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Hallo Euridike,
es geht dabei nicht ausschließlich um den „Sprung“ es geht darum, dass
das Einkommen des Unterhaltspflichtigen in der Ehe absehbar gewesen sein
muss. Also wenn er in den zehn Jahren der Ehe als Verkäufer beim Kaufhof
gearbeitet hat, kann die Exfrau davon ausgehen, dass er nach der Scheidung
jedes Jahr seine tarifliche Gehaltserhöhung bekommt und sie davon den
Unterhalt.
Wird er aber plötzlich zum Leiter einer Kaufhof-Filiale befördert, bekommt
sie von dem Einkommensmehrertrag nichts ab.
Wenn Du ihm eine LV vermachst, hat sie normalerweise auch nichts davon.
Es gelten halt immer die Einschränkungen, dass Du nicht abschätzen kannst,
was Richtern nicht doch noch alles einfallen könnte.
Du kannst ihm auch ein Mietshaus vererben mit tollem Mietertrag. Das hatte
er ja in der Ehe auch nicht.
Umgekehrt wird es gefährlich, wenn DU was von ihm erbst.
Lebensversicherungen zählen erst mal nicht als Erbe. Da Du sie nicht ererbt
hast, musst Du an die Ex nicht bis zum Pflichtteil den Unterhalt
weiterbezahlen.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: euridike [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 26. Januar 2006 18:33
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung
Hallo Ingrid,
so ganz verstehe ich deine Antwort nicht. Habe schon gehört, das
Karrieresprung und Lottogewinn nicht mitzählen würden, wie wäre es denn mit
Zinseinnahmen aus dem Lottogewinn???.
Aber zurück zu meiner Frage. Würde er von mir bei einer LV oder
Rentenversicherung als Begünstigter benannt werden, würde er diese Rente für
sich alleine haben können ohne davon Unterhalt an seine Ex zahlen zu müssen.
Ist ja nicht gerade ein Karrieresprung, wenn er meine LV verleben darf
oder???? :-).
Gruß
euridike
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