so, jetzt nochmal der komplette Vergleich, mehr ist aber nicht vorhanden, also wohl auch keine halbwegs gescheite Regelung ? :o(
"Die Parteien schlossen den folgenden Vergleich:
Der Beklagte verpflichtet sich, an die Klägerin ab dem 1.11.05 monatlichen KU für die gemeinsamen Kinder der Parteien P und F jeweils in Höhe von 135% des jeweiligen Regelbetrages nach §1 Regelbetragsverordnung für die jeweilige Altersstufe und jeweils unter Abzug des anteiligen Kindergeldes gemäß §1612b BGB monatlich im Voraus jeweils zum 3. eines Monats zu zahlen.
der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin
für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von 30? pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig. und das unwichtige: 3. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben."
Stellt sich bei mir trotzdem die Frage: wann ist Ausbildungsbeginn? Natürlich sind beide Kinder hochintelligent und werden studieren.....keine Frage....wäre der Ausbildungsbeginn also nach dem Abi oder noch später?
Beim Unterhalt vermute ich jetzt einfach mal dass mein LG, sofern er aus welchen Gründen auch immer nicht mehr arbeiten kann und dann auch nichts mehr verdient, er eine Abänderungsklage einreichen muß? Geht das? Oder ist er nun sein Leben lang, bzw. bis die Kids volljährig oder arbeitsfähig sind zahlungspflichtig für 135%? Ohne wenn und aber.
Im anderen Fall muß dann die Ex auch erstmal eine Abänderungsklage oder ähnliches einreichen, falls er zu unermesslichem Reichtum kommt? Ich habe irgendwas im Hinterkopf dass sie alle 2 Jahre den KU neu berechnen lassen kann, stimmt das?
Na jedenfalls werden Lottoscheine nur noch auf meinen Namen ausgefüllt damit die Millionen in Hände gelangen die ihrer würdig sind :o))) (jetzt müssen wir nur noch anfangen zu spielen)
Wünsche Dir einen schönen Sonntag
Majo ----- Original Message ----- From: Ingrid To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin Sent: Saturday, January 21, 2006 4:32 PM Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Hallo Majo,
das hatte ich gelesen. Aber es muss (sollte, wenn der Anwalt nicht gänzlich gepennt hat) ja noch weitere Sätze davor oder dahinter geben. Was passiert, wenn er sich diesen zusätzlichen Betrag nicht leisten kann. Wie ist die Kindesunterhaltsberechnung und/oder die Festlegung des KU in diesem Fall generell. Also kurz gesagt, wie setzt sich KU und diese "Sonderleistung" zusammen und wie und unter welchen Umständen ist eine Abänderung möglich.
Gruß Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Majo [mailto:@carookee.com] Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:45 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Uuuuuuups......
hier nochmal mein posting von gestern :o) Jetzt bin ich wenigstens was den Titel betrifft schlauer *gg*
Tja, ich war wohl mal wieder etwas voreilig :o( Mein LG hat die Kinder grade zum Umgang abgeholt. Die beiden standen schon am Parkplatz vorm Haus und sagten "Papa wir können gleich losfahren", er hat dann nochmal geklingelt und als sie aufmachte fragte sie nur was willst du denn noch.
Er sagte ihr dass er mal mit ihr reden möchte wegen der Geldanlage, sie dann nur "du hattest genug Zeit das hab ich jetzt an meine Anwältin gegeben, ich habe ja einen Titel in der Hand und werde das Geld per Gerichtsvollzieher eintreiben." Hallo??????????? Was geht denn hier?????? Hat die se noch alle??????????? Er sprach noch den von mir im Posting angesprochenen Bausparvertrag an und seine Idee dazu, nein auf gar keinen Fall ich habe einen Sparvertrag gemacht und den hast du zu unterschreiben!
Er kam natürlich wieder völlig fertig nach Hause und fragte mich nur was im Scheidungsurteil steht. ????????????????????????
Wir haben jetzt den Unterhaltsvergleich rausgesucht und da steht folgendes:
Zitat: der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von 30? pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.
Die Ex hat ohne sich mit meinem LG abzusprechen (lediglich eine Aufforderung zur Unterschrift per Mail geschickt)einen Sparvertrag bei ihrer Bank abgeschlossen, dieser beruht bei einer bestimmten Verzinsung wahrscheinlich auf einer Lebensversicherung oder ähnlichem.....mein LG hat die Unterlagen ja nicht gesehen und auch nichts über eine Verzinsung oder ähnliches. Er möchte jedoch auf gar keinen Fall eine Lebensversicherung oder sonstiges.
Das Geld für die Monate Nov.05, Dez.05 und Jan.06 liegt auf einem Sparbuch und wartet nur darauf auf ein auf den Namen des jeweiligen Kindes ausgestelltes Sparbuch gebucht zu werden.
Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen und ihr mitteilen was heute war. Kann er gezwungen werden etwas zu unterschreiben was er nicht will? Er möchte jetzt ganz einfach nur 2 Sparbücher anlegen, im Vergleich steht ja auch nur Sparbücher, und sich nicht mehr die Mühe machen nach einer günstigen Anlageform zu suchen. Auf jeden Fall möchte er jetzt erst recht nicht machen was die Ex will (kommt sehr selten vor, normalerweise nimmt er den Weg geringsten des Widerstands)diese Sache hat ihm mal wieder deutlich gemacht dass sie immer um ihre Rechte weiß und diese auch wahrnimmt aber ihre eigenen Pflichten vernachlässigt.
Frage zum Schluß: hat die Ex mit einem Vergleich schon einen Titel in der Hand? Habe mich mit sowas noch nie so richtig auseinander gesetzt und war bisher eher der Meinung dass bei einem Vergleich beide Parteien sich über etwas geeinigt haben (sich natürlich auch daran halten müssen) und dies nicht vom Richter einfach so festgelegt wurde. Öhmmmm..... Klärt mich Doofe doch bitte mal auf *gg*
Ich könnte jetzt mal wieder so richtig k***** und hatte mich auf das We gefreut, zumal ich frei habe und mich gerne mal mit den beiden beschäftigt hätte. Nun ist mir die Lust gründlich vergangen weil ich jedesmal an diese Geldgeile Ex denken muß......auch wenn es hier um Geld für die Kids geht und ich ihnen dieses von Herzen gönne, ich wäre als Kind froh gewesen wenn mein Vater nur halb soviel Interesse für seine Kinder gehabt hätte.
Bin mal auf Eure Antworten gespannt.
LG Majo
----- Original Message ----- From: Ingrid To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin Sent: Saturday, January 21, 2006 3:32 PM Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Hallo Majo,
Du hast den Vergleich abgeschrieben, aber lesen kann ich ihn trotzdem nicht.
Ein Vergleich ist ein Titel, genauso wie ein Urteil wo der Unterhalt festgelegt wurde.
Grüßle Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Majo [mailto:@carookee.com] Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:20 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Hallo Ingrid,
das mit den Einschreiben leuchtet mir ein, ist wohl bei ihr auch nötig.
Habe den Vergleich abgeschrieben, also komplett widergegeben, denke ich. Die insgesamt 60? werden nicht vom KU abgezogen, sind zusätzlich. Die Ex wollte viel mehr Unterhalt für die Kids und für sich was sie ja nicht bekam und daher von ihr diese Forderung. Mein LG hat ja wie erwähnt bereits 2 Sparbücher laufen auf die früher immer kleine Beträge eingezahlt wurden um für die Kinder etwas anzusparen, das war flexibel, wenn es finanziell gut lief ging was ein, wenn nicht, dann mal weniger bis garnichts. Jetzt hat er sich halt verpflichtet. Mein LG ist Freiberufler und damit von Aufträgen abhängig (wie alle mit dem Vermerk selbstständig *gg*), es ist so dass in einem Monat richtig viel Arbeit und natürlich auch Honorar anfällt und die nächsten 3 Monate dann garnichts kommt. Da der KU oberste Priorität hat habe ich schon des öfteren von meinem Gehalt auf sein Konto gebucht, nur damit der KU auch am 1. überwiesen wird. Ich arbeite allerdings auch nur TZ, verdiene also nicht die Unsummen.
Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen um sich bei ihr nochmal zu erkundigen was es mit dem Titel auf sich hat, denn der Spruch "ich habe einen Titel gegen dich" hat ihn am meisten irrittiert. Und ich bin immer noch doof weil ich nicht weiß ob man bei einem Vergleich einen Titel hat????????
LG Majo ----- Original Message ----- From: Ingrid To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin Sent: Saturday, January 21, 2006 3:29 AM Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Hallo Majo,
wie Hartmut schon schreibt, ist Euer Vorgehen nicht ohne Risiko. Aber wenn Ihr es schon so machen wollt, wie unten beschrieben bitte folgendes:
Nicht bis zum Umgangswochenende warten und persönlich übergeben. Er hat dann keinen Zeugen.
Mache die Unterlagen soweit fertig, dass sie nur noch unterschreiben muss und schickt es ihr (natürlich mit den Bankunterlagen) mit einem sachlichen Brief gleich drei mal.
1.. an die Ex per Einschreiben mit Rückschein
2.. an die Ex per Einwurfeinschreiben
3.. an die Anwältin der Ex, mit der Bitte um Weiterleitung
So kann sie nachher nicht behaupten sie hätte nichts bekommen. Nur Einschreiben/Rückschein ist gefährlich, weil, wenn sie nicht da ist, wenn der Postbote klingelt, sie es nicht abholen muss. Gilt dann als nicht zugestellt (guckst Du hier im Forum in die Urteile).
An die Anwältin auch, damit die sich gar nicht erst auf den Weg macht, einen Sturm im Wasserglas zu entfachen. Evtl. kann, bei diesem Vorgehen, es vom Gericht so ausgelegt werden, dass der Ex in diesem Verfahren das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Da der Vergleich ja nicht wirklich eindeutig formuliert und daher Auslegungsfähig ist.
Für alle die Mitlesen, ergeht hiermit noch einmal der Tipp: übt Euer Männer darin, dass sie bei vorgeschlagenen Vergleichen bei Gericht, sich "Bedenkzeit" erbitten. Wird meist genehmigt. Und zwar die Zeit so erbeten, dass sie ab Zustellung des vorgeschlagenen Vergleichstextes läuft. Auch Richter formulieren in der Hitze des Gefechtes Vergleiche schludrig, und Anwälte bemerken oft nicht die Fallen die in der Formulierung stecken. Dies passiert umso leichter, da sie es ja nur flüchtig hören.
Wenn man den Text vor sich liegen hat, kann man ihn mit mehreren Leuten besprechen und dann fällt dem Einen oder Anderen doch noch was auf. Mir fiel z. B. bei dem Vergleich (falls Du es vollständig wiedergegeben hast) z. B. noch auf, dass nichts davon drin steht, dass sich durch die Einzahlung auf dem Sparbuch die Unterhaltszahlungen verringern. Es steht nichts drin, was passiert, wenn er sich die 30 Euro wegen Krankheit, Arbeitslosigkeit usw. nicht mehr leisten kann.
OLG's haben die große Angewohnheit, lieber Vergleiche "zu vermitteln" als Urteile zu sprechen. Also sollte das ALLEN vor dem Gang zur mündlichen Verhandlung fest ins Hirnkastl gelegt werden.
Gruß Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Majo [mailto:@carookee.com] Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 02:48 An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Hallo HaSch,
Majo ohne naise (oder heißt es näse*fg*) *gg*
Erstmal DANKE
Das mit dem Notar wird sich wohl erledigen, die wird sich kaum freiwillig zu einem begeben müßte sie ja mit Bus und Bahn fahren oder von meinem LG abgeholt werden. Ausserdem....NULL Einigung....wenn sie auf irgendwas eingeht muß sie ja von ihrem Recht abweichen.
Die Sparbücher sollen für beide gesperrt sein, also ein Und Konto......würde von meinem Denken reichen wenn mein LG einmal im Jahr alle Buchungen nachtragen lässt und ihr eine Kopie der jeweiligen Sparbuchseite in die Hand drückt......
Hatte wohl während Du hier geantwortet hast bereits ein weiteres posting verfasst.
Ich werde jetzt auf Arbeit 2 Eröffnungsformulare und alle weiteren nötigen Formulare mitnehmen, da können wir zu Hause soweit alles fertig machen, mein LG nimmt das Ganze dann am nächsten Umgangswe mit zur Unterschrift und um die BPA Daten einzutragen, ich nehme es wieder mit auf Arbeit und eröffne die Dinger mit Sperre und allem drumunddran. Dauerauftrag einrichten und gut is. So muß sie ihren Platta**** nicht mal in Bewegung setzen. Wenn sie sich weigert hat sie eben Pech, dann wird das bisherige weitergeführt.
Bis denne
----- Original Message ----- From: HaSch To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin Sent: Friday, January 20, 2006 6:19 PM Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Tach Ketschup, nee, Majo ;-),
wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in gegenseitigem Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht mal ne Henne.
Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest gemacht werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so ist wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er seine Mandantin entsprechend beraten.
Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als vorher, können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein sagen.
Oder sollen die ? 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die Exe Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe Im Hau 15 72631 Aichtal Tel: 07127/56702
Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so kurzer Zeit dazugelernt hatte
Mark Twain
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Majo [mailto:@carookee.com] Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12 An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder
Hallo an alle,
nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.
Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin stand der Unterhaltstermin. Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa Stufe6 - der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay. Statt 247? zahlt er jetzt 257? pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie das nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*. Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn mein LG ab November05 pro Kind 30? monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann würde sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2 Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.
Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt, das dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr durchsprechen. Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand und schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge unterbreiten. Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht von ihr stammt. War bisher immer so. Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail geschickt, es ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.
Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich nicht weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er ihn weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt und jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am 18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben beide Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre 30? monatlich auf ein Sparbuch.
So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:
Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen, wenn er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft sollte dies schriftlich erfolgen.
Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und zum Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher einzahlt? Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?
Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen, geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.
LG Majo
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