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Hallo Majo
die einfachste Lösung währe ein Ausbildungsvertrag bzw. Lebensversicherung.
Dein LG schließt diesen Vertrag ab und verpflichtet sich für die Einzahlung.
Laufzeitdauer bis zum 18. Lebensjahr des Kindes.
Nutznießer am Ende der Laufzeit ist der Sohn.
Auszahlung im Todesfall des Sohnes wäre dein LG, eventuell mit dem Zusatz für Beerdigungskosten.
Je eine Kopie an die KM und Gericht schicken, dann sehen sie das der Vergleich eingehalten wurde.
Vorteile:
100 % Sicherheit das im Lebensfall der Sohn Nutznießer ist.
Der Vater und die Mutter haben kein zugriff auf das Geld.
Im Totesfall ist das Geld auch Zweckgebunden.