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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Entschädigung für ehemalige Heimkinder

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Autor Beitrag
Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 31.05.13, 07:23  Betreff:  Bundesregierung lobt Hilfsfonds-Heimerziehung.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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In der Causa EHEMALIGE HEIMKINDER ( die Nachriegszwangsarbeiter ).

Der Schädiger KIRCHE & STAAT will dem Geschädigten mit einer nicht rechtsverbindlichen Almosengabe „Rechtsfrieden“ aufzwingen und verkündigt stolz dass IHM dies auch tatsächlich gelungen sei.

( wie kürzlich – Mi. 22.05.2013 – auch wieder @ www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/05/2013-05-22-kabinett-heimerziehung.html?nn=434518 )

Die ehemaligen Heimkinder sollen sich nicht mucken und bloß nicht wieder aufmucken meinen ihre ERZIEHER.

Schon am 12. März 2011 wies der ev. Pfarrer Dierk Schäfer in seinem Dierk Schaefes Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2011/03/12/%C2%BBkein-geld-kein-rechtsfriede%C2%AB/ darauf hin

    Zitat:
    »Kein Geld, kein Rechtsfriede«

    Martin Mitchell/Australien hat den Artikel gefunden. Schön, daß die ehemaligen Heimkinder von der Presse noch nicht vergessen sind.

    »Der Runde Tisch Heimerziehung hat etwas für diese Gesellschaft Verstörendes festgestellt: In der jungen deutschen Nachkriegsdemokratie, auf die wir so stolz sind, gab es mehr als zwei Jahrzehnte lang ein flächendeckendes Unrechtssystem. Es hat 800 000 gesunde, aber wehrlose Kinder und Jugendliche aufgesogen, eingesperrt, vielfach misshandelt und mit 21 Jahren geschädigt wieder ausspuckt.«

    Weiter unter: www.lr-online.de/meinungen/Kein-Geld-kein-Rechtsfriede;art1066,3144505 [Sonnabend, 12. März 2011]


wobei es sich um die Meinung von Werner Kolhoff in der LAUSITZER RUNDSCHAU vom 14. Dezember 2010 handelt:

    Zitat:
    Kein Geld, kein Rechtsfriede

    Zu den Ergebnissen des Runden Tischs Heimerziehung

    Der Runde Tisch Heimerziehung hat etwas für diese Gesellschaft Verstörendes festgestellt: In der jungen deutschen Nachkriegsdemokratie, auf die wir so stolz sind, gab es mehr als zwei Jahrzehnte lang ein flächendeckendes Unrechtssystem. Es hat 800 000 gesunde, aber wehrlose Kinder und Jugendliche aufgesogen, eingesperrt, vielfach misshandelt und mit 21 Jahren geschädigt wieder ausspuckt.

    Heute sind die Betroffen 50 bis 70 Jahre alt, und viele von ihnen leiden schwer unter den Folgen. Materiell, psychisch und physisch. Der Runde Tisch hat zudem festgestellt, dass alle Ebenen dafür Verantwortung tragen.

    Die Eltern, die ihre Kinder einweisen ließen, weil sie mit ihnen nicht zurecht kamen. Die Jugendämter, die die Einweisungen vornahmen. Die Heimträger, allen voran der Kirchen, die die menschenfeindlichen Erziehungsmethoden entwickelten oder zuließen. Die Länder, die die Heime hätten beaufsichtigen müssen. Schließlich der Gesetzgeber, der das hätte verhindern müssen. Sogar die Presse ist mitschuldig, die nicht recherchierte und nicht berichtete.

    Alles, was der Runde Tisch ermittelt hat, spricht somit dafür, das Heimkinderschicksal als kollektives Schicksal zu begreifen und daher kollektiv zu entschädigen. So wie die Organisationen der Heimkinder es gefordert haben. Über die Größenordnung mag man verhandeln. Doch genau an diesem Punkt wird der Schlussbericht plötzlich individuell und verlangt Einzelfallbetrachtung. Denn nicht in allen Heimen sei es so gewesen, nicht alle Erzieher hätten versagt. Die Betroffenen werden nun auf den mühseligen Weg von Anträgen geschickt. Sie können individuelle Hilfen erreichen, aber sie bekommen keinen Cent für das Unrecht an sich.

    Warum hat der Runde Tisch so entschieden? Weil diese Bundesrepublik es nicht vertragen hätte, wenn man ihr nachsagen könnte, dass in ihr von 1949 bis 1975 systematische, staatlich geduldete Menschenrechtsverletzungen begangen wurden? Nein, das wäre für die Gesellschaft, für den künftigen Umgang mit Wehrlosen, sogar sehr lehrreich gewesen.

    In Wahrheit war den Beteiligten von Bund, Ländern und Kirchen die Entschädigungssumme zu hoch, die bei einer pauschalen Zahlung fällig geworden wäre. Es hätten leicht mehrere Milliarden sein können. Sie wären es wert gewesen. Denn so bleibt, trotz aller lobenswerten Bekenntnisse der Teilnehmer des Runden Tischs noch lange dieser unschöne Fleck auf der Weißen Weste unserer Nachkriegsdemokratie. Ein Fleck, der keine Ruhe geben wird.

QUELLE: www.lr-online.de/meinungen/Kein-Geld-kein-Rechtsfriede;art1066,3144505 ( 14.12.2010 )


Es gab einen Film und das war’s dann auch. Mehr gibt’s nicht.

Wer will kann sich als Bittsteller ein paar Almosen abholen. Mehr gibt’s nicht.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 08.06.13, 02:41  Betreff:  Bundesregierung lobt Hilfsfonds-Heimerziehung.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Der evangelische Pfarrer i.R. Dierk Schäfer in seinem Blog

    Zitat:
    Dierk Schaefers Blog

    @ dierkschaefer.wordpress.com/2013/05/22/ist-doch-alles-in-butter/#comments

    Ist doch alles in Butter!

    22. Mai 2013

    »Die Fondsleistungen würden von den Opfern sehr gut angenommen, heißt es in dem Zwischenbericht des Bundesfamilienministeriums«.[1]

    »Seit 2012 bieten die Fonds „Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975“ und „Heimerziehung in der DDR in den Jahren 1949 bis 1990“ ein umfassendes Hilfesystem. … Beide Fonds leisten einen wichtigen Beitrag zur Herstellung des Rechtsfriedens. Die Ansprüche der Betroffenen gegen die am Unrecht in der Heimerziehung beteiligten Institutionen und Personen können wegen der Verjährung und weitgehend fehlender Beweismöglichkeiten meist nicht mehr durchgesetzt werden. Die Fondsleistungen eröffnen einen realistischen Weg, das individuelle Schicksal durch zweckgebundene, auch finanzielle Leistungen anzuerkennen. Dies dokumentiert, dass den "Heimkindern" Unrecht widerfahren ist und ihr Leid gesehen wird.«[2].

    Einmal Opfer, immer Opfer. Wie die Kirchen verliert auch das Presseamt kein Wort darüber, daß in anderen Ländern immerhin versucht wurde, so etwas wie Entschädigung zu leisten. Kein Wort, daß bei uns eben ausdrücklich keine „Entschädigungen“ gezahlt werden. Kein Wort, daß Zwangsarbeit nicht Zwangsarbeit genannt werden durfte.

    Hier offenbart sich die Politik in all ihrer Verlogenheit. Und die ehemaligen Heimkinder werden wieder einmal mißbraucht, mißbraucht als Beleg für die Fürsorglichkeit dieses Staates: »Die Fondsleistungen eröffnen einen realistischen Weg, das individuelle Schicksal durch zweckgebundene, auch finanzielle Leistungen anzuerkennen. Dies dokumentiert, dass den "Heimkindern" Unrecht widerfahren ist und ihr Leid gesehen wird«. Das ist schon sehr gekonnt gelogen.

    [1] www.focus.de/panorama/welt/kabinett-30-millionen-euro-an-opfer-von-heimerziehung-ausbezahlt_aid_996157.html
    www.zeit.de/politik/deutschland/2013-05/Kabinett-Heimkinder-Fonds
    beide: Mittwoch, 22. Mai 2013

    [2] www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/05/2013-05-22-kabinett-heimerziehung.html
An anderen Stellen im Netz wurde ja auch schon auf eine diesbezügliche detailierte Stellungnahme von Helmut Jacob mit der Überschrift »Bundesregierung feiert Akzeptanz des Opferfonds für ehemalige Heimkinder« hingewiesen, eine Stellungnahme, die, u.a., am 24. Mai 2013, 15:41 Uhr hier veröffentlicht wurde

@ www.readers-edition.de/2013/05/24/bundesregierung-feiert-akzeptanz-des-opferfonds-fur-ehemalige-heimkinder/
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 08.06.13, 02:48  Betreff:  GRÜNER, Simon Lissner, offen widerspricht Antje Vollmer.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENSimon Lissner, GRÜNE LINKE meldedet sich zu Wort in der HEIMKINDERSACHE

Heimkinder – verlassen und vergessen?

[ KURZFASSUNG: ] @ www.gruene-linke.de/2013/05/12/schuldig-in-einem-minder-schweren-fall/

    Zitat:
    Schuldig – in einem minder schweren Fall?

    von Simon Lissner, 11.05.2013

    Stille und Vergessen senkt sich nach einiger Aufregung über eines der widerlichsten Kapitel der „deutschen Stunde Null“. Mit einer Petition ehemaliger Heimkinder von 2006 begann sich die Öffentlichkeit und das Parlament damit zu befassen, dass die Opfer eines nachkriegs-deutschen Terrorregimes in den Heimen bis dato völlig allein gelassen worden waren. Der interfraktionelle Beschluss[ i ] (der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, SPD und BÜNDNIS/90 DIE GRÜNEN, Antrag aus 2011) zum Umgang mit den Opfern staatlicher und kirchlicher Willkür, Misshandlungen, Zwangsarbeit in den Jahren 1945 bis Ende der 1970iger Jahre setzt den Schlusspunkt. Jedenfalls aus der Sicht der Politik, des Petitionsausschusses. Und aus dem Blick der Öffentlichkeit ist einer der wohl umfänglichsten Skandale ebenfalls geraten: der Umgang mit den Heimkindern, die Zustände in den Kinder- und Jugendheimen. Es wundert nicht, dass der Weg zur angemessenen Entschädigung der Opfer weiter lang und steinig ist. So fordert der Petitionsausschuss am 16.1.2013 eine gesetzliche Änderung des Opferentschädigungsgesetzes, weil die im bisherigen Gesetz vorgesehenen drei Bedingungen auf die meisten der betroffenen ehemaligen Opfer nicht zuträfen[ii]. Aber das soll hier alles gar nicht Gegenstand der Erörterung sein.

    Ich habe eingangs von einem „Terrorregime“ gesprochen. Das ist eine politische Bewertung der „Aufbewahrung“ von Kindern und Jugendlichen ab 1945 im Nachkriegsdeutschland und ab 1949 (Grundgesetz trat am 23.5.1949 in Kraft) in der neu gegründeten Bundesrepublik Deutschland. Bis dahin hatte das Parlament ein Grundgesetz verhandelt, welches zwar fortschrittlich, bereits obenan stehend die Grundrechte eines jeden Menschen konstatiert[iii], aber für die Insassen von Kinder- und Jugendheimen ebenso wenig zur Geltung gebracht wurde, wie für die Insassen von Fürsorge- oder Jugendstrafanstalten. Man mag ja der Auffassung sein, und der ist auch nicht generell zu widersprechen, der nun gefundene Kompromiss sei besser als gar nichts für die Opfer. Dennoch kann die vom Runden Tisch, vom Petitionsausschuss und dem interfraktionellen Antrag formulierte Bewertung nicht zufrieden stellen. Im Gegenteil. Die Bewertung ist mehr als bitter und sie hinterlässt den Eindruck, als sei es einem großen Teil der zahlreichen Unterhändler/innen in erster Linie um Schadensbegrenzung gegangen. Dass man gerade den Vertreter/innen der Trägereinrichtungen, sowohl kirchlicher wie auch staatlicher, unterstellen darf, dass es ihnen auch nach Jahren und bei praktischen, positiven Änderungen in den von ihnen betriebenen Einrichtungen zur Beherbergung und Erziehung ihnen anvertrauter Kinder und Jugendlicher auch um Schadensbegrenzung gegangen sein könnte, liegt auf der Hand und ist im Ergebnis nicht von der Hand zu weisen. Der Vorwurf, dass von den Vertreter/innen von „Täterorganisationen“ eben diese Schadensbegrenzung im Vordergrund der Verhandlungen gestanden hätten, ist denn auch der oft zu lesende Kommentar vieler Betroffenen und ihrer Verbände und Unterstützer/innen[iv].

    Die interfraktionellen Antragsteller haben sich der Bewertung des vom Parlament eingerichteten Runden Tisches angeschlossen. Danach gab es Rechtsverstöße, deren Auslegung nicht mit dem Grundgesetz und damals geltendem Recht vereinbar waren. Die Täter/innen und ihre Organisationen, Ämter und so weiter werden benannt. Es wird festgestellt, dass die betroffenen Heimkinder keine Schuld tragen, aber relativierend heißt es dann: „Vielmehr waren es die gesellschaftlichen Bedingungen, problematische Menschenbilder bei den Handelnden und ein schlechtes und an vielen Stellen demokratisch unreifes System, die das ihnen Angetane bewirkt haben. Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz ist dabei in den Kontext eines in den 50er- und 60er- Jahren autoritären Zeitgeists und einer anderen gesellschaftlichen Sicht auf Kinder und Jugendliche zu stellen.[v]“

    „Leid und Unrecht erlitten auch Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht waren. Aus dem Blickwinkel der Kinder gab es keinerlei Möglichkeit des Rechtsschutzes gegen die Einweisung oder das Unrecht, dem sie in den Heimen ausgesetzt waren. In den alten Ländern schied dies faktisch aus, in der DDR gab es nicht einmal die theoretische Möglichkeit.[vi]“

    Und eine grenzwertige Bewertung der Situation in der Bundesrepublik: „In der öffentlichen Debatte wurde gelegentlich eine pauschale Entschädigung für alle Heimkinder gefordert, die auch im Petitionsausschuss debattiert wurde. Eine solche Lösung würde voraussetzen, dass die damalige Heimerziehung generell als Unrechtstatbestand einzustufen ist. Dies ist aber gerade nicht der Fall.[vii]“

    Und selbstredend schaffen es die Antragsteller mit der Empfehlung des Runden Tisches, gleiches Unrecht ungleich zu bewerten: „Die Kinder- und Jugendfürsorge in der DDR verfolgte immer auch das politische Ziel, eine Unterordnung der Kinder und Jugendlichen unter die sozialistische Diktatur zu erzwingen. Die Gründe für die Unterbringung in Heimen waren familiärer, fürsorglicher und politischer Art.“

    Der Zwischenbericht des Runden Tisch erheitert mit folgender Prosa: „Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass auch unbestritten positive Leistungen damaliger Heimerziehung eingebunden waren in ein System öffentlicher Erziehung, das für sein Funktionieren auf die abschreckende Wirkung der Verlegung von Kindern und Jugendlichen in unterschiedliche Einrichtungen der Heimerziehung angewiesen war. [viii]“ Den wirklich intensiv intellektuell durchdachten Abschnitt haben unsere Antragsteller/innen nicht übernommen. Warum? Sollte den „Interfraktionellen“ aufgefallen sein, dass die Geschichtsklitterung hier denn doch zu arge Blüten treibt?

    Da die Verfasser/innen dieses insgesamt sehr erhellenden Berichtes über die systematischen und systemischen Schweinereien in den Kinder- und Jugendeinrichtungen es schaffen auf insgesamt 47 Seiten nicht ein einziges „positives Bespiel“ für eine angemessene, menschenwürdige Unterbringung zu benennen, die „positive Leistungen“ dieses Regimes zu belegen, und gerade auch Betroffene und Kritiker/innen wurden nicht müde, diesen denkwürdigen Umstand zu betonen, behilft man sich hier damit, etwas minder kriminelle Einrichtungen und ihr „Funktionieren“ (!) mit der Angst machenden Drohung auf noch kriminellere Einrichtungen zu begründen, auf eine Drohung, auf die das „insgesamt positive System“, wie die Verfasser/innen unterstreichen, „angewiesen“ (!) war. Wie die Verfasserinnen dies zu einer „unbestritten positiven Leistung“ verklären können, wobei „unbestritten“ auch noch glatt gelogen ist, bleibt leider auch im weiteren Verlauf des Dokuments ihr ganz persönliches Geheimnis. Im Grunde bezeugt der Bericht auf eindrucksvolle Weise etwas ganz anderes.

    Einer der „lichteren“ Momente scheint die „Interfraktionellen“ im Antrag zu folgender Erklärung des Heimregimes bewogen zu haben: „Vielmehr waren es die gesellschaftlichen Bedingungen, problematische Menschenbilder bei den Handelnden und ein schlechtes und an vielen Stellen demokratisch unreifes System, die das ihnen Angetane bewirkt haben. Heimerziehung als disziplinierende und kontrollierende Instanz ist dabei in den Kontext eines in den 50er- und 60er- Jahren autoritären Zeitgeists und einer anderen gesellschaftlichen Sicht auf Kinder und Jugendliche zu stellen.[ix]“

    Die Wiederholung des Zitates sei mir verziehen. Offensichtlich war den Antragsteller/innen nicht ganz wohl bei der Betrachtung. Man wollte freilich nicht zugestehen, dass die Zwangsunterbringung und „Fürsorge“ darin bestand, das System der Nationalsozialistischen „Fürsorge“ für „unwerte“ Kinder und Jugendliche geradezu nahtlos in die junge Bundesrepublik übernommen zu haben und mithin nahe liegender Weise eigentlich davon zu sprechen wäre, es handle sich dabei um einen weiteren Rest des Nationalsozialismus, der sich in „althergebrachten“ Behörden und unter konfessionellen Kutten in die „Neuzeit“ rettete. Der Hinweis auf „problematische Menschenbilder“ und ein „an vielen Stellen demokratisch unreifes System“ sagt mehr über die Verfasser/innen aus, als ihnen lieb sein sollte. Solcherart Verharmlosungen bieten sich eigentlich nicht an. Gerade auch weil das Grundgesetz an dieser Stelle klar ist und wenig Interpretationsspielraum für die angewendeten Terrormaßnahmen gegen Kinder und Jugendliche zulässt (wie übrigens auch für Erwachsene). Und last but not least, weil es selbstredend von Anfang an Kenntnisse über die Vorgänge in den Heimen gab, die gerade auch die Verantwortlichen zum Einschreiten hätten zwingen müssen. Die Untätigkeit und der Widerstand der kirchlichen und staatlichen Einrichtungen gegen die Beseitigung des hauseigenen Terrorregimes höchst selbst kumulierte in den 1960er Jahren in der Heimkampagne, während der die unerhörten Zustände aufgedeckt und zahlreiche Heimkinder befreit wurden. Die Verbrechen in den Heimen sind umfangreich dokumentiert. Neben dem Buch von Peter Wensierski[x] sind nicht zuletzt zahlreiche weitere Berichte von Betroffenen, diverse Filme zum Thema erschienen, die das Grauen und das Leid der Opfer dokumentieren. Die auch dokumentieren, dass das Heimsystem in seiner damaligen Form genau das war, was Runder Tisch und interfraktionelle Antragssteller/innen sich weigern anzuerkennen: Ein rundum geschlossener Unrechtstatbestand, an dem sich viele Beteiligten; teilweise Eltern, die ihre Kinder in dieses System abschoben, Juristen, die einwiesen, Kirchen und ihre Subalternen, die den „rechten Glauben“ in die Kinder und Jugendlichen prügelten, Gemeinden und Private, die von Zwangsarbeit profitierten, und so weiter und so fort. Diejenigen unter uns, die Kinder und Jugendliche in jener Zeit waren, kennen generell noch die Ansage: „Wenn du dich nicht benimmst, kommst du ins Heim“. Eine Drohung, die uns, wenn wir nicht von betroffenen Freund/innen Genaues wussten, so doch erahnen ließ, was uns hätte blühen können.

    In ihrem Ansinnen, einen generellen „Unrechtstatbestand der Bundesrepublik Deutschland“ zu verneinen (während das in der DDR „natürlich“ einer war), setzt man feinsinnig zur Differenzierung an. Den Opfern der Misshandlungen (die auch Todesfälle nach sich zogen) dürfte es hingegen ziemlich schnurz gewesen sein, ob man ihnen den wahren christlichen Glauben nebst konservativ-reaktionärem Weltbild einprügeln wollte oder eben den „sozialistischen“ …

    Der kritische Rückblick von Manfred Kappeler[xi] trägt einiges zum Verständnis der Auseinandersetzung um die Anerkennung und Entschädigung der ehemaligen Heimkinder bei. „Das Maß an erfahrenem Leid und Unrecht misst sich nicht daran, unter welchen politischen Verhältnissen es zugefügt wurde. Dieser elementare Grundsatz darf nicht dazu führen, dass DDR-Heimkindern eine ihnen zustehende Opferrente verweigert wird. Er muss umgekehrt dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht, das schon in den sechziger Jahren die Verletzung von Grund-und Menschenrechten in der Heimerziehung gerügt hat, in einem Grundsatzurteil den Bund und die Länder zwingt, die systematische Verletzung der Grund- und Menschenrechte von Kindern und Jugendlichen in der westdeutschen Heimerziehung anzuerkennen und ihre noch lebenden Opfer angemessen finanziell zu entschädigen.“

    In einem privaten Schreiben, aus dem ich mir zu zitieren erlaube, erkennt man die wohl angemessenere Sichtweise auf die Vorgänge. Der Schreiber der Zeilen war selbst betroffen und beteiligte sich in den 1960er Jahren an der Befreiung von Jugendlichen aus den Terroranstalten der Bunderepublik Deutschland. Nach einer Beschreibung eigener Heimerfahrung, die ich auslasse, weil sie die mannigfachen Berichte „nur“ um einen weiteren ergänzen würde, sagt er:

    „In Hamburg sagt man über einen falschen Fünfziger[xii]: ‚Der ist katholisch‘[xiii]. Nun noch ein paar allgemeine Nachbetrachtungen. Man muss sich überlegen: Es war Nachkriegszeit, hunderttausende von Kindern hatten ihr Zuhause, ihre Heimat, ihre Eltern oder den Vater verloren. Die Cleversten von diesen lernten sehr schnell sich durchzuschlagen, egal mit welchen Mitteln, sie kannten doch nichts anderes als die Verbrechen, die ihnen die Erwachsenenwelt vorgelebt hatte und vorlebte. Aber was war mit den übrigen, die nur die Opfer der Erwachsenenwelt wurden? Man musste sie sammeln und zusammenpferchen. Dabei ging es nicht um irgendeine menschenwürdige Erziehung, man konnte sie nur nicht völlig ihrem Schicksal überlassen. So wurde dies das nächste Verbrechen der Nazigeneration, ob innerhalb oder außerhalb der Kirchen, ob in der BRD oder DDR. Was waren denn die Aufbewahrer dieser Kinder? Doch wohl keine Erzieher, es waren Primitivlinge. Womöglich waren da auch KZ-Wächter dabei (zumindest habe ich solche Wächterinnen im Heim als Betschwestern kennengelernt). Dann war doch wohl allein die Tatsache der unsäglichen Verbrechen, die in Deutschland bis heute virulent sind, nicht dazu angetan, gegenüber diesen weiteren wehrlosen Opfern den geringsten Respekt entgegenzubringen. Nun noch zum Schluss. Diese Weigerung, den Opfern solcher lebenslangen Gewalttaten wenigstens an ihrem Lebensabend ein einigermaßen menschenwürdiges Auskommen zu sichern in diesem unsäglich reichen Land, erinnert mich sehr stark an das miese Verhalten der Deutschen (in Politik und Behörden, Anm. SL) als es darum ging angemessene Entschädigungen an die noch übriggebliebenen Zwangsarbeiter zu bezahlen. Man hat die Bezahlungen so lange hinausgezögert, bis die Mehrheit gestorben war. Den Rest hat man dann schäbig abgefunden.

    Genau diese Methode steckt jetzt hinter den Beschlüssen. Oh diese schäbigen deutschen Krämerseelen, die sich auch im Parlament breit gemacht haben! Auch bei den Grünen[xiv]. So Simon Mitternacht ist lange vorbei.[xv]

    Ich hoffe dass Du und H. einiges von meinen Erzählungen verwenden könnt. Denn der Kampf muss jetzt weitergehen für diese Menschen meiner Generation, die nicht soviel Glück hatten wie ich.“

    Die „Interfraktionellen“ haben sich auf eine Bewertung der Wirklichkeit in der jungen Bundesrepublik verständigt, die einen tieferen Blick in das Verständnis der Fraktionen geradezu provozieren muss. Mich interessiert da hauptsächlich die Sicht der GRÜNEN. Es geht hier nicht darum, über die Motive für die Zustimmung zum „Interfraktionellen“ Antrag und dieser verharmlosenden Bewertung durch die GRÜNEN zu spekulieren. Entscheidend ist, „was hinten raus kommt“ (frei nach Ex-Kanzler Kohl).

    Wenn die GRÜNE Fraktion einer Formulierung zustimmte, die der BRD der Jahre 1949 bis Ende der 1970er Jahre nahtlos die Absolution erteilt und sie von der Verantwortung für systemisches Unrecht freispricht, ist das schwer erträglich. Ganz unerträglich wird die Angelegenheit, wenn man sie von den Folgen her betrachtet, eben den Opfern so wenig wirtschaftliche und moralische Hilfe zukommen zu lassen wie eben möglich. Die Bemühung, ja auch GRÜNER, gesellschaftlich-staatliches Unrecht auf „Einzelfälle“, wenn auch gehäuft auftretend, zu reduzieren, ist elementar fragwürdig. Dies spricht umso schwerwiegender für eine verkorkste Staatsloyalität, weil selbst der vom Runden Tisch erarbeitete Bericht Beweise zuhauf liefert, dass die den Staat tragenden Institutionen über wenigstens zwei Jahrzehnte an den Verbrechen beteiligt waren und erst aufgrund massiver Proteste zum Einlenken gebracht werden konnten. Auch die verquaste Formulierung, wie sie sich im Antrag der „Interfraktionellen“ findet, kann darüber nicht hinwegtäuschen (s. Anm. v), sondern liest sich als Bestätigung für diesen Vorwurf.

    Dieses Fass muss wieder aufgemacht werden. Es muss wieder aufgemacht werden, gerade auch, weil der konservative Ruf nach sog. „Bootcamps“ und „verschärften Erziehungsmaßnahmen“ immer wieder laut wird und zu aller größtem Misstrauen heraus fordert.

    P.S.: Menschen wie meine verstorbene Mutter, einer Frau mit großem Herzen, haben in dieser Zeit, obwohl alleinerziehend mit zwei Kindern in einem Soz.-Bau lebend, Heimkinder in unserer Wohnung vor dem Zugriff randalierender Behörden versteckt und später auch Kinder in Pflege genommen. Alle Menschen, die sich seinerzeit an diesen aktiven Protesten beteiligten, ist es ein Schlag ins Gesicht, den Opfern sowieso, wenn heute so getan wird, als handle es sich um staatlich-gesellschaftliche „Schuld im minder schweren Fall“.

    ________________________________________

    [ i ] dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
    [ii] www.bundestag.de/presse/hib/2013_01/2013_017/01.html, PM des PA v. 16.1.2013
    [iii] www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    [iv] www.ex-heimkinder.de/Dokumente/Kappeler_Kritischer_Rueckblick_2011.pdf, Manfred Kappeler, Kritischer Rückblick
    [v] Seite 3, dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
    [vi] Seite 2, ebd.
    [vii] Seite 2, ebd.
    [viii] Seite 18, www.rundertisch-heimerziehung.de/documents/RTH_Zwischenbericht.pdf
    [ix] Seite 3, dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/061/1706143.pdf, Drucksache 17/6143, 8.6.2011
    [x] Wensierski, Schläge im Namen des Herrn www.randomhouse.de/Presse/Buch/Schlaege-im-Namen-des-Herrn/Peter-Wensierski/pr226878.rhd
    [xi] Kappeler, Manfred, Sozialpädagoge, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut und emeritierter Professor für Sozialpädagogik an der TU Berlin (1989–2005). www.ex-heimkinder.de/Dokumente/Kappeler_Kritischer_Rueckblick_2011.pdf
    [xii] Der Autor spielt auf einen GRÜNEN Kirchenpolitiker im Bundestag an, der daran beteiligt war, den „generellen Unrechtstatbestand“ zu verneinen.
    [xiii] Der Bericht des Runden Tisch bestätigt, dass die meisten der Einrichtungen von den beiden großen Kirchen betrieben wurden.
    [xiv] Dito. Die Grünen haben an der Regelung und eben auch der Bewertung mitgewirkt.
    [xv] Aus einem privaten Schreiben zum Thema
    Film von Heinz Laumen, www.youtube.com/watch?v=IKVrVSGlzEA
QUELLE: [ KURZFASSUNG: ] @ www.gruene-linke.de/2013/05/12/schuldig-in-einem-minder-schweren-fall/

SIEHE AUCH DIE DIESBEZÜGLICHE LANGFASSUNG dieser Stellungnahme von Simon Lissner, GRÜNE LINKE @ gruen-links-denken.de/wp-content/uploads/2013/05/HeimkinderLangfassung.pdf
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 29.06.13, 05:17  Betreff:  Mit Zivilcourage im Einsatz für Gerechtigkeit.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Es gibt auch Ausnahmen.

Ich bin zwar nicht persönlich bei FACEBOOK tätig, aber ich bin kürzlich persönlich per E-mail von Ralf Henze und Simon Lissner darüber informiert worden, dass kürzlich folgender Post seitens der GRÜNE-LINKE bei FACEBOOK getätigt wurde und dass dies gleichzeitig ein Leserbrief an die TAZ darstellt und wiedergibt:

Leserbrief an die TAZ:

    Zitat:
    » In meinem, im Rahmen Grüner Netzwerkseiten veröffentlichten Beitrag zum Thema ( "Schuldig in einem minderschweren Fall", http://www.gruene-linke.de/2013/05/12/schuldig-in-einem-minder-schweren-fall/ und unter dem Titel "Heimkinder vergessen und verlassen" http://gruen-links-denken.de/2013/heimkinder-verlassen-und-vergessen/ ) schrieb ich:

    "Dieses Fass muss wieder aufgemacht werden. Es muss wieder aufgemacht werden, gerade auch, weil der konservative Ruf nach sog. „Bootcamps“ und „verschärften Erziehungsmaßnahmen“ immer wieder laut wird und zu aller größtem Misstrauen heraus fordert. " nicht ahnend, dass wir offenbar hier weiter sind, als ich vermutet habe.
    Die kaum verarbeitete Schande dieser Gesellschaft, die darin gipfelte, die Heimkinder der Ära 1945 bis Ende der 1970iger Jahre mit einem ziemlich windigen "Kompromiss" abzuspeisen und das systematische staatliche und kirchliche Unrecht an den damals betroffenen Kindern strikt zu leugnen (nach dem Motto das "waren alles nur bedauerliche Einzelfälle in einem ungünstigen gesellschaftlichen Sozialklima"), wird nun bereits allem Anschein nach als Signal mißverstanden, die gleichen menschenrechtswidrigen Praktiken einzuführen. Und ob Thomas Ebert sich mit der hinter uns liegenden Praxis in der Heim"erziehung" beschäftigt hat, weiß ich nicht. Aber seine Argumente der Rechtfertigung gewalttätiger Praktiken tönen nach gerade nicht anders, als die Rechtfertigungen seinerzeit. Also: Wehret den Anfängen. Niemals wieder darf es geschlossene Heime und gewalttätige Praktiken unter Duldung von Staat und Kirchen geben! «
Dieser LESERKOMMENAR ( vom 21.06.2013 16:27 Uhr ) von Simon Lissner ist, u.a., auch hier zu finden: TAZ @ http://www.taz.de/Das-Wegsperren-beenden/Kommentare/!c118359/
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 29.06.13, 06:51  Betreff:  Neue HEIMKINDER-WEBSEITE, bzw. Neues HEIMKINDER-FORUM  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Neue HEIMKINDER-WEBSEITE, bzw. Neues HEIMKINDER-FORUM
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GOOGLE einfach mal: "Heimkinder-Forum"

GOOGLE einfach mal: "ehemalige Heimkinder"+"Bethel"

GOOGLE einfach mal: "ehemalige Heimkinder"+"Freistatt"


All diese GOOGLE-Suchen resultieren in:

a. ) »NINGUNO« versus »martini« @ http://niers-online.forumprofi.de/martini-alias-martin-mitchell-f3/heimkinder-und-martin-mitchell-t3.html [ die Schmähseite / das Klatsch & Trasch Forum des GRÜNEN Grefrather Ratsherrn Andreas B. Sonntag = »NINGUNO« = „Seuchenrüssel: ALF / Andy / Andreas ]

b. ) »NINGUNO« versus »martini« @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/ [ die neue Forumswebseite des Australiers Martin MITCHELL ]

c. ) Ehemalige-Heimkinder-Tatsachen @ http://www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/ [ die neue Forumswebseite des Australiers Martin MITCHELL ]

d. ) Ehemalige-Heimkinder-Tatsachen [ Nutzungsbedingungen / Nutzungsbestimmungen ] @ www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewforum.php?f=23 [ die neue Forumswebseite des Australiers Martin MITCHELL ]


Und auch diese GOOGLE-Suche ---> "Heimkinder"+"Und alle haben geschwiegen"

e. ) resultiert in [ der Indexierung der neuen Forumswebseite des Australiers Martin MITCHELL ] www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/viewforum.php?f=25 ( bei der letzteren Suche momentan schon auf der fünften Seite dieses Suchindexes - aber es fluktuiert natürlich )


…zumindest wird es überall so indexiert bei einer meinerseitigen GOOGLE-Suche mit einem oder anderen Komputer, wo auch immer, hier in Australien.

…auf individuellen Komputern in Deutschland, nehme ich mal an, wird es ähnlich aussehen.


Und die einzigen Internet-Plattformen in der Welt, die sich wirklich und konsequent eingehend und detailiert mit dem Thema NACHKRIEGSDEUTSCHE »HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT« befassen, sind:

1. ) www.ehemalige-heimkinder-tatsachen.com/phpBB3/index.php ( Betreiber: Martin MITCHELL )
2. ) heimkinderopfer.blogspot.com/ ( Betreiber: Martin MITCHELL )
3. ) www.veh-ev.eu/ ( Betreiber: Verein ehemaliger Heimkinder e.V. )


Last but not least weise ich auch noch auf dieses augenöffnende Video hin:

»Heimkinder Deutschland von 1937---1975«
www.youtube.com/watch?v=IKVrVSGlzEA
( Länge: 3 Min. und 27 Sek. )


Beste Grüße allerseits !

Martin
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 07.07.13, 10:24  Betreff:  Heutige Kinderheimhöllen; Horrorgeschichte wiederholt sich.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 13.02.2012 ) @ www.taz.de/Kritik-an-der-Haasenburg/!107410/

KINDERHEIME HAASENBURGKRITIK AN DER HAASENBURG Wegsperren oder was?

Nach taz-Bericht über 15 Jugendliche in Brandenburger Heim fordern Grüne und Linke, dass die zuständige Hamburger Aufsichtskommission die Insassen besucht.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 18.12.2012 ) @ www.taz.de/Geschlossene-Unterbringung/!107698/

KINDERHEIME HAASENBURG GESCHLOSSENE UNTERBRINGUNG Hilferufe aus der Haasenburg

Von 15 Hamburger Jugendlichen in Brandenburger Heimen stehen mindestens elf auf der Isolations-Stufe "rot". Laut Senat gab es neun Beschwerden.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 20.0.2013 ) @ www.taz.de/Geschlossene-Heime/!109383/

KINDERHEIME HAASENBURG GESCHLOSSENE HEIME Auf dem Bett liegen verboten

In der Haasenburg bringt Hamburg verhaltensauffällige Jugendliche unter.. Über den Inhalt der Betreuungsverträge ist nichts zu erfahren.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 25.01.2013 ) @ www.taz.de/Hamburger-Jugendlicher-ueber-die-Haasenburg/!109826/

KINDERHEIME HAASENBURG HAMBURGER JUGENDLICHER ÜBER DIE HAASENBURG "Alle sagen: Scheiße, ich will hier raus"

Nicht am Fenster stehen, nicht aufs Bett setzen, Kontrolle selbst beim Duschen. Ein Hamburger Jugendlicher kommt zurück aus dem Heim in Brandenburg und berichtet.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 15.02.2013 ) @ www.taz.de/!111169/

KINDERHEIME HAASENBURG GESCHLOSSENENE HEIMUNTERBRINGUNG "HAASENBURG" Doppeltes Spiel mit Hausregeln

Die brandenburgischen "Haasenburg"-Heime, in denen auch Hamburger Jugendliche festgehalten werden, verwenden offenbar weiterhin von den Behörden monierte, autoritäre Hausregeln. Offiziell sind sie längst abgeschafft.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 25.04.2013 ) @ www.taz.de/!115216/

KINDERHEIME HAASENBURG APPELL AN DIE STADT „Wegsperren ist keine Lösung“

Hamburg solle keine Kinder mehr in der Haasenburg unterbringen, fordert die Gewerschaft Ver.di. Der Senat will sich nicht festlegen, Forscher benennen Alternativen.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 15.06.2013 ) @ www.taz.de/!118139/

KINDERHEIME HAASENBURG KINDERHEIM IN BRANDENBURG Der Horror am Waldrand

Der Staat schickt Kinder und Jugendliche in Heime der Haasenburg GmbH, in denen brutaler Drill herrscht. Die Behörden wissen von den Missständen.




hpd Humanistischer Pressedienst ( 17.06.2013 ) @ hpd.de/node/16166

TAZ deckt Missbrauch in Kinderheim auf

In den Heimen der Haasenburg GmbH am brandenburgischen Schwielochsee, genauer gesagt in Jessern, werden Kinder offenbar systematisch gequält. Die TAZ zitiert aus einem Protokoll einer sog. "Anti-Aggressionsmaßnahme", das ein Teil einer tausende Seiten starken Dokumentensammlung ist, die der Zeitung vorliegen.

"Die Haasenburg GmbH ist eine Firma, die mit dem Betrieb geschlossener Kinderheime Millionen vom Staat kassiert." In den Heimen wird mit drastischen Mitteln den Kindern und Jugendlichen, die oft aus problematischen Familienverhältnissen stammen, der eigene Wille gebrochen. Das erinnert an "schwarze Pädagogik" - von der angenommen wurde, dass sie nur noch in wenigen - meist fundamentalistischen - Kreisen angewandt wird.

Bisherige Anzeigen - auch von ehemaligen Heiminsassen - brachten bisher keine Änderungen an der Situation der Eingeschlossenen.

Die Haasenburg GmbH gibt öffentlich bekannt, dass die der TAZ vorliegende regide Hausordnung nicht angewandt wird; Betroffene und Erzieher der Anstalt widersprechen dem jedoch.

In einem Interview mit der TAZ fordert Christian Sachse die sofortige Auflösung des Heimes.


Weiterlesen im Original [ TAZ @ http://www.taz.de/Kinderheim-in-Brandenburg/!118139/ ]




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 17.06.2013 ) @ www.taz.de/!118225/

KINDERHEIME HAASENBURG JUGENDHEIMFORSCHER ÜBER HAASENBURG-HEIME „Das erinnert an die DDR“

Forscher Christian Sachse fordert, die Einrichtungen der Haasenburg GmbH aufzulösen. Dort gebe es zu viele Ähnlichkeiten mit den ehemaligen Jugendwerkhöfen.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 17.06.2013 ) @ www.taz.de/!118277/

KINDERHEIME HAASENBURG HAASENBURG-HEIME IN BRANDENBURG Kinder raus, zumachen

Nach dem Bericht über Misshandlungen in einem Kinderheim tritt der Leiter der Hamburger Aufsichtskommission für geschlossene Heime zurück




Neues Deutschland ( 19.06.2013 ) @ www.neues-deutschland.de/artikel/824812.vorwuerfe-gegen-kinderheim-haasenburg.html

BRANDENBURGVorwürfe gegen Kinderheim Haasenburg

Potsdamer Ministerium leitet Untersuchung ein

In einem brandenburgischen Heim sollen junge Menschen misshandelt worden sein. Das Land richtet deshalb eine Untersuchungskommission ein.

In den geschlossenen Heimen der Haasenburg GmbH herrschen Zustände wie einst in den Jugendwerkhöfen der DDR, heißt es, und das ist selbstverständlich nicht als Kompliment gemeint. Unter der Überschrift »Der Horror am Waldrand« berichtete die »tageszeitung« (taz) am Wochenende über ein Heim im Unterspreewald, in dem ein strenges Regime mit drakonischen Strafen für kleinste Vergehen herrschen soll.

Demnach versuchen die Erzieher, den Willen ihrer problematischen Zöglinge zu brechen. Sie wenden dazu auch Gewalt an, fesseln oder verabreichen Psychopharmaka mit gefährlichen Nebenwirkungen. Sogar ein Knochenbruch soll die Folge gewesen sein. Die taz beruft sich auf betroffene Jugendliche, ehemalige Mitarbeiter und Dokumente, die der Redaktion vorliegen sollen.


[ BITTE IM ORIGINAL WEITERLESEN ]




taz.detaz verlags u. vertriebs GmbH ( 20.6.2013 ) @ www.taz.de/!118483/

KINDERHEIME HAASENBURG SKANDAL UM HAASENBURG-HEIME Das Versagen in Cottbus

Eigentlich müsste die Staatsanwaltschaft Cottbus längst ermitteln, sagt ein Hauptkommissar a. D. Doch die Behörde tut nichts. Und es ist noch schlimmer.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 21.06.2013 ) @ www.taz.de/!118571/

KINDERHEIME HAASENBURG BRANDENBURGER SKANDALHEIME Kein Nachschub für die Haasenburg

Der Hamburger Sozialsenator Detlev Scheele will keine weiteren Kinder und Jugendlichen in das Heim schicken. Derzeit sind aber noch zwölf dort.




taz.detaz verlags u. vertriebs GmbH ( 20.06.2013 ) @ www.taz.de/!118426/

KINDERHEIME HAASENBURG SKANDAL UM HAASENBURG-HEIME Betroffene misstrauen der Hotline

Von Knochenbrüchen in den Haasenburg-Heimen weiß Brandenburgs Landesregierung nichts. Die Besetzung der Untersuchungskommission ist noch unklar.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 20.06.2013 ) @ www.taz.de/!118623/

KINDERHEIME HAASENBURG STAATSANWALTSCHAFT UND HAASENBURG Unklare Ursachen für Knochenbrüche

Es gibt widersprüchliche Unterlagen dazu, wie sich drei Mädchen in einem Haasenburg-Jugendheim die Arme gebrochen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 23.06.2013 ) @ www.taz.de/Staatsanwaltschaft-und-Haasenburg/!118623/

KINDERHEIME HAASENBURG STAATSANWALTSCHAFT UND HAASENBURG Unklare Ursachen für Knochenbrüche

Es gibt widersprüchliche Unterlagen dazu, wie sich drei Mädchen in einem Haasenburg-Jugendheim die Arme gebrochen haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 28.06.2013 ) @ www.taz.de/Untersuchung-der-Haasenburg-Heime/!118948/

KINDERHEIME HAASENBURG UNTERSUCHUNG DER HAASENBURG „Massive Menschenrechtsverletzungen“

Eine Expertenkommission untersucht jetzt die Misshandlungsvorwürfe gegenüber der Haasenburg GmbH. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ermittelt in zwei Fällen.




taz.de – taz verlags u. vertriebs GmbH ( 06.07.2013 ) @ www.taz.de/Flucht-aus-Haasenburg-Kinderheim/!119347/

KINDERHEIME HAASENBURG FLUCHT AUS HAASENBURG-KINDERHEIM Jugendliche klettern aus Klofenster

Drei Jungen sind geflohen. Ein Anwalt kämpft für ihre Freiheit. Was das Trio im Heim der Haasenburg GmbH mitmachen musste, sei „schockierend“.




DER TAGESSPIEGEL ( 05.07.2013 ) @ www.tagesspiegel.de/berlin/razzia-im-kinderheim/8450882.html

Berlin. – Razzia im Kinderheim.

Nach Missbrauchsvorwürfen in geschlossener Unterbringung beschlagnahmen 50 Fahnder sensible Akten.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 07.07.13, 10:51  Betreff:  Heutige Kinderheimhöllen; Horrorgeschichte wiederholt sich.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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    Zitat:
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    Nie wieder Kindesmisshandlungen!
    [ und schon garnicht in geschlossener Unterbringung! ]

    Was wird aus Kindern die verbogen, belogen, missbraucht, geprügelt werden, denen man Bildung vorenthält und die durch Zwangsarbeit oder den Zwang zur Arbeit ausgebeutet werden? Was wird aus Kindern die ohne Urteile und Prüfung eingesperrt und Drill ausgesetzt werden? Was wird aus Kindern die das ertragen mussten ohne die Möglichkeit, sich zu wehren oder Schutz zu finden? Ich kann das sicher nicht allgemein beurteilen, aber aus mir ist ein Mann von 58 Jahren geworden.

    Seit mehr als 40 Jahren vermeide ich viele Alltäglichkeiten, ohne dass es jemand sehen kann. Ich übe mich in Unauffälligkeit. Ich vermeide geschlossene Räume von denen ich die Türen nicht sehen kann. Ich könnte eingesperrt werden! Ich fahre nicht einmal mit der Bahn, weil es ist ein abgeschlossener Raum, den ich nicht freiwillig verlassen kann. Das geht nur wenn der Zug hält. Ich könnte ein Konzert besuchen, kann ich aber nicht, mir jagen viele Menschen, die gemeinsam an Veranstaltungen teilnehmen, Angst und Panik ein. Ich kann nicht entkommen wenn ich möchte. Ich könnte mit Freunden gemeinsam essen gehen, das normalste von der Welt, kann ich aber nicht, es ist eine Tortur für mich, warten zu müssen bis alle Ihr Essen haben, es könnte mir gestohlen werden. Ich werde zappelig und unsicher, also vermeide ich es. Ich bin misstrauisch und argwöhnisch und beleuchte alles und Jeden der sich mir nähert. Ja, ich zerstöre unbewusst vielleicht konstruktive Synergien. Das sind ein paar wenige der Auffälligkeiten, die mir selbst auffallen. Sicher gibt es aber noch so einige Dinge, die ich gar nicht weiß und selbst bemerke, wissenschaftlich betrachtet.

    Es ist für mich zur Gewohnheit geworden so zu sein, so zu handeln und so zu leben. Aber wie viel Leben ist das eigentlich? Wenig genug und sehr, sehr anstrengend. Das weiß ich von mir. Was hat die Gesellschaft versäumt und was hätte ich ohne diese Einschränkungen, die ich selbst indessen als Behinderung empfinde, erreichen können?
    Eine Milliarden behinderte Menschen, die ähnliche oder gleiche Einschränkungen haben und wir reden über Inklusion? Wir reden über Menschenwürde und Menschenrechte und über die Bereicherung von Gesellschaften durch kritische Bürger, die Ihre Rechte auf der Straße einfordern. Wir belehren andere, Demonstrationen als Bürgerbeteiligung wahr zu nehmen und nicht als Bedrohung zu empfinden. Natürlich tun wir das, oder mindestens unsere Vertreter auf Zeit. Richtig und gut, aber sollten wir nicht zuerst dafür Sorge tragen, dass wir den heute Betroffenen von Heimerziehung – in welcher Form auch immer – die Würde zurück geben und Ihnen ein finanziell gesicherten Lebensabend trotz Behinderung oder gerade deshalb ermöglichen. Wir haben in diesem Land einiges wieder gut zu machen, in Form angemessener Renten und Entschädigung für erlittenes Unrecht und Ausbeutung.

    Sollten wir nicht endlich damit aufhören, diese Opfer zu produzieren? Sollten wir nicht endlich solche Formen des Umganges mit Kindern beenden? Sollten wir nicht endlich alles in unserer Macht stehende unternehmen, die Täter solcher „Erziehungspraktiken“ zu verurteilen? Sollten wir nicht endlich unserer Kinder mit Rechten ausstatten, die diese auch einfordern können, weil Sie diese verstehen? Sollten wir uns nicht endlich fragen, wie viel Schaden wir durch nichts tun anrichten?

    Ich denke, wir müssen!

    Wir müssen das einfordern. Bildermann kenn ich nicht, aber ich bilde mir ein, dass wir uns das alle fragen lassen müssen, auch und aktuell zuerst in Brandenburg. Es ist so eine Sache mit „nie wieder“ in unserem Land, ist es nicht an der Zeit damit endlich anzufangen?

    Ich dachte, hoffte und glaubte letztendlich auch, dass wir etwas gelernt haben. So als Land, als eine Gesellschaft Gesellschaft , als das sogenannte Volk.

    Offenbar haben wir das nicht. Oder wollen wir vielleicht nicht? Es wirkt auf mich, als wollten wir nicht. Als litten wir alle unter Amnesie und offenbar haben wir sie gern, unsere Amnesie. Sonst müssten wir uns ja täglich mit Fragen auseinandersetzen auf die es Antworten gibt.

    Antworten zum Beispiel auf die Frage: Woher kommt der NSU. Wer hat das gewusst und zugelassen? Wir oder die, die dafür bezahlt werden so etwas zu bemerken, öffentlich zu machen, ja, auch die Bürger zu schützen. Die haben es gewusst und offensichtlich auch bemerkt , nur weder öffentlich gemacht noch die Ihnen anvertraute Sicherheit der Bürger im Auge behalten.

    Ich habe keine Amnesie und bemerke das sich vieles wiederholt. Zum Besipiel die Art und Weise, wie ich in einem Spezialheim der DDR erzogen wurde. Diese Methoden wiederholen sich nun in einem privatisierten geschossenen Kinderheim in Deutschland. Und das, nachdem wir geschädigten Heimkinder von damals bis heute nicht entschädigt haben für diese Misshandlungen. Nun geschehen diese Misshandlungen wieder. Was haben wir also tatsächlich gelernt als Gesellschaft? Nach zwei großen Kriegen haben wir uns die Beteuerung „Nie wieder“ auf die Fahnen geschrieben. Nach der Aufdeckung des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen an der Odenwaldschule riefen wir wieder: „Nie wieder“

    Und nun? Die Fortsetzung soz. Erziehungsmethoden in einer GmbH in Brandenburg. Nein, kein bedauerlicher Einzelfall, sondern die konsequente Fortsetzung und Folge der Nicht-Bewältigung, der Nicht-Aufarbeitung , Nicht-Verhinderung, und der nicht angemessenen Entschädigung der Opfer solchen Tuns. Es reicht einfach nicht „Nie wieder“ zu sagen. Wir müssen diese Geschichten gemeinsam aufarbeiten und bewältigen. Wir können nur verhindern, was wir verstanden und beendet haben. Wie groß soll der angerichtete Schaden an den Kinderseelen noch werden?

    [ die einleitende Erklärung zu diesem Artikel hier plaziert: ] Gastbeitrag von Lutz Adler. Lutz Adler ist ehemaliges Heimkind aus einem der DDR-Spezialheime. Er ist der 1. Vorsitzende des DEMO „Die ehemaligen minderjährigen Opfer“ (Landesverbandes Hessen e.V.) und engagiert sich für die Rehabilitierung der Opfer.
    .
QUELLE: MUTTERSEELENALLEINERZIEHEND @ mutterseelenalleinerziehend.de/?p=1713

Dieser Artikel ist auch ein Leserkommentar seitens Lutz Adler hier in Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2013/06/29/4316/#comment-4300 und wurde daraufhin auch noch einmal separat von dem ev. Pfarrer i.R. Dierk Schäfer hier in seinem Dierk Schaefers Blog wiedergegeben @ dierkschaefer.wordpress.com/2013/06/29/nie-wieder/
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 07.07.13, 11:11  Betreff:  HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Zwangsarbeiten in Irland ( d.h. "Heimkinder-Zwangsarbeit" in Irland vergleichbar mit "Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BRD und in der BRÖ ! ).


Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?


ich nenne dies jetzt einfach mal »Irische "Heimkinder-Zwangsarbeit"« „Zwangsarbeit im Dienste der [Un]Barmherzigen Schwestern vom heiligen Vinzenz von Paul“ ( the Magdalene Sistersthe [un]merciful sisters …, denn das, Zwangsarbeit, ist genau das um was es hier geht; und es handelt sich hier ausschließlich um die »Irische "Heimkinder-Zwangsarbeitin der Republik Irland ( Republic of Ireland ). --- Die diesbezügliche Situation in Nordirland ( Northern Ireland ) ist bisher noch garnicht mal untersucht worden.

    Zitat:
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    Irische Menschenrechtskommission: Frauen in den Magdalen-Wäschereien schutzlos

    [ in Deutsch ] Veröffentlicht am 20. Juni. 2013 von dem deutschen „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ - „VEH e.V.

    DER IRISCHE STAAT WAR NICHT IN DER LAGE, DIE MENSCHENRECHTE DER FRAUEN IN DEN MAGDALEN WÄSCHEREIEN ZU SCHÜTZEN – WIEDERGUTMACHUNGSSYSTEM MUSS DEN MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN RECHNUNG TRAGEN

    Stand: 18. Juni 2013

    Die irische Menschenrechtskommission (Human Rights Commission, IHRC) hat heute den Folgebericht über die staatliche Beteiligung an den Magdalen-Wäschereien veröffentlicht der besagt, der Staat sei seiner Verpflichtung, die Menschenrechte von Mädchen und Frauen in den Magdalen Wäschereien zu schützen, nicht nachgekommen. Die IHRC ruft auf zu einer umfassenden Wiedergutmachung, die individuelle Vergütung, Entschädigung und Rehabilitation der Frauen im Einklang mit staatlichen Menschenrechtsverpflichtungen. Außerdem macht die IHRC eine Reihe von Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen, damit sich ähnliches Unrecht in der Zukunft nicht wiederholt.

    Der IHRC Folgebericht begutachtet die Fakten in dem Bericht des interministeriellen Ausschusses unter dem Vorsitz von Senator Martin McAleese und beurteilt die Auswirkungen des Unrechtes auf die Menschenrechte für den Staat. Außerdem werden die Feststellungen des IHRC Berichtes von 2010 in Anbetracht der nun verfügbaren Informationen über die Wäschereien neu bewertet. Die IHRC kommt zum Schluss, dass die Menschenrechte der Mädchen und Frauen in den Magdalen Wäschereien nicht in vollem Umfang in Bezug auf Gleichheit, Freiheit, Achtung der Privatsphäre, Bildung sowie dem Verbot von Zwangs-, Pflichtarbeit oder Knechtschaft geachtet wurden.

    Anlässlich der Vorstellung des Berichts, sagte Professor Siobhán Mullally, IHRC Kommissar:
    „Der Bericht des Interministeriellen Ausschuss (IDC) hat umfangreiche staatliche Beteiligung an den Magdalen Wäschereien bestätigt, zieht aber nicht die richtigen Rückschlüsse in Bezug auf die menschenrechtlichen Verpflichtungen des Staates. Um diese Lücke zu schließen, hat die IHRC die Ergebnisse des IDC-Berichtes an Hand von einer Reihe von menschenrechtlichen Standards bewertet. Wir schließen aus den verfügbaren Beweisen, dass die Menschenrechte von Mädchen und Frauen in den Wäschereien nicht vollständig eingehalten werden. Der Staat handelte unrecht indem er diese Frauen weder adäquat schützte noch auf ihre Klagen über einen langen Zeitraum zu reagieren. Glaubwürdige Vorwürfe des Missbrauchs sollten immer umgehend, gründlich und unabhängig untersucht werden.“

    Professor Mullally fuhr fort:
    „Die IHRC wird für eine umfassende Wiedergutmachung, die einen Ausgleich für die Auswirkungen der Menschenrechtsverletzungen für jede einzelne Frau, die in den Wäschereien arbeitete, eintreten. Das Ausmaß der Verstöße und ihre anhaltenden Auswirkungen (auf das Leben der Frauen, Red.) muss bei der Bestimmung der individuellen Vergütung und laufenden Unterstützungen in Betracht gezogen werden. Ferner sollten Maßnahmen ergriffen werden, um zu gewährleisten, dass diese Frauen Wiedergutmachung in Form von verlorenen Löhne, Renten und Sozialleistungen bekommen. Unterstützung muss geleistet werden im Bereich Wohnraum, Bildung, Gesundheit sowie besondere Unterstützung, um mit den psychologischen Auswirkungen der Zeit in den Wäschereien umzugehen.“

    Zum Bereich der nicht im vollen Umfang eingehaltenen Menschenrechte, sagte Professor Mullally:
    „Die Rechte der Frauen stehen im Mittelpunkt der Einschätzungen des IHRC. Die Magdalen Wäschereien wurden eindeutig mit diskriminierenden Regelungen betrieben. Das Recht von Frauen auf Gleichbehandlung gab es nicht in den Magdalen Wäschereien, da die Regelungen nur auf sie angewendet wurden. Es gab kein Recht auf Bildung für die Mädchen, die wenig oder keine formale Bildung erhielten, nicht einmal Unterricht im Schreiben und Rechnen.“

    Professor Mullally fuhr fort:
    „Das Recht auf Freiheit von Mädchen und Frauen, die durch die Strafjustiz oder die Jugendämter in die Wäschereien, wurde nicht eingehalten. Es gibt viele willkürliche Inhaftierungen bei denen Mädchen ohne gerichtliche Anordnung in die Magdalen Wäschereien eingesperrt wurden oder nach ihrer Entlassung aus einer sogenannten Besserungsanstalt als eine Form der Verwaltungshaft dorthin verbracht [wurden].“

    Die Arbeitsbedingungen in den Magdalen Wäschereien erklärte Sinead Lucey, Senior Legal Officer des IHRC:
    „Mädchen und Frauen, die in den Magdalen Wäschereien leben mussten, wurden einer Form von Zwangs- oder Pflichtarbeit unterworfen, die eindeutig gegen Irlands Verpflichtungen nach der 1930 Zwangsarbeitskonvention verstießen. Dies wird verschärft durch die Tatsache, dass nicht nur verschiedene irische Regierungen diese Praktiken nicht verbaten und beendeten, sondern im Gegenteil: der Staat selbst profitierte von dieser Zwangs- oder Pflichtarbeit, wenn er kommerzielle Verträge mit den Wäschereien abschloss, weil diese [die] billigsten Angebote hatten. Der entscheidende Faktor war allerdings, dass die Arbeiterinnen unbezahlt waren. Darüber hinaus bedeutet der Zwang zur Arbeit Knechtschaft nach Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und auch hier ist der Staat gescheitert darin, solche Praktiken zu unterbinden, wenn er im Gegenteil wissentlich erlaubt, dass Mädchen und Frauen ohne Lohn und unter Zwangsmaßnahmen in den Wäschereien arbeiten.“

    Sinead Lucey fuhr fort:
    „Wir müssen von den Verletzungen der Menschenrechte von Mädchen und Frauen in den Magdalen Wäschereien lernen, um sicherzustellen, dass sich ähnliches Unrecht nicht wiederholen wird. Das Recht auf Gleichheit ist ein grundlegendes Prinzip der Menschenrechte. Der Staat darf niemals selbstgefällig und diskriminierend besonders die Schwächsten der Gesellschaft behandeln. Umfassendere Schutzmechanismen sind notwendig. Stärkere Regulierung und Aufsicht der Beziehung zwischen Staat und nicht-staatlichen Akteuren bei der Durchführung von Funktionen oder Dienstleistungen des Staates sind dringend erforderlich. Darüber müssen Gesetze erlassen werden, die Zwangs- oder Pflichtarbeit oder Leibeigenschaft als kriminelle Straftat mit hohem Verfolgungsdruck ausweisen. Insgesamt muss es der Staat unterlassen, bestimmte gesellschaftliche Gruppen zu kriminalisieren und zu institutionalisieren sondern muss vielmehr dazu übergehen, diese Gruppen zu unterstützen, denn das Gemeinwohl braucht auch dieses Potenzial.“

    Schlüsselempfehlungen

    Der Staat sollte:

    ein umfassendes Wiedergutmachungprojekt ins Leben rufen, welches individuellen Ausgleich bietet für die Auswirkungen der Menschenrechtsverletzungen von Frauen in den Magdalen Wäschereien;
    Maßnahmen durchführen, die sicher stellen, dass überlebende Frauen der Magdalen Wäschereien die Entschädigung und Rehabilitation für die erlebten Verletzungen bekommen;
    als Wiedergutmachung den betroffenen Frauen die verlorenen Löhne, Renten und Sozialleistungen auszahlen, die sie auf Grund der geleisteten Zwangsarbeit verloren haben;
    für geeignete Rehabilitationsmaßnahmen einschließlich Wohnraum, Gesundheit und Wohlfahrt, Bildung und Hilfe bei den psychologischen Auswirkungen sorgen;
    Wechselwirkungen mit nicht-staatlichen Akteuren überprüfen, um sicherzustellen, dass die staatlichen Regulierungs- und Aufsichtsfunktionen robust genug sind, um Menschenrechtsverletzungen zu verhindern, bzw. derartigen Vorwürfen gründlich und effektiv zu untersuchen, und gegebenenfalls zu entschädigen;
    sicherstellen, dass alle glaubwürdigen Anschuldigungen von Missbrauch, die eine Verletzung der staatlichen menschenrechtlichen Verpflichtungen beinhalten, umgehend, gründlich und unabhängig untersucht werden;
    die Praxis beenden, Menschen mit geistiger Behinderung in psychiatrische Anstalten einzusperren;
    eine unmittelbare und obligatorische staatliche Kontrolle und Lizenzierung von Heimen für Menschen mit Behinderungen einfahren;
    ein System für die Bereitstellung von Informations- und Suchdienste verabschieden für Menschen verabschieden, darunter auch für diejenigen, die informell in der Vergangenheit angenommen wurden.


    Das englisch-sprachige Original finden Sie hier [ »Irish State failed to protect and vindicate the human rights of women in Magdalen Laundries. - Redress Scheme must reflect impact of human rights violations experienced.« @ www.ihrc.ie/newsevents/press/2013/06/18/irish-state-failed-to-protect-and-vindicate-the-hu/ ]


    Verschlagwortet mit: EFPAC, Entschädigung, Fonds Heimkinder, Geschichte, Heimgeschichte, Heimkinder, Irland, Kinderrechte, Kirche, Menschenrechte, Zwangsarbeit
    .
QUELLE: ( aktuell aufzufinden auf der Vereinswebseite desVereins ehemaliger heimkinder e.V.“ - „VEH e.V.“ in der Rubrik »Aktuelle Infos« [ „Aktuelle Informationen und Nachrichten“ ] ) www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/ sowohl wie auch hier unter dieser URL @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/uncategorized/irische-menschenrechtskommission-frauen-in-den-magdalen-waschereien-schutzlos/


Man vergleiche die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie auch die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Österreich !
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 07.07.13, 11:19  Betreff:  HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Zwangsarbeiten in Irland ( d.h. "Heimkinder-Zwangsarbeit" in Irland vergleichbar mit "Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BRD und in der BRÖ ! ).


Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?


Weiterführend zum unmittelbar vorhergehenden Beitrag in diesem Thread.

Folgend auf die meinerseitige Weiterverbreitung der Bekanntgebung des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ – „VEH e.V.“ des "Folgeberichts" der IRISCHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION ( Human Rights Commission, IHRC ) bezüglich den schweren Menschenrechtsverletzungen begangen in der irischen Heimerziehung unter Duldung des Staates seitens dem katholischen Schwestern Orden der Magdalene Sisters, hat der deutsche ev. Pfarrer i.R. Dierk Schäfer in seinem Blog, dem Dierk Schaefers Blog am Freitag, 5. Juli 2013 um 10:02 Uhr, einen zutreffenden KOMMENTAR unter der Überschrift »Dazu wird Antje Vollmer nichts sagen.« dazu abgegeben

dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/05/dazu-wird-antje-vollmer-nichts-sagen/

welcher, u.a., auch folgende seinerseitige STELLUNGNAHME beinhaltet:

    Zitat:
    .
    Wenn ich mir die Ergebnisse des Runden Tisches anschaue, mit denen die ehemaligen Heimkinder eben keinerlei Entschädigung erhielten, keinen angemessenen Rentenausgleich, keine Lohnnachzahlungen, keine Schmerzensgelder, dann frage ich mich, wie Frau Dr: Antje Vollmer mit gutem Gewissen den Ehrenberg-Preis entgegennehmen konnte und mit gutem Gewissen ihre Pension verzehren kann.

    Aber vielleicht hat sie ja ein schlechtes Gewissen dabei. Wohl bekomms!

    Und der Staat und die Kirchen mit ihren Einrichtungen? Und mit der Aufsichtsverpflichtung?

    .
Und, desweiteren, hat der deutsche ev. Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, ebenso am Freitag, 5. Juli 2013, auch folgende RUNDMAIL zum Thema »Heimkids« verbreitet:

Man vergleiche die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie auch die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Österreich !
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 07.07.13, 11:32  Betreff:  Verjährung von Kindesmisshandlung und Kindesmissbrauch  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Verjährung.Ist alles wirklich verjährt, oder kann man doch noch Gerechtigkeit erlangen ?Wie sieht es damit in Deutschland und in Österreich aus ?


Der evangelische Pfarrer i.R. Dierk Schäfer, in seinem Blog, dem Dierk Schaefer Blog, unter der Überschrift »Hoffnungsschimmer für Heimkinder« macht am 1. Juli 2013 auf einen wichtigen und lesenswerten zwei-teilgen Artikel im österreichischen KURIER aufmerksam.

@ dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/01/hoffnungsschimmer-fur-heimkinder/

ERSTE TEIL: »Hoffnungsschimmer für Heimkinder« »Gutachten helfen, Verjährung auszuhebeln / Landesgericht gewährt Verfahrenshilfe«

ZWEITE TEIL: »ANALYSE --- Hilflosigkeit der Politik, oder pures Kalkül? Der Staat und die Kirche drücken sich vor ihrer Verantwortung«


was mich selbst jetzt dazu veranlasst auf folgende vorhergehende Medienberichte - von Anfang des Jahres 2013 - aus Deutschland sowohl wie auch aus Österreich aufmerksam zu machen:


… zum Thema „Verjährung“ bei „KINDESMISSHANDLUNG“ und „KINDESMISSBRAUCH“ – einschließlich dem Aspekt „INSTITIONELLE KINDESMISSHANDLUNG“ und dem Aspekt „INSTITUTIONELLER KINDESMISSBRAUCH“
d.h. MISSHANDLUNG und MISSBRAUCH in den damaligen Heimen und Anstalten …



Medienbericht aus der Bundesrepublik Österreich:

    Zitat:
    KURIER @ kurier.at/chronik/oesterreich/vorarlberg-klosterinternat-mehrerau-gericht-kippt-verjaehrung-von-missbrauch/2.802.168 ( Bericht vom 23.01.2013 )

    VORALBERG.

    Gericht kippt Verjährung von Missbrauch.

    Klosterinternat. Zwei ehemalige Schüler werfen Zisterzienser-Pater sexuelle Übergriffe vor.

    Eine kleine juristische Sensation kündigt sich in Vorarlberg an. Zwei ehemalige Schüler des Klosterinternats Mehrerau in Bregenz haben 2012 wegen sexuellen Missbrauchs durch einen Pater geklagt. Das Kloster hat sich damals auf Verjährung berufen. Dies kommt für das Landesgericht Feldkirch nicht infrage. „Das Gericht hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Verjährungseinrede in beiden Fällen nicht anzunehmen“, sagt Gerichtssprecher Reinhard Flatz.

    Die beiden Fälle sind ähnlich gelagert, aber doch von unterschiedlicher juristischer Tragweite. Ein ehemaliger Zögling, 58, gibt an, bereits 1968 im Vorarlberger Eliteinternat von Pater B. sexuell missbraucht worden zu sein. Der andere ehemalige Mehrerau-Schüler, 46, soll 1982 ebenfalls Opfer sexueller Übergriffe durch denselben Pater geworden sein. Im Fall von 1968 liegt ein psychologisches Gutachten vor, dass der Missbrauchte durch die Traumatisierung erst jetzt über die Vorfälle sprechen könne. Im anderen Fall waren die 30 Jahre Verjährungsfrist im Zivilverfahren ohnehin nicht erreicht.

    Im Landesgericht Feldkirch geht man davon aus, dass das Kloster erneut berufen wird. Dann wären das Oberlandesgericht Innsbruck (und später der Oberste Gerichtshof in Wien) zuständig. Bestätigen die Instanzen die Feldkircher Entscheidung, könnte das Gericht prüfen, was in Mehrerau wirklich vorgefallen ist.

    Das Kloster war telefonisch nicht erreichbar.


    (KURIER) Erstellt am 23.01.2013, 19:00

[ Mit auch so einigen Leserkommentaren für die man dort runterscrollen muss. ]


Medienbericht aus der Bundesrepublik Deutschland:

    Zitat:
    FOCUS @ www.focus.de/finanzen/recht/recht-bgh-schmerzensgeld-fuer-missbrauchsopfer-nach-verjaehrung_aid_908942.html

    Recht

    BGH: Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer nach Verjährung

    Mittwoch, 30.01.2013, 12:12

    Traumatisierte Opfer sexueller Gewalt können auch nach Ablauf der Verjährungsfrist Ansprüche auf Schmerzensgeld geltend machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte in letzter Instanz eine Entscheidung des Osnabrücker Landgerichts.

    Das Landgericht in Osnabrück hatte 2011 einen Mann zur Zahlung von 7500 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er missbrauchte zwischen 1985 und 1990 mehrfach einen mittlerweile 36-Jährigen. Das Opfer hatte die Taten 15 Jahre lang verdrängt und erst nach Ablauf der Verjährungsfrist zivilrechtlich auf Schmerzensgeld geklagt.

    „Ich hoffe, dass dieses Urteil den vielen anderen Betroffenen in Deutschland hilft, nicht aufzugeben und letztlich auch durch ein Gericht anerkannt zu bekommen, dass ihnen Unrecht widerfahren ist“, sagte Opfer-Anwalt Bernhard Weiner in der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Strafrechtlich müsse der Täter keine Konsequenzen mehr fürchten. Hier sei die Tat dauerhaft verjährt.

    Das Opfer erinnerte sich erst 2005 bei einer Familienfeier an die Tat. Auslöser war die Offenbarung seiner jüngeren Schwester, von einem Nachbarn der Familie missbraucht worden zu sein. Dadurch kehrte auch bei dem Mann die Erinnerung an den eigenen Missbrauch zurück. Normalerweise wäre die Verjährungsfrist nach drei Jahren abgelaufen. Die Revision des Beklagten [ d.h., „die Revision“ des Täters, der gegen seine Verurteilung - in einem Zivilverfahren / einem Schadenersatzverfahren ! - Berufung beim höchsten Gericht, beim Bundesgerichtshof, eingelegt hatte ] wurde zurückgewiesen (Az.: VI ZR 217/11).

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.07.13, 04:38  Betreff:  HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Zwangsarbeiten in Irland ( d.h. "Heimkinder-Zwangsarbeit" in Irland vergleichbar mit "Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BRD und in der BRÖ ! ).


Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?


    Zitat:
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    SPIEGEL ONLINE - PANORAMA ( 27.06.2013 ) @ www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/irische-regierung-entschaedigt-opfer-der-magdalenenheime-a-908067.html

    [ »Irische Heimkinder-Zwangsarbeit« in den katholischen Madalenenheimen soll ebenso entschädigt werden ]

    [ Artikel mit einem großen Foto betitelt „Protestaktion im Februar [2013]: Mindestens 34,5 Millionen für Entschädigungen“ ]

    Sklavenarbeit: Entschädigung für Opfer der irischen Magdalenenheime

    Dublin - Irland entschädigt die Opfer der Magdalenenheime. In den katholischen Einrichtungen wurden zwischen 1922 und 1996 mehr als 10.000 Frauen zu unbezahlter Arbeit gezwungen. Viele mussten wie Sklavinnen in den Wäschereien der Heime schuften.

    Für ihre Leidenszeit sollen die Frauen nun jeweils bis zu 100.000 Euro erhalten, darüber hinaus eine staatliche Rente und kostenlose Krankenversorgung. Justizminister Alan Shatter entschuldigte sich noch einmal bei den Opfern dafür, dass es so lange gedauert habe.

    Die nun angebotenen Hilfen seien Ausdruck des aufrichtigen Bedauerns der irischen Regierung, in der Vergangenheit versagt zu haben. Für die Hilfen stünden mindestens 34,5 Millionen Euro bereit. Wenn sich alle noch lebenden Opfer melden würden, könnten bis zu 58 Millionen Euro ausgeschüttet werden.

    Von einem schon seit 2002 existierenden Entschädigungsprogramm für Missbrauchsopfer in anderen katholischen Einrichtungen waren die Magdalenenheime bislang ausgeschlossen. Die Regierung hatte damals entschieden, dass die Wäschereien privat betriebene Institutionen gewesen seien und der Staat demnach keine Verantwortung trage. Eine Untersuchungskommission hatte im Februar in ihrem Bericht jedoch dieser Darstellung widersprochen: Die Regierung hatte demnach auch die Aufsichtspflicht über die Magdalenenheime.

    Der mehr als 1000 Seiten lange Untersuchungsbericht hatte das gesamte Ausmaß des Falls belegt und die schändlichen Zustände in den von Nonnen geführten Heimen angeprangert. Dorthin seien unter anderem sogenannte gefallene Mädchen abgeschoben worden - ungewollt oder unehelich schwanger gewordene Frauen, die im streng katholischen Irland geächtet waren. Außerdem hätten zum Teil Amtsträger verarmte oder obdachlose Frauen ohne Familie in den Einrichtungen interniert.

    Im Anschluss an die Veröffentlichung des Berichts hatte sich bereits Irlands Premierminister Enda Kenny bei den Opfern in aller Form entschuldigt [ »Sklavenarbeit: Irische Regierung entschuldigt sich bei Opfern der Magdalenenheime« @ www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/irische-regierung-entschuldigt-sich-bei-opfern-der-magdalenenheime-a-884530.html ( Mittwoch, 20.02.2013 - 13:41 Uhr ) ( Artikel und Video ) ]

    usp/Reuters/AP
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Man vergleiche die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie auch die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Österreich !
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.07.13, 04:53  Betreff:  Re: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Zwangsarbeiten in Irland ( d.h. "Heimkinder-Zwangsarbeit" in Irland vergleichbar mit "Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BRD und in der BRÖ ! ).


Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?


HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire) --- und echte Entschädigung DAFÜR.


Von der Katholischen Kirche in der Schweiz wird wie folgt darüber berichtet:


    Zitat:
    .
    Kirchenblatt für römisch katholische Pfarreien im Kanton Solothurn [ Schweiz ]

    Nummer 14
    30. Juni bis 13. Juli 2013

    @ www.kirchenblatt.ch/index.php?PHPSESSID=enfc4b3b9sfaksl4a5cov43g02&na=1,2,0,0,d,101997

    Magdalenenheime

    1. Juli 2013 – Die Opfer der sogenannten Magdalenen-Wäschereien in Irland werden mit bis zu je 100.000 Euro (rund 123.000 Franken) entschädigt. Frauen, die länger als zehn Jahre zur Arbeit in den von katholischen Ordensgemeinschaften betriebenen Heimen gezwungen wurden, sollen 40.000 Euro (49.000 Franken) Entschädigung sowie eine nachträgliche Entlohnung von 60.000 Euro (73.000 Franken) erhalten, teilte Justizminister Allan Shatter am Mittwoch in Dublin mit. Die kleinste Entschädigungssumme sind demnach 11.500 Euro (14.000 Franken) für Insassinnen, die drei Monate oder weniger in den Heimen verbrachten.
    Die nachträglichen Bezahlungen sollen steuerfrei sein und alle noch lebenden Opfer eine kostenlose Gesundheitsversorgung durch den Staat erhalten.
    Weiter kündigte der Minister die Einrichtung einer Anlaufstelle für Begegnungen mit Kirchenvertretern sowie mit anderen Opfern und den Bau einer Gedenkstätte an. Nach Shatters Worten werden die gesamten Entschädigungskosten bei 34,5 bis 58 Millionen Euro (42,3 bis 71 Millionen Franken) liegen.

    An die Adresse der Opfer sagte er, die Zahlung sei "ein ernsthafter Ausdruck der Reue des Staates, euch in der Vergangenheit im Stich gelassen zu haben." Im Februar hatte sich Premierminister Enda Kenny "im Namen des irischen Staates, der Regierung und der irischen Bürger" für die "nationale Schande" systematischer Zwangsarbeit bei den Opfern entschuldigt. An der Entschädigungssumme sollen sich auch die Frauenorden beteiligen, die die Heime betrieben haben.

    Vier Frauenorden betrieben die Heime für ausgestossene Frauen
    Die "Magdalene Laundries" (Heime für "gefallene Mädchen") wurden von vier irischen Frauenorden betrieben: den Sisters of Our Lady of Charity, der Congregation of the Sisters of Mercy, den Religious Sisters of Charity und den Sisters of the Good Shepherd. Die Heime wurden im 18. Jahrhundert als Reformanstalten für Prostituierte gegründet. Sie entwickelten sich jedoch später als Auffangstätten für junge Frauen, die aus verschiedenen Gründen aus der Gesellschaft ausgestossen wurden. Dort mussten sie unbezahlt schwere Arbeiten verrichten. Das letzte der Heime wurde erst 1996 geschlossen.

    Staat duldete Zwangsarbeit
    Eine Untersuchungskommission hatte 2012 festgestellt, dass staatliche Behörden lukrative Verträge an die Heime vergeben hatten, ohne auf eine Durchsetzung von Bezahlung der Insassinnen und auf faire Arbeitsbedingungen zu achten. Die Kommission wurde eingesetzt, nachdem das Uno-Antifolterkomitee die Praxis der "Magdalenenheime" mit Zwangsarbeit gleichgesetzt und die irische Regierung zur Aufklärung aufgefordert hatte. (kipa/kna/bal)
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Man vergleiche die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie auch die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Österreich !
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