervorgeht, und wir nicht wissen, was der damalige vom Staat an Heimbetreiber gezahlte Pflegesatz einerseits für „normale“ und anderseits für „schwachsinnige“ Schutzbefohlene war, wissen wir jetzt, dass die Heimbetreiber „[ pro Woche ] eine Mark mehrfürSchwachsinnige“ bekamen.

In Hephata (Schwanstadt/Treysa) hielt die
Diakonie nach dem Zweiten Weltkrieg [ in den 1950er/1960er Jahren ] 2000 Insassen – Kinder und Jugendliche – , die angeblichschwachsinnigwaren. Für jedenSchwachsinnigenin Hephata erhielt die Diakonie vom Staat[ pro Woche ] eine Mark mehrals fürnormaleSchutzbefohlene.
Indem man seine Schutzbefohlenen alsschwachsinnigbegutachtete und deklarierte, konnte man seine Gewinne steigern, bei 2000 Insassen im Jahr um 104.000 DM steigern !
Über zehn Jahre hinweg macht das bei 2000schwachsinnigen Insasseneine zusätzliche beträchtliche Summe von 1.040.000 DM aus ( eine Millionen und vierzig Tausend Mark ! ) !
So wurde es dann auch gehandhabt von der
Diakonie in Hephata über einen Zeitraum von 20, 30 oder gar 40 Jahren hinweg !!
Und nicht nur in Hephata wurde es so gehandhabt !!!
Und nicht nur von der
Diakonie wurde es so gehandhabt, aber ebenso von Caritas und von sonstigen individuellen katholischen Orden wurde es so gehandhabt !!!!

Zusätzlich und obendrein liesen alle Heime und Anstalten ihre Schutzbefohlenen, obnormaloderschwachsinnig“, ohne Lohn für sich, die Geschäftsbetreiber, arbeiten: ZWANGSARBEITEN und ihre BEWACHER und PEINIGER, „Diakone“, „Diakonissen“, „Nonnen“, „Schwestern“ und „Brüder“, arbeiteten ebenso FREIWILLIG ohne Lohn, und somit war das ganze lukrative Geschäft und Geschäftsunternehmen – jedes dieser christlich-abendländischen Geschäftsunternehmen ! – ein hunderprozentig gewinnbringendes Mega-Unternehmen für diese nächstenliebenden Betreiber, und dies ohne auch nur einen Pfennig Steuern aus dem Ganzen bezahlen zu müssen, denn vom Steuerzahlen waren sie ja ebenso alle befreit !!!!

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 28.12.14, 10:15  Betreff:  ACHTUNG, Heimkinderfonds-Anmeldefrist endet 31.12.2014 !  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
„Er hat das nicht überlebt“, sagt er, obwohl sein Bruder nicht tot ist. [ Beide waren in den 1950er und 1960er Jahren „Schutzbefohlene“ ( Kinder ) in den von der Diakonie betriebenen „Heil-, Pflege- und Erziehungsanstalten Hephata“ (Schwalmstadt/Treysa), in Hessen, wo sie als „schwachsinning“ deklariert worden waren, untergebracht ]

Der Evangelische Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, Diplom-Pädagoge und Diplom-Psychologe in seinem Blog, dem Dierk Schaefers Blog, @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/12/26/er-hat-das-nicht-uberlebt-sagt-er-obwohl-sein-bruder-nicht-tot-ist/#comments, am Fr. 26.12.2014, um 16:23 Uhr (MEZ), erinnert uns gleich erst noch einmal daran, dass „in wenigen Tagen die Frist für einen Teil der Opfer auf Antragstellung für Hilfeleistungen mit entwürdigenden Prozedere“ „endet“ und hat dann auch noch etwas sehr Augenöffnendes insbesondere bezüglich der TÄTERSEITE zu sagen:

    Zitat:
    .
    „Er hat das nicht überlebt“, sagt er, obwohl sein Bruder nicht tot ist.

    Die Unfähigkeit zu trauern haben wir nicht noch nicht überwunden. Das "Entschuldigungsgestammel", ein Begriff von Helmut Jacob, ist nur die Camouflage dieser Unfähigkeit. In der Heimkinderfrage finden wir die Unfähigkeit auf beiden Seiten[1]. Doch die ehemaligen Heimkinder sind exkulpiert, denn die einen können in ihrer Empörung, die anderen in ihrer Scham keinen Trauermodus finden. Die Täterseite hingegen könnte, wenn sie wollte. Dafür bedarf es jedoch mehr als bloße Rituale, auch mehr, als die Beauftragung wissenschaftlicher Untersuchungen – denn die Opfer leben noch. in wenigen Tagen endet die Frist für einen Teil der Opfer auf Antragstellung für Hilfeleistungen mit entwürdigenden Prozedere.


    Die Verbrechen sind nicht einfach gleichzusetzen. Den Begriff der "Unfähigkeit zu trauern" hat Alexander Mitscherlich geprägt – und ein paar Parallelen gibt es doch:

    »Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges beauftragten ihn 1946 die Ärztekammern der drei Westzonen mit der Leitung einer Kommission zur Beobachtung der „NS-Ärzteprozesse“ in Nürnberg. Er bekam den Auftrag, „alles zu tun, um den Begriff der "Kollektivschuld" von der Ärzteschaft in der Presse und in der Öffentlichkeit abzuwenden“. Der Kommission gehörten neben Mitscherlich noch fünf weitere Personen, darunter Alice von Platen-Hallermund und sein Mitarbeiter Fred Mielke (1922-1959), an. Im März 1947 erschien die Prozess-Dokumentation Diktat der Menschenverachtung: Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen in einer Auflage von 25.000 Exemplaren. In der Mitscherlich allerdings, erschüttert von den Grausamkeiten, von denen er in den Prozessen erfahren hatte, über die Verbrechen deutscher Mediziner in den Konzentrationslagern berichtete. Der ursprüngliche Plan, einen Bericht in Deutsche Medizinische Wochenschrift (DMW) zu veröffentlichen, war an der Ablehnung der Redaktion gescheitert. Die Broschüre Diktat der Menschenverachtung: Der Nürnberger Ärzteprozeß und seine Quellen wurde in der DMW und anderen Ärzteblättern nicht erwähnt. Auch in der sonstigen Presse fand die Broschüre fast keine Erwähnung.

    1949 erschien das Buch Wissenschaft ohne Menschlichkeit: Medizinische und Eugenische Irrwege unter Diktatur, Bürokratie und Krieg über die NS-Ärzteprozesse, in einer Auflage von 10.000 Exemplaren. „1960 erinnert sich Mitscherlich: ‚[…] Nahezu nirgends wurde das Buch bekannt, […] Es war und blieb ein Rätsel – als ob das Buch nie erschienen wäre.‘ Über das Schicksal des Buches herrscht bis heute Unklarheit. Mitscherlich vermutete, es sei von den Ärztekammern […] ‚in toto aufgekauft‘, denn alle Exemplare seien ‚kurz nach dem Erscheinen aus den Buchläden‘ verschwunden“. „Alexander Mitscherlich war seitdem freilich aus den medizinischen Fakultäten Deutschlands ausgegrenzt; […] er [wurde] nie an eine medizinische Fakultät berufen. Als er berufen wurde, war es die Philosophische Fakultät der Frankfurter Universität“. 1960 erschien die Prozess-Dokumentation aus dem Jahr 1949 mit dem Titel Medizin ohne Menschlichkeit erneut. Von dieser wurden bis 1996 119.000 Exemplare gedruckt, welche große Resonanz fanden. Im Buch sprach Mitscherlich von 350 Medizinverbrechern unter 90.000 Medizinern im Reich.

    Um seine Erschütterung auch philosophisch zu verarbeiten, brauchte er 20 Jahre, bis er zusammen mit seiner Frau Margarete 1967 Die Unfähigkeit zu trauern veröffentlichte.
    «[2]

    [1] www.faz.net/aktuell/rhein-main/misshandelte-heimkinder-der-zeitgeist-ist-eine-schlechte-entschuldigung-13328032.html?printPagedArticle=true#pageIndex_2

    [2] de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Mitscherlich


    Beschlagwortet mit TAGS/LABELS: Alexander Mitscherlich, Entschuldigungsgestammel, Heimkinder, Rituale, Schuld, Trauer, Schuld, Trauerprozess
    .

QUELLE: Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/12/26/er-hat-das-nicht-uberlebt-sagt-er-obwohl-sein-bruder-nicht-tot-ist/#comments ( Fr. 26.12.2014, um 16:23 Uhr (MEZ) ).
.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 29.12.14, 03:22  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Was die nachkriegsdeutsche HEIMERZIEHUNG IM WESTLICHEN DEUTSCHLAND betrifft.

Während sie nicht vorgibt vollständig zu sein, Boardnutzer »
brötchen« hat diese umfangreiche Liste der damaligen nachkriegsdeutschen HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT-FIRMEN und ich, Boardnutzer »martini«, habe diese umfangreiche Liste der damaligen nachkriegsdeutschen HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT-FIRMEN, über die letzten paar Jahre, schon unzählige Male immer und immer wieder bekanntgegeben, d.h. insbesondere ins HEIMKINDER-FORUM.DE gestellt und auch sonstwo überall ins Netz gestellt !! - Einige Medien haben sogar einige DIESER FIRMEN ( leider nicht alle, sondern nur einige davon ! ) ebenso namentlich genannt und als SOLCHE identifiziert !!

Keine dieser genannten damaligen nachkriegsdeutschen HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT-FIRMEN hat es bisher geleugnet oder gar kategorisch abgelehnt, dass dem so war, und dass sie sich diesbezüglich schuldig gemacht hat !!


    Zitat:
    .
    SHORT LIST: Firms profiting and profiteering from the "forced labour of children in care" ( Firmen die von „Heimkinder-Zwangsarbeit“ profitiert und sich auf diese Weise bereichert haben ) : CARITAS; Hella; Claas; Miele; Rowenta Sunbeam; Braun; Grundig; Siemens; Recticel Schalfkomfort, Schlaraffia Matratzen; GROßWÄSCHEREI VOSS GMBH in WUPPERTAL Elberfeld; Leitz; Quelle; Schwab; Neckermann; Stollwerck; BKS Schlösser; nordrohr; Oellerking; Mewes & v. Eitzen; Kölln Flocken; Holzland Gehlsen; Steinbeis Temming, Steinbeis Papier Glückstadt; Meyer-Lippinghausen, Meylip; Ölmühle; Osram GmbH; VDO - Continental Automotive GmbH; DER - Deutsches Reisebüro GmbH & Co. OHG; Tipon; Wanderer-Werke, Exacta Continental, Nixdorf Computer; Maddaus, Rottapharmgruppe; Gebra; Backhaus & Grass; Grasolin-Lackfabrik; Escho-Plast Kunstofferzeugnisse; Roller + Schneider in Biedenkopf; Lahnwerk in Biedenkopf; Varta Consumer Batteries, VARTA Batteriengroßhandel; DEA, RWE-DEA, RWE Dea, Shell Deutschland Oil GmbH; elasta & florex marketing GmbH; Sprick GmbH & Co; Dr.-Ries-Gruppe / BADISCHEN PLASTIC-WERKE IN BÖTZINGEN / Peguform-Werke GmbH / Pergaform / Tarkett / CEREBUS; Dr. Johann Koch Hähnchenfabrik, Dorsten; SOLID Rudolf Meutgens GmbH, Köln, Schreibgeräte; NIVEA = Beiersdorf AG [ ein paar weitere sind seither noch hinzugekommen – aber noch nicht dieser schon seit längerer Zeit bestehenden Liste hinzugefügt worden ]
    .

Kürzlich ( in einem Interview am 1. Mai 2014 ! ) ließ Ralf Kleindiek, Staatssekretär im zuständigen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend verlauten ( was sich wohl, es ist anzunehmen, auf HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT [Arbeit im Alter von 14-21 Jahren] sowohl wie VERBOTENE KINDERARBEIT [Arbeit im Alter von 8-14 Jahren] bezieht ):
"Wenn der Bundestag sich des Themas annehmen würde und es dann zu einer Verständigung käme, dass dann die Firmen, die damals diese Kinder beschäftigt haben, dann auch sich an Geldzahlungen beteiligen, dann sind wir natürlich die letzten, die was dagegen hätten, ganz im Gegenteil, wir würden das sehr befürworten."
.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 01.01.15, 00:48  Betreff:  ACHTUNG, Heimkinderfonds-Anmeldefrist endete 31.12.2014 !  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
    Zitat:
    .
    Helmut Jacob sagte, am 19. Dezember 2014 um 23:12 Uhr [MEZ]

    [ @
    dierkschaefer.wordpress.com/2014/12/18/gut-gemeint-schlecht-gelaufen/#comment-6423 ]

    Ich muss meine Feststellungen wohl singen, damit sie endlich durchdringen: Viele ehemalige Heimkinder verfügen aufgrund größter Armut weder über einen PC noch über einen Internetanschluss. Darum ist der ständige Verweis auf irgendeine dusselige Homepage völliger Blödsinn. Auch der Verweis auf irgendwelche Anzeigen, dazu auf solche, die eh kein Mensch liest, ist eher Quatsch.
    1. Hätte der Hinweis auf die Meldefrist schon Anfang bis Mitte des Jahres geschehen müssen!
    2. Hätte man andere Möglichkeiten der Informationsübertragung einschalten müssen (Werbespots in Rundfunk und Fernsehen, etc.).
    3. Hätte man sich Rundfunk und Fernsehen ins Boot holen müssen, darauf hinweisen müssen, dass man in der Informationspflicht gegenüber den Opfern völlig versagt hat und deshalb die Hilfe der Sender braucht, um das damit verbundene Manko der viel zu geringen Information der Opfer halbwegs auszugleichen.
    4. Hätte schon der [ »Runde Tisch Heimerziehung« ] RTH die Anstalten verdonnern müssen, ihre Opfer zu informieren.
    5. Hätte der RTH die Kellerüberflutungen oder Verbrennungen der Akten schon zu Beginn der Arbeit, nötigenfalls mit juristischen Maßnahmen (Beschlagnahmung der Akten) stoppen müssen, um Adressen der Opfer zu retten.
    6. Hätten für Internetnutzer die Sozialen Netzwerke und vorhandene Opferplattformen genutzt werden können, um auf diese Fristen hinzuweisen. Ich habe von [Heimkinder-Ombudsmann, Prof. Dr. Peter] Schruth keinen Brief erhalten!

    Es drängt sich mir das Gefühl auf, dass sich so wenig Opfer gemeldet haben, dass aus der Statistik ein Disaster herauszulesen [ sein ] wird. 4 oder 5%, aber auch 10% sind eine Niederlage für die Ziele des RTH.

    Heidi Dettinger hat bereits bestätigt [ u.a. auch zu lesen @
    http://heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/17722-Heimkinder-Demo-Behinderten-Demo-in-Köln-Sa-20-12-2014/?postID=448555&highlight=K%25C3%25A4sebl%25C3%25A4tter#post448555 ], dass die Kurzanalyse von Dierk Schäfer [ @ dierkschaefer.wordpress.com/2014/12/18/gut-gemeint-schlecht-gelaufen/#comments ] völlig zutrifft. Darum kann ich mir diese Bestätigung ersparen.

    .

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 02.01.15, 08:37  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Weiterführend zum vorletzten Beitrag in dieser Chronologie zum Thema »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT« im damaligen Westdeutschland.

Hallo Boardnutzer »
Ehemaliges Heimkind«

Du hattest schon einmal zuvor berichtet, dass Du während Deiner Heimzeit, u.a., für die Firma »Braas Monier« hast arbeiten müssen.

Wo, in welchem 'Heim' [ an welchem Ort ? ] ( oder ausserhalb welches 'Heims' ? [ an welchem Ort ? ] ) und über welchen Zeitraum insgesamt, hast Du und andere Zöglinge für die Firma »Braas Monier« arbeiten müssen ? – Was alles hat diese Firma »Braas Monier« derzeit produziert ? – Und was hast Du selbst und andere Zöglinge derzeit herstellen müssen ? – Wo genau war der derzeitige Standort dieser Firma »Braas Monier« für die ihr alle habt damals arbeiten müssen ? – Welcher war der damals für Euch zuständige Landschaftsverband oder Landeswohlfahrtsverband oder sonstige kommunale Aufsichtsbehörde ? – Was war Euer damaliger wöchentlicher Lohn für diese Arbeit, die ihr für diese Firma »Braas Monier« habt verrichten müssen und an wen wurde dieser Lohn tatsächlich ausgezahlt ? – Wie alt warst Du derzeit selbst ? – Was war das durchschnittliche Alter der Zöglinge, die für diese Arbeit eingesetzt wurden ? – Wie viele Zöglinge insgesamt wurden zu Deiner Zeit für diese Arbeit in Deiner Kolonne eingesetzt ? – Für welche andere Firmen wurde in diesem 'Heim' sonst noch gearbeitet und produziert ? – Was sind deren jeweilige genauen Namen ?


Dies sind auch die Fragen, die jeder andere Zögling und Insasse ( Junge und Mädchen ! ) in Bezug auf jede Heim-Zwangsarbeit beantworten und aufschreiben und aufbewahren sollte.

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 03.01.15, 05:47  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Es sei unbedingt zu beachten:

Auch heute feststellbare damalige Sozialversicherungabgaben und diesbezüglich existierende Rentenversicherungsbelege sind keine Guarantee und Beweis dafür, dass damalige Arbeit unter Verdingung oder Leibeigenschaft, und ohne Lohn, innnerhalb oder ausserhalb eines 'Heims' oder einer 'Anstalt' keine ZWANGSARBEIT war:
Als Zwangsarbeit wird eine Arbeit bezeichnet, zu der ein Mensch unter Androhung einer Strafe oder eines sonstigen empfindlichen Übels gegen seinen Willen gezwungen wird. Sie ist – mit verschwimmenden Übergängen – die schärfste Form der Arbeitspflicht. Sklaverei und Leibeigenschaft beschreiben ein ähnliches Abhängigkeitsverhältnis, bei dem der Mensch als Eigentum und Objekt des Menschenhandels im Vordergrund steht.
QUELLE: Einfach jetzt nur mal
WIKIPEDIA @ de.wikipedia.org/wiki/Zwangsarbeit ( Das genügt jetzt erst einmal für diese Zwecke ).

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 05.01.15, 12:28  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Bezüglich der im vorletzten Beitrag von mir erwähnten Firma »Braas Monier«.

Wie ich gerade vor kurzem erst wiederentdeckt habe, habe ich ja selbst schon einmal zuvor, anderswo, im Netz ( so um den 19./20.07.2013 ) folgenden Beitrag bezüglich der Firma »Braas Monier« getätigt und, u.a., derzeit auch im HEIMKINDER-FORUM.DE abgegeben:

( @
heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/268-Dorsten-Kreskenhof/?postID=393188#post393188 )


    Zitat:
    .
    19. Juli 2013, um 15:52 Uhr

    LESERKOMMENTAR von dem Australier Martin MITCHELL, Ehemaliges Heimkind ( Jg. 1946 ), seinerseits getätigt bei
    DORSTEN-Transparent.de @ www.dorsten-transparent.de/2013/03/der-kreskenhof-in-holsterhausen-romerlager-%E2%80%93-fischereihof-%E2%80%93-ausgewanderte-familie-kresken-%E2%80%93-keramitwerk-%E2%80%93-landeserziehungsheim-%E2%80%93-moderne-wohnsiedlung/ ( am 19. Juli 2013 ) [ ein LESERKOMMENTAR zu einem längeren kürzlich dort veröffentlichten diesbezüglichen Artikel ]:
    Das Landeserziehungsheim "KRESKENHOF" in Dorsten-Holsterhausen, im Verantwortungsbereich des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe in Münster [LWL], wurde 1965 in Betrieb genommen. Der unter den vielen, vielen verschiedenen von den damals dort festgehaltenen Jugendlichen verrichteten gewinnbringenden und gewinnmaximierenden Produktionsarbeiten und Herstellungsaktivitäten –
    ALLES UNENTLOHNTE ZWANGSARBEIT IN DER PRODUKTION VON VERBRAUCHSGÜTERN UND LEBENSMITTELN ! – mussten u.a. damals dort im "KRESKENHOF" auch massenhaft und im Akkord Holzpaletten für MONIER BRAAS GmbH in Oberursel/Taunus ( „BRAAS - Dachziegel- und Eternitplatten-Herstellung und -Verwertung“ ) gefertigt werden und, ohne Atemschutz, asbesthaltige Eternitplatten hantiert und zurechtgeschnitten werden --- und dies auch noch Mitte bis Ende der 1970 Jahre !

    .

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 06.01.15, 04:03  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Und nicht nur die Dachziegel-Hersteller-Firma Brass Monier ( Braas Monier Building Group ) produziert seit langen Jahren schon „weltweit“; „mit vielen Produktionsstandorten auf jedem Kontinent der Welt vertreten“, aber auch die Hersteller-Firmen Hella, Claas, Shell, Siemens, Bosch, Miele und viele andere mehr, befinden sich, was internationale Produktionstätigkeiten und Vermarktung betrifft, seit vielen Jahrzehnten schon am Weltmarkt in einer ebenso hervorragenden finanziellen Position: they are all worldleaders in their field of manufacturing and marketing worlwide.

Ehemalige Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer, fungierende Schirmherrin am »RTH« ( »Runden Tisch Heimerziehung« 2009/2010 in Berlin ), wusste dies, Prof. Dr. Peter Schruth am »RTH« wusste dies, Prof. Dr. Christian Schrapper am »RTH« wusste dies, Dr. Hans-Siegfried Wiegand am »RTH« wusste dies, und alle anderen an diesem »Runden Tisch Heimerziehung« sitzenden Vertreter der Täterorganisationen, viele von von ihnen Volljuristen – und so, z.B., auch Rechtsanwalt Georg Gorrissen – wussten dies !!

Und die Täterorganisationen anweisenden und beratenden Bundesministerien: "Bundesministerium für Justiz", "Bundesministerium für Arbeit und Soziales" und "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" wussten dies ebenso !!

Die vollständige Liste der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT-FIRMEN ist und war auch zur Zeit der Tagung des »Runden Tisches Heimerziehung« ihnen allen bekannt !!

Schirmherrin Antje Vollmer jedoch hatte am »RTH« in Absprache mit den anderen 'Elitären' den Agenda gesetzt und der schloß die Firmen nicht mit ein !!

»
Und alle haben geschwiegen« !!

Die Einzigen am »RTH«, die es vielleicht nicht wussten, waren ehemaliges Heimkind Frau Sonja Djurovic und ehemaliges Heimkind Eleonore Fleth; aber Dr. Hans-Siegfried Wiegand, der sich allen voran schlußendlich für „den Spatz in der Hand“ entschied, wusste es ganz bestimmt.

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 07.01.15, 05:59  Betreff:  Heimkinder. - Wer bekam damals welche Gelder für was?  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT: systematische freiheitsentziehende Unterbringung flächendeckend im ganzen Lande: Arbeitsstelle: Einkommen, Lohn, Verdienst, Bezahlung, „Taschengeld“; Einbehaltung des Einkommens; Vorenthaltung des Lohns; Nichtabführen von Sozialabgaben.

Welche Gelder durften Heimkinder in der bundesrepublikanischen Heimerziehung ( d.h. in Westdeutschland ) damals persönlich besitzen ? – Und was wurde ihnen damals tatsächlich als Lohn für ihre Arbeit ( „an einer gewöhnlichen Arbeitsstelle“ ) gezahlt und auch tatsächlich an sie ausgezahlt, d.h. ihnen auch tatsächlich in die Hand gegeben als Etwas über das sie selbst ohne Bevormundung verfügen durften ?

Wer bestimmte diesbezüglich was ? – Und von wem wurden die jeweiligen Lohngelder der männlichen und weiblichen Zöglinge / Heimbewohner / Arbeitnehmer / Lehrlinge, jeweils, verwaltet und für wessen Nutzen und auf welche Weise für wen angelegt, verwendet und ausgegeben ?

( HINWEIS: Bis zum 01.01.1975 erreichte man seine Volljährigigkeit in Westdeutschland erst mit Vollendung des 20. Lebensjahrs [mit 21 Jahren]; erst vom 01.01.1975 an mit Vollendung des 17. Lebensjahrs [mit 18 Jahren]. )



    Zitat:
    .
    DER DIREKTOR DES LANDSCHAFTSVERBANDES RHEINLAND

    Landesjugendamt
    Köln-Deutz, Landeshaus
    Constantinstr. 2
    den 20.2.1962
    Fernruf: Zentrale 8991
    Bearbeiter unmittelbar: 899 573 Hei.
    Fernschreiber: 8 873 335
    Zeichen: 41.0 - 437 -12/33-


    An die
    mit schulentlassenen Minderjährigen
    der öffentlichen Erziehung belegten Heime
    im Bereich des Landschaftsverbandes Rheinland


    Betr.:
    Verwendung und Verrechnung des Arbeitsverdienstes oder der Erziehungsbeihilfe (Lehrlingsvergütung) der Minderjährigen der öffentlichen Erziehung die in Heimen oder Fremdfamilien untergebracht sind

    Nachstehende Regelung gilt mit Wirkung vom 1.4.1962 für diejenigen Minderjährigen der öffentlichen Erziehung, die

    • von einem Heim aus ohne Leitung eines Erziehers in einer außerhalb des Heimbereichs gelegenen Arbeitsstelle (Lehrstelle) mit Ziel einer auf die Dauer angelegten Beschäftigung tätig sind

    • gegen Pflegegeld in einer Fremdfamilie untergebracht sind und von da aus eine Arbeitstelle oder Lehrstelle besuchen.

    1) Minderjährigen, die einen monatlichen Netto-Arbeitsverdienst oder als Lehrling eine Erziehungshilfe bis DM 140,-- beziehen, wird ein Freibetrag belassen in Höhe der aus der Anlage ersichtlichen Sätze für
    a) ein Taschengeld zur Bestreitung kleinerer persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens,
    b) Instandhaltung und kleinere Ergänzungen der Bekleidung,
    c) Fahrgeld von und zur Berufsschule oder Arbeitsstelle.
    d) Lernmittel.

    Für Mütter in öffentlicher Erziehung kommt als Sonderbetrag der unter e) in der Anlage genannte Anteil vom Lohn oder der Lehrlingsvergütung hinzu.

    2) Liegt der Arbeitsverdienst oder die Erziehungsbeihilfe unter der Summe der Beträge von a) bis e) der Anlage, so ist der ungedeckte Betrag dem Landesjugendamt in Rechnung zu stellen.

    3) Übersteigt das Nettoeinkommen des Minderjährigen den Betrag von DM 140,--, so wird

    a) bei einem Verdienst bis zu DM 200,-- die Hälfte des übersteigenden Betrages dem Minderjährigen zusätzlich zu dem Freibetrag nach Ziff. 1) belassen; die andere Hälfte wird zusätzlich auf die Unterbringungskosten verrechnet,

    b) bei einem Verdienst von über DM 200,--
    • vorab ein Freibetrag gemäß Ziff. 1) belassen, von der Einnahme zwischen diesem Betrag und DM 140,-- die Hälfte dem Minderjährigen belassen; die andere Hälfte auf die Unterbringungskosten verrechnet,

    • von dem weiteren die DM 200,-- Grenze übersteigenden Einkommen bis zur Deckung der vollen Unterbringungskosten 2/3 verrechnet und 1/3 dem Minderjährigen belassen.

    4) Die vereinnahmten Beträge werden bei der Heranziehung der Unterhaltenspflichtigen zu den Kosten der öffentlichen Erziehung zugunsten des Zahlungspflichtigen berücksichtigt.

    5) Die mit einzelnen Heimen auf Widerruf getroffenen Einzelregelungen werden mit dieser Verfügung aufgehoben.

    6) Für die in der Meisterfamlie wohnenden Lehrlinge ergeht eine besondere Regelung.

    7) Die bisherigen Einzelregelungen über die Verrechnung des Arbeitsverdienstes oder der Erziehungshilfe (Lehrlingsvergütung) treten mit Wirksamwerden dieser Regelung außer Kraft.

    In Vertretung

    [ Landesrat ] Dr. [ Karl-Wilhelm ] Jans


    Anlage zu dem Rundschreiben vom 20.2.1962
    41.0 - 437 -12/33-


    Betr.:
    Verwendung und Verrechnung des Arbeitsverdienstes oder der Erziehungsbeihilfe (Lehrlingsvergütung) der Minderjährigen der öffentlichen Erziehung die in Heimen oder Fremdfamilien untergebracht sind

    1) Für Minderjährige der öffentlichen Erziehung, die von einem Heim oder einer Fremdfamilie aus in Arbeits- oder Lehrstellen tätig sind, werden neben den für diese Minderjährigen jeweils gültigen Pflegesätzen folgende Beträge gezahlt für

    a) Taschengeld:
    1. Lehrjahr bzw. für Jugendliche bis zu 16 Jahren … DM 15,--

    2. Lehrjahr bzw. für Jugendliche bis zu 18 Jahren … DM 22,--

    3. Lehrjahr bzw. für Jugendliche über 18 Jahren ……DM 30,--
    monatlich

    b) Instandhaltung und kleinere Ergänzungen der Bekleidung 25,-- DM monatlich; sofern Schuhreparaturen aus dem Pflegesatz oder als Nebenkosten gezahlt werden, 15,-- DM [ monatlich ]

    c) Fahrgeld von und zur Berufsschule bzw. Arbeitsstelle in tatsächlich entstehender Höhe,

    d) Lernmittel 5,--- DM monatlich,

    e) Müttern in öffentlicher Erziehung wird vorweg aus ihrem Verdienst oder der Lehrlingsvergütung ein Betrag von DM 20,-- monatlich belassen.

    2) Der für diese Minderjährigen gezahlte Heim-Pflegesatz ermäßigt sich

    a) wenn der Jugendliche in der Arbeits- oder Lehrstelle volle Beköstigung erhält, um täglich 2,40 DM,

    b) bei nur teilweiser Beköstigung in der Arbeits- oder Lehrstelle für


    2. Frühstück um …… DM 0,30
    Mittagessen …………… DM 1,--
    Nachmittagskaffee … DM 0,20
    Abendessen …………… DM 0,60

    c) Wird dem in einer Fremdfamilie untergebrachten Minderjährigen in seiner Arbeits- oder Lehrstelle Verpflegung gegen Bezahlung gewährt, so ist dies aus dem Pflegegeld zu bestreiten.

    .

QUELLE des Ganzen: Photokopie einer mit der Schreibmaschine geschriebenen Durchschrift dieses offiziellen Dokuments aus dem Jahre 1962 öffentlich online gestellt ( am So.04.01.2015, um 15:28 Uhr (MEZ) ) für alle damaligen Fürsorgezöglinge und/oder sich anderweitig in der damaligen Heimerziehung in Westdeutschland befindenden Personen, die es heute noch interessiert @ heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Attachment/21724-Arbeitsverdienst-pdf/
Erreichbar über diesen Beitrag vom So. 04.01.2015, um 15:28 Uhr von Boardnutzerin »kliv« @ heimkinder-forum.de/v4x/index.php/Thread/17728-Beweise-gegen-Heimkinder-Zwangsarbeit-Firmen-festmachen/?postID=449769#post449769.

Beschlagwortet mit TAGS/LABELS: freiheitsentziehende, Unterbringung, freiheitsentziehende Unterbringung, systematische freiheitsentziehende Unterbringung, flächendeckend, flächendeckend im ganzen Lande, Einkommen, Verdienst, Bezahlung, Einbehaltung des Einkommens, Vorenthaltung des Lohns, Nichtabführen von Sozialabgaben, ehemalige Heimkinder, Heimkinder, Gelder, Heimerziehung, Westdeutschland, besitzen, in die Hand, Lohn, Lohn für ihre Arbeit, Arbeit, Arbeitsstelle, gewöhnlichen Arbeitsstelle, gezahlt, ausgezahlt, in die Hand gegeben, Bevormundung, ohne Bevormundung, verfügen, durften, bestimmte, Lohngelder, Zöglinge, Heimbewohner, Arbeitnehmer, Lehrlinge, verwaltet, Nutzen, angelegt, verwendet, ausgegeben, 01.01.1975, Volljährigigkeit, Vollendung, 20. Lebensjahrs, mit 21 Jahren, 17. Lebensjahrs, mit 18 Jahren, Landschaftsverband, Landschaftsverbandes, Landschaftsverband Rheinland, schulentlassenen, Minderjährigen, öffentlichen Erziehung, Erziehung, Heime, Verwendung, Verrechnung, Arbeitsverdienstes, Erziehungsbeihilfe, Lehrlingsvergütung, Heimen, Fremdfamilien, untergebracht, Regelung, 20.2.1962, mit Wirkung vom 1.4.1962, 1.4.1962, Heim, außerhalb des Heimbereichs, außerhalb, Lehrstelle, Beschäftigung, Pflegegeld in einer Fremdfamilie, monatlichen, Netto-Arbeitsverdienst, Lehrling, Freibetrag, Taschengeld, Bestreitung, Bedürfnisse, des täglichen Lebens, Instandhaltung, Ergänzungen, Bekleidung, Fahrgeld, Berufsschule, Lernmittel, Sonderbetrag, Anteil vom Lohn, Summe, Summe der Beträge, Landesjugendamt, Rechnung, Rechnung gestellt, Nettoeinkommen, übersteigenden Betrages, Unterbringungskosten, verrechnet, Einnahme, Unterhaltenspflichtigen, Kosten, Zahlungspflichtigen, Einzelregelungen, Meisterfamlie, besondere Regelung, Verrechnung des Arbeitsverdienstes, Wirksamwerden, Landesrat, Dr. Karl-Wilhelm Jans, Karl-Wilhelm Jans, Jans, Rundschreiben vom 20.2.1962, 41.0 - 437 -12/33-, Arbeits- oder Lehrstellen, tätig sind, gültigen Pflegesätzen, Pflegesätzen, Beträge gezahlt, 1. Lehrjahr, Jugendliche, Jugendliche bis zu 16 Jahren, 2. Lehrjahr, Jugendliche bis zu 18 Jahren, 3. Lehrjahr, Jugendliche über 18 Jahren, monatlich, Nebenkosten, Heim-Pflegesatz, Beköstigung, Verpflegung gegen Bezahlung, Fürsorgezöglinge, damaligen Heimerziehung,
.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 07.01.15, 13:27  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
Eine weitere Tatsache muß bei der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT IM WESTEN, ebenso, noch unbedingt in Betracht gezogen werden !!

Volljährigkeit im WESTEN trat erst mit Vollendung des 21. Lebensjahrs ein !!

Wer, z.B., im WESTEN, in den 1960er Jahren geboren ist, kann sich so etwas wohl kaum vorstellen.

Und wer, z.B., im OSTEN, in den 1940er Jahren oder 1950er Jahren geboren ist, kann sich so etwas erst schon garnnicht vorstellen.

Im OSTEN trat schon seit dem 17.05.1950 Volljährigkeit mit Vollendung des 18. Lebensjahrs ein !!

Die DDR war dem WESTEN, diesbezüglich, also um 25 Jahre voraus !!

Im WESTEN durften die Jugendämter / Jugendwohlfahrtsverbände und Betreiber der Heime (zu 80% in Händen der Kirchen), die Jugendlichen – bis zu 1,000,000 Jugendliche – über einen Zeitraum von 25 Jahren, drei weitere Jahre länger als im OSTEN, in ihren Einrichtungen festhalten, und, zusammen mit ihren verbündeten Haushalten der Reichen, Geschäftsleuten, Fabrikanten und Bauern, NACH BELIEBEN AUSBEUTEN;

und diejenigen im WESTEN, die im Zeitraum von Mitte Juni 1962 bis Mitte Juli 1967 – auch wenn sie in der Zwischenzeit ihre Volljährigkeit erreicht hatten – nach ihrer „Fürsorgeerziehung“ dem derzeit über mehr als 5 Jahre hinweg gültigen »
Bewahrungsgesetz« unterstanden, sogar bis zur Vollendung ihres 35. Lebensjahrs (glaube ich mich erinnern zu können, war vorgesehen), NACH BELIEBEN AUSBEUTEN.

Das WESTDEUTSCHE »
Bewahrungsgesetz« wurde aber dann am 18.07.1967 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswiedrig deklariert.

So viel nur zumRechtsstaat“ „Bundesrepublik Deutschlandim Umgang mit Kindern und Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der »Totalen Institution« Nachkriegsdeutschland-WEST.

.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 08.01.15, 10:33  Betreff:  Heimkinder massiv ausgebeutet und um Milliarden betrogen  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT: systematische freiheitsentziehende Unterbringung flächendeckend im ganzen Lande: Arbeitsstelle: Einkommen, Lohn, Verdienst, Bezahlung, „Taschengeld“; Einbehaltung des Einkommens; Vorenthaltung des Lohns; Nichtabführen von Sozialabgaben.


Ein ehemaliges Heimkind, Michael Jahnke-Fox, berichtet aus eigener Erfahrung bezüglich der Einbehaltung von Arbeits- bzw. Lehrlingsgeldern in der westdeutschen Heimerziehung, am 07.01.2015, um 14:23 Uhr, im Dierk Schaefers Blog

@
dierkschaefer.wordpress.com/2015/01/07/der-amtliche-umgang-mit-den-von-armut-betroffenen/#comment-6506

wie folgt:


    Zitat:
    .
    [ in dem von Dierk Schäfer angegebenen und von ihm designierten Thread-Thema »Der amtliche Umgang mit den von Armut Betroffenen« ]

    Dem Beitrag des Herrn Martin Mitchell, Australien, bezüglich der Einbehaltung von Arbeits- bzw. Lehrlingsgeldern kann ich mit ruhigen Gewissen bezeugen!
    Ich selbst habe noch in der Zeit 1966 bis 1968 im Evangelischen Johannesstift in Berlin-Spandau von meinem Lehrlingsgeld bis auf den amtlichen Taschengeldsatz nichts davon zu sehen bekommen.
    Der damalige Taschengeldsatz im Evangelischen Johannesstift betrug 25 DM. Erst durch diesen Hinweis wurde mir deutlich, dass ich während dieser Zeit durch Einbehaltung/ Einzug meiner Lehrvergütung meine Unterbringungskosten selbst zahlen musste.
    Lehrlingsgelder und Arbeitseinkommen wurden während dieser Zeit immer noch vom Arbeitgeber bzw. ausbildenden Betrieb direkt an die Heimeinrichtung gezahlt oder überwiesen, sodass ich als damaliger Lehrling dieses Geld erst garnicht in die Hände bekam.
    Das Heranführen zur Eigenverantwortung mit diesem Geld gab es im Ev. Johannesstift in Berlin-Spandau nicht. [ und auch in anderen 'Heimen' nicht! – M.M. ]
    Ich will damit sagen, dass es nicht nur in den alten Bundesländern so gewesen war, sondern auch im damaligen Berlin-West.

    Wie hoch meine damalige Lehrlingsvergütung gewesen war kann ich heute nicht mehr mit an Sicherheit grenzender Genauigkeit sagen, aber es muss so um die 400 DM monatlich gewesen sein. Ich belegte damals eine Lehre zum Elektriker.
    Meine Erkenntnis aus diesem Vorgang bezeugt mir erneut, dass [ es ] nur durch derartige Machenschaften seitens der Behörden wie Jugend- und Sozialämter möglich gewesen war uns ehemalige Kinder und Jugendliche von einer Einrichtung in die nächste verschleppen zu können. Und wir ehemalige Heimkinder hatten derartiges durch unser selbst verdientes Geld den Behörden und Einrichtungen ermöglicht.
    Alles Geld was ein damaliges Mündel welches sich unter der Fuchtel eines Jugendamts [ befand ] oder [ unter ] Amtsvormundschaft stand wurde rücksichtslos von diesen für Heimkosten mit herangezogen! Auch [ für ] zweckgebundene Rücklagen.
    Skrupel kannten diese Behörden und Einrichtungen nicht.
    Warum also sollen wir ehemalige Heimkinder Skrupel gegenüber den Behörden heute aufbringen?
    Welche Berechtigung gibt es seitens dieser Behörden und Einrichtungen derartiges von uns ehemalige Heimkinder einzufordern?

    Spricht man diese Behörden nebst Einrichtungen auf jene Machenschaften an, so erhält man heute immer noch ein Achselzucken und die Aussage “Es war eben so damals gewesen!” und damit hat sich die Sache für diese Leute [ erledigt ]. Kein Bedauern oder Entschuldigen dafür, sondern nur ein leeres Kopf nickendes Lippenbekenntnis wie überall öffentlich bekannt.

    Berücksichtigt man die zuvor erfolgte Kinderarbeit sowie das Einbehalten der Lehr- bzw. Arbeitslöhne der ehemaligen Heimkinder, so kommt man zu der Erkenntnis dass die Öffentlichkeit – damit sind Jugendämter, Vormundschaften sowie die staatlichen wie auch kirchlichen Heimeinrichtungen gemeint – ein sehr gutes und gewinnbringendes Geschäft mit dem Leid der Heimkinder gemacht hatten. Und dass in Milliardenhöhe!
    Und ich wundere mich heute noch wie das sogenannte Wirtschaftswunder der 50er und 60er Jahre an uns ehemalige Heimkinder auf so wundersamer Weise dabei so vorbei gehen konnte?

    mjf

    .

Textformatierung, zur leichteren Lesbarkeit in den vielen verschiedenen Foren wo es hiernach ebenso veröffentlicht wird, etwas anders als im Original. - M.M.
.
nach oben
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 10.01.15, 10:33  Betreff:  Die 3. Reichs-Zwangsarbeit-Tradition fortgesetzt in der BRD.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

.
    Zitat:
    .
    Projekt Fürsorgeerziehung der 1950er und 60er Jahre

    Universität Koblenz
    Dipl. Päd. Melanie Mangold
    Leitung: Prof. Dr. Christian Schrapper
    Expertise, November 2010
    »
    Zeitgenössische Positionen des AFET - Allgemeiner Fürsorgeerziehungstag e.V. (bis 1971) und seiner Nachfolger: Arbeitsgemeinschaft für Erziehungshilfe (AFET) sowie AFET - Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. zur Heimerziehung im Zeitraum 1945 bis 1970«

    @
    www.afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/2011/00.AFET-Heimerziehung1950er-60er.pdf ( Umfang: 86 Seiten )

    [ Auszüge von Seite 11, Seite 12 und Seite 13, ( bzw. digital Seite 14, Seite 15 und Seite 16 )

    Nach der Übernahme der Macht durch die Nationalsozialisten suchte auch der AFET Anschluss an die neuen Ideen und das Gedankengut der Machthaber. Unmittelbar nach der Machtübernahme verfasste ein Ausschuss des AFET die Denkschrift „Die Gestaltung der Fürsorgeerziehung“
    11, die sich mit durch die politische Umstellung und Veränderungen der Verhältnisse bedingten Fragen zur Durchführung der Fürsorgeerziehung befasste. In dieser Denkschrift war nichts mehr zu spüren von den reformerischen Gedanken Pastor Wolffs von 1931. Man unterstützte die Idee, die Fürsorgeerziehung positiv in die nationalsozialistischen Pläne einzuordnen:

    „Die Fürsorgeerziehung (FE.) als staatliche Ersatzerziehung hat sich in ihrem Wesen und Charakter nach der Zielsetzung des Führers Adolf Hitler für den nationalsozialistischen Staat und für seine Erziehungsgrundsätze einzufügen.“ (S. 100)

    Der AFET befürwortete die Differenzierung zwischen Erziehbaren und Unerziehbaren. Für die Verwahrung der Letzteren forderte auch der AFET ein entsprechendes Bewahrungsgesetz. Für die Erziehbaren sollte das Mittel der Unterbringung in Familienerziehung verstärkt in Anspruch genommen werden, um so die Zöglinge wieder in die Volksgemeinschaft einzugliedern; Anstaltserziehung sollte nur erfolgen, soweit die erzieherische Lage des Zöglings dies notwendig mache. Die Erziehung der Zöglinge sollte nach nationalsozialistischen Maßstäben erfolgen; bei den Jungen sollte größter Wert auf körperliche Ertüchtigung gelegt werden und die Liebe zu Volk und Vaterland geweckt werden; bei den Mädchen sollte auf die „Entfaltung echter deutscher Frauenart, Dienst und Opferbereitschaft in Familie und Volk“ geachtet werden. Auch seien in Zukunft die Pflichten und Anforderungen an die Zöglinge wieder mehr hervorzuheben statt der Betonung der Zöglingsrechte. Die Erziehung der Zöglinge sei durch eine durch sorgfältige Auswahl und entsprechender Fachbildung geprägte Erzieherschaft zu leisten. Grundsatz in der Anstaltserziehung sei dabei äußerste Sparsamkeit. Eine Vergütung in Form einer Entlohnung der durch die Zöglinge in der Anstalt geleisteten Arbeit schließe sich dadurch aus; diese Arbeit sei als „gemeinsame Angelegenheit“ zugunsten der Volksgemeinschaft anzusehen. Darüber hinaus empfahl der AFET die Durchführung der Fürsorgeerziehung durch Reichsrichtlinien für die Fürsorgeerziehungsbehörden zu vereinheitlichen, um einer zunehmenden Zersplitterung entgegenzuwirken.

    Andererseits schaffte es der AFET über Jahre hinweg die von den Machthabern geforderte Anpassung der Organe des AFET an die neuen politischen Verhältnisse hinauszuzögern. Die Frage der organisatorischen Neugestaltung wurde zwar von 1934 bis 1939 immer wieder verhandelt
    12, zu einer Anpassung kam es jedoch nicht. Mit Kriegsausbruch 1939 verloren die Machthaber das Interesse, den AFET gleichzuschalten, lediglich die Geschäftsstelle musste 1941 von Hannover nach Berlin umziehen. Seine organisatorische Selbständigkeit schaffte der AFET jedoch über die gesamte NS-Zeit hinweg zu erhalten.

    Wozu ein Blick auf die Gründungsgeschichte des AFET, die Weimarer und die NSZeit?

    Auftrag dieser Expertise ist es, die Rolle, die Tätigkeit und die Positionen des AFET in der unmittelbaren Nachkriegszeit, den 1950er und 1960er Jahren herauszuarbeiten. Warum ist es dann wichtig, auch einen Blick auf die Gründungsgeschichte des AFET und seine Rolle in der Weimarer und NS-Zeit zu werfen? Reicht es nicht aus, im Jahr 1945 zu beginnen?

    Nein, es reicht nicht aus. Um die Diskussionsthemen, die Bemühungen und die Positionen des AFET in der unmittelbaren Nachkriegszeit und auch in den Jahren bis etwa 1970 verstehen zu können, ist es erforderlich, diese vor dem Hintergrund der Erfahrungen aus der Gründungszeit des AFET, während des Ersten Weltkriegs, der Weimarer Republik und der NS-Zeit zu untersuchen.
    13

    Sozialrassistische Debatten und Theorien vom Unter- und Übermenschentum, zur Vererbung und Entartung, die bereits in den 1920er Jahren begannen, wurden von den Nationalsozialisten übernommen, weiterentwickelt, radikalisiert und pervertiert. Es erfolgte eine Umdeutung sozialer Auffälligkeiten in genetisch bedingte Krankheiten, um somit eine Eugenik und Rassenhygiene zu rechtfertigen. Die nationalsozialistische Pädagogik war zwiespältig und eindeutig zugleich: sie bedeutete die Zuwendung und Förderung der Erziehbaren sowie die Aussonderung der Unerziehbaren. Fachvertreter schlossen sich mehr oder weniger unkritisch diesen sozialrassistischen Deutungsmustern an, im Versuch einer „Endlösung“ auch der sozialen Frage.
    14

    Der rassenhygienische Rahmen verschwand zwar nach 1945, jedoch nur oberflächlich. Die nach dem Zerfall des Nationalsozialismus weiter andauernden Diskussionen um ein Bewahrungsgesetz und ein Arbeitserziehungsgesetz zeigten ebenso wie die bis in die 1960er Jahre hinein dauernden Debatten zur Unerziehbarkeit eine starke Analogie zum nationalsozialistischen System und deren Idee von Rassenhygiene und Erbbiologie. Schildt spricht von einer „untergründig fortlebenden Virulenz von Denkformen und Überheblichkeit gegenüber Slawen, des Antisemitismus, der Ablehnung der Demokratie und so fort“15. Diese sozialen Ausschließungsprozesse, die sich während des Nationalsozialismus vor allem gegen die Slawen und Juden richteten, wurden nach dem Zerfall des 3. Reiches gegen innergesellschaftliche Gruppen gerichtet. Über moralische Abwertungen wurden Kranke, „Irre“, „Asoziale“, „Krüppel“ oder Schwererziehbare aus der Gesellschaft ausgeschlossen und zum Schutz der Gesellschaft weggesperrt16. Bei drohender oder bereits eingesetzter Verwahrlosung von Kindern und Jugendlichen reagierte man nach dem alten Muster. Man bediente sich den der Jugendhilfe zur Verfügung stehenden gesetzlichen Eingriffsgrundlagen und isolierte die Kinder und Jugendlichen, ob mit oder ohne Einverständnis der Eltern von der übrigen Gesellschaft. Die Diagnose „Verwahrlosung“ wurde dabei von einer Gesellschaft gestellt, deren Bezug zum Nationalsozialismus und dessen Vorstellungen gegenüber abweichendem Verhalten weitgehend affirmativ war.

    Die Übernahme von Konzepten aus den 1920er Jahren und der NS-Zeit zog sich durch die Jugendhilfe der Nachkriegszeit durch wie ein roter Faden. So wurden sowohl an die Debatte über ein Bewahrungsgesetz, an Konzepte zur Verwahrlosung und Unerziehbarkeit sowie an gängige Termini, an Erziehungsgrundsätze und -methoden aus den 1920er Jahren angeknüpft, ohne sich mit dem rassenpolitischen und erbbiologischen Missbrauch dieser Ideen während der Jahre des Nationalsozialismus kritisch reflektierend auseinanderzusetzen.

    Das deutsche Psychoanalytikerehepaar Mitscherlich führte diese Beharrungstendenzen auf der Ebene gesellschaftlicher Institutionen und auf der Ebene von Gefühlen und Einstellungen der Nachkriegsgesellschaft auf die Unfähigkeit der Deutschen zurück, Trauerarbeit zu leisten über den Zusammenbruch des Nationalsozialismus und dem damit einhergehenden Verlust ihrer Ideale
    17. Die Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus blieben unreflektiert oder wurden verdrängt, die nationalsozialistische Terrorherrschaft erschien als „Betriebsunfall“. Eine Restauration der Gesellschaft erfolgte nur oberflächlich, worüber die Konzentration auf den Wiederaufbau und das einsetzende Wirtschaftswunder jedoch hinweg täuschte.

    Auch der AFET knüpfte nach dem Zusammenbruch des NS-Regimes im Mai 1945 nicht an die kritischen und reformorientierten Forderungen Wolffs von 1931 an, sondern ordnete sich in die repressiven Traditionen der Debatten über ein Bewahrungsgesetz sowie der Konzepte zur Verwahrlosung und Unerziehbarkeit ein. Versuche einer Vergangenheitsbewältigung oder einer kritischen Reflektion der NS-Zeit sind auch beim AFET nicht erkennbar. Die NSZeit wurde verdrängt und verschwiegen und der AFET knüpfte 1945 - ungeachtet des menschenverachtenden Gebrauchs der sozialrassistischen Deutungsmuster der Nationalsozialisten und ungeachtet der modernen, zukunftsweisenden und reformträchtigen Ideen Wolffs von 1931 – an Ideen und Konzepte repressiver und autoritärer Fürsorgeerziehung der 1920er Jahre an.


    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    11 Denkschrift, Die Gestaltung der Fürsorgeerziehung, 1933; in 100 Jahre AFET 1906-2005, S. 100/101
    12 Siehe Geschäftsberichte 1934-1939; in 100 Jahre AFET 1906-2005, S. 105-109
    13 Vgl. dazu auch: Christian Schrapper, Sozialpädagogik und Heimerziehung in den 1950er und 1960er Jahren; in: Damberg/Frings/Jähnichen/Kaminsky, Mutter Kirche – Vater Staat?, 2010, S. 108-130
    14 Vgl. dazu: Carola Kuhlmann, Soziale Arbeit im nationalsozialistischen Gesellschaftssystem; in: Werner Thole (Hrsg.), Grundriss Soziale Arbeit, 2002, S. 77-96
    15 Axel Schildt, Ankunft im Westen ( 1999 ); zitiert nach Arbeitsgruppe Heimreform, Aus der Geschichte lernen: Analyse der Heimreform in Hessen 1968 – 1983 ( 2000 )
    16 Vgl. Arbeitsgruppe Heimreform, Aus der Geschichte lernen: Analyse der Heimreform in Hessen 1968 – 1983 ( 2000 ), S. 43
    17 Vgl. Arbeitsgruppe Heimreform, Aus der Geschichte lernen: Analyse der Heimreform in Hessen 1968 – 1983 ( 2000 ), S. 32; vgl. Mitscherlich und Mitscherlich, Die Unfähigkeit zu Trauern, 1977

    .

.
nach oben
Sortierung ndern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite: ... 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38 ...
Seite 33 von 81
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Design © trevorj