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Hallo Ingrid,
diese Idee hatte ich auch schon, von wegen Erbe geht an den Staat und der muß dann den Unterhalt bis zum Pflichtteil zahlen, wäre ja gespannt, wie das ausgehen würde.
Wenn ich dich richtig verstanden habe, würde die Ex in die Röhre schauen, bei allem, was nicht vererbt, sondern über Rentenversicherung oder LV an mich gehen würde. Wie ist es umgekehrt, wenn mein LG von mir als berechtigter bei einer LV eingesetzt wird und daraus ein monatliches Entgeld erhalten würde, würde das ihm dann als Einkommen angerechnet werden und sie bekäme davon etwas ab?????
Gruß
euridike