Beitrag 464 von 985 (47%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Uuuuuuups......
hier nochmal mein posting von gestern :o)
Jetzt bin ich wenigstens was den Titel betrifft schlauer *gg*
Tja, ich war wohl mal wieder etwas voreilig :o(
Mein LG hat die Kinder grade zum Umgang abgeholt. Die beiden standen schon am Parkplatz vorm Haus und sagten "Papa wir können gleich losfahren", er hat dann nochmal geklingelt und als sie aufmachte fragte sie nur was willst du denn noch.
Er sagte ihr dass er mal mit ihr reden möchte wegen der Geldanlage, sie dann nur "du hattest genug Zeit das hab ich jetzt an meine Anwältin gegeben, ich habe ja einen Titel in der Hand und werde das Geld per Gerichtsvollzieher eintreiben." Hallo??????????? Was geht denn hier?????? Hat die se noch alle??????????? Er sprach noch den von mir im Posting angesprochenen Bausparvertrag an und seine Idee dazu, nein auf gar keinen Fall ich habe einen Sparvertrag gemacht und den hast du zu unterschreiben!
Er kam natürlich wieder völlig fertig nach Hause und fragte mich nur was im Scheidungsurteil steht. ????????????????????????
Wir haben jetzt den Unterhaltsvergleich rausgesucht und da steht folgendes:
Zitat:
der Beklagte verpflichtet sich weiterhin ab dem 1.11.05 an die Klägerin für die beiden Kinder der Parteien jeweils einen monatlichen Betrag von 30? pro Kind jeweils auf Sparbücher einzuzahlen, die auf den Namen der Kinder anzulegen sind und für die ausschließlich die Kinder bezugsberechtigt sind, wobei die Sparbücher bis zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung des jeweiligen Kindes gesperrt sind.Der Betrag ist monatlich im Voraus zum 3.eines Monats fällig.
Die Ex hat ohne sich mit meinem LG abzusprechen (lediglich eine Aufforderung zur Unterschrift per Mail geschickt)einen Sparvertrag bei ihrer Bank abgeschlossen, dieser beruht bei einer bestimmten Verzinsung wahrscheinlich auf einer Lebensversicherung oder ähnlichem.....mein LG hat die Unterlagen ja nicht gesehen und auch nichts über eine Verzinsung oder ähnliches. Er möchte jedoch auf gar keinen Fall eine Lebensversicherung oder sonstiges.
Das Geld für die Monate Nov.05, Dez.05 und Jan.06 liegt auf einem Sparbuch und wartet nur darauf auf ein auf den Namen des jeweiligen Kindes ausgestelltes Sparbuch gebucht zu werden.
Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen und ihr mitteilen was heute war.
Kann er gezwungen werden etwas zu unterschreiben was er nicht will? Er möchte jetzt ganz einfach nur 2 Sparbücher anlegen, im Vergleich steht ja auch nur Sparbücher, und sich nicht mehr die Mühe machen nach einer günstigen Anlageform zu suchen. Auf jeden Fall möchte er jetzt erst recht nicht machen was die Ex will (kommt sehr selten vor, normalerweise nimmt er den Weg geringsten des Widerstands)diese Sache hat ihm mal wieder deutlich gemacht dass sie immer um ihre Rechte weiß und diese auch wahrnimmt aber ihre eigenen Pflichten vernachlässigt.
Frage zum Schluß: hat die Ex mit einem Vergleich schon einen Titel in der Hand? Habe mich mit sowas noch nie so richtig auseinander gesetzt und war bisher eher der Meinung dass bei einem Vergleich beide Parteien sich über etwas geeinigt haben (sich natürlich auch daran halten müssen) und dies nicht vom Richter einfach so festgelegt wurde. Öhmmmm..... Klärt mich Doofe doch bitte mal auf *gg*
Ich könnte jetzt mal wieder so richtig k***** und hatte mich auf das We gefreut, zumal ich frei habe und mich gerne mal mit den beiden beschäftigt hätte. Nun ist mir die Lust gründlich vergangen weil ich jedesmal an diese Geldgeile Ex denken muß......auch wenn es hier um Geld für die Kids geht und ich ihnen dieses von Herzen gönne, ich wäre als Kind froh gewesen wenn mein Vater nur halb soviel Interesse für seine Kinder gehabt hätte.
Bin mal auf Eure Antworten gespannt.
LG
Majo
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:32 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Hallo Majo,
Du hast den Vergleich abgeschrieben, aber lesen kann ich ihn trotzdem
nicht.
Ein Vergleich ist ein Titel, genauso wie ein Urteil wo der Unterhalt
festgelegt wurde.
Grüßle
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 22:20
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Hallo Ingrid,
das mit den Einschreiben leuchtet mir ein, ist wohl bei ihr auch nötig.
Habe den Vergleich abgeschrieben, also komplett widergegeben, denke ich.
Die insgesamt 60? werden nicht vom KU abgezogen, sind zusätzlich. Die Ex
wollte viel mehr Unterhalt für die Kids und für sich was sie ja nicht
bekam und daher von ihr diese Forderung.
Mein LG hat ja wie erwähnt bereits 2 Sparbücher laufen auf die früher
immer kleine Beträge eingezahlt wurden um für die Kinder etwas
anzusparen, das war flexibel, wenn es finanziell gut lief ging was ein,
wenn nicht, dann mal weniger bis garnichts. Jetzt hat er sich halt
verpflichtet. Mein LG ist Freiberufler und damit von Aufträgen abhängig
(wie alle mit dem Vermerk selbstständig *gg*), es ist so dass in einem
Monat richtig viel Arbeit und natürlich auch Honorar anfällt und die
nächsten 3 Monate dann garnichts kommt. Da der KU oberste Priorität hat
habe ich schon des öfteren von meinem Gehalt auf sein Konto gebucht, nur
damit der KU auch am 1. überwiesen wird. Ich arbeite allerdings auch nur
TZ, verdiene also nicht die Unsummen.
Mein LG wird am Montag seine Anwältin anrufen um sich bei ihr nochmal zu
erkundigen was es mit dem Titel auf sich hat, denn der Spruch "ich habe
einen Titel gegen dich" hat ihn am meisten irrittiert. Und ich bin immer
noch doof weil ich nicht weiß ob man bei einem Vergleich einen Titel
hat????????
LG
Majo
----- Original Message -----
From: Ingrid
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Saturday, January 21, 2006 3:29 AM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Hallo Majo,
wie Hartmut schon schreibt, ist Euer Vorgehen nicht ohne Risiko. Aber
wenn Ihr es schon so machen wollt, wie unten beschrieben bitte
folgendes:
Nicht bis zum Umgangswochenende warten und persönlich übergeben. Er hat
dann keinen Zeugen.
Mache die Unterlagen soweit fertig, dass sie nur noch unterschreiben
muss und schickt es ihr (natürlich mit den Bankunterlagen) mit einem
sachlichen Brief gleich drei mal.
1.. an die Ex per Einschreiben mit Rückschein
2.. an die Ex per Einwurfeinschreiben
3.. an die Anwältin der Ex, mit der Bitte um Weiterleitung
So kann sie nachher nicht behaupten sie hätte nichts bekommen. Nur
Einschreiben/Rückschein ist gefährlich, weil, wenn sie nicht da ist,
wenn der Postbote klingelt, sie es nicht abholen muss. Gilt dann als
nicht zugestellt (guckst Du hier im Forum in die Urteile).
An die Anwältin auch, damit die sich gar nicht erst auf den Weg macht,
einen Sturm im Wasserglas zu entfachen. Evtl. kann, bei diesem Vorgehen,
es vom Gericht so ausgelegt werden, dass der Ex in diesem Verfahren das
Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Da der Vergleich ja nicht wirklich
eindeutig formuliert und daher Auslegungsfähig ist.
Für alle die Mitlesen, ergeht hiermit noch einmal der Tipp: übt Euer
Männer darin, dass sie bei vorgeschlagenen Vergleichen bei Gericht, sich
"Bedenkzeit" erbitten. Wird meist genehmigt. Und zwar die Zeit so
erbeten, dass sie ab Zustellung des vorgeschlagenen Vergleichstextes
läuft. Auch Richter formulieren in der Hitze des Gefechtes Vergleiche
schludrig, und Anwälte bemerken oft nicht die Fallen die in der
Formulierung stecken. Dies passiert umso leichter, da sie es ja nur
flüchtig hören.
Wenn man den Text vor sich liegen hat, kann man ihn mit mehreren Leuten
besprechen und dann fällt dem Einen oder Anderen doch noch was auf. Mir
fiel z. B. bei dem Vergleich (falls Du es vollständig wiedergegeben
hast) z. B. noch auf, dass nichts davon drin steht, dass sich durch die
Einzahlung auf dem Sparbuch die Unterhaltszahlungen verringern. Es steht
nichts drin, was passiert, wenn er sich die 30 Euro wegen Krankheit,
Arbeitslosigkeit usw. nicht mehr leisten kann.
OLG's haben die große Angewohnheit, lieber Vergleiche "zu vermitteln"
als Urteile zu sprechen. Also sollte das ALLEN vor dem Gang zur
mündlichen Verhandlung fest ins Hirnkastl gelegt werden.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Samstag, 21. Januar 2006 02:48
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Hallo HaSch,
Majo ohne naise (oder heißt es näse*fg*) *gg*
Erstmal DANKE
Das mit dem Notar wird sich wohl erledigen, die wird sich kaum
freiwillig zu einem begeben müßte sie ja mit Bus und Bahn fahren oder
von meinem LG abgeholt werden. Ausserdem....NULL Einigung....wenn sie
auf irgendwas eingeht muß sie ja von ihrem Recht abweichen.
Die Sparbücher sollen für beide gesperrt sein, also ein Und
Konto......würde von meinem Denken reichen wenn mein LG einmal im Jahr
alle Buchungen nachtragen lässt und ihr eine Kopie der jeweiligen
Sparbuchseite in die Hand drückt......
Hatte wohl während Du hier geantwortet hast bereits ein weiteres posting
verfasst.
Ich werde jetzt auf Arbeit 2 Eröffnungsformulare und alle weiteren
nötigen Formulare mitnehmen, da können wir zu Hause soweit alles fertig
machen, mein LG nimmt das Ganze dann am nächsten Umgangswe mit zur
Unterschrift und um die BPA Daten einzutragen, ich nehme es wieder mit
auf Arbeit und eröffne die Dinger mit Sperre und allem drumunddran.
Dauerauftrag einrichten und gut is. So muß sie ihren Platta**** nicht
mal in Bewegung setzen.
Wenn sie sich weigert hat sie eben Pech, dann wird das bisherige
weitergeführt.
Bis denne
----- Original Message -----
From: HaSch
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Sent: Friday, January 20, 2006 6:19 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Geldanlage fXr Kinder
Tach Ketschup, nee, Majo ;-),
wie heißt es so schön: "Wo kein Kläger, da kein Richter".
Im Falle eines Vergleichs ist das noch einfacher. Der kann in
gegenseitigem
Einvernehmen jederzeit abgeändert werden. Kräht kein Hahn danach. Nicht
mal
ne Henne.
Selbstverständlich muss der geänderte Vergleich hieb- und stichfest
gemacht
werden. Am Besten bei einem Notar. Is sich billiger. Anwalt geht
selbstverständlich auch. Das ist vielleicht auch besser, wenn die Exe so
ist
wie beschrieben. Wenn nämlich der Gegenanwalt vernünftig ist, wird er
seine
Mandantin entsprechend beraten.
Sollten die Kinder mit der vorgeschlagenen Lösung besser stehen als
vorher,
können Exe und gegnerischer Anwalt selbst bei Böswilligkeit kaum nein
sagen.
Oder sollen die ? 30.-/Kind auf Sparbücher eingezahlt werden, auf die
Exe
Zugriff hat? Das könnte vieles, wenn nichts alles ändern.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Als ich 17 Jahre alt war, konnte ich die Dummheit meines Vaters kaum
ertragen. Als ich 20 war, staunte ich, wie viel der alte Mann in so
kurzer
Zeit dazugelernt hatte
Mark Twain
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Majo [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 20. Januar 2006 16:12
An: Zweitfrauen, ZweitmXnner und Zweitfamilien - Probleme mit dem
Expartner/der Expartnerin
Betreff: [Zweitfamilienforum] Geldanlage fXr Kinder
Hallo an alle,
nachdem ich hier meistens nur mitlese und nur ab und an meinen Senf
dazugebe, will ich eine Frage in den Raum stellen.
Mein LG wurde im Oktober 05 endlich geschieden, direkt vor diesem Termin
stand der Unterhaltstermin.
Folgendes Ergebnis: mein LG zahlt jetzt KU pro Kind statt Stufe1 DüTa
Stufe6
- der Richter hat ihn als vermögend eingestuft, weil er zwar kein
Barvermögen, aber 2 Häuser hat, eins davon vermietet - ist aber okay.
Statt
247? zahlt er jetzt 257? pro Kind. Die Ex bekommt keinen EU weil sie in
einer festen Partnerschaft lebt.....der Richter fragte sie auch ob sie
das
nicht als etwas hoch empfindet was sie fordert*gg*.
Daraufhin besprach sie sich mit ihrer Anwältin und erklärte dann, wenn
mein
LG ab November05 pro Kind 30? monatlich bis zur Ausbildung anlegt dann
würde
sie sich damit einverstanden erklären. Natürlich hat er sich (etwas
vorschnell)damit einverstanden erklärt, er hatte schon die ganze Zeit 2
Sparbücher auf seinen Namen die immer mal wieder mit kleinen Beträgen
bespart wurden und später den Kindern zugute kommen sollten.
Wir haben uns bei unsrer Bank über Anlagemöglichkeiten usw. erkundigt,
das
dauert eben bis man sich entscheidet. Für alles benötigt er ja
logischerweise ihre Unterschrift, muß es also erst mit ihr
durchsprechen.
Das ist leider wieder das Problem, sie drückt ihm die Kinder in die Hand
und
schließt die Tür, er kann also noch nichtmal seine Vorschläge
unterbreiten.
Und wenn es dazu käme würde sie wohl alles ablehnen weil die Idee nicht
von
ihr stammt. War bisher immer so.
Dann ist sie zu ihrer Bank und hat etwas eröffnet, ihm ne mail
geschickt, es
ihm mitgeteilt und geschrieben er solle hinfahren und unterschreiben.
Mein LG hat 3 Bausparverträge am laufen, die alle noch ein paar Jahre
bespart werden, einer davon ist "überflüssig" und sollte eigentlich
nicht
weiter bespart werden. Er möchte ihr jetzt den Vorschlag machen, dass er
ihn
weiter bespart und wenn er dann Auszahlungsreif ist diesen Betrag teilt
und
jeweils die Hälfte auf Sparbücher der Kinder legt, die sie dann am
18.Geburtstag (jetzt 9 und 6 Jahre alt)ausgehändigt bekommen. So haben
beide
Mädels denselben Ausgangsbetrag und der ist bei weitem höher als 10Jahre
30?
monatlich auf ein Sparbuch.
So.....wenn Ihr jetzt noch mitlest kommt meine eigentliche Frage:
Mein LG hat sich in einem Vergleich verpflichtet regelmäßig zu sparen,
wenn
er jetzt diese Vereinbarung über den Bausparvertrag mit der Ex trifft
sollte
dies schriftlich erfolgen.
Wäre das etwas hieb und stichfestes wenn Ex dann auf die Idee kommt und
zum
Anwalt rennt weil er ja nicht, wie vereinbart, monatlich auf Sparbücher
einzahlt?
Oder muß man diese Vereinbarung von einem Anwalt absegnen lassen?
Habt Ihr ein paar Tipps für uns? Dabei bitte immer von einer bösen,
geldgierigen und (be)herrschsüchtigen Ex ausgehen *gg*.
LG
Majo
Mit bonus.net bis zu 70% beim Einkauf sparen!
Jetzt anmelden und kostenlos testen!