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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
Staatsterror durch staatliche Eingriffe in das Familienleben
Verletzung von Menschenrechten, Kinderrechten, Bürgerrechten durch Entscheiden und Handeln staatlicher Behörden im familienrechtlichen Bereich, in der Kinder- und Jugendhilfe, in der Familienhilfe unter anderem mit den Spezialgebieten Jugendamtsversagen und Jugendamtsterror
Fokus auf die innerdeutsche Situation, sowie auf Erfahrungen und Beobachtungen in Fällen internationaler Kindesentführung und grenzüberschreitender Sorgerechts- und Umgangsrechtskonflikten
Fokus auf andere Länder, andere Sitten, andere Situtationen
Fokus auf internationale Vergleiche bei Kompetenzen und Funktionalitäten von juristischen, sozialen und administrativen Behörden

"Spurensuche nach Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen"
ist ein in assoziiertes Projekt zur
angewandten Feldforschung mit teilnehmender Beobachtung
"Systemkritik: Deutsche Justizverbrechen"
http://www.systemkritik.de/

 
Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen
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Jugendamtsterror und Familienrechtsverbrechen Anfang   zurück   weiter   Ende
   Betreff   Autor   Datum 
No new posts Türkische Mutter holt Jugendamt: Zwillinge seit 2 Jahren weg
(Quelle:turkishpress-das türkische nachrichtenportal ) Die türkische Regierung ist sich mittlerweile über die Problematik der Inobhutnahme von türkischen Kindern und Jugendlichen durch deutsche Jugendämter bewusst. Bekir Bozdağ spricht von Assimilierung und Missionierung zu Christen, Verbände von einer Industrie Der Fall einer Mutter beschäftigte lange Zeit die türkischsprachigen Medien in Deutschland. Inzwischen gehen türkische Elternvereine und Verbände über, die türkische Regierung auf den Plan zu rufen und die wittert darin eine Assimilierung von Kindern und Jugendlichen mit türkischen Migrationshintergrund. Der Vorwurf klingt erst einmal absurd, die Geschichten um betroffene türkische Eltern sind aber inzwischen Alltag. Man schätzt, das 23 Prozent der im Jahre 2012 von Jugendämtern in Obhut genommenen Kindern und Jugendlichen türkischen Ursprungs sind, Tendenz steigend. Bekir Bozdağ: "Assimillation und Missionierung" Der stellvertretende Ministerpräsident Bekir Bozdağ erklärte Mitte Mai, es befänden sich etwa 4.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland unter der Obhut von Pflegefamilien, karitativen Einrichtungen oder Kirchen. Bekir Bozdağ bezeichnete die Zahlen als alarmierend und die Erfahrungen der türkischen Eltern als ein einziges Drama. Gleichzeitig erhob er schwere Vorwürfe gegen die Jugendämter und sprach von einer gesteuerten Assimilierung. Psychologin Carola Storm-Knirsch: "Wir nennen es Industrie" Betroffene deutsche Eltern sowie Türkische Elternverbände bezeichnen die Arbeit der Jugendämter unverhohlen als eine Industrie. Um lebensfähig zu bleiben und die ihnen vom Haushalt zugesprochenen finanziellen Mitteln auch im nächsten Jahr zu erhalten, hätten diese regelrecht eine Industrie aufgebaut und müssten es am Leben erhalten, in dem sie das "Pensum" erfüllen. Daran verdienen nicht nur Einrichtungen, sondern Pflegeeltern oder freie Jugendamtsmitarbeiter. Allein in den letzten fünf Jahren ist die Inobhutnahme von Kindern um 36 Prozent gestiegen und die Kosten für ein einziges Kind, das in Obhut genommen wurde, kann bis zu 7.000,- im Monat betragen. Längst fordern Betroffene und Verbände eine Neuregulierung der Jugendamtsarbeit, um die menschenünwürdigen "Kindesentführungen" durch Ämter einzuschränken. Ursula von der Leyen: "Solche Entscheidungen sind für die Jugendämter immer eine Gratwanderung" Obwohl die ehemalige Bundesfamilienministerin von der Leyen bereits 2009 harte Kritik an der Praxis der Jugendämter übte, hat sich seitdem nichts verändert. Zwar sei die Inobhutnahme eine kurzfristige Massnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die daheim akut gefährdet seien, aber die Praxis zeige auch, dass es viele Fälle gebe, die jahrelang andauern würden. Mangelnde Empathie und schon ist das Kind weg Für die Inobhutnahme reicht allein schon eine mangelnde Empathie, die ein vom Jugendamt bestellter Mitarbeiter an der Mutter oder dem Vater diagnostiziert und schon wird das Kind ohne Ankündigung und Möglichkeit des Abschieds aus dem Familienkreis entrissen. So ereignete sich das jedenfalls bei Sevgül Erdal, der damals alleinerziehenden Mutter von Zwillingen. Da es in der Schule zunehmend Probleme gab; die Mutter bezeichnete es als Diskriminierung der Kinder durch die Lehrkräfte, holte sie sich Hilfe vom Jugendamt. Eine folgenschwere Entscheidung, mit der sie seit zwei Jahr nicht zurecht kommt. Erst hatte man einen Mitarbeiter des Jugendamtes in der Wohnung, der die Kinder gleich zu einer Therapie schickte, danach kam die Polizei, die aufgrund eines Gerichtsbeschluss die Kinder mitnahm. Seit 2 Jahren kann sie die Zwillinge nicht sehen Heute, nach 2 Jahren, ist die Mutter verzweifelter denn je, denn eines der Zwillinge will nicht bei der Pflegefamilie bleiben und unbedingt zurück, während das andere Kind bereits zum dritten male aus einer anderen Pflegefamilie ausgebrochen und seitdem verschwunden ist. Allein schon das Auseinanderreißen der Zwillinge an sich, stellt die Mutter auf eine große Probe, um nicht vollendst die Fassung zu verlieren. Die Prozedur zur Inobhutnahme durch Jugendämter sei schlicht und einfach nur noch als Automatismus zu bezeichnen, verurteilt dabei eine türkische Familie, die seit mehreren Jahren keinen Kontakt zu dem eigenen Kind hat. Alle bisherigen Bemühungen, das Kind per Gerichtsurteil zurück zu bekommen scheiterten demnach und das ist bisweilen nicht der einzige Fall, der Fragen aufwirft.
ordep74 15.04.13, 00:47
No new posts Jugendämter in Europa - Türkei interveniert
Beitrag von Ali Ria Ashley (Turkish Press-das türkische Nachrichtenportal) Die Türkei streitet für die Menschenrechte von Kindern und Eltern in Deutschland Ein Disput, der seines gleichen sucht, von den Medien in Deutschland aber kaum beachtet wird, geht in die nächste Runde. Die türkische Regierung will betroffenen Eltern nun rechtlich und materiell zur Seite stehen, damit betroffene ihre Rechte wahrnehmen können. Im Grunde genommen eine Blamage für jedes Land, welches sich als demokratisch bezeichnet. Die Türkei muss tatsächlich für die elementarsten Menschenrechte, für Kinder und deren Eltern, die in Deutschland leben, beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, sich einsetzen. Nach Angaben der türkischen Regierung haben Behörden in europäischen Staaten allein in den vergangenen Jahren mindestens 4000 türkisch stämmige Kinder und Jugendliche bei Pflegefamilien „Neubeeltert“. Solches Verhalten ist alles, aber unter keinen Umständen das Handeln eines Rechtsstaates Einer der Beispiele ist der Fall Yunus, der schon als Baby, türkischen Eltern entrissen und bei einem lesbischen Paar in den Niederlande "Neubeeltert" wurde. Grund: Der Junge kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus, ein übereifriger Arzt schöpfte "Verdacht" und alarmierte das Jugendamt. Dies behauptete sogleich, dass es sich bei den Verletzungen um Gewalt handeln würde, die Mutter hat dies jedoch stets verneint. Ein typisches Beispiel. Eltern bringen Kind zum Arzt oder Krankenhaus, Kind weg! Das Jugendamt hat eine Meinung zu einer Sachlage und es gibt kein zurück mehr. Das Jugendamt muss nichts beweisen oder belegen, es reicht eine Beurteilung oder eine Unterstellung mit irgendeinem Kunstbegriff (Kindswohlgefährdung, Erziehungsunfähigkeit, Überforderung, Unterforderung, Empathieunfähigkeit etc.) um ein Kind an sich zu reißen. Völlig legal versteht sich, durch deutsche Richter per Beschluss abgesegnet oder auch nicht, das Jugendamt hat in Deutschland offenbar IMMER recht, Betroffene nahezu recht- aber vor allem wehrlos. Wer sich dennoch wehrt, riskiert es mitunter entmündigt in einer Psychiatrie oder auch im Vollzug zu landen. Nicht wenige Betroffene sind auf der Flucht mit Ihren Kindern vor dem Jugendamt. Am 22.09.2011 berichtet RTL über eine sechsköpfige Familie, die sich in den Wäldern versteckt hielt, aus sorge man könnte ihnen ihre Kinder rauben. Die Sorge war und ist nicht unberechtigt, dass Jugendamt jagt mithilfe auch der Medien, der Polizei und Gerichten teilweise völlig unschuldige Bürger, deren einziges Verbrechen darin besteht, ihre Kinder nicht hergeben zu wollen. Doch dies ist, ob man es glauben will oder nicht, eine Straftat. Solches Verhalten ist alles, aber unter keinen Umständen das Handeln eines Rechtsstaates. Deutschland wird im Bezug auf die Menschenrechte von der UN mit einer mangelhaft benotet und wurde mehrfach in letzter Zeit wegen grober Verstöße gegen die Menschenrechte rechtskräftig verurteilt. Eines der bekanntesten und erschütternsten Fälle ist der um die Familie Hase aus Münster/Westf., wo Deutschland sogar zur Zahlung von Schmerzensgeld in erheblicher Höhe verurteilt worden ist. Offenbar ist es so, dass diejenigen, die am meisten über Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern klagen, es am nötigsten haben. Neben anderen Organisationen klagt auch Amnesty International über massive Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. Jedoch findet eine öffentliche Debatte hierüber nicht statt. Keine kritischen Stimmen, als sei alles in bester Ordnung. Es scheint in Deutschland ganz offensichtlich eine unterschwellige Zensur zu geben. Deutschland hat im Bezug auf die Menschenrechte ein gewaltiges Problem, allein was Jugendämter und Familiengerichte betrifft Worum geht es eigentlich? Es geht unter Tausenden Fällen neben dem Fall Yunus auch um das bestürzende Schicksal dreier weiterer Kinder türkischer Herkunft, die vom Jugendamt in Obhut genommen worden sind. Das Besondere dabei ist auch hier, dass diese türkischstämmigen Kinder nach Informationen des türkischen Untersuchungsausschusses bei homosexuellen Paaren in Belgien „Neubeeltert“ wurden. Nie waren Kinder so schnell wie heute in den Fängen der Jugendämter, nie waren Eltern und Bürger dieser Behörde gegenüber so recht und machtlos. Es reicht schon die Beurteilung eines vom Familiengericht einsetzten "Sachverständigen" bzw. "Gutachters", der die Meinung vertritt, dass die Eltern „Emphathie-unfähig“ wären, also sie sein „Gefühlskalt“. Eine gemeinere Unterstellung kann es kaum geben, aber genau das ist die Normalität: Verdächtigungen, Mutmaßungen und Unterstellungen oder irgendwelche Behauptungen seitens des Jugendamtes. Emphathieunfähigkeit, ebenfalls ein regelrecht vergewaltigter Begriff, deren sich das System Jugendamt und Familiengericht ordentlich bedient. Warum eigentlich? Die gängige Praxis seid Jahren ist, um freundliche Worte zu verwenden, erschreckend um nicht zu sagen besorgniserregend: Das Jugendamt in Deutschland ist faktisch allmächtig, kann seit der Reform des Kindschaftsrechts durch die ehemalige Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) ohne Richterbeschluss oder Entscheidung, Kinder mit der Begründung an sich reißen, das „Kindswohl“ sei gefährdet. Was aber dieser nebulöse Begriff „Kindswohl“ sein soll, darüber streiten sich die Gelehrten bis heute. Es gibt keine klare Definition, wie denn auch? „Das Kindswohl“ ist aber vor allem ein Begriff, mit dem das Jugendamt Kinder aus Familien entreißt, ähnlich wie mit dem Kunstbegriff: „Erziehungsfähigkeit“. Hierbei geht das Jugendamt und Familiengericht davon aus, dass man „Erziehungsfähigkeit“ messen könne. Das ist Schlichtweck absurd! Diesen Kunstbegriff "Erziehungsfähigkeit" gibt es diesen weder in der Psychologie noch in der Pädagogik noch in der Soziologie noch sonst wo in seriösen Arbeitsbereichen, wo es um den Menschen geht. Die Inobhutnahme der Kinder geschieht in aller Regel ohne Vorankündigung und plötzlich, z. B. nach einer anonymen Meldung, wo es heißen könnte, das Kind würde „sexuell“ missbraucht oder würde misshandelt oder lebe in einer verwahrlosten Wohnung etc. Es genügt aber auch schon mal ein blauer Fleck im Gesichtsbereich, was bei tobenden und lebendigen Kindern ja nun einmal vorkommen kann und das Kind ist weg, so wie im Fall Yunus. Und auch wenn das Gericht der Meinung ist, dass das Kind wieder zu den Eltern solle, darf das Jugendamt das Kind einfach behalten. Es heißt dann, das Kind sei mittlerweile den leiblichen Eltern gegenüber „Entfremdet“ und eine Zurückführung in die eigene Familie wäre nicht im Sinne des „Kindswohls“. Die Palette der Argumente ist teilweise so lang wie haarsträubend. Das Jugendamt, eine von den Nationalsozialisten gegründete verwaltende Behörde Es gibt Eltern, die haben einen Gerichtsbeschluss, das besagt, dass das Kind wieder zu den Eltern solle, aber Sie bekommen ihr Kind entgegen des Urteils, trotzdem nicht wieder. Die Eltern brauchen sich in Deutschland nicht machtlos gegenüber dem Jugendamt zu fühlen, sie sind es de facto. Es gibt keinerlei Kontrolle über dem Jugendamt in Deutschland. Das Jugendamt, eine von den Nationalsozialisten gegründeter Behörde, nimmt, oft allein aufgrund einer anonymen Meldung, Kinder „Inobhut“. Fakt ist: Die Kinder werden aus den Schulen oder aus Kindergärten plötzlich und ohne Vorankündigung oder Ähnliches herausgenommen. Meistens unter dramatischen Szenen, wo Kinder unter Schreien und Weinen weggezerrt werden, was keine Seltenheit ist. Aber auch die gewaltsame Herausnahme von Kindern aus Familien mit vorgehaltener Schusswaffe durch die Polizei incl. aufbrechen von Türen, ist ebenfalls keine Rarität. Zu diesen unfassbaren Aktionen des Jugendamtes in Zusammenarbeit mit der Polizei muss diese Behörde nicht mal das Gericht anrufen. Das Jugendamt entscheidet über das Schicksal von Familien ohne eine Kontrollinstanz. Ein unfassbarer Zustand, den es so in keinem anderen Land in der ganzen Welt gibt. Warum ist das eigentlich so? Es gibt keinerlei Kontrolle über das Jugendamt Die von der Verfassung garantierten Bürgerechte werden in vielen fällen mit Füßen getreten ohne jegliche Konsequenzen für die Täter bzw. für die Personen, die das Recht brechen oder beugen. Deutsche Gerichte lässt dies offensichtlich völlig kalt, es gibt so gut wie keinerlei negative Konsequenzen für Jugendamtsmitarbeiter oder Familienrichter, auch wenn das Recht ganz offensichtlich zum Nachteil der betroffenen Eltern gebeugt oder gebrochen wird. Das System Jugendamt und Familiengericht ist offenbar immun gegen jegliche Strafverfolgung. Ein Skandal, der aber keine Öffentlichkeit findet. Warum eigentlich nicht? Wie kommt es, dass dieses heiße Thema keinen Zugang in die öffentlichen Debatten findet? Eine mehr als berechtigte Frage. Nach der Reform der Kinderschutzgesetze kann das Jugendamt in Deutschland, auch auf bloßem verdacht hin, zum Beispiel auf angeblichem Missbrauch, Kinder in Obhut nehmen, was es auch tut und zwar Tausendfach. Jahr um Jahr, Monat für Monat, Tag für Tag und jeden Tag sind es statistisch gesehen rund 100 Kinder. Man mag das einfach nicht glauben wollen. Allein im Jahre 2011 haben Jugendämter in Deutschland 38.500 Kinder Inobhut genommen und Zehntausenden Eltern das komplette Sorgerecht sowie das Aufenthaltbestimmungsrecht entzogen. Dies bedeutet, dass die oft völlig verzweifelten Eltern durch deutsche Richter bzw. Gerichte, komplett entrechtet wurden und täglich werden. Dies mit einer Flapsigkeit und Dreistigkeit, das einem das Blut in den Adern gefriert. Teilweise werden mit an den Haaren herbeigezogenen Argumenten, den faktisch wehrlosen Eltern, sämtliche Elternrechte bzw. die von der Verfassung garantierten Bürgerrechte entzogen, obwohl das Kind nie verwahrlost war, obwohl das Kind Kern gesund ist, obwohl die Eltern alles gemacht haben, was das Jugendamt forderte. Dass hier etwas Unfassbares mitten unter uns in Deutschland durch eine Behörde und Familiengerichte passiert, will in Deutschland niemand hören. Alle schauen weg, das ist die Realität derzeit in Deutschland, wenn es um das Jugendamt und die unfassbar hohen Zahlen im Bezug auf die Inobhutnahmen geht Verzweifelte betroffene versuchen im Internet auf sich aufmerksam zu machen, treffen sich bei Demonstrationen, aber die Medien, allen voran ARD, ZDF und das WDR schauen konsequent weg. Gibt es doch eine Zensur in Deutschland? Offensichtlich schon, jedenfalls meinen dies Tausende betroffene Eltern, aber auch Fachleute, die sich auf die Seite der Betroffenen Eltern geschlagen haben. Familienrichter entziehen in einer bisweilen abstoßenden Weise wie am Fließband Eltern sämtliche Rechte im Bezug auf ihr Kind. Dies oft nachweislich völlig unverständlich, da die Kinder weder wirklich gefährdet oder verwahrlost waren. Die deutschen Gerichte nehmen es teilweise als erwiesen an, dass das sogenannte Kindswohl gefährdet sei und dann ist das so. Den Eltern werden nicht nur ihre Kinder geraubt, sondern auch ihre elementarsten Menschenrechte. Es ist kaum ein Fall bekannt, wo die Eltern ihre Kinder wieder bekommen haben, nachdem es in die Hände des Jugendamtes gelangt war. Deutschland wurde auch bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für grobe Verstöße gegen Menschenrechte im Bezug auf das neue Kindschaftsrecht verurteilt. Dies beeindruckt aber weder das Jugendamt noch deutsche Gerichte bzw. die so genannten „Familiengerichte“, noch schert es die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft oder Politiker. Strafanträge gegen Richter, die das Recht beugen oder brechen oder gegen Jugendamtsmitarbeiter werden, in 99 Prozent der fälle sofort eingestellt. Als ob alle Angst hätten? Vor was? Oder sollen wir lieber fragen: Vor wem, dass nicht mal die mutigsten Politiker dieses heiße Thema im Bundestag behandeln wollen? Alle schauen weg, das ist die Realität derzeit in Deutschland, wenn es um das Jugendamt und die unfassbar hohen Zahlen im Bezug auf die Inobhutnahmen geht. Auch Entscheidungen vom allerhöchsten deutschen Gericht, dem Bundesverfassungsgericht, beeindruckt die Akteure im Jugendamt oder Familienrecht wenig oder gar nicht, genauso wie Persönlichkeitsrechte oder Datenschutzrechte. Das Recht wird im familiengerichtlichen Verfahren ad absurdum geführt. Von einem fairen Verfahren kann in den aller meisten fällen, nicht die Rede sein Als ob im Familiengerichtsverfahren komplett andere Regeln gelten würden, wie in anderen Bereichen des deutschen Rechts. Und so ist es auch, dass das in sich geschlossenes System „Familiengericht und Jugendamt“, keine Zuschauer wünscht. So werden die Verhandlungen IMMER unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt. Zeugen unerwünscht. Presse? Unerwünscht. Nicht selten werden betroffene Eltern durch Ihre Anwälte in der Verhandlung fallen gelassen, wie eine heiße Kartoffel. Nur die wenigsten Anwälte im Familienrecht setzen sich auch wirklich für ihre Klienten ein, so betroffene Eltern, die sich verzweifelt im Internet äußern, da kaum eine Zeitung bereit ist, deren Anliegen zu thematisieren. Es wird von Zuständen berichtet, die man einfach nicht glauben kann, so grotesk spielen sich in familiengerichtlichen Verfahren die Dinge ab. Viele der betroffenen Eltern beklagen zudem, dass sie kein faires Verfahren hatten. Bei den familiengerichtlichen Verfahren dürfen die oft völlig verzweifelten Eltern keine Zeugen vorstellen, keine „Entlastenden“ Aspekte darbringen, sie werden oft völlig unschuldig, bewusst schwerster Straftaten beschuldigt, aber Sie dürfen sich nur sehr beschränkt verteidigen, wenn überhaupt. Schließlich soll ja „geholfen“ werden. Es stellt sich die Frage wobei? Die Regeln in der ZPO, der zivilen Prozessordnung, greifen an dieser Stelle ebenfalls nicht. Eltern, denen die Kinder weggenommen wurden, betroffene Eltern sagen nicht selten „geklaut“ wurden, wird vorgeworfen bzw. Sie werden beschuldigt, das sogenannte Kindswohl gefährdet zu haben, wobei kein Mensch erklären kann, was man darunter zu verstehen hat, was das überhaupt sein soll. Zwar werden Hilfen angeboten, auch vom Jugendamt, bevor es zu solchen gravierenden Einschnitten kommt - diese „Hilfen“ sind dann sogenannte SPFH, sozialpädagogische Familienhilfen. Diese bekommen Ihr Geld für Ihre Arbeit in aller Regel nicht direkt vom Jugendamt, sondern von einem der so genanten „Träger“. Diese sind die Diakonie, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz oder ähnliche karitative Vereine, die selber Kinderheime und Ähnliches unterhalten. Hierzu muss bemerkt werden, dass das Kinder einem Kinderheim rund 7 bis 8 Tausend Euro pro Monat einbringen und Pflegeeltern bis zu 4 bis 5 Tausend Euro bekommen kann. Wenn Kinder aber ins Ausland gebracht werden, gibt es bis zu 14 Tausend Euro pro Kind und Monat. Ein lohnendes Geschäft. Bundesweit ist zu beobachten, dass in aller Regel der Vater als gefährlich bzw. als Gefahr für das Kind dargestellt wird und die Kindsmutter bzw. die Mutter allen möglichen psychischen Störungen, Süchte oder „Zwangshandlungen“ vorgeworfen wird. Die Akteure sind der Meinung, dass Sie im Recht sind, obwohl Sie selber tausendfach das Recht brechen.
ordep74 15.04.13, 00:31
No new posts Re: Jugendamt Lüneburg: Säuglingstötung
[quote:Gast] Welt im Spiegel Focus Focus Druckvorschau Druckvorschau Schriftgröße Schriftgrösse verkleinernSchrivftgrösse vergrößern 17-Jährige erdrosselt ihr Baby Eine 17-Jährige hat in Lüneburg heimlich ein Kind zur Welt gebracht und kurz danach getötet. Die Leiche war am Montagnachmittag in einer Plastiktüte unter dem Bett der Jugendlichen entdeckt worden. Eine Obduktion am Dienstag ergab, dass das Kind erdrosselt oder erstickt worden ist. Großansicht Grossansicht Ein Polizeiwagen vor dem Wohnhaus in Lüneburg, Ortsteil Kreideberg, in dem der Säugling tot aufgefunden worden ist. [Boxeinstellungen bearbeiten] Für die Großmutter muss es ein grausiger Fund gewesen sein. Wie die Staatsanwaltschaft Lüneburg am Dienstag mitteilte, entdeckte die Frau am Montagnachmittag im Jugendzimmer ihrer Tochter die über drei Wochen alte Leiche eines Säuglings. Laut Ermittlungen hatte die 17-Jährige Tochter das Kind bereits am 5. Januar in dem Zimmer zur Welt gebracht und kurz darauf erdrosselt oder erstickt. Die Leiche des Säuglings versteckte das Mädchen in ein Handtuch gewickelt und in einer Plastiktüte verstaut über drei Wochen lang unter dem Bett in seinem Zimmer. Als Grund für die Tötung vermuten die Ermittler, die Jugendliche habe sich offenbar mit der Situation überfordert gefühlt. Die Großmutter informierte sofort nach dem Fund die Polizei. Die Jugendliche hatte Schwangerschaft und Geburt selbst gegenüber der Mutter verheimlicht. Diese habe laut Sozialdezernat der Stadt zwar einen Verdacht gehabt. Den habe die Tochter aber immer zurück gewiesen. Nach eigener Aussage hatte die Schülerin sich nur einer Freundin anvertraut. Die Schwangerschaft habe sie durch das Tragen weiter Kleider geheim gehalten. >> "Naive Vorstellung vom Muttersein" – Interview einer Familienhebamme Das Mädchen wurde am Montag vorläufig festgenommen. Ein Haftbefehl wurde jedoch nicht erlassen. Gegen die Schülerin wird jetzt wegen Totschlags ermittelt. Sie wird vom Jugendamt betreut und befindet sich derzeit freiwillig in stationärer ärztlicher Behandlung. Die 17-Jährige ging laut Staatsanwaltschaft noch zur Schule und lebte mit der Mutter und deren Lebensgefährten in einem Mehrfamilienhaus im Lüneburger Stadtteil Kreideberg. „Die Familie galt als belastet, aber als intakt“, sagte der Sozialdezernent von Lüneburg, Peter Koch. Die Schülerin sei bis zu dem Vorfall nicht vom Jugendamt betreut worden. Wohl aber habe die Familie der 17-Jährigen mehrere Male Angebote der Jugend- und Sozialhilfe in Anspruch genommen. Dabei sei es etwa um Hilfe bei der Arbeitsplatzsuche der älteren Schwester gegangen, die aber nicht mehr zu Hause wohnt. Auch eine jüngere Schwester soll ein Hilfsangebot genutzt haben. Die 17-Jährige galt als das unauffälligste Kind der Großfamilie. Die Stadt teilte mit, die Familie sei bislang immer selbst in der Lage gewesen, in schwierigen Situationen Hilfe von Behörden anzufordern. Laut Sozialministerium soll das Projekt Familienhebammen jungen Müttern helfen. Hier würden Jugendliche schon in der Schwangerschaft betreut. Derzeit sind die Hebammen an rund 30 Orten im Einsatz. Von Karl Doeleke und Saskia Döhner http://www.haz.de/newsroom/weltimspiegel/zentral/weltimspiegel/art699,388916 [/quote] Das Mädchen wurde am Montag vorläufig festgenommen. Ein Haftbefehl wurde jedoch nicht erlassen. Gegen die Schülerin wird jetzt wegen Totschlags ermittelt. Sie wird vom Jugendamt betreut und befindet sich derzeit freiwillig in stationärer ärztlicher Behandlung. so etwas gibt es nur in deutschland !!! warum wird hier nicht wegen mord ermittelt? ein säugling ist auch ein mensch!!! warum wird sie nicht gleich in untersuchungshaft genommen? wenn ich überfordert bin muss ich gleich einen mord begehn???
ordep74 14.04.13, 20:03
No new posts sexueller Missbrauch....
Wie sage ich meinen herrschsüchtigen Pflegeeltern das ich als ca 10oder 12 jähriger JUnge mehrfach von meinem pädophilen Nachbarn und einem bekannten von ihm sexuell missbraucht worden bin?
ordep74 10.04.13, 12:18
No new posts Re: Jugendamt Gifhorn: Fall Anna-Maria
[quote:Gast]

JUSTIZ 

Drei mal vier ist elf

Von Michael Fröhlingsdorf

Ein Wolfsburger Richter hat einer jungen Frau noch vor der Geburt ihrer Tochter das Sorgerecht entzogen - weil sie angeblich zu dumm ist, das Kind zu erziehen. Gegen die rechtlich fragwürdige Entscheidung wehren sich die Mutter und ihr Ehemann.

 

Der Weg in die Welt ist für Anna-Maria kurz und unkompliziert. Einige Minuten nach 16 Uhr betritt Monika K., ihre Mutter, den Kreißsaal. Knapp dreieinhalb Stunden und wenige Presswehen später ist alles geschafft: 3650 Gramm schwer, 50 Zentimeter groß, schwarze, dünne Haare, der Säugling liegt zufrieden an der Brust und saugt die erste Muttermilch. "Nr. 161" war eine "Spontangeburt ohne Komplikationen", notiert der Gynäkologe Hendrik de Haan am 16. Oktober, 19.25 Uhr, ins Geburtsbuch des Krankenhauses im niedersächsischen Wittingen, Kreis Gifhorn.


Der weitere Lebensweg Anna-Marias dagegen wird wohl - das zeichnet sich schon heute, knapp sechs Wochen später, ab - ziemlich mühsam und kompliziert. Denn die Muttermilch ist vorerst eines der letzten Dinge, die Monika, 23, eine stämmige, blonde Frau, ihrem Kind geben darf. Ein Richter am Amtsgericht Wolfsburg hat ihr vorläufig das Sorgerecht für ihre Tochter entzogen, schon bevor diese geboren war.

Anna-Maria wird somit zu einer Art staatlich verordnetem Waisenkind, soll in einer Pflegefamilie aufwachsen und möglicherweise adoptiert werden. Ihren knapp zweijährigen Bruder Jan, der bereits in einer Pflegefamilie lebt und den die Mutter monatelang nicht sehen durfte, wird Anna-Maria vielleicht nicht einmal kennen lernen. Monika ist verzweifelt: "Ich fühle mich wie eine Leihmutter."

 

Angeblich droht dem Baby Gefahr durch seine Mutter. Die Bedrohung war nach Ansicht des Familiengerichts so groß, dass die Sorgerechtsentscheidung in einem Eilverfahren getroffen wurde - nach Angaben von Monikas Anwältin ohne eine ordnungsgemäße Anhörung der Mutter und ihres Ehemannes. Beides soll nun in einer weiteren Verhandlung im Dezember nachgeholt werden. Doch an der Entscheidung wird das, vermutet Monika, nichts mehr ändern.

 

Dabei ist Monika weder gewalttätig noch etwa eine Kinderschänderin, sondern eine "liebevolle Mutter".

 

Zu diesem Schluss kommt selbst ein Gutachten, das das Gericht in Auftrag gegeben hat. Auch die Gefahr, dass Monika ihren Nachwuchs verwahrlosen lässt, den Kindern nichts zu essen gibt oder sie einsperrt, ist gering. Im Gegen- teil: Die Aktenlage zeugt von mütterlicher Fürsorge. So hat Monika bei ihren beiden Kindern keine Vorsorge-, keine Früherkennungsuntersuchung ausgelassen. Die junge Frau ist weder drogenabhängig, was Richter häufig zum Anlass nehmen einzuschrei- ten, noch ist sie psychisch schwer krank.

 

Nein - Monika ist zu dumm. Oder besser: Der Staat hält sie für zu dumm. Mit einem Intelligenzquotienten (IQ) von 56 erfülle sie nicht die Voraussetzungen für eine "eigenverantwortliche Erziehung und Betreuung" ihrer Kinder. "Unverschuldetes Versagen", lautet der juristische Terminus in dem Gerichtsbeschluss vom 16. August.

 

Rund 7500-mal haben Richter im vorigen Jahr Eltern aus unterschiedlichen Gründen unter Berufung auf die einschlägigen Paragrafen 1666 und 1666 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zwangsweise das Sorgerecht entzogen. Fälle wie der von Monika, bei denen es an der Intelligenz mangelt, werden nicht gesondert erfasst und sind kaum wissenschaftlich untersucht. Doch gerade sie bringen den Staat in ein Dilemma: Wie weit darf er sich in das Leben seiner Bürger einmischen? Wie lässt sich die Erziehungsfähigkeit der Eltern überhaupt beurteilen? Wo beginnt und wo endet der verfassungsmäßig garantierte Schutz der Familie?

 

Aus Sicht des Jugendamts Gifhorn hat Monika den Anspruch auf diesen Schutz fürs Erste verloren. Die Beamten stufen sie als einen der typischen hoffnungslosen Fälle ein - was angesichts ihrer Biografie vielleicht auch nicht verwunderlich ist.

 

Aufgewachsen ist Monika mit fünf älteren und zwei jüngeren Geschwistern. Der Vater sei, sagt sie, alkoholkrank gewesen und habe die Kinder geschlagen. Erst ist er selten zu Hause, schließlich ganz fort. Die Mutter, Helga S., Sozialhilfeempfängerin, wirkt überfordert, ungepflegt, dominant. Ärger mit dem Jugendamt hat Helga S. reichlich in all den Jahren, unter anderem wegen Tochter Monika.

 

Die kommt ins Heim, wechselt nach dem dritten Schuljahr auf die Sonderschule für Lernbehinderte, läuft weg und kehrt schließlich zu ihrer Mutter zurück. Inzest und Vergewaltigung kommen in der Familie vor. Die neunjährige Monika wird Opfer eines ihrer Brüder, wie sie selbst als Erwachsene später Freunden erzählt. Das Urteil der Behörde über Kindheit, Jugend, Monikas Leben und Familie: "desolat".

 

Darf so jemand Kinder erziehen?

 

"Sorgerechtsentzüge gibt es vor allem bei unteren sozialen Schichten", sagt der Bielefelder Psychologieprofessor Uwe-Jörg Jopt. Das Dilemma: Einerseits sind die Jugendämter verpflichtet, Eltern bei Erziehungsproblemen zu unterstützen, andererseits müssen sie über den Schutz von Kindern und Jugendlichen wachen.

 

Auch für Monika gab es kein Entrinnen vor dem Jugendamt. Im Frühjahr vergangenen Jahres war es so weit, Sohn Jan war gerade drei Monate alt, sein Vater verschwand. Monikas Mutter hatte bei einem Versandhandel Möbel bestellt und dabei den Namen ihrer Tochter als Kundin angegeben - ohne deren Wissen.

 

Als der Schwindel aufflog, zeigte Monika ihre eigene Mutter an, die daraufhin wegen Betrugs zu einer Bewährungsstrafe von fünf Monaten verurteilt wurde. Gleichzeitig informierte ein Strafrichter das Familiengericht: Eine Überprüfung der familiären Situation sei dringend angeraten. Monika, damals 21, habe einen kleinen Sohn und sei möglicherweise überfordert, schrieb der Richter aus der Ferne.

 

Daraufhin setzte sich im Kreishaus Gifhorn die Jugendhilfe-Maschinerie in Bewegung. Im April 2001 schickte die Behörde zweimal einen Mitarbeiter in die Familie, in der Monika damals zusammen mit ihrem Sohn Jan, ihrer Mutter und mehreren ihrer Geschwister lebte. Das Ergebnis war beide Male das Gleiche: die Wohnung in desolater Unordnung, der kleine Jan aber immerhin in einem "angemessenen Pflege- und Ernährungszustand".

 

Anfang Mai 2001 schaltete die Behörde das Wolfsburger Familiengericht ein. Der Richter beauftragte eine Gutachterin, die Erziehungsfähigkeit von Monika zu beurteilen. Doch die Sachverständige konzentrierte sich zunächst stark auf Äußerlichkeiten. Das Tischtuch sei "außerordentlich schmutzig gewesen, ebenso wie das darauf herumstehende Geschirr und der überdimensionierte volle Aschenbecher", notierte sie nach ihrem ersten Besuch.

 

Als die Psychologin schließlich mit einem Standardtest die Intelligenz der Mutter prüfte, versagte Monika. Sie sei nervös gewesen, habe gewusst, dass sie sich schlecht schlage, sagt Monika heute rückblickend. Das Ergebnis lautete dann auch: "schwere geistige Behinderung". Lesen und schreiben könne die junge Mutter nur mühsam, beim Rechnen reiche es lediglich zum Addieren und Subtrahieren. Anzumerken sei, dass Monika "eine Analoguhr nicht ablesen kann und zur Berechnung von 3 mal 4 beide Hände und mehrere Minuten mit dann falschem Ergebnis (= 11) benötigt", hielt die Gutachterin am 2. August 2001 fest. Mit diesem Resultat war Monikas Erziehungsfähigkeit dahin.

 

Zu Recht? Was sind die Kriterien? Müssen Eltern wirklich unbedingt das kleine Einmaleins können, damit man ihnen ihre Kinder lässt? Oder könnte man ihnen nicht vielleicht helfen? Die Kinder in der Familie belassen und regelmäßig Unterstützung gewähren?

 

Ohnehin sind solche Intelligenztests in der Wissenschaft umstritten. "Alleine sagen sie wenig über das Vorliegen einer geistigen Behinderung aus", sagt der Psychologe Markus Nauheim aus Montabaur. Notwendig sei es auch, bei den Tests die soziale Kompetenz zu berücksichtigen.

 

Die Alltagstauglichkeit von Monika sei jedenfalls "in keinerlei Beziehung" berücksichtigt worden, steht für ihren Frauenarzt de Haan fest, der die junge Mutter seit sechs Jahren kennt. "Sollte man nicht alle Jugendlichen mit 15 Jahren bezüglich ihres Intelligenzquotienten untersuchen, um ihnen im Voraus mitzuteilen, ob ihnen ihre Kinder später entzogen würden?", fragt der Mediziner in einem wütenden Brief an das Jugendamt. Auch einen zweiten Test, der das Ergebnis des ersten überprüfen würde, gab es bei Monika bislang nicht.

Der kleine Sohn scheint der Mutter gut zu tun. Dieselbe Psychologin, die Monika zunächst als "hochgradig emotional labile, nur bedingt steuerungsfähige Persönlichkeit" beschreibt, kommt in ihrem Gutachten auch zu dem Befund, beim Kontakt mit Jan sei die junge Frau "in der Stimmung ausgeglichen, offen in der Zuwendung, situationsentsprechend angepasst, zärtlich und liebevoll" gewesen. Vor allem deshalb solle "eine Trennung von Mutter und Kind vermieden werden". Monika und ihr Sohn sollten zunächst in einer Mutter-Kind-Einrichtung untergebracht werden.

 

Durch einen Umzug wird das Jugendamt Celle zuständig. Monika geht ins Gerburgisheim in Bochholt. Dort hat sie Ärger mit Mitbewohnerinnen, fühlt sich kontrolliert und eingesperrt, bekommt Heimweh nach ihrer Mutter. Nach zehn Wochen erhält sie erstmals Heimaturlaub, doch Jan darf sie nicht mitnehmen. Sie fährt trotzdem - und kehrt nicht mehr zurück, ihren Sohn will sie abholen lassen. Aus Sicht des inzwischen wieder zuständigen Jugendamts Gifhorn hat die Mutter mit diesem Verhalten "andere Lebensprioritäten" gesetzt, sagt Amtsleiter Klaus-Dieter Schneider.

 

Das Erziehungsversagen wird endgültig zum Justizfall.

 

Vor dem Familiengericht sind die Aussichten allerdings schlecht für Frauen wie Monika, die ein staatliches Hilfsangebot ausgeschlagen haben. Argumente gegen einen Sorgerechtsentzug gibt es dann kaum noch. "In rund 80 Prozent der Fälle entscheiden die Gerichte so, wie vom Jugendamt beantragt", sagt der Berliner Sozialrechtsprofessor Johannes Münder, der sich intensiv mit dem Thema Sorgerecht für Menschen mit geistiger Behinderung befasst hat. Noch eindeutiger sei die Gutachtergläubigkeit der Richter, so Psychologe Jopt. In neun von zehn Fällen verließen sich diese auf das Urteil der Sachverständigen.

 

Das Wohl des Kindes - eine ebenso eindeutige wie inhaltlich vage Richtschnur für alle Entscheidungen - wagt kaum ein Richter selbst zu definieren.

 

Monika, die bedächtig spricht und der man die Denkanstrengung dabei deutlich ansehen kann, hat denn auch keine Chance, als der Wolfsburger Richter im August dieses Jahres über den Antrag des Jugendamts entscheidet, ihr das Sorgerecht für Jan zu entziehen und ihn unter Vormundschaft der Behörde zu stellen - zumal Monika damals vor Gericht nicht einmal einen Anwalt hat.

 

Dabei hat sich die Lebenssituation der jungen Frau im Vergleich zum vergangenen Jahr grundlegend geändert. Inzwischen lebt sie in ihrer eigenen, ordentlichen Wohnung und ist verheiratet mit einem Mann, der zwar nicht der leibliche Vater der Kinder ist, der sich aber - soweit man das von außen beurteilen kann - rührend um Anna-Maria und ihre Mutter kümmert und sie unterstützt.

 

Was für die unglückliche Mutter ein schwerer Schlag ist, gerät dem Richter zur Routineangelegenheit. Zweieinhalb Seiten reichen ihm, um den staatlichen Eingriff in das Grundrecht auf Familie zu begründen.

 

Weshalb ambulante Hilfen, wie der Einsatz von Familienhelfern, nicht erprobt wurden, steht nicht in dem Beschluss, obwohl der Entzug der Personensorge nur als äußerstes Mittel zulässig ist, wenn alle anderen versagen. Vor allem missfällt dem Gericht offenbar die Nähe Monikas zu ihrer Mutter, die im gleichen Haus wohnt. Aber kann man Monika, die als Kind im Heim selbst erfahren hat, wie ein Leben ohne Eltern ist, vorwerfen, dass sie auf ihre Mutter fixiert ist?

 

In einer anderen Frage leistet das Gericht gründliche Arbeit: Zehn Tage nachdem die Mutter auf die Frage des Richters, ob sie schwanger sei, wahrheitsgemäß mit "Ja" geantwortet hatte, war der nächste richterliche Beschluss fertig - der Sorgerechtsentzug für die noch ungeborene Anna-Maria. Den lässt das Jugendamt sogleich in die vorgesehene Entbindungsklinik Wittingen zustellen.

 

Der Beschluss ist indes juristisch umstritten. Eine "mehr als außergewöhnliche Entscheidung", findet Professor Siegfried Willutzki. Denn die Personensorge, so der langjährige Vorsitzende des Deutschen Familiengerichtstages, beginne grundsätzlich erst mit der Geburt. Ein Entzug des Sorgerechts bereits vorher sei gar nicht möglich.

 

Ehemann Wolfgang K. hingegen interessiert den Richter nur am Rande: Da die eheliche Beziehung erst kurz bestehe, könne die Tatsache, dass Monika nun verheiratet sei, die Situation nicht verbessern, befindet er kurz und knapp.

 

Im rechtlichen Sinne gilt Wolfgang, genannt "Wolli" - wiewohl nicht leiblicher Papa - allerdings als Kindsvater, weil Anna-Maria erst nach der Eheschließung vom 31. Juli zur Welt kam. Deshalb muss sich der Richter doch noch einmal mit ihm befassen. Am 9. September bekommt Wolfgang K. das Sorgerecht mit der seltsamen Begründung entzogen, es könne "schon deshalb nicht im Sinne des Kindswohls sein", dass dieser das Sorgerecht erhalte, "da Herr K. zum einen nicht der biologische Vater des Kindes ist, zum anderen nicht sicher feststellbar ist, ob er sich in angemessener Weise um das noch ungeborene Kind kümmern würde".

 

Nach dieser Logik müsste jährlich vermutlich Zehntausenden Männern das Sorgerecht entzogen werden.

 

Dass Wolfgang, ein kleiner, rundlicher Mann mit einem gemütlichen Schnauzbart, ihr helfen will, da ist sich Monika ganz sicher. Aber taugt er auch als Vater? Schließlich kennen sich Monika und er von einer Einrichtung der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung. Dort wurde Monika zwei Jahre in der Lehrküche ausgebildet, Wolfgang arbeitete in der Werkstatt. Inzwischen hat der Mann, der stark stottert, den Arbeitsplatz gewechselt; bei einem Bauern in der Gegend gibt es mehr Geld. Für das Jugendamt Gifhorn freilich hat ein Mensch, der in einer Behindertenwerkstatt gearbeitet hat, als Sorgeberechtigter von vornherein kaum eine Chance.

 

Für Monika hingegen ist "Wolli" der letzte Fixpunkt in einer Welt, in der sie öfter abgehauen ist. Erst aus dem Kinderheim, dann aus der Mutter-Kind-Einrichtung und vor drei Jahren sogar aus dem Standesamt. Seinerzeit schon wollte Wolfgang sie heiraten. Doch sie sei "noch nicht so weit gewesen" damals, sagt Monika. Jetzt ist das anders.

 

Monika will nicht mehr weglaufen, sondern kämpfen. Um das Sorgerecht für ihre Kinder und eine richtige Familie. Inzwischen hat sie eine Anwältin eingeschaltet, die gegen die Entscheidungen von Amt und Gericht Beschwerden eingelegt hat.

 

Einen kleinen Sieg hat die junge Mutter seitdem schon errungen. Ende Oktober durfte sie, obwohl ohne Sorgerecht, Anna-Maria aus dem Krankenhaus mit in ihre kleine Dachwohnung im niedersächsischen Brome nehmen. Nachdem Frauenarzt de Haan einige Journalisten für den Fall interessiert hatte, entschied das Jugendamt, vorerst in Deckung zu bleiben. Eine Trennung im Krankenhaus "unter Beteiligung der Presse" könne nicht dem Wohl des Kindes und der Mutter dienen, heißt es in einem Brief. Das Ziel, Monika das Kind möglichst schnell wegzunehmen und in eine Pflegefamilie zu geben, bleibe aber bestehen, sagt der Gifhorner Kreisdirektor Gero Wangerin.

 

Seither leben Monika und ihr Mann in der ständigen Angst, das Jugendamt könne ihnen das Kind auf offener Straße nehmen - beim Spaziergang, beim Einkaufen, beim Einsteigen ins Auto ihrer Mutter. "Erst gestern habe ich wieder gedacht, da kommt die Kinderpolizei, als die plötzlich vor mir standen", berichtet Monika. Der unangemeldete Besuch diente aber nur dazu, zu prüfen, ob es dem Kind gut geht.

 

Das Zaudern der Behörde kommt nicht von ungefähr. "Für die Jugendämter ist das eine ständige Gratwanderung", sagt Thomas Meysen, Fachlicher Leiter beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, dem alle 800 Jugendämter in der Bundesrepublik angehören. "Schreiten sie zu spät ein, sagen die Journalisten: Warum hat das Jugendamt nichts getan? Greifen sie früh zu, heißt es, die nehmen den armen Eltern die Kinder weg."

 

Unbedachte Schnellschüsse tragen den Jugendämtern immer wieder mal den Ruf einer "Kinderklaubehörde" ein - so auch in dem spektakulären Fall der Familie Kutzner aus dem niedersächsischen Groß Mimmelage. 1997 hatte das Amtsgericht Bersenbrück den Eheleuten das Sorgerecht für ihre zwei Töchter entzogen. Wegen der zu geringen Intelligenz der Eltern fürchtete eine Gutachterin eine "Verflachung des IQ" der Kinder und schlug eine "neue Beelterung" vor.

 

Fünf Jahre kämpften sich Annette und Ingo Kutzner mit Hilfe des Vereins "Aktion Rechte für Kinder" durch alle Instanzen. In diesem Frühjahr gab ihnen der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Recht. "Das Gericht weist darauf hin, dass die Tatsache, dass ein Kind unter Bedingungen, die seiner Erziehung förderlicher sind, untergebracht werden könnte, nicht als Begründung ausreicht, es gewaltsam der Obhut seiner biologischen Eltern zu entziehen", stellten die Straßburger Richter unmissverständlich fest.

 

Die Konsequenz: Der Staat muss auch Eltern mit schlichtem Verstand erdulden, Menschen wie Monika, die eine trübe Kindheit und gescheiterte Beziehungen hinter sich haben. Und er muss aushalten, dass diese Menschen Kinder zeugen und erziehen.

 

Vorvergangenen Mittwoch hat Monika ihren Sohn Jan sehen dürfen, zum ersten Mal seit fünf Monaten. Monika musste ins Jugendamt kommen. Nach einer Stunde wurde ihr Jan wieder genommen. Man empfehle ihr dringend, das Kind doch endlich zur Adoption freizugeben, drängten die Behördenmitarbeiter.

"Nein, das tue ich nicht", sagte Monika - und ging.

[/quote] Wegen der zu geringen Intelligenz der Eltern fürchtete eine Gutachterin eine "Verflachung des IQ" der Kinder und schlug eine "neue Beelterung" vor. gutachterin sollte man in die klapse sperren und nie wieder rauslassen....mit samt den anderen braunen gewürm!!

ordep74 04.04.13, 13:41
No new posts geschlechtsumwandlungen bei chinesischen kindern
(quelle: chin.Tageszeitung) Die chinesische Mafia ist auch für Menschenhandel bekannt, unter anderem für Kinderraub rund 2,5 Millionen Kinder pro Jahr verschwinden in china, ohne das sie jemals wieder gefunden werden. Oft werden sie für Billiglohnarbeiten missbraucht oder an reiche kinderlose Paare verkauft,weil aber Mädchen in china weniger wert sind als jungen werden von korrupten Chirurgen Geschlechtsumwandlungen durgeführt.Die Operation dauert ca. 4 bis 8 Stunden und ist abhängig von der Prozedur und der vom Chirurgen angewendeten Technik. Viele dieser NSC-Kids (NAP SEX CHANGE) sterben übersetzung: xian sung tao
ordep74 24.02.13, 00:52
No new posts Beobachtungen von Pflegekindern bei Pflegeeltern
-glasiger und ausdrucksloser Blick.Vieleicht rollen die Augen nach hinten oder die Lider flattern -die Pflegeeltern sprechen von sich selbst in der Mehrzahl oder in der dritten Person -das Gedächtniss zeigt Ausfälle oder andere Probleme -die Stimmungslage wechselt extrem auch ohne Anlass
ordep74 02.02.13, 21:48
No new posts Ein "Kurzpflegekind",was ist das?
in arbeit.....
ordep74 02.02.13, 20:28
No new posts Deutsche Jugendämter abschaffen?
Das deutsche Volk sollte sich langsam mal die Frage stellen, warum man den Begriff „Kindeswohl“ nicht gegen die Begriffsbildung die „besten Interessen des Kindes“ ersetzt. Ich werde es im voraus schon mal erklären: die besten Interessen des Kindes lassen keinen Interpretationsspielraum! Und unter einem Gummibegriff „ Kindeswohl“ werden vorsätzlich politische Ziele verfolgt. Das Jugendamt dient sich selbst,nicht dem Staat! , handelt wie ein Arbeitgeber, der mittlerweile zu offensichtlich Heime und andere Trägereinrichtungen bedient und diese Träger legen die Akte immer so an, dass sie immer weiter an den Kindern verdienen können....man kann auch sagen das ,das Jugendamt zum Kinderhändler mutiert ist, seine ursprüngliche funktion verfehlt, und zu oft total versagt!!
ordep74 19.01.13, 22:45
No new posts Re: Für das gemeinsame Sorgerecht: Elternwille und Kindeswohl.
dieser beitrag zeigt sehr gut,wie abartig, geisteskrank und unmenschlich die deutsche gesetzgebung ist!
ordep74 10.01.13, 12:10
No new posts Deutsches Jugendamt verschweigt Pflegekind 12 Jahre lang Herkunftsfamilie
Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten Mit Hilfe von Ämtern(insbesondere Jugendämtern, Amtsgerichten und Polizei) ,werden in der Bundesrepublik Deutschland ,Vor und Nachnamen von Pflegekindern verändert, sie erhalten eine neue Identität (ohne das pflegekind zu fragen oder mit ihm darüber zu sprechen,das ist IDENTITÄTSBETRUG!!) ,dies geschieht oft im Säuglingsalter oder bei der Einschulung ("zum Wohle des Kindes"). Aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang damit und unter dem Vorwand es wäre das Recht des Pflegekindes dieses zu erfahren, wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Jugendamtsmitarbeitern(studierte Sozialpädagogen) diese Namensänderung dem Pflegekind mitgeteilt,(im Alter von 12 Jahren,weil nach meinung von Diplompsychologen,das menschliche Gehirn ein Bewusstsein entwickelt hat, mit dem es solch einen Wahnsinn verarbeiten kann!!!) ("zum Wohle des Kindes"),dadurch wird die Identität des Pflegekindes zerstört,das sich im Glauben befindet das Kind der Pflegeeltern zu sein, es wird in die Rolle des Pflegekindes gedrängt, was extreme (traumatisierende) Auswirkungen hat,oft ein Leben lang!!! Ich ,der Autor dieses Beitrags, (selbst ehemaliges Pflegekind=Betroffener) schreibe hier aus eigener Erfahrung und halte dies für ein JUSTIZVERBRECHEN!!!, (es ist Folter!!,schwere Körperverletzung und Verstoss gegen die Menschenrechte!!! (die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR) „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ – Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. es gibt mittlerweilen Studien darüber in denen herusgefunden wurde, "das das Mitteilen der Namensänderung, "NICHT SO GUT" für das Pflegekind ist da ein Identitätsverlust statt findet, bis hin zu geistigen Störungen,Komplexe und Aggression!!!!!!, weitere Beiträge hier auf dieser Webseite: -Beamtenwillkür/Namensänderung bei Pflegekindern -Beamtenwillkür reloaded -"Geldmaschine" Pflegekind -Situation "Pflegekind" abschaffen?
ordep74 03.12.12, 20:11
No new posts Situation "Pflegekind" abschaffen ?
Autor: ordep74 ich finde man sollte die Situation "Pflegekind" abschaffen, -weil es für viele Pflegekinder eine zu grosse seelische Belastung ist...., -weil es nix halbes und nix ganzes ist, genauso wie 1 Euro Jobs oder Leiharbeit...., -weil Pflegekinder mit zwei Familien oft überfordert sind..., -weil Kinder keine Pflegekinder sein wollen,sondern ganz normale Kinder..., -weil man nicht als Pflegekind geboren wird,sondern man wird dazu gemacht..., -weil es nicht mehr zeitgemäss ist...., -weil der kinderklau gestoppt werden muss..., -weil KINDERHANDEL (36300 Inobhutnahmen im Jahr 2010) in der Bundesrepublik Deutschland nach §236 StGB verboten ist!!...., -weil Rückführungen oft gar nicht stattfinden....., -weil Pflegekindern der Kontakt zu den Herkunftseltern oft von den Pflegeeltern verboten wird,das wird vom Jugendamt noch unterstützt, so haben Pflegekinder später niemanden mehr!!!...(wie in meinem Fall,meine Pflegeeltern hatten nie kontakt zu meinem leiblichen Eltern)..., -weil Kinder zu VOLLWAISEN gemacht werden!!!..., -weil Pflegekinder um ihre Identität betrogen werden!!..., -weil mit Pflegekindern illegale,geisteskranke Experimente gemacht werden (z.B.Namensänderungen,siehe meinen Beitrag:Beamtenwillkür),alles zum Wohle des Kindes,was in Warheit Folter ist!!!...., -weil Folter in Deutschland verboten ist!!! „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ – Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. -weil Traumatas oft mit dem Begriff SENSIBEL bagatellisiert werden...., -weil Pflegekinder oft hochintelligent sind,was aber von Pflegeeltern meist gar nicht bemerkt und gefördert wird,weil diese kinder nicht so geliebt werden wie eigene...., -weil Pflegekinder oft als grauenvoll und schwer gestört dargestellt werden....(was erwartet man von einem Pflegekind das nicht bei seinen Eltern sondern oft bei Pflegeeltern leben muss,die nichtmal die eigenen Kinder richtig im Griff haben...)..., -weil Pflegeeltern auch nicht immer nur "lieb und nett" sind...., -weil Pflegeeltern das Pflegekind oft einschüchtern (wenn du nicht brav bist,geben wir dich weg/kommst du ins Heim,deine Eltern sind tot)...., -weil Pflegeeltern sich oft am Sparbuch der Pflegekinder bereichern..., -weil auch Pflegeeltern sich scheiden lassen,das Pflegekind ist dann doppelt und dreifach bestraft und kommt NIE zur Ruhe...!!! (gerne wird dann auch dem Pflegekind die schuld gegeben..."DU bist schuld an der Scheidung,weil du so ein grauenvolles Kind bist!")....., -weil Pflegekinder von geschiedenen Pflegeeltern,die bei der Mutter leben ,oft vom pädophilen Nachbarn sexuell missbraucht und mit Mord bedroht werden wenn es sich jemand anvertrauen sollte.....(Pflegekinder sind leichte Opfer für pädophile,die merken gleich das der Vater fehlt und wenn das kind labil ist)....., -weil Pflegeeltern oft niederträchtig sind und ihre Macht ausnutzen..., -weil ein Kind keine Ware ist, die man hin und her schieben kann...., -weil schlechte Eltern hart bestraft werden müssen!!....., -weil man den Eltern helfen muss,statt Kinder zu entziehen...., -weil oft bei JA-Beamten aufgrund von zu geringer Intelligenz eine Verflachung des IQ zu befürchten ist ,was für alle beteiligten verheerende Folgen haben kann!!!..... -weil „Pflegeeltern“, wie Sie sie nennen, mehr oder weniger professionelle Dienstleister sind, und eben keine Eltern. Sie bieten gegen Bezahlung Kindern, die nicht zur Adoption freigegeben wurden, ein familiäres Lebensumfeld...., -weil keiner mit Kindern Geld verdienen darf...., -weil alleine schon der Begriff "Pflegekind" ein Unwort ist...., -weil ein Kind erzogen und nicht "gepflegt" werden muss...., -weil Pflegekinder oft durch ihre "Pflege" zur UnSelbständigkeit erzogen werden..., -weil Pflegekinder oft gar nicht von den Pflegeeltern beachtet werden,erst wenn sie um die Aufmerksamkeit buhlen und kriminell werden,dann werden sie aber noch dafür bestraft,man sollte diese Pflegeeltern zum Psychologen schicken..., -weil es nicht reicht dem Pflegekind Nahrung und saubere Kleidung zur Verfügung zu stellen..., -weil viele EX-Pflege/Heimkinder aufgrund ihrer Kindheit niemals ein "normales" Leben führen können,auf der Strasse bzw. in prekären Lebensverhältnissen leben oder sich umbringen..., -weil schon zuviele Pflegekinder gestorben sind..., -weil Adoption vernünftiger ist...., -weil die Fehler immer beim Pflegekind gesucht werden ,und nicht bei den Pflegeeltern...., -weil schwer gestörte Pflegeeltern oft die Augen verdrehen und sich den Kopf an der Wand blutig schlagen bis zur Bewustlosigkeit..., -weil Pflegekinder oft ein LEBEN lang traumatisert sind !!!...., -weil Pflegekinder entwurzelt, entfremdet werden, und im erwachsenenalter labil ,ambivalent, beziehungsunfähig sind...., -weil sich das Pflegekind immer an die Pflegefamilie anpassen muss....., -weil ein Pflegekind IMMER der FREMDE ist...., -weil Pflegeeltern keine JUNKIES sein dürfen...., -weil Pflegeeltern oft Drogen nehmen und lügen...., -weil Pflegeeltern oft AGGRESSIV und überfordert sind..., -weil es in Warheit oft gar nicht um das Pflegekind geht, sondern um die Pflegeeltern selbst ,die sich nur nach aussen profilieren wollen!!( seht her was für gute Menschen wir sind, wir haben diesem Kind (Vorzeigepflegekind) das Leben gerettet !,meistens haben Pflegeeltern Berufe wie:Lehrer,Politiker oder im medizinischen Bereich...) -weil Pflegekinder KEINE Erbanschprüche haben...., -weil Pflegekinder weniger Rechte haben...., -weil Pflegekinder oft keinen Führerschein und ein Auto von den Pflegeeltern zum 18ten Geburtstag bekommen, wie leibliche kinder,sondern"entsorgt" werden,indem man sich einfach nicht mehr um sie kümmert,mit dem Argument :du bist doch jetzt erwachsen,bezahle deine Bedürfnisse selbst!!!...., -weil Kinder kein "Forschungsprojekt" sein dürfen ,wie z.B. bei der Universität in SIEGEN , die da mit Pflegekindern spricht...., -weil man sich folgende frage stellen muss: Wenn es Berufspflegeeltern (Profis) gibt,gibt es dann auch Berufspflegekinder? klingt verrückt oder ? weil es verrückt IST!!! -weil ich es für unmenschlich,barbarisch und PERVERS halte...., -weil die Würde des Menschen unantastbar ist...., -weil ICH ordep74 selbst ein Pflegekind gewesen bin...., weitere Beträge auf dieser WEB-Seite: -Beamtenwillkür/ Namensänderungen bei Pflegekindern -Beamtenwillkür reloaded -"Geldmaschine" Pflegekind
ordep74 09.11.12, 01:18
No new posts Sozialbehörde prüft Drogentest für Pflegeeltern
(quelle:HAMBURGER ABENDBLATT) Sozialbehörde prüft Drogentest für Pflegeeltern Nach dem tragischen Tod der elfjährigen Chantal aus Wilhelmsburg, die vor knapp zwei Wochen an einer Methadon-Vergiftung gestorben ist, wollen die Sozial- und Gesundheitsbehörde die Regeln zur Auswahl von Pflegefamilien überprüfen. Sozialsenator Detlef Scheele (SPD) kann sich in diesem Zusammenhang auch vorstellen, Drogentests einzuführen, wie sie in anderen deutschen Großstädten wie Berlin oder Köln längst üblich sind. Erst am Donnerstag hatte sich herausgestellt, dass die Pflegeeltern von Chantal drogenabhängig sind. "Wenn es um die Auswahl von Pflegeeltern geht, dürfen Personen mit einer Drogenkarriere künftig keine Chance mehr haben, ein Pflegekind zu bekommen", sagte Scheele. Deshalb werde seine Behörde die bestehenden Regeln künftig so gestalten, dass Familien, bei denen es Anhaltspunkte für Drogenkonsum oder eine kriminelle Vergangenheit gibt, keine Pflegekinder mehr anvertraut werden. Zudem soll die Innenrevision der Bezirksaufsicht beauftragt werden, das Vorgehen der Behörden im vorliegenden Fall genau zu überprüfen, kündigte Scheele an. Der Leiter des Bezirksamts Mitte, Markus Schreiber (SPD), will vorerst keine persönlichen Konsequenzen aus dem Fall Chantal ziehen. Derzeit komme ein Rücktritt für ihn nicht infrage, sagte er dem Abendblatt. meine persönliche Meinung zu diesem Artikel: man sollte pflegeeltern auch einen umfassenden psychologischen Test unterziehen..und besser kontrollieren.wer weiss schon ob das Pflegekind seinen freien willen leben darf....später und überhaupt: freie berufswahl...wie es sich kleidet.. und ob dem Pflegekind später von den Pflegeeltern geholfen wird wenn es mal Probleme hat im erwachsenenalter.....oder nur bevormundet wird.. von den achso tollen Pflegeeltern..die sich vieleicht noch heimlich auf deren namen ein sparbuch eröffnen und das geld selbst einstecken...pfui (alles erlebt !!) wenn die pflegeeltern in einer kleinen stadt wohnen ,dann zahlt auch der mann von der sparkasse das geld an die aus.....
ordep74 22.05.12, 17:42
No new posts "Geldmaschine" Pflegekind
Autor: ordep74 ------------------------------------------------------------------------------------ In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet. Hiermit mache ich von diesem Grundrecht gemäß der Deutschen Verfassung Gebrauch. Artikel 5 (verkürzt) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt. ------------------------------------------------------------------------------------ Jugendämter,Heime und Pflegefamilien sichern sich ihren "Arbeitsplatz", und der Staat vergrössert seine "Macht" , Am 17.08.2008 sendete das ZDF in seinem Magazin frontal 21 einen Beitrag zum Thema Jugendämter Im Filmbeitrag heißt es ab 3:15 min: Sprecher: "Sind die Kinder erst im Heim, ist die Behörde die Verantwortung los. Davon profitieren viele Einrichtungen, die wirtschaftlich auf eine gute Belegung angewiesen sind. Bis zu 7.000 EUR monatlich bringt ein Heimplatz." In rund 9.500 Fällen übertrugen im Jahre 2009 die Gerichte das Sorgerecht ganz oder teilweise auf die Jugendämter, in den übrigen Fällen einer Einzelperson oder einem Verein. Umgerechnet in Geld, um das es dabei geht: Wenn man davon ausgeht, daß pro Kind durchschnittlich monatlich 1.400 Euro an die Pflegefamilien gezahlt wird, so haben wir es mit der stattlichen Summe von 159.600.000,00 € (9500 (Fälle)*12*1400)zu tun. Bei einem geschätzten durchschnittlichen Honorar je Gutachten von rund 10.000,00 Euro beläuft sich das Geld, das jährlich in diesen Fällen an Gutachter gezahlt wird, insgesamt um die 95 Millionen Euro. Davon ein beträchtlicher, statistisch nicht genau erfasster Anteil an den bayerischen Monopolisten GWG sowie deren “Kooperationspartner”. ich habe im Internet von Pflegeeltern gelesen die 7 (in worten : SIEBEN) Pflegekinder haben. Diesen Pflegeeltern wurde sogar schon von einem Jugendamtsleiter ein längerer Vortrag darüber gehalten, dass es Pflegeeltern gäbe, die sich am Pflegegeld und den Zusatzleistugen bereichern würden ! ! ! „Pflegeeltern“, wie Sie sie nennen,sind professionelle Dienstleister , und eben keine Eltern. Sie bieten gegen Bezahlung Kindern, die nicht zur Adoption freigegeben wurden, ein familiäres Lebensumfeld. wollen die einem wirklich weissmachen, das sie das aus rein christlicher Nächstenliebe tun? (ich möchte niemanden was böses unterstellen, wenn es so ist, ist es wohl eine gute sache , sind durch ihre langjährige Erfahrungen bestimmt sogenannte "Profi-ELTERN",deswegen.. aber ich halte es für bedenklich, alleine der monatliche Erziehungsbeitrag von 202 euro pro Pflegekind beträgt 1414 euro , (lassen wir alle Pflegekinder unter 7 Jahre sein,da ich ihr alter nicht kenne) plus Unterhaltsbedarf macht das 4368 euro monatlich !!! Wenn einer 3 Jobs hat , macht er das bestimmt nicht weil er so gerne arbeitet oder weil er unausgelastet ist.... 2.3. Finanzielle Leistungen Der Unterhalt der Vollzeitpflege ist nach §39 SGB VIII geregelt. Es gibt Pauschalbeträge, die in drei Gruppen gegliedert sind. Die Staffelung erfolgt nach Altersgruppen. Wie hoch die entsprechenden Beträge sind, legt das jeweilige Landesjugendamt fest. Hier die aktuelle Leistungsgliederung (Stand 01.01.2006) des Landesjugendamtes Rheinland- Pfalz: Altersgruppe, Unterhaltsbedarf+ Erziehungsbeitrag 202 euro= Gesamt 0 bis zum vollendeten 7. Lebensjahr 422,+ 202,= 624,-- 8. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 484,+ 202,= 686,-- ab dem vollendeten 14. Lebensjahr 586,+ 202,= 788,-- (http://www.lsjv.rlp.de – August 2007) Die Pauschalbeträge umfassen den gesamten Lebensbedarf des Kindes. Darunter fallen alle Kosten für den Verzehr, Taschengeld, Kleidung, Friseur, Pflegemittel, Telefon, Reparaturen, usw. Die Pflegepauschalen können bei Vorlage von Unfallversicherungszahlungen und Alterssicherungsbeiträgen für das Kind erhöht werden. Der Erziehungsbeitrag ist ein geringes Entgelt für die Pflegeeltern. Hierüber können die Pflegepersonen frei verfügen. Die Krankenhilfe wird nach §40 SGB VIII geregelt. Nicht anerkannte Verfahren (z.B. Heilpädagogische Verfahren) werden nicht finanziert. Auch Einmalzahlungen sind möglich. Diese können auf Antrag der Pflegepersonen und nach Ermessen des zuständigen Jugendamtes gewährt werden: Art Vorraussetzungen Höhe der Zahlung Erstausstattung des Zimmers (Möbel und Bettzeug) Einmalzahlung auf Antrag und nach Bedarf 1500 Euro Bekleidungserstausstattung Einmalzahlung auf Antrag oder nach Bedarf 0,5 % der Pflegegeldpauschale Leistungen für wichtige Anlässe (Taufe, Konfirmation, Kommunion,...) bei wichtigen Anlässen auf Antrag oder nach Bedarf 200 Euro Gruppenreisen mit Jugendgruppen, Kirchenverbänden, Vereinen, etc. Einmalzahlung pro Jahr auf Antrag 200 Euro Urlaubsreisen mit den Pflegeeltern Einmalzahlung pro Jahr auf Antrag 300 Euro Weihnachtsbeihilfe Einmalzahlung pro Jahr ohne Antrag 0,07 % der Pflegegeldpauschale (http://www.lsjv.rlp.de – August 2007 ps: Ich bin selbst bei einer Pflegefamilie aufgewachsen und mir wurde von meinem Pflegevater erzählt, das meiner leiblichen Mutter nur wichtig gewesen wäre, das sie das Kindergeld bekommt.... weitere Beiträge: (hier auf dieser WEB-SEITE) -BEAMTENWILLKÜR -BEAMTENWILLKÜR reloaded -Situation "Pflegekind" abschaffen?
ordep74 02.05.12, 13:48
No new posts Sind Pflegekinder mit zwei Familien überfordert?
ich denke JA!! weil "normale kinder" nur einen vater und nur eine mutter haben und nicht doppelt soviel,bei scheidungen in der pflegefamilie sind es dann noch mehr Pflegeeltern die einfach durchrotiert werden...
ordep74 02.05.12, 13:41
No new posts Re: beamtenwillkür reloaded
man beachte auch die folgende Textpassage von diesem admin welcher arroganz und überheblichkeit hervorbringt: HORST: Hi. Hier meine Antwort auf eine PN von Ordep74. Da er seine PN auch hier weiter oben veröffentlicht, mache ich auch meine Antwort öffentlich. ----------------------------- copy -------------------------------------------------- Hi. Wenn du hier solche Dinge in einem solchen Ton verbreitest, wie z.b. Zitat: Jugendamt die SUPERBEHÖRDE!!, Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten, dann können das ehrverletzende Behauptungen sein. Dafür hafte ich, nicht du !!! Ich habe gerade wieder so ein Verfahren am Hals, weil jemand meint, seine Dinge in die Welt posaunen zu können, wie er meint. Das kann man ganz und garnicht. Wenn das jetzt ein Mitarbeiter des zuständigen JAs liest, dann bekommst du und auch ich eine Abmahnung und Unterlassungserklärung, das kostest so schlappe 1.000,-€. Wie gesagt, ich habe das als Admin nicht das erste Mal. Zur Sache selbst. Ich habe auch mehrere PK bei denen eine Namensänderung durchgeführt wurde. Sie sind sehr zufrieden damit. Wenn du nicht wusstest, dass du ein PK bist, dann haben deine PE schwer versagt. Das hat nichts mit der Namensänderung und dem JA zu tun, sondern ausschließlich mit deinen PE. Ich zweifele auch stärkstens an, dass du eine Traumatisierung durch eine Namensänderung erlitten hast. Das halte ich für absoluten Blödsinn. ------------------------------------------ ende ------------------------------------------- Ich werde jetzt dieses Thema schließen denn solche Äußerungen: Zitat: das der beitrag reisserisch rüberkommt war auch meine volle absicht, man soll wissen was für menschenverachtende schweinereien das jugendamt so draufhat, das jugendamt hat in meinem fall einen klaren rechtsbruch begangen..... sind zum einen sachlich falsch, und menschlich m.E. nicht tragbar. Einen solchen Ton will ich in diesem Forum nicht haben. Kipp also bitte deinen Müll in der Zukunft woanders ab. _________________ Liebe Grüße ... HORST -------------------- Wer an Wunder glaubt, vollbringt sie. Ernst Moritz Arndt. --------------------
ordep74 18.04.12, 18:37
No new posts beamtenwillkür reloaded
ich habe mir erlaubt ein streitgespräch mit einem admin von einer webseite für pflegeeltern zu kopieren um deutlich zu machen , das in der BRD nix mehr geglaubt wird,und zitierte weisheiten von gandhi und arnd gibts gratis!!! ------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------- In Deutschland wird die Meinungsfreiheit durch Art. 5 Abs. 1, S. 1, 1. Hs. des Grundgesetzes (GG) gewährleistet. Hiermit mache ich von diesem Grundrecht gemäß der Deutschen Verfassung Gebrauch. Artikel 5 (verkürzt) (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten (…) Eine Zensur findet nicht statt. ------------------------------------------------------------------------------------- ------------------------------------------------------------------------------------- PN=Persönliche Nachricht PT=Pflegetochter PK=Pflegekind PE=Pflegeeltern HORST=admin (name geändert) HORST: Hallo Ordep74. Was war deine Intention, diesen Blödsinn hier zu posten? Inhaltlich ist das in Teilen ziemlicher Unsinn. Nebenher ist der Ton etwas reißerisch und damit wird das ganze völlig unglaubwürdig für mich. Also: Was steht dahinter? Warum müssen wir das lesen? Vielleicht kannst du uns das noch erklären, sonst löschen ich diesen Blödsinn wieder. _________________ Liebe Grüße ... horst -------------------- Wer an Wunder glaubt, vollbringt sie. Ernst Moritz Arndt. -------------------- gast: Danke horst,ich konnte auch nur den Kopf schütteln. _________________ LG gast Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht! Mahatma Gandhi Ich kann nur dazu sagen das eine Namensänderung auch zum Wohl des Kindes nicht einfach so gemacht wird. ordep74: ihr müsst das nicht lesen, ich finde es nicht in ordnung wie mit mir umgegangen wurde da ich das opfer bin und mich betrogen fühle, mit diesem artikel möchte ich zeigen was expflegekinder mit meinem jahrgang ertragen mussten.... und wenn einer denkt das ich lüge kann er von mir gerne eine kopie meiner petition bekommen die ich (es ist exakt der beitrag den ich hier gepostet habe) im deutschen bundestag eingereicht habe.... mit dem ergebniss ,das der bundestagsausschuss kein gesetz gefunden hat welches ein mitteilen der namensänderung begründen könnte...... mit mir wurde nie darüber gesprochen das ich ein pflegekind bin, ich bin mit 1,5 jahren in die pflegefamilie gekommen..... und wie im beitrag geschrieben....kam das dann im alter von 12 jahren bei mir zur sprache...... glaubt ihr denn ich erfinde sowas? ps: ich bin 1974 geboren und man hatte damals noch keine erfahrung mit pflegekindern, ein jeder mit gesundem menschenverstand weiss das man sowas ,was mit mir gemacht wurde nicht mit einem menschen machen kann, niemand kommt als pflegekind auf die welt, man wird dazu gemacht, meine pflegeeltern wurden von den JA-Beamten erpresst!!!! (O-Ton: ,"wenn ihr es dem pflegekind nicht sagt,tun wir es,es ist sein RECHT!!") (wie brutal und skrupellos muss ein Mensch sein um so etwas zu tun???) tagliche anrufe gab es bei mir zuhaus von diesen Beamten ob sie es mir schon gesagt haben, meine Pflegeeltern wollten es mir nicht sagen, das der beitrag reisserisch rüberkommt war auch meine volle absicht, man soll wissen was für menschenverachtende schweinereien das jugendamt so draufhat, das jugendamt hat in meinem fall einen klaren rechtsbruch begangen..... susi: Hallo Das war vor 37 Jahren, da wurde noch nicht so genau auf die Kinderseele geschaut, heute muss man eher dafür kämpfen das PK wenn sie es möchten den Namen der PE bekommen. Früher wurde auch nie offen über Adoption gesprochen, auch das ist anders heute. Oder sollte so zum Wohle des Kindes sein. Du hast schwer damit zukämpfen was dir passiert ist. Und ich wünsche dir alles gute. _________________ Alles liebe susi Es wäre halt für alle Seiten transparenter gewesen wenn du dich vor einem solch gewaltigen Posting einmal vorgestellt hättest . Dann nähmlich hättest du als Schreiber und wir als Antworter ein klareres Bild von unserem Gegenüber , seiner Geschichte und seiner Haltung zu dem ein und anderen . Was dir damals passierte tut mir sehr leid! LG gast: Hallo, ja - jetzt mit Erklärung kann ich verstehen, was Du mitteilen willst. Auch mir tut es leid, was Du erlebt hast. Wie susi schon schreibt, auch das Thema Adoption war ja ein Tabu-Thema. Unsere ehemalige SA sagte auch neuen Eltern, die einen Säugling bekamen, auf die Frage, wann sie es dem Kind denn passenderweise sagen sollte, dass es ein PK sei: "Ab dem 1 Tag - dann haben sie Übung wenn es mal danach fragt oder sie es für alt genug halten" :-) Unsere PT war 4 Jahre alt, da gab es kein Geheimnis, da hätten wir auch nicht gewollt. LG gast HORST: Hi. Hier meine Antwort auf eine PN von Ordep74. Da er seine PN auch hier weiter oben veröffentlicht, mache ich auch meine Antwort öffentlich. ----------------------------- copy -------------------------------------------------- Hi. Wenn du hier solche Dinge in einem solchen Ton verbreitest, wie z.b. Zitat: Jugendamt die SUPERBEHÖRDE!!, Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten, dann können das ehrverletzende Behauptungen sein. Dafür hafte ich, nicht du !!! Ich habe gerade wieder so ein Verfahren am Hals, weil jemand meint, seine Dinge in die Welt posaunen zu können, wie er meint. Das kann man ganz und garnicht. Wenn das jetzt ein Mitarbeiter des zuständigen JAs liest, dann bekommst du und auch ich eine Abmahnung und Unterlassungserklärung, das kostest so schlappe 1.000,-€. Wie gesagt, ich habe das als Admin nicht das erste Mal. Zur Sache selbst. Ich habe auch mehrere PK bei denen eine Namensänderung durchgeführt wurde. Sie sind sehr zufrieden damit. Wenn du nicht wusstest, dass du ein PK bist, dann haben deine PE schwer versagt. Das hat nichts mit der Namensänderung und dem JA zu tun, sondern ausschließlich mit deinen PE. Ich zweifele auch stärkstens an, dass du eine Traumatisierung durch eine Namensänderung erlitten hast. Das halte ich für absoluten Blödsinn. ------------------------------------------ ende ------------------------------------------- Ich werde jetzt dieses Thema schließen denn solche Äußerungen: Zitat: das der beitrag reisserisch rüberkommt war auch meine volle absicht, man soll wissen was für menschenverachtende schweinereien das jugendamt so draufhat, das jugendamt hat in meinem fall einen klaren rechtsbruch begangen..... sind zum einen sachlich falsch, und menschlich m.E. nicht tragbar. Einen solchen Ton will ich in diesem Forum nicht haben. Kipp also bitte deinen Müll in der Zukunft woanders ab. _________________ Liebe Grüße ... HORST -------------------- Wer an Wunder glaubt, vollbringt sie. Ernst Moritz Arndt. --------------------
ordep74 22.12.11, 22:20
No new posts Re: beamtenwillkür/namensänderung bei pflegekindern
INFO TRAUMA ERWACHSENE Ein Ereignis kann dann zu einer psychischen Verletzung führen, wenn es als extrem bedrohlich erlebt wird und wenn diese Bedrohung weder durch Flucht noch durch Kampf beendet werden kann. Es entstehen die Gefühle von absoluter Hilf- und Machtlosigkeit, gemeinsam mit extremer Angst. In diesem Fall spricht man von einem »Trauma«. Wodurch kann ein Trauma verursacht werden? • kriegsähnliche Erlebnisse • (Natur-)Katastrophen • Unfälle • extreme Bedrohung durch andere Menschen, z.B. Geiselnahme, Überfälle, Gewalt in der Familie • körperlicher und seelischer Missbrauch, Demütigung, Verfolgung • jedes Ereignis, das subjektiv als extrem bedrohlich empfunden wird, gleichgültig, wie gefährlich eine Situation objektiv gewesen ist • Krankheit oder medizinisch notwendige Maßnahmen • Hilflosigkeit, Angst und Ohnmacht, wenn ein anderer Mensch einer solchen Katastrophe ausgeliefert ist und man selbst es nicht verhindern kann Nahezu jeder, der so etwas einmal oder mehrmals erleben musste, ist für Tage und Wochen extrem psychisch belastet und braucht Unterstützung durch sein Umfeld bzw. im Extremfall durch ExpertInnen. Bei etwa 30 Prozent der betroffenen Menschen entwickelt sich nach den ersten Wochen und Monaten eine »Posttraumatische Belastungsstörung« (PTBS). In einigen Fällen tauchen auch erst Monate oder Jahre danach Symptome auf, die mit dem traumatisierenden Erlebnis in Zusammenhang stehen. Einige typische Symptome einer PTBS • extrem belastende Erinnerungen, so genannte »Flashbacks«, in Form von Bildern, Geräuschen, Gerüchen, Gedanken, Gefühlen, Schmerzen etc.. Sie kommen unkontrollierbar und so heftig, dass sich der/die Betroffene in die damalige Situation zurückversetzt fühlt. • Albträume mit Bezug auf das traumatisierende Ereignis, Schlafstörungen • Vermeidung von Situationen, die an das Erlebnis erinnern; manche Betroffene wollen/können nicht darüber sprechen oder daran denken bzw. vermeiden ähnliche Orte und Umstände • Gedächtnislücken bzgl. des traumatischen Ereignisses • Konzentrations- und Gedächtnisstörungen • allgemeine Schreckhaftigkeit, Unruhe, übermäßige Wachsamkeit • plötzliches Auftauchen von Ängsten, die mit dem belastenden Ereignis in Verbindung stehen • Abgestumpftheit, Gefühl der Entfremdung, Verlust von Freude • Traurigkeit, Antriebslosigkeit, Todesgedanken oder Hoffnungslosigkeit • Versuche der Ablenkung oder Betäubung Bei solchen Symptomen wird von den Betroffenen selbst der Zusammenhang mit dem belastenden Erlebnis nicht immer gesehen. Denn während einer traumatischen Erfahrung, in Zeiten höchster Not, verändert sich normalerweise die menschliche Wahrnehmung und Erinnerung (übergenau, auf einzelne Details fixiert, Gedächtnislücken, anderes Schmerzempfinden…). So kann es passieren, dass sich z.B. Angst vor etwas entwickelt, das zwar Teil des traumatisierenden Erlebnisses war, aber nicht im bewussten Gedächtnis gespeichert wurde. Was können langfristige Traumafolgen sein? Eine unbehandelte »Posttraumatische Belastungsstörung « kann unter ungünstigen Umständen zu einer Vielzahl von weiteren Symptomen und Krankheiten führen: Suchtmittelmissbrauch als Versuch der Betäubung und Beruhigung, Depression als Zeichen der Erschöpfung, chronische Trauer, Phobien und Ängste, die zu Vermeidungsverhalten führen, psychosomatische Erkrankungen, Schmerzen ohne körperliche Ursache, Anfälligkeit für Krankheiten und Entzündungen.... Häufig können einer bereits seit längerem bestehenden Erkrankung (Depression, Angsterkrankung, psychosomatische Beeinträchtigungen, Persönlichkeitsentwicklungsstörung…) ein bzw. mehrere traumatische Erlebnisse zugrunde liegen. Eine sorgfältige psychologische Diagnostik ist daher die Grundlage einer zielgerichteten psychologischen Behandlung. Was passiert in der psychologischen Behandlung? Absoluter Vorrang hat die Stärkung und Stabilisierung der Person, wobei klassische und aktuelle psychologische Erkenntnisse und Verfahren zur Anwendung kommen. Der traumatisierte Mensch lernt, Schritt für Schritt wieder Kontrolle über seine Erinnerungen und Emotionen zu bekommen, da zur Traumaverarbeitung innere Sicherheit genauso notwendig ist wie Sicherheit in der Außenwelt. Eine Konfrontation mit der Erinnerung und die Integration des Erlebnisses sind nächste Schritte, die allerdings nicht immer möglich oder notwendig sind. Denn viele Betroffene profitieren bereits von der stabilisierenden psychologischen Arbeit. Was können Sie tun? Eine rechtzeitig diagnostizierte »Posttraumatische Belastungsstörung« kann in den meisten Fällen ambulant bearbeitet werden. Bei besonders schwerer oder chronischer Symptomatik ist unter Umständen eine zusätzliche stationäre und/oder medizinische Behandlung sinnvoll.
ordep74 16.08.10, 10:59
No new posts Re: beamtenwillkür/namensänderung bei pflegekindern
[quote:gast] [color=darkblue][/color]
ordep74 26.07.10, 21:17
No new posts beamtenwillkür/ Namensänderung bei Pflegekindern
Autor: ordep74 BEAMTENWILLKÜR/ NAMENSÄNDERUNGEN BEI PFLEGEKINDERN , oder WIE WIRD EIN KIND EIN PFLEGEKIND? Jugendamt die SUPERBEHÖRDE!!, Feuereifer und struktureller Grössenwahn von Jugendamtsbeamten Mit Hilfe von Ämtern(insbesondere Jugendämtern, Amtsgerichten und Polizei) ,werden in der Bundesrepublik Deutschland ,Vor und Nachnamen von Pflegekindern verändert, sie erhalten eine neue Identität (ohne das pflegekind zu fragen oder mit ihm darüber zu sprechen,das ist IDENTITÄTSBETRUG!!) ,dies geschieht oft im Säuglingsalter oder bei der Einschulung ("zum Wohle des Kindes"). Aufgrund fehlender Erfahrung im Umgang damit und unter dem Vorwand es wäre das Recht des Pflegekindes dieses zu erfahren, wird in der Bundesrepublik Deutschland von den Jugendamtsmitarbeitern(studierte Sozialpädagogen) diese Namensänderung dem Pflegekind mitgeteilt,(im Alter von 12 Jahren,weil nach meinung von Diplompsychologen,das menschliche Gehirn ein Bewusstsein entwickelt hat, mit dem es solch einen Wahnsinn verarbeiten kann!!!) ("zum Wohle des Kindes"),dadurch wird die Identität des Pflegekindes zerstört,das sich im Glauben befindet das Kind der Pflegeeltern zu sein, es wird in die Rolle des Pflegekindes gedrängt, was extreme (traumatisierende) Auswirkungen hat,oft ein Leben lang!!! Ich ,der Autor dieses Beitrags, (selbst ehemaliges Pflegekind=Betroffener) schreibe hier aus eigener Erfahrung und halte dies für ein JUSTIZVERBRECHEN!!!, (es ist FOLTER!! ,schwere Körperverletzung und Verstoss gegen die Menschenrechte!!! (die Würde des Menschen ist UNANTASTBAR), „Festgehaltene Personen dürfen weder seelisch noch körperlich mißhandelt werden.“ – Art. 104 Abs. 1 Satz 2 GG Außerdem wird das Folterverbot durch verschiedene Bestimmungen des deutschen Straf- und Strafprozessrechts im einfachen Recht abgesichert. So wird es Vorgesetzten durch § 357 StGB verboten, ihre Mitarbeiter zu rechtswidrigen Taten zu verleiten oder auch nur solche zu dulden. es gibt mittlerweilen Studien darüber in denen herusgefunden wurde, "das das Mitteilen der Namensänderung, "NICHT SO GUT" für das Pflegekind ist da ein Identitätsverlust statt findet, bis hin zu geistigen Störungen,Komplexe und Aggression!!!!!!,
ordep74 18.07.10, 03:25
 
 
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