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Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - .-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.-.- - Antrag auf Unterstützung?
Hallo an Euch alle,
ich weiß nicht, ob meine Frage hier unter dem richtigen Thema steht. Aber dennoch:
Im Herbst werde ich unser zweites, gemeinsames Kind bekommen. Neben all der Freude darauf und auch den damit einhergehenden "kleinen", ex-bedingten Problemen, gibt es ein recht großes, nicht aus der Welt zu wischendes Problem: Ich werde wieder für einige Monate daheim bleiben, in der Zeit kein Geld verdienen. Wir haben mal überschlagen, daß wir nach Abzug der monatlichen Fixkosten (Miete, NK, Strom, Wasser, Unterhaltszahlungen an Kids und Ex, Tagesmutter für die "Große", 130 Euro an die Krankenkasse für mich und die Kids, weil mein LG und ich ja nicht verheiratet sind - das sei so Gesetz, eheähnliche Lebensgemeinschaft zählt nicht) noch ca. 180 Euro/pro Monat übrig haben, mit denen wir dann als 4-köpfige Familie über die Runden kommen müssen. Und dann kommen ja noch die Wochenenden und hälftigen Ferien mit den Kids meines LG dazu. Erziehungsgeld werde ich nur die ersten Monate erhalten, da hier mein LG plötzlich wieder mitzählt :-7 . Alles in allem also sehr, sehr wenig, was da zum Leben reichen soll.
Da wir diesmal nicht wie beim ersten Kind im Vorfeld etwas ansparen konnten, haben wir keinen kleinen Puffer zur Verfügung.
Da das alles Neufeld für mich ist, meine Fragen an Euch:
Hallo Kooka,
noch einige Fragen vorab:
1. zahlt Ihr Unterhalt auch an die Ex? – ich meine nicht den
Kindesunterhalt.
2. Auf welcher Basis zahlt Ihr welchen Unterhalt? – also Urteil,
Vergleich, freiwilligen Titel für den Kindesunterhalt und den
Exenunterhalt? Ist eine Fiktivrechnung dabei?
3. Gibt es von Euch schon Anträge für Wohngeld?
4. Habt Ihr Anträge beim Jugendamt für die Kostenübernahme der
Tagesmutter der Großen gestellt?
5. Habt Ihr beim Sozialamt beantragt dass die Grundversorgung
Krankenversicherung von denen bezahlt wird?
6. Welche Anträge habt Ihr generell gestellt bei welchen Ämtern? Welche
Begründungen bei den Ablehnungen?
Frage am Thema vorbei: Wärst Du bereit auch mit der Presse Dein Problem
zu besprechen? Welche Region wohnst Du?
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 2. Juni 2005 14:08
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Antrag auf Unterstützung?
Hallo an Euch alle,
ich weiß nicht, ob meine Frage hier unter dem richtigen Thema steht.
Aber dennoch:
Im Herbst werde ich unser zweites, gemeinsames Kind bekommen. Neben all
der Freude darauf und auch den damit einhergehenden "kleinen",
ex-bedingten Problemen, gibt es ein recht großes, nicht aus der Welt zu
wischendes Problem: Ich werde wieder für einige Monate daheim bleiben,
in der Zeit kein Geld verdienen. Wir haben mal überschlagen, daß wir
nach Abzug der monatlichen Fixkosten (Miete, NK, Strom, Wasser,
Unterhaltszahlungen an Kids und Ex, Tagesmutter für die "Große", 130
Euro an die Krankenkasse für mich und die Kids, weil mein LG und ich ja
nicht verheiratet sind - das sei so Gesetz, eheähnliche
Lebensgemeinschaft zählt nicht) noch ca. 180 Euro/pro Monat übrig haben,
mit denen wir dann als 4-köpfige Familie über die Runden kommen müssen.
Und dann kommen ja noch die Wochenenden und hälftigen Ferien mit den
Kids meines LG dazu. Erziehungsgeld werde ich nur die ersten Monate
erhalten, da hier mein LG plötzlich wieder mitzählt :-7 . Alles in allem
also sehr, sehr wenig, was da zum Leben reichen soll.
Da wir diesmal nicht wie beim ersten Kind im Vorfeld etwas ansparen
konnten, haben wir keinen kleinen Puffer zur Verfügung.
Da das alles Neufeld für mich ist, meine Fragen an Euch:
* Hat jemand von Euch Erfahrungen gemacht, ob man in so einem
Falle eine generelle Unterstützung beantragen kann? Ich bin ja als
solches nicht arbeitslos, sondern eben "nur" in der Elternzeit.
verdient den dein Lg so viel, dass du kein Erziehungsgeld bekommst???
Versteh ich nicht.
Simone
Hallo Ingrid,
zu Deinen Fragen:
>1. zahlt Ihr Unterhalt auch an die Ex? – ich meine nicht den
Kindesunterhalt.
2. Auf welcher Basis zahlt Ihr welchen Unterhalt? – also Urteil,
Vergleich, freiwilligen Titel für den Kindesunterhalt und den
Exenunterhalt? Ist eine Fiktivrechnung dabei?
Erst einmal: Die Scheidung ist noch nicht durch. Die läuft schon seit 2000. Es ist ein Hickmack ohne Ende - und man gewöhnt sich langsam dran. Was schlecht ist, ich weiß.
Aber sie wollten so Dinge wie das gemeinsame Haus vorher geklärt haben, um die Kosten der Scheidung nicht zu sehr in die Höhe zu treiben. Zunächst sicher ein guter Ansatz. Im Nachhinein aber wohl ein Fehler (hinsichtlich Dauer des Verfahrens und den sich daraus ergebenen Möglichkeiten für Neuanträge...)
Es gibt bisher nur ein Urteil über den Trennungunterhalt (sie plädierte damals auf überobligatorische Tätigkeit, wollte ihren Vollzeitjob mit Wochenenddiensten,... als Taschengeld angesehen wissen, als der Versuch scheiterte, ging sie auf Halbzeitjob mit komplettem Dienstprogramm). Gemäß dem Urteil zahlt mein LG indirekt an seine Ex: Neben dem KU zahlt er 650 Euro im Monat für das gemeinsame Haus ab, in dem sie wohnt. Dies wurde bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt und führte dazu, daß er unter die "Schmerzgrenze" des Selbstbehaltes rutscht und somit direkt keinen EU zahlt.
Es gibt jedes Jahr ein neues Theater wegen des Unterhaltes, weil sie ihre Unterlagen nicht vorlegt, Dinge nicht oder falsch angibt,... Da all das nervt, ist geplant (seit ewigen Zeiten in Verhandlung), daß die Ex das Haus ganz übernimmt. Sie will das so. Da dort das Erbe meines LG drinsteckt, müßte sie Zugewinnausgleich zahlen. Sie wollte es natürlich so übernehmen, weil sie ja drin wohnt,... (Die Begründung ist doch klasse, oder?) Es steht aber dennoch in der Vereinbarung, daß sie es eben nicht geschenkt bekommt, sondern dieser Zugewinn mit dem EU verrechnet wird. Mein LG würde dann gemäß dieser Vereinbarung monatlich 500 Euro bezahlen. Auf diese Weise würden ihre "Schulden" bei ihm bezüglich des Zugewinns ausgeglichen werden. Gleichzeitig soll die nächsten 5 Jahre auf Einkommensveränderungen (es sei denn, einer verliert seinen Job), keine Rücksicht mehr genommen werden.
Diesem hat mein LG zugestimmt, obwohl es ganz klar ist, daß er in absehbarer Zeit weniger zahlen müßte, weil sie a) wieder mehr arbeitet und b) die ganzen Betreuungskosten für die Kids wegfallen (Die sind ab September nicht mehr in der betreuten Grundschule, die Tagesmutter kommt nur noch wenige Stunden am Nachmittag. Für sie waren damals täglich 8 Stunden angesetzt worden (Wegen der Dienste... morgens + nachmittags und abends.). Desweiteren hat die Ex das Haus schätzen lassen und es ist ein Betrag herausgekommen, der weit unter dem liegt, was es bringen müßte (nach Lage und Zustand). Nach dem Gutachten müßte es sich um eine kleine, heruntergekommene Bruchbude handeln. Aber das ewige Hin und Her und die Zeit, die das alles dauert, sind einfach zu viel und alles muß ein Ende haben. Dann eben zu seinem Ungunsten, aber ein Ende.
KU wird schlicht und einfach nach DüTabelle berechnet und gezahlt.
>3. Gibt es von Euch schon Anträge für Wohngeld?
Nein. So was hatte ich noch nie gemacht. Daher bin ich auch so unsicher, was in Betracht kommen kann und was nicht.
>4. Habt Ihr Anträge beim Jugendamt für die Kostenübernahme der
Tagesmutter der Großen gestellt?
Nein. Muß ich dafür nicht genaue Angaben zur Tagesmutter machen? Muß ich da Belege vorweisen oder gibt es einfach Pauschal Zuschüsse?
Wir sind froh, eine so liebe Tagesmutter gefunden zu haben, bei der sich unsere "Große" so wohl fühlt. Wir zahlen in bar und bekommen keine Quittung...
Wie der Stand der Dinge (Finanzlage ab Herbst) aber ist, werden wir wohl mit ihr noch einmal reden müssen, um dann Belege auf den Tisch legen zu können.
>5. Habt Ihr beim Sozialamt beantragt dass die Grundversorgung
Krankenversicherung von denen bezahlt wird?
Nein, daran hatte ich aber jetzt gedacht, da ich nicht mehr weiß, wie das alles funktionieren soll. Beim ersten Kind habe ich nur gedacht, mit welch zweierlei Maß hier die Finanzen geregelt werden - mal zählt der LG mit, dann wird er wieder vorsorglich außen vor gelassen... Wir sind mit dem angesparten Puffer und den Geschenken irgendwie noch ganz gut über die Runden gekommen, so daß ich keine Ämterrunde gestartet habe. Ich hatte damals nach dem Studium 4 Monate Sozialhilfe beziehen müssen, diese Erfahrung hat mich davon abgehalten.
>6. Welche Anträge habt Ihr generell gestellt bei welchen Ämtern? Welche
Begründungen bei den Ablehnungen?
Ich habe noch keine Anträge gestellt. Bis jetzt verdiene ich noch mit und von dem Geld kommen wir gut über die Runden. Kann ich die Anträge nicht erst einreichen, wenn das zweite Kind da ist? Ist das Antragstellen denn auch prophylaktisch möglich?
>Frage am Thema vorbei: Wärst Du bereit auch mit der Presse Dein Problem
zu besprechen?
Wenn ich mein Gesicht nicht auf Fotos oder im TV wiederfinde, generell ja, denn mich st*nkt (sorry) das alles mittlerweile mehr als an. Könnt die Wände hoch laufen, wenn ich dran denke, was die Ex sich rausnehmen darf, weil mein LG die Kids sehen will und sie dadurch am längeren Hebel sitzt, wenn ich sehe, was für einen feinen Lebensstandard sie besitzt (es sei jedem gegönnt, wenn es gerecht dabei zugeht!), was sie sich alles leisten und leisten können, und bei uns der Wasserhahn auf Tröpfeln gedeht wird, wenn ich so lese, was in diesem Lande alles passiert, wir echt keine Ausnahmen sind und es andere Väter und Familien noch weit schlimmer getroffen hat!
Aber es gibt ein Aber: Ich kann nicht mehr, was den Streß durch die Ex angeht. Ich habe bereits einige depressive Phasen hinter mir, die ich meinen Kindern und meinem LG zu liebe nicht wieder haben möchte. Ich will nur noch, daß alles ein Ende hat, daß endlich die Scheidung über den Tisch ist, daß diese Intrigen aufhören, das Aufhetzen der Kids gegen den Vater. Daß wir ganz normal eine Familie sein können. Und da will ich im Moment nicht noch Wind in die Segel geben. Verstehst Du das? Daher schreibe ich auch anonym ohne weitere Angaben. Sicher kann man aus den Schilderungen ableiten, wer ich bin, wenn man die Geschichte kennt. Aber vielleicht ja auch nicht...
Wenn alles durch ist, wollte ich einen Beitrag an den ISUV schreiben. Mag sein - was vielleicht viele denken, daß es dann zu spät ist, daß es jetzt notwendig ist, hervorzutreten, aufzutreten, Rabatz zu machen. Aber - sorry - ich habe dafür i.M. keine Kraft übrig. Ich habe - auch durch den Streß bedingt - , meine "Große" viel zu früh zur Welt gebracht. Bei dem zweiten soll das nicht noch einmal passieren. (Ich bin daher froh, auf dieses Forum gestoßen zu sein, hier Gleichgesinnte, Gleichbetroffene zu treffen, mich austauschen zu können und dadurch Hilfe und "Abkühlung" zu finden.)
>Welche Region wohnst Du?
Da, wo die Erde gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz platt ist.
Viele Grüße,
Kooka
Hallo Kooka,
ich werde noch ausführlicher antworten.
Aber meine Frage eilt: wenn Du Richtung Hamburg wohnst: ich habe eine
Anfrage vom Hörfunk – NDR für eine Sendung. Der Kontakt sollte diese
Woche noch hergestellt werden. Wenn Du mitmachen möchtest, schicke mir
bitte Deine Telefon-Nr. direkt in meine Mailbox. Meine e-mail-Adresse
findest Du, wenn Du im Forum im offenen Beitrag direkt auf meinen Namen
klickst.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 13:35
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?
Hallo Ingrid,
zu Deinen Fragen:
>1. zahlt Ihr Unterhalt auch an die Ex? – ich meine nicht den
Kindesunterhalt.
2. Auf welcher Basis zahlt Ihr welchen Unterhalt? – also Urteil,
Vergleich, freiwilligen Titel für den Kindesunterhalt und den
Exenunterhalt? Ist eine Fiktivrechnung dabei?
Erst einmal: Die Scheidung ist noch nicht durch. Die läuft schon seit
2000. Es ist ein Hickmack ohne Ende - und man gewöhnt sich langsam dran.
Was schlecht ist, ich weiß.
Aber sie wollten so Dinge wie das gemeinsame Haus vorher geklärt haben,
um die Kosten der Scheidung nicht zu sehr in die Höhe zu treiben.
Zunächst sicher ein guter Ansatz. Im Nachhinein aber wohl ein Fehler
(hinsichtlich Dauer des Verfahrens und den sich daraus ergebenen
Möglichkeiten für Neuanträge...)
Es gibt bisher nur ein Urteil über den Trennungunterhalt (sie plädierte
damals auf überobligatorische Tätigkeit, wollte ihren Vollzeitjob mit
Wochenenddiensten,... als Taschengeld angesehen wissen, als der Versuch
scheiterte, ging sie auf Halbzeitjob mit komplettem Dienstprogramm).
Gemäß dem Urteil zahlt mein LG indirekt an seine Ex: Neben dem KU zahlt
er 650 Euro im Monat für das gemeinsame Haus ab, in dem sie wohnt. Dies
wurde bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt und führte dazu, daß
er unter die "Schmerzgrenze" des Selbstbehaltes rutscht und somit direkt
keinen EU zahlt.
Es gibt jedes Jahr ein neues Theater wegen des Unterhaltes, weil sie
ihre Unterlagen nicht vorlegt, Dinge nicht oder falsch angibt,... Da all
das nervt, ist geplant (seit ewigen Zeiten in Verhandlung), daß die Ex
das Haus ganz übernimmt. Sie will das so. Da dort das Erbe meines LG
drinsteckt, müßte sie Zugewinnausgleich zahlen. Sie wollte es natürlich
so übernehmen, weil sie ja drin wohnt,... (Die Begründung ist doch
klasse, oder?) Es steht aber dennoch in der Vereinbarung, daß sie es
eben nicht geschenkt bekommt, sondern dieser Zugewinn mit dem EU
verrechnet wird. Mein LG würde dann gemäß dieser Vereinbarung monatlich
500 Euro bezahlen. Auf diese Weise würden ihre "Schulden" bei ihm
bezüglich des Zugewinns ausgeglichen werden. Gleichzeitig soll die
nächsten 5 Jahre auf Einkommensveränderungen (es sei denn, einer
verliert seinen Job), keine Rücksicht mehr genommen werden.
Diesem hat mein LG zugestimmt, obwohl es ganz klar ist, daß er in
absehbarer Zeit weniger zahlen müßte, weil sie a) wieder mehr arbeitet
und b) die ganzen Betreuungskosten für die Kids wegfallen (Die sind ab
September nicht mehr in der betreuten Grundschule, die Tagesmutter kommt
nur noch wenige Stunden am Nachmittag. Für sie waren damals täglich 8
Stunden angesetzt worden (Wegen der Dienste... morgens + nachmittags und
abends.). Desweiteren hat die Ex das Haus schätzen lassen und es ist ein
Betrag herausgekommen, der weit unter dem liegt, was es bringen müßte
(nach Lage und Zustand). Nach dem Gutachten müßte es sich um eine
kleine, heruntergekommene Bruchbude handeln. Aber das ewige Hin und Her
und die Zeit, die das alles dauert, sind einfach zu viel und alles muß
ein Ende haben. Dann eben zu seinem Ungunsten, aber ein Ende.
KU wird schlicht und einfach nach DüTabelle berechnet und gezahlt.
>3. Gibt es von Euch schon Anträge für Wohngeld?
Nein. So was hatte ich noch nie gemacht. Daher bin ich auch so unsicher,
was in Betracht kommen kann und was nicht.
>4. Habt Ihr Anträge beim Jugendamt für die Kostenübernahme der
Tagesmutter der Großen gestellt?
Nein. Muß ich dafür nicht genaue Angaben zur Tagesmutter machen? Muß ich
da Belege vorweisen oder gibt es einfach Pauschal Zuschüsse?
Wir sind froh, eine so liebe Tagesmutter gefunden zu haben, bei der sich
unsere "Große" so wohl fühlt. Wir zahlen in bar und bekommen keine
Quittung...
Wie der Stand der Dinge (Finanzlage ab Herbst) aber ist, werden wir wohl
mit ihr noch einmal reden müssen, um dann Belege auf den Tisch legen zu
können.
>5. Habt Ihr beim Sozialamt beantragt dass die Grundversorgung
Krankenversicherung von denen bezahlt wird?
Nein, daran hatte ich aber jetzt gedacht, da ich nicht mehr weiß, wie
das alles funktionieren soll. Beim ersten Kind habe ich nur gedacht, mit
welch zweierlei Maß hier die Finanzen geregelt werden - mal zählt der LG
mit, dann wird er wieder vorsorglich außen vor gelassen... Wir sind mit
dem angesparten Puffer und den Geschenken irgendwie noch ganz gut über
die Runden gekommen, so daß ich keine Ämterrunde gestartet habe. Ich
hatte damals nach dem Studium 4 Monate Sozialhilfe beziehen müssen,
diese Erfahrung hat mich davon abgehalten.
>6. Welche Anträge habt Ihr generell gestellt bei welchen Ämtern? Welche
Begründungen bei den Ablehnungen?
Ich habe noch keine Anträge gestellt. Bis jetzt verdiene ich noch mit
und von dem Geld kommen wir gut über die Runden. Kann ich die Anträge
nicht erst einreichen, wenn das zweite Kind da ist? Ist das
Antragstellen denn auch prophylaktisch möglich?
>Frage am Thema vorbei: Wärst Du bereit auch mit der Presse Dein Problem
zu besprechen?
Wenn ich mein Gesicht nicht auf Fotos oder im TV wiederfinde, generell
ja, denn mich st*nkt (sorry) das alles mittlerweile mehr als an. Könnt
die Wände hoch laufen, wenn ich dran denke, was die Ex sich rausnehmen
darf, weil mein LG die Kids sehen will und sie dadurch am längeren Hebel
sitzt, wenn ich sehe, was für einen feinen Lebensstandard sie besitzt
(es sei jedem gegönnt, wenn es gerecht dabei zugeht!), was sie sich
alles leisten und leisten können, und bei uns der Wasserhahn auf
Tröpfeln gedeht wird, wenn ich so lese, was in diesem Lande alles
passiert, wir echt keine Ausnahmen sind und es andere Väter und Familien
noch weit schlimmer getroffen hat!
Aber es gibt ein Aber: Ich kann nicht mehr, was den Streß durch die Ex
angeht. Ich habe bereits einige depressive Phasen hinter mir, die ich
meinen Kindern und meinem LG zu liebe nicht wieder haben möchte. Ich
will nur noch, daß alles ein Ende hat, daß endlich die Scheidung über
den Tisch ist, daß diese Intrigen aufhören, das Aufhetzen der Kids gegen
den Vater. Daß wir ganz normal eine Familie sein können. Und da will ich
im Moment nicht noch Wind in die Segel geben. Verstehst Du das? Daher
schreibe ich auch anonym ohne weitere Angaben. Sicher kann man aus den
Schilderungen ableiten, wer ich bin, wenn man die Geschichte kennt. Aber
vielleicht ja auch nicht...
Wenn alles durch ist, wollte ich einen Beitrag an den ISUV schreiben.
Mag sein - was vielleicht viele denken, daß es dann zu spät ist, daß es
jetzt notwendig ist, hervorzutreten, aufzutreten, Rabatz zu machen. Aber
- sorry - ich habe dafür i.M. keine Kraft übrig. Ich habe - auch durch
den Streß bedingt - , meine "Große" viel zu früh zur Welt gebracht. Bei
dem zweiten soll das nicht noch einmal passieren. (Ich bin daher froh,
auf dieses Forum gestoßen zu sein, hier Gleichgesinnte, Gleichbetroffene
zu treffen, mich austauschen zu können und dadurch Hilfe und "Abkühlung"
zu finden.)
>Welche Region wohnst Du?
Da, wo die Erde gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz platt ist.
Viele Grüße,
Kooka
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo Simone,
schön wär's!
Nein, er verdient Durchschnitt, sicher ganz gut, mehr als ein Lagerarbeiter... und unter normalen Umständen müßten wir uns nicht sonderlich sorgen. Nach Abzug der Fixkosten bleibt zwar von seinem Gehalt so gut wie nichts mehr übrig - die nur irgendwie maximal herauszupressende Summe vom Gehalt meines LG wandert an seine Ex mit den Kids (Die hatte damals für die Unterhaltsberechnung eine wunderbare Rechnung vorgelegt, nach der sich ihr ganzes Gehalt zu Null rechnete. Zahlen, die das Gericht so akzeptiert hat, ohne wirkliche Nachweise zu fordern. Zahlen, die mein LG damals akzeptierte, weil es ja auch um seine Kinder ging, sie den Hebel "schlechtes Gewissen" bei ihm gut bedienen konnte)- , aber ich geh augenblicklich halbtags arbeiten, so daß wir gut von "meinem" Geld leben können.
Wenn das Kleine da ist, bekommen wir die ersten Monate, bis eben es dann 6 Monate alt ist, auch Erziehungsgeld, davon gehe ich aus, aber dann nicht mehr.
Und diese Zeit macht mir Angst. Für diese Zeit möchte ich vorsorgen. Daher meine Fragen.
Ich möchte auch für meine Kids einen Mindeststandard halten können. (Zum Glück wird's wohl wieder ein Mädel, so daß das Kleidungsproblem schon mal minimiert ist.)
Z.B. hat meine Kleine so viel Spaß bei der Tagesmutter, mit all den anderen Kindern. Ich möchte sie daher gern dort vormittags weiter hinschicken können, auch wenn ich daheim bin, um mich um den neuen Zwerg zu kümmern. Ja, es sind 326 Euro/Monat, die dadurch aus dem Portemonaie verschwinden. Aber ich will keinen Rückschritt für sie. Ich kann doch nicht alles auf ihrem Rücken austragen?
Und, ja, wir genießen den Luxus, in einer Wohnung mit 4 Zimmern zu leben. Und wollen diese auch nicht aufgeben. Unsere Kinder brauchen ein Zimmer und jedes 2. Wochenende ist der Kleine meines LG für drei Nächte bei uns. Und die hälftigen Ferien (wenigstens noch das) dann auch der Ältere. In eine kleinere Wohnung umzuziehen, bedeutet zwar ein paar Euro mehr Restgeld, aber die beiden Großen müßten dann nachts immer irgendwo geparkt werden, hätten auch tagsüber keine Rückzugsmöglichkeiten mehr - bei dann 2 kleinen Würmchen ist das wohl für die Großen aber notwendig. Der Große ist dann 12/13. Er kommt jetzt schon nur noch in den Ferien - weil "der Papa sie ja nicht mehr will". Wenn er sich erst recht geparkt fühlt, trotz aller Zuwendung, die mein LG ihm trotz Abweisung versucht zu geben, kommt er dann gar nicht mehr? Und der Jüngere? Glaubt er dann auch den Worten der Mutter, daß seinem Vater die neue Familie viel wichtiger ist? Ein naheliegender Gedanke, da sie ja dann irgendwo dazwischen geschoben werden,... Zu viert sich ein Zimmer zu teilen, geht sicher auch, muß ja, wenn es keinen anderen Ausweg mehr gibt, dann wohl auch sein. Aber wenn es nicht zwingend notwendig ist, wenn es doch noch eine andere Möglichkeit gibt?...
Wie kann es nur sein, daß eine Frau mit zwei Kindern in einem großen Haus mit Garten allein leben kann, der Finanzierer aber mit seiner 4- (und zu Zeiten auch 5- bzw. 6-) köpfigen Familie in einer 3-Zimmer-Wohnung hausen muß, weil kein Geld mehr über ist?
Ich werde auf alle Fälle nach einem Jahr daheim wieder arbeiten gehen. Dann kann die "Große" in einen Kindergarten und das Kleine wird auch zu einer Tagesmutter gehen. Dann haben wir wieder "mein" Geld, mit dem wir in unserer Familie leben können.
Aber die Zeit bis dahin muß überbrückt werden. Und ich scheue mich noch davor zurück, bei der Bank dafür einen Kredit aufzunehmen, den wir dann über Jahre zurückzahlen müssen, und dadurch vielleicht nie wieder so recht aus der Schuldenfalle herauskommen.
Viele Grüße,
Kooka
Sorry, Ingrid. Ich schaff das i.M. psychisch noch nicht. Ich bin noch nicht so weit, steh noch nicht wieder so fest mit beiden Beinen auf dem Boden, daß ich an die Öffentlichkeit kann, mit all dem, was es nach sich zieht. Diese ständige Angst vor neuen Angriffen auf unser Leben seitens der Ex macht mir sehr zu schaffen. Ich genieße jeden Tag, an dem nichts passiert. Und daß wieder einiges auf uns zukommen wird, ist so klar wir Kloßbrühe: Wir werden an diesem Wochenende das Thema 2. Kind bei dem Kleinen ansprechen müssen. Mein Bauch ist nun auch für einen 8-jährigen nicht mehr zu übersehen. Und er soll es von seinem Vater und nicht hintenrum erfahren. So, wie es zuvor immer lief (bei der von ihr vermuteten Schwangerschaft und der tatsächlichen dann), und ihre immernoch auf Hochtouren laufenden Stänkereien, ist die nächste Zeit mit einigem zu rechnen. Wenn ich daran denke, beginnt mein Herz sofort wieder wie wild an zu schlagen...
Ich möchte auch die nun hoffentlich mal zu Ende gehende Scheidungsarie meines LG nicht noch mehr gefährden.
Sorry!! Aber i.M. kann ich nicht anders, als einen auf Drückeberger zu machen.
Hallo Kooka,
ist kein Problem und Du hast das vollste Verständnis.
Die ausführliche Antwort kommt noch. Will mal schnell was essen.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 14:33
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?
Sorry, Ingrid. Ich schaff das i.M. psychisch noch nicht. Ich bin noch
nicht so weit, steh noch nicht wieder so fest mit beiden Beinen auf dem
Boden, daß ich an die Öffentlichkeit kann, mit all dem, was es nach sich
zieht. Diese ständige Angst vor neuen Angriffen auf unser Leben seitens
der Ex macht mir sehr zu schaffen. Ich genieße jeden Tag, an dem nichts
passiert. Und daß wieder einiges auf uns zukommen wird, ist so klar wir
Kloßbrühe: Wir werden an diesem Wochenende das Thema 2. Kind bei dem
Kleinen ansprechen müssen. Mein Bauch ist nun auch für einen 8-jährigen
nicht mehr zu übersehen. Und er soll es von seinem Vater und nicht
hintenrum erfahren. So, wie es zuvor immer lief (bei der von ihr
vermuteten Schwangerschaft und der tatsächlichen dann), und ihre
immernoch auf Hochtouren laufenden Stänkereien, ist die nächste Zeit mit
einigem zu rechnen. Wenn ich daran denke, beginnt mein Herz sofort
wieder wie wild an zu schlagen...
Ich möchte auch die nun hoffentlich mal zu Ende gehende Scheidungsarie
meines LG nicht noch mehr gefährden.
Sorry!! Aber i.M. kann ich nicht anders, als einen auf Drückeberger zu
machen.
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
So Kooka,
jetzt ist mein Bauch voll und hindert mich hoffentlich nicht am Denken.
Ich schreibe einfach drauf los, was mir so durch den Kopf geht – ist
also nur bedingt sortiert.
Sei mir nicht böse, wenn ich auch sage, was nach meiner Meinung bisher
falsch oder zumindest nicht optimal gelaufen ist. Die Ex hat einmal
mitbekommen, dass Dein LG erpressbar ist und reizt das aus bis zum
Höchstmöglichen. Erst hat er sich durch die Kinder erpressen lassen und
jetzt merkt sie, dass Ihr nur noch Frieden und Ruhe wollt. Wie schwierig
es ist, sich eine Elefantenhaut zuzulegen weiß ich aus eigener
Erfahrung. Ist aber dringend notwendig.
Wenn Ihr jetzt wieder nachgebt „um des lieben Friedens willen“ habt Ihr
jetzt kurzzeitig Ruhe, aber auf lange Frist so hohen Schaden, dass Ihr
Euch am liebsten selber in den A…. beißen möchtet. Der langfristige hohe
Schaden verursacht dann zusätzlich, dass bei Euch selber kein Frieden
einkehrt. Durch das ständige sich selber darüber ärgern, dass man einen
Fehler gemacht hat, zermürbt man sich und baut die eigene Zukunft auf
tönerne Füße.
Es wird Euch bei der Ex nicht anderes übrig bleiben als mal hart zu
bleiben. Euere berechtigten Eigeninteressen wahr zu nehmen.
Du schreibst dass der Ehegattenunterhalt bzw. die Hausraten durch eine
Vereinbarung geregelt wurden. Ist es eine Vereinbarung oder ein
Vergleich? Wurde das Ganze vom Gericht „abgesegnet“? Mir schmeckt sie
nämlich nicht. Was ist, wenn sie wieder heiratet oder aber doch recht
viel verdient – muss er dann weiter die 500 Euro bezahlen?
Ist es für die Trennungszeit befristet oder gilt alles auch für die Zeit
nach der Scheidung?
Auf jeden Fall tut es dringend Not, dass Ihr die Scheidung zu einem
Abschluss bringt. Selbst wenn nicht alle Folgesachen (Hausrat, Vermögen,
nachehelicher Unterhalt) geklärt sind.
Es gibt die Möglichkeit, dass die Scheidung ausgesprochen wird und die
obigen Folgesachen abgetrennt werden. Das hat mein Mann gemacht, als
nach 6 (sechs) Jahren immer noch kein Land in Sicht war. Nach sieben
Jahren Trennung hat er dann die Scheidung bekommen. Hausrat und Vermögen
sind in unserem Fall jetzt nach 11 Jahren immer noch nicht geklärt –
liegt daran, dass unsere Ex ein Insolvenzverfahren macht. Dann ruhen
solche Forderungsverfahren im Normalfall.
Die „abgetrennte“ Scheidung hat mein Mann damit begründet, dass er mich
heiraten will. Diesen Grund könnt Ihr auch nennen und, da Ihr ja das
zweite Baby erwartet, es sogar dadurch evtl. noch extra beschleunigen
könnt. Gegen dieses „anschieben“ kann die Ex kaum was machen. Falls es
mit der Heirat doch nicht klappt, aus welchen Gründen auch immer, kann
ihm auch kein Strick daraus gedreht werden. Nur nebenbei: mein Mann und
ich haben dann noch im Scheidungsjahr geheiratet. Machte bei uns Sinn,
da ich meine Krankenkasse selber zahlen musste und er den steuerlichen
Splittingvorteil (ich bin Hausfrau) auch nutzen wollte.
Ähnliches solltet Ihr auch in Euere Überlegungen einbeziehen. Evtl.
kommt Ihr dadurch so gut raus, dass Du gar nicht mehr oder viel weniger
arbeiten musst. Steuerrechner gibt es auf der HP des
Bundesfinanzministeriums.
Je nach dem, wie Euere „Vereinbarung“ ausgelegt ist, könnt Ihr evtl. ab
Scheidung einen völlig anderen und zwar gerechteren Unterhalt aushandeln
– besser ist per Urteil über sich ergehen lassen. Vergleiche können sehr
schwer abgeändert werden, auch wenn sich oft die Situation gewaltig
ändert. Bei Euch sind es z. B. die gemeinsamen Kinder. Bei einem Urteil
kann man eine Abänderungsklage machen.
Hier sind wir bei einem nächsten Thema: Euere gemeinsamen Kinder haben
auch einen Rechtsanspruch auf Unterhalt. Du übrigens auch. Alles was
über dem Selbstbehalt ist, muss normalerweise jetzt dann anders
aufgeteilt werden. Die Kuchenstückchen für jede Person werden somit
kleiner. Ob das jetzt bei Euerer Vereinbarung auch geht, kann ich nicht
sagen. Es ist ja nicht die Einkommenssituation Deines LG die sich
ändert, sondern die Familiensituation.
Nach Rechtskraft der Scheidung hat Dein LG übrigens das Recht die
Teilungsversteigerung des Hauses zu verlangen. Ist jetzt mal ein
Druckmittel dass er gegen die Ex in der Hand hat.
Bei einer Teilungsversteigerung wird das Haus noch einmal von einem vom
Gericht eingesetzten Gutachter geschätzt. Das Gutachten der Ex müsst Ihr
auch jetzt nicht so ohne weiteres annehmen. Hier vor allen Dingen darauf
achten, ob es ein vereidigter Sachverständiger war.
Dann würde ich an Deiner Stelle wirklich versuchen schon jetzt von
staatlicher Seite das Geld für die Tagesmutter wenigstens teilweise
wieder zu bekommen. Du bist eine ledige Mutter und gehst arbeiten, weil
die Unterhaltsleistungen des LG nicht ausreichend sind. Das wird
wirklich oft, von den Jugendämtern/Sozialämtern unterstützt. Warum gibt
die Pflegemutter keine Quittungen? Irgendwie habe ich in Erinnerung,
dass Pflegegeld nicht auf Sozialhilfe usw. angerechnet wird – sollte
aber genauer überprüft werden ob ich mir das richtig gemerkt habe.
Auch das Wohngeld würde ich versuchen. Ich habe keine Ahnung wie hoch es
ist, aber es gibt inzwischen Urteile/Erlasse, dass auch ein
umgangsberechtigter Vater Wohnraum für seine Kinder bereithalten kann
und dafür Wohngeld bekommt.
Ähnlich ist es mit der Krankenkasse. Die muss evtl. das Sozialamt
übernehmen – wahrscheinlich sogar mehr. Ihr seid eine
Bedarfsgemeinschaft, Dein LG hat titulierte Unterhaltsverpflichtungen –
die gehen somit von seinem Einkommen ab. Krankenkasse kann er Dir nicht
mehr bezahlen. Schau mal hier im Forum in den Urteilen Hartz IV,
Sozialhilfe usw. Einiges sollte hierzu schon drin stehen.
Du kannst jetzt Anträge bei den Behörden stellen für den Stand wie er
jetzt ist. Aber als werdende Mutter hast Du diverse „Sonderwünsche
offen“. Zum Beispiel eine Babyausstattung. Wenn dann das Würmchen auch
da ist, stellst dann wieder einen neuen Antrag. Erkundige Dich mal, ob
die vom Sozialamt nicht auch zu Dir ins Haus kommen. Dadurch kannst Du
Dir „Flur und Wartezimmer“ ersparen.
Um noch mal auf Deine depressiven Phasen zu kommen. Denk immer daran,
wenn Du jetzt ein Ende um jeden Preis willst, zahlst Du sehr lange an
dem Preis und somit ist nichts zu Ende. Die Intrigen und Hetzereien
hören auch nicht nach einer Scheidung auf. Die Ex gönnt Euch nicht Euer
Glück, Euere Ruhe, Eueren Frieden und Euer Vorwärtskommen. Sie wird
immer wieder irgendwas unternehmen um Euch das Leben schwer zu machen.
Versuch es sportlich zu nehmen. Es ist schwierig zu erklären wie ich es
meine. Aber glaube mir es geht. An mir hat sie sich dann irgendwann die
Ex die Zähne ausgebissen. Sie ist, weil sie jetzt weiß „wo der Barthel
den Most holt“ fast schon handzahm geworden. So lange Ihr nachgebt,
werdet Ihr immer weiter neue Forderungen provozieren. Ihr MÜSST Grenzen
setzen, sonst werdet Ihr keine Ruhe haben.
Rentenversicherung: bei vielen Versicherungsarten kann man die
Beitragszahlung eine gewisse Zeit ruhen lassen. Ob das bei Deiner RV
auch geht, kann ich nicht sagen, einfach den Vertreter fragen.
Einiges, gerade was die Sozialbehörden anbelangt kannst Du evtl. auch
bei http://www.tacheles-sozialhilfe.de/ finden. Die sind auf die
Sozialfälle und den dazu gehörenden Behördenhickhack spezialisiert.
So jetzt hoffe ich, dass ich nicht zu viel vergessen habe.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 13:35
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?
Hallo Ingrid,
zu Deinen Fragen:
>1. zahlt Ihr Unterhalt auch an die Ex? – ich meine nicht den
Kindesunterhalt.
2. Auf welcher Basis zahlt Ihr welchen Unterhalt? – also Urteil,
Vergleich, freiwilligen Titel für den Kindesunterhalt und den
Exenunterhalt? Ist eine Fiktivrechnung dabei?
Erst einmal: Die Scheidung ist noch nicht durch. Die läuft schon seit
2000. Es ist ein Hickmack ohne Ende - und man gewöhnt sich langsam dran.
Was schlecht ist, ich weiß.
Aber sie wollten so Dinge wie das gemeinsame Haus vorher geklärt haben,
um die Kosten der Scheidung nicht zu sehr in die Höhe zu treiben.
Zunächst sicher ein guter Ansatz. Im Nachhinein aber wohl ein Fehler
(hinsichtlich Dauer des Verfahrens und den sich daraus ergebenen
Möglichkeiten für Neuanträge...)
Es gibt bisher nur ein Urteil über den Trennungunterhalt (sie plädierte
damals auf überobligatorische Tätigkeit, wollte ihren Vollzeitjob mit
Wochenenddiensten,... als Taschengeld angesehen wissen, als der Versuch
scheiterte, ging sie auf Halbzeitjob mit komplettem Dienstprogramm).
Gemäß dem Urteil zahlt mein LG indirekt an seine Ex: Neben dem KU zahlt
er 650 Euro im Monat für das gemeinsame Haus ab, in dem sie wohnt. Dies
wurde bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt und führte dazu, daß
er unter die "Schmerzgrenze" des Selbstbehaltes rutscht und somit direkt
keinen EU zahlt.
Es gibt jedes Jahr ein neues Theater wegen des Unterhaltes, weil sie
ihre Unterlagen nicht vorlegt, Dinge nicht oder falsch angibt,... Da all
das nervt, ist geplant (seit ewigen Zeiten in Verhandlung), daß die Ex
das Haus ganz übernimmt. Sie will das so. Da dort das Erbe meines LG
drinsteckt, müßte sie Zugewinnausgleich zahlen. Sie wollte es natürlich
so übernehmen, weil sie ja drin wohnt,... (Die Begründung ist doch
klasse, oder?) Es steht aber dennoch in der Vereinbarung, daß sie es
eben nicht geschenkt bekommt, sondern dieser Zugewinn mit dem EU
verrechnet wird. Mein LG würde dann gemäß dieser Vereinbarung monatlich
500 Euro bezahlen. Auf diese Weise würden ihre "Schulden" bei ihm
bezüglich des Zugewinns ausgeglichen werden. Gleichzeitig soll die
nächsten 5 Jahre auf Einkommensveränderungen (es sei denn, einer
verliert seinen Job), keine Rücksicht mehr genommen werden.
Diesem hat mein LG zugestimmt, obwohl es ganz klar ist, daß er in
absehbarer Zeit weniger zahlen müßte, weil sie a) wieder mehr arbeitet
und b) die ganzen Betreuungskosten für die Kids wegfallen (Die sind ab
September nicht mehr in der betreuten Grundschule, die Tagesmutter kommt
nur noch wenige Stunden am Nachmittag. Für sie waren damals täglich 8
Stunden angesetzt worden (Wegen der Dienste... morgens + nachmittags und
abends.). Desweiteren hat die Ex das Haus schätzen lassen und es ist ein
Betrag herausgekommen, der weit unter dem liegt, was es bringen müßte
(nach Lage und Zustand). Nach dem Gutachten müßte es sich um eine
kleine, heruntergekommene Bruchbude handeln. Aber das ewige Hin und Her
und die Zeit, die das alles dauert, sind einfach zu viel und alles muß
ein Ende haben. Dann eben zu seinem Ungunsten, aber ein Ende.
KU wird schlicht und einfach nach DüTabelle berechnet und gezahlt.
>3. Gibt es von Euch schon Anträge für Wohngeld?
Nein. So was hatte ich noch nie gemacht. Daher bin ich auch so unsicher,
was in Betracht kommen kann und was nicht.
>4. Habt Ihr Anträge beim Jugendamt für die Kostenübernahme der
Tagesmutter der Großen gestellt?
Nein. Muß ich dafür nicht genaue Angaben zur Tagesmutter machen? Muß ich
da Belege vorweisen oder gibt es einfach Pauschal Zuschüsse?
Wir sind froh, eine so liebe Tagesmutter gefunden zu haben, bei der sich
unsere "Große" so wohl fühlt. Wir zahlen in bar und bekommen keine
Quittung...
Wie der Stand der Dinge (Finanzlage ab Herbst) aber ist, werden wir wohl
mit ihr noch einmal reden müssen, um dann Belege auf den Tisch legen zu
können.
>5. Habt Ihr beim Sozialamt beantragt dass die Grundversorgung
Krankenversicherung von denen bezahlt wird?
Nein, daran hatte ich aber jetzt gedacht, da ich nicht mehr weiß, wie
das alles funktionieren soll. Beim ersten Kind habe ich nur gedacht, mit
welch zweierlei Maß hier die Finanzen geregelt werden - mal zählt der LG
mit, dann wird er wieder vorsorglich außen vor gelassen... Wir sind mit
dem angesparten Puffer und den Geschenken irgendwie noch ganz gut über
die Runden gekommen, so daß ich keine Ämterrunde gestartet habe. Ich
hatte damals nach dem Studium 4 Monate Sozialhilfe beziehen müssen,
diese Erfahrung hat mich davon abgehalten.
>6. Welche Anträge habt Ihr generell gestellt bei welchen Ämtern? Welche
Begründungen bei den Ablehnungen?
Ich habe noch keine Anträge gestellt. Bis jetzt verdiene ich noch mit
und von dem Geld kommen wir gut über die Runden. Kann ich die Anträge
nicht erst einreichen, wenn das zweite Kind da ist? Ist das
Antragstellen denn auch prophylaktisch möglich?
>Frage am Thema vorbei: Wärst Du bereit auch mit der Presse Dein Problem
zu besprechen?
Wenn ich mein Gesicht nicht auf Fotos oder im TV wiederfinde, generell
ja, denn mich st*nkt (sorry) das alles mittlerweile mehr als an. Könnt
die Wände hoch laufen, wenn ich dran denke, was die Ex sich rausnehmen
darf, weil mein LG die Kids sehen will und sie dadurch am längeren Hebel
sitzt, wenn ich sehe, was für einen feinen Lebensstandard sie besitzt
(es sei jedem gegönnt, wenn es gerecht dabei zugeht!), was sie sich
alles leisten und leisten können, und bei uns der Wasserhahn auf
Tröpfeln gedeht wird, wenn ich so lese, was in diesem Lande alles
passiert, wir echt keine Ausnahmen sind und es andere Väter und Familien
noch weit schlimmer getroffen hat!
Aber es gibt ein Aber: Ich kann nicht mehr, was den Streß durch die Ex
angeht. Ich habe bereits einige depressive Phasen hinter mir, die ich
meinen Kindern und meinem LG zu liebe nicht wieder haben möchte. Ich
will nur noch, daß alles ein Ende hat, daß endlich die Scheidung über
den Tisch ist, daß diese Intrigen aufhören, das Aufhetzen der Kids gegen
den Vater. Daß wir ganz normal eine Familie sein können. Und da will ich
im Moment nicht noch Wind in die Segel geben. Verstehst Du das? Daher
schreibe ich auch anonym ohne weitere Angaben. Sicher kann man aus den
Schilderungen ableiten, wer ich bin, wenn man die Geschichte kennt. Aber
vielleicht ja auch nicht...
Wenn alles durch ist, wollte ich einen Beitrag an den ISUV schreiben.
Mag sein - was vielleicht viele denken, daß es dann zu spät ist, daß es
jetzt notwendig ist, hervorzutreten, aufzutreten, Rabatz zu machen. Aber
- sorry - ich habe dafür i.M. keine Kraft übrig. Ich habe - auch durch
den Streß bedingt - , meine "Große" viel zu früh zur Welt gebracht. Bei
dem zweiten soll das nicht noch einmal passieren. (Ich bin daher froh,
auf dieses Forum gestoßen zu sein, hier Gleichgesinnte, Gleichbetroffene
zu treffen, mich austauschen zu können und dadurch Hilfe und "Abkühlung"
zu finden.)
>Welche Region wohnst Du?
Da, wo die Erde gaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz platt ist.
Viele Grüße,
Kooka
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo Ingrid,
erstmal: Danke für die lange und sehr informative Antwort!
Und - ich bin Dir auf keinen Fall böse über den Rüffel, den Du mir/uns erteilst! Ganz im Gegenteil! - Nein, ich steh nicht auf so was ;-) aber ab und an tut so ein Wachstubsen, ein Tritt in den Allerwertesten von außen not. Viele Gedanken hat man ja selber, kaut sie hin und her und dann schiebt man sie doch wieder zur Seite...
> Du schreibst dass der Ehegattenunterhalt bzw. die Hausraten durch eine
> Vereinbarung geregelt wurden. Ist es eine Vereinbarung oder ein
> Vergleich? Wurde das Ganze vom Gericht „abgesegnet“? Mir schmeckt sie
> nämlich nicht. Was ist, wenn sie wieder heiratet oder aber doch recht
> viel verdient – muss er dann weiter die 500 Euro bezahlen?
> Ist es für die Trennungszeit befristet oder gilt alles auch für die Zeit
> nach der Scheidung?
Ganz blöd gefragt: Wo find ich die genauen Definitionen für Vergleich und Vereinbarung? Ich hab das jetzt nicht auf der Platte, was da ausgehandelt worden ist. Es ist jedenfalls eine außergerichtliche Abmachung getroffen worden. Und was außergerichtlich vereinbart wurde, dachte ich, gilt eh, solange es nicht sittenwidrig ist.?
Ja, mir schmeckt das alles auch nicht. Als mein LG damit von seinem RA wiederkam und das als Lösung vorführte, um endlich Frieden zu haben, mit der Scheidung voranzukommen, war mein erster Gedanke: Was für eine Abzocke. Sie wollte sogar den festen Satz bis der Kleine 16 Jahre alt wäre, unabhängig von ihrer Einkommenssituation und unabhängig von der finanziellen Situation meines LG. Das wären nochmal 8 Jahre gewesen. Und ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Frau mit ihren Kariereabsichten so lange auf Schmalspur im Job fährt, da noch eine Tagesmutter 8 Stunden am Tag gebraucht wird... (bewahrheitet sich ja auch mehr und mehr). Maximal 3 Jahre hielt ich für angebracht, auch mit der Hausschätzung gefiel es mir nicht.
Sie haben sich dann auf 5 Jahre geeinigt, 500 Euro/Monat für sie unabhängig von ihrem oder seinem Einkommen, das mit dem Haus gelassen, auch wenn ds 25TEuro weniger für meinen LG bedeutete. Alles eben fix für 5 Jahre, kein Wort einer Änderung bei durchgeführter Scheidung. Ich merke schon: ein grooooßer Fehler!
Alles sollte schon im April über die Bühne gegangen sein, da kamen aber wieder Verschiebungen seitens der Ex aus diversen Gründen. Obwohl sie es angerührt hat, stellt sie sich nun quer.
Hast recht, da muß alles noch einmal neu besprochen werden - gerade jetzt, wo die Sache mit dem neuen Baby im Raum steht. Gerade, weil es sie selber nervt, jedes jahr neu ihre Unterlagen einzureichen (oder nervt es nur, weil alles damit durchsichtiger wird?)
Jetzt, wo ich das mal aufschreibe, kommt mir alles noch unglaublicher vor! Hast recht, hier muß dringend Einhalt geboten werden!
Was ich aber nicht wußte, ist, daß auch ich Anspruch auf Unterhalt von meinem LG habe, weil ich doch mit ihm zusammen wohne. Als mein LG bei seinem RA die geplante Gesetzesänderung zur Sprache brachte, meinte der, daß sich da bei uns nichts ändern würde, weil ich ja berufstätig sei.
Bei all den Berechnungen zum Unterhalt für seine Ex tauchte ich nie auf, nur unser gemeinsames Kind (wegen der Spalte in der DüTab).
> Es gibt die Möglichkeit, dass die Scheidung ausgesprochen wird und die
> obigen Folgesachen abgetrennt werden. Das hat mein Mann gemacht, als
> nach 6 (sechs) Jahren immer noch kein Land in Sicht war. Nach sieben
> Jahren Trennung hat er dann die Scheidung bekommen. Hausrat und Vermögen
> sind in unserem Fall jetzt nach 11 Jahren immer noch nicht geklärt –
> liegt daran, dass unsere Ex ein Insolvenzverfahren macht. Dann ruhen
> solche Forderungsverfahren im Normalfall.
Sie hatte ganz zu Beginn ihm wohl angedroht, sie werde nie einer Scheidung zustimmen (dann aber selbst selbigen Antrag eingereicht?!?!?!). Die Hoffnung war ja, durch die Abtrennung und außergerichtliche Regelung Zeit und Geld zu sparen und wenigstens in einigen Punkten Fakten zu schaffen, wenn sie denn die Scheidung bis zum bitteren Ende nicht unterschreiben will. (Sie hat einen Freund seid mehr als einem Jahr, sie sitzt also nicht daheim und weint sich die Augen aus, weil sie meinen LG wieder zurück haben will.)
Aber nun all das Rumgehühnere die vergangenen Jahre.
> Nur nebenbei: mein Mann und
> ich haben dann noch im Scheidungsjahr geheiratet. Machte bei uns Sinn,
> da ich meine Krankenkasse selber zahlen musste und er den steuerlichen
> Splittingvorteil (ich bin Hausfrau) auch nutzen wollte.
Bringt denn das Splitting wirklich was? Ich meine für uns. Ich werde ja nur 1 Jahr daheim sein, dann wieder arbeiten. Durch die Heirat und die Steuerklassenänderung erhöht sich doch auch sein Nettoeinkommen und damit der zu zahlende EU. Oder nicht?
> Nach Rechtskraft der Scheidung hat Dein LG übrigens das Recht die
> Teilungsversteigerung des Hauses zu verlangen. Ist jetzt mal ein
> Druckmittel dass er gegen die Ex in der Hand hat.
> Bei einer Teilungsversteigerung wird das Haus noch einmal von einem vom
> Gericht eingesetzten Gutachter geschätzt. Das Gutachten der Ex müsst Ihr
> auch jetzt nicht so ohne weiteres annehmen. Hier vor allen Dingen darauf
> achten, ob es ein vereidigter Sachverständiger war.
Mit dem Haus ist mein LG so weit, daß er mittlerweile auch zu einer Zwangsversteigerung bereit wäre, um sich nicht weiter auf der Nase herumtanzen zu lassen.
Diese Androhung selber wird dann schon viel Ärger bringen. Als er vor 2-3 Jahren mal davon sprach (unser erster Zwerg war im Anmarsch), daß er das alles nicht mehr finanzieren kann, daß er das Haus so nicht mehr mittragen kann, daß eine Regelung her müsse (verkaufen oder sie übernimmt es), die sie noch gemeinsam besprechen müssen, da war die Hölle los. Die Kids waren stinksauer auf ihren Papa, kamen erst mal nicht mehr, weil "der sie aus dem Haus schmeißen wolle. Mama hätte gar kein Geld und wir hätten so viel und wollen dennoch, daß sie in eine kleine Sozialwohnung ziehen,..."
> Dann würde ich an Deiner Stelle wirklich versuchen schon jetzt von
> staatlicher Seite das Geld für die Tagesmutter wenigstens teilweise
> wieder zu bekommen. Du bist eine ledige Mutter und gehst arbeiten, weil
> die Unterhaltsleistungen des LG nicht ausreichend sind.
Mich sieht aber keiner - außer die Krankenkasse, die mich deswegen selber zahlen und nicht familienversichert sein läßt - als ledige Mutter an. Überall mußte ich meinen LG mit angeben, weil wir eben zusammen wohnen.
Und keine Quittungen für die Tagesmutter, weil dann kein Nachweis,... Wird immer von deren Seite gewünscht. Wir haben da diverse Schriften durchforstet und immer wieder tauchte auf, daß wir dann die Sozialen Zahlungen übernehmen müßten oder sie sie extra abführt, wenn sie einen Tagesmutterjob macht, der nicht in der Familie ist bzw. wenn sie sonst keinen Job hat.
Danke nochmal für's Aufrütteln, für all die Hinweise! Werde das Wochenende nutzen und jeden Punkt nochmals ganz in Ruhe durchgehen!
Gruß,
Kooka
Hallo Kooka,
ich meinte eine andere Abtrennung: Die Scheidung läuft vermutlich als
Verbundverfahren. Also alles wird zusammen vom Richter abgeklärt. Dann
kann man, weil es nicht voran geht, einige Sachen vorläufig aus den
Verbund nehmen lassen. Der Richter spricht die Scheidung aus und klärt
z. B. die Vermögensteilung später (bei uns wohl nie mehr).
Wenn Ihr die Vermögensangelegenheit (dazu gehört ja auch das Haus)
bisher nicht in den Verbund eingebracht habt, kann es ja nicht
herausgenommen werden. Unsere Ex wollte das auch ausserhalb vom Gericht
klären. Mein Mann hat das verweigert, obwohl dadurch die Gerichts- bzw.
Anwaltskosten wesentlich teuerer werden. Aber hätte er es nicht
mitbeantragt hätte er die Abzahlungen, die er für „ihre Haushälfte“
leistet nicht von ihr zurückfordern können.
Es ist ja so: das Haus gehört zu beiden Teilen beiden Ehepartnern. Bei
einer Trennung zahlt der eine seine Hälfte und der andere seine Hälfte.
Entweder das Haus wird vermietet und die Mieteinnahmen werden geteilt
oder ein Ehepartner bewohnt es und muss dann dafür, dass er die
Haushälfte des anderen bewohnt, diesem Miete bezahlen bzw. sich einen
Mietvorteil anrechnen lassen. Was habt Ihr in dieser Richtung
vereinbart?
Ob eine privatrechtliche Vereinbarung beim Rechtsanwalt sooooo gültig
ist, wie ein Vergleich oder eine notarielle Vereinbarung wage ich (als
Laie) zu bezweifeln. Was ich so zwischen Deinen Zeilen lese, war bei der
Vereinbarung Dein Männe auch gar nicht anwaltlich vertreten. Hier hilft
nur, zu einem wirklich guten Anwalt mit den Papieren gehen und sich
beraten lassen. Der sollte verbindlich sagen können, ob man gegen diese
Vereinbarung vorgehen kann und/oder wo sie sonst noch Schwachstellen
hat. Irgendwie stinkt Euere Angelegenheit zum Himmel. Für mich sieht’s
so aus, als hat er sich total rollen lassen.
Habt Ihr bei der Scheidung die Unterhaltsklärung beantragt? Ich meine im
Scheidungsverbund.
Könnt Ihr es Euch leisten, dass er eine schlechte Schufa bekommt? Das
Problem könnt Ihr nämlich relativ schnell und einfach lösen, wenn er
aufhört die Zahlungen fürs Haus weiter zu leisten. Dann ist die
Bausparkasse für die Versteigerung verantwortlich und nicht der Papa –
er konnte halt nicht mehr zahlen. Ach ja, der Ex ihre Schufa geht auch
mit in den Keller.
Die Teilungsversteigerung kann er eh nur beantragen, wenn die Scheidung
rechtskräftig ist.
Der Ehegattensplittingvorteil kommt evtl. nur den Kindern zu gute – die
Ex hat keinen Unterhaltsvorteil. Davon gibt es höchstrichterliche
Urteile – hier im Forum gucken. Bei diesem Urteil ist nicht definitiv
geklärt, ob der Splittingvorteil auch beim Kindesunterhalt dazugerechnet
oder nicht dazugerechnet wird. Er kann je nach Einkommen eine ganze
Menge ausmachen. Geh auf die HP vom Finanzministerium und rechne aus
nach der Steuerklasse eins und nach der Steuerklasse drei. Drittes Spiel
wäre dann wenn Du arbeitest usw. Damit kannst Du Dir ein recht gutes
Bild machen.
Auch wenn Du arbeitest, hast Du als ledige Mutter Anspruch auf Unterhalt
– bis das Kind 3 Jahre alt ist. Du erweiterst ja gerade nahtlos die
Dreijahresfrist :-) .
Sag mal, was hältst von Euerem Anwalt?
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 3. Juni 2005 20:12
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?
Hallo Ingrid,
erstmal: Danke für die lange und sehr informative Antwort!
Und - ich bin Dir auf keinen Fall böse über den Rüffel, den Du mir/uns
erteilst! Ganz im Gegenteil! - Nein, ich steh nicht auf so was ;-) aber
ab und an tut so ein Wachstubsen, ein Tritt in den Allerwertesten von
außen not. Viele Gedanken hat man ja selber, kaut sie hin und her und
dann schiebt man sie doch wieder zur Seite...
> Du schreibst dass der Ehegattenunterhalt bzw. die Hausraten durch eine
> Vereinbarung geregelt wurden. Ist es eine Vereinbarung oder ein
> Vergleich? Wurde das Ganze vom Gericht „abgesegnet“? Mir schmeckt sie
> nämlich nicht. Was ist, wenn sie wieder heiratet oder aber doch recht
> viel verdient – muss er dann weiter die 500 Euro bezahlen?
> Ist es für die Trennungszeit befristet oder gilt alles auch für die
Zeit
> nach der Scheidung?
Ganz blöd gefragt: Wo find ich die genauen Definitionen für Vergleich
und Vereinbarung? Ich hab das jetzt nicht auf der Platte, was da
ausgehandelt worden ist. Es ist jedenfalls eine außergerichtliche
Abmachung getroffen worden. Und was außergerichtlich vereinbart wurde,
dachte ich, gilt eh, solange es nicht sittenwidrig ist.?
Ja, mir schmeckt das alles auch nicht. Als mein LG damit von seinem RA
wiederkam und das als Lösung vorführte, um endlich Frieden zu haben, mit
der Scheidung voranzukommen, war mein erster Gedanke: Was für eine
Abzocke. Sie wollte sogar den festen Satz bis der Kleine 16 Jahre alt
wäre, unabhängig von ihrer Einkommenssituation und unabhängig von der
finanziellen Situation meines LG. Das wären nochmal 8 Jahre gewesen. Und
ich kann mir nicht vorstellen, daß eine Frau mit ihren Kariereabsichten
so lange auf Schmalspur im Job fährt, da noch eine Tagesmutter 8 Stunden
am Tag gebraucht wird... (bewahrheitet sich ja auch mehr und mehr).
Maximal 3 Jahre hielt ich für angebracht, auch mit der Hausschätzung
gefiel es mir nicht.
Sie haben sich dann auf 5 Jahre geeinigt, 500 Euro/Monat für sie
unabhängig von ihrem oder seinem Einkommen, das mit dem Haus gelassen,
auch wenn ds 25TEuro weniger für meinen LG bedeutete. Alles eben fix für
5 Jahre, kein Wort einer Änderung bei durchgeführter Scheidung. Ich
merke schon: ein grooooßer Fehler!
Alles sollte schon im April über die Bühne gegangen sein, da kamen aber
wieder Verschiebungen seitens der Ex aus diversen Gründen. Obwohl sie es
angerührt hat, stellt sie sich nun quer.
Hast recht, da muß alles noch einmal neu besprochen werden - gerade
jetzt, wo die Sache mit dem neuen Baby im Raum steht. Gerade, weil es
sie selber nervt, jedes jahr neu ihre Unterlagen einzureichen (oder
nervt es nur, weil alles damit durchsichtiger wird?)
Jetzt, wo ich das mal aufschreibe, kommt mir alles noch unglaublicher
vor! Hast recht, hier muß dringend Einhalt geboten werden!
Was ich aber nicht wußte, ist, daß auch ich Anspruch auf Unterhalt von
meinem LG habe, weil ich doch mit ihm zusammen wohne. Als mein LG bei
seinem RA die geplante Gesetzesänderung zur Sprache brachte, meinte der,
daß sich da bei uns nichts ändern würde, weil ich ja berufstätig sei.
Bei all den Berechnungen zum Unterhalt für seine Ex tauchte ich nie auf,
nur unser gemeinsames Kind (wegen der Spalte in der DüTab).
> Es gibt die Möglichkeit, dass die Scheidung ausgesprochen wird und die
> obigen Folgesachen abgetrennt werden. Das hat mein Mann gemacht, als
> nach 6 (sechs) Jahren immer noch kein Land in Sicht war. Nach sieben
> Jahren Trennung hat er dann die Scheidung bekommen. Hausrat und
Vermögen
> sind in unserem Fall jetzt nach 11 Jahren immer noch nicht geklärt –
> liegt daran, dass unsere Ex ein Insolvenzverfahren macht. Dann ruhen
> solche Forderungsverfahren im Normalfall.
Sie hatte ganz zu Beginn ihm wohl angedroht, sie werde nie einer
Scheidung zustimmen (dann aber selbst selbigen Antrag
eingereicht?!?!?!). Die Hoffnung war ja, durch die Abtrennung und
außergerichtliche Regelung Zeit und Geld zu sparen und wenigstens in
einigen Punkten Fakten zu schaffen, wenn sie denn die Scheidung bis zum
bitteren Ende nicht unterschreiben will. (Sie hat einen Freund seid mehr
als einem Jahr, sie sitzt also nicht daheim und weint sich die Augen
aus, weil sie meinen LG wieder zurück haben will.)
Aber nun all das Rumgehühnere die vergangenen Jahre.
> Nur nebenbei: mein Mann und
> ich haben dann noch im Scheidungsjahr geheiratet. Machte bei uns Sinn,
> da ich meine Krankenkasse selber zahlen musste und er den steuerlichen
> Splittingvorteil (ich bin Hausfrau) auch nutzen wollte.
Bringt denn das Splitting wirklich was? Ich meine für uns. Ich werde ja
nur 1 Jahr daheim sein, dann wieder arbeiten. Durch die Heirat und die
Steuerklassenänderung erhöht sich doch auch sein Nettoeinkommen und
damit der zu zahlende EU. Oder nicht?
> Nach Rechtskraft der Scheidung hat Dein LG übrigens das Recht die
> Teilungsversteigerung des Hauses zu verlangen. Ist jetzt mal ein
> Druckmittel dass er gegen die Ex in der Hand hat.
> Bei einer Teilungsversteigerung wird das Haus noch einmal von einem
vom
> Gericht eingesetzten Gutachter geschätzt. Das Gutachten der Ex müsst
Ihr
> auch jetzt nicht so ohne weiteres annehmen. Hier vor allen Dingen
darauf
> achten, ob es ein vereidigter Sachverständiger war.
Mit dem Haus ist mein LG so weit, daß er mittlerweile auch zu einer
Zwangsversteigerung bereit wäre, um sich nicht weiter auf der Nase
herumtanzen zu lassen.
Diese Androhung selber wird dann schon viel Ärger bringen. Als er vor
2-3 Jahren mal davon sprach (unser erster Zwerg war im Anmarsch), daß er
das alles nicht mehr finanzieren kann, daß er das Haus so nicht mehr
mittragen kann, daß eine Regelung her müsse (verkaufen oder sie
übernimmt es), die sie noch gemeinsam besprechen müssen, da war die
Hölle los. Die Kids waren stinksauer auf ihren Papa, kamen erst mal
nicht mehr, weil "der sie aus dem Haus schmeißen wolle. Mama hätte gar
kein Geld und wir hätten so viel und wollen dennoch, daß sie in eine
kleine Sozialwohnung ziehen,..."
> Dann würde ich an Deiner Stelle wirklich versuchen schon jetzt von
> staatlicher Seite das Geld für die Tagesmutter wenigstens teilweise
> wieder zu bekommen. Du bist eine ledige Mutter und gehst arbeiten,
weil
> die Unterhaltsleistungen des LG nicht ausreichend sind.
Mich sieht aber keiner - außer die Krankenkasse, die mich deswegen
selber zahlen und nicht familienversichert sein läßt - als ledige Mutter
an. Überall mußte ich meinen LG mit angeben, weil wir eben zusammen
wohnen.
Und keine Quittungen für die Tagesmutter, weil dann kein Nachweis,...
Wird immer von deren Seite gewünscht. Wir haben da diverse Schriften
durchforstet und immer wieder tauchte auf, daß wir dann die Sozialen
Zahlungen übernehmen müßten oder sie sie extra abführt, wenn sie einen
Tagesmutterjob macht, der nicht in der Familie ist bzw. wenn sie sonst
keinen Job hat.
Danke nochmal für's Aufrütteln, für all die Hinweise! Werde das
Wochenende nutzen und jeden Punkt nochmals ganz in Ruhe durchgehen!
Gruß,
Kooka
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo Kooka,
da Du doch berufstätig bist und Elternzeit nehmen wirst, bist Du dann doch kostenfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert? Also zumindest dieser Posten dürfte schon mal wegfallen. Das hat mit verheiratet oder ledig nichts zu tun, nur mit berufstätig oder nicht.
Hallo BabyOne,
daß dem leider nicht so ist, habe ich in meiner ersten Elternzeit erfahren müssen. Kaum war der Mutterschutz (also die paar Wochen nach der Geburt) vorbei, flatterte ein Schreiben der Krankenkasse ins Haus, ich sei ja nun in der Elternzeit und da ich keinen Teilzeitjob habe, ohne Gehalt bin, solle ich somit den Krankenkassenbeitrag von 132 Euro monatlich für mich und mein Kind selber bezahlen. Ich hab darauf mitgeteilt, daß ich keinerlei Einkommen habe, aber mit meinem LG in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, daher doch - ohne Einkommen - über die Familienversicherung bei ihm mitlaufe. Ich erhielt als Antwort, daß dies ein Trugschluß sei. Die Krankenkasse (BKK) akzeptiere nur einen Trauschein als Basis für eine Familienversicherung. Wenn dieser bei uns nicht vorhanden wäre - wie auch immer wir zusammenleben - gäbe es laut Krankenkassenvorschrift nur eine Einzelmitgliedschaft für mich. Aber mein Kind wäre da natürlich mit enthalten. :-7
In dem Moment natürlich, wo ich wieder anfing, trotz Elternzeit auf Teilzeit zu arbeiten, fielen diese Extrazahlungen weg und seither geht alles wie bei jedem "normalen" Berufstätigen gleich vom Bruttolohn ab.
Gruß,
Kooka
Hallo Ingrid,
die Kosten für das Haus, die er monatlich an die Bank abdrückt, werden meinem LG in den Unterhaltsberechnungen mit verrechnet. Wenn er die 650 Euro nicht zahlen würde, weil sie die Hauskosten selber übernommen hätte, wäre er über dem Selbstbehalt geblieben und es gäbe dann einen EU an seine Ex in etwa gleicher Höhe, wobei sie diesen dann gleich an die Bank weiterreichen könnte... Er macht also im Moment keine zusätzlichen Zahlungen, es wird nur eine Überweisung eingespart... Sie dagegen hat in ihren Unterhaltsberechnungen einen Mietvorteil angerechnet bekommen, da sie "miet- und kostenlos" in dem gemeinsamen Haus wohnt.
> Was ich so zwischen Deinen Zeilen lese, war bei der
> Vereinbarung Dein Männe auch gar nicht anwaltlich vertreten.
Doch, die ganze Angelegnheit ging erst zig mal zwischen den Anwälten hin und her und zum Schluß haben sie sich zu viert getroffen. Aus der ersten Vorlage, die der Anwalt der Ex eingereicht hat, und die eine absolut plumpe über den Tisch Zieherei war, ist eine abgeschwächte Variante geworden, die meinem LG auch nicht so 100%ig gefällt. Aber - er will es endlich hinter sich bringen und war dadurch zu allen möglichen Kompromissen bereit, die annähernd in eine Richtung zielten, die er vertreten kann. Na ja, nicht zu allen. Tat er es nicht, kam von ihr gleich "Dann lassen wir es eben wie es ist."
> Habt Ihr bei der Scheidung die Unterhaltsklärung beantragt? Ich meine im
> Scheidungsverbund.
Ja, der Unterhalt wird in der Scheidung geregelt.
- Hebelt dieses dann nicht automatisch die Vereinbarung aus, daß die Zahlung der 500 Euro monatlich auf fünf Jahre festgesetzt ist?
> Könnt Ihr es Euch leisten, dass er eine schlechte Schufa bekommt? Das
> Problem könnt Ihr nämlich relativ schnell und einfach lösen, wenn er
> aufhört die Zahlungen fürs Haus weiter zu leisten. Dann ist die
> Bausparkasse für die Versteigerung verantwortlich und nicht der Papa –
> er konnte halt nicht mehr zahlen. Ach ja, der Ex ihre Schufa geht auch
> mit in den Keller.
Eine schlechte Schufa verhindert neue Kredite, stimmt's? Wie lange bleiben solch Einträge erhalten? Weißt Du das?
> Die Teilungsversteigerung kann er eh nur beantragen, wenn die Scheidung
> rechtskräftig ist.
Heißt, es gibt wirklich nur eins: die Scheidung durchzwingen (der Tip mit dem Heiraten ist gut!) und dann geht der Druck mit dem Haus.
Apropos Heiraten, danke auch für den Tip mit der HP vom Finanzministerium. Da werd ich mal nachprüfen, was das Splitting bringt oder nicht.
Das mit dem, daß der Unterhaltszahler zwangsweise in die Steuerklasse mit den wenigeren Abzügen muß und nicht wie bei "Normalverheirateten" üblich die Klassen nach Gehalt ausgewählt werden, stimmt das noch? Gab es da nicht mal eine Änderung?
> Sag mal, was hältst von Euerem Anwalt?
Eigentlich eine Menge. Wurde uns von Freunden empfohlen, die mit ihm sehr gute Erfahrungen gemacht hatten. Er ist also nicht aus dem Telefonbuch gefischt. Der RA ist schon lange "im Einsatz", ein alter Hase, der sich nicht provozieren läßt, der die Spielchen der anderen gut kennt. Seine Aktionen und Reaktionen auf die Hiebe der Ex waren bisher immer echt gut (hat auch schon bewirkt, daß sie sich einen neuen Anwalt suchte, weil sie mit dem ersten nicht gegen den RA meines LG ankam) - nur bei dieser komischen Geschichte mit dem Haus bin ich nicht so glücklich. Durch die Gespräche mit meinem LG über die Termine dort bin ich mir aber nicht so sicher, ob mein LG wirklich immer alle notwendigen Zusatzinformationen gegeben hat, ob der RA wirklich bis ins Detail über alles informiert war, und ob mein LG nicht zu früh die weiße Fahne heben wollte. Im Endeffekt ist der RA ja ein Dienstleister und geht so weit, wie der Klient es will. Wenn er also gesagt bekommt, mach irgendwie, Hauptsache, die Angelegenheit ist bald vom Tisch...
Nein, ich will ihn nicht in Schutz nehmen, aber ich bin halt in dieser Sache nicht so zaghaft wie mein LG, der sieht natürlich immer auch seine Kids auf der anderen Seite, steht ein bissel in der Zwickmühle, wogegen ich natürlich vorwiegend meine Kids sehe und folglich ganz anders ticke... :->
Für nächste Woche ist ein Treffen zu dritt (RA, mein LG und ich) geplant. Da werd ich mal all meine Fragen stellen und direkte Antworten haben.
Gruß,
Kooka
Hallo Kooka,
also unsere Ex bekam vom Sozialamt die Krankenkasse bezahlt als sie in
ihrem „Unternehmen“ zu wenig erwirtschaftete.
Krankenkassenversicherungen gehören doch zum lebensnotwendigen
Grundbedarf. Wenn man das Geld nicht aufbringen kann, muss es doch von
der öffentlichen Hand finanziert werden. Schau mal in die Urteile Hartz
IV und in sonstige Urteile. Ich bilde mir ein, dass es wegen der
fehlenden Krankenversicherung von Lebensgefährten schon ein Urteil gibt,
wo Väterchen Staat zum Zahlen verdonnert wurde.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 4. Juni 2005 18:51
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?
Hallo BabyOne,
daß dem leider nicht so ist, habe ich in meiner ersten Elternzeit
erfahren müssen. Kaum war der Mutterschutz (also die paar Wochen nach
der Geburt) vorbei, flatterte ein Schreiben der Krankenkasse ins Haus,
ich sei ja nun in der Elternzeit und da ich keinen Teilzeitjob habe,
ohne Gehalt bin, solle ich somit den Krankenkassenbeitrag von 132 Euro
monatlich für mich und mein Kind selber bezahlen. Ich hab darauf
mitgeteilt, daß ich keinerlei Einkommen habe, aber mit meinem LG in
einer eheähnlichen Gemeinschaft lebe, daher doch - ohne Einkommen - über
die Familienversicherung bei ihm mitlaufe. Ich erhielt als Antwort, daß
dies ein Trugschluß sei. Die Krankenkasse (BKK) akzeptiere nur einen
Trauschein als Basis für eine Familienversicherung. Wenn dieser bei uns
nicht vorhanden wäre - wie auch immer wir zusammenleben - gäbe es laut
Krankenkassenvorschrift nur eine Einzelmitgliedschaft für mich. Aber
mein Kind wäre da natürlich mit enthalten. :-7
In dem Moment natürlich, wo ich wieder anfing, trotz Elternzeit auf
Teilzeit zu arbeiten, fielen diese Extrazahlungen weg und seither geht
alles wie bei jedem "normalen" Berufstätigen gleich vom Bruttolohn ab.
Gruß,
Kooka
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Hallo Kooka,
also soweit ich weiß, bleiben die Einträge in der Schufa 3 Jahre
bestehen. Wenn dann die Schuld erledigt ist – wird gelöscht. Allerdings
muss man sich klar sein, dass die Schufa die Daten auch (auf deren
Anfrage hin) weitergibt, z. B. an Auskunfteien, Banken, Handyfirmen usw.
Ob die auch nach drei Jahren löschen und ob die nicht übervorsichtig
sind, wenn sie (in ihren internen Datensätzen) sehen, dass mal, sagen
wir vor fünf Jahren, ein Pfändungsvorkommnis war? Wer was wie lange
speichert kann in der Realität niemand kontrollieren – Datenschutz hin
oder her.
Er muss heutzutage nicht mehr die „beste Steuerklasse“ wählen. Auf
keinen Fall beim Ehegattenunterhalt – guckst Du
http://www.carookee.com/forum/Zweitfrauen-VafK/49/Splittingvorteil_der_Z
weitfamilie_muss_nicht_mit_der_Exfrau_geteilt_werden.1707489.0.01103.htm
l (evtl. den Link von Hand vervollständigen). Das dort hinterlegte
Urteil sagt aber nichts darüber aus, ob es für den Kindesunterhalt auch
gilt. Das ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, soweit ich weiß.
Gibt es in der Vereinbarung eine Klausel, dass sich die Zahlungen ändern
durch weitere Kinder? Die Scheidung durchdrücken, dürfte jetzt nicht
allzu schwer sein. Viele Folgesachen (z. B. Vermögensteilung) können
abgetrennt werden. Wenn die Ex beim Unterhalt nicht nachgeben will, soll
der Richter entscheiden – ist öfters besser als der Ex ihren Wünschen
nachzugeben. Ihr sagt dem Richter, bzw. lässt durch Anwalt sagen, dass
ihr noch vor der Geburt des zweiten Kindes heiraten möchtet und dass
weiteres Warten auf die Scheidung nach der langen Zeit unbillig wäre.
Dann dürfte es (normalerweise) recht schnell gehen. Je nachdem was in
der Vereinbarung drin steht, kann die Scheidung sie aushebeln – das muss
aber der Anwalt anhand der Vereinbarung prüfen.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Kooka [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 4. Juni 2005 19:28
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Hartz IV und die
Auswirkungen auf die zweiten Partner
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Antrag auf Unterstützung?
Hallo Ingrid,
die Kosten für das Haus, die er monatlich an die Bank abdrückt, werden
meinem LG in den Unterhaltsberechnungen mit verrechnet. Wenn er die 650
Euro nicht zahlen würde, weil sie die Hauskosten selber übernommen
hätte, wäre er über dem Selbstbehalt geblieben und es gäbe dann einen EU
an seine Ex in etwa gleicher Höhe, wobei sie diesen dann gleich an die
Bank weiterreichen könnte... Er macht also im Moment keine zusätzlichen
Zahlungen, es wird nur eine Überweisung eingespart... Sie dagegen hat in
ihren Unterhaltsberechnungen einen Mietvorteil angerechnet bekommen, da
sie "miet- und kostenlos" in dem gemeinsamen Haus wohnt.
> Was ich so zwischen Deinen Zeilen lese, war bei der
> Vereinbarung Dein Männe auch gar nicht anwaltlich vertreten.
Doch, die ganze Angelegnheit ging erst zig mal zwischen den Anwälten hin
und her und zum Schluß haben sie sich zu viert getroffen. Aus der ersten
Vorlage, die der Anwalt der Ex eingereicht hat, und die eine absolut
plumpe über den Tisch Zieherei war, ist eine abgeschwächte Variante
geworden, die meinem LG auch nicht so 100%ig gefällt. Aber - er will es
endlich hinter sich bringen und war dadurch zu allen möglichen
Kompromissen bereit, die annähernd in eine Richtung zielten, die er
vertreten kann. Na ja, nicht zu allen. Tat er es nicht, kam von ihr
gleich "Dann lassen wir es eben wie es ist."
> Habt Ihr bei der Scheidung die Unterhaltsklärung beantragt? Ich meine
im
> Scheidungsverbund.
Ja, der Unterhalt wird in der Scheidung geregelt.
- Hebelt dieses dann nicht automatisch die Vereinbarung aus, daß die
Zahlung der 500 Euro monatlich auf fünf Jahre festgesetzt ist?
> Könnt Ihr es Euch leisten, dass er eine schlechte Schufa bekommt? Das
> Problem könnt Ihr nämlich relativ schnell und einfach lösen, wenn er
> aufhört die Zahlungen fürs Haus weiter zu leisten. Dann ist die
> Bausparkasse für die Versteigerung verantwortlich und nicht der Papa –
> er konnte halt nicht mehr zahlen. Ach ja, der Ex ihre Schufa geht auch
> mit in den Keller.
Eine schlechte Schufa verhindert neue Kredite, stimmt's? Wie lange
bleiben solch Einträge erhalten? Weißt Du das?
> Die Teilungsversteigerung kann er eh nur beantragen, wenn die
Scheidung
> rechtskräftig ist.
Heißt, es gibt wirklich nur eins: die Scheidung durchzwingen (der Tip
mit dem Heiraten ist gut!) und dann geht der Druck mit dem Haus.
Apropos Heiraten, danke auch für den Tip mit der HP vom
Finanzministerium. Da werd ich mal nachprüfen, was das Splitting bringt
oder nicht.
Das mit dem, daß der Unterhaltszahler zwangsweise in die Steuerklasse
mit den wenigeren Abzügen muß und nicht wie bei "Normalverheirateten"
üblich die Klassen nach Gehalt ausgewählt werden, stimmt das noch? Gab
es da nicht mal eine Änderung?
> Sag mal, was hältst von Euerem Anwalt?
Eigentlich eine Menge. Wurde uns von Freunden empfohlen, die mit ihm
sehr gute Erfahrungen gemacht hatten. Er ist also nicht aus dem
Telefonbuch gefischt. Der RA ist schon lange "im Einsatz", ein alter
Hase, der sich nicht provozieren läßt, der die Spielchen der anderen gut
kennt. Seine Aktionen und Reaktionen auf die Hiebe der Ex waren bisher
immer echt gut (hat auch schon bewirkt, daß sie sich einen neuen Anwalt
suchte, weil sie mit dem ersten nicht gegen den RA meines LG ankam) -
nur bei dieser komischen Geschichte mit dem Haus bin ich nicht so
glücklich. Durch die Gespräche mit meinem LG über die Termine dort bin
ich mir aber nicht so sicher, ob mein LG wirklich immer alle notwendigen
Zusatzinformationen gegeben hat, ob der RA wirklich bis ins Detail über
alles informiert war, und ob mein LG nicht zu früh die weiße Fahne heben
wollte. Im Endeffekt ist der RA ja ein Dienstleister und geht so weit,
wie der Klient es will. Wenn er also gesagt bekommt, mach irgendwie,
Hauptsache, die Angelegenheit ist bald vom Tisch...
Nein, ich will ihn nicht in Schutz nehmen, aber ich bin halt in dieser
Sache nicht so zaghaft wie mein LG, der sieht natürlich immer auch seine
Kids auf der anderen Seite, steht ein bissel in der Zwickmühle, wogegen
ich natürlich vorwiegend meine Kids sehe und folglich ganz anders
ticke... :->
Für nächste Woche ist ein Treffen zu dritt (RA, mein LG und ich)
geplant. Da werd ich mal all meine Fragen stellen und direkte Antworten
haben.
Gruß,
Kooka
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de
Dann kann ich mir das nur so erklären, dass Du in keinem regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bist. Lade Dir doch mal von der Seite des Bundesministeriums für Familie die Broschüre zum Thema Elternzeit herunter. Auf Seite 25 steht da:
Die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger (in der Krankenversicherung) bleibt
erhalten, solange nach gesetzlichen Vorschriften
Erziehungsgeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch
genommen wird (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).
Schwerpunkt liegt hier für mich auf dem ODER.
In der Broschüre heisst es auch, dass man sich in den Erziehungsgeldstellen beraten lassen kann, vielleicht fragst Du da einfach mal nach ob das stimmt was Deine Krankenkasse so macht.
Soweit ich mich erinnern kann, wurde bei mir in dem Antragsformular der BKK auch nicht nach dem Erziehungsgeld gefragt, sondern nur nach voraussichtlichem Geburtstermin, Geburtsurkunde, Arbeitgeber etc. Ich bin auch nicht verheiratet, aber ich war kostenlos versichert bis zum Ende des Erziehungsurlaubs. Die Ex von meinem Freund war bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes bei der AOK beitragsfrei versichert, als mein LG schon längst zu einer anderen Krankenkasse gewechselt war, und sie hat sich wegen der kostenlosen Familienvericherung auch erst nach diesem Termin bei ihm gemeldet, war also auch bis zum Ende des Erziehungsurlaubs kostenlos versichert.
Hallo BabyOne,
> Dann kann ich mir das nur so erklären, dass Du in keinem
> regulären sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis bist.
Ich war vor der Geburt eine Angestellte mit freiwilliger Krankenversicherung. Da verhält es sich im Falle der Elternzeit mit der Beitragszahlung so, wie ich es erfahren mußte. Aber Dank Deines Hinweises habe ich alles noch einmal gründlich studiert und bin nun erleichtert, denn durch meine Teilzeittätigkeit, die ich nun ausübe, bin ich mittlerweile pflichtversichert und daher für die Zeit des Nichtarbeitens während der Elternzeit wirklich beitragsbefreit! Das beruhigt! Ja, die 132 Euro bleiben dann in "meiner Tasche"! Freu... Danke für den Literaturhinweis!
Auszug:
Nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 des Fünften Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB V) wird die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung von versicherungspflichtigen Mitgliedern während der Elternzeit oder des Bezugs von Erziehungsgeld aufrechterhalten. Die verbreitete Annahme, dass während dieser Zeit generell Beitragsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung bestehe, entspricht nicht der geltenden Rechtslage.
Aus § 224 SGB V ergibt sich nicht eine völlige Beitragsfreiheit; vielmehr ist in dieser Regelung ausdrücklich festgelegt, dass sich die Beitragsfreiheit nur auf das Erziehungsgeld erstreckt. Konkret bedeutet dies, dass für das Erziehungsgeld keine Beiträge zu zahlen sind und es sich auch nicht erhöhend auf aus anderen Rechtsgründen bestehende Beitragspflichten auswirkt.
Während die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger für die Dauer der Elternzeit in der Regel beitragsfrei fortbesteht, haben freiwillig Versicherte - sofern kein Anspruch auf Familienversicherung besteht - Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung mindestens auf der Grundlage der gesetzlichen Mindesteinnahmen zu entrichten.
Zwischen freiwillig Versicherten und Versicherungspflichtigen besteht ein grundlegender Unterschied im Hinblick auf den Versicherungsstatus. Die Versicherungspflicht tritt bei Erfüllung der maßgeblichen Voraussetzungen kraft Gesetzes, unabhängig vom Willen der Betroffenen ein. Gleiches gilt für das Ende der Versicherungspflicht. Um zu verhindern, dass versicherungspflichtige Frauen ihren Versicherungsschutz verlieren, wenn sie wegen der Geburt und Erziehung eines Kindes vorübergehend keine Beschäftigung ausüben, hat der Gesetzgeber angeordnet, dass ihre Mitgliedschaft für die Dauer des Bezugs von Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld und der Inanspruchnahme von Elternzeit erhalten bleibt.
Über die Begründung, den Fortbestand und die Beendigung einer freiwilligen Mitgliedschaft können die Betroffenen im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen dagegen selbst entscheiden. Infolgedessen besteht die freiwillige Mitgliedschaft unabhängig davon fort, ob eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt ausgeübt wird. Auch während des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder Erziehungsgeld und während der Elternzeit bleiben diese Frauen daher freiwillige Mitglieder ihrer Krankenkasse.
Gruß,
Kooka