Beitrag 526 von 1.340 (39%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo, Euridike,
ich stimme Dir aus vollstem Herzen zu – aus unerfindlichen und sich mir leider nicht erschließenden Gründen sind wir auf das „Wohlwollen“ des jeweiligen Richters angewiesen. Bleibt uns die Hoffnung, dass die Politik sich endlich in die richtige Richtung bewegt...
Allein, mir fehlt der Glaube :-(((
Wenn es denn dann auch nicht auf die besagten 4 bis 6 Jahre beschränkt wird, wäre es doch zumindest schön, wenn die Ehegatten-Unterhaltsverpflichtung spätestens dann endet, wenn die Kinder keiner Betreuung mehr bedürfen (z.B. Ende der Ausbildung und max. bis zum Alter von 20 Jahren oder so in der Art). Wenn ein Kind mal 20 ist, braucht es doch wirklich keine Betreuung durch Mama mehr. Es sei denn, es ist behindert, aber das ist ja etwas völlig anderes.
Mein LG spricht inzwischen zynisch davon, dass eine Heirat für Frauen des Charakters unserer Ex die beste Variante einer lebenslänglichen Versorgung sei, die es gäbe, besser als jede eigenverantwortliche (ein Fremdwort für unsere Ex!) Altersvorsorge und/oder Kapitallebensversicherung. Und wenn solche Frauen ganz schlau seien, dann suchten sie sich natürlich ein gut bzw. besserverdienendes Exemplar Mann für diese Art Vorsorge aus, das man späterhin so richtig schön ausbeuten kann...
Ich habe einfach keine Idee, wie man solche Frauen dazu bringt, eigenverantwortlich zu denken und zu handeln und nicht den Rest ihres womöglich ziemlich langen Lebens am Tropf des Ex-Mannes zu hängen, auch wenn die gemeinsamen Kinder längst aus dem Haus sind. Für mich persönlich wäre so etwas enorm erniedrigend – ich kann mir nicht vorstellen, von dem Mann auf Dauer abhängig zu sein, den ich oder, noch schlimmer, der mich verlassen hat.
Naja, ich habe mittlerweile aufgegeben, Verständnis für unsere Ex haben zu wollen. Deren Gedankenwelt ist mir so dermaßen fremd, dass ich mich selbst auf vollkommen rationaler Ebene schwer tue, ihr Verhalten nachzuvollziehen.
Trotzdem liebe Grüße,
Kleine Krabbe