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Tach Ketschup, nee, Majo ;-),
wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht mal
ne Henne.
Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er seine
Mandantin entsprechend beraten.
Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein sagen.
Oder sollen die € 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer
Zeit dazugelernt hatte
Mark Twain
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder
Hallo an alle,
nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.
Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay. Statt
247€ zahlt er jetzt 257€ pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn mein
LG ab November05 pro Kind 30€ monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.
Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt, das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.
Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre 30€
monatlich auf ein Sparbuch.
So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:
Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen, wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft sollte
dies schriftlich erfolgen.
Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?
Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.
LG
Majo