ich wollt hiermit verkünden das die Konzerte von RockOn ab jetzt einen Eintrittspreis von 7 EUR haben. Es tut mir leid das ich das machen muss, hab aber langsam keine Chance mehr. Wir wurden jetzt zum 2ten mal vom Landratsamt Schongau angeschrieben, das heißt wir zahlen wegen Samstag (17.11.07) mal wieder ca. 500,00 EUR Strafe. Also insgesamt schon 1000,00 EUR - beim Festival warens angeblich 13dB zu viel und am Samstag 11dB. Ich hab jetzt die Wahl: Wir ham am Samstag gemessen mit unserem Gerät, und wir waren nie über 103dB. Wenn keine Band gespielt hat..(Umbaupause z.B.) hatte wir auch 98dB. Also von Haus aus 3 drüber - Drum muss ich jetzt 1 - 2 EUR pro Eintritt an das Langdratsamt Weilheim abführen für Strafen etc. Andere möglichkeit ich stell die Anlage so ein das sie nicht über 95dB geht. Was aber bei 98dB Unterhaltung zur Folge hat das man die Musik nicht mehr hört. Mit wärs lieb wenn man das mit den Preisen aktzeptieren würde, und damit auf 95dB scheißen könnte. Mfg Flo
So long RockOn... wer heut noch nicht kacken war sollte es tun.
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Also ich glaub schon dass man bei 95 o. 98 dezibel die Musik hört! Beim Festival wars übrigends ARSCH laut. Dass man jetzt aus eigene Fehler oder Versagen das Geld im Nachhinein dem Konzertgänger zuschiebt und auch noch mit der Aussage es werde ab jetzt immer 7 euro kosten, finde ich nicht gut. Veranstalten sau geil, aber die Dezibelgrenze würde ich dabei schon bisschen beachten. Jedenfalls werde ich für 7 euro nicht mehr kommen.
Wenn das Gehirn des Menschen so einfach wäre, dass wir es verstehen könnten, dann wären wir so dumm dass wir es doch nicht verstehen würden.
mh schade.... aber wie du sagst, du glaubst 95dB reicht um was zu hören, ich weiß das es nicht geht
aso, ja beim Festival wars teilweise zu laut, sorry dafür aber da warens 13dB zu laut und am Sa. 11dB.. jeder der Samstag da war weiß, das wir wesentlich leiser waren.
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aber wir haben ziemlich teure geräte in der arbeit zur lautstärkenbestimmung und des beste hat glaub ich 2% tolleranz ich schätze das das gerät mit dem die von der stadt auftauchen 7-10% tolleranz hat des heißt 105 db sollen kein problem darstellen bei einem konzert
„Wenn die Menschen nur über Dinge reden würden, von denen sie etwas verstehen - das Schweigen wäre bedrückend.“ (Robert Lembke)
troootz alle dem hat das in dieser rubrik nichts zu suchen
____________________ ...Später bei Gericht sagte er aus, er wäre „schuldig wie Adolf Hitler“ und ergänzte dazu, das er „auf einer Mission des Wahnsinns war, jetzt aber auf einer Mission des Friedens. Alles was ich tun möchte ist nach Hause zu gehen und ein Bier mit meinem Sohn trinken“.
Mal ne ganz kurze Frage: Hast du das Messprotokoll gesehen? Kann mir nicht vorstellen, dass es der Neufassung der DIN 15905 Teil 5 vom November diesen Jahres entspricht. Da die Veranstaltung aber schon im September (glaub ich) war, gilt die alte Fassung die noch um einiges komplizierter aufgebaut ist. Hier spielen Messort, Messdauer, Frequenzbewertung etc. (wie auch in der neuen Fassung) eine entscheidende Rolle. Sollten die da nur einen Fehler gemacht haben, wovon ich stark ausgehe, ist die Sache eh nichtig.
Die Geräte des Landratsamtes sind (zumindest war es vor einem Jahr so) sehr zeitgemäß und haben keinen Messfehler von 7-10%. Allerdings hat der Herr vom Landratsamt zugesichert, dass erst Bußgelder ab "so ca. 5dB drüber" verhängt werden.
Es ist kein Problem eine Beschallung mit 95dB durchzuführen, so dass jeder im Publikum "etwas hören" kann. Allerdings sind dazu bestimmte technische Voraussetzungen nötig z.B. Line Array oder Delay Systeme. Leider sind die allerwenigsten Veranstalter bereit, etwas dafür zu zahlen ganz nach dem Motto "Geiz ist geil"!
Das Landratsamt versucht gerade mehrere Veranstalter mit dieser Methode einzuschüchtern. Mir sind persönlich zwei Fälle genauer bekannt.
Bußgelder werden bei jeder Art von öffentlicher Veranstaltung verhängt. Bei den von mir genannten Fällen handelt es sich um Partys eines Sportvereins und einer Veranstaltergruppe.
@Wurstsemmelkönig Einsicht zu verlangen geht denke ich nur dann, wenn man auch widerspruch einlegt. Habe leider kein Messprotokoll da, dass ich so veröffentlichen könnte.
@CardenWood Erfolgreich angefochten oder nicht? Was verstehst du unter "Stand des Gerätes"?
nach dem halbwegs erfolgreich gelaufenen kampf gegen "tolerant" mit zwei "L": das heißt standarD.
zum thema: dass es rock on von vielen leuten, darunter mir, als doch deutlich zu laut empfunden wurde, hab ich scho mal gesagt. prinzipiell find ich die regel lächerlich, reine schikane.
Geschichten aus 1001 Nacht
Auf der Rückfahrt vom Theater sitze ich in der U-Bahn, wo drei türkische Mädels, dritte Generation, im knappsten Outfit, das mir jemals vor die Augen gekommen ist, den ganzen Wagen unterhalten. Die kleinste zieht sich jedes Mal, wenn der Zug hält, die Lippen nach. »Als ich zwölf war, hab ich mir die Achseln und Beine rasiert«, läßt sich die zweite vernehmen, »und mit vierzehn die Muschi.«
Es ist eben nicht so, dass es jedes Landratsamt selber festlegen kann, auch nicht jedes Bundesland sondern es gilt für ganz Deutschland die DIN 15905-5 (Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik) Diese legt in der Neufassung von diesem Monat eine sinnvolle Obergrenze von 99db L(A)eq/pro 30min fest.
Was die Landratsämter darunter festlegen ist ihre Sache, allerdings müssen sie sich an das in der DIN vorgegeben Messverfahren halten, da eine DIN zwar kein Gesetz aber geltendes Recht ist. Das Landratsamt Weilheim Schongau handhabt das so:
"Die musikalischen Darbietungen dürfen einen Beurteilungspegel von 95 Dezibel gebildet aus dem Mittelungspegel über die Dauer von 1 Stunde und gegebenenfalls aus einem Zuschlag für Impulshaltigkeit nicht überschreiten. Maßgebender Immissionsort hierfür ist der am lautesten beschallte, für das Publikum allgemein zugängliche Punkt des Veranstaltungsortes."
Wer sich den Rest durchlesen will findet den zugehörigen Erlass hier: www.weilheim-schongau.de/data/Stichworte_A_Z/Sg_30/04OeffentlicheVergnuegungenHinweise01.pdf Da steht auch viel Quatsch drin, z.B. die Niederfrequenzpegelbegrenzunganlage zwischen Amp & Holz. Diesen riesigen variablen Widerstand möchte ich mal sehen. Bei einem Bierzelt mit ordentlich "Face" drin, kann man sich ohne Probleme die Heizung durch die Abwärme sparen! ;-)
@CardenWood: Standard ist unter anderem, ob das Gerät vor und nach der Messung kalibriert wurde, wo die Messung durchgeführt wurde (die DIN schlägt hier den nächsten vom Publikum erreichbaren Punkt zu den Lautsprechern, am besten unter der Hallendecke vor), welche Korrekturwerte berechnet wurden und warum, und natürlich einen Plan der Örtlichkeit in dem zu finden ist wo die Lautsprecher standen und wo der Messpunkt war. Das sind nur Beispiele, es gehört noch einiges mehr dazu!
Jedes Landratsamt versucht so seine Möglichkeiten auszuloten um Partys, Konzerte etc. zu unterbinden. Es macht eben viel Arbeit, Anwohner fühlen sich gestört, betrunkene Gäste zerstören Sachen, etc... Im Landkreis Landsberg am Lech geschieht dies nicht durch Lautstärkebegrenzung sondern durch Brandschutzauflagen.
Danke an den Herrn vom Landratsamt der das hier mal genau erklärt hat...
Die musikalischen Darbietungen dürfen einen Beurteilungspegel von 95 Dezibel gebildet aus dem Mittelungspegel über die Dauer von 1 Stun-de und gegebenenfalls aus einem Zuschlag für
mir is gerade aufgefallen das ich das schreiben ja selber habe
und dann is mir folgender satz aufgefallen:
Am 17.11.07. wurde in der Zeit von 23:25 Uhr bis 0:15 Uhr eine Lärmmesung durchgeführt....
das sind bei mir 50 minuten oder?
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Danke an den Herrn vom Landratsamt der das hier mal genau erklärt hat...
Ähm, ich hoff du meinst doch nicht mich?!
Die 10 Minuten reissens sonst auch nicht raus, letztendlich interessiert hier der L(A)eq und der beträgt bei einer Dosismessung auf 60 min immer noch leider genau 102,20dB. Ich gehe hier von einem gemessenem Druck von 106dB aus, soweit ich das deinen Postings entnehmen konnte.
Interessanter wäre viel mehr, wie schon gesagt, der Messort, Distanzen, Temperatur, Korrekturwerte und (geeignetes) Personal. Überleg mal: Es fällt doch bestimmt jedem Veranstalter auf, wenn jemand 50 Minuten mit so einem Teil www.rotronic-messgeraete.de/cgi-bin/messgeraetede.storefront auf einem Stativ direkt an der Bühne, als nächster an der Box steht! Welche gesundheitliche Schäden er davon trägt, ist ein anderes Thema. Aber man hat es eben nicht leicht als Beamter!
Ich habs beim Rockon ja schon gesagt, dass da 2 ladys die eine mit ner Jacke übern Arm in der das Messgerät war (Eine ca. 25 mit böse hässlicher Nase und kurzen braunen Harren und eine ca. 40 klein und etwas dicker, ich glaub blonde Haare; mit denen ich übrigens auch schon Bekannschaft wegen 103 db gemacht hab) vor dem linken Boxenturm messen. Die standen ca. 50 cm davon weg. Kein Wunder dass so enorme Messwerte rauskommen. Die haben auch ettliche Stunden gemessen, ich glaub ab den PassivFists. Die werden euch halt nur die lauteste anrechnen.
Dass die 95 db Regel nicht haltbar ist bei einem Konzert ist leider so.
Die Geräte vom Landratsamt sind übrigens geeicht vom Eichamt. Kannst dir ja zeigen lassen, ob die noch aktuell ist.
Bussgelder werden übrigens ab 98 db verhängt. 3 Dezibel schenken sie einem als Toleranz.
Hmm...wenn 50 cm von den super lauten Boxen 103 db gemessen werden, dann isses doch wohl kein problem auf 98 runter zugehen, weils ja wirklich wahnsinnig laut war. Oder merkt man die 5 db unterschied wirklich so stark?
ne, die 103 hab ich selber bei einem konzert (bandcontest diesesn sommer in der Tiefstollenhalle Peissenberg) gemessen bekommen, von daher wusste ich wie die netten damen vom landratsamt aussehen.
@wunda: stimmt scho - 80 dezibel is net des doppelte von 40, sondern machen den unterschied von a viel befahrenen autobahnbrücke zu am flüstern aus. deshalb wunderts mich eh, dass die net in sone messen... http://de.wikipedia.org/wiki/Sone
Geschichten aus 1001 Nacht
Auf der Rückfahrt vom Theater sitze ich in der U-Bahn, wo drei türkische Mädels, dritte Generation, im knappsten Outfit, das mir jemals vor die Augen gekommen ist, den ganzen Wagen unterhalten. Die kleinste zieht sich jedes Mal, wenn der Zug hält, die Lippen nach. »Als ich zwölf war, hab ich mir die Achseln und Beine rasiert«, läßt sich die zweite vernehmen, »und mit vierzehn die Muschi.«
db werden wenn ich mich noch recht entsinne logarithmisch berechnet, das heisst, dass 10db mehr der doppelten (empfundenen) Lautstärke entsprechen...
110db ist also doppelt so laut wie 100db,
120db doppelt so laut wie 110db,
usw...
von dem her merkt man sicherlich 5db Unterschied...
Falls ich mich irre und hier Dummheiten verbreite, bitte ich um Korrektur!
Keine Dummheit, stimmt schon! Mit der doppelten Wattleistung erreicht man z.B. aber nur 6dB mehr.
Mal was ganz anderes. Wenn die Herren von RockOn schon im Landratsamt vorstellig werden dürfen, könnten sie ja auch auf folgenden Teil der DIN 15905-5 hinweisen, der ja schließlich neueste Expertenmeinung ist
Informationsmaterial zum Thema Gehörgefährdung bereitstellen
Beurteilungspegel 95 dB und mehr: - Gehörschutz bereitstellen und Publikum zum Tragen auffordern
Dem Gesundheitsaspekt (der sonst nicht zu unterschätzen ist) und der Verkehrsicherungspflicht des Veranstalters ist somit Rechnung getragen und es wäre eine für beide Seiten akzeptable Lösung gefunden. (...und billiger als Bußgelder zahlen, ist es allemal! )
schön dass die nur von 5min der Podiumsdiskussion erzählen dem Herrn Landrat sind ziemlich die Augen herausgefallen als man ihm erzählte ,dass nicht in Bierzelten gemessen wird, woraufhin die Sachverständiger ziemlich in Erklärungsnot kamen....