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Hallo Euridike,
sein Einkommen muss eherelevant sein. Also wenn er nach der Scheidung einen
Karrieresprung macht, dadurch das Doppelte verdient, hat sie davon nichts –
wenn er Anwalt das weiß und keinen Fehler macht. Urteil hierzu gibt es hier
im Forum.
Er kann auch nach der Scheidung (beim Ehegattenunterhalt – nicht
Kindesunterhalt) Lottomillionär werden. Wenn er den Lottoschein nicht
während der Ehe gekauft hat, hat sie nix davon.
Einschränkung: so sollte es sein. Aber Richter haben trotzdem oft andere
Wahrnehmungen der Gesetze.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: euridike [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 26. Januar 2006 17:28
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Witwenrente und Unterhaltszahlung
Hallo Ingrid,
diese Idee hatte ich auch schon, von wegen Erbe geht an den Staat und der
muß dann den Unterhalt bis zum Pflichtteil zahlen, wäre ja gespannt, wie das
ausgehen würde.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, würde die Ex in die Röhre schauen,
bei allem, was nicht vererbt, sondern über Rentenversicherung oder LV an
mich gehen würde. Wie ist es umgekehrt, wenn mein LG von mir als
berechtigter bei einer LV eingesetzt wird und daraus ein monatliches Entgeld
erhalten würde, würde das ihm dann als Einkommen angerechnet werden und sie
bekäme davon etwas ab?????
Gruß
euridike
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