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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Entschädigung für ehemalige Heimkinder

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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.07.13, 04:38  Betreff:  HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Zwangsarbeiten in Irland ( d.h. "Heimkinder-Zwangsarbeit" in Irland vergleichbar mit "Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BRD und in der BRÖ ! ).


Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?


    Zitat:
    .
    SPIEGEL ONLINE - PANORAMA ( 27.06.2013 ) @ www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/irische-regierung-entschaedigt-opfer-der-magdalenenheime-a-908067.html

    [ »Irische Heimkinder-Zwangsarbeit« in den katholischen Madalenenheimen soll ebenso entschädigt werden ]

    [ Artikel mit einem großen Foto betitelt „Protestaktion im Februar [2013]: Mindestens 34,5 Millionen für Entschädigungen“ ]

    Sklavenarbeit: Entschädigung für Opfer der irischen Magdalenenheime

    Dublin - Irland entschädigt die Opfer der Magdalenenheime. In den katholischen Einrichtungen wurden zwischen 1922 und 1996 mehr als 10.000 Frauen zu unbezahlter Arbeit gezwungen. Viele mussten wie Sklavinnen in den Wäschereien der Heime schuften.

    Für ihre Leidenszeit sollen die Frauen nun jeweils bis zu 100.000 Euro erhalten, darüber hinaus eine staatliche Rente und kostenlose Krankenversorgung. Justizminister Alan Shatter entschuldigte sich noch einmal bei den Opfern dafür, dass es so lange gedauert habe.

    Die nun angebotenen Hilfen seien Ausdruck des aufrichtigen Bedauerns der irischen Regierung, in der Vergangenheit versagt zu haben. Für die Hilfen stünden mindestens 34,5 Millionen Euro bereit. Wenn sich alle noch lebenden Opfer melden würden, könnten bis zu 58 Millionen Euro ausgeschüttet werden.

    Von einem schon seit 2002 existierenden Entschädigungsprogramm für Missbrauchsopfer in anderen katholischen Einrichtungen waren die Magdalenenheime bislang ausgeschlossen. Die Regierung hatte damals entschieden, dass die Wäschereien privat betriebene Institutionen gewesen seien und der Staat demnach keine Verantwortung trage. Eine Untersuchungskommission hatte im Februar in ihrem Bericht jedoch dieser Darstellung widersprochen: Die Regierung hatte demnach auch die Aufsichtspflicht über die Magdalenenheime.

    Der mehr als 1000 Seiten lange Untersuchungsbericht hatte das gesamte Ausmaß des Falls belegt und die schändlichen Zustände in den von Nonnen geführten Heimen angeprangert. Dorthin seien unter anderem sogenannte gefallene Mädchen abgeschoben worden - ungewollt oder unehelich schwanger gewordene Frauen, die im streng katholischen Irland geächtet waren. Außerdem hätten zum Teil Amtsträger verarmte oder obdachlose Frauen ohne Familie in den Einrichtungen interniert.

    Im Anschluss an die Veröffentlichung des Berichts hatte sich bereits Irlands Premierminister Enda Kenny bei den Opfern in aller Form entschuldigt [ »Sklavenarbeit: Irische Regierung entschuldigt sich bei Opfern der Magdalenenheime« @ www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/irische-regierung-entschuldigt-sich-bei-opfern-der-magdalenenheime-a-884530.html ( Mittwoch, 20.02.2013 - 13:41 Uhr ) ( Artikel und Video ) ]

    usp/Reuters/AP
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Man vergleiche die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie auch die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Österreich !
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.07.13, 04:53  Betreff:  Re: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Zwangsarbeiten in Irland ( d.h. "Heimkinder-Zwangsarbeit" in Irland vergleichbar mit "Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BRD und in der BRÖ ! ).


Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?


HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire) --- und echte Entschädigung DAFÜR.


Von der Katholischen Kirche in der Schweiz wird wie folgt darüber berichtet:


    Zitat:
    .
    Kirchenblatt für römisch katholische Pfarreien im Kanton Solothurn [ Schweiz ]

    Nummer 14
    30. Juni bis 13. Juli 2013

    @ www.kirchenblatt.ch/index.php?PHPSESSID=enfc4b3b9sfaksl4a5cov43g02&na=1,2,0,0,d,101997

    Magdalenenheime

    1. Juli 2013 – Die Opfer der sogenannten Magdalenen-Wäschereien in Irland werden mit bis zu je 100.000 Euro (rund 123.000 Franken) entschädigt. Frauen, die länger als zehn Jahre zur Arbeit in den von katholischen Ordensgemeinschaften betriebenen Heimen gezwungen wurden, sollen 40.000 Euro (49.000 Franken) Entschädigung sowie eine nachträgliche Entlohnung von 60.000 Euro (73.000 Franken) erhalten, teilte Justizminister Allan Shatter am Mittwoch in Dublin mit. Die kleinste Entschädigungssumme sind demnach 11.500 Euro (14.000 Franken) für Insassinnen, die drei Monate oder weniger in den Heimen verbrachten.
    Die nachträglichen Bezahlungen sollen steuerfrei sein und alle noch lebenden Opfer eine kostenlose Gesundheitsversorgung durch den Staat erhalten.
    Weiter kündigte der Minister die Einrichtung einer Anlaufstelle für Begegnungen mit Kirchenvertretern sowie mit anderen Opfern und den Bau einer Gedenkstätte an. Nach Shatters Worten werden die gesamten Entschädigungskosten bei 34,5 bis 58 Millionen Euro (42,3 bis 71 Millionen Franken) liegen.

    An die Adresse der Opfer sagte er, die Zahlung sei "ein ernsthafter Ausdruck der Reue des Staates, euch in der Vergangenheit im Stich gelassen zu haben." Im Februar hatte sich Premierminister Enda Kenny "im Namen des irischen Staates, der Regierung und der irischen Bürger" für die "nationale Schande" systematischer Zwangsarbeit bei den Opfern entschuldigt. An der Entschädigungssumme sollen sich auch die Frauenorden beteiligen, die die Heime betrieben haben.

    Vier Frauenorden betrieben die Heime für ausgestossene Frauen
    Die "Magdalene Laundries" (Heime für "gefallene Mädchen") wurden von vier irischen Frauenorden betrieben: den Sisters of Our Lady of Charity, der Congregation of the Sisters of Mercy, den Religious Sisters of Charity und den Sisters of the Good Shepherd. Die Heime wurden im 18. Jahrhundert als Reformanstalten für Prostituierte gegründet. Sie entwickelten sich jedoch später als Auffangstätten für junge Frauen, die aus verschiedenen Gründen aus der Gesellschaft ausgestossen wurden. Dort mussten sie unbezahlt schwere Arbeiten verrichten. Das letzte der Heime wurde erst 1996 geschlossen.

    Staat duldete Zwangsarbeit
    Eine Untersuchungskommission hatte 2012 festgestellt, dass staatliche Behörden lukrative Verträge an die Heime vergeben hatten, ohne auf eine Durchsetzung von Bezahlung der Insassinnen und auf faire Arbeitsbedingungen zu achten. Die Kommission wurde eingesetzt, nachdem das Uno-Antifolterkomitee die Praxis der "Magdalenenheime" mit Zwangsarbeit gleichgesetzt und die irische Regierung zur Aufklärung aufgefordert hatte. (kipa/kna/bal)
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Man vergleiche die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie auch die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Österreich !
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.07.13, 04:58  Betreff:  HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Zwangsarbeiten in Irland ( d.h. "Heimkinder-Zwangsarbeit" in Irland vergleichbar mit "Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BRD und in der BRÖ ! ).


Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?


HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire) --- und echte Entschädigung DAFÜR.


Von der Katholischen Kirche in Österreich wird wie folgt darüber berichtet:


    Zitat:
    .
    Kathweb - Katholische Presseagentur Österreich

    @ www.kathweb.at/site/nachrichten/database/55602.html

    Irland: Opfer der "Magdalenen-Wäschereien" nicht zufrieden
    Kritik an fehlender finanzieller Beteiligung der Frauenorden - Opfer der Zwangsarbeit sollen mit bis zu 100.000 Euro entschädigt werden


    27.06.2013

    Dublin, 27.06.2013 (KAP) Die früheren Insassinnen der sogenannten Magdalenen-Wäschereien in Irland reagieren zurückhaltend auf die Entschädigungspläne der Regierung. Die Opfergruppe "Justice for Magdalenes" (Gerechtigkeit für Sünderinnen), begrüßte die Veröffentlichung des Entschädigungsprogramms "mit Vorbehalten". Eine weitere Gruppe, "Magdalene Survivors Together" (eine "Überlebenden"-Vereinigung), kritisierte laut deutscher katholischer Nachrichtenagentur KNA die Pläne dagegen scharf. Besonders die fehlende finanzielle Beteiligung der Frauenorden, die die Heime betrieben, stieß auf Kritik.

    Bei der Vorstellung der Pläne am Mittwoch sagte Justizminister Allan Shatter, er "hoffe und erwarte", dass sich die Orden an der Entschädigung beteiligen. Eine genaue Summe gab er nicht an. Die Regierung hatte am Mittwoch ein umfassendes Kompensationsprogramm vorgestellt, nach dem die Opfer mit bis zu 100.000 Euro entschädigt werden. Zudem sollen ein Begegnungszentrum sowie eine Gedenkstätte errichtet werden.

    Einer der Orden, die "Schwestern der Barmherzigkeit" (Sisters of Mercy), wiesen in einer Pressemitteilung darauf hin, dass man sich schon an der Entschädigung der Opfer beteilige, indem man den Überlebenden freie Kost und Logis gewähre.

    Die "Magdalene Laundries" (Heime für "gefallene Mädchen") wurden von vier irischen Frauenorden betrieben: den Sisters of Our Lady of Charity, der Congregation of the Sisters of Mercy, den Religious Sisters of Charity und den Sisters of the Good Shepherd. Die Heime wurden im 18. Jahrhundert als Reformanstalten für Prostituierte gegründet. Sie entwickelten sich jedoch später als Auffangstätten für junge Frauen, die aus verschiedensten Gründen aus der Gesellschaft ausgestoßen wurden. Dort mussten sie unbezahlt schwere Arbeiten verrichten. Das letzte der Heime wurde erst 1996 geschlossen.

    Eine Untersuchungskommission hatte 2012 festgestellt, dass staatliche Behörden lukrative Verträge an die Heime vergeben hatten, ohne auf eine Durchsetzung von Bezahlung der Insassinnen und auf faire Arbeitsbedingungen zu achten. Die Kommission wurde eingesetzt, nachdem das UN-Antifolterkomitee die Praxis der "Magdalenenheime" mit Zwangsarbeit gleichgesetzt und die irische Regierung zur Aufklärung aufgefordert hatte.
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Man vergleiche die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie auch die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Österreich !
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.07.13, 05:04  Betreff:  HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


Zwangsarbeiten in Irland ( d.h. "Heimkinder-Zwangsarbeit" in Irland vergleichbar mit "Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BRD und in der BRÖ ! ).


Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt?


HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire) --- und echte Entschädigung DAFÜR.


»Wie Irlands Nonnen an ihren Sklavinnen verdienten«

Die deutschen Medien widmeten sich diesem irischen Thema mit großer Begeisterung ( widmen sich aber nur ungern diesem Thema wenn es um die gleichen jahrzehntelang von Nonnen-Orden mit Sklaven betriebenen kommenerziellen Großwäschereien in deutschen Erziehungseinrichtungen in Deutschland geht ).


    Zitat:

    DIE WELT - 21.02.2013 @ www.welt.de/politik/ausland/article113803943/Wie-Irlands-Nonnen-an-ihren-Sklavinnen-verdienten.html

    ZWANGSARBEIT

    Wie Irlands Nonnen an ihren Sklavinnen verdienten

    Abbitte für eine dunkle Vergangenheit: Irland nimmt endlich Kenntnis von Tausenden Frauen, die im 20. Jahrhundert die schmutzige Wäsche der Gesellschaft wuschen. Jetzt werden sie entschädigt.

    Von Martin Alioth

    [ ……… ]

    [] Mit 13 Jahren wurde das Mädchen aus Kilkenny nach Dublin verfrachtet, []

    [ ……… ]

    [] Als sie in Dublin ankam, besaß sie außer ihren Kleidern gerade mal einen Schreibstift und einen Block, um Briefe nach Hause schreiben zu können. Die wurden ihr gleich weggenommen.

    Vom ersten Tag an musste sie in der kommerziellen Wäscherei der "Schwestern der Barmherzigkeit" schuften, ohne Bezahlung. Hotels und Krankenhäuser schickten ihre Bettwäsche und ihre Tischtücher, an denen sich die Kinder ihre Finger verbrannten. Drei Jahre lang verbrachte Julie in dieser Hölle. []

    Riesiger Entschädigungsfonds eingerichtet

    [ ……… ]

    Der frühere irische Premierminister, Bertie Ahern, hatte sich schon 1999 für den Missbrauch in kirchlichen Institutionen entschuldigt, dessen Ausmaß zehn Jahre später im sogenannten Ryan-Bericht in allen abscheulichen Einzelheiten dokumentiert wurde: Zehntausende von Kindern waren im 20. Jahrhundert in kirchlich geführten Arbeitsheimen, Waisenhäusern und Behindertenheimen gequält und ausgebeutet worden.


    Für sie wurde ein riesiger Entschädigungsfonds eingerichtet, der inzwischen die Milliardengrenze überschritten hat. Doch die Mädchen und Frauen, die in die "Magdalen laundries" gesperrt wurden, ein Dutzend kommerzielle Wäschereien unter der Leitung von katholischen Nonnen, wurden ausgeschlossen. Das seien "private Unternehmungen" gewesen, mit denen der Staat nichts zu tun gehabt habe. Das behaupteten irische Minister bis vor kurzem.

    Staat war Komplize dieses Systems

    Erst als der UN-Ausschuss gegen Folter 2011 die irische Regierung aufforderte, Nachforschungen anzustellen, war der Druck, das verlogene Schweigen zu zertrümmern, groß genug. Die irische Regierung beauftragte []

    [ ……… ]

    Mit Verachtung "gefallene Mädchen" genannt

    "Die Nonnen raubten mir mein Leben und das Leben, das ich anderen hätte schenken können", schreibt die inzwischen 78-jährige Kathleen Legg []

    [ ……… ]

    Das Kind wurde []. Es wurde in eine Uniform gesteckt, erhielt einen erfundenen Namen und die Nummer 27. "Ich war immer hungrig und am Rande des Verhungerns."

    Derweil verdienten die Nonnen gutes Geld mit ihren Sklavinnen. []

    [ ……… ]

    "Grausames, erbarmungsloses Irland"

    [ ……… ]

    [] über 10.000 Frauen ohne Schuld – ja, oftmals ohne überhaupt zu wissen, weshalb – zwischen 1922 und 1996 (sic) eingekerkert worden waren.

    [ ……… ]

    [ Irische Regierung ] sprach von einem "grausamen, erbarmungslosen Irland", das diese Frauen versklavt habe.

    Stehender Applaus für Kennys Rede

    "Diese Werte, dieses Versagen, diese Fehler waren kennzeichnend für das magdalenische Irland", stellte er fest. Das klang bedeutsam und passte zum Rest seiner nachdenklichen Rede. Die Qualen dieser Frauen wurden zum Erkennungszeichens eines Systems, das Kirche und Staat gemeinsam aufgebaut hatten, um Dissens, Armut und Übermut einzusperren.

    [ ……… ]

    Emanzipation von den Fesseln der Vergangenheit

    [ ……… ]

    [] Die Regierung, die sonst um jeden Pfennig feilscht, gibt sich großzügig.

    [ ……… ]

    [] Irlands Emanzipation von den Fesseln einer unappetitlichen Vergangenheit verläuft schrittweise. []

    [ ……… ]

    Drei Verschwörer – Kirche, Staat, Gesellschaft

    Es war, das wird immer klarer, ein Komplott unter drei Verschwörern: die Kirche lieferte die zweifelhafte Ethik, der Staat stellte seine Zwangsmittel willfährig zur Verfügung, die Gesellschaft schwieg, obwohl sie alles wusste. Den Preis bezahlte die ohnmächtige Unterschicht, die ihre Töchter und Söhne verriet.

    Der Profiteur dieser irischen Konformitäts-Neurose, die alles Andersartige rücksichtlos einsperrte, war der irische Mittelstand, der die Zügel nahtlos von der britischen Kolonialmacht übernommen hatte.

    Die Katharsis, der schamvolle Rückblick in die eigene Vergangenheit, ist schon weit gediehen. Noch fehlen allerdings Angaben über die Praxis in den Irrenhäusern, wo die Missliebigen, die zu alt für die "Industrial Schools" waren und das falsche Geschlecht für die Wäschereien hatten, ebenfalls eingekerkert wurden.

    .

QUELLE: Martin Alioth, DIE WELT, Axel Springer AG, Berlin.

[ Dies ist ein sehr langer und detailierter Artikel ! ]


Man vergleiche die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie auch die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Österreich !


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.07.13, 05:09  Betreff:  HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


»Kinder haben Rechte, aber nicht alle Kinder.«


Stellungnahme von dem ev. Pfarrer i.R. Dierk Schäfer.


    Zitat:
    .
    Dierk Schaefers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/09/er-ist-ein-priester-du-must-ihm-gehorchen/ ( Dienstag, 9. Juli 2013, um 12:30 Uhr )


    „Er ist ein Priester, du mußt ihm gehorchen“


    [ Filmemacher Alex Gibney in Bezug auf seinen Dokumentarfilm "Mea Maxima Culpa": ] »ich und mein Film übernehmen die volle Verantwortung für den Rücktritt von Papst Benedikt« hier das Video[1], hier der Text [2].

    [ Filmemacher Alex Gibney in Bezug auf seinen Dokumentarfilm "Mea Maxima Culpa": ] »Jeden einzelnen Fall von sexuellem Missbrauch bekam Ratzinger auf den Tisch. Man kann wirklich sagen, er weiß mehr über sexuellen Missbrauch als jeder andere auf der Welt.«


    Was Benedikt betrifft, mag er in Frieden ruhen [ im Exil im Vatikan ].



    Doch der Fall erinnert an den unterschiedlichen Umgang mit den Verbrechen an Kindern und Jugendlichen.


    Für Irland gilt:

    1. Es gibt drei Verantwortliche: „Kirche, Staat, Gesellschaft“

    Es war, das wird immer klarer, ein Komplott unter drei Verschwörern: die Kirche lieferte die zweifelhafte Ethik, der Staat stellte seine Zwangsmittel willfährig zur Verfügung, die Gesellschaft schwieg, obwohl sie alles wusste. Den Preis bezahlte die ohnmächtige Unterschicht, die ihre Töchter und Söhne verriet.Bitte den Zeitungsbericht [ in DIE WELT vom 21.02.2013 ] lesen.[3] Doch das de-facto Komplott gilt auch für Deutschland, und zwar bis heute.

    2. Die Zwangsarbeit. Eine geringe Pauschalentschädigung als Rentenersatz gibt es, anders als in Irland, bei uns nur für Jugendliche, die Zwangsarbeit leisten mußten, wobei der Begriff Zwangsarbeit peinlichst vermieden wird. Es gibt keine Lohnnachzahlung, weder von den kirchlichen, noch von den staatlichen Einrichtungen, die von der Zwangsarbeit profitiert haben. Auch nicht von der Privatwirtschaft, die gut an den Kindern verdient hat. Es schien wohl nicht opportun, die Betriebe, darunter Firmen mit großer Bedeutung, zwangszuverpflichten. Zwangsarbeit ja, Zwangsentschädigung nein.

    Und für die Zwangsarbeit von Kindern gibt es GAR NICHTS.

    Aber die deutschen Medien sprechen von „Entschädigung“, ohne die Zahlungen aufzuschlüsseln, die ohnehin erklärtermaßen nicht Entschädigung sein sollen.

    3. Die ehemaligen Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen wurden auf rüde Art von Antje Vollmer[4] von Beginn an vom Runden Tisch ausgeschlossen. Diese Einrichtungen behaupten, sie hätten in den „Heimkinderfonds“ eingezahlt und sehen sich außerhalb weiterer Verpflichtungen[5]. Entweder sie lügen, oder sie haben in den falschen Fonds eingezahlt. Einen richtigen gibt es bis heute nicht.

    Es ist merkwürdig, daß Irland tut, was Deutschland nicht will, nämlich entschädigen. Da es in Deutschland so prima klappt mit dem anhaltenden Betrug an den ehemaligen Heimkindern, gibt es wohl doch nur die Erklärung aus dem Zeitungsartikel „Drei Verschwörer – Kirche, Staat, Gesellschaft“. In Italien würde man von mafiösen Strukturen sprechen.


    Kinder haben Rechte, aber nicht alle Kinder.[6]


    ––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––

    [1] [ Video - ARD : DasErste.de ( 07.07.2013 ) Ein Dokumnetarfilm über sexuellen Missbrauch an Gehörlosen ( Vertuschung und Vertuschungsstrategien des Vatikans schonungslos und lückenlos aufgedeckt ! ) ] mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/431902_ttt-titel-thesen-temperamente/15745168_ein-dokumentarfilm-ueber-sexuellen-missbrauch-an

    [2] [ Text - ARD : DasErste.de ( 07.07.2013 ) Ein Dokumnetarfilm über sexuellen Missbrauch an Gehörlosen ( Vertuschung und Vertuschungsstrategien des Vatikans schonungslos und lückenlos aufgedeckt ! ) ] www.daserste.de/information/wissen-kultur/ttt/sendung/hr/sendung_vom_07072013-108.html Dienstag, 9. Juli 2013

    [3] www.welt.de/politik/ausland/article113803943/Wie-Irlands-Nonnen-an-ihren-Sklavinnen-verdienten.html

    [4] Zu meiner Pfarrerskollegin Antje Vollmer fallen mir nur noch Worte ein, die ich besser nicht aufschreibe, weil sie gerichtsverwertbar wären.

    [5] Verpflichtet fühlt sich ohnehin niemand. Aus dem Heimkinderfonds werden lediglich Leistungen auf absolut freiwilliger Basis geleistet nach dem Motto: Seid dankbar und beruhigt euch.

    [6] www.flickr.com/photos/dierkschaefer/9215584992/in/photostream/lightbox/

    Beschlagwortet mit: Film, Maxima culpa, mißbrauch
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Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 11.07.13, 09:21  Betreff:  HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire).  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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…und, wie wir alle wissen, nicht nur in Irland…


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


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Heidi Dettinger, 2. Vorsitzende im „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ / „VEH e.V.“ ( am Do. 11.07.2013, um 00:03 Uhr in Dierk Schfaers Blog @ dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/10/nach-1945-wurde-in-wittekindshof-alles-so-weiter-gefuhrt/#comment-4362 ) kommentierte Klaus Linnenbrüggers Kommentar und Berichterstattung wie folgt:

    Zitat:
    .
    »Die Kontinuität der “Erziehungs”methoden von der Nazi-Zeit, des Personals, der Gebäudenutzung, sogar der Anstaltskleidung und der Aufnahmeformulare ist nachgewiesen.

    Dass nach dem Nationalsozialismus auch die furchtbaren Ärzte und Psychiater weiter funktionieren ist nicht nur nachgewiesen, sondern leuchtet sogar unmittelbar ein:

    Schließlich mussten doch die Heime, die die Nazis in ihrem hemmungslosen Ausrottungswillen leergefegt hatten (Heimkinder galten nicht gerade selten als “unwertes Leben”), wieder aufgefüllt werden.

    Also mussten Gutachten her, die Kindern attestierten “schwachsinnig” und/oder “debil” zu sein – das taten die willigen Verbrecher in weiß nur allzu gern!

    Und: der Krieg hatte doch einiges in Schutt und Asche gelegt. Da wiederum kommt die Zwangsarbeit der Kleinen und Kleinsten gerade recht und so wurden Milliarden-Werte geschaffen.

    Ohne Lohn.
    Ohne Sozialabgaben.
    Unter Zwang.

    Wer nicht spurte wurde körperlich, psychisch, sexuell gefoltert. Das machte den “Erziehern” Spaß und Politik, Kirchen und Wirtschaft auch.

    Irgendwie gut ausgedacht – wer würde denn auch annehmen, dass sich diese Rotzgören (immerhin unvergast!) nach 50, 60 Jahren wieder zu Worte melden und Forderungen stellen…«

    .
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Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 14.07.13, 12:10  Betreff:  Heimkinder warten auf Entschädigung für ihr Martyrium !  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.


Zwangsarbeiten in Irland ( d.h. "Heimkinder-Zwangsarbeit" in Irland vergleichbar mit "Heimkinder-Zwangsarbeit" in der BRD und in der BRÖ ! ).


In BRÖ und BRD --- Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt? --- Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung auch in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil.


HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Republik Irland (Éire) --- und echte Entschädigung DAFÜR.



    Zitat: Martin MITCHELL
    .
    In BRÖ und BRD --- Warum wurden damalige „Heimkinder-Zwangsarbeiter“ nicht für ihre Arbeit bezahlt? --- Zwangsarbeit/Arbeitsausbeutung auch in der Bundesrepublik Deutschland in ganz großem Stil.


    Die deutsche Online-Zeitung ZEIT ONLINE, wie ich persönlich erst jetzt zufällig entdeckt habe, berichtete am 23.08.2012 - 08:00 Uhr in sechs kurzen Zeilen ( @ www.zeit.de/2012/35/A-Tatort-Kinderheim-Schwarze-Paedagogik/seite-1 ) folgendes:

    Und ich hebe diese, m.E., sechs wichtigsten Zeilen jetzt noch einmal besonders hervor !


    Wenn auch nur in wenigen Worten, hier kommt erstmalig in den Medien zur Sprache was ich schon immer vermutet hatte: HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT / DIE ZWANGSARBEIT VON FÜRSORGEZÖGLINGEN / KOSTENLOSE FRONARBEIT VON SCHUTZBEFOHLENEN wareine bewusste Politik zur Subventionierung der Landwirtschaft in ländlichen Gebietenund IHRE kostenloseIndustriearbeit eine Subventionierung der Produktion von Verbrauchsgütern in den Städtensowohl in Deutschland wie auch in Österreich. Diese Meinung habe auch ich von Anfang an meiner Recherchen in der HEIMKINDERSACHE ( Anfang 2003 ) schon vertreten.

    Und in vielen dieser Stätten der Zwangsarbeit – 'Heimen' und 'Anstalten' oder in der Knechtschaft von Bauern oder im Frondienst anderer Dienstherren ( ausserhalb der eigenen Familie ) – in denen man Kinder und Jugendliche überall dieser Zwangsarbeit aussetzte ( wohin das Jugendamt sie verfrachtete ! ), ging diese Ausbeutung durch Zwangsarbeit ( Zwangsarbeit vielfach von den Kirchen und ihrem Dienstpersonal als „Arbeit im Dienste des HERRN“ beschrieben ) natürlich auch mit jeglicher anderer Art von Misshandlung, einschließlich der Ausübung von „sexualisierter Gewalt“ / „Vergewaltigung“ ( im Volksmund „sexueller Missbrauch“ genannt ) Hand in Hand. Alles konzentrierte sich auf DIE TOTALE MACHTAUSÜBUNG, DEMÜTIGUNG UND UNTERDRÜCKUNG DER AUSZUBEUTENDEN OPFER, DER WEHRLOSEN GEFANGENGEHALTENEN Kinder und Jugendlichen.

    _________________________________

    Man darf nicht warten, bis der Freiheitskampf ‚Landesverrat‘ genannt wird.“ ( Erich Kästner )
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Man vergleiche die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Deutschland sowohl wie auch die Situation bezüglich der HEIMKINDER-ZWANGSARBEIT in der Bundesrepublik Österreich !


Auch deutsche und österreichische Opfer von Menschenrechtsverbrechen / Zwangsarbeit fordern eine gerechte und angemessene Entschädigung.
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 22.07.13, 05:27  Betreff:  Ein SPIELFILM über die Erziehungseinrichtung "FREISTATT"  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Ein Spielfilm über "ANSTALT FREISTATT"


Film & TV – Kammeramann @ www.kameramann.de/allgemein/berlinale-drehbuchpreis-forderpreis-perspektive-131614

    Zitat:
    .
    Berlinale: Drehbuchpreis, Förderpreis Perspektive

    9. Februar 2013 von Peter Dehn

    Die „Vollversammlung“ der Filmbranche ist Gelegenheit für Verbände und Institutionen, eigene Auszeichnungen zu verleihen. Bereits in den ersten Berlinale-Tagen nutzten der Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) und Festival-Sponsor Glashütte das Berliner Branchenforum, um ihre Preisträger zu würdigen. Ein herzlicher Glückwunsch gilt den Preisträgern.

    Der VDD verleiht den Deutschen Drehbuchpreis 2013 an Nicole Armbruster und Marc Brummund für FREISTATT. Das Buch zeichnet den Leidensweg eines Heimzöglings im Nachkriegsdeutschland auf, „der zum Subjekt und Objekt eines autoritären und brutalen Zwangsapparats wird“ und zeige die Möglichkeiten von Freundschaft, Widerstand und der Bewahrung von Hoffnung und Würde, so die Jury. Die Zum Goldenen Lamm Filmproduktion, Ludwigsburg, wird das Buch verfilmen.
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    Zitat:
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    WESER KURIER @ www.weser-kurier.de/region/zeitungen_artikel,-Freistatt-Film-Komparsen-gesucht-_arid,619286.html

    Castingtermin heute, am 24. Juli und 27. Juli / Drehbuch heimste bereits die „Goldene Lola“ ein - 20.07.2013

    Freistatt-Film: Komparsen gesucht

    Von Christoph Starke

    Freistatt. Zeitreise in die Vergangenheit. Wir schreiben das Jahr 1968. Die Jugend in Deutschland ist im Aufbruch. Es ist die Zeit der Studentenproteste, der Friedensbewegung, der Rock-Musik, der Schlaghosen und der Mini-Röcke. Überall riecht es nach Freiheit. Doch der rebellische Wolfgang leidet unter seinem eifersüchtigen Stiefvater. Der will den 14-Jährigen loswerden und schiebt ihn nach Freistatt ab, ins dortige Heim für schwer Erziehbare. Das ist die Ausgangssituation des Kinofilmprojekts "Freistatt" – so der Arbeitstitel.

    Für den Film, der unter anderem am Originalschauplatz gedreht werden soll, suchen die Produzenten der Firma Zum Goldenen Lamm und Regisseur Marc Brummund, der auch das Drehbuch schrieb, noch Laiendarsteller und Komparsen. Castingtermine sind heute, am Mittwoch, 24. Juli, und am Sonnabend, 27. Juli, jeweils zwischen 14 und 18 Uhr. Interessierte können einfach in die Deckertstraße 20 nach Freistatt kommen oder Kontakt mit dem Regieassistenten Matthias Heim aufnehmen. Er ist unter Telefon 0176/39906913 und per E-Mail: erreichbar. Interessierte sollten zwischen 15 und 20 Jahre alt sein und die neunte Klasse abgeschlossen haben.

    In Freistatt erlebt Wolfgang die Hölle, dabei erscheint Hausvater Brockmann anfangs noch freundlich. "Anstatt Schule oder Lehre, muss Wolfgang fortan harte Zwangsarbeit im Moor leisten. Flucht scheint unmöglich", liefert das Produktionsteam eine Inhaltsangabe. "Wolfgang lehnt sich gegen den sadistischen Oberbruder Wilde auf, doch auch unter den Jungen herrscht Zwietracht und Gewalt." Einzig Erzieher Krapp zeigt Milde, Anton, ein schwarzer Deutscher, wird Wolfgangs treuer Freund. "Als Wolfgang es wagt, eine zarte Bande zu Brockmanns Tochter Angelika zu knüpfen, beginnt der übermächtige Hausvater einen ruchlosen Krieg körperlicher und psychischer Gewalt", teilen die Filmemacher mit. Ein bizarrer Höhepunkt sind ein Fußballspiel und ein Gesangsduell zwischen Erziehern und Jugendlichen. Heiligabend eskalieren die Ereignisse. Wolfgang und Anton fassen einen Entschluss: Flucht.

    Alexander Held spielt Brockmann, Max Riemelt ist als Bruder Knapp zu sehen, Stephan Grossmann verkörpert Bruder Wilde und Louis Hoffmann den Wolfgang. Auf das Konto der Produzenten Rüdiger Heinze und Stefan Sporbert gehen bereits Filme wie "Der Kanal", "Wolfskinder" oder "Der Auftrag". Das Drehbuch des Regisseurs Brummund heimste bereits zwei Auszeichnungen, die "Goldene Lola" und den Emder Drehbuchpreis, ein.

    Gedreht wird laut Plan vom 13. August bis zum 9. September und vom 26. November bis zum 9. Dezember in Freistatt, Niedersachsen und Hamburg. Im Frühjahr 2015 soll der Film in die Kinos kommen. Förderer sind unter anderem die Sender WDR, SWR, SR, und Arte

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QUELLE: WESER-KURIER Mediengruppe - Bremer Tageszeitungen AG - Bremen
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 17.09.13, 04:58  Betreff:  Vergangenheitsschuld re der BRD-Jugendwohlfahrtsgeschichte.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Prof. Dr. Manfred Kappeler

SEITE 45-55 –
»Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe«
( KOBLENZ, 05.03.2008 )
@ www.afet-ev.de/aktuell/AFET_intern/2009/Expertenges-50er-60er.pdf
( aus einer Veröffentlichung [ eines „ExpertInnengesprächs“ ] von ingesamt 56 Seiten )

Es geht in diesem Vortrag von Professor Kappeler primär um:

Vergangenheitsschuld re der BRD-Jugendwohlfahrtsgeschichte
( über den gesamten Zeitraum von 1945 bis 1991 in Westdeutschland )

    Zitat:
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    Prof. Dr. Manfred Kappeler

    Überlegungen zum Umgang mit Vergangenheitsschuld in der Kinder- und Jugendhilfe

    In den fünfziger bis siebziger Jahren war die Heimerziehung/Fürsorgeerziehung das wichtigste Teilsystem der Kinder- und Jugendhilfe und zugleich sein Schluss-Stein, von dem her das ganze sogenannte „Vor-Feld“ bestimmt wurde.
    Das Unrecht, das Kindern und Jugendlichen in diesem System zugefügt wurde, ist nicht nur die Schuld einzelner Menschen. Diese Schuld betrifft die Vergangenheit der Bundesrepublik [ Deutschland ] insgesamt, einen großen Abschnitt ihrer Geschichte. Sie verdunkelt die nachfolgende Gegenwart und macht Vergangenheitsschuld zu einem generationenübergreifenden Thema in der Sozialen Arbeit.
    31

    Der juristische Schuldbegriff bezieht sich „auf Handlungen und Unterlassungen, die im Widerspruch zu Normen des geltenden Rechts stehen“, der alltägliche Begriff der Schuld bezieht sich auf die Verletzung anderer Normen, „Normen der Religion, der Moral, des Takts, der Sitte und des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion. Beide Male wird an das eigene Verhalten eines Einzelnen angeknüpft und für den Schuldvorwurf vorausgesetzt, dass der Einzelne sich normwidrig verhalten hat, obwohl er zu normgemäßem Verhalten fähig war.“ (Schlink 2002, 12).

    Die Behauptung, die TäterInnen seien „Kinder ihrer Zeit“, sie handelten in Übereinstimmung mit den „gängigen Vorstellungen von Erziehung und mit dem vorherrschenden Bild von schwer erziehbaren Kindern und Jugendlichen“, sie hätten in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung nur die Erziehung praktiziert, die auch außerhalb der Einrichtungen in der Gesellschaft „üblich“ gewesen sei, bezweckt eine Generalamnestie, die das „System“ entlasten soll. Es kann nachgewiesen werden, dass es zu allen Zeiten, besonders aber in der Deutschen Nachkriegsgeschichte, eine entwickelte Kritik an menschenunwürdigen und unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten kontraproduktiven Verhältnissen, Sichtweisen und Methoden gegeben hat. Es gab zu jedem einzelnen Kritikpunkt Verbesserungs- beziehungsweise Veränderungsvorschläge und es gab eine alternative Praxis, bis hin zu als Modelleinrichtungen zur Reform der Heimerziehung konzipierten Heimen. Die wissenschaftlichfachliche Kritik und die alternative Praxis als praktische Kritik können dokumentiert werden.
    Die Landesjugendämter als „Fürsorgeerziehungs-Behörde“ waren gesetzlich verpflichtet, die Minderjährigen, für die Fürsorgeerziehung angeordnet war oder freiwillige Erziehungshilfe vereinbart wurde, während der ganzen Zeit ihres Heimaufenthalts persönlich zu begleiten und sich über ihr Wohlergehen ständig zu informieren. Die kommunalen Jugendämter, die Kinder auf der Grundlage der Paragraphen 5 und 6 des Jugendwohlfahrtsgesetzes in Heimen „unterbrachten“, waren verpflichtet, sich über die Wirkungen der Heimerziehung auf diese Kinder auf dem Laufenden zu halten. Die Vormünder, die ihre Zustimmung zur „Unterbringung“ gaben, waren verpflichtet, ihre Mündel auch während ihres Heimaufenthalts zu begleiten, sich um ihr Wohlergehen zu sorgen und sie vor Schädigungen zu schützen.
    Da alle „unehelich geborenen“ Kinder bis in die siebziger Jahre hinein automatisch einen
    Amtsvormund bekamen und diese Kinder eine sehr große Gruppe in der Heim und Fürsorgeerziehung bildeten, trug das „Vormundschaftswesen“ insgesamt eine große Verantwortung für sehr viele Kinder und Jugendliche. Die Vormundschaftsrichter, die Fürsorgeerziehung anordneten, waren verpflichtet, die Jugendlichen anzuhören und sich ein umfassendes Bild von ihrer Situation zu schaffen. Die Jugendrichter, die im Wege eines Jugendstrafverfahrens Fürsorgeerziehung verhängten, waren verpflichtet, zu prüfen, ob die Anstalten, in die die Jugendlichen eingewiesen wurden, dem Erziehungsgedanken im Jugendstrafrecht gerecht werden konnten. Die öffentlichen und freien Träger der Heime [ Länder und Kommunen: Staat und Kirchen und sonstige Mitglieder der Wohlfahrtsverbände ] waren verpflichtet, für optimale Rahmenbedingungen (Zustand und Einrichtung der Gebäude, leibliche Versorgung der Kinder und Jugendlichen, Möglichkeiten zur Schul- und Berufsausbildung) und für eine das Wohl der Kinder achtende und die Belastungen aus ihrer Vergangenheit überwindende Erziehung durch qualifiziertes Personal Sorge zu tragen. Die Heimleitungen waren verpflichtet, für die Umsetzung der entwickelten erziehungswissenschaftlichen und pädagogischen Standards durch ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu sorgen und darauf zu achten, dass die Würde der Kinder und Jugendlichen durch „harte Erziehungsmaßnahmen“ nicht verletzt wurde. Die Erzieherinnen und Erzieher waren verpflichtet, in ihrem unmittelbaren Umgang mit den Kindern und Jugendlichen eine unterstützende und behütende Pädagogik zu praktizieren, im Geiste des Artikel 1 des Grundgesetzes „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Auf allen diesen Ebenen von Verantwortlichkeit haben sich Verantwortliche „normwidrig“ verhalten. Sie sind schuldig geworden, weil sie zu „normgemäßem Verhalten“, zu dem sie das geltende Jugendrecht und die in der Kinder- und Jugendhilfe auch damals schon entwickelten Standards verpflichteten.

    Gegen das ihnen in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung zugefügte Unrecht haben Kinder und Jugendliche zu allen Zeiten, also auch schon vor der Heimkampagne Ende der sechziger und Anfang der siebziger Jahre, Widerstand geleistet. Die Zeugnisse dieses Widerstands, diese Kritik an einer menschenfeindlichen „Schwarzen Pädagogik“ in Einrichtungen der Jugendhilfe“ müssen gesammelt und dokumentiert werden. Sie sind ein authentischer Beleg für das Unrechtssystem, für die Stimme der Opfer, die in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit hätte gehört werden können, aber nicht gehört wurde. An diesem Punkt geht es um gesellschaftliche, historische Schuld, die analysiert werden muss. Es geht um die Offenlegung der Ideologien, Strukturen und Interessen, die dieses System produzierten und aufrecht erhielten und es geht darum, aus dieser Analyse für Theorie und Praxis in der Kinder- und Jugendhilfe heute pädagogische und politische Konsequenzen zu ziehen:
    a) Bezogen auf die moralische und materielle „Wieder-Gut-Machung“ in der Form von vorbehaltloser Entschuldigung für das zugefügte Leid und materieller Entschädigung für zerstörte Lebenschancen und konkrete finanzielle Einbußen, zum Beispiel bei der Höhe der Rente.
    b) Bezogen auf die aktuelle Debatte über Geschlossene Unterbringung, Boot-Camps, jugendliche Intensivtäter, Änderungen des Jugendstrafrechts, Lob der Disziplin etc.

    Schuld haben nicht nur die unmittelbaren Täter, sondern auch die Verantwortlichen für das „System der Totalen Institutionen“ und alle, die Widerstand und Widerspruch unterlassen haben, obwohl sie dazu fähig waren. Die Grundlage für ihre Schuld ist die Norm: Verbrechen nicht nur nicht zu begehen und sich nicht an ihnen zu beteiligen und nicht von den Taten anderer zu profitieren, sondern ihnen mit Widerstand und Widerspruch entgegen zu treten. Das hat nichts mit „Kollektivschuld“ zu tun (vgl. Schlink a.a.O.).

    Die Angehörigen der nächsten Generationen in der Jugendhilfe, das wären auf jeden Fall alle Professionellen unterhalb des fünfzigsten Lebensjahres, sind weder TäterInnen noch TeilnehmerInnen oder NutznießerInnen des Jugendhilfeunrechts der dreißig Jahre nach Krieg und Faschismus in Deutschland, noch konnten sie diesem Unrecht durch Widerspruch und Widerstand begegnen. Dennoch sind sie aufgefordert, sich betreffen zu lassen und als Angehörige eines Hilfesystems und einer Profession, die das Unrecht an Kindern und Jugendlichen zu verantworten hatte, Kritik und Scham bezogen auf diese Vergangenheitsschuld zum Ausdruck zu bringen: Ihre Betroffenheit kann sich zeigen bei der Konfrontation mit allen Spuren dieser Geschichte der Jugendhilfe: Dokumenten, Berichten, vor allem aber in der Begegnung mit den Opfern, die sie nicht meiden sondern suchen sollten. Sie können dem Selbstgerechten und Selbstzufriedenen auftrumpfen, dem Verharmlosen, der zweiten Viktimisierung der Opfer, dem Sich-Herausreden mit der Rede „vom bedauerlichen Einzelfall“, an ihrem Arbeitsplatz, aber auch in der Fach- und allgemeinen Öffentlichkeit entgegentreten. Sie können auch die Selbstorganisation der Ehemaligen aus der Heim- und Fürsorgeerziehung unterstützen, zum Beispiel bei der Suche und Sicherung von historischen Materialien in den Institutionen der Jugendhilfe, besonders bei der Entdeckung und Sicherung von Akten der Jugendämter, des Vormundschaftswesens, der Gerichte, der Psychiatrie und der Heime beziehungsweise ihrer Träger selbst.
    Die Beteiligung der jüngeren Generation in der Jugendhilfe hat berufsethische Begründungen und ist ein Ausdruck des Respekts, der Wertschätzung, des professionellen Takts. Es gibt auch berufliche Anstandsregeln für die Fachkräfte in der Sozialen Arbeit.

    Die dominante Reaktion der Politik in Deutschland nach 1945, schreibt Bernhard Schlink, sei die umfassend praktizierte Strategie des „Aussitzens der schuldbeladenen Vergangenheit“ gewesen, in der Hoffnung, dass mit der Zeit die „Angelegenheit“ erledigt sein werde. Bezogen auf zeitgeschichtliche Vorgänge und Erfahrungen werde die „Halbwertzeit der Erinnerung“ immer kürzer. Es besteht die Gefahr, dass die Kinder- und Jugendhilfe der Gegenwart diesen Umgang mit der Vergangenheitsschuld wiederholt. Die Reaktionen auf die Initiative des Vereins der ehemaligen Heimkinder [
    VEH .e.V.] und auf die Versuche einzelner Ehemaliger, für das erfahrene Leid Genugtuung zu bekommen, sind dafür ein bedrückendes Beispiel. Auch von Fachkräften der Jugendhilfe habe ich gehört, dass sie von alledem nichts wussten und sich nicht vorstellen können, dass es „so etwas“ in der demokratischen Bundesrepublik gegeben haben könnte. Systematische Missachtung der Menschenrechte und Menschenwürde von Kindern und Jugendlichen in der Geschichte der Bundesrepublik passt nicht in das Bild, in den Trend zur Herstellung einer bundesrepublikanischen Identität nach dem Untergang der DDR. Dafür ist nur das Unrecht der SED-Diktatur, auch auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe, speziell der Heimerziehung, nützlich und willkommen. Alle Versuche der Verharmlosung, der Minimierung, der Legitimation, und des Leugnens beziehungsweise Nicht-Wissens sind Bestandteile einer Identitätspolitik, die nicht zuletzt von Vergangenheitsschuld entlasten soll. Während diese Entlastung bezogen auf Krieg und Faschismus mit dem Hinweis, dass die Geschichte der Bundesrepublik Deutschland erst danach und als Alternative zu dem Vor-Her begonnen habe, wofür regelmäßig als Beleg das Grundgesetz mit seinen die Menschenwürde schützenden Freiheitsrechten bemüht wird, bei den heute Gesellschaft und Staat tragenden Altersgruppen weitgehend funktioniert, wird das massenhafte Unrecht an Kindern und Jugendlichen innerhalb der nach-faschistischen, demokratisch verfassten Geschichte der Bundesrepublik zu einem wirklichen Problem für die Identitätspolitik; auch für die Kinder- und Jugendhilfe und darüber hinaus der ganzen Sozialen Arbeit. Diese Identitätspolitik versucht, den Zusammenhang von Schuld und Geschichte zu zerreißen. Aber dieser Zusammenhang lässt sich nicht zerreißen, er lässt sich nur verleugnen. Was für die Rechtswissenschaft nach 1945 die „Naturrechtsrenaissance“ (Schlink) als vermeintliche Alternative zum NS-Rechtspositivismus war, das war für die Soziale Arbeit die zentrale Kategorie „Hilfe“ und die Selbstdefinition als „helfende Profession“. Aber auch die eugenische bevölkerungspolitische Orientierung der Sozialen Arbeit bis 1945 und in Teilen darüber hinaus operierte im Zeichen der „Hilfe“. Mit dieser Selbstdefinition, die als das „Eigentliche“ der Sozialen Arbeit von den Anfängen bis zur Gegenwart verstanden wird, wird versucht, die Integrität der Profession gegen die historische Schuld zu setzen und damit diese zu leugnen.

    Rechtshistorisch gäbe es einen weitergefassten Begriff von Verantwortung, Haftung und Sühne als er in unserem juristischen Schuldbegriff enthalten sei, schreibt Bernhard Schlink. Das Problem liege darin, dass das kollektive Eintreten für eine Schuld, die lediglich individuell und subjektiv definiert wird, nicht vorgesehen sei und im Verantwortungs-Horizont nicht erscheine. Da für die Angehörigen der nachgeborenen Generationen, die Übernahme von Verantwortung für die Geschicke der Opfer nicht aus einem individuellen Schuldbegriff abgeleitet werden könne, müsse es, so Schlink, aus einem Verantwortungsbegriff beziehungsweise einem Verantwortungsbewusstsein hergeleitet werden, das sich mit der Verantwortung des Gemeinwesens für das Leiden der Opfer und seine „annäherungsweise Behebung“ ethisch begründen lässt. Im Opferentschädigungsgesetz, in der Arbeit des „Weißen Ringes“ kommt dieser Gedanke zum Ausdruck. Allerdings beziehen sich diese Ansätze nicht auf Unrecht, das Einzelnen oder Gruppen im Namen des Staats geschehen ist. Sie setzen immer den Einzeltäter und die Einzelfallprüfung voraus. Dass sich die politischen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland mit der Anerkennung und Entschädigung von Unrecht auseinander setzen müssen, das in ihrem eigenen Namen geschehen ist, wie es bei den ehemaligen Heimkindern/Fürsorgezöglingen der Fall ist, ist, soweit ich sehen kann, bislang noch nicht vorgekommen. Das erklärt meines Erachtens auch die politische Brisanz des Vorgangs. Es handelt sich um einen echten Präzedenzfall, dem weitere folgen können:
    Knastopfer, Psychiatrieopfer, Opfer des Pflegesystems.

    Bezogen auf das nationalsozialistische Deutschland und die DDR gibt es eine Reihe von Unrechtstatbeständen, für die politische und juristische „Lösungen“ gefunden wurden. Aber das waren in jedem Fall Opfer von Unrechtsstaaten, von Unrechtsystemen, von Staaten also, zu denen sich, wie gesagt, die Bundesrepublik Deutschland als Alternative und, historisch betrachtet, als deren Überwindung, nicht aber als deren Nachfolge betrachtet. Das genau ist das Problem. Die Heimerziehung in den vierziger bis siebziger Jahren als ein postfaschistisches System zu bezeichnen, das strukturell auf die Missachtung von Menschenwürde und Menschenrechten angelegt war, was wissenschaftlich unschwer zu belegen ist, wird von
    PolitikerInnen und Jugendhilfe-Verantwortlichen in der Regel mit Empörung zurückgewiesen (vor allem bezogen auf die von Jugendlichen geleistete Zwangsarbeit in der Fürsorgeerziehung), ebenso auch das Aufzeigen von Übereinstimmungen der Heimerziehung West mit der Heimerziehung Ost. In diesem historisch-politischen Abwehrsyndrom liegt neben der Angst vor Entschädigungszahlungen die Hauptbarriere. Sicherlich ist auch beides miteinander verknüpft: Die ideologische Abwehr dient der Legitimation der Ablehnung von finanziellen Forderungen der Opfer.
    Dem kann entgegengehalten werden, dass die Träger der Jugendhilfe (die öffentlichen und privaten) für die in ihrem Namen und ihrer Verantwortung geschehenen Unrechtshandlungen den einzelnen Opfern gegenüber haften müssen, weil sie eine Solidar- und Wirtschaftsgemeinschaft mit den einzelnen Heimen, in denen Kinder und Jugendliche geschädigt wurden, gebildet haben und ohne Unterbrechung dreißig Jahre lang aufrecht erhalten haben. Sie haben gemeinsam von dem Geschehen in den Heimen profitiert: ideologisch-politisch und materiell. Die Träger haben die Einrichtungen begünstigt und die Bestrafung der TäterInnen systematisch vereitelt. Das hat die historische Forschung inzwischen eindrucksvoll belegt. Vielleicht ist der Begriff „Staatsverbrechen“ hier angebracht. Da die Exekutive in Form der
    Landesjugendämter und Jugendämter immer beteiligt war, müssen hier in einem demokratischen System der Gewaltenteilung Legislative und Judikative die Haftung der Träger der Jugendhilfe politisch und rechtlich durchsetzen. Dabei liegt aus rechtlichen und aus Zeitgründen die Priorität zum Handeln bei der Legislative.

    „Die Netze der Schuld“, schreibt Bernhard Schlink, „zu denen sich Handlungen derart verflechten, reichen weit. In ihnen verfängt sich nicht nur der Täter, sondern jeder, der zum Täter in Solidargemeinschaft steht und diese nach der Tat aufrechterhält.

    Gerade dieser Zusammenhang zeigt, dass sich der Schuldbegriff nicht nur an den Normen des geltenden Rechts, sondern auch an anderen Normen anknüpft.“ (Schlink 2002) An den schon erwähnten Normen der Religion und der Moral, des Takts und der Sitte sowie des Funktionierens von Kommunikation und Interaktion.
    Jede einzelne dieser Normen ist von
    den öffentlichen und privaten Trägern der Kinder- und Jugendhilfe massiv und dauerhaft in der Heimerziehung der fünfziger bis siebziger Jahre verletzt worden. Die weitgehend kritiklose Solidarität zwischen öffentlichen und privaten Trägern der Jugendhilfe im Falle der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung richtete sich faktisch gegen Kinder und Jugendliche.
    Sie war selbst eine Norm, die dieses Verhältnis jahrzehntelang stabilisierte. Sie wurde kontrafaktisch und lernunwillig von den Verantwortlichen durchgehalten und konnte und kann nur durch massiven politischen Druck von außen (Heimkampagne in den späten sechziger und frühen siebziger Jahren und gegenwärtig die Initiative der Ehemaligen mit breiter Medienunterstützung) aufgebrochen werden. Weil das so war, muss die Verantwortung für die Dominanz der Schwarzen Pädagogik in der Heimerziehung/Fürsorgeerziehung auch beiden, öffentlichen und freien Trägern gleichermaßen, zugerechnet werden. Diese Zurechnung resultiert nicht aus einer besonderen Moral. „Es sind die Regeln, nach denen Kommunikation und Interaktion funktionieren. Wenn Aufrechterhaltung und Herstellung von Solidarität nicht Aufrechterhaltung und Herstellung von Verantwortungsgemeinschaft, von Gemeinschaft des Tragens von Folgen und Vorwürfen ist, dann ist sie nichts.“ (Schlink 2002) Die in der Vergangenheit praktizierte unkritische Solidarität wirkt auch in der Gegenwart.
    Das Nicht-Verurteilen, Nicht-Lossagen, die Perpetuierung der Leiden der Opfer stiftet neue Schuld. Das Nicht-Lossagen, verstrickt in alte und fremde Schuld, und zwar so, dass es neue, eigene Schuld erzeugt. Ein Beispiel dafür ist
    ein Papier des „Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz“ aus dem September 2006, in dem für den Bereich der Katholischen Jugendhilfe „Sprachregelungen“ formuliert sind.
    Bezogen auf die nicht-sozialversicherte und nicht-entlohnte Zwangsarbeit heißt es da: „In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt. Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in alle Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in Familienhaushalten üblich war. In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendlichen (ab vierzehn Jahren) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen beziehungsweise ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt. (…) Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthalts.“

    [ Es handelt sich hier um ein Strategiepapier der Bischofskonferenz – »Deutsche Bischofskonferenz - Bonn, den 13. Sept. 2006« : »Wahrscheinliche Fragen an die Kirche mit Bezug zur Problematik der ehemaligen Heimkinder und Antworten dazu (im Sinne von Sprachregelungen im kirchlichen Bereich)« ]

    Zum Umgang mit der eigenen Vergangenheitsschuld heißt es in diesem Papier:
    „Trotz allem Bedauern über das Schicksal einzelner ehemaliger Heimkinder können weder die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze noch Kardinal Lehmann als der Vorsitzende eine grundsätzliche Entschuldigung aussprechen. Bei den beschriebenen Misshandlungen und Demütigungen handelt es sich um Verfehlungen einzelner Personen und um das Schicksal einzelner Menschen. Dafür können sich nur die damals Verantwortlichen selbst oder stellvertretend für sie die Leitungen der entsprechenden Einrichtungen oder Orden individuell bei den Betroffenen entschuldigen. Misshandlungen und Demütigungen von Kindern in Heimen können keiner Grundhaltung zugeschrieben werden, die durch die Kirche vorgegeben oder die von der Kirche gefordert worden wäre.“ Zu der erwarteten Frage „Wodurch unterschieden sich Heime in kirchlicher Trägerschaft von anderen?“ wird empfohlen zu antworten, „dass in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen und mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde, als in der damaligen Gesellschaft sonst auch. Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichnend für kirchliche Heime.“
    In solchen Formulierungen, die auch von Repräsentanten des Diakonischen Werks Deutschland und von Vertretern der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter und der Jugendministerkonferenz zu hören sind, wird die Solidargemeinschaft mit den Tätern aufrecht erhalten. Bei den kirchlichen Organisationen wiegt das besonders schwer, denn sie haben in allen nachzulesenden Begründungen für ihre Dominanz in der öffentlichen Erziehung behauptet, dass gerade sie den besonderen auf Wertschätzung und Liebe gegründeten Werten des Christentums verpflichtet sind und sich darum besser als weltanschaulich neutrale Träger für die Erziehung vernachlässigter Kinder und Jugendliche eignen würden. In der katholischen und der evangelischen Theologie sind die Begriffe Schuld, Schuldbekenntnis, Demut und Buße von allergrößter Bedeutung. Die Repräsentanten der Kirche und ihrer Wohlfahrtsverbände zeigen von diesen christlichen Kardinaltugenden keine Spur. Sie müssen sich an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen, aus denen ihnen eine besondere Schuld erwächst.

    Die Glieder der Solidargemeinschaft der Kinder- und Jugendhilfe, die nicht durch eigene Taten schuldig geworden sind, müssen sich dennoch mit der Vergangenheitsschuld des Systems, das sie heute noch repräsentieren, auseinander setzen. Sie laden eigene Schuld auf sich, wenn sie auf den Vorwurf nicht dadurch antworten, dass sie sich von der fremden Schuld lossagen. Für diese Form der Verstrickung in Schuld gibt es in Deutschland ein Beispiel von historischer und epochaler Bedeutung: Dass die Deutschen, die vor 1945 nicht Täter und Beteiligte waren, indem sie sich danach von den Tätern und Beteiligten nicht losgesagt haben, zu Schuldigen wurden. Dass die Deutschen sich nicht oder nur halbherzig vom NS-System losgesagt haben, unterliege keinem historischen Zweifel mehr, schreibt Bernhard Schlink. Diese Tatsache hat im Umgang mit den Opfern der NS-Verbrechen in der Deutschen Nachkriegsgeschichte verheerende Folgen für die Opfer und für die politische Kultur in Deutschland gehabt. Ich will betonen, dass es mir bei diesem Vergleich nicht um die faktische Identität von NS-Jugendhilfe und Jugendhilfe der Bundesrepublik Deutschland geht, sondern um die strukturelle Übereinstimmung im Umgang mit Schuld und mit Opfern. Und noch ein Faktum ist hier von großer Bedeutung: Wir wissen, dass die Leiden, die Erfahrungen, die Traumatisierungen der Opfer sich in den Kindern der Opfer und in ihren Kindeskindern auf die eine oder andere Weise fortsetzen. „Oft sind sie auf ähnlich hilflose und verzweifelte Weise vom Leiden ihrer Eltern gezeichnet. Dass die Leiden der Opfer über zwei Generationen weiter wirken, ist ein weiterer Grund, der es verbietet, den so sehr gewünschten Schluss-Strich unter eine Geschichte der Vergangenheit zu setzen. Sie bleibt, ob wir das nun anerkennen oder nicht, eine Geschichte der Gegenwart.“ (Schlink 2002)
    Bezogen auf die NS-Täter trifft diese Verstrickung in Vergangenheitsschuld auch auf deren Kinder und Enkelkinder zu, die, so Schlink, ein schweres Erbe zu verarbeiten haben. Ob es auch Kinder und Enkelkinder von Jugendhilfe-TäterInnen gibt, weiß ich nicht.

    Wenn wir im übertragenen Sinne als solche, die Frauen und Männer des beruflichen Nachwuchses in der Jugendhilfe annehmen, haben wir Älteren meines Erachtens ihnen gegenüber zumindest eine Verantwortung bezogen auf die finsteren Zeiten der Professionsgeschichte, für die wir selbst noch Zeitzeugen sind, in denen wir auf die eine oder andere Weise Akteure waren. Diese Verantwortung haben auch diejenigen, die, obwohl sie Nachgeborene sind, heute leitende Funktionen in den Organisationen haben, zu deren historischer Kontinuität auch das Unrecht an den Kindern und Jugendlichen der Heimerziehung und Fürsorgeerziehung der Jahrzehnte nach 1945 bis in die siebziger Jahre gehört. Die Kinder und Jugendlichen, die in jenen Jahrzehnten in der Heim- und Fürsorgeerziehung leben mussten, sind heute überwiegend im Alter zwischen fünfzig und siebzig Jahren. Sie fordern mit Recht eine aktive Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte, die auch die Geschichte der Jugendhilfe ist, und einen praktischen Beitrag zur Entschuldigung und Entschädigung. Die Kinder- und Jugendhilfe heute sollte auf allen Ebenen und mit allen ihren Funktionsträgern sich dieser Vergangenheitsschuld und den aus ihr resultierenden Forderungen ohne Vorbehalte stellen und damit auch einen wichtigen Beitrag zur politischen Kultur der Bundesrepublik heute leisten.


    Literatur:

    Zwei Fachzeitschriften mit Schwerpunktheften zum Thema:
    Jugendhilfe. Dezember 2007.
    Forum Erziehungshilfe. April 2008.

    Zum Umgang mit der Geschichte in der Sozialen Arbeit vgl. die Zeitschrift Widersprüche. Heft 101: Geschichten und Geschichte der Sozialen Arbeit. Zur Verstrickung der Sozialen Arbeit in Vergangenheitsgeschichte vgl. Kappeler, Manfred (2000). Der schreckliche Trau Arbeit. Marburg
    und
    Schlink, Bernhard (2002). Vergangenheitsschuld und gegenwärtiges Recht. Frankfurt am Main


    [ Fußnote ] 31 Besondere Anregungen zu diesem Vortrag verdanke ich den rechtsphilosophischen Essays von Bernhard Schlink (2002).
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AUCH VERÖFFENTLICHT @ veh-ev.eu/Kulturelles/Zum_Vertiefen/Ueberlegungen_zum_Umgang_mit_Vergangenheitsschuld.pdf


Und zum besseren Verständnis und zum Abschluss des Ganzen, siehe und studiere dann auch unbedingt, diese Ergänzung:

Prof. Dr. Manfred Kappeler
[ ...auf einer Tagung eines Verbands des Diakonischen Werks... ]
Vortrag auf der Fachtagung „Gegen unsere Ohnmacht im Umgang mit Gewalt“ des Bundesverbandes Evangelische Behindertenhilfe am 31. Januar 2011 in der Evangelischen Akademie Hofgeismar
Gewalt und Fremdbestimmung in der Sozialen Arbeit in Deutschland im 20. Jahrhundert ( HOFGEISMAR, 31.01.2011 ) @ www.beb-ev.de/files/pdf/2011/dokus/gewalt/Referat_ProfKappeler.pdf ( insgesamt 18 Seiten )
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 17.09.13, 05:14  Betreff:  Vergangenheitsschuld re der BRD-Jugendwohlfahrtsgeschichte.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Vergangenheitsschuld re der BRD-Jugendwohlfahrtsgeschichte
( über den gesamten Zeitraum von 1945 bis 1991 in Westdeutschland )


…und das offiziell sanktionierte Relativieren und Leugnen dieser Schuld…


Strategiepapier der Deutschen Bischofskonferenz


Facsimile / Transliteration / Niederschrift / Kopie


    Zitat:
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    Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz --- Bonn, den 13. Sept. 2006
    BEREICH KIRCHE UND GESELLSCHAFT

    Warscheinliche Fragen an die Kirche mit Bezug zur Problematik der ehemaligen Heimkinder und Antworten (im Sinne von Sprachregelungen im kirchlichen Bereich)

    1.) Sind in katholischen Heimen der Jugendhilfe in der Nachkriegszeit Misshandlungen oder Missbrauch vorgekommen?

    Die kirchlichen Heime in der Nachkriegszeit hatten das Ziel, Kindern und Jugendlichen zu helfen. Sie boten eine Unterstützung, die damals sonst kaum von anderen Einrichtungen angeboten wurde. Viele der ehemaligen Heimkinder sind dankbar für diese Hilfe, die sie in diesen Heimen erfahren haben.

    In diesen Heimen hat es offenbar auch einzelne Mitarbeitende gegeben, die körperliche Gewalt bzw. Züchtigung als Mittel der Erziehung über das damals Übliche hinaus eingesetzt haben. Es ist nicht auszuschließen, dass es hier zu Fehlverhalten einiger Erzieherinnen oder Erzieher gekommen ist. Diese Fälle müssen – soweit noch feststellbar – aufgearbeitet werden. Wenn solche Gewalt stattgefunden hat, ist sie nicht zu entschuldigen. So weit es möglich ist, wird jeder Einzelfall mit der nötigen Sorgfalt und Sensibilität von der jeweiligen Einrichtung gemeinsam mit den betroffenen Personen aufgeklärt.


    2.) In wie vielen Fällen haben sich bisher ehemalige Heimkinder mit der Bitte um Aufarbeitung, Entschuldigung oder mit der Forderung nach Entschädigung an die Katholische Kirche gewandt?

    Zahlen darüber, wie viele ehemalige Heimkinder in Kontakt mit ihren früheren Heimen stehen, liegen nicht vor.

    Heime im Bereich der Katholischen Kirche waren in den 1950er, 60er und 70er Jahren vielfach in Trägerschaft von Kirchengemeinden, Stiftungen, kirchlichen Vereinen und Ordensgemeinschaften. In einigen Fällen waren Ordensfrauen oder -Männer auch in Heimen in kommunaler Trägerschaft tätig. Katholische Heime sind heute im Bundesverband katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfen e. V. (BVkE) zusammengeschlossen, der ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes ist.

    Laut BVkE gab es 1950 730 Einrichtungen der stationären Jugend- und Erziehungshilfe mit 55.127 Plätzen in Trägerschaft der deutschen Caritas. In ihnen waren 13.991 Kräfte tätig, darunter 7.991 Ordensleute. 1960 waren 705 Einrichtungen mit 51.574 Plätzen, von den 12.505 Beschäftigten waren 6.241 Ordensleute. 1970 befanden sich noch 567 Einrichtungen mit 43.742 Plätzen in kirchlicher Trägerschaft, unter den 13.371 Beschäftigten waren noch 5.126 Ordensleute. Im Vergleich zu diesen Zahlen sind die bisher bekannt gewordenen Vorwürfe gegen katholische Heime bzw. damals dort Beschäftigte zahlenmäßig sehr gering. [
    Hervorhebungen – MM ]

    3. Waren die Kinder und Jugendlichen in den kirchlichen Erziehungsheimen auch als Arbeitskräfte eingesetzt? Sollte ihnen diese Zeit als sozialversicherungsrechtlich relevante Zeit anerkannt werden?

    In den damaligen Heimen waren Kinder und Jugendliche nicht als Arbeitskräfte eingesetzt. Es war jedoch üblich, dass die in den Heimen lebenden jungen Menschen in der Garten- und Landwirtschaft mitgeholfen haben. Das entsprach in aller Regel dem Maß, wie es zu dieser Zeit auch in Familienhaushalten üblich war.

    In den damaligen Erziehungsheimen, in denen Jugendliche untergebracht waren, gab es eine Arbeitstherapie. Das Ziel war, Jugendliche (ab 14 Jahren) zu helfen, einen Arbeitsplatz zu bekommen bzw. ihren Arbeitsplatz behalten zu können. Damit diese Arbeitstherapie möglichst realitätsgerecht geschah, wurden auch Aufträge der Industrie ausgeführt.

    Im Übrigen zählte damals – auch in Familien – mehr noch als heute die Eingliederung in einen Tagesablauf mit regelmäßigen Arbeitszeiten zu den pädagogischen Mitteln im Rahmen der Erziehung.

    Die Heime waren keine Wirtschaftsbetriebe, sie verfolgten vielmehr pädagogische Zwecke, die man heute im Rahmen der Gemeinnützigkeit ansiedeln würde. Die von den jungen Menschen erarbeiteten Erträge dienten ausschließlich der Finanzierung ihres Heimaufenthaltes.

    Die Mitgliedseinrichtungen des BVkE stellen – soweit es gewünscht wird – Bescheinigungen über die Zeiten aus, in denen diese Arbeitstherapien stattfanden.


    4.) Müsste es nicht eine offizielle Entschuldigung der Katholischen Kirche oder ihrer obersten Repräsentanten bei den betroffenen ehemaligen Heimkindern geben?

    Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz hat bereits im Juni 2006 d. J. in einem Brief an Herrn Schiltsky, der den „Verein ehemaliger Heimkinder e. V.“ vertritt [ gemeint ist Michael-Peter Schiltsky, der seinerzeit – im Jahre 2006 – als bezahlte Bürokraft den „VEH e.V.“ vertrat – MM ], sein Mitgefühl und Bedauern über das ausgedrückt, was Herr Schiltsky in einem Schreiben aus Februar [ 2006 ] an Kardinal Lehmann vorgetragen hatte. Die von Schiltsky geschilderten Misshandlungen und Demütigungen seien sicher nicht mit dem christlichen Ethos von Fürsorge und Erziehung zu vereinbaren. [ Hervorhebungen und Ergänzungen – MM ]

    Kardinal Lehmann hat Herrn Schiltsky jedoch auch gebeten, bei der Beurteilung der damaligen Situation in den Heimen mit zu berücksichtigen, dass die Vorstellungen über die Erziehung von Kindern und Jugendlichen in der Zeit von 1950 bis 1975 weitaus restriktiver und autoritärer waren als heute.

    Trotz allem Bedauern über das Schicksal einzelner ehemaliger Heimkinder können weder die Deutsche Bischofskonferenz als Ganze noch Kardinal Lehmann als ihr Vorsitzender eine grundsätzliche Entschuldigung aussprechen. Bei den beschriebenen Misshandlungen und Demütigungen handelt es sich um Verfehlungen einzelner Personen und um das Schicksal einzelner Menschen. Dafür können sich nur die damals Verantwortlichen oder stellvertretend für sie die Leitungen der betroffenen Einrichtungen oder Orden individuell bei den Betroffenen entschuldigen. Misshandlungen und Demütigungen von Kindern in Heimen können keiner Grundhaltung zugeschrieben werden, die durch die Kirche vorgegeben oder die von der Kirche gefordert worden wäre.


    5.) Was hat die Kirche oder haben kirchliche Verbände bisher im Sinne der ehemaligen Heimkinder unternommen?

    Der Deutsche Caritasverband und sein Einrichtungsfachverband BVkE haben seit dem ersten Bekanntwerden der Vorwürfe mit allen Mitgliedseinrichtungen Vereinbarungen getroffen, dass den ehemaligen Heimkindern in der Aufarbeitung ihrer jeweiligen Lebensgeschichte jede nur mögliche Unterstützung gegeben wird. Dazu gehört, dass ihnen – soweit das Material heute noch vorhanden ist – ihre Akten zur Einsicht oder auch in Kopie überlassen werden.

    Verschiedene Einrichtungen innerhalb des BVkE stehen schon länger in Kontakt mit ehemaligen Heimkindern. Konkrete Vorhaben wie Ausstellungen in einzelnen Einrichtungen und Diskussionsrunden kommen hinzu. Die Mitgliedseinrichtungen werden darin bestärkt, Vereinigungen der ehemaligen Heimbewohnerinnen und –bewohner zu fördern. In vielen Einrichtungen bestehen solche Vereinigungen oder es gibt Tage, an denen die Ehemaligen zusammen kommen, oft seit vielen Jahrzehnten. Der BVkE hat dazu Beispiele zusammengestellt. Einzelne Einrichtungen des BVkE haben Publikationen zum Thema erarbeitet. (Beispiele und Publikationen können beim BVkE angefordert werden.)


    6.) In Irland hat es einen Entschädigungsfonds für ehemalige Heimkinder gegeben. Wäre dies nicht auch eine Lösung für die Problematik in Deutschland? Sollte hier nicht ein Fonds eingerichtet werden – etwa analog dem Entschädigungsfonds für Zwangsarbeiter der NS-Zeit?

    Die gesellschaftlichen und politischen Hintergründe unterscheiden sich zwischen Irland und Deutschland erheblich. Die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen ist in Deutschland durch gesetzliche Vorgaben auch schon in den Nachkriegsjahren streng geregelt gewesen. Der irische Staat hat eine exponierte Rolle bei der Einrichtung und Finanzierung des ENTSCHÄDIGUNGSFONDS in Irland gespielt. Vor diesem Hintergrund ist ein ENTSCHÄDIGUNGSFONDS, wie es ihn in Irland gegeben hat, in Deutschland wohl kaum vertretbar. [ Hervorhebungen – MM ]

    Zwischen der Heimkinder-Thematik und der Entschädigung von Zwangsarbeitern gibt es keinen sachlichen oder sonstigen Zusammenhang. These Themen sollten nicht miteinander vermengt werden. Bei der von den Nationalsozialisten eingeführten Zwangsarbeit ging es um die praktizierte Vernichtung von Menschenleben und Ausbeutung zur Befriedigung der Bedürfnisse vor allem der Rüstungsindustrie. Im Gegensatz dazu verfolgten die Heime der Jugendhilfe schon immer das Ziel, jungen Menschen in einer schwierigen Lebensphase zu helfen. [
    Besonders diese Argumentation und diese Sprachregelung enthalten in diesem Strategiepapier der Deutschen Bischofskonferenz hat sich dann auch die evangelische Theologin Antje Vollmer, Schirmherrin am »Runden Tisch Heimerziehung« (2010/2011) an diesem »Runden Tisch« – dieser ihrer »Kleinen Wahrheitskommission« – zu eigen gemacht und lautstark verteidigt. – MM ]

    7.) In Irland spielte der Staat bei der Frage der Entschädigung ehemaliger Heimkinder eine große Rolle. Wie ist die Zuständigkeit des Staates in der Situation ehemaliger Heimkinder in Deutschland einzuschätzen?

    In Irland war und ist der Staat für die Einweisung von Kindern beziehungsweise Jugendlichen in diese Heime und für die Aufsicht über diese Heime zuständig. Deshalb hat der Staat dort eine hohe Verantwortung für die Situation in den Heimen übernommen.

    In Deutschland waren für die Einweisungen die kommunalen Jugendämter bzw. Landesjugendämter und für die Aufsicht über die Heime primär die Landesjugendämter zuständig. Ob in diesen Bereichen in Einzelfällen aus heutiger Sicht ein Fehlverhalten zu konstatieren ist, lässt sich nur nach Prüfung dieser Fälle sagen. Es besteht derzeit ein Kontakt zum Bundesministerium für Frauen, Senioren, Familie und Jugend (BMFSFJ) bezüglich der Klärung der Rolle des Staates im Zusammenhang mit den ehemaligen Heimkindern.


    8.) Gibt es auch positive Rückmeldungen von Seiten der ehemaligen Heimkinder?

    Die positivn Rückmeldungen sind weitaus häufiger als die Vowürfe. (Das geht u. a. aus Publikationen der Heime hervor, die beim BVkE abgerufen werden können.)

    In den Heimen, wo Vereinigungen der Ehemaligen bestehen, gehört das Erinnern und Reflektieren der Vergangenheit zum festen Bestand. Interessant sind in diesem Zusammenhang etwa auch die Gästebucheinträge auf den Webseiten von katholischen Heimen der Jugendhilfe. (s. zum Beispiel: Jugendwerk Rietberg; Jugenddorf Warburg; Kinder- und Jugenddorf Klinge u. v. a. m.)


    9.) Wie waren die Erzieherinnen und Erzieher in den Heimen der Kinder- und Jugendfürsorge im Bereich der Katholischen Kirche in den 1950er, 60er und 70er Jahren ausgebildet?

    Die Leiterinnen oder Leiter der Einrichtungen waren Theologen oder Jugendleiterinnen.
    IN den Gruppen oder Stationen mit oftmals 40 und mehr Kindern und Jugendlichen waren zumeist Ordensleute tätig, die in den meisten Fällen keine Fachausbildung hatten, sondern wegen ihrer Erfahrungen in der Jugendarbeit für geeignet galten, diese Aufgaben zu übernehmen. Es gab jedoch schon in den 1940er und 1950er Jahren große Unterschiede zwischen den einzelnen Heimen. Wenn in dem jeweiligen Haus ein Orden tätig war, der seinen Aufgabenschwerpunkt im Erziehungswesen hatte, war eine Fachqualifikation zumeist vorhanden.


    10.) Wodurch unterschieden sich Heime in kirchlicher Trägerschaft von anderen?

    Die Frage ist schwer zu beantworten, weil zum einen die damaligen Heime weit überwiegend in kirchlicher Trägerschaft standen, zum anderen oftmals auch die nicht von kirchlichen Trägern vorgehaltenen Heime von Ordensleuten geleitet waren. Es kommt hinzu, dass ethische Vorstellungen, das handlungsleitende Bild vom Menschen – wie dann eben auch die daraus resultierende pädagogische Praxis – in den 1940ern bis Ende der 1960er Jahre in nahezu allen Bevölkerungskreisen, auch konfessionsübergreifend, in etwa gleich waren.

    Daraus kann man den Schluss ziehen, dass in kirchlichen Heimen nicht anders erzogen [ und ] mit Kindern und Jugendlichen umgegangen wurde als in der damaligen Gesellschaft sonst auch. Die den Heimen heute oft zur Last gelegten strengen Erziehungsmethoden waren allgemein üblich und nicht besonders kennzeichnend für kirchliche Heime.


    [ Im ORIGINAL enthaltene Buchstabierungsfehler sowohl wie auch Formatierungsfehler von MM korrigiert und ausgebessert. ]
    .

Das vollständige Strategiepapier kann gegen das ORIGINAL überprüft und damit verglichen werden. Das ORGINAL ist hier als IMAGE archiviert worden: www.gewalt-im-jhh.de/hp2/Blick_uber_den_Tellerrand_4/Sprachregelung_kath_Kirche_13092006.pdf
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 23.09.13, 12:01  Betreff:  Könnte es sein… Fragen zum Thema Heimopfer.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Könnte es sein… Fragen zum Thema Heimopfer.

…eine Themenüberschrift formuliert von Helmut Jacob und wiedergegeben in seinem Blog, dem Helmut Jacob Blog @ helmutjacob.over-blog.de/article-konnte-es-sein-fragen-zum-thema-heimopfer-120181827.html ( am Samstag, 21. September 2013 ) mit Hinweis auf folgende Veröffentlichung des „Vereins ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ) auf seiner Vereinswebseite @ www.veh-ev.eu/home/vehevinf/public_html/ ( vom Mittwoch, 18. September 2013 ).


Der Heimkinderskandal und Fragen zur Rolle von Antje Vollmer.

    Zitat:
    .
    Könnte es sein…

    Veröffentlicht am 18. September. 2013 von admin

    Könnte es sein,
    dass Antje Vollmer nicht nur „ihren“ Staat (als Ex-Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages) und „ihre“ Kirche (als evangelische Pastorin) sondern gleich noch ihre Partei – die Grünen – schützen wollte, als sie den Runden Tisch Heimerziehung (RTH) moderierte?

    Könnte es sein,
    dass dieselbe Vollmer, die mit dem Timbre des Bedauerns sich über die Verbrechen begangen in deutschen Kinderheimhöllen äußerte, so knallhart in bestimmten Bereichen war, weil sie Dinge aus der Vergangenheit ihrer Partei wusste – wissen musste?

    Könnte es sein,
    dass sie die ganze Zeit Cohn-Bendit, Herrmann Meer (verstorben), Jürgen Trittin u.a. Parteifreunde schützen wollte und deshalb das Thema „Sexuelle Gewalt gegen Kinder in Heimen“ zwei Jahre lang unter den Tisch kehrte?

    Könnte es sein,
    dass A. Vollmer sehr genau um die Fürsprache, den Schutz und die Förderung wusste, die Pädokriminelle in ihrer Partei genossen?

    Könnte es sein,
    dass sie am RTH bewusst manipulierte, um ihre Partei aus dem öffentlichen Interesse herauszuhalten?

    Könnte es sein,
    dass A. Vollmer das schützenswerte Gut „meine Partei“ auch dann noch als wertvoller erachtete, als die beschädigte und gestohlene Menschenwürde vieler Tausender von Heimkindern, nachdem sie durch Zeitzeugenaussagen einen relativ guten Einblick hatte in das Elend der Gequälten? Als sie bereits genau wusste, welches Leid diese grüne Pro-Sexuelle-Gewalt-Schmierpropaganda, die von Schreibtischtätern verfassten Programme und nicht zuletzt die davon ermutigten Täter den Ehemaligen zugefügt hatten?


    Wir meinen: Es könnte durchaus sein!

    Und darum fordern wir
    ● eine parlamentarische Untersuchung über die Vorgänge am Runden Tisch Heimerziehung,
    ● ein Wiederaufnahmeverfahren zur Klärung der Vorkommnisse in deutschen Heimen,
    ● ein Untersuchungsverfahren gegen Antje Vollmer als Moderatorin und befangene Grünenpolitikerin.


    Wir lassen uns nicht länger wie unmündige Kinder behandeln und werden unseren Forderungen Gehör verschaffen!
    .
.
.

Weiterführende interessante detailierte Ausführungen zu diesem Thema:



FAZ - Frankfurter Allgemeine - Politik

Pädophilie-Vorwürfe

Sexuelle Befreiung

14.09.2013 –– Die Grünen wollten mit der deutschen Geschichte brechen. Dazu gehörte der Umgang mit Sexualität. Sie schufen sich eine Ideologie, die Kindesmissbrauch Vorschub leistete.

Von Christian Füller

WEITERLESEN @ www.faz.net/aktuell/politik/inland/paedophilie-vorwuerfe-sexuelle-befreiung-12573910.html

Lesermeinungen (303) [ Zugang zu den Lesermeinungen ebenso @ www.faz.net/aktuell/politik/inland/paedophilie-vorwuerfe-sexuelle-befreiung-12573910.html ]
[ Weitere dortige Kommentarmöglichkeit ist jedoch nicht mehr möglich ]



WAZ - WAZ NewMedia GmbH & Co. KG - WAZ.de

GRÜNE

Grüne wollten das Schutzalter für Mädchen senken.

18.09.2013 | 07:04 Uhr

[ mit einem gutem Foto der alten Parteiriege aus dem Jahre 1984 ]

Essen. Die Grünen haben in ihrer Gründungsphase nicht nur pädophile Forderungen in ihren Parteireihen diskutiert oder hingenommen. Sie haben nach dem Einzug in den Bundestag 1983 auch mit Hilfe der Gesetzgebung versucht, den Schutz Minderjähriger durch das Sexualstrafrecht aufzubrechen.

WEITERLESEN @ www.derwesten.de/politik/gruene-wollten-das-schutzalter-fuer-maedchen-senken-id8456478.html



MEDRUM - Christliches Informationsforum

22.05.2013

[Alexander] Kissler zeigt Heuchelei der Grünen zum sexuellen Missbrauch auf.

In der Vergangenheit gab es eindeutig belegte Versuche der Grünen, Geschlechtsverkehr von Erwachsenen mit Kindern zur Akzeptanz zu bringen, von denen grüne Spitzenpolitiker heute nichts mehr wissen wollen.

WEITERLESEN @ www.medrum.de/content/kissler-zeigt-heuchelei-der-gruenen-zum-sexuellen-missbrauch-auf
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Martin MITCHELL
Gast
New PostErstellt: 29.09.13, 10:31  Betreff:  Könnte es sein… Fragen zum Thema Heimopfer.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

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Wie aus dem vorhergehenden

»Könnte es sein… Fragen zum Thema Heimopfer.« --- Der Heimkinderskandal und Fragen zur Rolle von Antje Vollmer.

klar und deutlich hervorgeht, ist es nicht nur der „Verein ehemaliger Heimkinder e.V.“ ( „VEH e.V.“ ), der so um die Mitte September 2013 diese Fragen zur Vergangenheit der Partei DIE GRÜNEN aufwirft,

sondern auch die


Frankfurter Allgemeine Zeitung ( am 14.09.2013 )

Der Westen ( die WAZ / WAZ.de ) ( am 18.09.2013 ) und

das Christliche Informationsforum : MEDRUM ( am 22.05.2013 ) befasst sich mit diesem Thema.

Ich habe DAS GANZE – präsentiert (1.) vom „VEH e.V.“, (2.) von der FAZ, (3.) von der WAZ, und (4.) vom Christlichen Informationsforum : MEDRUM – dann nur mit der folgenden von mir formulierten Überschrift zusammengefasst:

»Der Heimkinderskandal und Fragen zur Rolle von Antje Vollmer.«

…denn Antje Vollmer ist nun mal PARTEIGRÖßE der Partei DIE GRÜNEN und war nun mal Schirmherrin am » Runden Tisch Heimerziehung« und zeichnet somit (mit)verantwortlich für… [ SEHR, SEHR VIELES ! ]

Das Thema dieses Threads ist und bleibt deshalb auch weiterhin und solange bestehen bis alle Fragen vollständig beantwortet worden sind und alle Verantwortlichen, einschließlich Antje Vollmer, zur Rechenschaft gezogen worden sind:

»Könnte es sein… Fragen zum Thema Heimopfer.« --- Der Heimkinderskandal und Fragen zur Rolle von Antje Vollmer.
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