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Hi blueeye,
so wie das klingt, seid ihr schon mitten im Krieg. Schlichten scheint hier wohl echt nicht mehr möglich. Was den Widerruf eures Vergleiches angeht, kenn ich mich leider nicht so aus, hier solltest du sicherheitshalber euren Anwalt fragen. Liegt er dir schon in Schriftform vor, evtl. ist eine Frist bzw. ob es überhaupt möglich ist, darauf vermerkt.Wenns eilt, kannst du diese spezielle Frage auch im VAfK-Forum stellen, hier gibts sicher einige Wissende mehr.
LG
Sabine Meseke
Oberfeldring 44
37083 Göttingen
Tel: 0551-75073
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'KINDER HABEN EIN RECHT AUF ALLE GESCHWISTER!'